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Wichtiges Produkt – Beschissene Schulung

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist wichtig! Schulungen dazu sollten daher auch wichtig sein, oder nicht? Ja, aber Anlass ist eine Schulung einer PKV, der ich Idiot beigewohnt habe, die aber sh!ce war. Versprochen wurden wichtige Informationen rund um das Thema PKV und Ausland. Geliefert wurde… irgendwie, irgendwas?

Und dafür bin ich extra bis 03 Uhr wach geblieben? Ärgerlich, denn es war der typische Schulungs-Müll , den Versicherungen ihren Vermittlern vorwerfen und dafür (vermutlich) auch noch Lobhuldigung erwarten.

Die Versicherung bleibt zwar ungenannt, aber Fachleute werden erkennen, welche PKV einen auf international gemacht hat, aber nicht bei dem Versicherungsmakler aus Mexiko punkten konnte, der aus praktischer Erfahrung einen anderen Blick hat…

Mängel, Widersprüche und die Notwendigkeit präziser Informationen

Eine fundierte Aufklärung über den Versicherungsschutz im Ausland ist für Privatversicherte von entscheidender Bedeutung. Hier stimme ich noch mit der Schulungs-Referentin überein!

Aber aktuelle Schulungsmaterialien, die sich diesem Thema widmen, werfen Fragen auf und offenbaren erhebliche Mängel in ihrer Darstellung. Diese Diskrepanzen können zu Fehlinterpretationen führen und sind teils unvereinbar mit den komplexen Realitäten des internationalen Versicherungsschutzes, wie sie von Fachexperten beleuchtet werden. Also Typen wie mir, die behaupten Experte zu sein. 😉

Seit 20 Jahren veralter Content falsch wiedergekaut

Bereits in den 2000er Jahren war Hagen Engelhardt als PKV-Referent unterwegs – Grüße an der Stelle – und stellte klar, dass es bei der Auslandsreise-KV sicher NICHT um die Selbstbeteiligung oder Beitragsrückgewähr geht, sondern um andere Dinge. Schade, dass dies in den vorliegenden Unterlagen fehlerhaft priorisiert wurde, denn es war der Anfang; wortwörtlich!

Auf die wichtigen Punkte kommt der Vortrag nur teilweise, viel zu spät sowie mit fragwürdigen Inhalten. Worum es im Ausland geht, kann man u. a. in meinem PKV-Wiki nachlesen. Der Artikel ist zwar von 2021, aber grundlegend immer noch richtig… und ich schwöre ich mache noch ein Update; irgendwann. 😉

Daher anbei eine kurze Zusammenfassung:

Worauf kommt es bei einer Auslandsreise-KV an und worauf nicht?

Auf einige Dinge, aber runtergebrochen auf diese im Neudeutschen genannten Big-Points:

Darauf kommt die Schulung; jedoch zu spät, zu kurz und obendrein mit frechen Aussagen, die unten genauer beleuchtet werden.

Die Deckungszusage wurde nicht erwähnt

Eines der Kernversprechen, die Deckungszusage (= Kostenübernahme durch die Versicherung) wurde nicht mit einer Silbe erwähnt. Warum nicht?

Geht es nicht darum, dass eine Versicherung zahlt, die Kosten übernimmt?

Auch das CoE (Certificate of Entitlement) bleibt unerwähnt. Das Certificate of Entitlement ist quasi eine Art Blanko-Behandlungsschein für das Ausland. Natürlich löst er nicht alle Probleme, aber haben ist besser als brauchen, oder nicht?

Erreichbarkeit und weltweiter Service – Lückenhafte Informationen bei Notfällen

Die Erreichbarkeit von Ansprechpartnern im Ausland ist ein Kernstück des Notfallmanagements.

Die Schulungsunterlagen suggerieren mitunter eine durchgängige Verfügbarkeit, die bei genauerem Hinsehen Fragen aufwirft.

USA, Kanada und Mexiko eingeschränkt

So wird für MedCare als deutschsprachiger Ansprechpartner in den USA eine Erreichbarkeit von „Montag bis Freitag von 8:00 – 16:30 Uhr“ angegeben. Die entscheidende Frage, ob es sich hierbei um deutsche oder US-amerikanische Zeit handelt, bleibt unbeantwortet.

Gravierender noch ist die unadressierte Lücke: „Und außerhalb?!“ – Was geschieht im Falle eines Notfalls außerhalb dieser Geschäftszeiten, insbesondere an Wochenenden oder Feiertagen? Diese fehlende Klarheit kann im Ernstfall lebensgefährlich sein.

Türkei, Ägypten und Dubai umfänglich

Im Kontrast dazu steht die Aussage für Marm Assistance in der Türkei, Ägypten und Dubai, welche „rund um die Uhr“ erreichbar sein soll. Das ist gut und sollte Standard sein!

Der Rest der Welt nicht geregelt?!

Hier stellt sich die logische Folgefrage: „Und der Rest der Welt?“ Die Versicherungspartner haben weltweit Schutz zu gewähren, doch die Schulung lässt offen, welche Ansprechpartner für andere Regionen zuständig sind oder ob der 24-Stunden-Service global gewährleistet ist; achne, ist er ja nicht, wie wir schon am US-Beispiel sehen. Eine pauschale Angabe ohne geografische oder zeitliche Präzisierung ist unzureichend!

Ein umfassender, klar definierter 24/7-Schutz ist unerlässlich, da es eines der Kernversprechen der ARKV darstellt! Das sollte eine Schulung thematisieren.

Für bestimmte Länder (z. B. USA) sind oft separate Vereinbarungen oder Tarife erforderlich. Dies unterstreicht die Notwendigkeit exakter Informationen über die Servicezeiten und geografischen Zuständigkeiten, um Missverständnisse und gefährliche Versorgungslücken zu vermeiden. Ein weltweit einheitlicher Schutz sollte als Mindestanforderung versichert sein.

Oder anders gefragt: Wie stellen diese PKV und ARKV sicher, dass ihre Versicherten nicht vor desaströsen Zuzahlungen stehen oder gar unbehandelt bleiben?

Die Relevanz von Tarifdetails – Was ist wirklich „wichtig“?

Die Schulung hebt bestimmte Aspekte hervor, die als „Gründe“ für Auslandsreisen zur PKV dienen sollen:

  • „Keine Belastung des Haupttarifs“,
  • „BRE bleibt unberührt“ und
  • „SB spielt keine Rolle“.

Diese Punkte werden als „wichtig“ markiert, doch aus der Perspektive des Versicherten sind sie möglicherweise von geringerer Relevanz als die eigentlichen Leistungsmerkmale. Sie beschreiben eher administrative oder systemische Vorteile, die dem Kunden nicht direkt den Nutzen seiner Absicherung verdeutlichen.

Wer sich eine PKV leistet, wird keinesfalls an der SB oder der entgangenen BRE zu Grunde gehen. Dies sind keine existenzbedrohenden Risiken!

Die tatsächlich „Wichtigen“ Punkte:

  • die „Highlights“ wie „Weltweiter Versicherungsschutz bis zu 56 Tage“,
  • „Krankenrücktransport und Überführungskosten“,
  • „24-Stunden Notruf-Service“ und
  • „Kein Ausschluss für Unfälle bei Extremsportarten, z. B. Tauchunfälle“

sind jene, die für den Reisenden von existenzieller Bedeutung sind. Sie kamen aber erst spät sowie als kleingedruckte Randnotiz.

Es ist wichtig genau diese relevanten Leistungsmerkmale klar und deutlich zu kommunizieren, anstatt sich auf sekundäre Vorteile zu konzentrieren, die für den Endkunden kaum Relevanz haben.

Abschluss der ARKV zusammen mit der PKV

Gleichzeitig sollte die ARKV NICHT irgendwo abgeschlossen sein, sondern möglichst bei der gleichen PKV, wie der Haupttarif!

Warum? Weil niemand (!) in die Schwulität geraten möchte, dass die Hauptversicherung nicht leistet (PKV = Kostenerstattung; keine Vorverauslagung), die ARKV aber behauptet, dass es kein Notfall sei, eine Planbehandlung oder unter einen Ausschluss fällt.

Die Klausel-Unterschiede der Anbieter sind NICHT ansatzweise groß genug, als dass sich irgendjemand diesem Risiko aussetzen müsste.

Randbemerkung: Eine ARKV entbindet nicht von der Pflicht, dass die Auslandsgeltung des PKV-Haupttarifs zu prüfen ist, denn dieser könnte aufgrund des Geltungsbereichs sonst zu Lücken führen; trotz ARKV! Informationen dazu im kurzen Fachartikel zum Geltungsbereich.

In der Schulung wurde dazu leider nichts gesagt, es wurde nicht einmal erwähnt…

Die Scheiße mit den Kreditkarten, Vereinen & Co

Sinngemäßes Zitat: „Es sei ok, wenn jemand den Schutz beim ADAC hätte oder bei der Kreditkarte, Hauptsache eine ARKV?“

Im Rahmen einer Beratung wäre das eine glatte Falschaussage! Im Rahmen einer Anstellung rechtfertigt es mMn eine Abmahnung, aufgrund von Falschaussagen in Schulungen, mindestens aber einen Tadel. Gut, die Aussagen kann ich leider nicht beweisen, weil nur auf der Tonspur wiedergegeben und ich habe besseres zu tun, als die Seminare aufzuzeichnen…

Es gibt Gründe, warum man NICHT mehrere oder willkürliche ARKV unterhalten sollte!

Im Rahmen von Mehrfachversicherungen gibt es Probleme mit Quotelungen und Zuständigkeiten, was insbesondere bei Verfristung und Zeitüberschreitung unnötige Einfallstore für die ablehnende Regulierung eröffnet.

Bei Kreditkarten wird es abenteuerlich, denn wer ist der Vertragsinhaber: unser Kunde oder die Kreditkartenfirma als Kopf eines Rahmenvertrags? Wer darf daher einen Einspruch einklagen? Richtig, nicht unser PKV-Kunde. Daher darf ein Fachmann keinesfalls raten sich darauf zu verlassen.

Zudem gibt es nicht unerhebliche Nachteile, denn in den meisten Bedingungen ist geregelt, dass die streitgegenständliche Zahlung mit der Kreditkarte geleistet werden muss, da der Schutz sonst nicht greift. Beispielsweise bei der von Meilen-Jägern gemochten AMEX; immerhin die größte Kreditkarte der Welt. Ein Zahn, den ich schon diversen PKV-Interessenten ziehen musste.

Kostenfreiheit medizinischer Serviceleistungen – Eine fragwürdige Behauptung

Ein besonders absurde Punkt der Schulung ist die Behauptung „Kostenfrei“ im Zusammenhang mit medizinischen Serviceleistungen wie der Nennung von Ärzten, Dolmetschern, Krankenhäusern oder der Organisation von Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen sowie des Auslandsrücktransports.

Meine scharfe Reaktion: „Nicht eingepreist? Nicht über andere Querverrechnungen subventioniert? Der Anbieter macht das unentgeltlich als karitativen Gründen, obwohl es privatrechtliche Firmen sind? Hört auf zu lügen!

Die Lüge der kostenfreien Leistungen bei Versicherungen nervt! Weder gibt es kostenfreie Beratung noch Produkte! Mehr Ehrlichkeit braucht die Branche, nicht solche Parolen.

Es ist eine grobe Irreführung, zu suggerieren, diese umfangreichen und oft teuren Leistungen seien „kostenfrei„. Während die reine Organisation dieser Dienste durch einen Servicepartner möglicherweise im Versicherungsumfang enthalten ist und keine zusätzliche Gebühr dafür erhoben wird, sind die tatsächlichen Kosten der medizinischen Behandlung, der Transporte oder Bergungsaktionen natürlich durch die Versicherungsprämien abgedeckt.

Sie sind nicht „kostenfrei“ im Sinne von „umsonst“ oder „nicht einkalkuliert“, sondern im Beitrag der privaten Krankenversicherung eingepreist. Eine solche Formulierung verschleiert die reale Kostenstruktur und kann den Versicherten in der Annahme wiegen, er erhalte eine Leistung ohne Gegenwert, was schlichtweg falsch ist. Zudem hat meine Oma Eva schon gesagt: „Wasch nüx koscht, dess nuschzt nüx!“

Die Kosten für Behandlungen im Ausland, insbesondere in teuren Ländern oder bei „reichen Touristen“, werden teilweise ungeniert über ortsüblicher Gebühr abgerechnet.

Ich glaube, dass diese Services helfen das einzudämmen, aber die Dienstleister dahinter möchten dennoch entlohnt werden, oder nicht?

Persönliche Betroffenheit ist kein Verkaufsargument

Es tut mir leid, dass die Kursleiterin in Griechenland als Notfall mit ungeplantem KH-Aufenthalt hatte. Wirklich, denn niemandem sollte Schlechtes widerfahren! Drum auch im Nachgang gute Besserung!

Was mich aber – Verzeihung, ob der Wortwahl – ankotzt, ist dass diese Betroffenheitsrhetorik nicht mit Fakten sowie brauchbaren Informationen untermauert wurde. Beispielhafte Fragen, die relevant sind:

  • Was war das Problem?
  • Wie wurde es festgestellt?
  • Welche Hürden mussten genommen werden?
  • Wie lief die Einweisung ins KH?
  • Wie wurde die Kommunikation geführt?
  • Wie wurde die Kostenfrage geklärt, wann sowie von wem?
  • Wie hat die PKV geholfen, wie die ARKV?
  • Wie funktioniert die Umrechnung von Auslandsrechnungen?
  • Was wäre im Nicht-EU-Ausland geschehen?
  • Oder schlicht: was wäre (womöglich)in der GKV passiert?

Persönliche Anekdoten sind ok, wenn andere daraus einen Nutzen ziehen. Hier wurde das Ziel verfehlt, denn außer Allgemeinphrasen gab es nichts sinnvolles an die Hand.

Fazit & Bewertung

Ungenügend, nicht einmal wohlwollend mangelhaft. Das Thema wurde großflächig verfehlt. Die Anschnitte waren unvollständig. Es wurde überbetont, was für eine tolle PKV man hätte, für die es tolle Unterlagen und noch tollere Kennzahlen gäbe. Für Bilanzkennzahlen-Voodoo habe ich hier ausführliche Informationen um diesen Unsinn zu entmythisieren.

Die analysierten Schulungsunterlagen zeigen eklatante Schwächen in der Kommunikation komplexer Sachverhalte der privaten Krankenversicherung im Ausland.

Informationen zum Zusammenspiel von PKV-Tarif und ARKV fehlten komplett.

Sie sind unpräzise in Bezug auf Servicezeiten, priorisieren weniger relevante Aspekte und vermitteln ein falsches Bild von der „Kostenfreiheit“ essenzieller Leistungen.

Eine fundierte Schulung muss sich durch Klarheit, Vollständigkeit und Wahrhaftigkeit auszeichnen, um Vermittlern für ihre Versicherten eine realistische Einschätzung ihres Schutzes zu ermöglichen. Es ist unerlässlich, dass alle Informationen den tatsächlichen Bedingungen und der Expertise von Fachleuten entsprechen, um Vertrauen zu schaffen und im Ernstfall umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Werden derartige Schulungen eingesetzt, so muss eine Überarbeitung erfolgen, die sich an der Realität und den Bedürfnissen der Versicherten orientiert und keine wichtigen Fragen offenlässt.

Persönliche Anmerkung: Ich hätte oft den Eindruck, dass die Schulungsunterlagen nicht von der Referentin erstellt wurden, sondern von Dritten, da ständig erst ein Folien-Überblick erfolgte, gekennzeichnet durch ein Warten mit anschließendem Vorlesen. Es schien eine Unsicherheit bzgl. der Inhalte durch.

Es mag nur ein Eindruck sein, weil ich ohnehin wütend bin, dass ich für so eine Scheiße wachgeblieben bin.

Und wehe mich erreicht eine Nachricht, die versucht diesen Schulungsmüll zu rechtfertigen. Einstampfen, neu machen! Sowas darf man nicht so an Vermittler geben. „Diese Schulung war falsch wie eine Flasche leere! Isch ‚abe fertisch!“, wie Trapattoni einst sagte.

PS. Laufen war wichtiger als die Schulung

Warum ich nichts in der Schulung gesagt habe? Ich war im Gym auf dem Laufband, damit die Zeit wenigstens sinnvoll nutzbar war. Angesichts der dargebotenen Qualität war mir die Fortführung meines Laufes wichtiger, als diesen zu unterbrechen, um auf dem Handy tippen zu können.

About the Author: Walter "Benzinfass" Benda
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