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Optionsrechte, Umwandlungsrechte und Anwartschaften

Die MB/KK 2009 kennen keine Optionsrechte. Lediglich der gesetzliche Wechsel in den Standardtarif oder in den Basistarif sind geregelt.[1] Hinzu kommt die gesetzliche Regelung für die Zwangsüberführung im Notlagentarif.[2]

Dazu gibt es eine Reihe sonstiger gesetzlicher Optionen:

  • Option auf Anpassung des Versicherungsschutzes an geänderten Beihilfebemessungssatz bzw. bei Wegfall des Beihilfeanspruches für nicht im Basistarif versicherte Beihilfeempfänger.
  • Option auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz oder in den Basistarif der gleichen Versicherung.
  • Option auf Fortführung einer nach Art von Leben kalkulierten gekündigten Krankenversicherung in Form einer Anwartschaftsversicherung.
  • Option auf Wechsel in den Standardtarif für Versicherte, die ihre Versicherung bereits vor dem 01.01.2009 abgeschlossen haben.

Deshalb ist es nötig, dass viele Zusatzregelungen getroffen werden, wenn die PKV dem Leben anpassbar sein soll.

Unterschiede zw. Anwartschaft ggü. Optionstarif

Die Anwartschaft findet mehrere Erwähnungen in den MB/KK 2009. Sie ist ein tarifliches Fortführungsversprechen des alten Vertrags im zuletzt versicherten Tarif.

Wenn keine Möglichkeit (mehr) zur Versicherung in der PKV besteht, hat der VN gem. §204 V VVG das Recht für diese Zeit eine Anwartschaft fortzuführen. Wer sich PKV versichern könnte aber es nicht tut, dessen Anwartschaftsvertrag erlischt, auch rückwirkend! Sollte der Umstand verschwiegen werden, kann der Vertrag auch später noch im Rahmen einer Obliegenheitsverletzung[6] gefährdet sein.

Schließen Sie am besten zusätzlich einen Optionstarif ab, auch wenn die meisten Optionstarife befristet sind. Ein Optionstarif ist das eingekaufte Versprechen zu einem bestimmten Zeitpunkt in die PKV wechseln zu können, ohne dass dann Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen.

Die Zeit, wo Sie nur eine Anwartschaft oder Option unterhalten, zählt nicht zu absolvierten den Versicherungsjahren. Das bedeutet, dass zeitlich gestaffelte Leistungen wie die Zahnstaffel, die Beitragsrückerstattung etc. während dieser Zeit nicht in die nächsthöheren Stufen wechseln.

Nach Kenntnis des Autors ist die Allianz Private Krankenversicherung zum Januar 2022 der einzige Anbieter, der einen lebenslangen Optionstarif anbietet und deren Zeit im Optionstarif wie voll versicherte Jahre zählen,[7] was keine Empfehlung für die Gesellschaft oder deren Tarife darstellt.

[1] 2022-01 §19 MB/KK 2009 – Wechsel in den Standardtarif & §20 MB/KK 2009 Wechsel in den Basistarif https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/b_Wissen/PDF/2019-02_mb-kk-2009.pdf

[2] §193 VI S.4 ff VVG iVm §193 VII VVG https://dejure.org/gesetze/VVG/193.html

[3] §199 II & III VVG Versicherte Person, Versicherungspflicht https://dejure.org/gesetze/VVG/193.html

[4] §146 I 4 VAG Substitutive Krankenversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__146.html iVm §204 I 1 VVG Tarifwechsel https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html

[5] §204 IV VVG Tarifwechsel https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html

[6] §28 VVG Obliegenheitsverletzung https://dejure.org/gesetze/VVG/28.html

[7] 2020-09-18 AssCompact – Allianz Private Krankenversicherung überarbeitet Optionstarif https://www.asscompact.de/nachrichten/allianz-private-krankenversicherung-%C3%BCberarbeitet-optionstarif?from=2020-09-18%2008%3A30&to=2020-09-21%2007%3A30&pid=332593&source=newsletter&nnid=1727#

Die Unterschiede der zwei Anwartschaften gegenüber einem Optionstarif.

Unterschiede Anwartschaften ggü Optionstarif

Daraus ergeben sich diese Auswirkungen auf den Tarif.

Auswirkungen der Anwartschaften auf die PKV-Prämie

Die kleine AWV ist so günstig, da nur die Gesundheitsverschlechterung zu bepreisen ist. Die Höhe (und damit der Beitrag) hängen von der Schärfe der Risikoprüfung ab.[1] Ein höherer Beitrag ist tendenziell besser. Gleiches gilt für die Optionstarif, die deshalb teurer sind, weil hier eine negative Risikoselektion (Gesunde<>Kranke; Tarifauswahl) erfolgen kann.

Die Pflegepflichtversicherungsanwartschaft ist für (Berufs-)Soldaten und Polizisten interessant, denn nach der freien Heilfürsorge kann eine PKV abgeschlossen werden. Nur im hohen Alter ist fraglich, ob die Gesundheitsprüfung bestanden wird. Eine Anwartschaft beugt dem vor.

Meistens „lohnt“ sich die große Anwartschaft, weil die bisher gebildeten Altersrückstellungen nicht verloren gehen, sowie zusätzlich welche aufgebaut werden. Auf mittlere und lange Sicht ist die niedrigere Eintrittsprämie nach Umwandlung der Anwartschaft in eine PKV die erhöhten Anwartschaftskosten wert!

Achten Sie darauf, dass die Anwartschaft auch Krankengelder beinhaltet. Gerade bei Soldaten und Polizisten, die nicht zwingend dauerhaft im verbeamteten Staatsdienst bleiben ist dies wichtig.

Sie können gleichzeitig eine Anwartschaft, Optionstarife sowie Zusatzversicherung haben, auch bei verschiedenen Versicherungen. Achten Sie auf die Sonderkündigung, wenn jeweils die Versicherungsfähigkeit wegfällt.

Die Anwartschafts-Berechnung muss bei der PKV angefordert werden. Sie kann zumeist nicht vom Vermittler geleistet werden.

Selbst wenn Sie schon einen starken Tarif haben, ergibt es Sinn sich über Optionen Gedanken zu machen, weil es medizinischen Fortschritt gibt, den Sie sonst ggf. verpassen. Ein klassisches Beispiel ist die Kinderwunschbehandlung, die vielen alten Tarifen nicht bekannt war.

Wenn Sie nur die alten Alterungsrückstellungen sichern möchten, könnten Sie hilfsweise die Vollversicherung in eine Krankenzusatzversicherung umwandeln, wo diese angerechnet werden. Dieses Umwandlungsrecht muss tariflich verankert sein. Die kleine Anwartschaft wäre dann additiv zu wählen.

Anwartschaften sowie Optionstarife sind „Friss-oder-stirb!“-Pakete, bei denen kein Verhandlungsspielraum herrscht. Sie sollten sich der Grenzen im Klaren sein. Auch gilt, dass für die Inanspruchnahme der Umwandlung der Anwartschaft Fristen gelten, teils nur zwei Wochen nach Wegfall der Versicherungspflicht.

Anzahl fester Optionszeitpunkte

Viele Optionstarife sehen feste Zeitpunkt vor, an denen eine Tarifumstellung erfolgen kann. Üblich sind versicherte Jahre (z. B. nach sechs Jahren) oder Altersgrenzen des Versicherten (z. B. 35. Geburtstag). Die meisten Gesellschaften ziehen bei Mitte 40 die Schlusslinie.

Die Praxiserfahrung zeigt, dass in der Regel Tarifupgrades kurzfristig oder gar nicht umgesetzt werden. Es ist unüblich, dass eine Option erst zum Ende gezogen wird.

Als Faustformel gilt: Mehr ist hier mehr. Mehr Optionszeitpunkte sind besser als wenig Optionen.

Anlassbezogene Optionsrechte

Diese Ausübungsrecht sind neu und von der Berufsunfähigkeitsversicherung inspiriert. Es kann z. B. das Ende der Ausbildung sein, die Geburt eines Kindes etc.

Im Vergleich der festen gegenüber den anlassbezogenen Optionsrechten ist den festen Optionsrechten der Vorzug zu geben, da diese nutzbar sind, insofern der Versicherte bis dato nicht verstirbt. Der Anlass für die anlassbezogene Option tritt ggf. nie ein.

Verzicht auf LA/RIZ für neue Erkrankungen?

Nicht bei allen Gesellschaften oder Tarifen ist es selbstverständlich, dass Sie Tarifverbesserungen ohne weiteres erhalten. Teilweise sollen für laufende Behandlungen einige Jahre keine Mehrleistung erbracht werden, manchmal auch lebenslang. Man spricht von sog. Moratorium-Regeln oder Moratorium-Klauseln. Dazu ein Beispiel einer Moratorium-Klausel eines Krankentagegeld-Tarifs:

„Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht (vgl. § 5 Abs. 3 AVB/TS).“[2]

Sie sollten nur Tarife wählen, welche für Optionen keine Gesundheits- und erst recht keine Risikoprüfung vornehmen, sowie keine Moratorium Regel haben. Andernfalls ist das Optionsrecht höchst fragwürdig, denn mit einer Gesundheitsprüfung könnten Sie jederzeit versuchen die Tarife zu wechseln.

Keine Beschränkungen der Zieltarife?

Manche Tarife erlauben nur den Zugang zu bestimmten Tarifen. Diese Einschränkung kann im Zweifel den Zugang zum gewünschten Schutz verwehren. Meistens gilt diese Einschränkung für Optionsrechte innerhalb einer Tariflinie, z. B. für unterschiedliche Selbstbeteiligungshöhen. Eine Selektion nach diesem Merkmal, würde die Auswahl zu stark einschränken.

Optionsrechte auch für KNV-Kinder?

Bei Neugeborenen kann der PKV-Vertrag über 100 Jahre andauern, wenn das Kind alt genug wird. Die Beschränkung von Optionsrechten für über Kindernachversicherung (KNV) versicherte Kinder verwässert grob den Sinn einer PKV. Niemand kann die Entwicklung der kommenden 100 Jahre voraussagen. Deshalb sollte es auch keine Einschränkungen geben, wenn das Kind via KNV angemeldet wird.

Wenn Sie Nachwuchs in Erwägung ziehen, ist von derartigen Tarifen Abstand zu nehmen.

Keine Einschränkung wg. Vorversicherung?

Vereinzelt gibt es Einschränkungen der Ausübung der Option, die in Abhängig von der Vorversicherungszeit ist. Das kann sowohl intern sein, d. h. bestimmte Tariflinien als auch extern, die Zeit bei anderen PKV.

In der Praxis wird diese Klausel meist bei Tarifen angewandt, welche flexible Selbstbehaltsstufen haben, um großes Tarifwechselbewegungen zu vermeiden. Damit wird dem sogenannten Anti-Selektion (Rosinenpickerei) vorgebeugt.

Eine Selektion nach diesem Merkmal dürfte fast alle Tarife eliminieren, weshalb es sich nicht empfiehlt.

Wie sieht es mit Altersbeschränkungen aus?

Die Beschränkungen der Optionen ab einem gewissen Alter mögen zwar im Einzelfall ärgerlich sein, sind aber aus Sicht einer sauber kalkulierenden Versicherung für den Bestand wichtig. Gäbe es keine Altersgrenze, würde eine negative Risikoselektion stattfinden, da die bedarfsgerechte Höherversicherung eher von kranken Versicherten genutzt werden würde, während gesunde Versicherte eher den aktuellen Schutz für ausreichend hielten.[3] Sie stellen auch keine Altersdiskriminierung dar, da es auf anerkannten Prinzipien der risikoadäquaten Kalkulation beruht[4]. Für andere Sparten, z. B. für die Kfz-Versicherung, wurden Altersbeschränkungen bereits von der Aufsichtsbehörde bestätigt[5]. Sie können lediglich darauf achten, bis wann Sie die Option ziehen können.

Praxistipp: Aus Kostengründen werden die Tarifprämien oft nur bis zu bestimmten Altersgrenzen an die Software-Programme geliefert. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Vermittler vereinzelt den Wechsel behindert haben, weil sie keine Prämie ermitteln konnten. Die Versicherung ist aber verpflichtet auf Nachfrage eine Prämie zu ermitteln, wenn Sie die Option noch ziehen könnten.

Wie sieht es mit einer Vertragsumwandlung aus?

Viele Gründe können dazu führen, dass Sie den PKV-Vertrag beenden (müssen).

Bei guten Gesellschaften können Sie den Vollversicherungsvertrag in entsprechende Zusatzversicherung umwandeln, bei denen die Alterungsrückstellungen anteilig angerechnet werden. Dies kann zu sehr günstigen bis hin zu kostenfreien Zusatzversicherungen führen.

Wählen Sie nur eine PKV, wo das Umwandlungsrecht in eine Zusatzversicherung vertraglich zugesichert wird. Selbst bei Beamten ist die Klausel wichtig, denn auch diese wissen nicht, was der Gesetzgeber beschließt, beispielsweise die Bürgerversicherung, eine andere Form der Einheitsversicherung oder sonstige Ideen.

Diese Klausel bringt Ihnen Rechtssicherheit und zählt damit zu den wichtigsten sowie am meisten unterschätzten Klauseln auf dem Markt!

Zusatzversicherung zum Nulltarif

Ein weiterer Grund, warum die Options- sowie Umwandlungsrechte so wichtig sind, liegt in der GKV bzw. der politischen Unterstützung der GKV. Niemand wird Ihnen sagen können, ob es zu einer Einheitsversicherung wie dem NHS im UK kommt, zur Oligopolisierung der GKV mit wenigen Zusatzversicherungen, wie in den Niederlanden, der Bürgerversicherung oder sonstigen Ideen. Vielleicht können oder wollen Sie auch in die GKV zurück. Dann ist es wichtig, dass Ihre Alterungsstellungen nicht verloren gehen, sondern auf entsprechende Zusatzversicherung Anrechnung finden, die so günstiger werden, bis hin zum Nulltarif, wenn genug Vorversicherungszeit existiert.

Die Umwandlungsrechte sind vermutlich die zurzeit am stärksten unterbewertete aber enorm relevante Klausel in Zeiten politischer Unsicherheit!

Wer muss mich auf die Möglichkeit hinweisen, dass ich die Option nutzen kann?

Niemand! Sie oder der Vermittler müssen aufpassen, denn es gibt keine gesetzliche Pflicht, dass Sie erinnert werden müssen. In der Praxis geht es so weit, dass einige Versicherungen nur die „guten“ Risiken anschreiben und die „schlechten“ Risiken nicht. So hat z. B. die Continentale eine Bestandsaktion durchgeführt, wo der Vermittler über alle Kunden mit Optionstarifen informiert wurde, wobei jeweils ein kundenindividuelles Anschreiben beigefügt wurde.

Versicherungsnummer XXXXXXXXXXXXXX

Dortmund, 02.10.2020

Nutzen Sie Ihr Optionsrecht!

Sehr geehrte/r [Name],

Sie sind am Ende dieses Jahres 12 volle Kalenderjahre nach dem Tarif AV-P versichert.

Sie haben daher letztmalig das Recht, zum 01.01.2021 ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in eine Krankheitskostenversicherung mit höheren Leistungen, in die private Pflegepflicht- und in die Pflegezusatzversicherung zu wechseln.

Möchten Sie von diesem Recht Gebrauch machen? Bitte wenden Sie sich dann an Ihren persönlichen Betreuer. Die Firma [Name] berät Sie gerne. Die Telefonnummer lautet: [Telefonnummer]. In einem Gespräch mit ihm können Sie alle Fragen und Einzelheiten am schnellsten klären und einen individuellen Versicherungsschutz für sich finden.

Mit freundlichen Grüßen

Continentale Krankenversicherung a.G.

Grafik 266 – Bestandsaktion Die Continentale Optionstarif AV-P

Dumm nur, dass wenige später ein Rückrudern erfolgte, dass man bestimmte Kunden – z. B. den o. g. Kunden – nicht informieren werde, wobei keine Begründung abgegeben wurde. Der Vermittler kann aus den Unterlagen aber nachhalten, dass es sich um schadensintensive Verträge handelt.

[Vermittlernummer] – Vermittler Benda, Walter
Update – Optionstermine: [Anonymisiert]

Sehr geehrter Herr Benda,

bezüglich der mitgeteilten Bestandsaktion vom 08.10.2020 (Optionstermine) müssen wir Ihnen folgendes mitteilen:

Die Continentale wird die Kunden nicht direkt anschreiben. Bitte sprechen Sie daher mit Ihren Kunden, ob eine Umstellung gewünscht ist.

Gerne steht Ihnen das BackOffice zur Verfügung und teilt Ihnen die möglichen Tarife, wie auch den zu erwartenden Beitrag mit.

Hier sind die wichtigsten Daten für Sie:

Int. Vertragsnr.:           [Anonymisiert] Vertragsnummer:         [Anonymisiert] Versicherungsnehmer:   [Anonymisiert] Bestehender Optionstarif: AV-P

Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Ihre Maklerbetreuerin der Continentale gerne zur Verfügung.

Grafik 267 – Verweigerung Hinweis Die Continentale Optionstarif AV-P

[1] 2013-09-13 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung

Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare – S. 298 ff – https://www.mathematik.uni-muenchen.de/~lenckner/PKV_Aktuar_2013_2013_09_09.pdf

[2] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Zitat HanseMerkur Krankenversicherung AG – Versicherungsantrag auf Abschluss einer Zusatz-Krankenversicherung – MK 050 12.12   002064 – 040 – 000001 – 000000000001 (e) – S. 10

[3]  2009 Jürgen Rudolph – Von der Alterungsrückstellung bis zum Basistarif – S. 15 Abs. 3 – ISBN 978-3-89952-490-1

[4] §20 II S. 2 AGG – Zulässige unterschiedliche Behandlung https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__20.html

[5] 2020-07-01 BaFin – Altersdiskriminierung https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2020/meldung_2020_07_01_tarifierung_kfz-versicherung.html

FAQ – Frequently asked questions

Bei bestehenden Vertragsverhältnissen ja, bei Neukunden nein.

Bei den guten PKV-Verträgen hast Du einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung. Bei den schlechten leider nicht.

Nein, schau nochmal in die Tabelle. Die Anwartschaft ist meist auf einen Zieltarif begrenzt, während der Optionstarif flexibler ist.

Dafür ist der Optionstarif oft zeitlich befristet, während die Anwartschaft theoretisch zeitlich unbefristet laufen kann.

Beim Optionstarif gem. vorheriger Vereinbarung, oft maximal zehn Jahre; gelegentlich mit der Möglichkeit der Verlängerung.

Die Anwartschaften laufen theoretisch unbefristet. Die meisten Bedingungen sehen jedoch vor, dass wenn man in die PKV zurückkehren kann, dass dann die Anwartschaft zurück umgewandelt werden muss. Ein Fristversäumnis kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Nein, zumindest zu 99% nein! Theoretisch kann ich mir eine Konstellation denken, wie es möglich wäre, trotz Falschangaben bei den Gesundheitsfragen einen Optionstarif legal umwandeln zu können. Aber da dies Beihilfe zum Versicherungsbetrug ist, werde ich dieses Vorgehen nicht darlegen.

So viel sei gesagt: Es ist deutlich komplexer, als nur die zehn Jahre der lex specialis Verjährung abzupassen.

Dies bezeichnet ein Vorgehen, wo man die große Anwartschaft ein paar Monate bezahlt, weil man damit ein günstigeres Eintrittsalter sichern kann. Besonders häufig geschieht dies im November und/oder Dezember des Vorjahres.

Nicht jede Versicherung bietet diese Option an. Daher ist es Anfrage pflichtig!

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