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Lehrer seien faul und machen wegen Orkan frei? Mitnichten!

Der Orkan Sabine hat in Deutschland für Chaos gesorgt, egal ob in Köln, Hamburg, München, Berlin oder woanders. Es war zwar nicht der stärkste Sturm aber im Zeitalter der medialen Empörung, Übertreibung sowie von Fake-News werden Mücken gelegentlich zu Elefanten aufgebauscht. Dabei kam das Gerücht auf, dass Lehrer wegen des Orkans frei haben. Stimmt das? Hier die offizielle Email, welche an die Schulleiter in NRW ging. Bilden Sie sich selbst ein Urteil:

Original Email bzgl. Orkan Sabine

Von: Postverteiler [mailto: XXX@schulmail.nrw.de]
Im Auftrag von YYY@schulmail.nrw.de

Gesendet: Freitag, 7. Februar 2020 12:52

An: ‚XXX@schulmail.nrw.de‘

Betreff: XXX – Unwetterlage

Beginn der SchulMail des MSB NRW

EILT – SEHR DRINGLICH

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Nordrhein-Westfalen in der Nacht von Sonntag (09.02.2020) auf Montag (10.02.2020) mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag noch anhalten sollen.
Daher bitte ich Sie nachdrücklich, für Ihre Schule Vorsorge zu treffen. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • 1) Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von den Eltern umgehend zu informieren.
  • 2) Als Schulleiterin bzw. als Schulleiter können Sie – nach Rücksprache mit dem Schulträger – entscheiden, den Unterricht nicht stattfinden zu lassen oder frühzeitig zu beenden, damit keine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler entstehen kann.
  • a) Bei Unterrichtsausfall am Morgen müssen Sie für die dennoch eintreffenden oder bereits schon anwesenden Schülerinnen und Schüler eine Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.
  • b) Bei vorzeitigem Unterrichtsende müssen Sie ebenfalls für die noch anwesenden Schülerinnen und Schüler die Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.
  • 3) Ihre Entscheidung müssen Sie den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern auf den von Ihnen verabredeten Kommunikationswegen bekannt machen.
  • 4) Sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (z.B. durch umfallende Bäume, schwere Schäden an Gebäude), entscheidet der Schulträger über eine etwaige Schulschließung.

Sollten Sie sich angesichts der nach jetzigem Kenntnisstand zu erwartenden Gefahren für einen vollständigen Unterrichtsausfall entscheiden, hielte ich diese Maßnahme für vertretbar. Weitere Hinweise finden Sie im Runderlass Bass 12-51 Nr. 1 sowie im Bildungsportal.

Diese Maßgaben gelten nicht für Lehrkräfte. Diese haben – sofern zumutbar – im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtungen in der Schule anwesend zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Verfasser der Email

Ende der SchulMail des MSB NRW

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

HINWEIS: Falls vorhandene Links in dieser Nachricht nicht richtig angezeigt werden, sollten Sie diese kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen.

Benutzen Sie bitte nicht die automatische Antwortfunktion dieser E-Mail, da diese Adresse nur dem Versand dieser E-Mail dient.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an ZZZZZ, 0211/nnnnnnnn, ZZZZZZ@msb.nrw.de

Die Lehrer sind unschuldig!

Ungeachtet aller anders lautenden Behauptungen sind Lehrer weder faul noch feige. Es ist angemessen eine sachliche Genfahrabwägung zu unternehmen. Und wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch, waren Lehrer gehalten den zumutbaren Schulweg zu beschreiten, was diese mehrheitlich auch getan haben.

Gibt es besondere Risiken in Bezug auf Versicherungen?

нет, klares nein! Zwar gibt es eine leichte Gefahrenerhöhung aber alle üblichen Risiken und Versicherungen gelten, lediglich die Realisierung eines Risikos steigt. Aber genau dieses Risiko tragen Versicherungen. Also egal ob Diensthaftpflicht, Berufshaftpflicht, Dienstunfähigkeitsversicherung etc., für den Sturm gibt es keine Beschränkungen!

Ob Sie gut abgesichert sind, sollten Sie aber prüfen! Und weil der Profi in der Regel mehr sieht und – so hoffe ich zumindest – weiß, sollte ein kompetenter Berater eingeschaltet werden.

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About the Author: Walter "Benzinfass" Benda
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