Die meisten Eltern möchten für ihre Kinder die bestmögliche medizinische Versorgung! Nur wie? Und wo? Auf was müssen Eltern achten?

Welche Leistungen sollte eine stationäre Zusatzversicherung beinhalten?

Es entscheiden einzig und allein die Versicherungsbedingungen. Kulanz ist etwas, auf dass Sie nicht hoffen sollten. Umso wichtiger ist es, dass die Formulierungen „Muss“-Formulierungen“ sind und keine „Kann“-Formulierungen. Wer hier am falschen Ende ansetzt, kann es gleich lassen. Richtig oder gar nicht!

Gründe Stationäre KV

Gründe Stationäre KV

  • Leistung GOÄ >3,5x

    In Deutschland gilt die Gebührenordnung für Ärzte, deren Kurzform mit einigen Beispielen beim PKV-Verband zu finden ist. In der GOÄ ist festgelegt ist was wofür berechnet werden darf. Viele Spezialisten berechnen aber höhere Faktoren, die über dem Höchstsatz von 3,5x liegen. Wenn der Tarif das nicht zahlt, droht eine Lücke oder die Behandlung erfolgt nicht. Spezialisten müssen sich nicht unter Wert verkaufen! Tarife die nur bis zum 5,0x GOÄ leisten sind abzulehnen!

    Statinoäre GOÄ

    Statinoäre GOÄ

  • Leistung 1er oder 2er Zimmer (sog. Wahlleistung)

    Diese Leistung ist empfohlen, da neuere Krankenhäuser oft gar keine Mehrbettzimmer mehr haben. Teils ist die Infrastruktur auch nicht darauf ausgelegt, dass sie die Privatleistungen auf den normalen Stationen empfangen können. Tendenziell sollten Sie das 1er Zimmer bevorzugen! Wenn beispielsweise eine Krebsbehandlung ansteht, hätten Sie aufgrund der Autoimmunsupressiva vermutlich lieber ein Einzelzimmer, statt den potentiell gefährlichen Besuch des Nachbarn im 2er Zimmer, oder nicht?

  • Leistung Freie Krankenhauswahl

    Die haben Sie in Deutschland eigentlich. Eigentlich, denn was machen Sie, wenn Sie gerne eine Spezialklinik hätten? Oder wenn Sie sich wegen Unzufriedenheit selbst entlassen wollen? Dann benötigen Sie diese Klausel, sonst darf die Versicherung die Leistung verweigern! Gleiches gilt für die Krankenkasse! Mit dieser Klausel vermeiden Sie einen etwaigen Regress und sichern die bestmögliche medizinische Versorgung.

  • Leistung Gemischte Anstalten

    Etwa 1/3 der deutschen Krankenhäuser sind keine reine Krankenhäuser. Wollen Sie dennoch dort behandelt werden, benötigen Sie den pauschalen Verzicht auf den Ausschluss von gemischten Anstalten.

  • Leistung Ambulante Operationen

    Immer mehr Operationen werden ambulant durchgeführt, oft als Ersatz für die stationäre Aufnahme. Diese Klausel versichert diese sog. Ersatzoperationen. Achtung: Es geht um den Ersatz für stationäre OPs. Sogenannte einfache Behandlungen, z. B. die ambulante Entfernung von Warzen oder Ähnliche, nicht stationäre Leistungen, sind nicht umfasst! Wäre die Warze zum Beispiel bis auf den Knochen gewachsen und damit stationär zu behandeln, wäre es abgedeckt.

  • Leistung Vor- und nachstationäre Behahndlung

    Dies umfasst z. B. zusätzliche Kontrolluntersuchungen oder Impfungen sowie die Aufnahme- und Entlassungsuntersuchung.

  • Leistung Rooming-In

    Als Eltern können Sie mit Ihren Kindern (meistens bis 10. Lebensjahr) zusammen untergebracht werden. Dieses Beistell-Bett wird auch #Rooming-In genannt.

  • Leistung Kur-Zuschuss

    Viele Kuren werden über andere Träger übernommen, doch zumeist haben Sie ein Restkostenrisiko, z. B. für Unterkunft und Verpflegung. Beim o. g. Tarif bekommen Sie ein #Kur-Tagegeld von 100€ für bis zu drei Wochen bei einem Kur, Reha oder Sanatoriumsaufenthalt.

  • Leistung Alterungsrückstellungen

    Kinder-Tarife bilden ab dem 18. Lebensjahr Alterrungsrückstellungen, was diese im Alter günstiger macht. Theoretisch gibt es Tarif ohne dauerhafte Rückstellungen, welche anfangs günstiger sind. Aber aufgrund der unvorhersehbaren Beitragsentwicklung, empfehlen wir das nicht.

    Hinweis: Aufgrund der Gesetzesvorgabe bilden alle Tarife der PKV erst ab dem 18. Lebensjahr Alterrungsrückstellungen und sehen oft einen Beitragssprung zum 21. Lebensjahr vor.

  • Leistung Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

    Die Versicherung verzichtet auf das ordentliche #Kündigungsrecht. Sie können also nicht wegen Inanspruchnahme von Leistungen gekündigt werden. Ohne diese Klausel könnte die Versicherung sonst binnen der ersten drei Jahre kündigen. Dies ist besonders wichtig, denn durch die Kindernachversicherung kann der Nachwuchs ab Geburt versichert werden. Nur würde diese Klausel nichts nutzen, wenn nach dem Leistungsfall eine Kündigung ausgesprochen werden dürfte!

  • Leistung Wartezeiten

    Es gelten keine #Wartezeiten für die Inanspruchnahme von Leistungen. Dennoch sind die Gesundheitsfragen ehrlich zu beantworten!

Es gibt noch weitere Leistungen wie Zuschüsse zu ambulanten Krankentransporten oÄ, doch diese sind nicht „kriegsentscheidend“. Die relevanten Punkte sind die GOÄ ber dem Höchstsatz (ohne Begrenzung), die freie Krankenhauswahl und die ambulanten OPs. Denn nur so stellen Sie sicher, dass die bestmögliche Medizin verfügbar und bezahlbar ist!

Unten finden Sie weitere Informationen sowie den Link zum online Abschluss.

Tarifübersicht in Tabellenform

Der Risikoträger für den zurzeit besten Tarif ist die Barmenia Krankenversicherung aus Wuppertal, welche 1904 in Leipzig gegründet wurde. Die Barmenia Krankenversicherungen hat zwei Weltkriege überstanden und dennoch Ihre Leistungen erbracht. Neben dieser Beständigkeit besticht die Gesellschaft auch durch Klarheit. So sind z. B. die Tarifbedingungen nur vier Seiten dick, wovon einige Punkte lediglich Formalia sind.

Sie finden unten eine vereinfachte Übersicht der wichtigsten Vertragspunkte des Barmenia, entnommen aus dem Vergleichsprogramm Level Nine PKV am 14.10.2019.

+ 1er-Zimmer bzw. Zweibett-Zimmer
+ Wahlärztliche Behandlung inkl. Chefarzt und Spezialist
Hinweis: Privatarztwahl heißt, dass Sie den Arzt aussuchen dürfen. Wählen Sie den Besten, was nicht zwingend der Älteste sein muss!
+ GOÄ >3,5x, keine Begrenzung auf den sog. Höchstsatz der GOÄ
+ Ambulante OPs als Privatpatient
+ Differenzkosten bei anderem Krankenhaus oder Fremdeinweisung
+ Privatkliniken ohne Beschränkungen (Ausnahme USA bzw. Nafta-Staaten)
+ Mitversicherung von gemischten Anstalten
+ Roomin-In
+ Leistung bei stationärer Kur
+ Bildung von Alterrungsrückstellungen ab 18. Lebensjahr
+ Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

Oben finden Sie weitere Informationen sowie den Link zum online Abschluss.

Welche Anbieter haben gute Kinder-Tarife?

Nur wenige, denn die meisten Angebote haben versteckte Pferdefüße! Betrachten Sie deshalb bitte NIE nur die oberflächlichen Vergleiche, wie den unten. Lesen Sie immer das Kleingedruckte, denn alle Anbieter versuchen durch Augenwischerei (window dressing) besser aus zu sehen als sie sind! Bei den u. g. Tarifen haben wir geprüft, dass nichts Schlimmes im Kleingedruckten steht.

Stationäre KV Kinder

Stationäre KV Kinder

Bei den o. g. Versicherungen (Arag, Barmenia, Gothaer, Hallesche, Süddeutsche, Württembergische) gibt es auch schlechte Tarife, daher ist die Bezeichnung wichtig. Sie dürfen nicht blind den Anbieter kaufen, sondern müssen auf den genauen Tarif achten.

Darüber hinaus gibt es noch andere gute Anbieter (z. B. Universa), die aus Platzgründen nicht dargestellt wurden.

Welche Anbieter haben schlechte Kinder-Tarife?

Wo es Licht gibt, gibt es auch Schatten. Leider haben auch einige etablierte Anbieter schlechte Kinder-Tarife. Daher sollen Sie von den u. g. Anbietern tendenziell Abstand nehmen. Wie Sie erkennen, bieten auch etablierte Anbieter (z. B. Allianz, BBKK, Continentale, DKV, Generali, Nürnberger, Signal Iduna) schlechte Tarife an. Sie können sich nicht an der Marke orientieren!

Warnliste Stationäre Kinder-KV

Warnliste Stationäre Kinder-KV

Welche Nachteile hat die Zusatzversicherung?

Keine direkten Nachteile, denn Sie kaufen sich zusätzlichen Schutz ein, den Sie optional einsetzen können aber nicht müssen. Angemerkt sei aber, dass wer privat Versicherter ist – egal ob mit #PKV oder via #Krankenzusatzversicherung – eine erhöhte Verantwortung trägt. Sie könnten sich blind auf die Ärzte und deren Empfehlungen verlassen, sollten Sie aber nicht! Sie sollten sich selbst erkundigen welche Behandlungen möglich sind, eigene Abwägungen treffen und für sich und die Kinder entscheiden was die beste Behandlung ist, wo sie stattfinden soll und wer sie durchführen darf. Nur weil theoretisch „alles“ bezahlt wird, sollten Sie sich nicht zum Spielball machen lassen. Auch bleiben zwei Bedingungen bestehen, dass eine medizinische Indikation gegeben muss und das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden muss. Wer den Blinddarm im Kurort in einer Schlossklinik entfernen lassen will, der wird an diesen zwei Fällen scheitern. Wer nur dort seine lebensverlängernde Behandlung bekommt, der hat gute Karten.

Wer sich privat (zusatz-) versichert, der möchte eigentlich die freie Wahl wer, wann, was mit dem eigenen Körper tun darf. Also Selbstbestimmung sowie die bestmögliche Gesundheitsversorgung. Dummerweise kommen diese Privilegien mit einer Selbstverantwortung daher!

Lassen Sie sich nicht zur Melkkuh machen!

Es ginge mit dem o. g. oÄ Tarifen! Aber Holzauge sei wachsam! Einige Ärzte werden Ihnen werthaltige Empfehlungen aussprechen. Andere möchten Sie vielleicht aus Gründen der Gebührenmaximierung „austherapieren„, wie es im Medizinerjargon auch genannt wird. Wieder andere überweisen Sie an Kollegen „um etwas zur Sicherheit ab zu klären“. Nur weil Sie „all-you-can-Arzt“ mit dem Tarif zur Option haben, sollten Sie nicht blindlings jedwede Leistung in Anspruch nehmen sondern weiterhin den gesunden Menschenverstand walten lassen. Ein paar Beispiele über unsinnige Behandlungen, mit denen man einige meiner Mandanten melken wollte:

  • Allergietest (ca. 700€) obwohl der Patient wg. Nagelpilz kam (ca. 120€)
  • Diverse dermatologische Untersuchungen (ca. 550€), da die drei Pickel Akne seien
  • Abrechnung von Melanom (schwarzer Hautkrebs) Entfernungen (ca. 400€) statt Hautkrebs Screening (ca. 100€)

Was mache ich bei Abrechnungsbetrug?

Eine schwierige Frage, weil es vom Einzelfall ab hängt! Ich empfehle das Gespräch mit dem Arzt, denn oft weiß dieser gar nicht was von der Software alles abgerechnet wird. Wenn der Mediziner nicht gesprächsbereit sein sollte, dann ist im Einzelfall ab zu wägen. Aber es bleibt fest zu halten, dass ein Arzt, der Sie bei Abrechnungen betrügt, nicht jener sein sollte dem Sie Ihre Gesundheit oder die Ihrer Kinder anvertrauen.

Sonderfall Privatkliniken

Nicht jede „Privat“-Klinik in Deutschland ist abrechnbar. Einige Kliniken haben zum Beispiel keine Zulassung oder beschäftigen Mediziner ohne hier anerkannte medizinische Titel. Sie müssen vor geplanten Krankenhausaufenthalten eine Kostenzusage einholen. Diese Pflicht gilt für die GKV, die PKV und die Zusatzversicherungen ohne Ausnahme! Diese Kliniken müssten Sie eigentlich auf den Missstand hinweisen, manchmal geschieht das jedoch nicht. Setzen Sie sich keinem Risiko aus, fragen Sie vorher die Versicherung!

Einige Tarife zahlen zwar Privatkliniken, beschränken sich aber auf ein Vielfaches der gesetzlichen Gebühren (z. B. 150% der gesetzlichen Gebühren). Dann müssten Sie vorher fragen! Außerdem wären dann Auslandskliniken nicht ohne Rücksprache mit der Versicherung versichert, denn diese rechnen nicht nach deutschen Gesetzen ab.

Welchen Verwaltungsaufwand habe ich?

Der einzig „echte“ Nachteil ist der Verwaltungsaufwand. Es wird wie bei Beamten mit der Beihilfe: Sie bekommen vom Arzt eine Rechnung, oftmals durch eine Verrechnungsstelle wie die PVS versandt. Diese müssen Sie bezahlen und sich die Erstattung von der Versicherung holen. Meistens können Sie während der Zahlungsfrist des Arztes die Erstattung bereits von der Versicherung beantragen. Schneller geht es mit der App. Die Nutzung von Apps empfehlen wir, weil es idR genügt darüber die Rechnungen hoch zu laden, es spart zusätzlich Porto. Bei geplanten Aufenthalten können Sie eine Verrechnung im Vorfeld vereinbaren um den Aufwand zu minimieren.

Tipp: Denken Sie daran die Kostenzusage beim geplanten Krankenhausaufenthalt im VORFELD ein zu holen. Das spart Mühe und Ärger! Einige Tarife sehen es sogar zwingend vor, außer es handelt sich um einen Unfall. Sie können so oft die direkte Abrechnung des Krankenhauses mit der Versicherung vereinbaren. Und die Versicherung kann Sie darauf hinweisen, wenn Gebührenschneider versuchen Sie zu übervorteilen. Somit werden Sie nicht mehr so leicht das Opfer von Gebührenmaximierern. Gebührenvereinbarungen sind ungültig, wenn Sie nicht mindestens 24h Bedenkzeit hatten. Damit werden Sie auch als Unfall kein leichtes Opfer!

Begründetes Fazit

Wem sein Kind keine 6€/Monat wert ist, dem kann und will ich nicht helfen! Aber wer bis hier liest, ist idR ein dediziert informierter Elternteil, was ich begrüße. Wenn Sie die o. g. Punkte beherzigen, dann spricht alles für einen Abschluss. Denn so günstig werden Sie Kinder vermutlich nicht mehr in einem so leistungsstarken Tarif zu dem Preis versichern können. Außerdem ist man in jungen Jahren gesünder als im Alter, was die Gefahr von Leistungsauschlüssen oder Risikozuschlägen minimiert.Beratung gewünscht?

Unentschlossen? Sind mehr Informationen notwendig? Gibt es noch Einwände? Nutzen Sie einfach das u. g. Kontaktformular und wir werden zeitnah mit Ihnen den passenden Tarif finden. Egal ob Allianz, Arag, DKV, Hallesche, Signal Iduna etc., ich bin frei in meiner Auswahl! Ein Vergleich mit bestehenden Verträgen ist dabei selbstverständlich.

Fragen? Einfach schreiben oder anrufen. Am besten jetzt!

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