Zielgruppen

PKV-Zielgruppe Gewerbetreibende/Selbstständige & Freiberufler

Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit

Vorab: Bitte prüfen Sie ehrlich, ob Sie wirklich Gewerbetreibender/Freiberufler sind oder nur Scheinselbstständiger. Es mag dem Ego einen Knick geben, doch viele Pseudo-Unternehmer erleben eine böse Überraschung, wenn sie plötzlich rückwirkend als Sozialversicherungspflichtig eingestuft werden, was zur Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen führt, ohne dass die PKV-Beiträge vollständig erstattungsfähig wären.

Zuletzt traft es die Berufsgruppe der Fitnesstrainer & -Coaches, welche zumeist in die „betriebliche Organisation eingebunden sind“ und daher als Arbeitnehmer zu bewerten sind, auch wenn sie „freie Mitarbeiter“ heißen.[1]

Die gleichen Überlegungen gelten für Paketfahrer, Kiosk-Betreiber, diverse „Dozenten“, Schauspieler und Künstler, Handelsvertreter, Consultants, freie Praxismitarbeiter, „Subs“ (z. B. Handwerker), Call-Center-Agenten, Tele-Marketer, Promoter etc.

Sparen Sie sich das Sparen

Sparen Sie nicht am falschen Ende. 9/10 Selbstständigen wollen bei der PKV sparen, weil:

  • sie jung seien,
  • die Firma so viel Geld abwirft,
  • Kosten selbst getragen werden könnten,
  • man später beim Ehepartner in die Familienversicherung kann,
  • sich ins Ausland absetzen will und/oder
  • den „Homo-Consolatio-Maximus“ Super-Berater mit „Tricks“, die sonst keiner kennt…

Kurzum: Alles Scheißdreck! Verzeihen Sie bitte die drastische Wortwahl! Dem Autor ist in 20 Jahren noch kein Fall untergekommen, wo ein sehr gut PKV-Versicherter sich darüber beschwert hätte, dass er beste Versorgung hatte. Sehr wohl sind ihm aber die Problemfälle untergekommen, die aus den o. g. „Überlegungen“ resultierten:

  • Altersarmut, weil der Billigtarif nicht genug Rückstellungen aufbaute aber im Alter überproportional teurer wurde.
  • Insolvenz, weil man sich das „zu teure“ Krankentagegeld gespart hat.
  • Siechtum, weil man durch zu hohe Selbstbeteiligung nicht mehr zum Arzt kann.
  • Ruinöse Selbstbeteiligungen, weil man den billigsten „Schutz“ gekauft hat, der teils noch unter Kassenniveau lag.

Völlig egal, wie gut Sie heute stehen, Sie haben nicht die Allmacht diesen Zustand für alle Ewigkeit unverändert fortzuschreiben! Bitte gehören Sie nicht zu den Idioten, die glauben mit der PKV sparen zu können und später problemlos in die Kasse zurückzukönnen. Dieser Fall ist die Ausnahme, das Scheitern die große Mehrheit.

Der Autor hat in zwei Jahrzehnten fast nur Versicherte erlebt, die es durch überhöhte Altersbeiträge bereut haben, weil die eingesparten Prämien nicht zurückgelegt, sondern verkonsumiert oder in einer Firma versenkt wurden. Die Folge sind überhöhte Beiträge im Alter oder eine monetär bedingte GKV-Rückkehr, wenn man die PKV durchschnittlich am stärksten benötigt: im Alter. Daher der Leitsatz:

Wer als Gewerbetreibender/Freiberufler nicht genug Geld für eine ordentliche PKV mit Alterungsrückstellungen hat, geht keiner Erwerbstätigkeit nach, sondern betreibt ein Hobby!

In Grenz-Fällen (z. B. Berufsanfänger) ist eine GKV mit Optionstarif für eine spätere PKV zu erwägen.

Flexibilität ist King

Neben der frei definierbaren Leistung ist bei jedem Selbstständigen die Flexibilität die oberste Maxime. Wissend, dass nur ca. 1/8 der Unternehmer mehr als ein Jahrzehnt durchhalten, und noch weniger zwei Jahrzehnte und mehr, sollten Sie sich nicht von falscher Arroganz leiten lassen. Wenn Sie gut im Saft stehen, benötigen Sie keine PKV. Wenn sie am Arsch sind, um das mal so frei zu formulieren, dann benötigen Sie die PKV, denn dann haben Sie nicht mehr alles unter Kontrolle. Zugang zu dieser PKV müssen Sie aber haben, bevor es zu spät ist…

Aus diesem Oberlehrer nachäffenden Gemeckere folgen ein paar einfache Erkenntnisse für Unternehmer:

  • Wer heute keinen Oberklasse-PKV-Vertrag einkauft, der muss (!) entsprechende Anpassungsoptionen haben. Erst recht für das Krankentagegeld.
  • Wer billig einsteigt, muss upgraden oder sicher (!) aussteigen können.
  • Eine etwaige Ersparnis ist aus Gründen der Risikodiversifizierung dringend sicher anzulegen, denn die Firma und Altersvorsorge bergen idR schon genug Risiken, zumal sie ein Klumpenrisiko sind.
  • Neben Exit-Szenarien aus der PKV müssen auch Armuts- oder gar Insolvenz-Szenarien bedacht werden.
  • Die Tarifauswahl soll individuell erfolgen und nicht orientiert an Verbands- oder Kammerempfehlungen.
  • Der spätere Abschluss eines hohen KTG, einer Praxisausfallversicherung, Betriebsunterbrechung mit Leistung bei AU etc. bei einem anderen Anbieter als der heutigen PKV ist wahrscheinlich.
  • Junge Unternehmer sollten erst in der GKV die Einkommenssituation prüfen und eine Option auf die PKV abschließen, wenn keine sofortige Finanzierungssicherheit zu erwarten ist.

Hinweis für Scheidung und Unterhalt

Hinweis für Scheidung und Unterhalt: Wer Unterhalt bekommt, muss diesen bei GKV-Beiträgen berücksichtigen. Wer hingegen Unterhalt zahlt, der kann diesen als Werbungskosten bei den GKV-Beiträgen abziehen. Die gleiche Logik wird bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (VuV) sowie bei Kapitalerträgen angewandt.[2]

Im Umkehrschluss ist damit zu rechnen, dass ein privates KTG auf das unterhaltsfähige Einkommen Anrechnung finden wird, auch wenn dazu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert.

Vereinzelt kann dies dazu führen, dass die GKV die günstigere Versicherung wird.

Hinweis für Freiberufler

Im Kapitel zur KVdR wird erklärt, unter welchen Umständen man das Beitrags-Privileg der GKV im Rentenalter erlangen kann. Eine Bedingung ist der Bezug einer gesetzlichen Rente,[3] was für die Mehrheit der Mitglieder im Versorgungswerk nicht der Fall sein wird, weil das Versorgungswerk als Ersatz für die GRV eingerichtet wurde und diese meist so früh ersetzt, dass keine GRV-Rente möglich ist. Damit wären Sie freiwilliges Mitglied und würden den GKV-Höchstbeitrag ohne Zuschuss auf alle Einkünfte zahlen, auch auf bereits versteuerte wie z. B. VuV, Kapitalerträge etc.

Eine Umgehung ist nahezu ausgeschlossen, da die GRV im Rentenantrag auch die KV-Verhältnisse der letzten Jahre prüft.[4] Daher gilt für die meisten Freiberufler, darunter Ärzte, Ingenieure & Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater etc., dass die PKV aufgrund der Einkünfte oft die bessere sowie günstigere Versorgung ist.

Zudem sollten etwaige, noch gültige Beitragsprivilegien nicht als gegeben angesehen werden. So hatte beispielsweise das Berliner Versorgungswerk der Rechtsanwälte eine einstige Altersgrenze von 45 Jahren zur Beitragspflicht bei gleichzeitiger Erhöhung der Pflichtbeiträge von 1/10 des GRV-Höchstbeitrags auf 5/10 beschlossen, ohne dass diese erhöhten Beiträge mit anderen artgleichen Beiträgen verrechenbar sein. Die Sicherheit des Versorgungswerks sei auch bei Mehrbelastung des Mitglieds zu priorisieren. Dem Mitglied sei die Mehrbelastung zumutbar.[5] Zwar bezieht sich dieses Beispiel auf die Altersrente, doch könnte es auch eine etwaige Betragsprivilegierung KVdR-Pflichtversicherter von Versorgungswerken entfallen, da eine artverwandte Logik zu Grunde liegt.

Warnhinweis für GKV-Beiträge und Krankengeld

Junge Unternehmer sind vereinzelt versucht aus Kostengründen anfangs in der GKV zu bleiben und erst später in die PKV zu wechseln. Nicht nur, dass dafür ein Optionstarif notwendig ist, der abschließbar ist, obwohl eine freiwillige (!) GKV-Mitgliedschaft besteht, auch die Kosten können rückwirkend in die Höhe schießen.

Der Steuerbescheid ist die Grundlage für die GKV-Beiträge, wobei eine starre Dreijahresfrist zur Erklärung gilt[6] Unternehmer tendieren vereinzelt zu später Abgabe der Steuererklärung, teilweise gibt es auch Rechtsstreit mit dem Finanzamt. All das wird dem Unternehmer nachteilig bei der GKV ausgelegt! Denn seit 2018 gilt die starre Dreijahresfrist zw. Meldung an die GKV,[7] bei deren Überschreiten die GKV verpflichtet ist die Strafbeiträge einzutreiben, auch wenn sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds überschreiten, eine Härte darstellen oder fristgerecht hätten niedriger bemessen werden müssen. Seit der Gesetzesdebatte gibt es anhaltenden Kritiken von Sozialverbänden und Verbraucherschützern.[8] Klagen dagegen waren bisher erfolglos.

Die Berechnung des gesetzlichen Krankengelds erfolgt anhand der Einkommenssteuerbescheide, wobei eine nachträgliche Erhöhung meistens ausgeschlossen ist, wie diverse Sozialgerichte urteilten.[9] Daraus ergibt sich für Unternehmer ein Beitrags-Dilemma: Eine niedrige frühzeitige GKV-Meldung wird vorgenommen, um niedrige Vorabzahlungen zu leisten, aber sie senken den KG-Anspruch. Wird zu hoch gemeldet, wird Kapital zweckgebunden, welches die GKV verrechnet; wobei eine KG-Senkung vereinzelt, möglich ist. Wird verspätetet gemeldet oder eine Meldung ist nicht möglich, droht die o. g. Gefahr der Strafbeiträge.

Erschwerend kommt hinzu, dass einige Verzögerungen nicht durch das Mitglied zu verantworten sind, etwa wenn es einen Prozess über Regressforderungen des Krankengeldes gibt. Sie werden diesem dennoch angelastet, wobei der Autor sicher ist, dass dieses Verhalten von Gerichten untersagt werden wird.

PKV-Kriterien für Gewerbetreibende, Selbstständige & Freiberufler

+++ 2Do +++

— Not2Do —

  • Passendes Krankentagegeld, spz. bzgl. versicherbarer Höhe
  • Ggf. zusätzliches Krankentagegeld für die ersten sechs Wochen, ggf. über die Firma
  • KTG-Ersatzprodukte, ggf. über die Firma
  • Optionsrechte
  • Anwartschaften bei Statuswechsel
  • Steueroptimierte Vorauszahlung
  • Umwandlungsrechte (z. B. wg. Status in AN)
  • Ggf. Option auf GKV-Rückkehr
  • PKV-Zuschuss zahlen, da idR nicht steuerfrei
  • Keine zu hohe Selbstbeteiligung
  • Zu schwache Leistung einkaufen
  • Nicht für später sparen, egal ob in der PKV oder extern; machen, auf jeden Fall sparen!
  • Exit-Szenarien unsauber planen (Risiko des Totalverlustes)

Beratungsbeschränkung des Autors bei „digitalen Nomaden“

Meine Erfahrung lehrt, dass Nomaden aller Art sich als Kunden nicht lohnen. Der Aufwand ist deutlich höher als bei den meisten anderen Kunden. Aufgrund von Alter, Selbstüberschätzung, unsicheren Geldflüssen sowie Geo-Arbitrage herrscht überdurchschnittlich oft eine starke Sparmentalität vor. Zudem endet es meist in einem auffälligen Missverhältnis von beanspruchter Beratungszeit in Relation zur erbrachten Versicherungsprämie, so dass eine Beratung von Nomaden aller Art durch den Autor nur mit einem Stundenhonorar in Frage kommt.

  1. 2023-06-23 LSG Bayern – Az. L 7 BA 72 /23 B ER https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174239
  2. 2022-06-28 BSG – Az. B 12 KR 11/20 R https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/172224
  3. 2003 DRV – Krankenversicherung der Rentner (KVdR) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/K/kvdr.html
  4. 2023-01-01 DRV – R0810 – Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) – P2. Ff https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0810.html
  5. 2024-02-15 Verwaltungsgericht Berlin – Versorgungswerk der Rechtsanwälte: Erhöhter Beitrag für freiwillige Mitglieder rechtmäßig (Nr. 9/2024) in Bezug auf Az. VG 12 K 221/23 https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1417175.php
  6. §204 IV a SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
  7. 2018 Deutscher Bundestag – Dokumentation WD 9 – 3000 – 048/18 – Zur Beitragsgerechtigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung https://www.bundestag.de/resource/blob/592488/9c4b0eb82c0e9d2bb3938b8a0329b7ab/WD-9-048-18-pdf-data.pdf
  8. 2023-10-05 SWR Aktuell – Versicherte kämpfen gegen „unfaire“ Krankenkassenforderung https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/krankenversicherungen-verlangen-horrende-summen-frist-versaeumt-100.html
  9. 2023-10-05 Haufe Sozialwesen – Ist die Höhe von Krankengeld bei Selbstständigen nachträglich zu korrigieren? https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/krankengeldberechnung-bei-selbststaendigen_242_606746.html

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