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Allianz Pflegetagegeld (Update): nachgebessert, aber noch lange nicht gut genug

tl;dr – Nachbesserung beim Allianz PTG mit weiterem Nachbesserungsbedarf

Weitere Informationen auf der Rückseite
Da geht noch was!

Die Allianz hat beim Pflegetagegeld (PTG) erkennbar nachgebessert. Bspw. wurde das Thema „Bewegungseinschränkungen“ klar verbessert, nämlich zu „länger als sechs Wochen andauernde Bewegungseinschränkungen“.

Für Erwachsene ist der Tarif damit potenziell wieder im Rennen. Allerdings nur mit sauberer Aufarbeitung der Historie und idealerweise nicht im Blindflug über irgendeinen Direktlink.

Für Kinder bleibt das Produkt wegen annähernd unveränderter, zu weit gefasster Verdachtsabfrage in Kombination mit der Abfrage von „Verhaltensauffälligkeiten“, ein klares No-Go.

Zudem nervig: die Antragsfragen unterscheiden sich je nach Abschlussweg.

Die Allianz PKV (kurz APKV) hat auf die Kritik (von mir und Kollegen) reagiert und nachgebessert.

Das ist gut! Nur der Blick ins Detail zeigt, dass es zwar besser aber nicht viel besser wurde. Luft nach oben gibt es noch reichlich!

Nachdem die neuen Gesundheitsfragen beim Pflegetagegeld Anfang des Jahres aus meiner Sicht völlig zurecht massiv kritisiert wurden, hat die Allianz nachgebessert. Nicht einmal, sondern im Ergebnis gleich mehrfach, wenn man Zwischenstände und Erläuterungen mitrechnet. Erfreulich!

Zu der ersten Nachbesserungen hat der Versicherungsmaklerkollege Sven Hennig vorab einen Blogartikel zum Allianz PTG veröffentlicht.

Weniger erfreulich: Aus einem Problemfall wird nicht automatisch wieder ein sauber vermittelbares Produkt, nur weil ein paar der gröbsten Ecken abgeschliffen wurden.

Das aktuelle Fazit ist deshalb zweigeteilt:

  • Für Erwachsene ohne größere Krankengeschichte ist das Allianz-Pflegetagegeld wieder deutlich näher an „vertretbar“ als noch beim ersten Aufschlag.
  • Für Kinder bleibt der Antrag wegen der ausufernden Verdachtslogik aus meiner Sicht weiterhin unbrauchbar.

Übersieht die Allianz die Unterschiede zwischen den Anträgen? Siehst Du sie? Die Unterschiede zwischen PDF-Antrag, Arkade (Allianz Software) und Online-Abschlussstrecken sind auch heute noch nicht harmonisiert; für einen Konzern dieser Größe unüblich.

Bei der Allianz Pflegelebensversicherung ist es zudem nochmal anders, obgleich ein ähnliches Produkt, obwohl nach Art der Lebensversicherung kalkuliert.

Das bisherige Problem: Verschlechterung mit negativem Alleinstellungsmerkmal

Der ursprüngliche Aufreger war nicht die Tarifleistung an sich. Die war nie das Problem. Das Problem waren die damals neuen Gesundheitsfragen zum Jahreswechsel 2025/2026 mit einem negativen Alleinstellungsmerkmal.

Ein gutes Produkt benötigt faire und klare Antragsfragen. Ist dies nicht der Fall, wird es dadurch unvermittelbar. Genau das passierte:

  • zu breit,
  • zu unscharf,
  • zu viele Gummibegriffe,
  • zu viel Raum für spätere Diskussionen über die vorvertragliche Anzeigepflicht.

Gerade bei einem Produkt, das für Kinder oder junge Erwachsene abgeschlossen werden soll, ist das unnötig gefährlich. Bei Älteren kann es zum finanziellen Desaster führen, wenn diese wegen des Leistungsfall keine Kraft mehr haben, um sich mit der Versicherung zu streiten.

Wer Gesundheitsfragen so formuliert, dass normale Kunden sie nur mit juristischer Lupe, Unterlagen aus allen Lebensbereichen und im besten Fall der Glaskugel sicher beantworten können, baut keinen sauberen Antrag. Er baut eine gezielte Streitreserve für den Leistungsfall und nutzt die Unkenntnis des Verbrauchers und des nicht spezialisierten Vermittlers aus.

Der Status Quo: Verbesserungen der Allianz

Fangen wir mit dem Positiven an: Ja, es gibt echte Verbesserungen.

Die Allianz hat einige Formulierungen nachgeschärft und zusätzlich ein Erläuterungsdokument nachgeschoben. Das ist zunächst einmal richtig und auch nötig gewesen. Der bloße, völlig diffuse „Verdacht“ ist nicht mehr ganz so offen im Raum, sondern wird jetzt als „dokumentierter Verdacht“ erklärt.

Aber: Ob dieses durch eine Weitergabe via Newsletter an die Vermittler ein rechtswirksamer Teil eines bisherigen Vertrages wird? Was ist mit den Kunden, die über den Direktabschlusslink ohne Vermittlerunterstützung gehen? Vermutung, dass nein!

Es gab mal einen ähnlichen Fall mit dem Hilfsmittelkatalog der Gothaer PKV. Dies führte zu massiver Kritik, weil „Side Letter“ kein Teil des Versicherungsvertrags sind. Wieso hier nicht der Weg gegangen wird – wie damals bei der Gothaer – die Erläuterungen auch Teil des Vertrages werden zu lassen, ist unklar. Andere PKV taten bzw. tun es ja ebenfalls mit gutem Beispiel.

Anm. d. R.: Die Gothaer aus Köln wird ab 2027 zur BarmeniaGothaer aus Köln und Wuppertal (ehemals nur Barmenia). Nicht, dass spätere Leser verwirrt sind! ;)

Positiv ist, für Erwachsene gilt mit den neuen Antragsfragen: Wer keine komplizierte Vorgeschichte hat, keine diffusen Baustellen über mehrere Fachrichtungen mit sich herumträgt und seine Gesundheitsangaben sauber aufbereitet, für den ist der Tarif heute wieder eher in der Kategorie „kann man sich ansehen“ als in der Kategorie „bloß nicht anfassen“.

Für Erwachsene ist das Allianz PTG wieder vermittelbar, wenn auch mit Fußnote(n).

Erstes Kernproblem: Die Verdachtsabfrage, spz. für Kinder

Nun ein Showstopper: Die Allianz grenzt die Antragsfragen explizit nicht ein, sondern bestätigt explizit, was man als “worst case” aus den Fragen herauslesen kann. Nach dieser Logik wäre es sogar gut, dass der „Side Letter“ rechtlich nicht einbezogen würde.

Hier wird bewusst an allen kritischen Stellen „z.B.“ eingeschoben und zusätzlich explizit aufgeführt, dass auch „Lehrer, Erzieher“ einen Verdacht dokumentieren können oder das „Stimmungsschwankungen“ psychische Auffälligkeiten im Sinne der Antragsfragen sind.

Das ist ein Fass ohne Boden, gerade bei Kindern und Jugendlichen. Beispielhafte Gedanken:

  • Sollte der Kunde vor Vertragsabschluss die Schulzeugnisse prüfen?
  • Oder sogar das Klassenbuch?
  • Wie viele Teenager haben keine Stimmungsschwankungen?
  • Wie ist es mit etwaigen Dokumentationen aus dem Kindergarten?

Möchte man künftig vor Gericht versuchen solche Unterlagen alle einzufordern? Oder hofft man einfach, dass der Kunde entweder den Versicherungsantrag gar nicht erst stellt bzw. im Leistungsfall direkt aufgibt?

Böse Zungen würden mutmaßen, dass Kinder als Kunden bei der Allianz unerwünscht sind.

Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen mit leerer Akte. Kinder werden beobachtet, untersucht, eingeschätzt, begleitet. U-Untersuchungen, Sprachstandserhebungen, Frühförderung, Logopädie, Ergotherapie, Kita-Dokumentation, Schuleingangsuntersuchung – das ist keine Ausnahme, das ist Alltag. Wer in dieser Lebensphase eine so breite Verdachtslogik aufmacht, baut keinen sauberen Risikofilter. Er stellt einen Scheunendrescher auf den Acker und wundert sich anschließend, dass er mehr einsammelt als beabsichtigt.

Für Eltern ist das unzumutbar. Denn sie haben faktisch nur zwei schlechte Optionen:

  1. Entweder geben sie unnötig viel an und riskieren Ablehnung, Rückfragen oder Erschwernisse
  2. oder sie geben etwas nicht an, das später irgendwo in einer Akte oder einem Bericht auftaucht und riskieren im Leistungsfall einen VVA-Streit über § 19 I VVG (Anzeigepflichtverletzung).

Die damalige fachliche Einschätzung bleibt:

Kein Allianz PTG für Kinder, Finger weg!

Zweites Kernproblem: Unterschiedliche Abschlusswege, unterschiedliche Fragen und Risiken

Obskur: Die Allianz will die Unterschiede zwischen den Abschlusswegen einfach nicht sehen! Offiziell heißt es:

Arkadeantrag (Allianz interne Software), PDF-Antrag und Online-Antragsstrecke seien dem Grunde nach wertgleich.

Nach dem beachtlichen Zeitaufwand, dem regelmäßigen Nachhalten bei der Allianz und dem beispielhaften Hinweisen auf die (zum Glück ehemals) fehlerhafte Abfrage der stationären Aufenthalte, haben wir uns erlaubt darauf hinzuweisen, dass Fehler existieren. Die Allianz bat um ausführliche Darlegung, wollte aber keine Entlohnung für dieses externe Produktanalyse bezahlen…

Dieses „Spiel“ können wir hier nachholen und der Leser kann selbst „finde den Unterschied“ mitspielen.

Denn wer die Unterlagen nebeneinanderlegt, sieht eben nicht nur unterschiedliche Optik oder Systematik, sondern an mehreren Stellen einen unterschiedlichen gefühlten – und teilweise auch tatsächlichen – Abfrageumfang.

Vergleich zweier unterschiedlicher Allianz-Anträge

Vergleichen wir aus Vereinfachungsgründen den PDF-Antrag und den Antrag aus dem Tarifrechner der Allianz in Arkade.

Im Onlineabschlusslink ist es fast wie im PDF-Antrag, mit nur geringfügigen Abweichungen wie Lähmungen mit Bewegungseinschränkungen, die sich dort zu finden. Mehr eine Formalität als praktisch relevant, daher hierfür vernachlässigbar.

PDF-Antrag der Allianz

2026-05-04 Allianz PTG PDF-Antrag

Arkade-Antrag der Allianz

2026-05-04 Allianz PTG Arkade-Antrag 01
2026-05-04 Allianz PTG Arkade-Antrag 02

Gegenüberstellung PDF- zu Arkade-Antrag

Durch den abweichenden Aufbau ist es nicht direkt zu vergleichen. Die relevanten Stellen sind daher markiert.

Fundstelle PDF-Antrag

4. Besteht oder bestand in den letzten 3 Jahren eine der folgenden Erkrankungen oder Beschwerden?
Wurde diesbezüglich ein Verdacht oder eine Auffälligkeit dokumentiert?
Anzugeben sind auch Beratungen, Behandlungen (z. B. mit Medikamenten), Kontrollen/Nachsorgen.
Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund müssen nicht angegeben werden.

Arterienverkalkung (Arteriosklerose), Arteritis, Arthrose, Asthma, Autismus, Bauchspeicheldrüsenerkrankung, Bluthochdruck, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), chronisch offene Wunde (Dekubitus), chronisch/degenerative Wirbelsäulenerkrankungen, Epilepsie, Fibromyalgie, Gehirnentzündung (Enzephalitis), Gelenkschäden (TEP), Geringe Störung, Gicht, Herzfehler, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörung, Herzschrittmacher, Koronare Herzerkrankung (KHK), Krebs, länger als sechs Wochen andauernde Bewegungs­einschränkungen, laufende stationäre Behandlung, Leberzirrhose, Migräne, Mukoviszidose (zystische Fibrose), Nierenfunktionsstörung, Osteoporose, psychische Auffälligkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten, psychische Erkrankungen, Schmerzsyndrom/chronische Schmerzen, Schlafapnoe-Syndrom, Unfälle mit laufender Behandlung und/oder dauerhaften Folgen, Wasserkopf (Hydrozephalus) …

Fundstelle Arkade-Antrag

Besteht oder bestand in den letzten 3 Jahren eine der folgenden Erkrankungen oder Beschwerden?
Wurde diesbezüglich ein Verdacht oder eine Auffälligkeit dokumentiert?
Anzugeben sind auch Beratungen, Behandlungen (z. B. mit Medikamenten), Kontrollen/Nachsorgen.
Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund müssen nicht angegeben werden.

Im Folgenden sehen Sie zu jedem Körperbereich die Erkrankungen, die relevant sind. Ist Ihre Erkrankung nicht in der Liste vorhanden, ist diese auch nicht risikoprüfungsrelevant und muss daher auch nicht erfasst werden.

Herz und Kreislauf: Arterienverkalkung (Arteriosklerose), Bluthochdruck, Gerinnungsstörung, Herzfehler, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörung, Herzschrittmacher, koronare Herzkrankheit (KHK), laufende stationäre Behandlung, Schmerzsyndrom/chronische Schmerzen, Unfälle mit laufender Behandlung und/oder dauerhaften Folgen

Harn- und Geschlechtsorgane: Laufende stationäre Behandlung, Nierenfunktionsstörung, Schmerzsyndrom/chronische Schmerzen, Unfälle mit laufender Behandlung und/oder dauerhaften Folgen

Atmungsorgane: Asthma, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), laufende stationäre Behandlung, Mukoviszidose (zystische Fibrose), Schlafapnoe-Syndrom, Schmerzsyndrom/chronische Schmerzen, Unfälle mit laufender Behandlung und/oder dauerhaften Folgen

Psyche: Autismus, Epilepsie, laufende stationäre Behandlung, psychische Auffälligkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten, psychische Erkrankungen, Schmerzsyndrom/chronische Schmerzen, Unfälle mit laufender Behandlung und/oder dauerhaften Folgen

Verdauungsorgane: Bauchspeicheldrüsenerkrankung, chronisch entzündete Darmerkrankungen, laufende stationäre Behandlung, Leberzirrhose, Schmerzsyndrom/chronische Schmerzen, Unfälle mit laufender Behandlung und/oder dauerhaften Folgen

Gehirn und Nervensystem: Epilepsie, Gehirnentzündung inkl. Gehirnhautentzündung, laufende stationäre Behandlung, Migräne, Schmerzsyndrom/chronische Schmerzen, Unfälle mit laufender Behandlung und/oder dauerhaften Folgen, Wasserkopf (Hydrozephalus)

Gelenke und Bewegung: Arthritis, Arthrose, chronisch/degenerative Erkrankungen, Fibromyalgie, Gelenkersatz, Gicht, länger als sechs Wochen andauernde Bewegungseinschränkungen, laufende stationäre Behandlung, Osteoporose, Schmerzsyndrom/chronische Schmerzen, Unfälle mit laufender Behandlung und/oder dauerhaften Folgen

Haut: Chronisch offene Wunde (Dekubitus), laufende stationäre Behandlung, Schmerzsyndrom/chronische Schmerzen, Unfälle mit laufender Behandlung und/oder dauerhaften Folgen

Krebs: Laufende stationäre Behandlung, Schmerzsyndrom/chronische Schmerzen

Erklärung am Beispiel des Bewegungsapparats

Im PDF-Antrag geht es an dieser Stelle um “chronisch/degenerative Wirbelsäulenerkrankungen”. In Arkade taucht im Bereich „Gelenke und Bewegung“ dagegen allgemeiner die Formulierung “chronisch/degenerative Erkrankungen” auf. Das ist nicht dasselbe.

Wirbelsäule ist eben nicht Schulter, nicht Knie, nicht Hüfte und nicht der gesamte Bewegungsapparat. Beispiel gefällig? Kieferproblematiken (CMD) oder ein Tennisarm. Das ist keine Pedanterie, sondern ein gewaltiger realer Unterschied!

Erklärung am Beispiel Krebs

Das Gegenbeispiel ist Krebs.

PDF: Krebs in der offenen 3 Jahresfrage inkl. Untersuchungen

Arkade: Nur in Verbindung mit laufender stationärer Behandlung und Schmerzsyndrom bzw. chronischen Schmerzen.

Also hier gerade nicht breiter, sondern enger. Ob das Absicht war? Man weiß es nicht…

Mit anderen Worten: Beim Bewegungsapparat ist Arkade strenger, bei Krebs ist Arkade lockerer. So etwas kann man intern zwar „wertgleich“ nennen, überzeugend ist das aber nicht. Vor allem nicht für Makler, die im Zweifel erklären müssen, warum derselbe Tarif je nach Abschlussweg unterschiedlich fragt. Oder, viel wahrscheinlicher, die Unterschiede meist nicht mal bemerken und womöglich zum unvorteilhaften Antrag greifen.

Das ist unnötiges Chaos mit vermeidbarem Aufwand, oder nicht?

Anmerkung für Lametta-Bügler

Übrigens ergibt der Antrag per se an einer Stelle keinen Sinn – und zwar in allen Antragsmodellen: “Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund müssen nicht angegeben werden.”

Eine Untersuchung hat immer einen Befund – die Frage ist nur, ob dieser krankhaft ist oder nicht. “Ohne Befund” ist zwar als “oB” eine gängige Abkürzung, aber korrekterweise heißt oB „ohne krankhaften Befund“. Entsprechend ist auch hier bei der Allianz bei genauer Lesart das Messen des Blutdrucks anzugeben, auch wenn die Werte im Normbereich sind.

Um jetzt hier aber wirklich einen Abschluss zu finden, sparen wir uns die Erläuterung des Chaos von oder, und/oder, / … und den potentiell damit verbundenen juristischen Konsequenzen.
Positiv: „laufende stationäre Behandlung“ wurde im Onlineantrag gelöst

Kurzzeitig war im Online-Abschlusslink jeder stationäre Aufenthalt anzugeben, PDF-Antrag nicht. Dieser Fehler wurde nach Kritik ausgebessert.

Gefahr für Kunden, Haftung für Vermittler

Das ist auch kein akademischer Streit für Nerds, die zu viel Spaß an Formulierungen haben.

Gesundheitsfragen sind juristisch relevant. Nach §19 ff VVG (Anzeigepflicht) geht es um die vorvertragliche Anzeigepflicht. Nach §21 ff VVG (Ausübung der Rechte des Versicherers) um die Rechte des Versicherers, wenn dort etwas schiefläuft. Das ist nicht die Ecke im Vertrag, an der man sich Unterschiede mit einem freundlichen Schulterzucken leisten kann.

Aus Vermittlersicht bedeutet das praktisch: Unklare oder je nach Abschlussweg abweichende Fragen produzieren Haftungsstoff! Aus Kundensicht bedeutet es: Man soll korrekt antworten, muss aber erst einmal erkennen können, was eigentlich genau gefragt ist.

Und genau deshalb stört mich die Haltung „dem Grunde nach wertgleich“ so sehr. Denn Unterschiede verschwinden nicht dadurch, dass man sie nicht sehen will. „Das Leben ist kein Ponyhof!“, wie es so schön heißt.

Fazit zum Allianz Pflegetagegeld

Die Münchener Kollegen der Allianz haben nachgebessert. Das ist real und das muss man anerkennen. Der Kritikpunkt „Bewegungseinschränkungen“ gehört deshalb heute nicht mehr an die Spitze der Kritikliste.

Die Entwarnung bleibt im Gesamten trotzdem aus, allenfalls für Erwachsene; unter Umständen.

Für Erwachsene ohne große Krankengeschichte ist das Allianz-Pflegetagegeld wieder deutlich näher an einer vertretbaren Option als noch beim ersten, missglückten Aufschlag. Aber eben nur mit sauberer Aufbereitung und nicht im Selbstbedienungsmodus online.

Für Kinder bleibt die Haltung unverändert: nein, Finger weg!

Die Verdachtslogik ist zu breit, die Einbeziehung möglicher dokumentierender Nicht-Mediziner ist aus meiner Sicht praxisfern und im Ergebnis brandgefährlich. Wer Kinder früh absichern will, braucht klare, faire und belastbar beantwortbare Fragen. Genau daran hapert immer noch.

Und bei den Abschlusswegen bleibt ebenfalls ein schaler Beigeschmack. Solange PDF, Arkade und Online-Strecke nicht wirklich deckungsgleich formuliert sind, bleibt das Ganze unnötig nervig. Dass die Allianz diesen Unterschied künstlich bagatellisiert, macht es nicht besser.

Unterm Strich also: Die Allianz hat nachgebessert, aber noch Luft nach oben. Den dicksten Brummer – die Verdachtsabfrage – haben sie lediglich minimal eingeschränkt. Von „alles wieder gut“ sind wir also noch ein gutes Stück entfernt. Ergo (nicht die Versicherung):

Für Erwachsene: im Einzelfall brauchbar.
Für Kinder: No-Go!

Leider fehlt bis zum heutigen Tag die zugesagte hausinterne juristische Bewertung der Verdachtsabfrage… Zufall, alles ein großer Zufall!

Zum Glück (?) kann man das Pflegetagegeld auch weiterhin ohne Verdachtsabfrage beantragen. Ob das bei der Allianz Krankenversicherung bekannt ist? Nein? Tja, schade Schokolade. Aber dafür gibt es eben spezialisierte Makler, deren Kontaktdaten sich online finden. Sowohl als Beratung für Endkunden wie auch in Kooperation mit anderen Vermittlern.

About the Author: Walter "Benzinfass" Benda

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