tl;dr – Regeln und Gesetze gelten nur für andere!
Die BarmeniaGothaer hat eine BU-Versicherung mit absurd leichten Zugangshürden (viel [!] zu einfache Gesundheitsfragen) auf den Markt geworfen, als Aktion, über einen Verband. Dort können Risiken versichert werden, die unter normalen Bedingungen abgelehnt würden.
Nun will man mit faulen Tricks ohne Rechtsgrundlage zurückrudern und die Antragssteller und Vermittler „betrügen“; in Ermangelung eines besseren Verbs. BGB, VVG oder das etablierte Antragverfahren werden nicht eingehalten.
Man will nicht zum eigenen Wort stehen! Fieses Foulspiel mit Eigentor. Details im Artikel.
Vorgeschichte
Vorab: Ich bin kein BU-Vermittler, sondern Spezialist für die private Krankenversicherung! Wer eine gute BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) sucht, sollte meine auf die BU spezialisierten Versicherungsmakler-Kollegen Torsten Breitag oder Benjamin Friedrich kontaktieren.
Dennoch bekomme ich einige Dinge mit. In diesem Fall doofe Dinge, die mMn ein paar deutliche Worte sowie Handlungsanweisungen enthalten. Auch, weil mich Kollegen um Hilfe gebeten haben, da sich die handelnden Versicherungen… nun… fragwürdig verhalten.
Was ist eine BU-Aktion?
Von einer Aktion sprechen Versicherungsmakler, wenn es einen Versicherungsvertrag zu abweichenden, meist besseren Konditionen gibt, als im Alltagsgeschäft. Das können z. B. vereinfachte Gesundheitsfragen sein, Beitragsnachlässe, ‚n Aal obendrauf und so weiter.
Eine BU-Aktion meint daher eine Aktion, bei der eine Lebensversicherung ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zu solchen (Vorzugs-)Konditionen anbietet.
Um welche konkrete Aktion der BarmeniaGothaer geht es?
Ich erspare euch eine lange Abhandlung, darum nur Stichpunkte. Die Aktion war aber immer noch online; zumindest bis zum 09.02.26, wo seitdem ein 404er Fehler angezeigt wird. Ein Glück gibt es Sicherheitskopien…was später noch wichtig wird!
Einfacher Abschluss
- Nur vier Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden.
- Bei viermal „Nein“ ist der Versicherungsschutz problemlos möglich. Dennoch sind diese hochproblematisch!
Leistungsumfang
- BU-Rente bis zu 3.000 €/Monat für Mediziner (bis zu 1.500 € für Nichtmediziner). Das mit den Nichtmedizinern wird noch wichtig!
- Dynamische Steigerung der Rente während der Laufzeit möglich.
- “Premium”-Tarife der Barmenia-Gothaer (eigentlich Gothaer, in welcher die Barmenia LV aufgegangen ist), mehrfach ausgezeichnet mit “Farbe und ganz viiiel bunt!”. So deren Selbstdarstellung, wobei ich die Tarife nicht inhaltlich schlechtreden will.
Flexibilität & Sicherheit
Hier steht das “Übliche”, was gute Tarife leisten, z. B.:
- Anpassung der BU-Rente an Arbeitszeit (z. B. bei Reduzierung oder Erhöhung).
- Keine abstrakte Verweisung – kein Zwang, einen anderen Beruf auszuüben.
- Leistung bei zeitweiser BU (ab 6 Monaten Prognosezeitraum).
- Soforthilfe bei Krebserkrankung (18 Monate BU-Rente ohne weitere Prüfung).
- Etc. Pp.
Beitragsbeispiele
Beispiel: Allgemeinmediziner, 3.000 € BU-Rente bis Alter 65:
-
- 30 Jahre: 71 €/Monat
- 40 Jahre: 80 €/Monat
- 50 Jahre: 83 €/Monat
Auf die Qualität will ich gar nicht eingehen, denn die scheinen mir nicht schlecht, aber das gilt vorbehaltlich der Bewertung durch echte Experten.
Das Eigentor, was ist das Problem der Aktion?
Falsche Anzahl, denn es muss im Plural gesprochen werden! Das gröbste Foulspiel sind die Gesundheitsfragen, die da wie folgt (sic!) lauten:
-
Hindern Sie zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung gesundheitliche Gründe daran, Ihre berufliche Tätigkeit ohne Einschränkungen auszuüben?
-
Waren Sie in den letzten 24 Monaten mehr als 14 Kalendertage ununterbrochen arbeitsunfähig?
-
Liegt bei Ihnen derzeit eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung oder ein Grad der Behinderung von mindestens 30 vor oder haben Sie aktuell Derartiges beantragt?
-
Haben Sie in den letzten 5 Jahren einen Antrag auf eine Versicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung gestellt, der zu einer Erschwernis oder Ablehnung führte?
Streng genommen kommen noch zwei weitere Risikofragen hinzu:
-
Sind Sie beruflich besonderen Gefahren ausgesetzt, z. B. Umgang mit Sprengstoffen, energiereichen Strahlen, gesundheitsschädlichen Stoffen?
-
Sind für die zu versichernde Person in den nächsten 12 Monaten Aufenthalte außerhalb der EU, Schweiz, Großbritannien, Norwegen, Island, USA, Kanada von mehr als 12 Wochen geplant?
Fachliche Bewertung der Gesundheitsfragen
Mit Verlaub, sowas ist eine Frechheit! Nicht weil die Fragen gemein wären, sondern weil sie so einfach sind, dass man quasi jene versichern kann, die den Kopf schon unterm Arm tragen.
Und wann immer so eine Aktion in der Vergangenheit „gefahren“ wurde, wie es so schön bei Vermittlern heißt, wurde sie von einigen Marktteilnehmern missbraucht. Denn die Möglichkeit auch Schwerstkranke zu versichern, weckt Begehrlichkeiten. Also haben – mal wieder – Versicherungsvermittler das Ding vor die Wand gefahren…
Eine Frechheit ist es gegenüber den ehrlichen Versicherten und den (Stütz-)Kollektiven, denn bei derart niedrigschwelliger Hürde ist es unvermeidlich, dass man sich faule Eier in den Korb legt. Die Zeche zahlen dann aber alle anderen Versicherten.
Frage 1) ist besonders dämlich, weil sie nur auf den aktuellen Zeitpunkt abstellt! Das ist gefährlich, denn Schuberkrankungen (z. B. MS [Multiple Sklerose]) verhindern dauerhaft die uneingeschränkte Berufsausübung, können aber phasenweise unproblematisch im Sinne der Antragsfrage sein. Es gibt einige Urteile, wo der BU-Schutz versagt wurde, weil der Richter klarstellte, dass die uneingeschränkte Berufsausübung nicht grundsätzlich damit möglich sei, sondern allenfalls temporär. Den Umkehrschluss kann ein mMn böswilliger VN sich hier zu Nutze machen.
Was ist mit Diabetes? Vermutlich uneingeschränkt versicherbar mit diesen Fragen.
Depression in einer aktuell guten Phase?
Natürlich sind das extreme Beispiele. Aber mit solchen sowie ähnlichen Beispielen haben einige Marktteilnehmer mit dieser BU-Aktion geworben…
Welche Fragen fehlen sonst noch?
Außerdem fehlen Frage nach:
- Größe Gewicht
- Hobbys
- Rauchverhalten
- (Drogenkonsum)
Sie fehlen vollständig! BMI von 45 und lebenslanger 50% McDonalds Treuebonus; kein Problem! Nebenberuflicher Piratenschiffkanonier; Feuer frei! Rauchschamane mit spiritueller Wegbegleitung (halluzinogene Gruppenerfahrung); irrelevant!
Und wenn wir nun die überspitzten Beispiele weglassen, bleibt immer noch Spaß wie BMX-Biking, Motorcross, Freiwandklettern, Eis- und Wracktauchen, Muay Thai, Boxen etc.
Bei Hobbys und Rauchverhalten bin ich noch willens die Aktion als vereinfachten Zugang zu akzeptieren. Aber bei Größe und Gewicht kann es schon sehr schwer ins Gewicht fallen… *tusch*
Wie gießt die BarmeniaGothaer nun Öl ins Feuer?
Die Aktion sollte ursprünglich „nur“ auf 400 Verträge bis Oktober begrenzt sein, so auf der Tonspur vom Verantwortlichen, der sich aber aus gleicher stehlen mag.
Naturgemäß verbreitete sich die Aktion wie ein Lauffeuer und binnen weniger Tage wurden hunderte (!) von Anträgen generiert. Und ab da nahm das Unglück seinen Lauf. Einen sehr unglücklichen Lauf. Der unglücklichste Lauf aller BU-Aktion. Wahrlich unglücklich, der Unglücklichste; um im Sprech der Orangenhaut aus Übersee zu bleiben. 😉
Das tl;dr an der Stelle wäre, dass die BarmeniaGothaer sich nicht an Gesetze halten mag und nun durch faule Tricks versucht sich von der Aktion zu lösen.
Die Details folgen unten.
Angesprochener Personenkreis
Nix nur Ärzte, alle Kunden sind gewünscht!
Von der Aktion Wind bekam ich, weil der Kunde eines befreundeten Versicherungsmaklers Werbepost von dem Verein bekommen hat, welcher Initiator der Aktion ist. Und dessen Kunde ist kein Arzt!
Laut Satzung will der Verein jeden, denn es heißt wörtlich:
§3 Mitgliedschaft
-
Mitglieder können werden: a) alle Ärzte, b) alle Zahnärzte, c) Personen, die die Verbandsziele fördern und unterstützen wollen.
-
Über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Er ist nicht verpflichtet, die Gründe für eine Ablehnung des Antrages die Gründe mitzuteilen.
Spätestens bei c) ist jeder gemeint, denn allein der Mitgliedsbeitrag stellt bereits eine Förderung dar, die gemäß Satzung nur im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden darf.
Auch der Antrag bestätigt diese Sicht der Dinge, da er explizit nicht nur für Ärzte ausgelegt ist.
Auch im automatisch generierten Anschreiben jedes Angebots steht es explizit so drin, Zitat:

Dass der Vorstand meint, er könne frei entscheiden, dass er Anträge ablehnt, stimmt so nicht und wird noch wichtig! Selbst ohne rechtliche Würdigung ergibt sich das aus dem Außenauftritt, der nicht nur auf Mediziner begrenzt ist!
Die Beitragsbeispiele und der Leistungsumfang (z. B. BU-Rente bis zu 3.000 €/Monat für Ärzte/Mediziner) sind vordergründig auf Mediziner zugeschnitten. Die Frage ist, ob die Aktion tatsächlich für Nichtmediziner attraktiv oder sinnvoll ist, oder ob hier eine bewusste Irreführung vorliegt?
Was ist die Zielsetzung des Vereins?
Ich zitiere aus der Satzung:
§2 Zweck und Aufgabe
-
Ziel des Verbandes ist es, für Ärzte a) berufspolitische Informationen aus allen Bereichen des Wirtschaftslebens zu sammeln und für die Mitglieder aufzubereiten, um sie in die Lage zu versetzen, ihre wirtschaftlichen Interessen besser zu vertreten, b) die Mitglieder zu beraten, zu schulen und zu informieren, so den Mitgliedern Transparenz über den Markt der Anbieter zu schaffen, c) Seminare zu veranstalten, d) Plattformen für alternative Kooperationsformen zu liefern, e) Beratung für Praxisgründungen und die betriebswirtschaftliche Führung von Arztpraxen zu bieten.
-
Einen Rechtsanspruch auf die Interessenwahrnehmung haben die Mitglieder nicht.
-
Der Verband vertritt die Interessen dieser Arztgruppe in parteipolitischer, weltanschaulicher und konfessioneller Neutralität.
-
Der Verband verfolgt keine politischen Ziele.
-
Der Verband kann regionale Geschäftsstellen gründen.
Es ist ein wenig merkwürdig, dass das Vereinsziel auf Ärzte ausgelegt ist, aber grundsätzlich alle willkommen sind. Aber das ist nicht unüblich, denn sonst wären Fördermitglieder etc. schwer zu argumentieren.
Und auch hier kann jeder gemeint sein, denn wer würde nicht wollen, dass Ärzte besser informiert sind, nicht wahr? 😉
Aber da Papier geduldig ist, was macht der Verein wirklich, also in echt?
Unter anderem Versicherungen.

Sowie – Überraschung – noch mehr Versicherungen, Strom und Gas!

Man könnte hier den Eindruck gewinnen, dass es gar kein Vereinszweck gibt, sondern es schlicht und ergreifend ein Rabattverein ist, oder nicht? Das wäre auch ein legitimer Vereinszweck, wenn ehrlich kommuniziert.
Per se wäre das nicht schlimm, nur gehören dazu ein paar Pflichten, die hier nicht erfüllt werden. Auch diese werden noch wichtig im Schlusswort/Fazit.
Ein Blick ins Impressum hilft, also schauen wir.
Das Impressum, ein weiteres Eigentor
Das man Vorlagen verwendet, ist grundlegend ok. Aber Seit 2017 keine Aktualisierung vorgenommen zu haben, ist nicht schlau.
Ebenso dumm ist es, wenn man glaubt, dass man im Impressum geltendes Recht durch versteckte Abmahn-AGB aushebeln könnte…
Zitat vom 04.02.2026
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt, die Bilder oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegeben falls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.Quellverweis: Disclaimer eRecht24, Google Analytics Datenschutzerklärung, eRecht24 Datenschutzerklärung Google Adsense
Stand: 02.09.2017
Mit Verlaub, aber das ist albern!
Natürlich möchte auch ich, dass man vorher Kontakt mit mir aufnimmt, statt direkt den Anwalt zu senden. Aber ich kann es nicht verhindern, nur weil ich vermeintlich rechtssicher klingende Texte verwende und auf eine Plattform mit Recht im Namen verweise. Das ist trumpsches Abstreitungsverhalten…
Einwurf, bevor mir einer was vorwirft: Die Backlinks (die ein „follow“) beinhalten sind ich eine Art der Kontaktaufnahme, denn damit gebe ich das Signal, dass ich öffentlichkeitswirksam berichte. 😉
Ungeachtet dessen fehlt dort etwas, etwas Kriegsentscheidendes:
Die Pflichtangaben eines Versicherungsvermittlers!
Selbst ohne Fachkenntnisse ist augenscheinlich, dass hier die typischen Tätigkeiten eines Versicherungsvermittlers abgebildet werden, inklusive Strom, Gas, Internet, Telefon und Autos. Ja, einige Bauchladenmakler bieten alles an…
Nun will ich mal nicht kleinlich sein, aber §34d GewO regelt die Zulassungsbedingungen für Versicherungsvermittler. Und die sind eindeutig. Zitat mit Fettdruck vom 04.02.2026:
(1) Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Versicherungsvermittler ist, wer
- als Versicherungsvertreter eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen oder eines Versicherungsvertreters damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen oder
- als Versicherungsmakler für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein.
Als Versicherungsmakler gilt, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer den Anschein erweckt, er erbringe seine Leistungen als Versicherungsmakler. Die Tätigkeit als Versicherungsvermittler umfasst auch
- das Mitwirken bei der Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen, insbesondere im Schadensfall,
- wenn der Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag unmittelbar oder mittelbar über die Website oder das andere Medium abschließen kann,
- a) die Bereitstellung von Informationen über einen oder mehrere Versicherungsverträge auf Grund von Kriterien, die ein Versicherungsnehmer über eine Website oder andere Medien wählt, sowie
- b) die Erstellung einer Rangliste von Versicherungsprodukten, einschließlich eines Preis- und Produktvergleichs oder eines Rabatts auf den Preis eines Versicherungsvertrags.
In der Erlaubnis nach Satz 1 ist anzugeben, ob sie einem Versicherungsvertreter oder einem Versicherungsmakler erteilt wird. Einem Versicherungsvermittler ist es untersagt, Versicherungsnehmern, versicherten Personen oder Bezugsberechtigten aus einem Versicherungsvertrag Sondervergütungen zu gewähren oder zu versprechen. Die §§ 48b und 50a Absatz 1, 2 und 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind entsprechend anzuwenden. Die einem Versicherungsmakler erteilte Erlaubnis umfasst die Befugnis, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten; diese Befugnis zur Beratung erstreckt sich auch auf Beschäftigte von Unternehmen in den Fällen, in denen der Versicherungsmakler das Unternehmen berät.
Muss man hier noch diskutieren? Es wird eine Abschlusstrecke beworben, via klassischen Brief und im Internet. Kiste zu, Affe tot:
Der Verein VWA ist unerlaubter Versicherungsvermittler, ohne sich an die Schutzvorschriften zu halten.
Wem deutsche Vorschriften noch nicht stark genug sind, der kann auf den EUGH verweisen, der in einigen Urteilen (z. B. 29. September 2022 Rechtssache C-633/20) entschieden hat, dass wer Gruppenversicherungsverträge vermittelt, auch als Verein die Regeln eines Versicherungsvermittlers einhalten muss.
Persönliche Einschätzung: Da hier nur Gruppenverträge der DKV sowie BarmeniaGothaer angeboten werden, ist die für einen Versicherungsmakler „hinreichende Anzahl“ an Versicherungspartnern keinesfalls erreicht und der Verein ist wie ein Vertreter mit Erlaubnis (sog. Mehrfachvertreter/Mehrfachagent) zu behandeln.
Plot-Twist: Verkappter Versicherungsmakler?!
Meine Vertreter-Einschätzung ist zu verwerfen, weil mir ein Kollege einen wichtigen Hinweis gab...Personal- und Adressverflechtung
Spannend, denn es gibt Verflechtung mit einer Versicherungsmakler-GmbH sowie -vermittlergruppe…
Impressum Verbandsaktion: https://www.vwaev.de/impressum/
Impressum Verbandsgruppe: https://www.vwagruppe.de/impressum.html
Impressum Versicherungsmakler GmbH: https://www.bbc-makler.de/impressum/
Ich will das Faß nicht aufmachen, bin mir aber ziemlich sicher, dass hier die gleiche Haftung wie bei einem Versicherungsmakler greifen wird; auch gegenüber Berufskollegen, die man gerade vor den Kopf zu stoßen versucht…
Quo vadis, VWA BU-Aktion?
Und jetzt? Man will meinen, dass so eine Aktion doch grundsätzlich gut wäre und dem Kunden nützt. Ja eben! Aber genau hier wird es extrem „fischig“!
Tarifrechner wurde ohne Rücksprache abgeschaltet
Als ersten Schritt hat der Verein den Tarifrechner offline genommen, damit man keine Angebote mehr rechnen kann. Zu diesem Zeitpunkt wurden aber bereits hunderte Angebote mit Anträgen generiert, die noch abgearbeitet werden müssen.
„Update vom 04.02.2026: “Hinweis: Wir sind bald zurück!
Unsere Anwendung wird gerade gewartet. Bitte versuchen Sie es später erneut.”
Blöd nur, dass die Druckstücknummer des Antrags und die Gruppenvertragsnummer bekannt sind. So kann weiterhin jeder Vermittler Angebote über die reguläre Angebotssoftware rechnen, auf dessen Beantragung nur ein Nachtrag mit der korrekten Prämie folgt. Hintergrund ist, dass die Aktion neben den absurd zu einfachen Fragen noch einen Prämiennachlass hatte.
Über den „Hack“ sind die Prämien manchmal zu hoch, selbst wenn man die Gruppe G wählt. Aber im Nachtrag käme eine Korrektur… habe ich mir sagen lassen!
Zudem waren selbst die Prämien aus dem abgeschalteten Online-Rechner auf der Aktionsseite teilweise nicht nachvollziehbar. Wild!
Die schalten den Tarifrechner ab, aber die Seite und Aktion sind noch online. Das ist widersprüchlich
Und erklärungsbedürftig, denn offenkundig hat jemand mit technischem Verständnis Zugriff auf die Seite aber drückt weiterhin seinen Bewerbungswillen aus.
So sah deren online Rechner aus. Die Info ist nur für jene Kollegen, die zwischen den Zeilen lesen können und daher verstehen, wie sie über die Angebotssoftware und das Druckstückcenter hier zu weiterem Erklärungsnotstand seitens der Versicherung beitragen können… 😉
Wenn ich das richtig interpretiere – und ich könnte falsch liegen – dann handelt es sich um Tarif BU25T9GdM1 und den Antrag mit der Druckstücknummer 216106 – 09.2025 – 32.4.1. <- Der letzte Punkt dient nur dem Satzende und ist nicht Teil der Druckstücknummer…

Vereinsvorstand und Versicherung brechen Gesetze
Vereinsvorstand nutzt die Vogel-Strauß-Taktik
Man hat einigen Vermittlern zu verstehen gegeben, dass man Anträge zum Vereinsbeitrag ablehnen wollen würde. Schließlich gilt die Vereinsautonomie (Art 9 I GG) und die Satzung würde das gem. o. g. Verlinkung auch hergeben.
Soweit die Theorie. Ja, es steht in der Satzung. Aber nein, es geht nicht, denn der Verein hat durch exklusiven Zugang zu diesem Vertrag eine Monopolstellung inne, die nicht anderweitig abgebildet werden kann. Es gibt eine Reihe von Rechtsprechung dazu, die erklärt, warum in solchen Fällen eine Aufnahme nicht willkürlich abgelehnt werden kann. Die vereinfachte Rechtsfolge über §826 BGB iVm §20 VI GWB und Art. 3 I GG liest man besser auf einschlägigen Rechtsportal oder Anwaltsseiten nach.
Versicherung schiebt dem schwarzen Peter dem Verein zu
Im nächsten Schritt wird der Vorstand nun durch Nichtreaktion die Nachweisfrist der Vereinszugehörigkeit verstreichen lassen. Das wurde nur auf der Tonspur gesagt, daher kann ich hier keinen schriftlichen Nachweis erbringen; Verzeihung!
Die Versicherung BarmeniaGothaer verlangt den Zugehörigkeitsnachweis binnen zwei Wochen. Vermutlich legal, jedoch eine ungewöhnlich kurze Frist.
Erfolgt dieser nicht, droht die Ablehnung. Der Vereinsvorstand glaubt, durch Nichtreaktion sein Werbeversprechen nicht einlösen zu müssen. Schlechte Nachrichten, Kollege:
Das löst eine Schadensersatzpflicht aus!
Nicht nur, dass die Aufnahme aufgrund der Monopolstellung und der öffentlichkeitswirksamen Breitenwerbung quasi zwingend ist. Als Versicherungsvermittler führt die Antragsverzögerung, der Verlust des Versicherungsschutzes und der HIS-Eintrag für eine abgelehnte LV zu Schadensersatzforderungen.
Nicht vergessen: wir sprechen hier über eine dreistellige Anzahl Anträgen; allein von Versicherungsmaklern aus meinem persönlichen Umfeld…
Gothaer erfindet neue Rechtsgrundlagen
Nun der Knaller! Die Gothaer – nicht die BarmeniaGothaer – erfindet neue Rechtsgrundlagen, denn sie hat den bisherigen Antragsstellern dieses Schreiben (sic!) geschickt:

Kurz Erklärung für die Nicht-Juristen: Das geht so nicht, denn weder das BGB noch das VVG kennen die „Vertragslöschung“. Es gibt Anfechtung, Rücktritt etc.
Insbesondere steht das im Widerspruch zu den Annahmepflichten einer Versicherung, die sich aus §5 VVG ergeben. Anbei der Gesetzeswortlaut mit Markierung:
§5 Abweichender Versicherungsschein
(1) Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins von dem Antrag des Versicherungsnehmers oder den getroffenen Vereinbarungen ab, gilt die Abweichung als genehmigt, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt sind und der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins in Textform widerspricht.
(2) Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer bei Übermittlung des Versicherungsscheins darauf hinzuweisen, dass Abweichungen als genehmigt gelten, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins in Textform widerspricht. Auf jede Abweichung und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen ist der Versicherungsnehmer durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam zu machen.
(3) Hat der Versicherer die Verpflichtungen nach Absatz 2 nicht erfüllt, gilt der Vertrag als mit dem Inhalt des Antrags des Versicherungsnehmers geschlossen.
(4) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherungsnehmer darauf verzichtet, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten, ist unwirksam.
Zu diesem Thema gibt es vermutlich sogar Doktorarbeiten. Aber die verkürzte Version ist, dass die Handlung der Gothaer hier unredlich ist. Vor allem:
Wieso antwortet nur die Gothaer, nicht die BarmeniaGothaer?
Der o. g. VN hat keinen Antrag bei der Gothaer gestellt, sondern der BarmeniaGothaer! Wer hat da eigentlich welche Daten verarbeitet…
Ich bemühe mal §1a des VVG:
(1) Der Versicherer muss bei seiner Vertriebstätigkeit gegenüber Versicherungsnehmern stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse handeln. Zur Vertriebstätigkeit gehören
- Beratung,
- Vorbereitung von Versicherungsverträgen einschließlich Vertragsvorschlägen,
- Abschluss von Versicherungsverträgen,
- Mitwirken bei Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen, insbesondere im Schadensfall.
(2) Absatz 1 gilt auch für die Bereitstellung von Informationen über einen oder mehrere Versicherungsverträge auf Grund von Kriterien, die ein Versicherungsnehmer über eine Website oder andere Medien wählt, ferner für die Erstellung einer Rangliste von Versicherungsprodukten, einschließlich eines Preis- und Produktvergleichs oder eines Rabatts auf den Preis eines Versicherungsvertrags, wenn der Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag direkt oder indirekt über eine Website oder ein anderes Medium abschließen kann.
(3) Alle Informationen im Zusammenhang mit der Vertriebstätigkeit einschließlich Werbemitteilungen, die der Versicherer an Versicherungsnehmer oder potenzielle Versicherungsnehmer richtet, müssen redlich und eindeutig sein und dürfen nicht irreführend sein. Werbemitteilungen müssen stets eindeutig als solche erkennbar sein.
Muss ich das weiter ausführen? Ich glaube nicht, denn hier gilt die alte Schulweisheit:
Setzen, sechs! Durchgefallen!
Oder will hier jemand widersprechen? 😉
PS. Ja, ich als Versicherungsmakler weiß, dass die Barmenia LV in der Gothaer LV aufgegangen ist. Aber der Laie weiß es nicht!
Was sollten Kunden, Vermittler, Verein und Versicherung tun?
Sich wie Erwachsene benehmen! Und Erwachsene müssen die Konsequenzen ihrer Handlung tragen, egal wie schlecht das nun ist. Andernfalls führt es zu teuren Rechtsstreitigkeiten!
- Der Vereinsvorstand sollte dringend die Neuanträge bearbeiten sowie die Mitgliedsbescheinigungen ausstellen, denn die o. g. Rechtsfolgen würden vermutlich den wirtschaftlichen Ruin bedeuten.
- Der Vereinsvorstand sollte sich fortbilden und Geld für einen korrekten, rechtssicheren Internet- und Außenauftritt ausgeben.
- Die BarmeniaGothaer sollte alle Anträge policieren, wie in den erstellten Angeboten versprochen; anschließend kann man die Aktion korrekt sowie endgültig (und nicht nur teilweise) beenden.
- Die BarmeniaGothaer sollte Verantwortung für die unerlaubte Versicherungsvermittlung ihres Vertreters übernehmen, denn weder IHK noch BaFin oder Verbraucherverbände finden solches Fehlverhalten gut…
- Die BarmeniaGothaer sollte ihre Unternehmenskommunikation dringend verbessern.
- Die BarmeniaGothaer sollte ihren sonstigen Kunden erklären, warum man schon wieder auf ihrem Rücken Geschäft mit – auf gut Deutsch – Scheißhausrisiken provoziert!
- Kunden sollten ihre Anträge stellen, wie vom Verein angeboten.
- Vermittler sollten diese Anträge weiterleiten.
- Vermittler sollten abwägen, ob sie mit der o. g. indirekten Anleitung weiteres Öl ins Feuer gießen. Persönlich halte ich das aber für verfehlt, denn Leben und Leben lassen.
Fazit: Und die Moral von der G‘schicht?
Was für ein saublödes Eigentor. Nein, was für eine unfassbare Eigendemontage. Hier haben so viele hochbezahlte Fachleute versagt, dass man nur noch die Hände über dem Kopf zusammenschlagen kann, derart unfassbar blöd ist das Ganze!
Ein Glück bin ich als PKV-Spezi nicht betroffen. Aber einige LV-Kollegen haben nun Panik, auch vor Forderungen der womöglich enttäuschten Kunden. Alles Dinge, die man hätte vermeiden können sowie müssen. Was mich zu einer letzten Forderung bringt:
Es muss Konsequenzen geben!
Die BarmeniaGothaer MUSS sowohl Kunden als auch Vermittlern erklären, wieso es immer wieder zu solchen Verfehlungen kommt und wieso es keine Konsequenzen zu geben scheint; denn sowohl Produktmanagement inkl. Aktuariat als auch Vertrieb, Rechtsabteilung und Vorstand sind hochbezahlt und dürfen sich solche Aktionen nicht ohne Konsequenzen erlauben!
Ausnahmslos jeder Versicherungsmakler – und vermutlich die meisten Kunden – kann beim Anblick dieser Gesundheitsfragen erkennen, wie zerstörerisch sich diese auf das Kollektiv auswirken können; Respektive werden! Meine Glaskugel lügt nie… ;P
Es ist zudem nicht das erste Mal, weder bei der BarmeniaGothaer, noch bei anderen Versicherungen. Und das Ergebnis war immer das gleiche: Die Prämien gingen durch die Decke!
Für eine solche Scheiße erwarte ich die persönliche Haftung der hochbezahlten Mitarbeiter einer Versicherung, insbesondere des Vorstands!
Aber das bleibt vermutlich Wunschdenken in einer Branche, wo nachweislich Kooperationspartner von PKV-Betrügern (Stichwort Mehmet Göker von der MEG und der Vorstand einiger PKV; vgl. Dokumentarfilm „Versicherungsvertreter“ von Klaus Stern) weiter unbehelligt als Vorstand ihre Phrasen in die Welt kotzen können…
Exkurs: Vermittler-Gossip und Vorsicht (F-)Influencer!
Nun noch der Vermittler-Klatsch, denn als in Mexiko lebender Versicherungsmakler kann ich mich nicht einer gehörigen Portion „chisme“ erwehren. Das Nachfolgende hat daher keinen sittlichen Mehrwert, sondern dient nur dem Maulzerreißen für Interessierte. Feuer frei?
Neee, keinen Bock auf so einen Scheiß! Machen wir daher kurz. Einige Kollegen haben damit geworben „Todkranke“ zu versichern, teilweise mit fragwürdigen bis falschen Aussagen. Als sie dann nicht namentlich (!) an den Pranger gestellt wurden, gab es zwei Reaktionen:
- Reue und ein zugeben der Verfehlung.
- Shitfluencing: Fehlende Einsicht, fehlendes Schuldeingeständnis und der Versuche andere verantwortlich zu machen.
Der Fall der Reumündigen ist nicht der Rede wert, denn jeder macht Fehler. Mich pisst der zweite Fall an!
Details erspare ich hier, denn es sind die typischen sozialen Probleme: Falschaussagen, Verantwortungsdiffusion, Drohungen, Blockierungen, Abmahnungen. Lächerlich!
Was will ich daher sagen?
Finfluencer sind mehrheitlich qualitative scheiße! Denn die Qualität eines Beraters bzw. Versicherungsmaklers (der formal nur Vermittler ist, nicht Berater!) lässt sich nicht anhand der Medienpräsenz ableiten.
Im Gegenteil, mehrheitlich würde ich den Finfluencer-Kollegen ein unterdurchschnittliches Zeugnis ausstellen. Marketing und Verkaufen können die, aber fragwürdige Aussagen sind mehr als nur grenzwertig, kommen aber regelmäßig.
Such dir deinen Berater nicht danach aus, was er für Beiträge auf Social Media postet, sondern wie fachlich tief seine Aussagen gehen!
Gerüchteweise soll es ein paar Wenige geben, die beides können, fachliche Tiefe und öffentliche Darstellung. Die solltest Du kontaktieren. Mich kannst Du zur PKV-Beratung fragen, meine Kollegen Torsten und Benjamin zur BU.



