tl;dr - Was taugen Bilanzkennzahlen, Ratings etc.?
Die Kurzerklärung steht auf der Rückseite.Kurzum: Das ist alles Scheiße! „Scheiße in verschiedenen Geschmacksrichtungen!", wenn man Volker Pispers zitiert.
Es gibt keine mathematischen Nachweise, dass Bilanzkennzahlen, Ratings etc. einen Mehrwert bringen.
Die komplette mathematische PKV-Fachliteratur entlarvt diese Sudo-Wissenschaft als Scharlatanerie.
Im Gegenteil: Die Herausgeber dieser Kennzahlen müssen warnen, dass sie NICHT zur PKV-Tarifsauswahl taugen.
Alle Punkte werden im nachfolgenden Artikel mit Quellenangaben behandelt.
Mythos Bilanzkennzahlen-Voodoo und Ratings
Kennzahlen sind eine Momentaufnahme über die wirtschaftliche Gesamtlage einer PKV, die kaum Aussagen für die Zukunft ermöglichen, zumal die Erstellung, Bewertung & Interpretation nicht einheitlich erfolgt. Dies gilt insbesondere für den internationalen Standard IFRS-17, der sehr große Ermessensspielräume beinhaltet und bestimmte Geschäftsmodelle schwer darstellbar macht.[1] Da es keinen einheitlichen Standard gibt, sind bestimmte Kennzahlen stark Fehler anfällig, zumal VUs diese einfach anders berechnen können, um besser dazustehen. Dies gilt besonders für die Kapitalanlagen.[2] Daher gilt, dass auf Basis von Kennzahlen keine Auskünfte zu Tarifentwicklungen getroffen werden können![3]
Selbst Standardformeln können überholt sein, da sie die Realität nicht widerspiegeln oder aufgrund ihrer pauschalen Vorgaben nicht auf das zu prüfende Unternehmen passen, welches ggf. ein von der Standformel abweichendes Risikoprofil hat.[4]
Zudem muss die Frage gestattet sein: Wer hat den Prüfer und dessen Bedingungen zur Messlatte auserkoren, dem die qualitative Beurteilung obliegt? Dies geschieht Kraft eigener Arroganz. Eine Bewertung ist subjektiv, weshalb ein Rating sich auf die reine Sichtbarkeit beschränken sollte.[5]
Welche Rating-Arten existieren?
Außerdem müsste geprüft werden, ob es ein pi rating (public information rating) ist, welches ohne Auftrag sowie ohne Freigabevorbehalte der untersuchten Firma erstellt wurde. Diese halbwegs neutralen Ratings spielen in der Praxis keine Rolle mehr, weil die großen internationalen Ratingagenturen diese Leistung eingestellt haben.[6] Stattdessen zahlen die Versicherungen seit geraumer Zeit lieber hohe Summen für sog. interaktive Ratings, denn hier gibt es Vetorechte, welche die Veröffentlichung sowie unerwünschte Ergebnisse verhindern. Nahezu alle Rückversicherer gehen so vor. Ein Vorgehen, was erklärungsbedürftig ist.[7] Schlimmer ist nur, dass Produkt-Ratings nicht unter die EU-Rating-Verordnung fallen, womit typische Vergleichssoftware wie Franke & Bornberg, Morgen & Morgen etc. nicht erfasst werden. Somit gilt, dass weder Rating gleich Rating ist noch Ratingagentur gleich Ratingagentur.[8]
In der Praxis kommt es vor, dass Siegel verkauft werden, welche irreführend sind, weil sie den Eindruck erwecken, dass es sich um geprüfte Leistungen handelt, die bestimmten Qualitätskriterien unterliegen würden, obwohl sie lediglich gegen Lizenzgebühr an die Dienstleister verkauft werden, z. B. Siegel wie „FOCUS-Empfehlung" oÄ. Die Aufmachung als Prüfsiegel sowie die werbliche Verwendung sind irreführend.[9]
Rating-Agenturen bestätigen die eigene Sinnlosigkeit
Wie auch bei den Ratings für Finanzinstrumente gilt, dass sie höchst subjektiv sowie fehleranfällig sind. So untersuchten beispielsweise der Map-Report (09.08.2021),[1] Morgen & Morgen (09.08.2021)[2] sowie Ascore (08.10.2021)[3] zeitnah die gleichen Kennzahlen. Sie kamen auf völlig unterschiedliche Ergebnisse, was u. a. an der uneinheitlichen Datenbasis liegt, was die Auswahl der Versicherungen, der Kennzahlen sowie deren Interpretation anbelangt.[4] Und wer von diesen „hat Recht"? Natürlich niemand!
Selbst der PKV-Verband warnt in seinen Erläuterungen zum Kennzahlenkatalog davor, dass die Kennzahlen uneinheitlich, unvollständig, fehleranfällig sowie von nicht quantifizierbaren Faktoren abhängen. Sie liefern keine ohne Weiteres ableitbaren Erkenntnisse für die Zukunft![5]
Auch haben einzelne Kennzahlen keine Aussagekraft, zumal es Gestaltungsspielräume gibt. Gleiches gilt für darauf basierende Kennzahlen, weshalb beispielsweise die Solvabilitätsberechnung keine Auskunft über die kurzfristige Ertragslage ermöglicht.[6] Krankenversicherungen haben eine deutlich abweichende Gliederung der Bilanz (eigentlich §266 HGB) sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (eigentlich §275 HGB), beispielsweise weil sie bestimmte Posten saldieren dürfen.[7]
Selbst die Urheber von Bilanzkennzahlen-Ratings, etwa das Analysehaus Franke & Bornberg mit seinem map-report,[8] geben zu, dass die Verwertung von Bilanzkennzahlen kaum eine Aussagekraft hat (sic!):
„Die Analyse und Bewertung von Bilanzkennzahlen erlaubt aber keine Rückschlüsse auf Service, Beratung, Betreuung oder Beitragsentwicklung."
Fachmagazine warnen davor, dass Vermittler Ratings etc. in ihre Beratung einfließen lassen, denn:
- es handelt sich um subjektive Einschätzungen, die nicht verbindlich sind.
- einen Rechtsanspruch kann man aus Ratings nicht ableiten.
Dies macht Ratings zur Entscheidungsgrundlage unbrauchbar.[10] Daher sollte der Verbraucher sich nicht davon blenden lassen!
Zudem müssen Sie die Frage der Motivation stellen: So erklärte das Analyse-Haus Infinma in seiner 2023er Jubiläums-Ausgabe, dass die ursprüngliche Motivation zur Kennzahlenanalyse war, den schleppenden Vertrieb der eigenen Produkte anzukurbeln. Die eigene Versicherung stand bilanziell gut dar, war in den prognostizierten Ablaufleistungen aber schlechter als der Wettbewerb. Über die Kennzahlen sollten die eigenen Prognosen als realistisch und die des Marktes als unrealistisch verworfen werden, was als „stichhaltige" Argumentation Erfolg zeigte.[11] Gelungenes Zirkelargument!
Beispiele für unsinnige Bilanzkennzahlenauswertung
Anbei Beispiele, warum Kennzahlen für den Verbraucher kaum einen Wert haben.
- 1
Beispiel Bestandsprovision für die Vertragsbetreuung: Diese Kosten finden sich nicht in den berücksichtigungsfähigen Zuschlägen, die Abschlusskosten aber schon. Handelt es sich um eine Abschlussprovision oder wird es – damit die Kennzahl schöner aussieht – als Aufbauzuschuss aus den Verwaltungsgeldern als getarnte Abschlussprovision gezahlt? Eine kreative Buchführung ist möglich, branchenintern auch Verschiebebahnhof genannt.
- 2
Beispiel Beitragsanpassungen der Vergangenheit: Nicht nur, dass jeder Tarif einer jeden Kohorte einzeln betrachtet werden muss. Was sagt die durchschnittliche Beitragsanpassung über Ihren Tarif? Nicht viel! Vergleichen Sie dazu die BAP der Central (die mittlerweile Generali heißt) aus 2013, dem schlechtesten Jahr der Firmengeschichte. Die Central wird von vielen Marktteilnehmern schlecht gemacht wird, weil sie nicht mehr mit freien Vermittlern arbeitet, sondern mit einem als bestenfalls fragwürdig zu bezeichnendem Vertrieb, der deutschen Vermögensberatung (DVAG). Aber seit dem o. g. großen Aderlass sind auch deren Kennzahlen wieder marktüblich. Selbst innerhalb der gleichen Tarifserie gibt es große Unterschiede, so dass eine einzelne Kennzahl keine Aussagekraft hat.
- 3
Beispiel Zahlungsfähigkeit der Versicherungen bei unvorhergesehenen Ereignissen: Die Basis-SCR-Quote soll die Zahlungsfähigkeit von Versicherungen unter Extremszenarien ausdrücken. Schaut man sich die 2018er Zahlen der PKV an, liegen alle über 100%, der schlechteste (!) Vollversicherer bei 300%. Die besseren liegen bei bis zu 1000%. Der beste Anbieter wäre die Ottonova mit ca. 2000%, weil diese als Neugründung keine kranken Altbestände hat, die im Rahmen der Szenarioanalyse negativ zu Buche schlagen. Die Stress-Szenarien sind dabei fragwürdig. Durch Solvency-Vorgaben sind die Aktienquoten niedrig, womit der Kurseinbruch geringe Auswirkungen hat. Da Krankenversicherung künftige Beitragssteigerungen nicht bepreisen und Großschäden „kupieren" (mathematisches Verfahren zur Begrenzung extremer Kosten), sind die Auswirkungen von Epidemien, Massenunfällen oder Katastrophen auch fragwürdig. Mit den Informationen ist daher wenig anzufangen.
- 4
Beispiel Alterungsrückstellungen: Die PKV darf die Summe der Alterungsrückstellungen in der Bilanz mit null werten, obwohl sie in der Praxis negativ ist, etwa wegen der Abschlusskosten. Alternativ kann das arithmetische Mittel der Einzelalterungsrückstellungen für gerundete Versicherungsjahre via Näherungsverfahren verwendet werden. Damit ist die Transparenz bei stark wachsenden PKVU sowie bei jungen PKVU nicht gegeben.
- 5
Beispiel RfB: Eine Senkung der Alterungsrückstellungen wird als Ertrag bezeichnet, eine Erhöhung hingegen als Aufwendung. Durch geschickte Wortwahl kann so ein falsches Bild erzeugt werden, denn folgende Formulierung klingt umgangssprachlich gut, ist aber fachsprachlich schlecht, wenn man die o. g. Benennungen kennt: „Wir haben die Erträge bei den Alterungsrückstellungen erhöht sowie gleichzeitig die Aufwendungen reduziert." Effektiv besagt dieser Satz, dass weniger Alterungsrückstellungen vorhanden sind.
- 6Beispiel Abschlusskostenquote: Stellt eine Versicherung das Neugeschäft (zeitweise) ein, steigt die Abschlusskostenquote automatisch, weil die gezillmerten Kosten auf weniger Beiträge verteilt werden. Zudem wird sie regelmäßig mit der Provision in Verbindung gebracht, wobei von steigenden Abschlusskostenquoten die Rede ist. Das insofern Unsinn, als dass im Kapitel Provision darauf hingewiesen wird, dass Großvertriebe inkl. einiger Maklerpools über bilanzielle Umbenennung zusätzliche Abschlussprovisionen erhalten, obwohl nahezu in allen Tarifen die maximal erlaubten Abschlusskosten einkalkuliert sind, die unter dem liegen, was die Großvertriebe ausgekehrt bekommen.
Das Thema Kennzahlen ist so komplex, dass bestenfalls Wirtschaftsprüfer sowie Bilanzbuchhalter gewisse Aussagen treffen sollten. Diese lassen aber keine relevanten Rückschlüsse auf Tarife zu! Vergleichen Sie dazu die Ergebnisentstehung sowie -verwendung, wie Sie im Kennzahlenkatalog der PKV[1] steht. Selbst wenn Sie alle Kennzahlen kennen würden, wüssten Sie nicht wie diese im Wettbewerb einzuordnen sind, noch könnten Sie diese in Relation zu Ausgaben, zur Tarifkalkulation o. Ä. setzen. Versuchen Sie beispielsweise die Ergebnisentstehung und -verwendung ins Verhältnis zu den dort abgebildeten Kennzahlen zu setzen.

Außerdem wären für eine Bewertung eine Vielzahl hochsensibler Angaben notwendig, die nicht an die Vermittler gelangen, weil sie direkt über das MVP-Portal der BaFin[1] intern gemeldet werden. Gleiches gilt für diverse andere Kennzahlen, etwa der Rentabilität bestimmter Kundenportfolios, da die PKVU unter dem Deckmantel des Europa- sowie Kartellrechts diverse Angaben – bspw. zu Prämiensätzen – nicht veröffentlichen müssen bzw. dürfen.[2]
Der Schutz der PKV-Kalkulation reicht so weit, dass selbst bei Gericht ein Beweisverwertungsverbot zur Überprüfung der Unterlagen zur Beitragskalkulation ausgesprochen wird, wenn die Kläger nicht persönlich erscheinen, sondern „nur" Rechtsanwälte sowie öffentlich bestellte Sachverständige Einsicht erhalten sollen; denn diese können trotz ihrer rechtlichen Neutralität keine Geheimhaltungserklärung für den Kläger abgeben.[3]
Augenscheinlich logische Folgerungen müssen nicht richtig sein!
Beispiele fragwürdiger Kennzahlen
- 1
So würden die meisten Menschen vermuten, dass eine hohe Eigenkapitalquote zwingend besser sei. Doch ist diese aus versteuerten Mitteln erkauft, während sie als RfB-Zuführung dem Versicherten steuermindernd zugutegekommen wäre.
- 2
Eine höhere RfB-Zuführungsquote würde gemeinhin als besser gelten, oder nicht? Setzen aber zwei PKVU exakt gleich viel RfB-Mittel ein, so hat das PKVU eine niedrigere RfB, welches die Gelder früher (zu Gunsten des Versicherten) einsetzt, weil die Quote im zeitlichen Ablauf berücksichtigt wird.
- 3
Die Abschlusskostenquote ist nicht Aussage kräftig, weil auf die Bestandsgröße statt auf den Neugeschäftsbeitrag bezogen. Eine Verzerrung zu Gunsten der großen PKV, welche die Kosten durch bilanzielle Verschiebung verschieben können.
- 4
Die Nettoverzinsung ist wenig aussagekräftig, da ein PKVU die Höhe begrenzt steuern kann. Zudem: Je kleiner eine PKV ist, umso leichter kann sie einen prozentual hohen Wert ermöglichen, der nicht durch hohe absolute Kapitalerträge zukunftsträchtig ist.
- 5
Die Vorsorge-Quote, gemeint ist die vermeintliche Zuführung zu den Alterungsrückstellungen in der Ansparphase, ist unbrauchbar, wenn unklar ist, zu welchen Bedingungen die Absparphase läuft und wer wann wie viel bekommt. Zudem ist sie für jeden Kunden und Tarif jedes Jahr unterschiedlich hoch!
- 6
Solvenzquoten (z. B. SCR oder MCR) sind steuerbar. Bspw. gilt für die ökonomische Bilanz nicht das strenge Niederstwertprinzip, denn die Posten werden „mit dem Betrag bewertet, zu dem sie zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnten." Bsp: Der Buchwert einer Aktivposition kann vom Marktwert abweichen, z. B. abgeschriebene Immobilie mit 1€-Buchwert.
Dabei werden Auf- und Abzinsungen mittels sog. inflationsneutralen Bewertungsverfahren (INBV) durchgeführt, wobei die Höhe oder Berechnung der Inflation nicht im Gesetz konkretisiert wird.[1] Die Details zur INBV stehen in der „Beschreibung der Methoden zur Ermittlung der inflationsneutralen Bewertung in der PKV".
Dessen Inhalte sind nicht öffentlich und werden vom PKV-Verband ausschließlich seinen Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellt.[2] Dem Autor gelang es bislang nicht eine Kopie zu erhalten. Anfragen an die BaFin oder den PKV-Verband über die Rechtmäßigkeit sowie Intransparenz dieses Geschäftsgebarens blieben unbeantwortet.
Finger weg von Bilanzkennzahlen-Voodoo
Wenn ein Berater mit Kennzahlen-Voodoo anfängt, ist er mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Aufschneider, hilfsweise ein Idiot. Lassen Sie sich nicht darauf ein, sondern suchen Sie sich einen qualifizierten Berater! Daher lehnen die Mehrheit der qualifizierten Makler PKV-Ratings ab, auch wenn sie sich des verkäuferischen Vorteils dieser bewusst sind.[1]
Sie können lediglich sagen, dass eine PKV heute gute Kennzahlen im Vergleich zum Rest des Marktes hat. Das allein genügt nicht für eine Vermittlungsempfehlung. Im Umkehrschluss hilft es nicht sonderlich zu wissen, dass die Bilanzkennzahlen einer PKV schlecht sind, wenn der Tarif auf Sie passt. Was ist Ihnen wichtiger, der passende Tarif oder die handelsrechtlich gute Außendarstellung? Sie dürfen auf beides Wert legen, versteifen Sie sich aber nicht auf Kennzahlen. Auch die Rechtsprechung stuft derartige Ratings regelmäßig als unlauter ein, weil sie dem Betrachter keine vollständige, von Interessenkonflikten befreite Beurteilung erlaubt.[2] Außerdem gibt es das Problem der Einflussnahme, nicht nur durch Tarifoptimierung innerhalb der Ratings, sondern weil einige Versicherungen direkt Ratings und Rating-Firmen kauften, da die Ergebnisse missfielen.[3]
Kennzahlen-Voodoo ist für Wirtschaftsprüfer und nicht für Vermittler, denn Sie dient in erster Linie der Information der Kapitalanleger und Vorstände und nicht der Kundenberatung.
Interessierte Leser können viele Kennzahlen kostenfrei beim PKV-Verband einsehen: https://www.pkv-zahlenportal.de/werte/2008/2018/12
Die Lehmann-Brothers-Pleite[4] – welcher die Finanzkrise 2008 ausgelöst hat und bei der Corona-Krise fragliche Folgen hatte[5] – verdeutlicht, dass Ratings in Bezug auf Bilanzkennzahlen o. Ä. eine sehr geringe Aussagekraft haben. Gleiches gilt für andere Krisen.
Liste aufgekaufter PKVUs trotz unterschiedlicher Ratings
Zwischenzeitlich sind verschiedene PKVU vom Markt verschwunden, weil sie von Wettbewerbern eingekauft wurden. Teils weil sie wirtschaftlich nicht tragfähig waren (z. B. Karstadt Quelle), teils weil es Vorzeigeunternehmen waren (z. B. Deutscher Ring). Beispielhafte Liste:
Kein Marktteilnehmer hat durch entsprechende Kennzahlenauswertung am Wertpapier-Markt an diesen Käufen lukrativ verdient. Kein „Rater" hat durch entsprechende Wertpapier-Positionen sein „Wissen" durch Kennzahlenanalyse vergolden können. Es hat schlich keiner vorhergesehen, obgleich mitunter fleißig Ratings verteilt wurden. Beispiele:
Die amerikanische AIG war einst der größte Versicherer der Welt, hatte Bestnoten aber musste mit ca. 182 Milliarden Dollar Staatshilfen gerettet werden und war zwischenzeitlich zu ca. 80% in US-Staatsbesitz.[1]
Im Jahr 2024 wurde bekannt, dass die Barmenia und die Gothaer fusionieren werden.[2] Prognosen – auch auf Basis von Bilanzkennzahlen – gibt es bereits viele. Recht haben werden aber nur die Wenigsten. Aber jene im Recht werden behaupten, es immer schon gewusst zu haben, während die schweigende Mehrheit ihre Fehlprognose lieber nicht breittritt.
Die Verträge von für das Neugeschäft geschlossenen Gesellschaften laufen weiter, beispielsweise die Zahnzusatzversicherungen der CSS AG[3] (Schweiz) oder der Vicuritas AG.[4]
Selbst wenn eine Gesellschaft nicht gekauft würde, so gäbe es die Medicator AG, die als Auffanggesellschaft vom PKV-Verband gegründet wurde. Ausgestattet mit gesetzlichen Sicherungsmitteln sowie einem Haftungskapital von 1.000.000.000€ würde die Medicator AG kurzfristig die Verträge übernehmen, fortführen, Forderungen begleichen sowie auf andere PKV umverteilen.[5]
Vermutlich würde der Run-Off (d. h. die Abwicklung inklusive Neugeschäftseinstellung) für eine Krankenversicherung genau so laufen, wie bei der Lebensversicherung. Die BaFin prüft, bevor die Zustimmung zum Run-Off erteilt wird, womit die sichere Vertragsfortführung inkl. aller Rechte und Pflichten gewährleistet ist.[6] Lediglich neue Optionen kommen normalerweise nicht hinzu. Der Ursprungsvermittler bekommt ggf. keine Courtagen mehr.[7]
§204 VVG – Wer verkauft wird, hat mehr Wechselmöglichkeiten
Wichtig ist, dass bei alle diesen Versicherungen die Verträge der Kunden fortgeführt wurden. Durch den Tarifwechsel nach §204 VVG entstanden vielen Bestandskunden sogar Vorteile, weil sie in andere Kollektive wechseln können, die Ihnen vorher nicht zugänglich waren. Beispielsweise können ehemalige Victoria-Kunden in alle Tarife der DKV sowie Tarife derer zugekauften Unternehmen wechseln. Mathematisch wird dies durch das sog. Bestandserweiterungsmodell gelöst, welches u. a. für den Fall der Unternehmensverschmelzung entwickelt wurde und auch für die Paralleltarife von bisex zu unisex verwendet wird. Dabei kann eine sofortige als auch eine stückweise Verschmelzung vorgenommen werden.[1]
So könnte beispielsweise ein Altversicherter eines alten, schadenträchtigen Kollektivs in ein junges Neukollektiv wechseln. Damit hätte der Altversicherte den Beitragsvorteil des ausfinanzierten schadenträchtigen Kollektivs ins Neukollektiv mitgenommen, also deren kollektive Alterungsrückstellungen zu seinen Gunsten gemindert, profitiert aber von der niedrigeren Grundprämie des Neukollektives. Dieses wiederum muss einen „alten Sack" finanzieren, womit der Vorteil des „alten Sacks" zum Finanzierungsnachteil des Jungkollektivs wird.[2]
Persönliche Anmerkungen von Walter Benda
Stellen Sie sich ein paar einfache Fragen:
- Was haben die Bilanzkennzahlen eines Autokonzerns mit meinem konkreten Auto zu tun?
- Was sagt der Durchschnittspreis einer Villa in Manhattan über die Kosten meiner Hütte in der tiefsten Eifel?
- Was interessieren die Durchschnittskosten eines Alienware-Gaming-Laptops, wenn ich einen günstigen Büro-PC benötige?
- Etc. pp.
Naturgemäß behaupten Ratingunternehmen, deren Geschäftsmodell Kennzahlen-Voodoo ist, das Gegenteil,[1] nämlich dass es eine seriöse Wissenschaft sei.
Bis heute bleiben sie eine verbindliche Vorlage schuldig, wie denn eine haftungssichere Bilanzkennzahlenauswertung die Beratung beeinflussen müsste.
Auch haben Sie keine DIN o. Ä. entwickelt, auf Basis derer ein Beratungsprozess stattfinden kann. Jedwede verbindliche Norm oder Handlungsvorlage wird vermieden, um die eigene Haftung zu vermeiden. Aber deren Auswertungen, Ratings o. Ä. sind furchtbar, furchtbar wichtig…
Auch gibt es keine Urteile, wo ein Vermittler aufgrund von Kennzahlenanalyse verurteilt wurde.
Es wird versucht eine vermeintlich hochkomplexe Fake-Relevanz aufzubauen! Kümmern Sie sich um die wichtigen Themen und lassen Sie sich nicht von so einem Unfug blenden!
Anekdote: Ein Wettbewerber, der u. a. meine Aussagen sowie mein Buch wegen des wissenschaftlichen Ansatzes in seinen Webinaren/Seminaren kritisierte, musste zurückrudern und zugeben, dass die Tarifqualität entscheidend ist und nicht das Bilanzkennzahlen-Voodoo. Ironie, dass ein signifikanter Teil seines Geschäftsmodells auf Voodoo aufbaut, denn er verwendet es wieder als „Argument" im gleichen Artikel, wo schon die Überschrift lautet:
„PKV: Produktqualität hängt nicht von Kennzahlen ab, sondern von den Tarifinhalten"
Aber wenn ein vermeintliches „Fachmagazin" selbst PKV-Schießbuden wie der Mecklenburgischen oder Provinzial Kranken den Status Outperformer verleiht, was dieses Schmierblatt nach Kenntnis des Autors bislang bei 100% seiner „geprüften" Versicherungen tat, wundert gar nichts mehr…
Fußnoten und Quellenangaben
Aus technischen ist die u. g. Nummerierung korrekt, doch jeder Artikel-Abschnitt beginnt erneut bei Nummer eins.
Ich bitte daher die Abweichung der internen Verlinkung zu entschuldigen.
- 12020-04 DAV e. V. Aktuar Aktuell – Ausgabe 49 S. 11 https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20Aktuell%20Nr.49.pdf
- 22022-10-07 Infinma – Geschäftsberichte deutscher Lebensversicherer – Infinma 9/2022 S.8-9
- 32020-09 DAV e. V. Aktuar Aktuell – Ausgabe 51 S. 11 https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20Aktuell%20Nr.51.pdf
- 42018-03 DAV Aktuar Aktuell – Ausgabe 41 – S. 6 & 7 https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20Aktuell%20Nr.41.pdf
- 52025-04-07 infinma news – Die Problematik von Produktratings – Ausgabe 2025-04, S. 3
- 62022 Versicherungsmagazin – Public Information Rating https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/public-information-rating-1986028.html#definition
- 7
- 82014-09-16 RiskNet GmbH – Ist Rating gleich Rating? https://www.risknet.de/themen/risknews/ist-rating-gleich-rating/
- 92023-02-13 Landgericht München I – Ärzte-Siegel https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2023/6.php
- 102021-08-09 VersicherungsJournal.de – Vollversicherung: Die sind die größten privaten Krankenversicherer https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/pkv-bilanzrating-map-report-vergibt-vier-mal-die-hoechstnote-142899.php
- 112022-08-09 VersicherungsJournal.de – Zehn private Krankenversicherer schwächeln https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/zehn-private-krankenversicherer-schwaecheln-142913.php
- 122021-10-08 VersicherungsJournal.de – Fünf private Krankenversicherer mit der Bestnote https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/fuenf-private-krankenversicherer-mit-der-bestnote-143171.php
- 132022-02-21 VersicherungsJournal.de – Die besten privaten Krankenversicherer im IVFP-Rating https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/die-besten-privaten-krankenversicherer-im-ivfp-rating-144189.php?vc=rss_artikel&vk=144189
- 142016-08 PKV-Verband e. V. – Kennzahlenkatalog der Privaten Krankenversicherung – S.3 https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/c_Verband/PDF/2020-12_Kennzahlenkatalog.pdf
- 152020-09 DAV e. V. Aktuar Aktuell – Ausgabe 51 S. 10 https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20Aktuell%20Nr.51.pdf
- 16§3 RechVersV Zusammenfassung von Posten http://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/__3.html
- 17„ohne Datum", Aufruf 2021-09-08 Franke und Bornberg GmbH – map-report https://www.franke-bornberg.de/ratings/map-report/map-report
- 182021-09-08 Zitat Versicherungsbote – PKV: Diese Versicherer überzeugen im Bilanz-Rating https://www.versicherungsbote.de/id/4903212/PKV-Diese-Versicherer-uberzeugen-im-Bilanzrating/?partnerid=nl5323920
- 192021-12-23 infinma news – Ratings als Abkürzung in der Kundenberatung? – S. 8
- 202023-12-28 infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH – Newsletter Jubiläumsausgabe 20 Jahre infinma – Seite 10 Bilanzen und Kennzahlen
- 21§8 KVAV Grundsätze für die Bemessung der sonstigen Zuschläge http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__8.html
- 22§43 IV S. 2 RechVersV Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung https://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/__43.html
- 23„ohne Datum", Aufruf 2020-09-18 BAP-Guide 2013 Central http://www.bap-guide.de/central.html
- 242020-06-19 Versicherungsbote – Aus Central wird Generali https://www.versicherungsbote.de/id/4894459/Aus-Central-wird-Generali-Krankenversicherung/
- 252017-05-18 GDV – Kapitalanforderungen unter Solvency II – Fragen und Antworten zu Bedeckungsquoten, SCR und Co https://www.gdv.de/de/themen/news/fragen-und-antworten-zu-bedeckungsquoten–scr-und-co-11412
- 26„ohne Datum", Aufruf 2021-04-05 ISS Software GmbH – Ticker – Laufende Erfassung der Solvenzquoten http://solvencydata.com/ticker
- 272017-05-08 GDV – Solvency II – Das Drei-Säulenmodell https://www.gdv.de/resource/blob/9518/1770260e408adc51977766e00bfdeeea/solvency-ii-poster-data.pdf
- 28§25 V RechVersV Deckungsrückstellung https://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/__25.html
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- 32PKV-Verband – Kennzahlenkatalog der Privaten Krankenversicherung https://www.pkv.de/service/broschueren/daten-und-zahlen/kennzahlenkatalog.pdb.pdf?dl=1
- 332016-08 PKV-Verband – Kennzahlenkatalog der PKV S3 https://www.pkv.de/service/broschueren/daten-und-zahlen/kennzahlenkatalog.pdb.pdf?dl=1
- 342021-10-10 BaFin – Elektronische Meldungen an die Versicherungsaufsicht https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Service/MVPportal/VA/mvp_va_node.html
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- 392017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 253
- 40§84 I 2 VAG Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__84.html
- 412016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 428
- 422024-11-14 Das Investment – Versicherungsriesen steigen aus: Stehen Ratings zur Disposition? https://www.dasinvestment.com/ratings-allianz-huk-coburg-teilnahme-rueckzug-versicherer/
- 432021-10-14 experten.de – Versicherungsmakler bewertet eigene Versicherungsprodukte in seinem Vergleichsportal und handelt unlauter https://www.experten.de/2021/10/14/versicherungsmakler-bewertet-eigene-versicherungsprodukte-in-seinem-vergleichsportal-und-handelt-unlauter/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=versicherungsmakler-bewertet-eigene-versicherungsprodukte-in-seinem-ve
- 442022-01-03 Versicherungsbote – Ottonova schluckt KVpro.de https://www.versicherungsbote.de/id/4904540/Ottonova-schluckt-KVprode/?fbclid=IwAR07LPrGvOP9Rs-bsICPiGxDrm1SWmHhZNMjSt0KZNZVv2xVdx8Ffaada5E
- 452018-09-02 Welt Online – WTF ist damals eigentlich passiert? https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-09/lehman-finanzkrise-henry-paulson-usa
- 462020-03-12 Wie viel Lehmann in der Corona Krise steckt https://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/coronavirus-vergleich-mit-finanzkrise-nach-lehman-brothers-a-1305373.html
- 472019-10-25 Wikipedia – Asstel AG https://de.wikipedia.org/wiki/Asstel
- 482016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 40
- 492020-08-17 Wikipedia – DBV-Winterthur Holding https://de.wikipedia.org/wiki/DBV-Winterthur_Holding
- 502019-07-09 Wikipedia – Deutscher Ring https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Ring
- 512024-03-27 Das Investment – Freie Arzt- und Medizinkasse am Ende – Inter https://www.dasinvestment.com/freie-arzt-und-medizinkasse-am-ende-inter-uebernimmt-2/
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