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tl;dr: Gefahr | Signal Iduna | PKV-Antrag
Erklärung auf der Rückseitetl;dr: Die Verwendung des normalen Signal Iduna PKV-Antrags birgt große Risiken für Vermittler (VM) sowie Versicherungsnehmer (VN), da er im Konflikt zum Gesetz steht und durch Hintertüren für Vermittler und Kunden gemeine Stolperfallen im Antrag versteckt.
Statt langer Expertise, diesmal ein Auszug aus den Quellen meines PKV-Tools für PKV-Gesundheitsfragen, welches ich im Rahmen der Überarbeitung aktualisiere. Das Tool ist leider noch nicht käuflich erwerblich, wobei die Betonung auf „noch“ liegt. Geduld, werte Kollegen:InnenDingsDazZz – also alle – bitte Geduld! 😉
Negativ-Beispiel Signal Iduna (inkl. Deutscher Ring)
Eigentlich sollten Gesundheitsfragen klar im Antrag gekennzeichnet sein. Die Signal Iduna entscheidet sich für versteckte Pflichten durch die Hintertür.
Anbei Zitate (sic), welche sich NICHT innerhalb der Gesundheitsfragen befinden, sondern in einer Erklärung dahinter auf einer neuen Seite.
Die Quelle ist: 2025-01 Signal Iduna KV AG –Dokument 1101241 Jan25 (ADP intern) – S. 10 Absatz „Gesundheitsfragen in der KV: Tipps zur Vermeidung von Rückfragen“
Signal Iduna erweitert §19 I VVG um spontane Anzeigepflicht
In §19 I VVG heißt es wörtlich:
(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Das (vom Autor fett Gedruckte) ist eindeutig, oder nicht? Schauen wir, was die Signal Iduna in ihren PKV-Antrag schreibt:
… Wichtig ist auch, dass alle Angaben, die der Kunde über seinen Gesundheitszustand macht, im Antrag festgehalten werden (Stichwort: Anzeigepflichtverletzung). Scheuen Sie sich nicht, auch sog. „Kleinigkeiten“ oder „Nebensächlichkeiten“ niederzuschreiben.
Verzeihung, doch wird der Vermittler hier tatsächlich aufgefordert ALLES anzugeben, auch jene Dinge, nach denen der Versicherer nicht explizit gefragt hat? Das steht im Konflikt zum Gesetz. Zudem belastet es bei Versicherungsmaklern oder Versicherungsberatern das Vertrauensverhältnis zum Kunden.
Signal Iduna mit schwammigen Umgang beim Arzneimittel-Begriff im Kleingedruckten
Grundsätzlich sind Definitionen uneinheitlich. Aber zur Vereinfachung würde ich für im Zusammenhang mit der PKV die Definitionen und Abgrenzungen des BMG zu Grunde legen. Die sind eindeutig!
Was schreibt die Signal Iduna in den PKV-Antrag?
Die Gesundheitsfrage zur regelmäßigen Einnahme/Anwendung von Arzneimitteln gilt sowohl für von Ärzten oder Heilpraktikern verordnete als auch für nicht ärztlich verordnete bzw. nicht rezeptpflichtige Arzneimittel (z. B. Tabletten, Tropfen, Spritzen, Salben). Hierbei sind Arzneimittel anzugeben die über einen längeren Zeitraum (z. B. mehr als 10 Tage ununterbrochen) oder mehrfach im Jahr eingenommen wurden. Zudem ist der Grund der Einnahme anzugeben.
Per se finde ich diese Klausel nicht so schlimm. Aber warum versteckt man das als Hintertür weiter hinten im Antrag, statt es in den Gesundheitsfragen klar zu fordern? Die unterstrichene Passage muss in die Gesundheitsfragen, alles andere ist unfair.
Was zudem der VN oder VM mit der „z. B.“-Angabe der 10 Tage anfangen sollen ist mir auch unklar. Darunter also nicht? Klar kann man hier §305c II BGB bemühen, da die Verwendung mehrdeutiger bzw. intransparenter Klauseln zu Lasten des Verwenders gehen.
Aber es die Aufgabe einer Versicherung, dass solche Streitereien erst gar nicht eröffnet werden müssen!
Big-Brother is watching you – Die Killer-Passage
Wir erinnern uns an §19 I VVG? Dann lasse man sich den nächsten Abschnitt auf der Zunge zergehen.
…
Als zusätzliche Hilfestellung sind nachstehend einige auf bestimmte Erkrankungen abgestellte wichtige Fragen aufgelistet bzw. wiederholt. Diese Auflistung stellt nicht auf Vollständigkeit ab. Auch anderweitige Erkrankungen/Gesundheitsstörungen/Beschwerden sind zu den Gesundheitsfragen im Antrag grundsätzlich anzugeben.
Der Autor hält derart versteckte Hinweise im Kleingedruckten für rechtlich angreifbar, denn die PKV muss konkret schriftliche sowie vollständige Fragen abfassen, da der VN nicht zur Beantwortung darüber hinaus verpflichtet ist.
Die unbegrenzte „Frage“ nach anderweitigen „Dingen“ ist gefährlich, da sie im direkten Konflikt zu §19 I VVG steht.
Warum muss eine PKV derartige Einfallstore überhaupt öffnen, wenn sie diese nicht durchschreiten will? Meine Meinung: Unnötig, gar unfair!
Mir ist klar, dass diese Passagen zur Hilfe gedacht sind, doch ist der kleine Bruder von „gut gemeint“ leider braunmassige Verdauungsausscheidung! Der Passus beinhaltet die klare Aufforderung zur Angabe anderweitiger „Dinge“, ohne dass diese räumliche sowie zeitliche Ausweitung der Antragsfragen dem Kunden hier verdeutlicht wird.
Lob und Kritik
Ein PKV-Antrag sollte möglichst klar strukturiert sein, dabei wenig Unklarheiten bergend. Das ist nach meinem Dafürhalten missglückt. Es bedarf der Nachbesserung, dringend!
Dass es besser geht, beweist die Signal Iduna auf dem gleichen Antrags-Dokument, wo für Brille, Dioptrien sowie fehlende Zähne pauschale Lösungen (vordefinierte Zuschläge bzw. Zahnstaffeln) angeboten werden! Das ist gut, daran sollten sich andere PKV ein Beispiel nehmen.
Was heißt das für Vermittler und Kunden?
Es gilt: „Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet!“
Die Signal Iduna hat diverse Tarife, darunter mit der Marke Deutscher Ring auch sehr gute Tarife. Daher sollte jeder seriöse Vermittler oder Verbraucher sich mit diesem Versicherer befassen, denn es wäre fahrlässig diese auszublenden.
Eine pauschale Empfehlung für oder gegen Einheitsanträge lässt sich nicht aussprechen, da sie immer vom Einzelfall abhängen. Nach Kenntnis des Autors hat kein PKV-Einheitsantrag die o. g. problematische Frageausweitung in seinen Dokumenten stehen. Daher wäre in Bezug auf die o. g. Problem-Paragrafen die Empfehlung zur Nutzung eines PKV-Einheitsantrags, z. B. von der Fondsfinanz (München), IWV/DVS, KVWerk (Köln) etc. pp.
Das ist dennoch keine Pauschalempfehlung für Einheitsanträge, sondern eine fallbezogene Feststellung, die für jeden Einzelfall individuell zu treffen ist, da Einheitsanträge auch Nachteile haben.
Da der Zugang zu verschiedenen Antragsarten samt rechtlicher und medizinischer Expertise zur Unterscheidung dieser nahezu alle Kunden vor eine unlösbare Aufgabe stellt, sollten diese dafür einen PKV-Experten einschalten. Es gibt qualifizierte Kollegen am Markt, bei denen ich mich einreihe. Eine gute PKV-Beratung kannst Du bei mir buchen. Ran, denn nicht versichert bist Du schon! 😉
PS. Bild-Generierung über KI sowie anschließend durch mich überarbeitet.