Die hier gelieferten Informationen sind ein Auszug aus dem Buch HOW2PKV, erhätlich bei Amazon, welches weitere Informationen liefert.
Eine kostenfreie Erstberatung kann telefonisch oder – besser – als Termin erfolgen.
Wann, wie und wo bezahle ich die Rechnung?
Es existiert keine gesetzliche Frist, binnen derer eine Rechnung zu erstellen ist. Sie bekommen als Privatpatient mindestens zwei Rechnungen, eine für die PKV sowie eine für Sie selbst, ggf. eine dritte Rechnung für die Beihilfestelle. Wird eine Verbundleistung erbracht, z. B. Blutentnahme im Rahmen eine Vorsorgeuntersuchung, so bekommen Sie getrennte Rechnungen, z. B. vom Arzt sowie dem Labor. Gleiches kann im Krankenhaus geschehen, wenn beispielsweise Belegärzte oder externes Personal (z. B. Physiotherapeut) Leistungen erbringen, die nicht vom Krankenhaus abgerechnet werden.
Die Zahlungsbedingungen, die Anforderungen an eine korrekte Rechnungsstellung etc. werden durch eine Reihe von Rechtsvorschriften gebildet.[1]
Die Fälligkeit der Geldleistung ist sofort. Der Heilleistungserbringer stellt seine Rechnung üblicherweise mit einem Zahlungsziel, das er frei definieren kann. Beim Überschreiten dieses Zahlungsziels geraten Sie in Verzug.[2] Mahn- sowie Forderungsverfolgungskosten sind nie durch eine PKV erstattungsfähig! Üblicherweise bedienen sich niedergelassene Ärzte dafür externer privatärztlicher Verrechnungsstellen, z. B. der PVS-Gruppe.[3] Die Rechnungsstellung erfolgt im eigenen Namen oder über Inkasso-Dienstleister. Der Arzt finanziert bei Inkassodienstleistern seine Forderungen vor, was einem geregelten Zahlungsstrom ermöglicht, wobei er die Rechte an den Inkassodienstleiter abtritt. Diese müssen sich an strengere Formvorschriften halten, damit die Rechnung gültig ist. Dies gelingt in der Praxis nicht immer. Sofern die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde, sollten Sie die Rechnung bezahlen, da sonst dem Arzt eine Rückbelastung droht.[4]
Die Versicherung muss die Geldleistung unverzüglich erbringen, wenn die zur Erhebung notwendigen Fakten vorliegen. Dauern die Ermittlung sowie Beurteilung aller Fakten mehr als einen Monat, darf der Versicherte einen angemessenen Abschlag verlangen.[5] Wenn die Versicherung die Leistung nicht rechtzeitig erbringt, kommt sie spätestens nach 30 Tagen in Verzug, selbst wenn Sie nicht gemahnt haben sollten.[6] Es empfiehlt sich trotzdem den Hinweis auf den Verzug in die Abschlagsforderung bzw. den Leistungsantrag aufzunehmen. Gerät die Versicherung in Verzug, können Sie Verzugszinsen geltend machen.[7]
Mit einem fristkongruenten Weiterreichen der erstattungsfähigen Rechnungen sollten Sie als Privatpatient nie in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Vorausgesetzt dass Ihr Tarif eine Erstattung für die beanspruchte Leistung vorsieht und ein etwaiger Selbstbehalt berücksichtigt wurde.
Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie Rechnungen prüfen.[8] So wäre beispielsweise die gesonderte Berechnung für die Beachtung von DSG-VO-Leistungen nicht gesondert abrechnungsfähig, da sie zu den Gemeinkosten zählt.[9] Auch eine etwaige Gebühr für die Erstellung einer AU-Bescheinigung ist nicht erstattungsfähig, denn es stellt keine medizinische Leistung dar. Sie haben ab 2.000€ Rechnungsbetrag (Beihilfe ab 1.000€) einen Anspruch auf verbindliche Leistungsauskunft.[10]
Bei einem etwaigen Rechtsstreit ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die Verpflichtung zu erfüllen ist.[11] Für den Leistungserbringer ist damit nicht begründet, dass die Klage zwangsweise an deren Sitz zu erfolgen hat, beispielsweise wenn Hauptverwaltung und Leistungserbringer an verschiedenen Orten sitzen.[12]
Wie funktioniert die Bezahlung im Krankenhaus?
Rechnungen im Krankenhaus können etwas teurer sein. Deshalb ist es hier oft möglich, dass bei Vorlegen der Chipkarte eine Direktverrechnung vorgenommen wird, wenn die PKV eine Chipkarte anbietet. Das tun die meisten PKV, aber nicht alle. Das Krankenhaus rechnet dann direkt mit der Versicherung ab. Sie erhalten die Abschlussrechnung, sowie ggf. eine Nachforderung für nicht versicherte Leistungen oder Extras wie Pay-TV etc.
In der Regel geben Sie dazu Ihre Chipkarte bei der Patientenverwaltung ab, welche eine Kostenübernahme bei der PKV anfragt. Je nach Ihrer Bonität kann es sein, dass für Wahlleistungen eine Sicherheitsleistung oder die vorherige Kostenübernahmeerklärung von Ihnen verlangt wird. Lediglich für die Regelversorgung ist dies unüblich.
Grafik – Direktverrechnung PKV Krankenhaus
Bitte beachten Sie, dass dies nur für standardisierte Behandlungen bis Höchstsatz der GOÄ (3,5x) und Notfälle gilt. Wenn Sie Spezialisten, Sonderbehandlungen, Privatkliniken über dem Höchstsatz der GOÄ etc. abrufen, ist eine gültige Honorarvereinbarung nötig.
Eine gute Beratung spart dir Zeit und…
…bringt dir bessere Ergebnisse! Probier es aus, am besten jetzt!
Quellen
[1] „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-06 Bundesärztekammer – GOÄ-Ratgeber §12: Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/honorar/goae-ratgeber/12-faelligkeit-und-abrechnung-der-verguetung-rechnung/
[2] §262 BGB – Verzug des Schuldners https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
[3] „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-06 Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V.– Mitglieder https://www.pvs.de/verband/mitglieder
[4] 2022-06-02 FMP Forderungsmanagement professionell – So sind zahnärztliche Honorarforderungen geltend zu machen https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/prozessrecht-so-sind-zahnaerztliche-honorarforderungen-geltend-zu-machen-f146789
[5] §14 VVG – Fälligkeit der Geldleistung https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__14.html
[6] §286 III BGB – Verzug des Schuldners https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
[7] §288 BGB – Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html
[8] „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-06 PKV Verband – Abrechnung Ihrer Arztbehandlung https://www.derprivatpatient.de/arzt/arztbehandlung/abrechnung-ihrer-arztbehandlung
[9] 2021-12-02 FMP Forderungsmanagement Professionell – Keine Sondervergütung für Beachtung der DS-GVO https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/kostenrecht-keine-sonderverguetung-fuer-beachtung-der-ds-gvo
[10] 2018-05 PKV Verband e.V. – Arztrechnungen: Welche Fristen gibt es in der PKV? https://www.derprivatpatient.de/infothek/nachgefragt/arztrechnungen-welche-fristen-gibt-es-der-pkv
[11] §29 ZPO – Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__29.html
[12] 2021-12-02 FMP Forderungsmanagement Professionell – Wo ist der Gerichtsstand für eine Klinikrechnung? https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/prozessrecht-wo-ist-der-gerichtsstand-fuer-eine-klinikrechnung