tl;dr: Finanztip publiziert widersprüchliche Inhalte aus einer nicht öffentlichen Studie der eigenen Leser, die tendenziös contra PKV ist.
Zudem werden schwere fachliche Fehler gemacht, die gefährlich für Leser und Kunden werden können.
Einige der Aussagen würden bei registrierten Versicherungsvermittlern zu Kündigung, Abmahnung und Haftung führen.
Falsch, falscher, Finanztip?
#Finanztip und einer derer Geschäftsführer – Herr Hermann-Josef Tenhagen – fallen erneut durch #Falschaussagen sowie fragwürdige Ratschläge auf. Es geht um eine fragwürdige Studie zur PKV-Zufriedenheit sowie einer Spiegel-Kolumne zur PKV.
Daraufhin immer diese nervigen Fragen: Hast Du das gesehen? Sag doch was dazu! Warum kein gepfefferter Kommentar? Da muss doch mal einer was tun! Fachlich tiefgehende Artikel sind für die Leser spannend, verursachen meinerseits aber einiges an Arbeit. Na gut, also los geht’s!
Vorab-Bemerkung: Grundlegend mag ich den Tenhagen, was bei Vermittlern – egal ob Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter – eher selten scheint. Anders sieht es mit seiner „Firma“ Finanztip aus Berlin aus, denn die hat mit Verbraucherschutz nur noch die Selbstdarstellung gemein.
Fragwürdige Pressemitteilung und Kolumne statt Fachartikel
Die nachfolgenden Zahlen sind aus der dvb-Pressemitteilung (!) entnommen, denn die Studie samt Parametern ist nicht öffentlich!
Eine aktuelle Studie des Geldratgebers Finanztip hat vermeintlich ergeben, dass 27 Prozent der privat Krankenversicherten ihre Entscheidung für die private Krankenversicherung (PKV) bereuen würden. Meine Gedanken dazu:
Das mit der Repräsentativität von Studien ist immer so eine Sache. Nun mache ich seit fast 20 Jahren in Versicherungen, wie der Kölner es formuliert. Bezogen auf die PKV kann ich festhalten, dass nur einer meiner Versicherten den PKV-Beitritt bereute und binnen zwei Jahren zurück in die GKV wechselte. Ein Versicherter, der eine VVA (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung) begangen hat, die BU bei meinen Kooperationspartnern wegen „ist unnötig“ gekündigt hat, aber mit mir wg. 10€ jährlicher Prämiendifferenz der Haftpflicht diskutieren wollte. Ein Ex-Kunde!
Natürlich gab es auch darüber hinaus gelegentlich Kunden, die sich über die PKV geärgert haben; wäre unglaubhaft, wenn nicht! Aber gleiches gilt für die GKV, Autos, Politik, Handy-Anbieter, etc. pp. Bei ca. zehn Millionen PKV-Versicherten bleibt das nicht aus. Aber ist Unzufriedenheit die Norm?
Fakt ist: Wer tendenziöse Darstellung will, der bringt diese auch ohne faktenbasierte Substantiierung! Man kann ja einfach erstmal was behaupten…
Wer sind die PKV-Kaufreuigen und wer nicht?
Etwa die Alten, jene mit den vermeintlich zu hohen Beiträgen? Davon bekomme ich gelegentlich welche in die Beratung. Mein Fazit: Die meisten Alten in der PKV sind zufrieden!
Und jene, die es nicht sind? Von denen, die in die GKV zurückwollen, waren fast alle des Beitrags wegen motiviert, jedoch nicht wegen der Leistung! Ich nenne Sie Beitragssparer.
Von den Beitragssparern sind viele via §204 VVG-PKV-Tarifwechselrecht besser zu stellen als mit einer GKV-Rückkehr. Denn nach Erklärung der KVdR (Pflichtmitgliedschaft vs freiwilliges Mitglied vs Beitragshöhe) ist der Rückkehrwunsch bei vielen schnell Vergangenheit, da sie von falschen Prämissen ausgingen; nicht selten von fragwürdigen online Ratgebern oder vermeintlichen Verbraucherschützern…
Quelle: Offizielle Zahlen des PKV-Verbands, basierend auf den Geschäftsberichten der PKV
Also ja: es gibt jene, die den PKV-Eintritt bereuen und in die GKV zurückwollen. Eine sehr kleine Minderheit. Die öffentlich prüfbaren Zahlen des PKV Verbands zeigen, dass weniger als 1% der PKV-Rentner einen vierstelligen Beitrag im Rentenalter zahlen. Von einem flächendeckenden Problem kann keine Rede sein! Damit werden diese eher nicht die Studienteilnehmer sein.
In meiner Erfahrung haben die PKV-Kaufreuigen folgendes gemeinsam:
Den PKV-Eintritt nicht bereu(t)en:
Oder andersrum, wer ist das Problem-Klientel, was bei mir aufschlägt:
Die Beschwerden kommen immer aus der gleichen Ecke. Manchmal wird über die Beiträge gestöhnt, aber dafür gibt es zumeist Lösungen, wenn man nicht zur o. g. Problemgruppe gehört.
Aber nicht wenige dieser Kaufreuigen kommen aus Berufen bzw. Situationen, die nicht hätten in die PKV eintreten sollen. Man kann darüber streiten, wessen Schuld das ist. Es scheint in einem Land fragwürdig – wo wir ohne Tempolimit mit zwei Tonnen Stahlkolossen zu rasenden Kanonenkugeln mutieren, uns totsaufen sowie im Casino verschulden dürfen – dass immer die PKV der Sündenbock sein soll. So viel zur Selbstverantwortung!
Moment, die Aussage der Studie bedeuten im Umkehrschluss:
Wer billig kauft, kauft zweimal!
Das Sprichwort kannte schon meine Oma Eva. Dennoch: Zudem gaben 34 Prozent der Befragten an, dass ihre Leistungsanträge zumindest teilweise abgelehnt wurden, obwohl viele gerade wegen der vermeintlich besseren Leistungen zur PKV gewechselt hatten.
Moooment! Wenn im Umkehrschluss 68% der Studienteilnehmer des Preises wegen gewechselt hätten, immerhin wollten angeblich (!) „nur“ 32% Leistungsverbesserungen, haben sie billig gekauft und wollen sich jetzt beschweren? Unter diesem Gesichtspunkt sind 34% Beschwerden erstaunlich niedrig! Selbst schuld, denn wie dumm kann man sein!
8% hätten eine vollständige Leistungsablehnung bekommen. Kann sein. Und? Diese Zahlt sogar ohne Vergleichswerte und Gründe nichts aus. Wie viele GKV-Versicherte haben Leistungen nicht oder nicht zeitnah erhalten?
Hilfsweise Beispiele aus anderen Lebensbereichen
- Eher wenige Leute würden sich einen Noname-Hochdruckreiniger bei den Aldi-Schrottwochen kaufen, aber sich anschließend beschweren, dass er nicht das Niveau eines Kärchers hat, oder doch?
- Beim Gebrauchtwagenkauf einen schönen Lada wählen, Baujahr 1977, 23 Vorbesitzer, eine Felge durch einen Mülltonnendeckel ersetzt und für nur 7.255€ „geschossen“. Da wurde kräftig gespart, aber niemand käme auf die Idee sich wg. der Qualität zu beschweren.
Warum glaubt man bei einer PKV andere Maßstäbe als im normalen Leben anlegen zu dürfen?!
Außerdem ist es grundsätzlich widersprüchlich, denn Sparen aber gleichzeitig bessere Leistungen schließen sich gemeinhin aus.
Und was sagt der konkrete Ablehnungsgrund über die Wertigkeit des Vertrags des Betroffenen? Wir wissen nicht, warum abgelehnt wurde! Gründe können sein:
Die fehlende medizinische Notwendigkeit wird in einer Kolumne als Hauptgrund nachgeliefert, weshalb wir uns das genauer anschauen.
Aber: Selbst bei den besten PKV-Tarifen sind einige dieser Gründe valide Ablehnungen!
Sinnvoller Rat: Rechtsschutzversicherung erwägen
Ferner heißt es in der Pressemitteilung:
„Bemerkenswert ist auch, dass gerichtliche Auseinandersetzungen keine Seltenheit sind: Mehr als fünf Prozent der Befragten haben bereits einen Prozess gegen ihren Versicherer geführt. Tenhagen empfiehlt daher den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Gutachter- und Gerichtskosten abzudecken.“
Rechtsschutz? Ok, hier gehe ich mit, denn das kann sinnvoll sein. Notwendig ist es nicht.
Doch welche Aussage-Kraft hat das? Abgesehen davon, dass dies nicht repräsentativ für die gesamte PKV ist, denn die Prozessquote – egal wer sie wie errechnete – ist weit niedriger. Selbst in den offiziellen Statistiken der BaFin und des Ombudsmanns…
- Warum haben Mercedes und Porsche mehr Kundenreklamationen als Dacia und Skoda?
- Wieso haben Versicherungen mit überdurchschnittlich vielen Juristen und Beamten überdurchschnittlich viele Prozesse?
- Wieso haben Krankenversicherungen mit vielen Humanmedizinern weniger Streitigkeiten bezüglich der medizinischen Notwendigkeit?
Woran könnte das wohl liegen? Tipp: Kausalität und Korrelation. Nur weil etwas zusammenhängend scheint, muss das nicht so sein!
Ironie: Ich habe selbst gegen meine PKV geklagt; erfolgreich. Jetzt sogar ein zweites Mal in Anbahnung. Das gilt aber für fast keinen meiner Kunden; dass sie klagen mussten! Die Aussagekraft so einer Einzelaussage ist gering!
„Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“
Die Studien-Ergebnisse werfen Fragen zur Zufriedenheit der PKV-Versicherten auf. Bei der Interpretation der Studie müssen einige Punkte kritisch hinterfragt werden:
Als Herausgeber der Studie hat Finanztip „möglicherweise“ ein Interesse daran, bestimmte Ergebnisse hervorzuheben, um eigene Beratungsdienstleistungen zu fördern. Touché, wer mir den gleichen Vorwurf macht. Streichle ein Meerschweinchen, das versüßt den Tag!
Es ist wichtig, Interessenkonflikte zu berücksichtigen und die Neutralität der Studie zu hinterfragen. Finanztip verkauft seine Kunden an PKV-Versicherungsmakler! Der Kunde wird als ein Lead – so der Name für verkaufte Kundendatensätze – an „qualifizierte“ Versicherungsmakler verkauft. Ein Blick in deren Liste lässt Zweifel aufkommen, welche Maßstäbe hier angelegt werden.
Gleichzeitig kostenpflichtige PKV-Ratings rausgeben, PKV-Bashing als Journalismus des Verbraucherschutzes tarnen aber eigene Kundenanfragen an Vermittler verkaufen: Die heilige Dreifaltigkeit der Zirkelargumentation! Auf jeden Fall eine schöne Cash-Cow, wenn man alle Kriegsparteien mit Munition beliefert…
Wer zwischen den Zeilen lesen kann und die getroffenen Aussagen auf den Prüfstand stellt, kann zu einem komischen Rückschluss kommen!
Finanztip-Leser sind gefährdet…
Wer schlechte Statistik betreibt, wird mit schlechter Statistik konfrontiert! Anfangs hatte ich doch einen Twist versprochen!
Eingangs-Zitat:
„Eine Online-Umfrage von Finanztipp unter mehr als 3.300 Privatversicherten zeigt enttäuschte Kunden: 34 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen in den vergangenen fünf Jahren Leistungen teilweise verweigert wurden. Acht Prozent berichteten sogar von vollständigen Ablehnungen.“
Ausgangs-Zitat:
„Die Umfragedaten basieren auf einer Online-Befragung im März 2025, an der insgesamt 3.337 privat Krankenversicherte teilgenommen haben, überwiegend Finanztip-Nutzer.“
Wenn ich richtig schlussfolgere, dann:
- sind Finanztip-Kunden überdurchschnittlich unzufrieden,
- wollen überdurchschnittlich oft zurück in die GKV,
- sind überdurchschnittlich oft preisgetrieben,
- unterdurchschnittlich schlecht beraten,
- haben überdurchschnittlich viele Kürzungen sowie Klagen und
- sind damit schlechter gestellt als jene, die NICHT Finanztip zum Opfer (ge-)fallen (sind).
Wer die Ergebnisse dieser Studie genau liest, muss sich an den Haaren raufen. Grobes Foulspiel, aber am eigenen Libero! Die Tipps von Finanztip sind schlecht, wenn man deren eigener Logik folgt!
Jeder mit drei Groschen Verstand würde sofort den oben verstecken Sophismus entlarven, da ich Kausalität und Korrelation vermische. Aber wenn Finanztip das darf, muss ich das doch auch dürfen, oder nicht? Folglich gilt gemäß deren eigenen Stilmitteln und Studie:
Studie beweist: Finanztip-PKV-Kunden sind schlechter beraten als Nicht-Finanztip-Leser!
Offenkundige Augenwischerei, keine Frage. Aber gleiches Recht für alle, oder nicht?
Gefährliche, weil falsche Ratschläge
Nachdem wir nun deren statistischen Unsinn mit seinen eigenen Mitteln verschaukelt haben, müssen wir ein paar Dinge fachlich aufarbeiten.
Reihenfolge von Finanztest führt zu unnötiger Eskalation und Schlechterstellung
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt? Zitat:
„Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen empfiehlt bei Ablehnungen: „PKV-Versicherte sollten ihren Arzt unbedingt um eine Begründung für die strittige Behandlung bitten und diese dann wiederum dem Versicherer zukommen lassen.“ In schwierigen Fällen könne der Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung vermitteln.“
Zu viel Bauschutt geraucht? Derartig Wahnvorstellung erwarte ich von Konsumenten einschlägiger Psychodelika! Das ist nicht schlau! Prozessualer Unfug, obwohl wir hier noch lange nicht bei Gericht sind.
Zuerst ist das Zitat auf den Fall der fehlenden medizinischen Notwendigkeit beschränkt. Oben stehen aber noch andere Gründe, die unbeantwortet sind.
Selbst im Rahmen der vermeintlich fehlenden medizinischen Notwendigkeit ist dieser falsche Ratschlag nicht das korrekte, zielführende Vorgehen! Denn erstmal lässt man die Versicherung ihr Pulver verschießen, bevor man selbst die Flinte lädt. Schließlich merkt Tenhagen in seiner Spiegel-Kolumne an:
„Besonders ärgerlich für diese Versicherten: So manches Mal stammt das Urteil »nicht notwendig« jedenfalls in der ersten Runde vom Sachbearbeiter der privaten Krankenkasse – und nicht von einer Ärztin oder einem Arzt.“
Die Versicherung darf nicht einfach durch pauschales Bestreiten ablehnen, sondern muss begründen, notfalls nach Aufforderung. Also fordert man zuerst zur Begründung mit Nennung von Rechtsquellen auf, z. B. nach welchem medizinischen Standard etwas angeblich keine notwendige Heilbehandlung sei.
Oft herrscht hier schon Ratlosigkeit in der Sachbearbeitung, die zumeist aus dem Gedächtnis agieren und deren Zeitvorgaben pro Fall keine aufwendige Recherche erlauben. Die müssen auch KPI und Quoten erfüllen, was man gegen sie verwenden kann sowie sollte!
Außerdem müssen Kosten reguliert werden, da die Beiträge sonst explodieren, daher ist es nur logisch, dass flächendeckend basismedizinisch geschultes Personal anstatt von Ärzten eingesetzt wird, weil günstiger!
Hat man die konkreten Ablehnungsgründe, dann kann man darauf abgestimmt erwidern, mit Mediziner(n) UND Rechtsbeistand. Die wenigsten Verbraucher werden die medizinischen, versicherungsrechtlichen und prozessualen Kenntnisse haben, um ohne interdisziplinären Beistand ihr Recht durchzusetzen. Zumindest der Rat mit dem Rechtsschutz ist an dieser Stelle korrekt platziert; chapeau!
Ein guter Dienstleister wird hier nicht nur eine Abschlagszahlung fordern, sondern auch eine Inverzugsetzung der PKV vornehmen, womit die Zeit nun gegen diese spielt. Macht man das nicht, sitzt diese sonst am längeren Hebel. Keine Hinweise von Tenhagen oder Finanztip dazu, warum nicht? Verbraucher haben Rechtsmittel und sollten sie nutzen, wobei gute Versicherungsmakler in Kooperation mit guten Versicherungsberatern und/oder Anwälten unterstützen.
Empfehlung mehrwöchiger oder gar mehrmonatiger Beratung
Die Grundempfehlung ist:
„Angesichts von rund 2.000 verschiedenen Leistungsmerkmalen in der privaten Krankenversicherung rät er Interessierten, das Kleingedruckte in den Verträgen genau zu prüfen.“
Über 2.000 Kriterien? Wirklich? Ich bin bereit für eine vollständige Liste zu zahlen, welche diese enthält. Ich bin gespannt!
Noch spannender finde ich etwas anderes, nämlich dass der Verbraucher es prüfen soll. Man gestatte mir eine Frage: Wie?!
Wenn man für jedes Kriterium nur eine Minute zur Prüfung bräuchte, ergäbe das ca. 33 Stunden. Und das unter der Prämisse, dass jede Information sofort verfügbar wäre UND der Verbraucher die nötige Kompetenz hätte, um diese zu bewerten. Absurd!
Mit einem Berater soll darüber gesprochen werden, laut Finanztip mit mehreren? Bei zwei Beratern wären das 66 Stunden, bei dreien schon 99 Stunden…
Konsequent zu Ende gedacht: Der Abschluss einer PKV nach den Finanztip-Vorgaben würde mehrere Wochen, eher Monate brauchen! Mit Verlaub, das ist realitätsfern! Und zudem eine Überobligation zum Gesetz, denn §6 I VVG gibt der Versicherung vor:
„(1) Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben. Er hat dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags zu dokumentieren.“
In §61 I VVG heißt bezüglich des Verhältnisses von Prämie und Beratungsaufwand für den Versicherungsvermittler:
(1) Der Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben. Er hat dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags nach § 62 zu dokumentieren.
Ja, die beiden Gesetzestexte sind nahezu identisch. Es ist kein Kopierfehler meinerseits! §6 VVG regelt die Pflichten der Versicherung und §61 VVG die durch Makler übernommene Pflicht, die logischerweise inhaltsgleich ist.
Die meisten Verbraucher wollen Lösungen; keine Ausbildung zum Versicherungsfachmann!
Finanztip stellt unlösbare Forderung, die sie selbst nicht erfüllen könnten
Forderungen stellen ist einfach! Daher meine ernste Forderung:
Finanztip möge verbindlich darlegen, wie dieses Problem realitätsnah gelöst wird. Haftungssicher sowie für sie selbst geltend!
Ich bin hochgespannt, glaube aber nicht, dass hier etwas Produktives zurück kommmt…
Mathematische und rechtliche Wissenslücken
Zudem ergibt es keinen Sinn, denn wenn alte Versicherte überproportionale Steigerungen aufgrund des Alters hätten, wäre das in den Vergangenen Jahrzehnten bereits aufgefallen und hätte einen Aufschrei gegeben! Rentner, auch PKV-Rentner, sind immerhin schon lange die größte Wählergruppe!
Der unbewiesene, fehlerhafte Vorwurf der Altersdiskriminierung
Da fällt mir doch ein Ei aus der Hose, heißt es doch wörtlich:
„Zwar ist die private Krankenversicherung in jungen Jahren für Gutverdienende ohne Vorerkrankungen oft günstiger als die gesetzliche„, erklärt Tenhagen. „Doch je älter man wird, desto stärker steigen auch die anfangs günstigen Tarife.„
Um als Gutachter vor Gericht nicht als befangen zu gelten, müsste dies wie folgt quittiert werden: „Der Delinquent erscheint in der Momentwahrnehmung fachlich unvorbelastet.“ Das ist falsch! Aus mehreren Gründen.
Wie wirken die Alterungsrückstellungen? Nur ein Bruchteil wirkt über den Anrechnungsbeitrag – die Beitragsersparnis eines Bestandskunden gegenüber einem Neukunden – direkt. Die meisten Alterungsrückstellungen wirken erst später, insbesondere ab 65+. Dann stabilisieren sie die Prämien mehr oder minder gut; nur um Kritikern vorzugreifen.
Die altersbedingte Mehrbelastung von älteren Versicherten bei Beitragssteigerungen ist verboten! Vermutlich könnte man das selbst über die Altersdiskriminierung des AGG einkassieren. Ungeachtet dessen darf eine PKV keine altersproportionalen Beitragsanpassungen vornehmen, weil es schlicht verboten ist obwohl es nötig wäre! Dies stellt Aktuare vor kalkulatorische Herausforderungen, da ein legaler Umverteilungsmechanismus nötig ist, um das sogenannte „Altenproblem der PKV“ nicht zu bitterer Realität werden zu lassen. Wie solidarisch für ein vermeintlich asoziales, weil angeblich unsolidarisches System!
Wenn Finanztip behauptet, dass alle Versicherungen hier pauschal das Gesetz brechen, ist das nicht nur ungeheuerlich, sondern sie sind für diese Verleumdung beweisbelastet. Diese Nachweise fehlen. Wo sind sie denn, die Nachweise, dass die PKV unerlaubte Altersdiskriminierung betreibt? Aber was erwarte ich von jemanden, der unbewiesen behauptet, dass Versicherungen ab 50+ am Kunden sparen wollen, weil dieser nicht mehr wechseln könnte…
Zweitens lehrt die Praxis, dass je länger und detaillierter ein Vertrag, umso mehr versteckte Stolperfallen hat er. Weniger ist mehr, denn dann greifen anstatt verklausulierter Nachteile die überwiegend verbraucherfreundlichen Schutzrechte!
Das fehlerhafte Rechtsverständnis der Vertragsformulierung
In der Kolumne heißt es:
„Das Risiko, dass die private Krankenversicherung die Leistung nicht mehr bezahlen will, auf die Sie für Ihre Genesung setzen. Denn die Leistung ist vom Wortlaut des Vertrags nicht erfasst, den Sie vor 30 oder 40 Jahren geschlossen haben. Je individueller das Risiko, das sie ereilt, desto wahrscheinlicher, dass die Versicherung nicht für diese neuartigen Kosten aufkommen will.“
Wie kommt man auf die als selbsternannter Fachmann so einen Schwachsinn zu behaupten! Das ist nicht einmal mit Wohlwollen hinnehmbar, das ist grundlegend falsch, von mangelndem Sachverstand zeugend.
Nur ein Bruchteil aller Leistungen ist vom Vertragswortlauf konkret erfasst, da zumeist die „medizinisch notwendige Heilbehandlung“ als Leistungsvoraussetzungen gilt. Anders ist es nicht darstellbar, da die Liste möglicher Heilbehandlungen mehrere Telefonbücher dick wäre. Dieser Grundsatz zieht sich durch fast alle Rechts-Bereiche!
Beispiel LASIK: Sie ist ist in fast allen alten Bedingungen als medizinisch notwendige Heilbehandlung versichert, da nicht konkret ausgeschlossen; da diese Leistung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbekannt war. In neueren Bedingungen wird sie mit Sublimits beschränkt, nicht obwohl sondern weil konkret benannt. Das ist glatte Gegenteil dessen, was Tenhagen behauptet!
Die Kritik ist zudem polemisch, weil sie ebenso für die GKV gilt! Wenn nicht schlimmer, denn dort gibt es noch weitere, limitierende Faktoren. Streng genommen nicht exakt vergleichbar, doch im Kern ist die vermeintliche Kritik nur ein Strohmannargument!
Es wird versucht die Verzerrung durch direkt folgenden Absatz zu verschleiern:
„Ein ähnliches Risiko gibt es auch in der gesetzlichen Kasse: Das Risiko, dass die Gesellschaft (hier die Mehrheit im Parlament) beschließt, den Schutz vor bestimmten Risiken nicht mehr aus der gemeinsamen Kasse zu bezahlen. Aber: Als gesetzlich Versicherter erfahren Sie schon in der Praxis, wenn eine Leistung nicht oder nicht mehr bezahlt wird, weil der Arzt die Leistung dann nicht über die Gesundheitskarte abrechnen kann.“
Was soll das? Tenhagen versucht hier schönzureden, dass die sichere Nichterhaltung einer Leistung bei der GKV besser sei, als eventuell mit der PKV darüber verhandeln zu können? In welcher Welt ist die garantierte Nichtleistung besser als die Aussicht auf eine potenzielle Leistung? Von den anderen Limitierungen fangen wir am besten gar nicht an. Da kommt Homer Simpson in den Sinn: „Versuchen ist der erste Schritt zum Versagen!“ Albern!
Dazu gibt es obendrein anderslautende Rechtsprechung! PKV-Versicherte bekommen beispielsweise eine erfolgsarme Zweitlinientherapie bei Krebs bezahlt, trotz nur geringer Erfolgsaussichten. Zugegeben, es musste erst als Urteil (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.06.2022, Az. 7 U 140/21) erstritten werden. Aber es wird geleistet, obwohl die Chemotherapie gescheitert ist und der Tumor nicht operabel ist; sprich die Erfolgschancen sind gering aber vorhanden, was zur Bewilligung bei einer PKV genügt!
Will Tenhagen uns – mit Verlaub – verscheißern, wenn er für diesen Fall meint als immer (!) leistungsloser GKV-Versicherter sei man besser dran, weil man sicher wüsste, dass der Tod unabwendbar ist? Das kann er doch nicht ernst meinen!
Es ist mathematisch unmöglich langfristige Prognosen auf Basis von unbekannten Größen zu treffen!
Und die Kohorten, Kollektive sowie Gesamtbestände sind Betriebsgeheimnisse!
Finanztip stellt hier ein Behauptung auf, die über das hinausgeht, was Mathematiker je geschafft hätten.
Zudem unterliegt die Morbidität keiner Gleichverteilung, weshalb es in der Praxis zu unerwarteten Unterschieden kommt!
Finanztip-„Berater“ können die Zukunft vorhersagen
Die magische Glaskugel, no cap! Weiter geht es:
„Wenn Sie sich privat versichern wollen oder schon privat versichert sind, suchen Sie sich einen Vertrag mit vielen anderen Kunden (im Fachjargon spricht man von einem großen Kollektiv). Und das machen Sie besser nicht auf eigene Faust, sondern mit einem erfahrenen Versicherungsmakler – der weiß, bei welchen Versicherern Sie am besten langfristig aufgehoben sind.“
Das ist falsch, eine aalglatte Falschaussage! Gründe:
Kein einziger Vermittler kennt die Kollektivgrößen, noch bekommt er diese herausgefunden. Aufgrund mathematischer Verfahren wie Stütztarife, Koupieren etc. ist das auch unerheblich.
Kein einziger Vermittler hat die magische Glaskugel, um Tarifstabilität in der Zukunft prognostizieren zu können, KEIN EINZIGER! Simple Erklärung: kein Vermittler bekommt alle dafür notwendigen Daten, etwa die Kollektive, deren Kohorten etc. pp. Selbst Sachverständige bei Gericht dürfen diese Dokumente nur im Gerichtssaal unter Aufsicht einsehen und sich keine Kopien anfertigen. Sollte man bei Finanztip wissen, wo man diese 2020er BGH-Urteile aufgrund der BAP-Klagen mit provoziert hat…
Auf mittlere bis lange Sicht besitzt keine substitutive PKV noch funktionsfähige Selektionsmittel, denn im Schnitt haben alle die gleich kranken, gleich kaputten Kunden, welche die gleichen Durchschnittskosten verursachen. Beitragsarbitrage durch Selektionseffekte sind langfristig mathematisch unmöglich! Wenn Finanztip und deren Be-„Rater“ das vorhersagen könnten, hätten Sie etwas geschafft, was kein Versicherungsmathematiker der Welt konnte!
Im Gegenteil, denn es wurden Vermittler für vermeintliche Beitragsprognosen erfolgreich verklagt, weil das nur eine Pseudo-Wissenschaft ist! Zuletzt OLG Hamm, Urteil vom 26.06.2024 – 20 U 202/23. Eines von vielen wichtigen Urteilen, was Finanztip mWn bis heute noch nicht thematisiert hat, statt dessen aber die o. g. Falschaussagen verbreitet.
Sollte sich jemand zur PKV äußern, dass Sachkenntniss offenkundig mindestens ein Jahr rückständig ist?
Erfundene Behauptungen zur Sicherheit des Kollektivs
Es wird nicht besser:
„Das große Kollektiv kann die Beitragsentwicklung dämpfen. Denn je mehr Menschen mit Ihnen gemeinsam im Kollektiv versichert sind, desto besser stehen bei gleicher Klausel im Vertrag Ihre Chancen auf Schutz auch in teuren Leistungsfällen.“
Falsch, einfach falsch! Jedes Kollektiv kann die Beitragsentwicklung dämpfen, egal ob groß oder klein. Themen wie Koupieren etc. wurden schon angeschnitten.
Die o. g. Aussage unterstellt fehlerhafterweise eine Gleichverteilung der Morbidität. Und selbst wenn dem so wäre, gilt das nicht für jedwede Morbidität: Ein HIV-Fall ist so teuer, dass er immer ausgelagert wird und die Kohorte kaum belastet, weil dessen Kosten gar nicht auf eine kleine Kohorte Umlage fähig wären. Hingegen wird der Club der Butter liebenden Bratfetttrinker immer erhöhte Durchschnittskosten verursachen, die auf das Kollektiv umgelegt werden… und das sogar später als die Gruppe der Hobbysportler, die Anfangs höhere Kosten aufgrund von Unfällen verursacht, aber mittel- bis langfristig viel günstiger sind.
In kurz: Wie spiegelt die reale Tarifstruktur die getroffenen Annahmen wieder? Die Frage ist, ob die Kalkulationsannahmen die realen Schadenverläufe gut oder schlecht prognostiziert haben.
Zugegeben, je größer ein Kollektiv wird, umso wahrscheinlich, dass es keine statistischen Ausreißer gibt und das statistische Mittel erreicht wird. Aber die Schattenseite ist, dass das Auftreten eines Ausreißers oder gar schwarzen Schwanes bei großen Kollektiven zu stärkerer Steigerung führen kann, denn je mehr Versicherte, umso mehr evtl. ungleich verteilte Morbidität.
Rhetorische Fragen: Wenn die Aussage von Finanztip stimmen würde, wozu gibt es eine Abgangsordnung? Warum gibt es Stütztarife? Was passiert mit Kleinstkollektiven; vereinzelt nur 1 Person? Wenn es negative Ausreißer gibt, muss es nicht zwingend auch positive Ausreißer geben? Hier offenbart sich ein eklatanter Mangel an versicherungsmathematischem Verständnis zur PKV!
Zwar ist der Gedanke eine stochastischen Normalverteilung (nicht Gleichverteilung) noch vertretbar, aber dann muss die sogenannte Überlebensfunktion verwendet werden, welche die Überschreitung bestimmter Schadengrenzwerte behandelt. Aber spätestens hier muss jedem klar sein, dass diese Werte nicht im Vertrieb bekannt sind; ich wette, dass von all meinen Lesern keine 1% diesen Begriff zuvor gehört haben oder gar wissen, was er bedeutet.
Daher ist die Frage: Pest oder Cholera? Eigentlich egal, denn – wie erwähnt – sind die Kollektivgrößen ein Betriebsgeheimnis und daraus nahezu keine praktische Ableitung für Vermittler und Kunden zu treffen.
- Beschränkte Zuständigkeit.
- Von der Versicherungswirtschaft bezahlt.
- Kein Weisungsrecht gegenüber der Versicherung.
- Ehemalige Richter haben selten Medizin-Kenntnisse.
Schlechte, weil nicht zielführende Ratschläge
Es heißt:
„Reicht das nicht, nutzen Sie die Einrichtung des Ombudsmanns bei den privaten Krankenversicherungen. Er soll vermitteln, manchmal können Sie mit dieser Vermittlung eine Zahlung oder eine Teilzahlung erreichen. Die Entscheidung ist aber nicht verbindlich. Die Versicherung muss sich also nicht daran halten.“
Haken drunter, denn der Ombudsmann ist Zeitverschwendung! Er hat keine Handlungskompetenzen mangels Verpflichtungsmöglichkeit ggü. der PKV. Und wird von der Versicherungswirtschaft bezahlt. Zudem handelt es sich um ehemalige Richter, was Zweifel an deren aktuellen Rechtskenntnisse aufkommen lässt. Bei der Hauptkritik der fehlenden medizinischen Notwendigkeit können sie auch nicht helfen, denn dafür müsste der Richter Medizin-Kenntnisse besitzen, was die große Ausnahme ist und nWd Autors bei keinem der letzten PKV-Ombudsmänner der Fall war.
Klare Ansage: Haken drunter, richtigen Beistand suchen!
Weiter:
„Fruchtet das alles nicht, können Sie nach einem negativen Ergebnis beim Ombudsmann noch zum Gericht gehen. Suchen Sie sich am besten eine Versicherungsrechtlerin. Eine Rechtsschutzversicherung ist dann wirklich nützlich, weil oft vor Gericht auch noch Gutachterkosten anfallen. Diese Versicherung zahlt für Sie, wenn Aussicht auf Erfolg besteht . Die Auseinandersetzungen werden in vielen Fällen nicht einfach werden. Aber Sie sind nicht allein.“
Gibt es eigentlich Artikel der Finanztip, dass die bösen Rechtsschutzversicherungen auch nie zahlen würden? Könnte für einen gewissen Erklärungsnotstand sorgen…
Aber Recht hat er hier, denn Rechtsschutz ist sinnvoll; obgleich nicht zwingend erforderlich, weil die Mehrheit aller Fälle glatt durchläuft. Zudem sollte man nur einen Fachanwalt beauftragen. Hier muss jedoch selektiert werden, denn die Qualitätsunterschiede sind riesig!
ABER vorher würde ich einen Versicherungsberater beauftragen – denn vereinzelt sind es ehemalige Leistungsregulierer – die besonders tiefes Insiderwissen haben. Im Rahmen des Eskalationspyramide gilt nämlich: Kommst Du mit dem Anwalt, kommt die Versicherung mit ihrem! Das kann aber oft umgangen werden!
Klar kann man klagen und gewinnen. Habe ich alter Streithammel selbst schon gegen meine PKV getan; aber das kostet Zeit, Kraft und Nerven, dabei mit ungewissem Ausgang behaftet! Ein Versicherungsberater ist oft die bessere, da außergerichtliche Lösung. Kommt dieser außergerichtlich nicht weiter, kann immer noch ein Anwalt ran. Ob die außergerichtlichen Kosten nun von einem RA oder einem VB kommen, ist zweitrangig, zumal meist beide über die Rechtsschutzversicherung abrechnen können.
Konkrete Empfehlungen für beide Berufe auf Nachfrage! 😉
Man muss weder Finantip noch Tenhagen mögen; mich auch nicht.
Aber ich muss von offiziellen Beiträgen erwarten dürfen, dass diese fehlerfrei sind! Ein Ziel, welches massiv verfehlt wurde!
So sollte man weder Tipps geben, noch hat man die Kompetenz, um Kundenanfragen an qualifizierte Vermittler weiterzuleiten.
Ergebnis: Setzen, sechs!
Wie erwähnt, grundsätzlich stehe ich Tenhagen positiv gegenüber, da er mMn immer noch besser ist als viele der Versicherungsvertreiber da draußen; egal welcher Coleur. Klappern gehört schließlich zum Handwerk. Das wäre noch ok, aber:
Falschaussagen oder fehlenden Hinweise sind intolerabel! Das muss besser gehen!
Meine persönliche Aufforderung: Hören Sie mit der Doppelmoral auf! Positionieren Sie sich eindeutig! Entweder Sie sind Verbraucherschützer, dann dürfen Sie ihre Kunden nicht an Versicherungsmakler verkaufen, deren Produkte sie bewerten und kritisieren ODER Sie sind – was der Realität entspricht – Marktteilnehmer wie alle anderen und unterwerfen sich den gleichen Regeln; wobei Sie letzteres meiden wie der Teufel das Weihwasser!
Aber gleichzeitig „Verbraucherschützer“, Lead-Anbieter, Rating-Agentur, nicht registrierter Versicherungsvermittler und „Journalist“ ist verlogen!
Zudem ist es eine Wettbewerbsverzerrung; der Wendehälse größer Knoten, den sie/Sie auflösen müssen!
Finanztip muss zu seinen Aussagen stehen; aber sie müssen sich genau so messen lassen, wie alle anderen es müssen, statt sich hinter den ungerechtfertigten Wettbewerbs-Privilegien des echten Verbraucherschutzes zu verstecken!
PS. Wer Gesetze lesen kann, MUSS zu dem Schluss kommen, dass Finanztip unerlaubt als nicht registrierter Versicherungsvermittler auftritt. Erstaunlich, dass noch kein Marktteilnehmer mit einer Abmahnung dagegen vorgegangen ist. Vermutlich widme ich dem in ein paar Wochen einen eigenen Artikel, denn schließlich muss man seine Aussagen auch beweisen können. Nicht, dass Berufskollegen (z. B. Stephan von Heymann), Gerichte und Fachmagazine deren fehlende Unabhängigkeit nicht bereits mehrfach thematisiert hätten. ;)