Große Fresse aber nix dahinter – Wenn ein Kritiker keine Kritik zulässt

Eigentlich war ich ein Fan des Blogs von Professor Hartmut Walz. Eigentlich, denn der gute Herr Professor hat eine verlogene Doppelmoral! Oder ist er am Ende sogar käuflich? Warum ich ihn als Shitfluencer mit Professorentitel bezeichne:

Anlass meiner Kritik ist, dass er einen vermeintlich kritischen Blog betreibt, der die Umtriebe in der Finanzdienstleistungen zum Ziel hat. In diesem bot er jemandem eine Bühne, der etwas über ein Thema sagt, von dem ich etwas zu verstehen meine: PKV, die private Krankenversicherung.

Es ist nicht das erste Mal, dass fachliche Unschärfe auftaucht, aber im Großen ganzen war dies wegen einer in Summe korrekten Botschaft vertretbar. Blöd nur, wenn man selbst zu dem wird, was man kritisiert…

Wieso verlogen, welche Doppelmoral?

In einem Beitrag zur PKV lässt er jemanden vom BdV zu Wort kommen. Und ich Idiot gebe ihm sogar Backlinks…

Inhaltlich ist das sogar größtenteils ok, wenn auch mit kleinen Unschärfen. Die wären vertretbar, wäre durch die unkritische Bühne für den BdV der Herr Professor nicht selbst zur Zielscheibe geworden.

Ich habe mir erlaubt ein paar kritische Fragen zum BdV zu stellen, als Kommentar unter dem Blog. Man will doch meinen, dass ein redlicher Marktteilnehmer auf berechtigte Kritiken eingeht, oder nicht? Oder dass jemand, der informieren will, keine Informationen unterdrückt, oder doch? Nö, der Herr Professor hat die Kritik kommentarlos gelöscht und es nicht mal für nötig befunden zu informieren oder eine Erklärung abzugeben. Wieso, fragt man sich; ist der BdV nicht ein total supertoller Verbraucherschutzverein, der sich an die gleichen Regeln hält, wie sie für alle gelten? Das steht weiter unten…

Kritische Nachfragen zum GDV

Anbei mein Kommentar in kursiv:

Dieser Blog will der Verbraucher warnen sowie aufklären, bietet aber unkommentiert eine Plattform für einen Marktteilnehmer, der ein für den Rest der Branche untersagtes Firmenkonstrukt aufrecht erhält?

Der Artikel verlinkt den eV, der keine Beratung anbieten dürfte. Dafür gibt eine im Rest der Branche verbotene Doppelzulassung als Vermittler (Vertreter-GmbH, nicht Makler-GmbH) und die Berater (Versicherungsberater-GmbH). Die DIHK und der Gesetzgeber haben klargemacht, dass dies unerwünscht ist.

Wie kann die Versicherungsberater-Firma frei von Interessenkonflikten bzgl. der Vertreter-GmbH sein? Wie kann eine Vertreter-GmbH angeblich neutral beraten?

Wie sieht es mit der Haftung aus? Warum wird die Haftungsbegrenzung einer Vertreter-GmbH genommen und nicht die Haftung einer Makler-GmbH? Zudem: Mehrfachvertreter haben nur begrenzten Marktzugang, da einige Tarife (spz. Deckungskonzepte) nur für Versicherungsmakler zugänglich sind. Wie wird das kommentiert? Wie passt es mit neutraler Beratung zusammen?

Wird dem Endkunden erklärt, dass aufgrund des neutralen Außenauftritts nur eine Quasi-Deckung als Versicherungsmakler gegeben ist, die eingeklagt werden müsste?

Sind dem Verbraucher wirklich diese relevanten Punkte klar? Werden sie ihm beim BdV ehrlich erklärt?

Werden Interessenkonflikte und Personalunionen vermieden, wenn schon alle Firmen unter der gleichen Anschrift residieren?

Bei jedem anderen Marktteilnehmer würde hier im Blog aufgeschrien. Warum hier nicht?! Aber dank §4 UKlaG ivM §8 RDG ist der BdV unangreifbar; was vermutlich gegen EU-Recht verstößt.

Und Sie bieten in Ihrem Blog unkommentiert Werbefläche für so ein Verhalten? Nur weil es staatlich gefördert ist, ist es nicht automatisch kritikfrei gut, wie Sie bei Riester-Rente & Co regelmäßig betonen. Einen ähnlich differenzierten Umgang hätte ich mir hier gewünscht. Schade, Gelegenheit verpasst.

Quellen:

https://www.bundderversicherten.de/rechtliche-hinweise

https://www.bdv-beratung.de/impressum

https://www.bdv-service.de/impressum

https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche&unternehmensname=BdV

https://www.gesetze-im-internet.de/uklag/__4.html

https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__8.html

Sind meine Fragen unsachlich? Oder gar nicht für den Verbraucher relevant?

Laut seinen Bedingungen wären höchstens die Internetadressen zu beanstanden, die ich jedoch aus Nachweisgründen beigefügt wurden. Er hätte sie einfach löschen können. Aber Kritik ist generell nicht erwünscht, oder doch, Professorchen?

Auf die fachliche Aufarbeitung der Kritik verzichte ich hier, da ich davon ausgehen muss, dass nur interessiertes Fachpublikum diesen Beitrag liest.

Screenshot und URL-Nachweis der Kritik

Womöglich wird der gute Herr Professor behaupten, dass dies alles nicht stimmt. Doch oh weh, sowohl die URL seines Blogs nach Kommentierung kann ich liefern als auch einen Screenshot.

https://hartmutwalz.de/pkv/?unapproved=21426&moderationhash=90818abae87dd889621d34aeab8f4855#comment-21426

Hier müsste eigentlich der Screenshot folgen. Mea culpa! Aber da ich Großmaul den entweder nicht gemacht oder nicht gespeichert habe, musste ich den Kommentar erneut posten. Mal gucken, ob das andere Großmaul es diesmal aushält und freigibt.

Der Screenshot meiner Kritik

Hier die neue URL und darunter der Screenshot.

https://hartmutwalz.de/pkv/?unapproved=21451&moderationhash=10a383ff03724cf0ad168a7018070ec7#comment-21451

Ein Bild, das Text, Elektronik, Screenshot, Software enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Den Text habe ich minimal verändert, denn der Einleitungssatz passt nicht mehr, weil Professor Walz sich entweder keiner Kritik stellen mag oder, was mich etwas verwundern würde, seinen „Verbraucherschutz“-Blog gegen Geld anbietet. Eine Vermutung, die ich nicht beweisen kann. Vermutlich stimmt es nicht, aber der Kritik muss er sich künftig aussetzen, da ich nicht für andere Marktteilnehmer sprechen kann!

Veränderter Kritik-Text

Mal gucken, ob die Kritik erneut gelöscht wird…

Des Professors Blog behauptet Verbraucher zu warnen sowie aufzuklären, bietet aber unkommentiert eine Plattform für einen Marktteilnehmer, der ein für den Rest der Branche untersagtes Firmenkonstrukt aufrecht erhält?

Der Artikel verlinkt den eV, der keine Beratung anbieten dürfte. Dafür gibt eine im Rest der Branche verbotene Doppelzulassung als Vermittler (Vertreter-GmbH, nicht Makler-GmbH) und die Berater (Versicherungsberater-GmbH). Die DIHK und der Gesetzgeber haben klargemacht, dass Doppelzulassungen unerwünscht sind!

Wie kann die Versicherungsberater-Firma frei von Interessenkonflikten bzgl. der Vertreter-GmbH sein? Wie kann eine Vertreter-GmbH angeblich neutral beraten?

Wie sieht es mit der Haftung aus? Warum wird die Haftungsbegrenzung einer Vertreter-GmbH genommen und nicht die Haftung einer Makler-GmbH? Zudem: Mehrfachvertreter haben nur begrenzten Marktzugang, da einige Tarife (spz. Deckungskonzepte) nur für Versicherungsmakler zugänglich sind. Wie wird das kommentiert? Wie passt es mit neutraler Beratung zusammen?

Wird dem Endkunden erklärt, dass aufgrund des neutralen Außenauftritts nur eine Quasi-Deckung als Versicherungsmakler gegeben ist, die eingeklagt werden müsste?

Sind dem Verbraucher wirklich diese relevanten Punkte klar? Werden sie ihm beim BdV ehrlich erklärt?

Werden Interessenkonflikte und Personalunionen vermieden, wenn schon alle Firmen unter der gleichen Anschrift residieren?

Bei jedem anderen Marktteilnehmer würde hier im Blog aufgeschrien. Warum hier nicht?! Aber dank §4 UKlaG ivM §8 RDG ist der BdV unangreifbar; was vermutlich gegen EU-Recht verstößt.

Und Sie bieten in Ihrem Blog unkommentiert Werbefläche für so ein Verhalten? Nur weil es staatlich gefördert ist, ist es nicht automatisch kritikfrei gut, wie Sie bei Riester-Rente & Co regelmäßig betonen. Einen ähnlich differenzierten Umgang hätte ich mir hier gewünscht. Schade, Gelegenheit verpasst.

Quellen:

https://www.bundderversicherten.de/rechtliche-hinweise

https://www.bdv-beratung.de/impressum

https://www.bdv-service.de/impressum

https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche&unternehmensname=BdV

https://www.gesetze-im-internet.de/uklag/__4.html

https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__8.html

Das Impressum behauptet zu informieren

Im Impressum behauptet der Herr Professor doch glatt, und ich zitiere mit Hervorhebung:

„Die Internetseiten von Prof. Dr. Hartmut Walz sind zur persönlichen Unterhaltung und zur Information gedacht.“

Sorry, Prof, doch es ist Heuchelei, wenn man sich der Informationsverbreitung verschreibt und dann derart plump versucht berechtigte Kritiken totzuschweigen. Der BdV ist ebenfalls problematisch, spz. in seiner aktuellen Aufstellung, was u. a. aus Berichten von sowie über Axel Kleinlein hervorgeht, ehemaliges „Gesicht“ des BdV. Da kann es nicht sein, dass Sie Kritiken unterdrücken, denn das ist das Gegenteil von Information. Dabei handelt es sich nur um einen Blog, weder Paper oder gar Sachbuch!

Zudem erweisen Sie damit allen LEOs, Verbrauchern sowie deren vermeintlichen Schützern einen Bärendienst. Sie können nicht als Kritiker fungieren, sich aber der Kritik verwehren! Das entzieht Ihnen jedwede Glaubhaftigkeit, was den schlechten Beratern, Verkäufern, Professoren etc. leichteres Spiel gibt.

Wer Kritik übt, echte Kritik, die weh tut, der muss dazu stehen! Transparent, im Zweifel auch mal Fehler einräumend. Davon kann ich ein Lied singen. Schade, dass ich es jemandem vorsingen muss, der den Erfahrungsschatz meines Vaters haben sollte, aber Streitvermeidungstaktiken von jemandem verwendet, der mein Sohn sein könnte…

Mit ihrem Verhalten reihen Sie sich genau dort ein, wo sie angeblich nicht stehen wollen, bei den Verschweigern, Verschleierern und Missinformanten. Ein Shitfluencer mit Professorentitel. Schade, ich hätte mir mehr von Ihnen erwartet!

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