Die hier gelieferten Informationen sind ein Auszug aus dem Buch HOW2PKV, erhätlich bei Amazon, welches weitere Informationen liefert.
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Zusatzversicherungen in der PKV
Die meisten Zusatzversicherung schließen den Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung aus, wenn man kein Mitglied einer GKV ist. Es gibt nur sehr wenige Zusatzversicherungen, die Sie abschließen können, wenn Sie bei einem anderen Unternehmen eine PKV haben. Die häufigsten dieser Tarife sind:
- Krankentagegelder
- Pflegetagegelder
- Kurtagegelder
- Krankenhaustarife bei Unfall oder schwerer Krankheit (auch „dread disease“ genannt)
- Dentaltarife (z. B. DentHappy[1])
- Rahmenverträge der betrieblichen Krankenversicherung
Die Qualitätsunterschiede der Krankenhaustarife bei Unfall und schwerer Krankheit sind groß. Oft werden befristete Tarife angeboten, die ohne Alterungsrückstellungen ausgestattet sind, und die nach einer definierten Dauer automatisch enden. Dies ist gefährlich, da die Inanspruchnahme mit zunehmendem Alter wahrscheinlicher wird, diese Tarife aber dann nicht mehr leistungspflichtig sind. So lassen sich die unverhältnismäßig kleinen aber im Verhältnis teuren Beiträge erklären.
Achten Sie auch darauf, dass Sie Privatkliniken und einen Gebührensatz oberhalb des Höchstsatzes der GOÄ (3,5x) versichern, da Sie sonst nur ein überteuertes Zweibett-Zimmer einkaufen.
Generell ist von dieser Ausschnitts Deckung abzuraten.
Es ergibt selten Sinn die Zusatzversicherungen woanders als bei der Hauptversicherung zu unterhalten. Am ehesten nachvollziehbar ist es beim Krankentagegeld, weil hier Preis-Leistung keinen direkten Zusammenhang zum Haupttarif haben. Gerade die billigen PKV Angebote haben meistens schlechte Krankentagegelder, die Sie besser mit denen von guten Anbietern aufwerten.
Sie müssen unbedingt prüfen, ob der Abschluss einer Zusatzversicherung erlaubt ist, wenn Sie woanders die PKV unterhalten. Auch etwaige Doppelversicherungen sind zu melden, denn Sie dürfen Leistungen nur einmal abrechnen.[2] Wenn Sie eine Krankenzusatzversicherung haben, muss dieses in der Regel gekündigt werden, wenn Sie eine PKV abschließen.
Eine Umwandlung der bestehenden Krankenzusatzversicherung in eine PKV kann lohnen, da sich daraus eine kleine Beitragsersparnis ergibt. Dies ist aber zumeist Zufall, weil die PKV und die Zusatz-KV selten gleicher Qualität sind oder die Bedürfnisse des Kunden passend abdecken.
Gastbeitrag von Andreas Sutter, spezialisierter Datenschutzbeauftragter für das Versicherungswesen
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Quellen
[1] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Vicuritas AG – DentHappy Tarif https://denthappy.de/
[2] §200 VVG Bereicherungsverbot https://dejure.org/gesetze/VVG/200.html