Was ist der CumEx-Skandal?
Ein Skandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Vereinfachte Darstellung: Durch geschickt, getimtes Verschieben von Aktien untereinander haben einige Ganoven sich Kapitalertragssteuer erstatten lassen, die sie nie gezahlt haben.
Ein dreistelliger Milliardenschaden ist dem Steuerzahler entstanden, wie schon zu Beginn des Skandals bekannt wurde. Daher auch das Wort „scholzen“, denn Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz ist in den Skandal mitverstrickt, leidet aber unter vorteilhafter, partieller Amnesie. Sich an jeden möglichen Scheiß erinnern aber bei diesem Thema klaffen plötzlich Erinnerungslücken. Natüüürlich…
Randbemerkung: Die Politik interessiert mich an dieser Stelle explizit nicht, denn ich halte Berufs-Politiker für notorische Lügner, die bestenfalls opportunistische Interessengleichheit mit ihren Wählern haben. Merz, Lindner, Wagenknecht und Co gehören für mich in die gleiche Schublade, daher soll das bitte NICHT als Wahlkampf-Post verstanden werden.
Verurteilung von „Beratern“ durch den BGH
Mal ehrlich, jedem mit drei Groschen Verstand musste klar sein, dass es sich hier nicht um Steuerminimierung bzw. -verkürzung handelt, sondern um glatten Betrug. Umso erfreulicher, dass jetzt eine Verurteilung von vermeintlichern „Beratern“ im Raume steht, der hoffentlich noch weitere folgen werden.
Zwar fürchte ich, dass man die Kleinen hängt, während man die Großen laufen lässt, aber Hoffnung keimt dennoch auf!
Für legale Steuerspar- bzw. -minimierungsmodelle am besten eine Beratung anfragen, denn es geht auch ehrlich! ;)
Bundesgerichtshof – Mitteilung der Pressestelle Nr. 225/2024 vom 25.11.2024
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit „Cum-Ex-Geschäften“
Beschluss vom 29. Oktober 2024 – 1 StR 58/24
Das Landgericht hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt sowie eine Einziehungsentscheidung getroffen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts veranlasste und begleitete der Angeklagte die Umsetzung eines von ihm konzipierten Modells zur Durchführung von Cum-Ex-Geschäften unter Einbindung eines vermögenden privaten Investors. Nach dem Kenntnisstand des Angeklagten hatten zuvor lediglich Banken im Eigenhandel diese Geschäfte durchgeführt. Sie zielten darauf ab, deutsche Finanzbehörden zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe zu veranlassen, obwohl diese zuvor nicht entrichtet worden war.
Der Angeklagte, ein Rechtsanwalt und Steuerberater, wirkte als Ideengeber und Berater bei der Planung und Umsetzung der Cum-Ex-Transaktionen mit. Teilweise reichte er zudem unter seinem Kanzleibriefkopf die Körperschaftsteuererklärungen, die falsche Angaben zu – tatsächlich nicht bestehenden – Steuererstattungsansprüchen enthielten, beim zuständigen Finanzamt ein. Der Angeklagte profitierte hiervon über zusätzliche Provisionsansprüche; deren Betrag wurde im landgerichtlichen Urteil eingezogen.
Der Bundesgerichtshof hat die auf die Behauptung eines Verfahrenshindernisses und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten betreffend den Schuld- und Strafausspruch im Beschlusswege verworfen; insoweit ist das Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen.
Vorinstanz:
Landgericht Wiesbaden – Urteil vom 30. Mai 2023 – 6 KLs – 1111 Js 18753/21
Karlsruhe, den 25. November 2024
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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