Mythen zu Leistungen

Mythos Kostenfreie Mehrleistungen durch „Premium“-Makler

Einige Marktteilnehmer behaupten, dass es bei Ihnen bessere Leistungen gäbe, ohne dass der Verbraucher dafür mehr bezahlen muss. Das ist Unfug, denn es würde gegen diverse Gesetze verstoßen, das Äquivalenzprinzip durchbrechen, das Kapitaldeckungsverfahren torpedieren und die Versicherung Schadensersatzklagen der restlichen Versicherten aussetzen, die nicht die „kostenfreie Mehrleistung“ erhalten haben. Das Gesetz regelt unmissverständlich, dass jede Leistung bezahlt werden muss.[1]

Es gibt keine kostenfreien tariflichen Mehrleistungen bei unterschiedlichen PKV-Vermittlern! Auch die Prämien sind identisch!

Dennoch sind sich auch etablierte Vermittler nicht zu schade in öffentlichen Foren zu behaupten, dass sie kostenfreie individuelle Einzelleistungen anböten, die im Rahmen ihres Verbandes verhandelt würden und für die sie weniger Provision bekämen. Da wird z. B. behauptet, dass man bei der Barmenia in einem bestimmten Tarif kostenfreie Zusatzleistungen für das Ausland bei einem speziellen Vermittler bekäme. Obendrein „belegt“ der Verfasser diese These durch Software-Ausdrücke der PremiumCircle Deutschland GmbH.[2] Vergleichssoftware, welche vermeintliche Mehrleistungen im Vergleich zum Normaltarif suggerieren sollen.[3] Mit Verlaub, das ist grober Unsinn und die entsprechenden Kollegen haben Glück, dass sie aufgrund guter persönlicher Beziehungen nicht für solche Falschbehaupten abgemahnt werden. Anbei die sog. „Besondere Vereinbarung“:

§15 III der Musterbedingungen wird wie folgt klargestellt: Das Versicherungsverhältnis wird bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts weltweit und zeitlich unbegrenzt fortgesetzt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Für die versicherte Person besteht bei der Barmenia KVaG bei stationärer Heilbehandlung im Rahmen einer Krankheitskosten-Vollversicherung sowohl Versicherungsschutz für die allgemeinen Krankenhausleistungen als auch für die Unterbringung im Einbettzimmer sowie privatärztliche Behandlung im Krankenhaus.

b) Die private Pflegepflichtversicherung wird während des Auslandsaufenthalts fortgeführt. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die private Pflegepflichtversicherung in Form der großen Anwartschaftsversicherung fortgesetzt wird.[4]

Diese angebliche Mehrleistung der Barmenia kann jeder Vermittler für seine Kunden erwirken. Es handelt sich nicht um eine Mehrleistung, sondern lediglich eine Klarstellung der Praxis. Gleiches gilt für alle anderen vermeintlich kostenfreien Mehrleistungen. Mehrleistungen darf es nur gegen Beitrag in eigenen Tarifen geben! Alles andere verstößt gegen diverse Gesetze und würde Schadensersatzklagen der anderen Versicherungsnehmer zur Folge haben.

Mythos Leistungszertifikate

Einige Vermittler versuchen über Leistungszertifikate zu punkten, wo Sie dem Verbraucher Mehrleistungen versprechen. Beurteilen Sie selbst die zwei Beispiele des gleichen Anbieters.

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Grafik 120 – 2018er Version des KV-Leistungszertifikats der Fondsfinanz Maklerservice GmbH

Diese o. g. Version wurde durch die u. g. Version ersetzt.

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Grafik 121 – 2022er Version des KV-Leistungszertifikats der Fondsfinanz Maklerservice GmbH

Auffällig ist, dass die einstige Regelung für teure Leistungsfälle (>10.000€) zu Lasten des ersten Leistungsfalls (egal welche Höhe) gekippt wurde. Rückfragen des Autors[5] zu den Zertifikaten sowie deren Entwicklung sind bis heute weder vom Emittenten noch der Kanzlei abschließend beantwortet worden.

Da es eine Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss gibt, ist der erste Leistungsantrag nahezu immer unkritisch. Der Mehrwert dieser Zertifikate ist sehr begrenzt. Schaden tun sie aber nicht!

Mythos Qualitätssteigerung durch verschiedene Berater

Sie sollten NICHT mehrere Vermittler einschalten! Es ist eine urbane Legende, dass die Zeitverschwendung durch Einschalten mehrerer Vermittler eine Qualitätssteigerung begründen würde. Das Gegenteil ist der Fall, wie Sie an diversen Stellen dieses Buches nachlesen können. Sie verlieren Zeit, haben nicht die notwendige fachliche Tiefe zur Prüfung der Aussagen auf inhaltliche Richtigkeit und laufen Gefahr durch widersprüchliche Informationen verwirrt zu werden. Außerdem kann die Provision nur einmal gezahlt werden, was zu zwei Problemen führt, die Sie betreffen:

  • Sie können einen unehrlichen Wettstreit auslösen, weil jeder die Abschluss-Provision haben will. Das kann dazu führen, dass einige Marktteilnehmer unlauter arbeiten.
  • Selbst bei ehrlichen Markteilnehmern gibt es das Problem, dass beim Abschluss eine Ursächlichkeit bei der Vermittlung zu Grunde liegt, weshalb die Provision geteilt werden müsste, ohne dass es dafür feste Quoten gibt.[6] Hier ist Streit vorprogrammiert, was im besten Fall „nur“ Ihr Vertrauensverhältnis belastet und im schlechtesten Fall zu unlauteren Maßnahmen führt.

Bitte wundern Sie sich daher nicht, dass Sie gefragt werden, ob Sie eine Mehrfachbeauftragung vorgenommen haben. Lügen Sie hier, machen Sie sich gegenüber dem Vermittler schadensersatzpflichtig. Sagen Sie die Wahrheit, müssen Sie damit rechnen, dass für Sie nachteilige Rechtsfolgen eintreten, z. B. Vorab-Honorar, Abbruch der Beratung, unwiderrufliche Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Vermittler, Provisionsteilungsvereinbarung etc. Lösbar ist dieser Konflikt nur, wenn Sie auf eine Mehrfachbeauftragung verzichten.

Gute PKV-Berater werden nicht für Sie tätig, ohne dass dieser kritische Punkt geklärt ist! Der einzige Grund zum Kontakt eines weiteren bzw. neuen Beraters ist, wenn Sie ein schlechtes Gefühl haben, beispielsweise weil Risiken verschwiegen werden, die Aufklärung unzulänglich ist, Ihre Fragen nicht ernst genommen werden, Gesundheitsfragen weichgekocht werden etc.

  1. §146 VAG – Substitutive Krankenversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__146.html
  2. “ohne Datum“, Aufruf 2022-01-19 PremiumCircle Deutschland GmbH – Impressum https://www.premiumcircle.de/kontakt/
  3. 2021-11-22 Wertpapier Forum – Barmenia die leistungsstärkste PKV am Markt (& weltweiter Schutz)? – Beiträge ab User „johpor“ https://www.wertpapier-forum.de/topic/62686-barmenia-die-leistungsst%C3%A4rkste-pkv-am-markt-weltweiter-schutz/?tab=comments#comment-1473184
  4. 2022-05-16 Screenshot aus der online Schulung der Barmenia und SDK; auf Anforderung bei jedem Barmenia Maklerbetreuer als Sideletter möglich
  5. 2020-02-13 E-Mail an Emittenten und 2022-02-21 E-Mail an Kanzlei; Titel und Inhalte wegen Datenschutz nicht dargestellt
  6. 2022-01-12 IWW – Courtage des Versicherungsmaklers von A bis Z: Das sind die wichtigsten Spielregeln ‒ Teil 1 https://www.iww.de/vvp/courtage/courtageanspruch-courtage-des-versicherungsmaklers-von-a-bis-z-das-sind-die-wichtigsten-spielregeln-teil-1-f142841


    Mythen zu Leistungen


    Mythos Kostenfreie Mehrleistungen durch „Premium“-Makler

    Einige Marktteilnehmer behaupten, dass es bei Ihnen bessere Leistungen gäbe, ohne dass der Verbraucher dafür mehr bezahlen muss. Das ist Unfug, denn es würde gegen diverse Gesetze verstoßen, das Äquivalenzprinzip durchbrechen, das Kapitaldeckungsverfahren torpedieren und die Versicherung Schadensersatzklagen der restlichen Versicherten aussetzen, die nicht die „kostenfreie Mehrleistung“ erhalten haben. Das Gesetz regelt unmissverständlich, dass jede Leistung bezahlt werden muss.[1]

    Es gibt keine kostenfreien tariflichen Mehrleistungen bei unterschiedlichen PKV-Vermittlern! Auch die Prämien sind identisch!

    Dennoch sind sich auch etablierte Vermittler nicht zu schade in öffentlichen Foren zu behaupten, dass sie kostenfreie individuelle Einzelleistungen anböten, die im Rahmen ihres Verbandes verhandelt würden und für die sie weniger Provision bekämen. Da wird z. B. behauptet, dass man bei der Barmenia in einem bestimmten Tarif kostenfreie Zusatzleistungen für das Ausland bei einem speziellen Vermittler bekäme. Obendrein „belegt“ der Verfasser diese These durch Software-Ausdrücke der PremiumCircle Deutschland GmbH.[2] Vergleichssoftware, welche vermeintliche Mehrleistungen im Vergleich zum Normaltarif suggerieren sollen.[3] Mit Verlaub, das ist grober Unsinn und die entsprechenden Kollegen haben Glück, dass sie aufgrund guter persönlicher Beziehungen nicht für solche Falschbehaupten abgemahnt werden. Anbei die sog. „Besondere Vereinbarung“:

    §15 III der Musterbedingungen wird wie folgt klargestellt: Das Versicherungsverhältnis wird bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts weltweit und zeitlich unbegrenzt fortgesetzt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    a) Für die versicherte Person besteht bei der Barmenia KVaG bei stationärer Heilbehandlung im Rahmen einer Krankheitskosten-Vollversicherung sowohl Versicherungsschutz für die allgemeinen Krankenhausleistungen als auch für die Unterbringung im Einbettzimmer sowie privatärztliche Behandlung im Krankenhaus.

    b) Die private Pflegepflichtversicherung wird während des Auslandsaufenthalts fortgeführt. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die private Pflegepflichtversicherung in Form der großen Anwartschaftsversicherung fortgesetzt wird.[4]

    Diese angebliche Mehrleistung der Barmenia kann jeder Vermittler für seine Kunden erwirken. Es handelt sich nicht um eine Mehrleistung, sondern lediglich eine Klarstellung der Praxis. Gleiches gilt für alle anderen vermeintlich kostenfreien Mehrleistungen. Mehrleistungen darf es nur gegen Beitrag in eigenen Tarifen geben! Alles andere verstößt gegen diverse Gesetze und würde Schadensersatzklagen der anderen Versicherungsnehmer zur Folge haben.


    Mythos Leistungszertifikate

    Einige Vermittler versuchen über Leistungszertifikate zu punkten, wo Sie dem Verbraucher Mehrleistungen versprechen. Beurteilen Sie selbst die zwei Beispiele des gleichen Anbieters.

    Ein Bild, das Text enthält.

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    Auffällig ist, dass die einstige Regelung für teure Leistungsfälle (>10.000€) zu Lasten des ersten Leistungsfalls (egal welche Höhe) gekippt wurde. Rückfragen des Autors[5] zu den Zertifikaten sowie deren Entwicklung sind bis heute weder vom Emittenten noch der Kanzlei abschließend beantwortet worden.

    Da es eine Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss gibt, ist der erste Leistungsantrag nahezu immer unkritisch. Der Mehrwert dieser Zertifikate ist sehr begrenzt. Schaden tun sie aber nicht!


    Mythos Qualitätssteigerung durch verschiedene Berater

    Sie sollten NICHT mehrere Vermittler einschalten! Es ist eine urbane Legende, dass die Zeitverschwendung durch Einschalten mehrerer Vermittler eine Qualitätssteigerung begründen würde. Das Gegenteil ist der Fall, wie Sie an diversen Stellen dieses Buches nachlesen können. Sie verlieren Zeit, haben nicht die notwendige fachliche Tiefe zur Prüfung der Aussagen auf inhaltliche Richtigkeit und laufen Gefahr durch widersprüchliche Informationen verwirrt zu werden. Außerdem kann die Provision nur einmal gezahlt werden, was zu zwei Problemen führt, die Sie betreffen:

    • Sie können einen unehrlichen Wettstreit auslösen, weil jeder die Abschluss-Provision haben will. Das kann dazu führen, dass einige Marktteilnehmer unlauter arbeiten.
    • Selbst bei ehrlichen Markteilnehmern gibt es das Problem, dass beim Abschluss eine Ursächlichkeit bei der Vermittlung zu Grunde liegt, weshalb die Provision geteilt werden müsste, ohne dass es dafür feste Quoten gibt.[6] Hier ist Streit vorprogrammiert, was im besten Fall „nur“ Ihr Vertrauensverhältnis belastet und im schlechtesten Fall zu unlauteren Maßnahmen führt.

    Bitte wundern Sie sich daher nicht, dass Sie gefragt werden, ob Sie eine Mehrfachbeauftragung vorgenommen haben. Lügen Sie hier, machen Sie sich gegenüber dem Vermittler schadensersatzpflichtig. Sagen Sie die Wahrheit, müssen Sie damit rechnen, dass für Sie nachteilige Rechtsfolgen eintreten, z. B. Vorab-Honorar, Abbruch der Beratung, unwiderrufliche Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Vermittler, Provisionsteilungsvereinbarung etc. Lösbar ist dieser Konflikt nur, wenn Sie auf eine Mehrfachbeauftragung verzichten.

    Gute PKV-Berater werden nicht für Sie tätig, ohne dass dieser kritische Punkt geklärt ist! Der einzige Grund zum Kontakt eines weiteren bzw. neuen Beraters ist, wenn Sie ein schlechtes Gefühl haben, beispielsweise weil Risiken verschwiegen werden, die Aufklärung unzulänglich ist, Ihre Fragen nicht ernst genommen werden, Gesundheitsfragen weichgekocht werden etc.

    1. §146 VAG – Substitutive Krankenversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__146.html

    2. “ohne Datum“, Aufruf 2022-01-19 PremiumCircle Deutschland GmbH – Impressum https://www.premiumcircle.de/kontakt/

    3. 2021-11-22 Wertpapier Forum – Barmenia die leistungsstärkste PKV am Markt (& weltweiter Schutz)? – Beiträge ab User „johpor“ https://www.wertpapier-forum.de/topic/62686-barmenia-die-leistungsst%C3%A4rkste-pkv-am-markt-weltweiter-schutz/?tab=comments#comment-1473184

    4. 2022-05-16 Screenshot aus der online Schulung der Barmenia und SDK; auf Anforderung bei jedem Barmenia Maklerbetreuer als Sideletter möglich

    5. 2020-02-13 E-Mail an Emittenten und 2022-02-21 E-Mail an Kanzlei; Titel und Inhalte wegen Datenschutz nicht dargestellt

    6. 2022-01-12 IWW – Courtage des Versicherungsmaklers von A bis Z: Das sind die wichtigsten Spielregeln ‒ Teil 1 https://www.iww.de/vvp/courtage/courtageanspruch-courtage-des-versicherungsmaklers-von-a-bis-z-das-sind-die-wichtigsten-spielregeln-teil-1-f142841