Die meisten Eltern möchten für ihre Kinder die bestmögliche medizinische Versorgung! Nur wie? Und wo? Auf was müssen Eltern achten? #Operationen und das #Krankenhaus inklusive Privatkliniken können für ca. 6€/Monat/Kind versichert werden. Dabei sprechen wir nicht über einen „billigen Jakob“, sondern einen hochwertigen Schutz Damit wird Ihr Kind ein vollwertiger #Privatpatient, selbst wenn Sie einen Spezialisten benötigen, der keine Kassenzulassung hat.

Welche Leistungen sollte eine stationäre Zusatzversicherung beinhalten?

Es entscheiden einzig und allein die Versicherungsbedingungen. Kulanz ist etwas, auf dass Sie nicht hoffen sollten. Umso wichtiger ist es, dass die Formulierungen „Muss„-Formulierungen“ sind und keine „Kann„-Formulierungen. Wer hier am falschen Ende ansetzt, kann es gleich lassen. Richtig oder gar nicht!

Anbei eine Zusammenfassung der wichtigsten Leistungspunkte, die von den empfohlenen Versicherungen inklusive der Barmenia, erfüllt werden. Weiter unten finden Sie Erklärungen zu den einzelnen Klauseln.

1er-Zimmer bzw. Zweibett-Zimmer

Wahlärztliche Behandlung inkl. Chefarzt und Spezialist Hinweis: Privatarztwahl heißt, dass Sie den Arzt aussuchen dürfen. Wählen Sie den Besten, was nicht zwingend der Älteste oder der Chefarzt sein muss!

  • GOÄ >3,5x, keine Begrenzung auf den sog. Höchstsatz der GOÄ oder Begrenzung auf den Chefarzt
  • Ambulante OPs als Privatpatient
  • Differenzkosten bei abweichender Krankenhauswahl oder Fremdeinweisung
  • Privatkliniken ohne Beschränkungen (Ausnahme USA bzw. Nafta-Staaten)
  • Mitversicherung von gemischten Anstalten
  • Roomin-In
  • Leistung bei stationärer Kur
  • Bildung von Alterrungsrückstellungen ab 18. Lebensjahr
  • Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

Diese Leistungen muss (!) eine gute OP- & Krankenhausversicherung beinhalten. Alles andere ist nur eine Mogelpackung!

Welche Gebühren (GOÄ) muss ich absichern?

In Deutschland gilt die Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ genannt, deren Kurzform mit einigen Beispielen beim PKV-Verband zu finden ist. In der GOÄ ist festgelegt ist was wofür berechnet werden darf. Viele Spezialisten berechnen aber höhere Faktoren, die über dem Höchstsatz von 3,5x liegen. Wenn der Tarif das nicht zahlt, droht eine Lücke oder die Behandlung erfolgt nicht. Spezialisten müssen sich nicht unter Wert verkaufen! Tarife die nur begrenzt leisten sind daher abzulehnen! So wäre die Formulierung bis 5,0x GOÄ genau so verwerflich wie die Beschränkung ausschließlich auf den Chefarzt.

Stationäre GOÄ Hierarchie

Wahlleistung 2-Bett oder 1-Bett Zimmer

Diese Leistung ist empfohlen, da neuere Krankenhäuser oft gar keine Mehrbettzimmer mehr haben. Teils ist die Infrastruktur auch nicht darauf ausgelegt, dass sie die Privatleistungen auf den normalen Stationen empfangen können. Tendenziell sollten Sie das 1er Zimmer bevorzugen! Wenn beispielsweise eine Krebsbehandlung ansteht, hätten Sie aufgrund der Autoimmunsupressiva vermutlich lieber ein Einzelzimmer, statt den potentiell gefährlichen Besuch des Nachbarn im 2er Zimmer, oder nicht? Ein ähnlicher Gedanke gilt für Schnarcher, Menschen mit hohem Besuchsaufkommen, Hygienmängel etc.

Freie Krankenhauswahl

Die haben Sie in Deutschland eigentlich. Eigentlich, denn was machen Sie, wenn Sie gerne eine Spezialklinik hätten? Oder wenn Sie sich wegen Unzufriedenheit selbst entlassen wollen? Dann benötigen Sie diese Klausel, sonst darf die Versicherung die Leistung verweigern! Gleiches gilt für die Krankenkasse! Mit dieser Klausel vermeiden Sie einen etwaigen Regress und sichern die bestmögliche medizinische Versorgung.

Gemischte Anstalten

Etwa 1/3 der deutschen Krankenhäuser sind keine reine Krankenhäuser. Dann spricht man von gemischten Anstalten. Wollen Sie dennoch dort behandelt werden, benötigen Sie den pauschalen Verzicht auf den Ausschluss von gemischten Anstalten.

Ambulante Operationen

Immer mehr Operationen werden ambulant durchgeführt, oft als Ersatz für die stationäre Aufnahme. Diese Klausel versichert diese sog. Ersatzoperationen.

Achtung: Es geht um den Ersatz für grundsätzlich stationäre OPs. Sogenannte einfache Behandlungen, z. B. die ambulante Entfernung von Warzen oder Ähnliche, nicht stationäre Leistungen, sind nicht umfasst! Wäre die Warze zum Beispiel bis auf den Knochen gewachsen und damit stationär zu behandeln, wäre es abgedeckt.

Vor- und nachstationäre Behahndlung

Dies umfasst z. B. zusätzliche Kontrolluntersuchungen oder Impfungen sowie die Aufnahme- und Entlassungsuntersuchung.

Rooming-In

Als Eltern können Sie mit Ihren Kindern (meistens bis 10. Lebensjahr) zusammen untergebracht werden. Dieses Beistell-Bett wird auch #Rooming-In genannt.

Kur-Zuschuss

Viele Kuren werden über andere Träger übernommen, doch zumeist haben Sie ein Restkostenrisiko, z. B. für Unterkunft und Verpflegung. Beim o. g. Tarif bekommen Sie ein #Kur-Tagegeld von 100€ für bis zu drei Wochen bei einem Kur, Reha oder Sanatoriumsaufenthalt.

Altersrückstellungen

Aufgrund der Gesetzesvorgabe bilden alle Tarife der PKV erst ab dem 18. Lebensjahr Alterrungsrückstellungen und sehen oft einen Beitragssprung zum 21. Lebensjahr vor. Daher sind diese Tarife in jungen Jahren sehr günstig. Theoretisch gibt es Tarife ohne dauerhafte Alterungsrückstellungen, welche anfangs günstiger sind. Aber aufgrund der unvorhersehbaren Beitragsentwicklung, empfehle ich das nicht.

Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

Die Versicherung verzichtet auf das ordentliche #Kündigungsrecht. Sie können also nicht wegen Inanspruchnahme von Leistungen gekündigt werden. Ohne diese Klausel könnte die Versicherung sonst binnen der ersten drei Jahre kündigen.

Wartezeiten

Es gelten keine #Wartezeiten für die Inanspruchnahme von Leistungen. Dafür sind die Gesundheitsfragen ehrlich zu beantworten! Wenn Sie hier Lügen, kann die Versicherung sich vom Vertrag lösen. Riskieren Sie das bitte nicht, denn es geht um die Gesundheit Ihrer Kinder!

Sonstige Leistung/Klauseln

Es gibt noch weitere Leistungen wie Zuschüsse zu ambulanten Krankentransporten oÄ, doch diese sind nicht „kriegsentscheidend“. Die relevanten Punkte sind die GOÄ ber dem Höchstsatz (ohne Begrenzung), die freie Krankenhauswahl und die ambulanten OPs. Denn nur so stellen Sie sicher, dass die bestmögliche Medizin verfügbar und bezahlbar ist!

Marktüberblick/Vergleich

Der Risikoträger für den zurzeit besten Tarif ist die Barmenia Krankenversicherung aus Wuppertal, welche 1904 in Leipzig gegründet wurde. Die Barmenia Krankenversicherungen hat zwei Weltkriege überstanden und dennoch Ihre Leistungen erbracht. Neben dieser Beständigkeit besticht die Gesellschaft auch durch Klarheit. So sind z. B. die Tarifbedingungen nur vier Seiten dick, wovon einige Punkte lediglich Formalia sind.

Welche Tarife sind für Kinder gut geeignet?

Marktvergleich OP- & Krankenhausversicherung

Bei den o. g. Versicherungen (Arag, Barmenia, Gothaer, Hallesche, Süddeutsche, Württembergische) gibt es auch schlechte Tarife, daher ist die Bezeichnung wichtig. Sie dürfen nicht blind den Anbieter kaufen, sondern müssen auf den genauen Tarif achten.

Darüber hinaus gibt es noch andere gute Anbieter (z. B. Universa), die aus Platzgründen nicht dargestellt wurden.

Wer sind die schlechten Versicherungen?

Es geht nicht um die Versicherung, sondern um die konkreten Tarife! Einige Versicherungen haben gute und schlechte Tarife, daher ist es wichtig genau hinzuschauen. Leider haben die meisten Angebote versteckte Pferdefüße! Betrachten Sie deshalb bitte NIE nur die oberflächlichen Vergleiche. Lesen Sie immer das Kleingedruckte, denn alle Anbieter versuchen durch Augenwischerei (window dressing) besser aus zu sehen als sie sind! Bei den o. g. Tarifen habe ich geprüft, dass nichts Schlimmes im Kleingedruckten steht. Das Gegenteil ist der Fall für die u. g. Liste, denn diese Tarife sind schlecht. Hier sollte niemand sein Kind versichern! Daher sollen Sie von den u. g. Anbietern tendenziell Abstand nehmen. Wie Sie erkennen, bieten auch etablierte Anbieter (z. B. Allianz, BBKK, Continentale, DKV, Generali, Nürnberger, Signal Iduna) schlechte Tarife an. Sie dürfen sich nicht am Markennamen oder der Größe orientieren!

Die u. g. Tarife sehen auf den ersten Blick aus, sind aber Mogelpackungen, weil die relevanten Klauseln nicht vollständig erfüllt werden. Sie tun sich oder dem Kind damit keinen Gefallen.

Marktvergleich Warnliste OP- & Krankenhausversicherung

Welche Nachteile hat die Zusatzversicherung?

Keine direkten Nachteile, denn Sie kaufen sich zusätzlichen Schutz ein, den Sie optional einsetzen können aber nicht müssen. Angemerkt sei aber, dass wer privat Versicherter ist – egal ob mit #PKV oder via #Krankenzusatzversicherung – eine erhöhte Verantwortung trägt. Sie könnten sich blind auf die Ärzte und deren Empfehlungen verlassen, sollten Sie aber nicht! Sie sollten sich selbst erkundigen welche Behandlungen möglich sind, eigene Abwägungen treffen und für sich und die Kinder entscheiden was die angebrachte Behandlung ist, wo sie stattfinden soll und wer sie durchführen darf. Nur weil theoretisch „alles“ bezahlt wird, sollten Sie sich nicht zum Spielball machen lassen.

Auch bleiben zwei Bedingungen bestehen:

  • dass eine medizinische Indikation gegeben muss und
  • das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden muss.

Wer den Blinddarm im Kurort in einer Schlossklinik entfernen lassen will, der wird an diesen zwei Fällen scheitern. Wer nur dort seine lebensverlängernde Behandlung bekommt, der hat indes gute Aussichten auf eine Kostenübernahme.

Wer sich privat (zusatz-) versichert, der möchte die freie Wahl wer, wann, was mit dem eigenen Körper tun darf. Also Selbstbestimmung sowie die bestmögliche Gesundheitsversorgung. Dummerweise kommen diese Privilegien mit einer Selbstverantwortung daher!

Lassen Sie sich nicht zur Melkkuh machen!

Es ginge mit dem o. g. oÄ Tarifen! Aber Holzauge sei wachsam! Einige Ärzte werden Ihnen werthaltige Empfehlungen aussprechen. Andere möchten Sie vielleicht aus Gründen der Gebührenmaximierung „austherapieren“, wie es im Medizinerjargon auch genannt wird. Wieder andere überweisen Sie an Kollegen „um etwas zur Sicherheit abzuklären“. Nur weil Sie „all-you-can-Arzt“ mit dem Tarif zur Option haben, sollten Sie nicht blindlings jedwede Leistung in Anspruch nehmen sondern weiterhin den gesunden Menschenverstand walten lassen.

Ein paar Beispiele über unsinnige Behandlungen, mit denen man einige meiner Mandanten melken wollte:

  • Allergietest (ca. 700€) obwohl der Patient wg. Nagelpilz kam (ca. 120€)
  • Diverse dermatologische Untersuchungen (ca. 550€), da die drei Pickel Akne seien, statt einfachem Hautkrebsscreening (ca. 130€)
  • Abrechnung von Melanom (schwarzer Hautkrebs) inklusive Entfernungen (ca. 400€) statt Hautkrebs Screening (ca. 130€)
  • Abrechnung einer Skoliose OHNE bildgegebende Verfahren (ca. 400€) statt orthopädische Behandlung für Rückenschmerzen (ca. 90€)

Was mache ich bei Abrechnungsbetrug?

Eine schwierige Frage, weil es vom Einzelfall ab hängt! Ich empfehle das Gespräch mit dem Arzt, denn oft weiß dieser gar nicht was von der Software alles abgerechnet wird oder was vorne von der Patientenverwaltung gemacht wird. Wenn der Mediziner nicht gesprächsbereit sein sollte, dann ist im Einzelfall ab zu wägen. Aber es bleibt fest zu halten, dass ein Arzt, der Sie bei Abrechnungen betrügt, nicht jener sein sollte dem Sie Ihre Gesundheit oder die Ihrer Kinder anvertrauen.

Sonderfall Privatkliniken & Auslandsklinik

Nicht jede „Privat“-Klinik in Deutschland ist abrechnbar. Einige Kliniken haben zum Beispiel keine Zulassung oder beschäftigen Mediziner ohne hier anerkannte medizinische Titel. Sie müssen vor geplanten Krankenhausaufenthalten eine Kostenzusage einholen. Diese Pflicht gilt für die GKV, die PKV und die Zusatzversicherungen ohne Ausnahme! Diese Kliniken müssten Sie eigentlich auf den Missstand hinweisen, manchmal geschieht das jedoch nicht. Setzen Sie sich keinem Risiko aus, fragen Sie vorher die Versicherung! Die positive Nachricht ist, dass dies nicht für Notfalleinweisungen gilt und im Rahmen einer Notfalleinweisung auch die Gebühren auf maximal 3,5x GOÄ begrenzt sind. Als Notfall, z. B. durch einen Sportunfall, haben Sie kein Risiko, wenn Sie einen der guten Tarife haben.

Einige Tarife zahlen zwar Privatkliniken, beschränken sich aber auf ein Vielfaches der gesetzlichen Gebühren (z. B. 150% der gesetzlichen Gebühren). Auch deshalb sollten Sie vorher fragen! Würden jedwede Phantasie-Preise der Gesundheitshotelerie bezahlt, wären die Prämien unbezahlbar. Denken Sie an den gesunden Menschenverstand. Beispiel: Wenn Sie beschliessen sich in der Parkklinik Bensberg behandeln zu lassen, stellt dies erstmal kein Problem dar. Wenn Sie aber „zufällig“ im nebenan liegenden Althoff Grandhotel Schloss Bensberg „Behandlung“ erfahren, und seien es Verpflegung sowie Unterkunft, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn die Versicherung die Leistung auf den doppelten gesetzlichen Tagessatz kürzt! Ein Klick auf die Bilder der Etablissments sollte Ihnen verraten weshalb…

Außerdem sind bei einigen Tarifen Auslandskliniken nicht ohne Rücksprache mit der Versicherung versichert, denn diese rechnen nicht nach deutschen Gesetzen ab. Fahren Sie daher bitte nicht ins Ausland ohne vorher Rücksprache zu halten. Für Notfälle gilt das gleiche wie in Deutschland.

Welchen Verwaltungsaufwand habe ich?

Der einzig „echte“ Nachteil ist der Verwaltungsaufwand. Es wird wie bei Beamten mit der Beihilfe: Sie bekommen vom Arzt eine Rechnung, oftmals durch eine Verrechnungsstelle wie die PVS versandt. Diese müssen Sie bezahlen und sich die Erstattung von der Versicherung holen. Meistens können Sie während der Zahlungsfrist des Arztes die Erstattung bereits von der Versicherung beantragen. Schneller geht es mit der App. Die Nutzung von Apps empfehlen wir, weil es idR genügt darüber die Rechnungen hoch zu laden, es spart zusätzlich Porto. Bei geplanten Aufenthalten können Sie eine Verrechnung im Vorfeld vereinbaren um den Aufwand zu minimieren.

Tipp: Denken Sie daran die Kostenzusage beim geplanten Krankenhausaufenthalt im VORFELD ein zu holen. Das spart Mühe und Ärger! Die Versicherung kann Sie zudem darauf hinweisen, wenn Gebührenschneider versuchen Sie zu übervorteilen. Sie darf Ihnen aber nicht vorschreiben woanders hinzugehen, wenn Sie einen der guten Tarife haben. Somit werden Sie nicht mehr so leicht das Opfer von Gebührenmaximierern. Gebührenvereinbarungen sind ungültig, wenn Sie nicht mindestens 24h Bedenkzeit hatten. Damit werden Sie auch als Unfall kein leichtes Opfer! Die Versicherung ist Ihr Verbünderter, nutzen Sie dessen Erfahrungswerte!

Fazit – Der Abschluss der OP- & Krankenhausversicherung ist sinnvoll

Wem sein Kind keine 6€/Monat wert ist, dem kann und will ich nicht helfen! Aber wer bis hier liest, ist idR ein dediziert informierter Elternteil, was ich begrüße. Wenn Sie die o. g. Punkte beherzigen, dann spricht alles für einen Abschluss. Denn so günstig werden Sie Kinder vermutlich nicht mehr in einem so leistungsstarken Tarif zu dem Preis versichern können. Außerdem ist man in jungen Jahren gesünder als im Alter, was die Gefahr von Leistungsauschlüssen oder Risikozuschlägen minimiert.

Sie können uns entweder kontaktieren oder direkt selbst rechnen & abschließen. So wie es Ihnen am liebsten ist, nur am besten zeitnah, also am besten jetzt anfragen oder abschließen! ;)

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