Mythen zu Versicherungsprämien

Mythos Kassen-Flucht mit 55

Dass die PKV im Alter nicht bezahlbar sei, ist hinreichend widerlegt. Und tatsächlich verlasen durchschnittlich weniger als 2,5% der Versicherten die PKV vor dem 55. Lebensjahr, wobei hier Stornierungen aufgrund von Tod inklusive sind, welche über die Hälfte der Abgänge aller Altersklassen bis 55 ausmachen.

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Grafik 126 – BaFin Wahrscheinlichkeitstafeln PKV 2018 – Ausscheidewahrscheinlichkeiten 2018[1]

Von einer Flucht oder Rückkehrwelle kann keine Rede sein. Klar erkennbar ist, dass die PKV ein lebenslanges Modell ist. Dieses muss aber finanziert sein, weshalb Einkommensprobleme der Hauptbewegunggrund für eine GKV-Rückkehr sind. Betroffen sind deutlich mehr Frauen als Männer, denn diese haben idR niedrigere Altersrenten. In der Mehrheit der Fälle handelt es sich zudem um Selbstständige, die wirtschaftlich nicht erfolgreich waren. Abweichend von dem linearen Trend wechseln nur 0,1% mehr PKV-Versicherte zum 55. LJ zurück in die GKV.

Die beiden Knicke am Anfang sind jeweils auf das Ende der Kinder- (21 J.) bzw. Ausbildungstarife (21 J. bis 39 J.) zurückzuführen, nach denen meist eine Pflichtversicherung einsetzt.

Die erhöhten Ausscheidezahlen ab dem 70. LJ sind durch Ableben begründet.

Eine Rückkehr in die Krankenkasse kann wegen der 9/10-Regel der KVdR sogar ein Nachteil sein! Mehr dazu erfahren Sie im Kapital KVdR.

Für die verbleibenden PKV-Kunden sind diese Rückkehrer sogar ein Segen, denn nicht nur führen Sie nicht zu erhöhten Kosten im Alter, welche in der GKV solidarisiert werden, sondern sie vererben die bisher aufgebauten Rückstellungen. Ein Absenken der Stornowahrscheinlichkeiten hätte sogar eine Erhöhung der Prämien zur Folge.[2] Etwas, an dem die PKV kein grundlegendes Interesse hat.

Mythos PKV lohnt nur für junge Kunden

Es ist ein Gerücht, dass sich die PKV nur für junge Kunden „lohnen“ würde, zumal unklar ist, was der Einzelne unter lohnend versteht. Aufgrund des kalkulatorischen Aufbaus kann man schlussfolgern, dass es für junge Kunden einfacher ist die notwendigen Rückstellungen aufzubauen und noch Budget übrig ist, um zusätzliche BET zu kaufen. Aber auch für ältere Versicherte gibt es eine Äquivalenzgleichung, welche einen Ansparprozess für das Alter beinhaltet. Wer später einsteigt, muss auch weniger sparen, da er durch die erhöhten Beiträge den fehlenden Ansparprozess teilweise nachholt und die Versicherung weniger lang mit dem Geld auskommen muss, da er eine kürzere Lebenserwartung hat. Außerdem wird er anteilig bereits von der Vererbung jener profitieren, welche in die GKV zurückgewechselt sind. Die Aussage, dass man mit einem späteren Einstieg unbezahlbare Prämien provoziert, ist pauschal nicht korrekt. Ein höheres Eintrittsalter erfordert mehr Abwägung und bedingt oft überproportional höhere Prämien. So kostet ein 70J. alter Versicherter ca. das Doppelte dessen, was ein 40J alter Versicherter kostet, wobei die Unterschiede bei manchen PKVUs noch größer sein können.

Ob man mit 20, 35 oder 50 in die PKV eintritt, eine Normalannahme nach den Gesundheitsfragen vorausgesetzt, macht in Bezug auf die Sparleistung und die Prämien einen Unterschied, taugt aber als Pauschalaussage nichts, da es ohne andere Faktoren unsubstantiiert ist. Vgl. Sie dazu den Anteil der Alterungsrückstellungen der o. g. Altersklassen unter sonst gleichen Tarifbedingungen.

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Grafik 127 – Gezillmerte Alterungsrückstellungen für drei Altersklassen[3]

Ohne weitere Parameter ist die Aussage zur den Alterungsrückstellungen unsubstantiiert. Natürlich bildet ein älterer Versicherter anteilig weniger Rückstellungen, aber er benötigt auch weniger. Wie sich das am Ende auf die langfristige (!) Prämie auswirkt, ist eine Frage an die Glaskugel, denn das Risiko für eine Fehleinschätzung des PKVUs ist immer gegeben, unabhängig vom Eintrittsalter. Die Altersabhängigkeit der Kopfschäden ist hierbei der treibende Faktor. Sprich je näher ein Versicherter an den durchschnittlich teuren Jahrgängen dran ist, umso eher würde die PKV sehr teuer.

Auch die Vorversicherungszeit des Versicherten spielen keine Rolle, denn die Alterungsrückstellungen werden Stichtag bezogen auf das Alter als Gesamtwert berechnet.[4] Wann ein Versicherter beigetreten ist, ist sekundär, da die Frage nur ist, wie lange er bleibt und was dieser kosten wird!

Der logische Rückschluss ist, dass die PKV für junge Kunden ein No-Brainer ist, während mit zunehmendem Alter die monetäre Abwägung mit spitzerem Bleistift gerechnet werden muss, falls man trotz Gesundheitsfragen einen Normalzugang zur PKV hat.

Mythos Auslandsversicherung günstiger als GKV oder PKV

Völlig egal wie gut der Vertrag ist oder wie viel Sie zahlen, Ihr Krankenversicherungsvertrag muss die Pflicht zur substitutiven Krankenversicherung erfüllen. Wenn Sie eine sehr günstige Auslandsversicherung haben, z. B. via Care Concept,[5] BDAE,[6] Mawista[7], Dr. Walter[8] etc., liegt es daran, dass keine dieser „günstigen“ Auslandsversicherungen die Pflicht zur substitutiven Krankenversicherung in Deutschland erfüllt. Selbst wenn es einige Monate gutgehen sollte, erhalten Sie spätestens bei der Anschlussversicherung schwere Probleme oder wenn ein Nachweis gefordert wird, beispielsweise von der Universität, dem Arbeitgeber oder einem Amt. Gleiches gilt für die Europäischen Krankenversicherungen (EUKV), die ebenfalls nicht die Pflicht zur substitutiven KV erfüllen.[9]

Das „günstiger“ ist zudem relativ zu sehen, da keine Ansparleistung für später erbracht wird, die Verträge begrenzte Laufzeiten haben und die Versicherung oft ein Kündigungsrecht hat.

Mythos Beitragsstabilität durch hohe Selbstbeteiligung

Es kursiert die Vertriebslüge, dass Tarife mit hoher Selbstbeteiligung beitragsstabiler seien als jene mit geringer Selbstbeteiligung. Behauptet wird, dass ein kostenbewusstes Verhalten, erhöhte Verantwortung und ein besseres Kollektiv vorlägen. Vermeintlich aus Selbstständigen, da diese angeblich seltener zum Arzt gingen und deshalb geringere Kosten verursachen würden.

Beweise für einen solchen Effekt auf lange Zeit gibt es nicht. Bewiesen ist, dass die unterschiedliche Risikomischung aufgrund von Selbstbeteiligung bestenfalls in jungen Jahren wirkt, nicht aber für hohe Alter, wo das Profil steiler wird, sprich die Kopfschäden höher sind. Dies ist ein Autoselektionseffekt. Zusätzlich liegt der Kostenanstieg aufgrund verstärktem Medizinkonsumverhalten bei starren Selbstbehalten höher als die durchschnittliche Teuerung der medizinischen Inflation.[10] Nicht zuletzt hängt der Effekt vom Zufall ab,[11] denn wer bereits im Januar seine Selbstbeteiligung ausgeschöpft hat, wird ein anderes Konsumverhalten an den Tag legen, als wer bis zum Dezember noch leistungsfrei ist.

Dabei gelten Selbstständige schon länger als Risikogruppe in der PKV, da keine automatische Einkommenssicherheit durch den Status erfolgt, anders als bei Beamten oder Arbeitnehmern. Sie tragen auch das höchste Risiko den Schutz zu verlieren und in die Sozialtarife abzurutschen.[12] Tarife mit höherer Selbstbeteiligung steigen aus diversen Gründen sogar stärker an![13] Beispiel:

Grafik 128 – Profile ambulanter Tarife 2015 (BaFin)[14]

Für Frauen zeigt sich die gleiche Entwicklung, auch wenn die Profile etwas flacher verlaufen, d. h. im Verhältnis zu Männern anfangs mehr und später weniger Kosten verursachen.

Dazu eine Grundüberlegung: Alle PKV-Gesellschaften haben im auf lange Sicht im Durchschnitt die gleich kranken, gleich kaputten Kunden, welche gleiche Durchschnittskosten verursachen. Ableiten kann man das u. a. aus Datenbanken der BaFin, z. B. die krawatte.csv.[15] Die BaFin verfasst Ihre tarifunabhängigen Musterstatistiken unter Berücksichtigung der von den privaten Krankenversicherungen gemeldeten Daten.[16] Grundkopfschäden und Bestandsgrößen sind einsehbar.[17] Auch die mathematische Fachliteratur bestätigt, dass eine Segmentierung in gleiche Gruppen erfolgt, weil nur so eine homogene Datenbasis geschaffen wird.[18] Die Bafin muss dabei Daten-Intervalle bilden, um der Vielzahl der verschiedenen PKV-Tarife halbwegs einheitlich darstellen zu können.[19]

Die Versicherungen sind verpflichtet vor Vertragsabschluss dem VN die Beitragsentwicklung der letzten zehn Jahre auszuhändigen.[20] Existiert der Tarif noch nicht lange genug, z. B., weil er neu aufgelegt wurde, müssen Stütztarife zum Vergleich bemüht werden. Auf lange Sicht kommen alle Tarife in ein Alter, wo aus der überwiegenden Ansparphase in die Leistungsphase gegangen wird. Wieso sollte das bei Tarifen anders sein, die eine hohe Selbstbeteiligung haben? Werden diese Menschen nicht älter, nicht kränker?

Und so wie man die kurzfristige Selektionswirkung (idR drei Jahre bis maximal zehn Jahre) der hohen Selbstbeteiligung anerkennen kann, so muss man leider auch anerkennen, dass mit Überschreiten der Selbstbeteiligungsgrenze eine „all-you-can-Arzt“-Mentalität auftritt. Das führt zu einem einfachen Problem: Von der monatlichen Prämie wird ein Teil für die Alterungsrückstellungen vereinnahmt, bei der Selbstbeteiligung ist das nicht möglich. Beide Tarife kommen irgendwann in die Phase, wo von den Ansparungen gezehrt wird, um die Ausgaben zu decken. Nur bei der hohen Selbstbeteiligung wurden trotz gleichen langfristigen Leistungsbedarfs weniger Rückstellungen gebildet! Dazu ein Beispiel zweier identischer, fiktiver Tarife, die sich nur im Jahreszahlbeitrag inklusive Selbstbeteiligung unterscheiden.

Beitrag inkl. Alterungsrückstellungen Selbstbeteiligung %-Anteil Alterungsrückstellungen Anteil Alterungsrückstellungen
Tarif A1 5400€ 600€ 25% 1350€
Tarif A2 4800€ 1200€ 25% 1200€

Theoretische zahlt der Kunde im Tarif mit höherer Selbstbeteiligung anfangs effektiv weniger. Aber mit zunehmendem Alter wird er den Tarif häufiger in Anspruch nehmen, weshalb er dann den gleichen Effektivbeitrag (Prämie + Selbstbeteiligung) zahlt. Das birgt drei Probleme:

  • Die Selbstbeteiligung kann er nicht bei der Steuer ansetzen, den Beitrag schon.
  • Er spart weniger Rückstellungen an, während der gleichzeitig mehr Risiko selbst trägt.
  • Im Alter kann er nur mit Gesundheitsprüfung in eine niedrigere Selbstbeteiligung wechseln.

 

SB-Problem der fehlenden Alterungsrückstellungen

Dazu eine Grafik zur Veranschaulichung, welche den Beitrag inklusive Selbstbeteiligung und Rückstellung auf 100% vergleicht.

Grafik 129 – Sparproblem bei hoher Selbstbeteiligung

Bildlich dargestellt erkennt man schnell, dass man bei Tarifen mit hoher Selbstbeteiligung mehr Risiko (rot) trägt bei gleichzeitig niedrigerer Ansparung von Alterungsrückstellungen (blau). Das ergibt keinen Sinn! Höchstens kurzfristig und zusammen mit einem Optionstarif sollte man Tarife mit hoher Selbstbeteiligung erwägen.

Es sind vor allem fragwürdige Marktteilnehmer, die den Begriff des Großschadentarifs prägen. Weder der Gesetzgeber noch die Tarifkalkulation der DAV[21] nutzen diesen Begriff!

Sollte Ihnen ein Tarif mit hoher Selbstbeteiligung verkauft worden sein, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es unter falschen Versprechen geschah. Sie sollten dies prüfen lassen!

Höhere Beitragsanpassung wegen höherer Selbstbeteiligung

Es ergibt sich nicht nur das Problem der geringeren Alterungsrückstellungen, sondern auch dass der erhöhten Beitragsanpassungen in Relation zum Ursprungsbeitrag.

In der Regel werden alle SB-Stufen eines Tarifes in einem Kollektiv zusammengefasst. Die gestiegenen Kosten werden auf alle Versicherten aller SB-Stufen gleich umgelegt, nicht anteilig nach Höhe der SB. Das führt dazu, dass der Beitragsvorteil durch die höhere SB wegschmilzt, denn ein fixer Betrag in Eurocent hat prozentual eine höhere Auswirkung, wenn von einem ursprünglich niedrigeren Beitrag gestartet wird.

Wechselt ein Versicherter von einem alten Tarif (i) in einen neuen Zieltarif (j), muss das PKVU entscheiden, wie es die den Beitrag (B) berechnet,[22] wozu Sie unten die aktuelle mehrheitlich verwendete Grundlage finden. Aus Gründen des Wettbewerbs wird dabei das Abschlagsverfahren (beitragsmindernde Anrechnung der Alterungsrückstellungen; unterer Beitrag der rechten Seite) angewandt, denn im Zuschlagsverfahren (Neugeschäftsprämie plus Zuschlag für fehlende Alterungsrückstellungen; oberer Beitrag der rechten Seite)[23] könnte es sogar zur Beitragserhöhung kommen, wobei der Grund für einen Wechsel meist die niedrigere Prämie ist.

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Grafik 130 – Unterschiedliche Beitragsänderungsverfahren[24]

Dies bedeutet im Umkehrschluss automatisch, dass durch die bereits heute niedrigeren Alterungsrückstellungen, weil der SB-Tarif weniger aufbaut, das Problem der langfristigen Beitragsanpassung verschärft wird! Wird dabei ein Tarif gewählt, der aktuell aufgrund von Unterkalkulation einen immanenten Sanierungsstau aufweist, verschärft sich dieses Problem überproportional. Ein etwaiger Einsatz von Limitierungsmitteln ändert langfristig nichts an dem grundsätzlichen Problem.

SB-Problem führt zu steuerlichen Nachteilen

Erfolgt eine Betrachtung der o. g. Tarife auf 30 Jahre ohne Beitragsanpassungen oder Erhöhung der Selbstbeteiligung, ergäbe sich folgendes Bild:

Tarif A1 Tarif A2
Gezahlte Prämien (ohne BAP) 162.000€ 144.000€
Angesparte Rückstellungen (3,5% Zins) 071.012€ 063.122€
Differenz Rückstellungen A1:A2 007.890€
Differenz Selbstbeteiligung A1:A2 018.000€
Differenz Prämien A1:A2 18.000€

Die höhere Selbstbeteiligung ist im o. g. Fall also die Wette, ob Sie in 30 Jahren bei einem Risiko von 18.000€ (Differenz der Selbstbeteiligung; in diesem Fall gleichzeitig Prämiendifferenz), einen „Gewinn“ von ca. 10.110€ (Differenz Selbstbeteiligung abzüglich Differenz Rückstellungen) gegenüberstellen wollen. Kein gutes Geschäft!

Wird jetzt noch berücksichtigt, dass die erhöhte Prämie bei der Steuer angesetzt werden kann, due Selbstbeteiligung jedoch nicht, schmilzt der vermeintliche Vorteil noch weiter.

Tarif A1 Tarif A2
Grenzsteuersatz bei 80% steuerlich absetzbarem Anteil 42% 42%
Steuererstattung 068.040€ 060.480€
Prämie nach Steuererstattung 093.960€ 083.520€
Differenz Prämie nach Steuererstattung 010.440€

Die Wette für eine hohe Selbstbeteiligung über 30 Jahre ohne Krankheit lautet also, dass Sie auf 7.890€ gebildete Alterungsrückstellungen verzichten, für einen Prämienvorteil nach Steuern von 10.440€. Chance und Risiko stehen hier in keinem gesunden Verhältnis! Wird die Rentenphase betrachtet, ergibt eine hohe Selbstbeteiligung noch weniger Sinn.

Das Problem verschärft sich zusätzlich, wenn mit der Beitragsrückgewähr geworben wird. Kalkulatorisch ist eine Beitragsrückerstattung wie eine fiktive Selbstbeteiligung zu betrachten. Im Falle der vertraglich zugesicherten Beitragsrückerstattung (auch Pauschalleistung genannt; Kürzel euBR für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung) gilt sogar, dass die Einsparungen bei den Krankheitskosten immer kleiner sind als die Kosten für die euBR.[25] Dies liegt unter anderem daran, dass der zu finanzierende Beitragszuschlag für diese Leistung altersunabhängig kalkuliert werden muss,[26] was gerade wegen der alternden Personen in einem Tarif wenig Sinn ergibt. D. h. eine vertraglich garantierte, erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung verteuert den Vertrag unnötig, zumal es keinen Ansparprozess für diese Leistung gibt. Vereinzelt kann man dies in den Werbematerialien der Versicherungen zu erkennen:

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Grafik 131 – euBR u. Selbstbeteiligung der ARAG-Tarife[27]

Schön zu erkennen ist, dass die Selbstbeteiligung und die erfolgsunabhängige BRE kalkulatorisch gleich sind und in Summe immer gleichbleiben, in diesem Beispiel 900€ ergebend. Kindern erhalten nur die halbe Pauschalleistung, zahlen jedoch nur die halbe Selbstbeteiligung. Die Umbenennung als Pauschalleistung ändert nichts am Ergebnis. Die dem o. g. Newsletter vorausgegangene Pressemitteilung verschweigt solche Fakten und konzentriert sich ausschließlich auf die vermeintlichen Vorteile, ohne die immanenten Nachteile zu benennen.[28]

In der Regel werden die Auszahlungen der letzten fünf Jahre auf die Versicherten verteilt und mit einem Sicherheitspuffer versehen. Daher profitieren junge Versicherte auf Kosten der alten Versicherten.[29]

Auch die Zahlen aus der Praxis widerlegen das „Argument“ für den hohen Selbstbehalt. In der u. g. Abbildung finden Sie die Kopfschäden für Männer und Frauen aus dem Jahr 2018 mit verschiedenen SB-Stufen von 0-100, 251-400 usw.

Grafik 132 – Kopfschäden 2018 mit verschiedenen SB-Stufen[30]

Die Zahlen am Ende jeder Legende sind die Selbstbeteiligungen. Erkennbar ist, dass Pauschalaussagen falsch sind und es auf den Einzelfall ankommt. Dank der altersbedingter Leistungsinanspruchnahme sind die Kopfschäden überall steigend. Die einst vereinbarte Selbstbeteiligung mag zum Antragszeitpunkt in Relation hoch gewesen sein, verliert aber wegen der Inflation jährlich an Höhe in Verhältnis zu den steigenden Prämien, was ein gesteigertes Konsumverhalten bedingt.

Unter der Berücksichtigung, dass der Sparanteil in der Prämie bei hoher Selbstbeteiligung kleiner ist und die Selbstbeteiligung nicht bei der Steuer angesetzt werden kann, ergibt es wenig Sinn eine hohe Selbstbeteiligung zu wählen.

SB-Problem 5.000€ Grenze

Beitragsanpassungen sind so sicher wie einst das Amen in der Kirche. In einer perfekten Welt würde durch einen Selbstbehalt ein Beitragsvorteil erzeugt. In dieser perfekten Welt würden die BAP auf den Beitrag und den SB angewandt werden. Bei einer beispielhaften Tarifwelt (Eintrittsalter 30 Jahre, 10% BAP alle drei Jahre) würde das so aussehen:

Jahr 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Tarif A Tarifbeitrag 7.200 € 7.920 € 8.712 € 9.583 € 10.542 € 11.596 €
SB – € – € – € – € – € – €
SB-Ersparnis 0% 0% 0% 0% 0% 0%
Tarif B Tarifbeitrag 6.000 € 6.600 € 7.260 € 7.986 € 8.785 € 9.663 €
SB 1.200 € 1.320 € 1.452 € 1.597 € 1.757 € 1.933 €
SB-Ersparnis 17% 17% 17% 17% 17% 17%
Tarif C Tarifbeitrag 2.700 € 2.970 € 3.267 € 3.594 € 3.953 € 4.348 €
SB 4.500 € 4.950 € 5.445 € 5.990 € 6.588 € 7.247 €
SB-Ersparnis 63% 63% 63% 63% 63% 63%

Sie erkennen, dass bei Tarif eine SB von über 5.000€ rot gefärbt ist. Das liegt daran, dass 5.000€ das gesetzliche Maximum für die SB ist. Das PKVU darf gar nicht über 5.000€ anpassen. Damit ergibt sich der u. g. Verlauf.

Jahr 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Tarif A Tarifbeitrag 7.200 € 7.920 € 8.712 € 9.583 € 10.542 € 11.596 €
SB – € – € – € – € – € – €
SB-Ersparnis 0% 0% 0% 0% 0% 0%
Tarif B Tarifbeitrag 6.000 € 6.600 € 7.260 € 7.986 € 8.785 € 9.663 €
SB 1.200 € 1.320 € 1.452 € 1.597 € 1.757 € 1.933 €
SB-Ersparnis 17% 17% 17% 17% 17% 17%
Tarif C Tarifbeitrag 2.700 € 2.970 € 3.762 € 4.633 € 5.592 € 6.646 €
SB 4.500 € 4.950 € 4.950 € 4.950 € 4.950 € 4.950 €
SB-Ersparnis 63% 63% 57% 52% 47% 43%

Sie erkennen, dass die Ersparnis durch die Selbstbeteiligung kontinuierlich fällt, weshalb ab erreichen der 5.000€ Grenze überdurchschnittliche BAP die Folge sind.

Verschärfend kommt hinzu, dass weniger Alterungsrückstellungen gebildet werden und im o. g. Beispiel Kosten und Verzinsung außer Acht gelassen wurden, die den Effekt noch verschärfen. Die 4.950€ liegen unter den 5.000€, weil in der Praxis noch kein PKVU wagemutig genug war einen Tarif mit maximal möglicher SB zu verkaufen bzw. via BAP zu erzwingen. Nachvollziehen können Sie diese Entwicklung anhand der alten Mannheimer Tarife, welche teils über 10.000€ SB hatten und danke der VVG-Reform unattraktiv für die Bestandskunden wurden.

Natürlich könnte bei den höheren Selbstbeteiligungen ein in Prozent höherer Anteil Alterungsrückstellungen eingepreist werden, aber damit würde die hohe Selbstbeteiligung aufgrund zu hohen Beitrags unattraktiv. Die anfängliche Ersparnis entfällt später aufgrund von Inflation, denn bei Überschreiten der SB-Schwelle tritt eine „all-you-can-Arzt“-Mentalität ein. Der Steuerungseffekt verpufft.[31] Auch deshalb, weil die meisten Behandlungen vom Arzt empfohlen werden, der ggü. dem Verbraucher eine Wissensasymmetrie aufweist. Die Wahrscheinlichkeit des Aufschiebens notwendiger Behandlungen ist gering. Das Überschreiten der SB-Schwelle forciert damit eher kosmetische sowie andere nicht zwingend notwendige Behandlungen, womit negative Effekte entstehen können.[32]

Es gibt eine Faustformel, die besagt, dass ein erhöhter Selbstbehalt ein steileres Profil hat und dass die Erhöhung eines Selbstbehalts (z. B. bei BAP oder Tarifwechsel) das Profil „versteilert“. Kurzum: Es gibt mathematische Beweise, dass ein erhöhter Selbstbehalt sich negativ auswirkt.[33]

Eine hohe Selbstbeteiligung während der Ansparphase wirkt sich nachteilig auf Ihre Beiträge aus.

Mythos Billigere Prämie bei anderen Vermittlern

Analog zu den vermeintlich kostenfreien Mehrleistungen, kann es in Deutschland für die substitutive KV keine günstigeren Prämien für den gleichen Tarif bei einem anderen Vermittler geben, da es gegen Gesetze verstößt. Honorar-Tarife existieren kaum. Möglich wäre dies wieder nur durch eigene Kollektive in eigenen Tarifen.

Dies führt dazu, dass deutsche Versicherungen im Ausland mit teils fragwürdigen Discount-Angeboten arbeiten, während sie dies in Deutschland nicht dürfen. So bietet die Allianz im Ausland einen lebenslangen Nachlass an, wenn man das Angebot nicht sofort unterzeichnet, sondern ein paar Tage liegen lässt, wie Sie aus dem beigefügten Screenshot entnehmen können. Derartige Angebote sind in Deutschland verboten.

Grafik 133 – Versicherungs-Discount im Ausland

Mythos Berufsunfähigkeit macht PKV unbezahlbar…

Ein Gastbeitrag von Torsten Breitag https://www.torsten-breitag.de/

Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen

Eine private Krankenversicherung, als grundlegende biometrische Absicherung, hat Wechselwirkungen zu anderen biometrischen Absicherungen. Insbesondere zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Es ist ein Mythos, dass eine PKV im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht zu bezahlen wäre. Wie bei allen Mythen, gibt es auch bei dieser Story durchaus wahre Aspekte. Bei näherer Betrachtung ist das Thema aber durchaus komplexer, als es bei Stammtischbetrachtung wirken mag.

Das Grundproblem ist nicht die PKV, das Thema heißt eigentlich Brutto- / Netto-BU-Rente. Bin ich Krankenkassenmitglied und werde berufsunfähig führt auch die Krankenkasse – im wahrscheinlichsten Fall – zu deutlichen Abzügen. Üben Sie keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus und erhalten deshalb auch keine Erwerbsminderungsrente (EMR), würden Sie als freiwilliges Krankenkassenmitglied versichert. Vgl. Schema:

Grafik 134 – KV-Beitrag bei Berufsunfähigkeit, Vorlage von Torsten Breitag

In der freiwilligen Krankenkasse sind alle Arten von Einkünften bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu verbeitragen.[34] Egal ob Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Zinserträge (die schon pauschal versteuert sein könnten) oder eben auch BU-Renten. Als Pflichtversicherter Rentner würden Sie keine Beiträge darauf entrichten.[35] BU-Renten als Betriebsrenten oder vom Versorgungswerk sind immer beitragspflichtig.[36]

Dies führt in der Praxis dazu, dass im wahrscheinlichsten Fall (nur berufsunfähig, kein anderer versicherungspflichtiger Job, keine EMR) folgende, grobe Faustformel zutrifft:

Brutto-BU-Rente x 0,82 = Netto-BU-Rente

Meint, Sie müssen sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil zur Krankenkasse (samt Pflegeversicherung) aus eigener Tasche, sprich aus der BU-Rente zahlen.

Bei rund 18 % auf 56.250 € p.a. (BBG der KV in 2020) sind das immerhin 843,75 € pro Monat. Davon ließe sich alternativ eine fürstliche PKV mit Beitragsentlastungsbausteinen unterhalten.

Für das statisch wahrscheinlichste Szenario (keine EMR, kein Job, nur berufsunfähig) müssen Sie also losgelöst von der „PKV <> GKV“-Frage die BU-Rente IMMER so ausreichend dimensionieren, dass die Absicherung auch netto einen Sinn ergibt.

Stark vereinfacht: Wer 2.000 € BU-Rente netto für den Fall der Fälle haben möchte, muss automatisch 2.500 € Brutto-BU-Rente absichern.

Genau das ist eben kein PKV-spezifisches Problem, sondern ein genereller Aspekt der technischen Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Völlig losgelöst vom Krankenversicherungs-Status.

Tatsächlich gibt es weitaus mehr Wechselwirkungen zwischen den beiden biometrischen Absicherungen. Die meisten davon sind in der Praxis eher positiv zu werten. Auf dem Weg zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die PKV beispielsweise tendenziell von Vorteil. Zwei Beispiele:

  1. Es bestehen – anders als in der Kasse – praktisch keine Notwendigkeiten für Abrechnungsdiagnosen. Meint: Beim Kassenmitglied finden sich häufiger abgerechnete ICD-10 Diagnosen in der Akte, die absolut nicht dem entsprechen müssen, was der Betroffene tatsächlich meint, gehabt zu haben.

Es liegt daran, dass der Arzt in der GKV eine „Krankheit“ abrechnen muss, um überhaupt für eine Leistung bezahlt zu werden. Dieses Problem existiert bei PKV-Versicherten in der Praxis so gut wie gar nicht.

  1. Auch die Krankentagegeldversicherung, als Teil der privaten Krankenversicherung, hat erhebliche Wechselwirkungen in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine mittelfristige Absicherung. Selbst eher einfache Leistungsfälle benötigen regelmäßig zwischen 8 bis 10 Monaten ab subjektiv empfundener Berufsunfähigkeit für den Leistungsnachweis.

Hat nichts damit zu tun, dass die Versicherer nicht zahlen wollen. Es liegt in der Natur des medizinischen Leistungsnachweises in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie müssen anhand eines Therapie-, Behandlungs- oder Diagnosestandes nachweisen, dass Sie voraussichtlich für 6 Monate außer Stande sein werden (oder es bereits waren), Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu 50 % ausüben zu können.

Um diese Prognose mit aussagekräftigen medizinischen Unterlagen zu untermauern, bedarf es einfach einiger Zeit. Salopp: Gerade bei psychischen Erkrankungen kann man schlecht den Kopf aufschneiden. Man wird dadurch weder mehr über die Krankheit erfahren, noch wäre es verhältnismäßig.

Da hilft nur solide ärztliche Handwerksarbeit. Anamnese, Diagnostik, Therapie und der Nachweis objektivierbarer Kriterien: Bspw. Medikation, stationäre Behandlungen, Krankschreibungen, Wechselwirkungen zu anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Und genau dieser medizinische Prozess dauert Zeit. Zeit, die aus finanzieller Sicht teuer, respektive schwierig werden kann. Denn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet üblicherweise nach 6 Wochen.

Danach gibt es in der Kasse gesetzliches Krankengeld. Bei höheren Einkommen sind es zumeist 70 % des Nettoeinkommens. Allerdings nur bis zum Bruttoeinkommen der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der KV (56.250 € in 2020). Hatten Sie zuvor bspw. 80.000 € Bruttoeinkommen, haben Sie demnach nach den ersten 6 Wochen ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Problem, das mit zunehmendem Einkommen schärfer wird.

Eine bedarfsgerechte Krankentagegeldversicherung löst genau dieses finanzielle Grundproblem. Das ist existenziell im Kontext Berufsunfähigkeitsversicherung, lässt sich aber nur mittels privatem Krankentagegeld lösen.

Ein – aus finanzieller Notwendigkeit heraus – zu früh gestellter Leistungsantrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat regelmäßig bescheidene Chancen. Eben weil es noch am erforderlichen Therapie-, Behandlungs- und Diagnosestand fehlt. Sprich an aussagekräftigen medizinischen Unterlagen.

Ein gutes Krankentagegeld verschafft Ihnen daher Zeit und finanzielle Gelegenheit, einen aussagekräftigen und stichhaltigen medizinischen Leistungsnachweis in der Berufsunfähigkeitsversicherung führen zu können.

Ende des Gastbeitrags

Mythos Finanzieller Ruin durch PKV-Beiträge im Alter

Unsinn! Es handelt sich um eine urbane Legende, die medial ausgeschlachtet wird! Korrekt ist, dass es diverse Formen der Alterungsrückstellungen sowie Sicherungsmechanismen gibt. Zudem gibt es gesetzlich verbriefte Wechselrechte in Sozialtarife sowie das Tarifwechselrecht nach §204 VVG. Bereits seine Vorgängerversion §178f VVG a. F. erlaubte in den 90er Jahren eine Tarifoptimierung, die bereits damals in Nicht-Versicherungszeitschriften beworben wurde.[37]

Daher die Frage: Wie viele Menschen konkret werden durch die PKV ruiniert? Unten sehen Sie den Anteil der PKV-Versicherten in Sozialtarifen per Stand 31.12.2019:[38]

8.732.400 Millionen PKV Versicherte STN BTN NLT PKVSozTar
Versicherte im Sozialtarif 51.400 32.400 89.100 172.900
davon Anteil am PKV-Bestand 0,5886% 0,3710% 1,0203% 1,9800%
Versicherte mit Härtefallregelung (z. B. Kappung) 424 19.300 entfällt 19.724
davon Anteil am PKV-Bestand 0,0049% 0,2210% entfällt 0,2259%
Anteil Beilhilfe-Versicherte 6.400 kA 7.800 14.200
davon Anteil am PKV-Bestand 0,0733% kA 0,0893% 0,1626%
Quelle Zahlbericht 2019 S. 26 S. 27 S. 28 S. 15

Nur 2% aller PKV-Versicherten befinden sich in Sozialtarifen. Nur ca. 0,5% aller PKV-Versicherten befinden sich in Sozialtarifen mit Härtefallregelungen. Das ist deutlich weniger als bei der GKV. Ein PKV-Versicherter im Basistarif muss im Härtefall – d. h. mit Einkünften nach der PKV unter Grundsicherung oder Existenzminimum liegend – keinen Beitrag entrichten. Daraus isoliert kann kein finanzielles Risiko entstehen! Selbst Beamte, die meist hohe Pensionen haben, gehen in Sozialtarife, um Beiträge zu sparen. Die Zahlen sind trotz Corona-Krise rückläufig, so dass per 31.12.2021 nur noch 1% der Versicherten in Sozialtarifen ist.[39]

Die Pauschal-Aussage, dass die PKV im Alter den finanziellen Ruin bedeutet, ist falsch und kann nicht durch Zahlen belegt werden! Der Anteil der Transferleistungsempfänger der PKV-Versicherten liegt mit ca. 0,5% deutlich unter dem Bevölkerungsschnitt, der in der Vergleichsperiode bei ca. 8,7% lag.[40]

Mythos „Geld zurück“ durch Klage gegen Beitragsanpassungen

Seit es Beitragsanpassungen gibt, versuchen sich Menschen dagegen zu wehren. Die Rechtmäßigkeit der BAP wird dabei in Zweifel gezogen. So haben in den letzten Jahren verschiedene Versicherungsnehmer kleine Teil- „Erfolge“ gegen ihre PKV erzielt. Diese Pyrrhussiege sind deshalb höchstens Teilerfolge, weil die Kläger mehrheitlich unterlagen und die Notwendigkeit sowie mathematische Korrektheit der Anpassungen nie angezweifelt wurde. Lediglich Formfehler wurden eingeredet. Formfehler, die sich heilen und die Beitragsanpassung nachholen lassen. Die beiden größten Prozesse waren bisher gegen die AXA[41] bzw. Barmenia[42] geführt worden. Aber auch gegen die Allianz, DKV etc. wurden Prozesse geführt, so dass es am Ende der BGH entschied.

Der BGH erteilte den Klägern in allen Urteilen insofern eine Schlappe, als dass er heilbare Formmängel rügte, deren formelle Wirksamkeit nachgeholt werden kann. Das bedeutet, dass selbst wenn Anleger gegen Formfehler klagen könnten, würde es bei der kommenden Beitragsanpassung umso heftiger im Beitrag steigen. Dies liegt daran, dass der größere Teil der BAP nicht in die aktuelle Finanzierung fließt, sondern für zukünftige Leistungen zurückgelegt wird,[43] da nur so ein dauerhafter Inflationsausgleich möglich ist, der technische Neuerungen etc. ermöglicht. Damit steigen die Kosten der nächsten BAP sowohl individuell als auch im Kollektiv, wie in u. g. Grafik dargestellt.

Ende des Jahres 2022 tauchten vermehrt Beschwerden auf, die den PKV-Verband zu mehreren Anzeigen und Klagen bewog. Mehrere Anwaltskanzleien kooperierten mit unseriösen Tarifoptimierer, welche die an einer BAP-Rückabwicklung interessierten Personen an sog. Tarifoptimierer weiterleiteten, welche auf §204 VVG basierte Tarifoptimierungen durchführten. Oft kam es dabei zu Betrug in Form von Verschleierung der Identität, Falschangaben, Honorarbetrug, Dokumentenfälschungen etc. sowie zahlreichen Datenschutz-Verstößen.[44]

Noch höhere BAP, wenn diese nachgeholt wird

Grafik 135 – Aktuar Aktuell Ausgabe 53 S. 11 – Auswirkung der BAP-Klage auf die nächste BAP

Dazu kommen noch diverse Risiken, etwa das Prozesskostenrisiko, Mehrkosten durch Öffnung der alten Steuerbescheide, Verlust der Alterungsrückstellungen etc. In Summe ein schlechtes Geschäft für den Kläger, wo am Ende nur der Rechtsanwalt gewinnt.

Leider werben immer noch Rechtsanwälte mit vermeintlichen Forderungen, die man einklagen könnte. Dabei erzählen sie aber nur die halbe Wahrheit und verschweigen die Konsequenzen. Beispielsweise müssen Sie alle Unterlagen beibringen, darunter auch die alten Beitragsprämien, da Sie gegen die PKV weder aus dem VVG noch der DSGVO einen Auskunftsanspruch in diese Richtung haben, denn Tarifprämien sind keine personenbezogenen Daten im Sinne dieser Vorschriften.[45] Verschiedene OLG sehen das teilweise anders und sprechen Verbrauchern begrenzte Auskunfts-Rechte zu, dabei keine einheitliche Linie verfolgend.[46] Lassen Sie sich nicht zu einer Klage verleiten! Lesen Sie Fachartikel dazu, die Ihnen alle Details erklären.[47] Die Fachpresse warnt vor sinnlosen Klagen.[48] Selbst Verbraucherschützer, wie der Bund der Versicherten, warten bereits einen Tag nach der Urteilsverkündung vor sinnlosen Klagen.[49] Die Mathematiker verschiedener Vereinigungen warnen davor, dass die Klagen sinnlos sind, sowie als Beitrags-Boomerang zurückkommen werden.[50] Außerdem hat der BGH in einem weiteren Urteil klargestellt, dass die gesetzliche Verjährung von max. drei Jahren gilt.[51]

Nachteilspyramide einer BAP-Klage

Sollten Sie eine Klage erwägen, lassen Sie sich das u. g. Schaubild durch den Kopf gehen:

Grafik 136 – Risiken einer BAP-Klage

Sehen Sie der bitteren Wahrheit ins Gesicht: Alles im Leben wird teurer, auch Ihre PKV!

Mythos Jährliche Beitragserhöhung

Es wäre schön, wenn dem so wäre. Tatsächlich steigen die Beiträge aufgrund der auslösenden Faktoren nur ungleichmäßig. Schöner wäre es, wie bei der Kasse auch, wenn es jedes Jahr eine leichte Steigerung gäbe. Aber die PKV darf nicht ohne Weiteres jährlich anpassen. Dieses Problem taufte der Autor Sanierungsstau. In der Regel kommen einige Jahre keine Anpassungen, dann folgt eine größere Erhöhung auf einen Schlag. Nervig, jedoch nicht zu ändern. Dabei erwischt es alle Anbieter früher oder später mal stärker, wie Sie 2020 bei der Debeka erkennen konnten[52] oder 2021 bei der Barmenia oder 2022 bei der SDK usw. usf.

Generell können Vermittler keine belastbaren Aussagen zur Beitragsentwicklung treffen, denn die viel kritische Rechengrößen als Betriebsgeheimnisse klassifiziert und somit nicht zugänglich. Daher ist auf Basis etwaiger Dritt-Werte kein Rückschluss möglich, wie bereits in den Intro-Kapiteln mathematischer Fachbücher erläutert.[53] Dazu ein Schaubild, wie sich der Beitrag einer PKV aufteilt.

Ein Bild, das Tisch enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Grafik 137 – Beitragsaufteilung des PKV-Beitrags[54]

Die meisten der hier genannten Rechengrößen sind unbekannt! Ein Wert ist obendrein kritisch, die Versicherungsleistungseinsparungen. Wer will schon eine Krankenversicherung, die bei der Leistung spart?

Mythos Ruin durch fehlende Familienversicherung

Korrekt ist, dass jedes Mitglied der PKV einen eigenen Beitrag zahlt. Wer viele Kinder hat, könnte also sehr viel zahlen, oder nicht? Ja, könnte der Versicherte, muss er aber nicht. Wer nur einen günstigen Schutz auf Kassenniveau wählt, der wird vermutlich nicht mehr zahlen. Und selbst wenn doch, so wäre der Beitrag steuerlich in unbegrenzter Höhe absetzbar.

Der Versicherte kann seine Tarife ändern, z. B. via Tarifwechselrecht nach §204 VVG. Er könnte z. B. in einen günstigeren Einsteigertarif wechseln und eine Option abschließen, mit der er später seinen Schutz erhöhen kann.

Dieser Mythos kann wahr werden. Dieses Problem stellt sich erst gar nicht, wenn die Lebensplanung am Anfang der Beratung besprochen wird. Es kann zum Ausschlusskriterium für eine PKV werden, weshalb es ein Schwerpunkt in der Beratung ist. Außerdem gibt es flexible Tarife. Bei der Auswahl der PKV sollte auf die Tariflinien und Optionsrechte geachtet werden.

Mythos Vergreisung bzw. Überalterung

Es ist das gleiche Scheinargument wie bei der Tarifschließung!

Tarife werden nicht teurer, weil die Versicherten älter werden. Erhöhte Leistungsausgaben sind eingepreist. Es sind zusätzlich beitragsmildernde Zuschläge im Tarifbeitrag eingerechnet. Diese sind auch nötig, denn der Gesetzgeber verhindert beitragsproportionale Beitragszuschläge,[55] d. h. Ältere dürfen nicht strenger zur Kasse gebeten werden, weshalb die PKV frühzeitig vorsorgen muss. Hätte sie dies versäumt, müsste sie die fehlenden Beiträge aus Eigenmitteln zahlen.

Mehrheitlich wird davon ausgegangen, dass es keine Personenzugänge in der Grundgesamtheit gibt, nur Stornos, also Abgang durch Tod oder PKV-Austritt bzw. -Wechsel.[56] Dies lässt sich auch an den Sterbetafeln ablesen, die nur sinken Bestandszahlen kennen.

Böse Zungen könnten nun behaupten: Ein PKV-Alchemist könnte indes versucht zu sein eine zumindest temporär steigende Grundgesamtheit zu unterstellen, um länger günstige Einstiegsprämien zu ermöglichen. Mit Hinweis auf die Haftung des PKVU bei fehlerhafter Kalkulationsannahme, der leichten Widerlegbarkeit dieser Grundannahme und den deutlich einfacheren Möglichkeiten die Prämie „wettbewerbsfähig“ zu machen, kann dies als Geschwätz abgetan werden. Ein Kfz-Betrüger würde auch keinen Unfall produzieren (Personenzuwachs), sich dann zwei Flaschen Vodka einflößen (nachweisbare Feststellung Fehlkalkulation), um damit einen Betrug zu begehen (zu niedrige wettbewerbsfähige Prämie), wenn es wesentlich raffiniertere Methoden gibt. Dabei ist davon auszugehen, dass ein doppelt studierter Aktuar wesentlich mehr zu verlieren hat als der durchschnittliche Kfz-Betrüger.

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  53. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. VI-VII
  54. 2013-09-09 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung – S. 253
  55. §8 IV KVAV Grundsätze für die Bemessung der sonstigen Zuschläge https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__8.html
  56. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 77