Der bisherige Sachstand war, dass für GGF keine Pflicht zur Umlage U1 (Arbeitsunfähigkeit) oder U2 (Mutterschaft) nötig war.

Das hat sich – vermeintlich leider, da nicht mehr optional – geändert! Doch warum?

Änderung durch die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen

Unabhängig davon ob sie beherrschend sind oder nicht galten Geschäftsführer bislang als Arbeitgeber. Deshalb hatten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen auf den Arbeitnehmerbegriff im Arbeitsrecht abgestellt. Demnach seien weder die U1 (Arbeitsunfähigkeit) oder U2 (Mutterschaft) zu bezahlen, wie es im Rundschreiben vom 13.02.2006 hieß.

U2-Pflicht für Sozialversicherungspflichtige

Am 07.11.2017 erging ein neues Rundschreiben der SVgKK. Fremdgeschäftsführer und GGF sind keine Arbeitnehmer, weshalb kein Arbeitnehmerrecht gilt und sie immer noch von der U1-Pflicht befreit sind.
Für die U2-Pflicht wird jetzt auf das Sozialversicherungsrecht abgestellt, was mit der Änderung §1 II MuSchG begründet wird. Um den Frauenvorteil auszugleichen wurde gleich die U2-Pflicht auf alle ausgeweitet, schließlich wäre es ja sonst verbotene
Ungleichbehandlung.
In der Folge gilt ab 01.01.2018 eine U2-Pflicht für Minderheits-GGF sowie Fremdgeschäftsführer, weil diese hier sozialversicherungspflichtig sind. Ein Statusfeststellungsverfahren oder eine Stimmrechtsvereinbarung ist hier nicht einschlägig, da nur auf die Sozialversicherungspflicht in diesem Punkt abgestellt wird. Der beherrschende GGF ist von der U2-Pflicht weiterhin ausgenommen.

In vielen Fällen können über private Versicherungen bessere Ergebnisse erzielt werden, da eine Geldleistung eingekauft werden kann, deren Verwendung idR günstiger ist als die Pauschalen der Sozialversicherung bzw. deren Sachleistungen. Da sowohl die freiwillige gesetzliche Zahlung als auch die betriebliche Versicherung steuerbar sind, kann man schlicht nach Rentabilität prüfen.

Matrix zur Prüfung der U2-Pflicht

Vor 2018 Vor 2018 Ab 2018 Ab 2018
U1 U2 U1 U2
Beherrschender GGF Nein Nein Nein Nein
Minderheits GGF Nein Nein Nein Ja
FremdgeschäftsFhr Nein Nein Nein Ja

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