Kalkulationsgrundlagen der Beiträge im Alter

Die Beiträge steigen in beiden Systemen,[1] wobei die Ursachen sehr ähnlich sind. Keines der Systeme ist immer besser, auch wenn die PKV tendenziell Vorteile hat. Geht die Kalkulation der PKV mehrheitlich auf, denn steht sie besser als die GKV dar. Wäre die Kalkulation nachhaltig gestört, stünde sie ggf. schlechter dar. Basierend auf Vergangenheitswerten und aufgrund der konzeptionellen Vorteile – Äquivalenzprinzip mit Rücklagen statt reservefreies Umlageverfahren – ist die PKV – trotz Niedrigzinsphase – das zukunftsstabilere System, zumal sie ohne die Steuer-Zuschüsse auskommt, welche die GKV bekommt.

Gründe für Beitragsanpassungen beider Systeme

Aber warum steigen die Prämien? Pauschal lassen sich folgende Gründe feststellen, wobei die stärksten Preistreiber fett hervorgehoben sind.

Mathematische Gründe Medizinische Gründe Personengründe
Zinsänderungen

Unterkalkulation

Fehlende XP der PKV

Kosten (Abschluss/Verwaltung)

Allgemeine Inflation

Steigende Lebenserwartung

Medizinische Inflation Medizinischer Fortschritt

Pandemien

Politische Einflüsse

Solidaritätseffekte

Arbeitslosigkeit

Sozialtarife

Altersarmut

Die Gründe treffen auf die Gesellschaften unterschiedlich stark zu, weshalb eine pauschale Betrachtung wenig Sinn ergibt. Beide Systeme wurden und werden teurer, nur dieser Fakt ist unumstößlich! Daher jeweils eine kurze Erklärung, worum es sich bei den preistreibenden Faktoren handelt.

  • Inflation allgemein: Die Kosten für die Verwaltung, das Marketing etc. steigen. Die medizinische Inflation ist hier nur anteilig berücksichtigt, sowie um technische Fortschritte sowie Qualitätsänderungen bereinigt. Die Inflation trifft das zinsbasierte PKV-System härter als das GKV-Umlageverfahren.
  • Medizinische Inflation bzw. Medizinisch-Technischer Fortschritt (MTF): Die Kosten im Gesundheitssystem steigen stärker als die allgemeinen Lebenserhaltungskosten.[2] Neue Behandlungsmethoden können teurer sein als der für künftige Entwicklungen eingepreist Puffer. Generell leistet die PKV für Innovationen flächendeckend früher als die Kasse, da grundlegend alle medizinisch notwendigen Behandlungen erstattungsfähig sind.[3] Speziell der Trend zur Individualisierung der Medizin wird als besonderer Kostentreiber angesehen, bspw. durch Gensequenzierung oder persönliche Medikamente.[4]
  • Politische Einflüsse: Zwecks Widerwahl entscheiden Politiker nicht immer zu Gunsten der PKV. Mehrheitlich sind Politiker PKV Versicherte, machen jedoch aus Wahlkampfgründen überwiegend Stimmung gegen die PKV. Beispielsweise indem Privatpraxen bei den Corona-Impfstoffen durch Nichtbelieferung gezielt behindert wurden.[5] Bereits in den 70er Jahren wurde festgestellt, dass die Politik zu langsam sowie nicht zeitnah reagiert und damit der reellen Entwicklung hinterherhinkt.[6]
  • Steigende Lebenserwartung: Die reale Lebenserwartung kann schneller steigen als der eingepreiste Sicherheitspuffer. Auch leben PKV-Versicherte im Schnitt länger als die restliche Bevölkerung.
  • Zinsänderungen: Eine Zinsänderung betrifft die auslösenden Faktoren nicht direkt, sondern über entgangene Zinsen indirekt über diverse Verteilmechanismen.[7]
  • Unterkalkulation: Bei einer niedrigeren Prämie werden weniger Rückstellungen gebildet, weshalb die Prämie anfälliger für erhöhte Beitragsanpassungen ist.
  • Fehlende XP bzw. junge PKV: Ohne eigene Erfahrungswerte muss die PKV mit Durchschnittswerten der BaFin bzw. der DAV rechnen. Sie konnte auch noch nicht so viele Rückstellungen bilden. Deshalb sind junge Kassen oder PKV deutlich anfälliger für Preissteigerungen oder Krisen.
  • Steigende Verwaltungskosten: Eine erhöhte Komplexität, gestiegene Anforderungen sowie Kosten der Regulierung verteuern die Verwaltung und den Vertrieb, der oft über Gestaltungsspielräume bilanziell aus den Verwaltungskosten entlohnt wird.
  • Fehlanreizende Solidaritätseffekte: Das Sparverhalten eines Einzelnen („Ich gehe nicht zum Arzt“), wirkt sich für die Person kaum aus, womit eigene Wohlfahrt gering ist. Diametral umgekehrt führt ein Überkonsum zu gesteigerter Wohlfahrt, obgleich die finanziellen Auswirkungen auf den Einzelnen gering sind. Diesem Verhalten muss mit Steuerungselementen vorgebeugt werden, z. B. Selbstbeteiligungen, BRE etc.[8] Zu beobachten ist dies an den überfüllten Ambulanzen in Krankenhäusern, welche daher Patienten abweisen oder nach Triarchie arbeiten müssen.
  • Arbeitslosigkeit führt zu geringeren Einnahmen sowie höheren Krankenständen. Speziell die von Sozialversicherungsbeiträgen finanzierte GKV leidet unter dem zunehmenden Druck des Arbeitsmarkts.

Es sind interkonnektive sowie abstrakte Gründe, die kaum auf den einzelnen Faktor quantifiziert werden können.

  1. 2016-11-21 Experten Report – Die unmögliche Flucht vor steigenden Beiträgen in der PKV
  2. 2019-06 Aktuar Aktuell 46 – Welche Auswirkungen hat die medizinische Inflation auf die Private Kranken- und Pflegeversicherung? S. 8 & 9 https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20Aktuell%20Nr.46.pdf
  3. 2021-03-21 Experten Report – Innovationsmotor PKV https://www.experten.de/2021/03/17/innovationsmotor-pkv/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=innovationsmotor-pkv
  4. 2022-09 DAV eV – Aktuar Aktuell – Ausgabe 59 S. 8-9
  5. 2021-04-07 Versicherungsbote – Privatpraxen schauen bei Corona-Impfungen in die Röhre https://www.versicherungsbote.de/id/4901724/Corona-Impfungen-Hausarzt-Privatpraxen/
  6. 1976 Philipp Herder-Dorneich – Wachstum und Gleichgewicht im Gesundheitswesen – Die Kostenexplosion in der gesetzlichen Krankenversicherung und ihre Steuerung – S. 144-145 – ISBN 978-3-531-11399-9 ISBN 978-3-663-14267-6 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-14267-6
  7. 2015-04 Aktuar Aktuell 29 – Die aktuelle Beitragsanpassungsklausel in der PKV S. 9
  8. 1976 Philipp Herder-Dorneich – Wachstum und Gleichgewicht im Gesundheitswesen – Die Kostenexplosion in der gesetzlichen Krankenversicherung und ihre Steuerung – S. 199-200 – ISBN 978-3-531-11399-9 ISBN 978-3-663-14267-6 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-14267-6

Alterungsrückstellungen der PKV: Grundlagen & Modellannahmen

Übersicht der verschiedenen Alterungsrückstellungen

Die PKV kennt die u. g. Alterungsrückstellungen, wobei der Vollständigkeit halber auch Kapitaleinsätze der PKVUs genannt werden, die nicht direkt kalkulatorische Alterungsrückstellungen sind, sondern „nur“ in ähnlicher Art und Weise wirken. Aus Vereinfachungsgründen wurde großzügig zusammengefasst.

Transparenz Höhe Wirkung ab
Alterungsrückstellungen (AR) Halbtransparent

Auf schriftliche Anfrage vereinzelt Auskunft. Große AW ist in etwa gleich der Tarif-AR.[1]

Von 0% bis fast 100% ist alles möglich. Blackbox!

Faustformel: Höherer Beitrag = mehr AR

60. LJ

65. LJ

80. LJ ff

Anrechnungsbeitrag (AB) Halbtransparent

Mit jeder aktualisierten Police ab 2. Vertragsjahr erkennbar.

Minimum 0€

Maximaler Unterschied in Höhe der BAP im Neugeschäft.

2. Vertragsjahr
Übertragungswert

KV & PV

(ÜW-KV / ÜW-PV)

Halbtransparent

Mit jeder aktualisierten Police ab 2. Vertragsjahr ausgewiesen.

Jener Anteil der Alterungsrückstellungen, die im Basistarif gebildet worden wären. Nur bei PKV-Wechsel
Gesetzlicher Zuschlag

(GZ)

Transparent

Bereits ab Angebot ausgewiesen sowie jährlich mitgeteilt.

10% des substitutiven KV-Beitrags. 65. LJ

80. LJ

Beitragsentlastungstarif

(BET)

Transparent

Bereits ab Angebot ausgewiesen sowie jährlich mitgeteilt.

Frei wählbar

Meist max. 80% des Tarifbeitrags versicherbar.

Frei wählbar

Oft 65

Mgl. 60-70. LJ

Rückstellung für Beitragsrückerstattung

(RfB)

(teils BAP-Stopper, Mehrleistungen, BRE etc.)

Halbtransparent

Berechnung nachvollziehbar. Verwendung der RfB allein durch Vorstandsentscheidung.

0€ Minimum

Keine Obergrenze

1. Vertragsjahr
Finanzspritzen

(z. B. Eigenkapital des PKVUs)

Intransparent

Quelle nachvollziehbar. Verwendung allein durch Vorstandsentscheidung.

0€ Minimum

Keine Obergrenze

1. Vertragsjahr
Vererbung

(z. B. Stornogewinn bzw. -verlust)

Intransparent

Die Auswirkung kann bestenfalls erahnt werden. Relevanz steigt mir Tarifalter.

Keine Untergrenze

Keine Obergrenze

2. Vertragsjahr

Die Pflegeversicherung ist extremer, da in jungen Jahren fast nur eine Sparprämie aufgebaut wird, im Alter aber zum Ende hin binnen kurzer Zeit „der Topf geleert wird“. Die Profile sind sehr steil.[2] Wenn ein Profil „steil“ ist, bedeutet es, dass zum Ende des Lebens hin besonders viele Kosten verursacht werden, was grafisch ausdrückt ein sehr steil (an)steigender Graph ist.

Kopfschäden

Alte Menschen verursachen im Durchschnitt höhere Krankheitskosten als junge Menschen. Gemessen werden diese in Kopfschäden, den durchschnittlichen Kosten einer versicherten Person für eine bestimmte Laufzeit,[3] wobei der Beobachtungszeitraum in der Regel zwölf Monate beträgt.[4]

Grafik – Kopfschäden aufgeteilt nach Tarifart[5]

Klar erkennbar ist, dass die Höhe der Kopfschäden mit zunehmendem Alter steigt, was Vorsorge nötig macht! Es handelt sich um Durchschnittswerte für die gesamte Versicherung, extreme Ausreißer tun dem keinen Abbruch.

Hinzu kommt, dass mit zunehmender Verweildauer eines Versicherten gleichen Alters im gleichen Tarif die Kopfschäden steigen, weil keine Selektionseffekte mehr die Kostensteigerungen eingrenzen. Vereinfacht: Eine 30 Jahre alte Person, welche seit max. 2 Jahren ein der PKV versichert ist, hat nur den Bruchteil der Kopfschäden wie eine 30 Jahre alte Person, welche seit min. 13 Jahren in der PKV versichert ist, wie an der u. g. Grafik erkennbar.

Ein Bild, das Diagramm enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Grafik – Schematische Darstellung des Verlaufs der Kopfschäden für Bestandszugehörigkeitsdauern[6]

Vorsorgequote

Die Summe der Maßnahmen zur Verhinderung einer Beitragsexplosion im Alter wird Vorsorgequote genannt. Von der Vorsorgequote kann nicht 1:1 auf die Alterungsrückstellungen oder Beitragsstabilität geschlossen werden! Sie wird im Verhältnis zu den Beiträgen berechnet und ist bei allen Gesellschaften gesunken.

Grafik 54 Vorsorgequote PKV Durchschnitt[7]

Auf die Anlage der Versicherung haben Sie keinen Einfluss! Dabei waren sich bspw. die AXA KV AG in der Vergangenheit nicht zu schade mehrere Milliarden Euro in Tabakfirmen zu investieren.[8] Die Allianz investierte in Kohle sowie umweltbelastende Firmen.[9] Die zehn größten dt. Versicherer investierten in Atom-U-Boote, Monsanto, Ölkonzerne, Gentechnik etc.[10] Zwar ist Nachhaltigkeit ein wachsender Trend, dem immer mehr Versicherungen folgen, doch sind die aktuellen Maßnahmen kaum vergleichbar, intransparent sowie oft eine Mogelpackung. So gibt es Negativ- wie Positivlisten, ESG-Kriterien, diverse Guidelines etc. An regulatorischen Vorgaben sowie vergleichbaren Standards mangelt es aber. So gelten beispielsweise Waffenhersteller teils als nachhaltig, wenn sie nur jenes Waffenmaterial liefern, was nicht von völkerrechtlichen Konventionen sanktioniert wird, [11] bspw. der sog. Genfer Konvention.[12] Der Trend mag positiv sein, die aktuelle Nachhaltigkeitslage ist unbefriedigend.

Modellannahmen für Beitragsverläufe

Modellannahme des Beitragsverlaufs

In jungen Jahren zahlen Sie mehr als Sie müssten, weshalb der übersparte Anteil in Alterungsrückstellungen[13] investiert wird, die später den Beitragsanpassungen verhindern sowie den Beitrag senken sollen. Es handelt sich dabei um Kollektivleistungen, nicht um individuelle Einzelwerte, auf die Sie einen Anspruch hätten. Sprich die Gleichaltrigen Ihres Tarifs sparen und „konsumieren“ mit Ihnen einen Topf, womit ihre individuelle Alterungsrückstellung nur eine stochastische Rechengröße ist.[14] Es gibt keinen Auszahlanspruch, da sie kein individuelles Recht sind. Weder gesetzliche noch vertragliche Grundlage sehen eine Auszahlung vor.[15] Abweichend davon ist der GZ zwar individuell berechnet,[16] jedoch auch ohne Auszahlungsanspruch, höchstens Übertragungsanspruch.

Stellen Sie sich vor, dass Alterungsrückstellungen kein Sparschwein sind, sondern vorweggenommene Beiträge für künftige Leistungen; also die Tilgung eines Kredits. Das Geld ist also verplant und daher nicht frei verfügbar!

Grafik – Alterungsrückstellungen und Beitrag im Idealverlauf

In der Modellannahme zahlen Sie ein Leben lang den gleichen Beitrag. Leider ist dieses Modell realitätsfern und Sie müssen sich sowohl bei der Kasse als auch bei der PKV auf Beitragsanpassungen (kurz BAP) einstellen.

BAP sind unvermeidbar, nur ihre Höhe variiert! Garantiert ist, dass Sie als Bestandskunde niemals mehr zahlen werden als ein Neukunde des gleichen Tarifs![17]

Der o. g. idealtypische Verlauf ist eine Modellannahme, die sich daraus ergibt, dass die die Aktuare grundsätzlich lebenslang konstante Beiträge mit gleichbleibenden Rechnungsgrundlagen verwenden müssen. Dabei ist bekannt, dass die Leistungsausgaben sich ständig erhöhen, weshalb es Rechte zur regelmäßigen Beitragsüberprüfung sowie -anpassung gibt.[18] Ähnliches gilt für die Lebenserwartung, die regelmäßig steigt. Bei den PKV-Versicherten sogar stärker als im Bevölkerungsdurchschnitt, weshalb eine regelmäßige Anpassung der Sterbetafeln notwendig ist. Erschwerend kommt hinzu, dasss Aktuare mit Periodensterbetafeln rechnen müssen, statt mit Generationensterbetafeln, wo die längere Lebenserwartung der jüngeren bereits berücksichtigt wäre.[19] In den letzten Jahren dabei verstärkt. Die mehrjährige Corona-Pandemie hat dabei laut der DAV keine langfristigen Auswirkungen, weshalb die steigenden Lebenserwartungen sich nach aktueller Erkenntnis fortschreiben werden.[20]

Es mag komisch klingen, doch geschieht dies auch zum Schutz der Versichertengemeinschaft. Denn bei dynamischen Modellen, welche Kostensteigerungen stärker einpreisen wären nicht nur höhere Prämien notwendig, sondern es gäbe auch einen negativen Rückkopplungseffekt, weil die Leistungserbringer ständig steigende Kosten ohne Widerstand umlegen könnten.[21] Damit würden zwei sich bedingende exponentionelle Kostensteigerungskurven entstehen.

Grafik 56 – DAV Aktuar Aktuell 41 S. 13 Restliche Lebenserwartung in Jahren

Modellannahme eines korrigierten Beitragsverlaufs

Die Kunden akzeptieren keine Prämien in beliebiger Höhe. Daher sind die Versicherungsmathematiker angehalten möglichst knapp zu kalkulieren. Daher kommt es in der Praxis regelmäßig zu Abweichungen zur idealtypischen Modellannahme. In der Praxis verläuft es eher wie in der u. g. Darstellung:

Grafik – Alterungsrückstellungen und Prämien im typischen Verlauf

300.000.000.000€ Alterungsrückstellungen der PKV

Die PKV verfügt jedoch über hohe Alterungsrückstellungen, die für künftige Leistungen sowie Beitragsanpassungen verwendet werden können.

Grafik – 2020-01-23 Krankenversicherungsmathematik, Andreas Leckner – S. 30

Die Höhe der PKV Rückstellungen ist höher als alle Überschüsse, welche die gesetzlichen Krankenkassen in ihrer Geschichte erwirtschaftet haben.

Die Alterungsrückstellungen werden in Kapitalanlagen verwaltet, welche Zinsgewinne für die Versichertengemeinschaft erwirschaften. Die Kapitalanlagen sind etwas höher als die Rückstellungen, da die PKV einen kleinen Anteil zur Deckung der eigenen Kosten entnehmen darf. Im historischen Trend ist erkennbar, dass die PKV den Versicherten mehr von den Kapitalanlagen in Form von Rückstellungen gutschreibt, als sie es zur Jahrtausendwende tat. Und vermutlich auch früher. Damit wird unter anderem das Zinstief ausgeglichen. Der PKV-Verband unterhält zur vereinfachten Visualisierung die Zukunftsuhr, welche in „Echtzeit“ die Höhe der „Alterungsrückstellungen“ darstellen soll.[22] Die genaue Berechnung wird nicht offengelegt.

Grafik – 2020-01-23 Krankenversicherungsmathematik, Andreas Leckner – S. 30

Das Verhältnis von neuen Beitragseinnahmen gegenüber neuen Alterungsrückstellungen wird pauschal vom PKV-Verband ermittelt. Im Schnitt wird mehr als 1/3 des Beitrags für Alterungsrückstellungen verwendet.

Grafik 60 – Anteil neuer AR an neuen Prämien[23]

Aufgrund niedrigerer Zinsen sowie des niedrigeren Rechnungszinses steigt der Anteil der Alterungsrückstellungen an der Prämie.

Die Summe der gesetzlichen Krankenkassen haben nicht ansatzweise diese Ansparungen, bei deutlich mehr Mitgliedern. In Bezug auf die Kapitalausstattung war die PKV in der Vergangenheit weniger Krisen anfällig als die Kasse.

Modellannahme unter Berücksichtigung von Beiträgen und Kopfschäden

Setzt man nun Kopfschaden, Nettobeitrag und Alterungsrückstellungen grafisch in Bezug, ergibt sich u. g. Durchschnittsverlauf. Vereinfacht ausgedrückt wird in jungen Jahren mehr bezahlt als notwendig, was Kapital bildet. Dieses verzinste Kapital wird später für Leistungen verbraucht. Es ist eine Art Konto, das einen Ausgleichseffekt erzeugt.[24]

Grafik 61 – Durchschnittsentwicklung PKV ohne BAP[25]

In Abhängigkeit von den realen Entwicklungen der Kollektive kommt es durch BAP zu Abweichungen, womit das u. g. Schaubild entsteht:

Grafik 62 – Durchschnittsentwicklung PKV nach BAP[26]

Eine BAP entsteht durch erhöhte Schäden (rot), welche einen erhöhten Kapitalbedarf (grün) auslöst, der durch erhöhte Prämien (blau) gedeckt wird.

Alterungsrückstellungen Praxisbeispiele

Beispiel Süddeutsche Krankenversicherung (SDK)

Der u. g. SDK-Kunde ist Jahrgang 1969 mit PKV-Eintritt im Jahr 2000. In ca. 22 Jahren hat er ca. 71.000€ Alterungsrückstellungen angespart. Er zahlt eine Monats-Prämie von ca. 600€ im Jahr 2022.

Grafik – Praxisbeispiel Alterungsrückstellungen SDK

Beispiel Allianz Krankenversicherung (APKV)

Das u. g. Paar ist erst spät in die PKV eingetreten, da beide schon Mitte 40 waren, aber bereit waren für erhöhte Leistung mehr zu zahlen. Beide haben dennoch eine fünfstelligen Summe AR aufgebaut sowie eine deutliche Beitragsermäßigung gegenüber Neukunden. Im Vergleich zum Kassenhöchstbeitrag waren (und sind) sie auch günstiger, obwohl bereits Rentner.

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Grafik – Praxisbeispiel Alterungsrückstellungen Allianz

Beispiel Deutsche Krankenversicherung (DKV)

Der u. g. Kunde war ca. 40 Jahre Mitglied der DKV, dabei oft nur in Mittelklasse-Tarifen, weil aufgrund von Schwierigkeiten mit dem Gewerbe und Scheidung die Finanzlage oft angespannt war. Leider setzte sich das im Rentenalter fort. Dennoch hat er hohe Rückstellungen aufgebaut, weshalb er als Rentner (Jahrgang 1940) im Standardtarif nur 155€/Monat bezahlt.

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Grafik – Praxisbeispiel Alterungsrückstellungen DKV

Beispiel Signal Iduna Krankenversicherung (inkl. Deutscher Ring)

Das u. g. Signal Iduna Mitglied hat nach 19 Jahren PKV einen Anrechnungsbetrag von ca. 300€ monatlich angespart. Hinzu kommt, dass die Pflege für ein zu dem Zeitpunkt 49J. alten VN nur 15€ im Monat kostet.

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Grafik – Praxisbeispiel Alterungsrückstellungen Signal Iduna

Alterungsrückstellungen in verschiedenen Formen

Alterungsrückstellungen: Gesetzlicher Zuschlag

In Vorbereitung auf die damalige Liberalisierung des deutschen Versicherungsmarktes haben Aktuare Maßnahmen erwogen, um die Beitragslast ab dem 65. Lebensjahr zu senken.[27] Um die Beitragslast im Alter zu senken, wurde der gesetzliche Zuschlag (kurz GZ) in Höhe von bis zu 10% eingeführt,[28] der für jene Tarif gilt, die keine Sozialtarife sind oder zeitlicher Befristung unterliegen. Es gibt PKV-Bestandsverträge ohne diesen Zuschlag, denn bei seiner Einführung galt für Bestandskunden der Freiwilligkeitsvorbehalt.[29] Einige Versicherte wollten keinen Mehrbeitrag für eine kostenfreie Sparleistung aufbringen. Dies sind oft jene Kunden, welche über unbezahlbare Prämien im Alter klagen.

Er wird ab dem 21. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr gezahlt. Er soll ab dem 65. Lebensjahr künftige Beitragsanpassungen auffangen. Etwaiges Restguthaben muss ab dem 80. Lebensjahr zur sofortigen Beitragssenkung verwendet werden.[30] Dieser Baustein ist kostenfrei, er wird in voller Höhe an die Versicherten durchgereicht.

Die DAV und einige Verbraucherschützer empfehlen den GZ künftig auf bis zu 15% zu erhöhen, um die zukünftigen Beitragsanpassungen weiter zu mildern, womit die Beiträge stabiler würden.[31] Gerne verschwiegen wird dabei, dass der GZ min. 5% betragen muss, aber höher sein darf. Er darf während der Vertragslaufzeit sinken, jedoch nicht steigen. Und jener Teil, der die 5% überschreitet, darf zur Deckung von Abschlusskosten (inklusive Vermittlungsentgelt) verwendet werden.[32] Dies bereits problematisch, da dies zu negativen Alterungsrückstellungen führen kann, da die Stornohaftungszeit (zzt. max. 60 Monate) der Provision geringer ist als die maximal ansetzbare Verteilung der Abschlusskosten (zzt. max. 15 Jahre).[33]

Alterungsrückstellungen: Anrechnungsbetrag

Der Anrechnungsbeitrag ist eine Sofortgutschrift, die den Unterschiedsbeitrag von einem Bestandskunden gegenüber einem Neukunden im gleichen Tarif ausmacht. Würde der Bestandskunde „Muster“ im Tarif „Beispiel“ 500€/Monat zahlen aber ein beliebiger Neukunde müsste 600€ zahlen, dann wäre der Anrechnungsbetrag 100€/Monat.

Nebst der Anrechnung beim internen Tarifwechsel[34] sorgt der Anrechnungsbetrag auch dafür, dass ein Bestandskunde nie mehr zahlen darf als ein Neukunde des gleichen Tarifs.[35] Beim internen Wechsel wird der Anrechnungsbetrag nicht in gleicher Höhe gutgeschrieben, weil der Zieltarif eine andere Kalkulationsgrundlage hat als der Ursprungstarif. Es wird kein Geld verloren, aber die Auswirkungen des angesparten Geldes ändern sich.

Die meisten Gesellschaften weisen diesen Beitrag nicht aus, er muss angefordert werden. Nicht jedes PKVU kann ihn Laien verständlich ausweisen, weil die technischen Mittel es nicht hergeben. Als positives Beispiel sei die DKV genannt, welche Kunden im internen Bereich Tarifwechseloptionen per Konfigurator zur Verfügung stellt und den Anrechnungsbetrag ausweist. Anbei ein Bildbeispiel eines alten Bestandskunden der DKV, wo der Anrechnungsbeitrag sowie die sonstigen Alterungsrückstellungen als „Rabatt“ bezeichnet werden:

Grafik – Screenshot aus dem DKV-Umstellungsangebot eines VN vom 12.12.2012

Der Kunde war fast 40 Jahre Mitglied der DKV und hat hohe Rückstellungen aufgebaut, die hier u.a. als Rabatt auf Monatsbasis ausgewiesen sind. Der Wechsel in den Standardtarif hätte zur Folge gehabt, dass der heute 80-jährige nur 155,03€/Monat zu zahlen hätte. Er hat sich für eine leistungsstärkere Lösung entschieden aber das System bleibt auch bei besseren Tarifen das Gleiche!

Alterungsrückstellungen: RfB & Direktgutschrift

Dieses Thema wird aufgrund der Komplexität nur am Rande angeschnitten, da es für die Tariffindung eine untergeordnete Rolle spielt. Schauen Sie sich dazu die Entscheidungsmatrix an, welche eine PKV im Rahmen des Asset-Liability-Managements (kurz ALM) treffen muss.

Grafik – Ergebnisbericht des Ausschusses KV vom 19.07.2017 der DAV – Asset-Liability-Management S. 8

Wenn Ihnen ein Vermittler einfache, „wenn, dann“-Entscheidungen in diesem Zusammenhang präsentiert, sollten Sie hellhörig sein, da es ein komplexes, interdependentes System ist! Der Autor zitiert deshalb, was Sie über RfB bzw. Direktgutschrift wissen sollten:

Für Versicherungsnehmer verwendete Überschüsse werden den Versicherten entweder unmittelbar gutgeschrieben (Direktgutschrift) oder in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) eingestellt. Aus den RfB-Mitteln erhalten Versicherte dann entweder eine Auszahlung, eine sogenannte Beitragsrückerstattung (BRE), sofern sie in einem bestimmten Zeitraum (teilweise) leistungsfrei bleiben oder durch die RfB Mittel wird eine Beitragssteigerung im Rahmen einer Beitragsanpassung begrenzt (Limitierung).[36]

Die relevanten Begriffe wurden – abweichend vom zitierten Text – fett hervorgehoben. Als Laie können Sie die Höhe der RfB und anderer Werte überhaupt nicht einordnen, denn Ihnen fehlt der Kontext. Auch werden die Leistungen ungleichmäßig verteilt, denn vor allem ältere Versicherte sollen vor Beitragsanpassungen geschützt werden.[37] Auch sind die Wechsel- & Auswirkungen sehr komplex. Der Vorstand entscheidet allein, ohne dass er dafür Dritten Rechenschaft ablegen muss. Deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder künftige Handlungen kann kein Vermittler vorhersagen.

Aber: Was ist das Einzige, was der Vertrieb sieht? Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung! Mit diesem irrelevanten Punkt wird geworben, er taucht in Vergleichsprogrammen auf und wird genutzt, um den Beitrag schön zu rechnen.

Die einzige Prüfung, die Sie vornehmen könnten, wäre den Vermittler die Höhe der BRE der letzten zehn Jahre des Tarifs (sowie der vergleichbaren Tarife der Gesellschaft) besorgen zu lassen. Dies ist aufwendig, denn die Zahlen müssen aufwendig per Hand recherchiert werden, weil sie nirgends gesammelt veröffentlicht werden. Bei einem unseriösen Vermittler stürzt jetzt das Kartenhaus zusammen, denn alle Gesellschaften kehren heute weniger BRE als noch vor zehn Jahren aus. Ein guter Vermittler hätte sich gar nicht auf diesen Nebenkriegsschauplatz begeben. Auch der Gesetzgeber hat den Missstand erkannt, so dass bei widersprüchlicher bzw. unzureichender RfB-Zuführung Notfallmaßnahmen greifen.[38]

Es ist schön, wenn eine PKV eine gute gefüllte Kriegskasse hat. Nur sagt diese Momentaufnahme wenig für die Zukunft aus. Lediglich eine angespannte Kriegskasse sollte kritisch betrachtet werden.

Alterungsrückstellungen: Beitragsentlastungstarif

Alle Kunden einer PKV sollten die zusätzlich verfügbaren Beitragsentlastungs-Bausteine (BE[T]) einkaufen, zumindest aber deren Rentabilität prüfen. Es sind steueroptimierte Sparbausteine, die später zur „steuerfreien“ Auszahlungen gelangen, indem Sie im Rentenalter den Beitrag zur Krankenversicherung senken. Vereinzelt ist vom „fiktiven Arbeitgeberbeitrag in der Rente“ die Rede.

Als Kalkulationsgrundlage dient der interne Höchstrechnungszins, der bei der Krankenversicherung bis zu 3,5% betragen darf, womit er die meiste Zeit über höher ist als der von Lebensversicherungen.[39] Er muss langfristig finanzierbar sein, egal wie er sich intern aus Überzins & Co zusammensetzt.[40] Aufgrund des Niedrigzinsniveaus haben viele Gesellschaften den kalkulatorischen Höchstrechnungszins gesenkt, teils auf 1,0%, was aber immer noch über dem Rechnungszins von Lebensversicherungen liegt. Die Gesellschaften kommunizieren die Höhe des Zinses unterschiedlich transparent.

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Grafik – BBKK rechnet mit 1,9% Rechnungszins und aktueller Sterbetafel

Wenn das Zinsniveau sich erholt, wird auch dieser Wert rollierend angepasst, weshalb der Autor davon ausgeht, dass bis in die 2030er Jahre eine stückweise Erholung stattfinden wird. Dieser Zins wird auch für die Beitragsentlastungs-Tarife verwendet. Das heißt aktuell sind die Tarife nicht so lukrativ wie vor einigen Jahren, werden sich aber wieder anpassen. Weniger lukrativ bedeutet aber nicht, dass sie nicht lukrativ sind. Es gibt lukrative Angebote, gerade für Arbeitnehmer, wie die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, die zur Prüfung im Einzelfall rät.[41]

Die Bedingungen zur BAP entsprechen denen der normalen Tarife.[42] Theoretisch kann der Beitragsentlastungstarif einer Beitragsanpassung unterliegen. Da die Kosten der Kapitalanlage nicht der medizinischen Inflation unterliegen sowie idR prozentual vom Guthaben erhoben werden, kommt es kaum zur Beitragsanpassung der BE-Tarife. Diese Ausnahme kommt fast nur bei gravierenden Zinsänderungen vor, die gleichzeitig mit anderen Negativereignissen auftreten. Daher wird nach Wissen des Autors von keinem Marktteilnehmer eine offizielle Übersicht der BAP der BE geführt.

Angestellte erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber, bis zum Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse. Alle Kunden können den BE-Baustein in gleicher Höhe wie Ihre Krankenversicherung bei der Steuer absetzen,[43] da er untrennbarer Teil der Krankenversicherung ist. In gleicher Höhe heißt in Höhe der Basisabsicherung,[44] was maximal um die 80% steuerliche Absetzbarkeit für leistungsstarke Tarife bedeutet und bis zu 98% bei leistungsschwachen Tarifen.

Und die Auszahlung erfolgt „steuerfrei“, da es intern bei der Krankenversicherung verrechnet wird! Allerdings muss der Beitrag ein Leben lang weitergezahlt werden, d. h. die Reduktion ist der Unterschied zw. der ausgewiesen Ersparnis und dem lebenslang fortzuführenden BE-Baustein abzüglich der anteiligen Steuererstattung für den fortzuführenden Beitrag.

Wenn der AG-Zuschuss noch nicht ausgeschöpft ist, sollte es immer durch die BE-Tarife erfolgen! Die sichere, teils garantierte Rendite unter Berücksichtigung der Steuereffekte dürfte ohne Risiko auf dem freien Kapitalmarkt nicht sicher erzielbar sein.

Selbst ohne Arbeitgeber-Zuschuss handelt es sich um eine steuerlich absetzbare Anlage, deren garantierter Zins höher ist als bei den meisten Rentenversicherungen, die zzt. auf dem freien Markt eingekauft werden können. Die BE-Tarife lohnen für fast alle Versicherten! Eine exakte Berechnung kann nur die Versicherung vornehmen. Berater können, wie auch Internetrechner,[45] meist nur eine näherungsweise Berechnung liefern.

Funktionsweise und Verlauf des BET

Unten finden einen typischen Beitragsverlauf eines BE-Tarifs:

Grafik – Funktionsweise Beitragsentlastungstarif

Die Höhe des BE liegt zwischen 70-100% des Tarifbeitrags. Die dynamische Erhöhung der Sparleistung unterscheidet sich je nach Gesellschaft, teilweise auch je nach Tarif. In einzelnen Fällen ist sogar eine teilweise Übertragung des BE bei Gesellschafts-Wechsel möglich. Dies sind jedoch als nur sekundäre Merkmale, vergleichbar sind idR nur initialer Beitrag sowie initiale Entlastung.

Sonderfall AXA KV AG Beitragsentlastung

Die AXA KV AG verwendet bei ihrem BE-Tarif BEA-U einen mathematischen Kunstgriff, weil sie die zu zahlende Prämie des BET ab Rentenbeginn künstlich auf 25% des Ursprungsbeitrags senkt, wie im u. g. Bsp. ersichtlich.

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Grafik – Bestandsaktion der AXA KV zum Abschluss des BEA-U vom November 2021

Es handelt sich nur um cleveres Marketing, denn der BEA-U funktioniert wie alle anderen Tarife am Markt. Die Garantie nutzt nichts, denn durch Möglichkeit der BAP, kann eine etwaige Fehlkalkulation durch einen erhöhten Beitrag ausgeglichen werden.

Außerdem entsteht ein Steuernachteil, wenn die zu zahlende Prämie reduziert wird, denn die Prämie kann der VN bei der Steuer absetzen. Bei Testberechnungen hat der Autor festgestellt, dass die 25%-Reduktion meistens nicht geeignet war, um den Steuernachteil auszugleichen. Dies spiegelt sich u. a. auch darin wider, dass der AXA BEA-U oft teurer ist als vergleichbare BE-Tarife.

All das macht den Tarif nicht schlecht; nur wird er nach Meinung des Autors unredlich beworben.

Beitragsentlastungstarif Beispiel Ärztin, 29 Jahre

Anbei ein Beispiel einer Ärztin in der Barmenia PKV, die einen Beitragsentlastungstarif eingekauft hat.

Grafik – Barmenia Arzttarif inkl. Beitragsentlastung

Unter Berücksichtigung von Steuer & Arbeitgeberzuschuss ergab sich für 2020 das u. g. Bild.

Anbieter GKV 2020 Barmenia
Beiträge    
Basisbeitrag ohne AR (Ausbildungstarif) ex Bausteine 899,78 € 333,89 €
Basisbeitrag mit AR (Normaltarif) ex Bausteine – € 663,32 €
Anteiliger Ansparbeitrag AR – € 329,43 €
Bruttobeitrag plus Bausteine 899,78 € 862,32 €
AG-Zuschuss 449,89 € 431,16 €
AN-Eigenbeitrag 449,89 € 431,16 €
Steuererstattung
Steuerlich abzugsfähiger Anteil 96% 81%
Grenzsteuersatz 45% 45%
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Steuererstattung 194,35 € 157,16 €
AN-Nettobeitrag nach Steuern 255,54 € 274,00 €
Mehrbeitrag gegenüber Krankenkasse – € – 18,47 €
Beitragsentlastungs-Tarif    
Kosten BE-Tarif – € 199,00 €
Erworbene Reduktion durch BE-Tarife – € 663,32 €
Wirkungsgrad BE pro 1€ Kapitaleinsatz – € 3,33 €
Steuerlich abzugsfähiger Anteil Rentner (Wegfall Krankengeld) 100% 85%
Grenzsteuersatz Rentner 35% 35%
Steuererstattung BE-Tarif Rentner – € 59,20 €
Effektive Reduktion BE im Alter nach Steuern – € 523,52 €
Amortisation    
Mehrbeitrag (ohne Zinsen) – 8.420,53 €
Amortisationszeit der BE in Jahren 1,3
Kumulierter Mehrertrag (unverzinst)
Mehrertrag nach 05 Jahren (ohne Zinsen) 22.990,82 €
Mehrertrag nach 10 Jahren (ohne Zinsen) 54.402,17 €
Mehrertrag nach 15 Jahren (ohne Zinsen) 85.813,52 €
Mehrertrag nach 20 Jahren (ohne Zinsen) 117.224,87 €
Mehrertrag nach 25 Jahren (ohne Zinsen) 148.636,22 €

Diese 29 Jahre alte Kundin braucht nur 1,3 Jahre, bis die Mehrbeiträge durch die BE-Tarife „verdient“ sind. Oder anders ausgedrückt: Sie müsste eine alternative Anlage finden, die für 18,47€/Monat eine sichere Rente nach Steuern in Höhe von 523,52€ einbringt. Hier ist noch nicht berücksichtigt, dass Kranken-Zusatzversicherung mit verglichen werden müssten, weil die PKV mehr leistet. Dann kostet die GKV sogar mehr!

Beitragsentlastungstarif Beispiel Arbeitnehmer, 38 Jahre

Die Ärztin ist ein extremes Beispiel, aber selbst die „schwachen“ Beispiele lohnen sich oft. Unten finden Sie einen 38 Jahre alten Mann im Normaltarif der Inter Krankenversicherung.

Anbieter GKV 2021 Inter
Beiträge    
Basisbeitrag ohne AR (Ausbildungstarif) ex Bausteine 928,00 € 256,01 €
Basisbeitrag mit AR (Normaltarif) ex Bausteine – € 522,47 €
Anteiliger Ansparbeitrag AR – € 266,46 €
Bruttobeitrag plus Bausteine 928,00 € 925,09 €
AG-Zuschuss 464,00 € 462,55 €
AN-Eigenbeitrag 464,00 € 462,55 €
Steuererstattung
Steuerlich abzugsfähiger Anteil 96% 81%
Grenzsteuersatz 45% 45%
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Steuererstattung 200,45 € 168,60 €
AN-Nettobeitrag nach Steuern 263,55 € 293,95 €
Mehrbeitrag gegenüber Krankenkasse – € – 30,40 €
Beitragsentlastungs-Tarif    
Kosten BE-Tarif – € 251,72 €
Erworbene Reduktion durch BE-Tarife – € 485,00 €
Wirkungsgrad BE pro 1€ Kapitaleinsatz – € 1,93 €
Steuerlich abzugsfähiger Anteil Rentner (Wegfall Krankengeld) 100% 85%
Grenzsteuersatz Rentner 35% 35%
Steuererstattung BE-Tarif Rentner – € 74,89 €
Effektive Reduktion BE im Alter nach Steuern – € 308,17 €
Amortisation    
Mehrbeitrag (ohne Zinsen) – 13.860,28 €
Amortisationszeit der BE in Jahren 3,7
Kumulierter Mehrertrag (unverzinst)
Mehrertrag nach 05 Jahren (ohne Zinsen) 4.629,72 €
Mehrertrag nach 10 Jahren (ohne Zinsen) 23.119,73 €
Mehrertrag nach 15 Jahren (ohne Zinsen) 41.609,73 €
Mehrertrag nach 20 Jahren (ohne Zinsen) 60.099,73 €
Mehrertrag nach 25 Jahren (ohne Zinsen) 78.589,73 €

Dieser Kunde benötigt 3,7 Jahre, bis sein Investment sich auszahlt. Verglichen mit einer Rentenversicherung sehr gut, zumal er alternativ eine Anlage finden müsste, wo er für 30,40€/Monat eine sichere Rente nach Steuern von 308,17€ bekommen müsste. Der doppelte Rendite-Hebel durch Arbeitgeber-Zuschuss und Steuervorteil wirkt!

Beitragsentlastungstarif Vergleich mit Steuern sowie Zusatz-Krankenversicherung

Um einen korrekten Vergleich zu ermöglichen, müssen Sie die Prämien inklusive der Kosten einer stationären sowie dentalen Zusatzversicherung vergleichen. Auf die ambulante Versicherung kann verzichtet werden, wenn unterstellt würde, dass nur GKV-Leistungen konsumiert werden.

Nach Steuern und mit Berücksichtigung der Zusatzversicherung ist die PKV bis ca. Mitte 40 bei einer Normalannahme fast immer günstiger. Anbei dazu ein Beispiel, welcher das Prinzip verdeutlicht:

Grafik 73 – Vergleich Beitragsentlastung nach Steuern ohne sowie mit Zusatzversicherungen

Der o. g. Kunde zahlt nach Steuern theoretisch 30€ mehr als bei der GKV. Berücksichtigt werden müssen aber Zusatzversicherungen für ca. 70€, damit ein gleiches Leistungsniveau verglichen wird. Dann ist die PKV die günstigere Lösung, wie in den meisten Fällen bis ca. Mitte 40.

Sie können folgende Faustformel festhalten: Der Kassenhöchstbeitrag ist kein valider Anker-Beitrag!

Beitragsentlastungstarif Beispiel Einmalzahlung

Einzelne Gesellschaften bieten auch die Beitragsentlastung gegen Einmalzahlung an, wie im u. g. Beispiel der Allianz-Bestandsaktion vom 06.10.2020.

Grafik – Bestandsaktion APKV, BE gegen Einmalzahlung

Der sichere Zins einer vergleichenden Kapitalanlage müsste mindesten 5,55% nach Kosten pro Jahr betragen, um lukrativer zu sein als das o. g. Angebot. Der Steuervorteil kommt nochmal hinzu! Dies ist zurzeit mit keiner sicheren Kapitalanlage zu gewährleisten. Auch aus Sicht der Risikodiversifikation empfiehlt sich über die Beitragsentlastungstarife einen sicheren Baustein einzukaufen, der den sicheren Ausgleich über Zeit im Kollektiv schafft.

Das Problem ist, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf Einmalzahlungen haben und die Versicherungen dies Kraft eigener Arroganz verbieten können, wie im u. g. Bildbeispiel erkennbar.

Ein Bild, das Text enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Grafik – Ablehnung Einmalzahlung Beitragsentlastungstarif

Beitragsentlastungstarif – Sind alternative Anlagen besser?

Vereinzelt erfolgt die Aussage, dass es lukrative Alternativen zu den Beitragsentlastungs-Tarifen (BE-T) gäbe. Dies ist insofern fraglich, als dass gleiche steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen verglichen werden müssen, da sonst Äpfel mit Birnen verglichen werden. Venture-Capital-Fonds oder fremdvermietete Mikro-Appartements sind völlig andere Produkte. Daher lohnt nur der Vergleich mit Rentenversicherungen, sowie deren „Dauerkonkurrent“, dem Fondssparplan, oft via ETFs dargestellt.

Ansparphase BE-T Rürup (klassisch) Rürup (Fonds) Fonds
Steuervorteil Ja Ja Ja Nein
Arbeitgeber-Zuschuss Ja Nein Nein Nein
Wertentwicklung Zins Zins Fonds Fonds
Wertsteigerung über Marktrendite Nein Nein Möglich Möglich
Einfluss auf Kapitalanlage Nein Nein Ja Ja
Risikoausgleich Kollektiv Ja Ja Nein Nein
Risikoausgleich Zeit Ja Ja Nein Nein
Geringe Volatilität Ja Ja Zinsabhängig, eher nein Zinsabhängig,

eher nein

Pfändungssicher Ja Größtenteils Größtenteils Nein
Scheidungssicher Ja Nein Nein Nein
Auszahlphase BE-T Rürup (klassisch) Rürup (Fonds) Fonds
Steuervorteil Ja Nein Nein Nein
Lebenslange Rente Ja Ja Ja Nein
Keine lebenslange Beitragspflicht Nein Ja Ja Ja
Vererbbar Nein Optional Optional Abhängig von Performance
Risikoausgleich Kollektiv Ja Ja Nein Nein
Risikoausgleich Zeit Ja Ja Nein Nein
Pfändungssicher Ja Größtenteils Größtenteils Nein
Scheidungssicher Ja Nein Nein Nein

Der Fondssparplan kann nur dann einen relevanten Vorteil erwirken, wenn Sie kurz nach Rentenbeginn sterben, weil das Kapital dann zu großen Teilen vererbt wird. Je länger die Laufzeit, umso schlechter schneidet der Fondssparplan ab, da dieser entweder Kapitalverzehr betreiben muss oder hochvolatil ist. Somit bliebe die einzig vergleichbare Alternative eine Rürup-Rente, die ggf. mit Fonds eine höhere Rente erreichen kann als die BE-Tarife.

Aus Gründen der Risikodiversifikation empfiehlt sich eher die Beitragsentlastung der PKV, da Sie in der Regel Fonds für die Altersvorsorge benötigen. Diese auch bei der Krankenversicherung zu verwenden, wäre ein unnötiges Klumpenrisiko. Sie sollten nie alles auf eine Karte setzen.

Beitragsentlastungstarif – Verweigerung, Falschaussagen, Mogelpackungen

Einige PKVUs bieten keine Beitragsentlastungstarife an, andere verweigern Ihnen den Abschluss, da man lieber Rentenversicherungen verkaufen will. Wie sich ein Spartarif weder für die Versicherung noch für den Kunden lohnen kann, ist wahrscheinlich ein Geheimnis der DEVK.

Grafik – Verweigerung BET-Abschluss der DEVK

Sie sollten darauf achten, dass einige Versicherungen versuchen Ihnen Mogelpackungen unterzujubeln, die einen besonderen Bezug zur Krankenversicherung haben oder besonders nachhaltig sein sollen, jedoch nur (fondsgebundenen) Rentenversicherungen darstellen. Entsprechende Produkte, etwa das sog. „Gesundheitskonto“ der Stuttgarter LVaG, wurden nach Abmahnungen umbenannt,[46] jedoch nicht vertrieblich eingestellt. Beispielsweise nennt die SDK LVaG einen ihrer Lebensversicherungstarife „Beitragssenkungsplan“.

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Grafik – Mogelpackung Beitragssenkungsplan der SDK

Dabei ist man sich auch nicht zu schade einen Bezug zur Krankenversicherung zu suggerieren, hierbei die steuerlichen Auswirkungen sowie das strikte Spartentrennungsverbot[47] verschweigend. Dabei wäre dies nur für in Deutschland tätige VUs mit Sitz in anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht bindend.[48]

Ein Bild, das Text enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Grafik – Verknüpfung LV mit KV der SDK

Oft werden diese Rentenversicherungen aus Provisionsgründen vertrieben, denn im direkten Vergleich mit den Beitragsentlastungstarifen schneiden diese regelmäßig schlechter ab.

Auch Vermittler versuchen sog. Cross-Selling, d. h. die Erhöhung der Vertragsdichte beim Kunden durch Platzierung mehrerer Verträge, indem Sie einen nicht existenten Zusammenhang zwischen PKV und einer Rentenversicherung suggerieren. Inwieweit die Versicherungen über das Verhalten des Vertriebs informiert sind, ist höchst unterschiedlich. Es ist anzunehmen, dass eine erhebliche Dunkelziffer besteht.

Ein Bild, das Diagramm enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Grafik – Werbe-Flyer der o. g. Firma vom 16.04.2009

Beitragsentlastungstarif – Zusammenfassung Vor- & Nachteile

Vorteile Nachteile
  • AG-Zuschuss
  • Sicherer Zins (max. 3,5% + min. 90% der ÜSB)
  • Steuerlich absetzbar wie die PKV
  • „Steuerfreie“ Auszahlung
  • Keine extra Abschlusskosten
  • Späterer Einschluss möglich
  • Pfändungs- & scheidungssicher
  • Keine Anrechnung auf Sozialleistungen
  • Lebenslang zu zahlen
  • BAP-fähig
  • Mindestlaufzeit für Beitragsfreistellung nötig (idR 2-5 J.)
  • Begrenzung der Höhe nach oben, idR. Max. 80% des Tarifbeitrags des Haupttarifes
  • Kein ausgewiesener Rückkaufswert
  • Nicht übertragbar oder auszahlbar, da zweckgebundenes Kapital

Tipp: Selbst, wenn Sie den BET heute noch nicht in großer Höhe abschließen wollen, schließen Sie ihn mindestens für 5€/Monat ab, denn so taucht er auf der Police auf und Sie haben jedes Jahr eine Erinnerung!

Alterungsrückstellungen: Zahlen Sie nie weniger als in der GKV!

Im ersten Moment klingt es verlockend, dass man mit der PKV etwas Geld sparen könnte. Egal ob als Angestellter oder Selbstständiger, das ist eine schlechte Idee! Speziell bei Angestellten ist es dumm, wenn Sie weniger als den Kassenhöchstbeitrag zahlen, weil Sie dann auf Arbeitgeberzuschuss und Steuervorteil verzichten. Das, was Sie an Geld sparen könnten, wenn Sie weniger als den Höchstbeitrag der Kasse zahlen, steht in keinem Verhältnis zu den entgangenen Sparleistungen! Sie müssen zudem berücksichtigen, dass Ihnen Alterungsrückstellungen entgehen, was der „Ersparnis“ gegenübersteht.

Ihre monatliche Prämie wird auf die u. g. Töpfe verteilt:

Nadel mit einfarbiger Füllung Sparschwein mit einfarbiger Füllung Registrierkasse mit einfarbiger Füllung
Leistungsausgaben Alterungsrückstellungen Kosten
Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden, womit eine Abhängigkeit besteht!

Sie müssen berücksichtigen, dass die Kosten des Vertrags (Verwaltung etc.) die gleichen bleiben, egal wie hoch Ihre Prämie ist. Das bedeutet, dass günstigere Prämien anteilig höhere Kosten verursachen, womit automatisch weniger Geld für Leistungsausgaben oder Alterungsrückstellungen bleibt.

Beispiel für Alterungsrückstellungen anhand von Barmenia Tarifen

Speziell die nicht angesparten Alterungsrückstellungen sind ein Problem, denn die Höhe dieser werden regelmäßig unterschätzt. In jungen Jahren wird ca. die Hälfte der Tarifprämie für Alterungsrückstellungen verwendet. Das Problem ist, dass die vollständigen Alterungsrückstellungen nirgends ausgewiesen sind. Die großen Anwartschaften ermöglichen nur eine grobe Orientierung, da es sich um Durchschnittsprämien handelt. Daher muss der Anteil über ein Approximationsverfahren berechnet werden. Dazu bedarf es eines Tarifs ohne Alterungsrückstellungen (z. B. Ausbildungsberufe für Assistenzärzte ohne Alterungsrückstellungen) und einen gleichwertigen Tarif für regulär Versicherte (mit Alterungsrückstellungen). Die Gleichwertigkeit ist dabei das größte Problem! Die Barmenia hat einen Assistenzarzttarif (BVHV1+) und einen fast exakt gleichen Tarif für Fachärzte (VHV1+), weshalb dies die aktuell besten Tarife zum Vergleich der anteiligen Alterungsrückstellungen sind.

Alter Monats-prämie Jahres-prämie ΣAR ∆AR in €uro Anteil AR (%) Monats-prämie GZ Jahresprämie inkl. GZ ∆AR in €uro Anteil AR (%)
21 222,29 € 2.667,48 € – € – € 0,00% 521,59 € 52,16 € 6.884,99 € 4.217,51 € 61,26%
22 222,39 € 2.668,68 € – € – € 0,00% 534,22 € 53,42 € 7.051,70 € 4.383,02 € 62,16%
23 222,39 € 2.668,68 € – € – € 0,00% 546,97 € 54,70 € 7.220,00 € 4.551,32 € 63,04%
24 222,39 € 2.668,68 € – € – € 0,00% 559,74 € 55,97 € 7.388,57 € 4.719,89 € 63,88%
25 222,39 € 2.668,68 € – € – € 0,00% 572,21 € 57,22 € 7.553,17 € 4.884,49 € 64,67%
26 292,04 € 3.504,48 € – € – € 0,00% 584,42 € 58,44 € 7.714,34 € 4.209,86 € 54,57%
27 292,04 € 3.504,48 € – € – € 0,00% 596,38 € 59,64 € 7.872,22 € 4.367,74 € 55,48%
28 292,04 € 3.504,48 € – € – € 0,00% 608,16 € 60,82 € 8.027,71 € 4.523,23 € 56,35%
29 292,04 € 3.504,48 € – € – € 0,00% 619,81 € 61,98 € 8.181,49 € 4.677,01 € 57,17%
30 292,04 € 3.504,48 € – € – € 0,00% 631,22 € 63,12 € 8.332,10 € 4.827,62 € 57,94%
31 393,30 € 4.719,60 € – € – € 0,00% 642,41 € 64,24 € 8.479,81 € 3.760,21 € 44,34%
32 393,30 € 4.719,60 € – € – € 0,00% 653,39 € 65,34 € 8.624,75 € 3.905,15 € 45,28%
33 393,30 € 4.719,60 € – € – € 0,00% 664,19 € 66,42 € 8.767,31 € 4.047,71 € 46,17%
34 393,30 € 4.719,60 € – € – € 0,00% 674,86 € 67,49 € 8.908,15 € 4.188,55 € 47,02%
35 342,04 € 4.104,48 € – € – € 0,00% 685,68 € 68,57 € 9.050,98 € 4.946,50 € 54,65%
36 342,04 € 4.104,48 € – € – € 0,00% 696,67 € 69,67 € 9.196,04 € 5.091,56 € 55,37%
37 342,04 € 4.104,48 € – € – € 0,00% 707,87 € 70,79 € 9.343,88 € 5.239,40 € 56,07%
38 342,04 € 4.104,48 € – € – € 0,00% 719,32 € 71,93 € 9.495,02 € 5.390,54 € 56,77%
39 342,04 € 4.104,48 € – € – € 0,00% 731,03 € 73,10 € 9.649,60 € 5.545,12 € 57,46%

Anhand der Tabelle lässt sich ablesen, dass für diesen Ärztetarif im Schnitt etwas über 50% der Prämie für Alterungsrückstellungen verwendet werden. Da die Barmenia ca. 13% Rabatt für Mediziner einrechnet,[49] kann auch bei normalen Tarifen von ca. 50% Alterungsrückstellungen bis zum 40. Lebensjahr ausgegangen werden.

Um zu erkennen, warum das „Geldsparen“ mit der PKV dumm ist, müssen Sie die Prämie nach Steuern und Arbeitgeberzuschuss betrachten. Aus Vereinfachungsgründen finden Sie unten nur den Haupttarif ohne Zusätze wie das Krankengeld etc. Die Nachteile des Geldsparens sollten so offensichtlich sein, dass auf diese Rundungsdifferenzen verzichtet werden kann. Aus Vereinfachungsgründen wurden die Nachkommastellen berechnet, aber nicht angezeigt. Die steuerlichen Grundlagen werden im Kapitel Steuern erläutert.

Darstellung für Ausbildungstarif BVHV1+ (ohne Alterungsrückstellungen)

Alter Jahres-prämie AG-Zuschuss Jahresprämie nach AG Steuer-bar GzSt Absetz-bar Netto pa n. St & AG Netto 1/12 n. St & AG
21 2.667 € 1.334 € 1.334 € 81% 45% 486 € 848 € 71 €
22 2.669 € 1.334 € 1.334 € 81% 45% 486 € 848 € 71 €
23 2.669 € 1.334 € 1.334 € 81% 45% 486 € 848 € 71 €
24 2.669 € 1.334 € 1.334 € 81% 45% 486 € 848 € 71 €
25 2.669 € 1.334 € 1.334 € 81% 45% 486 € 848 € 71 €
26 3.504 € 1.752 € 1.752 € 81% 45% 639 € 1.114 € 93 €
27 3.504 € 1.752 € 1.752 € 81% 45% 639 € 1.114 € 93 €
28 3.504 € 1.752 € 1.752 € 81% 45% 639 € 1.114 € 93 €
29 3.504 € 1.752 € 1.752 € 81% 45% 639 € 1.114 € 93 €
30 3.504 € 1.752 € 1.752 € 81% 45% 639 € 1.114 € 93 €
31 4.720 € 2.360 € 2.360 € 81% 45% 860 € 1.500 € 125 €
32 4.720 € 2.360 € 2.360 € 81% 45% 860 € 1.500 € 125 €
33 4.720 € 2.360 € 2.360 € 81% 45% 860 € 1.500 € 125 €
34 4.720 € 2.360 € 2.360 € 81% 45% 860 € 1.500 € 125 €
35 4.104 € 2.052 € 2.052 € 81% 45% 748 € 1.304 € 109 €
36 4.104 € 2.052 € 2.052 € 81% 45% 748 € 1.304 € 109 €
37 4.104 € 2.052 € 2.052 € 81% 45% 748 € 1.304 € 109 €
38 4.104 € 2.052 € 2.052 € 81% 45% 748 € 1.304 € 109 €
39 4.104 € 2.052 € 2.052 € 81% 45% 748 € 1.304 € 109 €

Die letzte Spalte in der o. g. Tabelle zeigt die monatliche Nettoprämie nach Steuern und Arbeitgeberzuschuss.

Verlust an Alterungsrückstellungen im billigeren Ausbildungstarif

Diese kann man in der u. g. Tabelle gegenüber der erhöhten Prämie mit Rückstellungen stellen, wobei die Differenz in der Spalte Ersparnis in grün steht. Rechts daneben finden sich die nicht angesparten Alterungsrückstellungen als Verlust in Rot dargestellt.

Darstellung für Normaltarif VHV1+ mit Vergleich der Ersparnis & verlorenen Alterungsrückstellungen (unverzinst) gegenüber Ausbildungstarif BVHV1+ (ohne Alterungsrückstellungen)

Alter Jahres-prämie AG-Zuschuss Jahresprämie nach AG Steuer-bar GzSt Absetz-bar Netto pa n. St & AG Netto 1/12 n. St & AG Ersparnis pa n. St. & AG Verlust AR pa ex Zins
21 6.885 € 3.442 € 3.442 € 81% 45% 1.255 € 2.188 € 182 € 1.340 € 4.218 €
22 7.052 € 3.526 € 3.526 € 81% 45% 1.285 € 2.241 € 187 € 1.393 € 4.383 €
23 7.220 € 3.610 € 3.610 € 81% 45% 1.316 € 2.294 € 191 € 1.446 € 4.551 €
24 7.389 € 3.694 € 3.694 € 81% 45% 1.347 € 2.348 € 196 € 1.500 € 4.720 €
25 7.553 € 3.777 € 3.777 € 81% 45% 1.377 € 2.400 € 200 € 1.552 € 4.884 €
26 7.714 € 3.857 € 3.857 € 81% 45% 1.406 € 2.451 € 204 € 1.338 € 4.210 €
27 7.872 € 3.936 € 3.936 € 81% 45% 1.435 € 2.501 € 208 € 1.388 € 4.368 €
28 8.028 € 4.014 € 4.014 € 81% 45% 1.463 € 2.551 € 213 € 1.437 € 4.523 €
29 8.181 € 4.091 € 4.091 € 81% 45% 1.491 € 2.600 € 217 € 1.486 € 4.677 €
30 8.332 € 4.166 € 4.166 € 81% 45% 1.519 € 2.648 € 221 € 1.534 € 4.828 €
31 8.480 € 4.240 € 4.240 € 81% 45% 1.545 € 2.694 € 225 € 1.195 € 3.760 €
32 8.625 € 4.312 € 4.312 € 81% 45% 1.572 € 2.741 € 228 € 1.241 € 3.905 €
33 8.767 € 4.384 € 4.384 € 81% 45% 1.598 € 2.786 € 232 € 1.286 € 4.048 €
34 8.908 € 4.454 € 4.454 € 81% 45% 1.624 € 2.831 € 236 € 1.331 € 4.189 €
35 9.051 € 4.525 € 4.525 € 81% 45% 1.650 € 2.876 € 240 € 1.572 € 4.946 €
36 9.196 € 4.598 € 4.598 € 81% 45% 1.676 € 2.922 € 244 € 1.618 € 5.092 €
37 9.344 € 4.672 € 4.672 € 81% 45% 1.703 € 2.969 € 247 € 1.665 € 5.239 €
38 9.495 € 4.748 € 4.748 € 81% 45% 1.730 € 3.017 € 251 € 1.713 € 5.391 €
39 9.650 € 4.825 € 4.825 € 81% 45% 1.759 € 3.066 € 256 € 1.762 € 5.545 €

Es sollte klar erkennbar sein, dass die „gesparten“ PKV-Prämien durch einen Tarif ohne Alterungsrückstellungen oder einen Billig-Tarif in keinem gesunden Verhältnis zu den entgangenen Alterungsrückstellungen stehen. Der Rendite-Hebel durch die Kombination aus Arbeitgeber-Zuschuss und steuerlicher Absetzbarkeit der Krankenversicherung kann mit keiner Kapitalanlage erreicht werden, ohne Zocker-Produkte mit Totalverlust-Risiko oder gar Nachschusspflicht zu verwenden.

Wenn Sie bei den Billigtarifen noch die schlechteren Leistungen berücksichtigen, zahlen Sie für schlechtere Tarife langfristig sogar mehr Beitrag! Klingt komisch, ist aber mathematisch begründbar!

Halten Sie folgenden Gedanken fest, der für den Regelfall gilt:

Wer mit der PKV sparen will, ist ein Trottel oder so knapp bei Kasse, dass er nichts in der PKV verloren hat!

Dies lässt sich u. a. an den Einkommensverhältnissen ablesen. Unterteilt man die Einkommensklassen in Quintile, kann festgehalten werden, dass bei Einkommen unter 16.000€ Jahresbrutto (zumeist Rentner oder Familienangehörige) der PKV-Beitrag im Schnitt fast 60% der Monatseinnahmen ausmacht. Bei Einkommen bis ca. 32.000€ noch ca. 18%. Bis zur JAEG sind es noch ca. 10% und über der JAEG fällt der Wert auf ca. 5%.[50] Die

Ebenfalls mit dem Klammerbeutel gepudert sind Arbeitnehmer, die weniger als den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse zahlen möchten, weil exakt die gleiche Logik zur Anwendung kommt. Begründete Ausnahmen – die seltenen Einzelfälle darstellen – entkräften die Aussage nicht im Ganzen.

Wer weniger als den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse zahlt, der sollte die Differenz mit Beitragsentlastungstarifen auffüllen. Ein Zahlenbeispiel dazu finden Sie im Kapital zu den Beitragsentlastungstarifen. Bei Selbstständigen ist die „Rendite“ geringer, weil diese meist keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Aber wenn Sie diesen rausrechnen und „nur“ den Steuervorteil berücksichtigen, erreichen Sie eine sichere „Rendite“, die mit kaum einer Geldanlage zu erreichen ist. Außerdem würde es Ihre Vorsorge diversifizieren, weil nicht alles in die Firma bzw. die alternativen Anlagen investiert wird.

  1. 2013-09-13 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung – Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare – S. 287 Nr. 9.1 – https://www.mathematik.uni-muenchen.de/~lenckner/PKV_Aktuar_2013_2013_09_09.pdf
  2. 2013-09-13 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung – Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare – S. 291 Bemerkungen P. 3 – https://www.mathematik.uni-muenchen.de/~lenckner/PKV_Aktuar_2013_2013_09_09.pdf
  3. §6 KVAV Kopfschäden http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__6.html
  4. 2021-06-23 Deutsche Aktuarvereinigung e. V. – Berücksichtigung der Selektionswirkung in der Erst- und Nachkalkulation in der privaten Krankenversicherung – S. 13
  5. 2013-12-03 Generali (ex Central) KV AG – Dr. Lothar Forwick – Sachgerechte Kalkulation in der PKV im Kontext von 12b (2) Satz 4 VAG – S. 29
  6. 2021-06-23 Deutsche Aktuarvereinigung e. V. – Berücksichtigung der Selektionswirkung in der Erst- und Nachkalkulation in der privaten Krankenversicherung – S. 16
  7. 2020-12 PKV-Verband – Zahlenbericht 2019 – S. 60
  8. 2016-05-23 Spiegel Online – Versicherer zieht sich aus Tabakkonzernen zurück https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/axa-beendet-finanzierung-von-tabakkonzernen-a-1093592.html
  9. 2016-05-23 Süddeutsche – Versicherer Axa will keine Tabakkonzerne finanzieren https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/versicherungen-versicherer-axa-will-keine-tabakkonzerne-finanzieren-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160523-99-40758
  10. 2014-04 TAZ – Rente aus Schmutzgeld https://taz.de/Fragwuerdige-Versicherungs-Investitionen/!5044476/
  11. 2022-02 VersicherungsJournal (sic!) Extrablatt – S. 10-17 – Ohne Waffen, Tabak und Kinderarbeit
  12. 1992-09-17 Bundesgesetzblatt – Gesetz zum Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzungen verursachen oder unterschiedslos wirken können (VN-Waffenübereinkommen) – S. 958 ff https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl292s0958.pdf%27%5D__1654743014002
  13. §341f III HGB Deckungsrückstellung https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__341f.html iVm §§ KVAV http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/ iVm §25 RechVersV Deckungsrückstellung https://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/__25.html iVm §§ VAG https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/
  14. 2020-01-23 Krankenversicherungsmathematik – Andreas Leckner – S. 134 & 135
  15. 1994-04-21 BGH IV ZR 192/98 https://research.wolterskluwer-online.de/document/14f5a944-f10c-41ba-8c63-714e1f395815
  16. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 163
  17. §146 II VAG Substitutive Krankenversicherung https://dejure.org/gesetze/VAG/146.html
  18. 2015-04 DAV Aktuar Aktuell 29 S. 8 Abs. 1 – Die aktuelle Beitragsanpassungsklausel in der PKV -Wirkungsweise, Problemfelder und Lösungsansätze
  19. S. 222017-07-05 Leckern – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung. Ein Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare. – Teil B: Die Rechnungsgrundlagen – S. 22
  20. 2022-07-07 infinma, Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH – Infinma News Nr. 6/2022 S. 2 – Kein Einfluss von Corona auf die Sterbetafeln
  21. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 188
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  26. 2010-04-29 DAV – PKV – Prinzipien und Fakten S. 21 https://aktuar.de/Dateien_extern/DAV/Pressemappen/PP_8_2010-04-29-Werkstattgespraech_PKV-Prinzipien_und_Fakten.pdf
  27. 1994 Modifizierung des Kalkulationsverfahrens in der deutschen Privaten Krankenversicherung (PKV) zur Beitragsentlastung älterer Versicherter. Insurance: Mathematics and Economics, 14(1), 69. – https://sci-hub.ru/10.1016/0167-6687(94)90425-1
  28. §149 VAG Prämienzuschlag der substitutiven Krankenversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__149.html
  29. „ohne Datum“, Aufruf 2021-11-29 Versicherungs-Magazin – Gesetzlicher Zuschlag https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/gesetzlicher-zuschlag-1945391.html
  30. §150 VAG Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__150.html; früher §12a VAG a.F. Alterungsrückstellung; Direktgutschrift https://dejure.org/gesetze/0VAG311215/12a.html
  31. 2021-12-23 Versicherungsbote – BdV-Chef Kleinlein: „Privat Krankenversicherte sind keine Bürger zweiter Klasse!“ https://www.versicherungsbote.de/id/4904489/BdV-Chef-Kleinlein-Privat-Krankenversicherte-sind-keine-Burger-zweiter-Klasse/?partnerid=nl5876123
  32. 2013-09-13 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung. Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare – S. 191-193 – https://www.mathematik.uni-muenchen.de/~lenckner/PKV_Aktuar_2013_2013_09_09.pdf
  33. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 251
  34. §204 I VVG Tarifwechsel https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html
  35. §13 I KalV Anrechnung der erworbenen Rechte und der Altersrückstellung bei einem Tarifwechsel https://www.buzer.de/gesetz/5735/a78720.htm
  36. 2017-07-19 Zitat Ergebnisbericht des Ausschusses Krankenversicherung vom 19.07.2017 der DAV – Asset-Liability-Management S. 14
  37. §150 VAG Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__150.html
  38. §151 II & III VAG Überschussbeteiligung der Versicherten https://dejure.org/gesetze/VAG/151.html
  39. 2022-01 Statista – Garantiezins deutscher Lebensversicherer für abgeschlossene Neuverträge von 1986 bis 2022 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/167936/umfrage/garantiezins-der-lebensversicherer-fuer-neuvertraege/
  40. 2013-09 Aktuar Aktuell Nummer 24 https://aktuar.de/fachartikelaktuaraktuell/Krankenversicherung_Rechnungszins_Aktuar-aktuell_24.pdf
  41. 2020-11-20 Focus Money Versicherungsprofi – Verbraucherzentrale rät von Beitragsentlastungstarifen ab https://versicherungsprofi.online/recht-ratgeber/expertenmeinung/verbraucherzentrale-raet-von-beitragsentlastungstarifen-ab_00687/
  42. 2022-06-02 OLG Karlsruhe – Az. 12 U 240/21 https://openjur.de/u/2416147.html
  43. §10 I 3 a) EStG Einkommenssteuergesetz https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
  44. 2013-08-19 BMF 19.8.13, BStBl I 13, 1087, Tz. 88 Einkommenssteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/474445/
  45. „ohne Datum“, Aufruf am 2021-09-01 Software für Vorsorge und Finanzplanung GmbH & Co. KG – Beitragsentlastungsrechner https://software.vorsorge-finanzplanung.de/kvoptimierer/beitragsentlastung.xhtml
  46. 2022-05-27 procontra – Greenwashing-Vorwurf: Stuttgarter Lebensversicherung gibt Unterlassungserklärung ab https://www.procontra-online.de/artikel/date/2022/05/greenwashing-vorwurf-stuttgarter-lebensversicherung-gibt-unterlassungserklaerung-ab/
  47. §8 IV VAG Erlaubnis; Spartentrennung https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__8.html
  48. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 62
  49. 2021-03-14 Eigene Berechnung auf Basis der besonderen Tarifbedingungen VHV https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/bk/bedingungen_2/K4052.pdf im Vergleich der besonderen Tarifbedingungen einsA expert+ https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/bk/bedingungen_2/K4611.pdf
  50. 2013 Klaus Jacobs · Sabine Schulze – Die Krankenversicherung der Zukunft | Anforderungen an ein leistungsfähiges System – Tabelle 3-5 – S. 97 – ISBN 978-3-940172-31-0

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