Mythen und urbane Legenden über die PKV

Leider gibt es viele Mythen und Halbwahrheiten, die verbreitet werden.

Mythos Bilanzkennzahlen-Voodoo und Ratings

Kennzahlen sind eine Momentaufnahme über die wirtschaftliche Gesamtlage einer PKV, die kaum Aussagen für die Zukunft ermöglichen, zumal die Erstellung, Bewertung & Interpretation nicht einheitlich erfolgt. Dies gilt insbesondere für den internationalen Standard IFRS-17, der sehr große Ermessensspielräume beinhaltet und bestimmte Geschäftsmodelle schwer darstellbar macht.[1] Da es keinen einheitlichen Standard gibt, sind bestimmte Kennzahlen stark Fehler anfällig, zumal VUs diese einfach anders berechnen können, um besser dazustehen. Dies gilt besonders für die Kapitalanlagen.[2] Daher gilt, dass auf Basis von Kennzahlen keine Auskünfte zu Tarifentwicklungen getroffen werden können![3]

Selbst Standardformeln können überholt sein, da sie die Realität nicht widerspiegeln oder aufgrund ihrer pauschalen Vorgaben nicht auf das zu prüfende Unternehmen passen, welches ggf. ein von der Standformel abweichendes Risikoprofil hat.[4]

Welche Rating-Arten existieren?

Außerdem müsste geprüft werden, ob es ein pi rating (public information rating) ist, welches ohne Auftrag sowie ohne Freigabevorbehalte der untersuchten Firma erstellt wurde. Diese halbwegs neutralen Ratings spielen in der Praxis keine Rolle mehr, weil die großen internationalen Ratingagenturen diese Leistung eingestellt haben.[5] Stattdessen zahlen die Versicherungen seit geraumer Zeit lieber hohe Summen für sog. interaktive Ratings, denn hier gibt es Vetorechte, welche die Veröffentlichung sowie unerwünschte Ergebnisse verhindern. Nahezu alle Rückversicherer gehen so vor. Ein Vorgehen, was erklärungsbedürftig ist.[6] Schlimmer ist nur, dass Produkt-Ratings nicht unter die EU-Rating-Verordnung fallen, womit typische Vergleichssoftware wie Franke & Bornberg, Morgen & Morgen etc. nicht erfasst werden. Somit gilt, dass weder Rating gleich Rating ist noch Ratingagentur gleich Ratingagentur.[7]

In der Praxis kommt es vor, dass Siegel verkauft werden, welche irreführend sind, weil sie den Eindruck erwecken, dass es sich um geprüfte Leistungen handelt, die bestimmten Qualitätskriterien unterliegen würden, obwohl sie lediglich gegen Lizenzgebühr an die Dienstleister verkauft werden, z. B. Siegel wie „FOCUS-Empfehlung“. Die Aufmachung als Prüfsiegel sowie die werbliche Verwendung ist irreführend.[8]

Rating-Agenturen bestätigen die eigene Sinnlosigkeit

Wie auch bei den Ratings für Finanzinstrumente gilt, dass es höchst subjektiv sowie fehleranfällig ist. So untersuchten beispielsweise der Map-Report (09.08.2021),[9] Morgen & Morgen (09.08.2021)[10] sowie Ascore (08.10.2021)[11] zeitnah die gleichen Kennzahlen. Sie kamen auf völlig unterschiedliche Ergebnisse, was u. a. an der uneinheitlichen Datenbasis liegt, was die Auswahl der Versicherungen, der Kennzahlen sowie deren Interpretation anbelangt.[12] Und wer von diesen „hat Recht“? Natürlich niemand! Selbst der PKV-Verband warnt in seinen Erläuterungen zum Kennzahlenkatalog davor, dass die Kennzahlen uneinheitlich, unvollständig, fehleranfällig sowie von nicht quantifizierbaren Faktoren abhängen. Sie liefern keine ohne Weiteres ableitbaren Erkenntnisse für die Zukunft![13]

Auch haben einzelne Kennzahlen keine Aussagekraft, zumal es Gestaltungsspielräume gibt. Gleiches gilt für darauf basierende Kennzahlen, weshalb beispielsweise die Solvabilitätsberechnung keine Auskunft über die kurzfristige Ertragslage ermöglicht.[14] Krankenversicherungen haben eine deutlich abweichende Gliederung der Bilanz (eigentlich §266 HGB) sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (eigentlich §275 HGB), beispielsweise weil sie bestimmte Posten saldieren dürfen.[15]

Selbst die Urheber von Bilanzkennzahlen-Ratings, etwa das Analysehaus Franke & Bornberg mit seinem map-report,[16] geben zu, dass die Verwertung von Bilanzkennzahlen kaum eine Aussagekraft hat:

„Die Analyse und Bewertung von Bilanzkennzahlen erlaubt aber keine Rückschlüsse auf Service, Beratung, Betreuung oder Beitragsentwicklung.[17]

Fachmagazine warnen davor, dass Vermittler Ratings etc. in ihre Beratung einfließen lassen, denn:

  • es handelt sich um subjektive Einschätzungen, die nicht verbindlich sind.
  • einen Rechtsanspruch kann man aus Ratings nicht ableiten.

Dies macht Ratings zur Entscheidungsgrundlage unbrauchbar.[18] Daher sollte der Verbraucher sich nicht davon blenden lassen.

Beispiele für unsinnige Bilanzkennzahlenauswertung

Anbei Beispiele, warum Kennzahlen für den Verbraucher kaum einen Wert haben.

  1. Beispiel Bestandsprovision für die Vertragsbetreuung: Diese Kosten finden sich nicht in den berücksichtigungsfähigen Zuschlägen, die Abschlusskosten aber schon.[19] Handelt es sich um eine Abschlussprovision oder wird es – damit die Kennzahl schöner aussieht – als Aufbauzuschuss aus den Verwaltungsgeldern als getarnte Abschlussprovision gezahlt?[20] Eine kreative Buchführung ist möglich, branchenintern auch Verschiebebahnhof genannt.
  2. Beispiel Beitragsanpassungen der Vergangenheit: Nicht nur, dass jeder Tarif einer jeden Kohorte einzeln betrachtet werden muss. Was sagt die durchschnittliche Beitragsanpassung über Ihren Tarif? Nicht viel! Vergleichen Sie dazu die BAP der Central[21] (die mittlerweile Generali[22] heißt) aus 2013, dem schlechtesten Jahr der Firmengeschichte. Die Central wird von vielen Marktteilnehmern schlecht gemacht wird, weil sie nicht mehr mit freien Vermittlern arbeitet, sondern mit einem als bestenfalls fragwürdig zu bezeichnendem Vertrieb, der deutschen Vermögensberatung (DVAG). Aber seit dem o. g. großen Aderlass sind auch deren Kennzahlen wieder marktüblich. Selbst innerhalb der gleichen Tarifserie gibt es große Unterschiede, so dass eine einzelne Kennzahl keine Aussagekraft hat.
  3. Beispiel Zahlungsfähigkeit der Versicherungen bei unvorhergesehenen Ereignissen: Die Basis-SCR-Quote soll die Zahlungsfähigkeit von Versicherungen unter Extremszenarien ausdrücken.[23] Schaut man sich die 2018er Zahlen der PKV an, liegen alle über 100%, der schlechteste (!) Vollversicherer bei 300%. Die besseren liegen bei bis zu 1000%. Der beste Anbieter wäre die Ottonova mit ca. 2000%,[24] weil diese als Neugründung keine kranken Altbestände hat, die im Rahmen der Szenarioanalyse negativ zu Buche schlagen. Die Stress-Szenarien sind dabei fragwürdig. Durch Solvency-Vorgaben sind die Aktienquoten niedrig, womit der Kurseinbruch geringe Auswirkungen hat. Da Krankenversicherung künftige Beitragssteigerungen nicht bepreisen und Großschäden „kupieren“ (mathematisches Verfahren zur Begrenzung extremer Kosten), sind die Auswirkungen von Epidemien, Massenunfällen oder Katastrophen auch fragwürdig.[25] Mit den Informationen ist daher wenig anzufangen.
  4. Beispiel Alterungsrückstellungen: Die PKV darf die Summe der Alterungsrückstellungen in der Bilanz mit null werten, obwohl sie in der Praxis negativ ist.[26] Alternativ kann das arithmetische Mittel der Einzelalterungsrückstellungen für gerundete Versicherungsjahre via Näherungsverfahren verwendet werden.[27] Damit ist die Transparenz bei stark wachsenden PKVU sowie bei jungen PKVU nicht gegeben.
  5. Beispiel RfB: Eine Senkung der Alterungsrückstellungen wird als Ertrag bezeichnet, eine Erhöhung hingegen als Aufwendung.[28] Durch geschickte Wortwahl kann so ein falsches Bild erzeugt werden, denn folgende Formulierung klingt umgangssprachlich gut, ist aber fachsprachlich schlecht, wenn man die o. g. Benennungen kennt: „Wir haben die Erträge bei den Alterungsrückstellungen erhöht sowie gleichzeitig die Aufwendungen reduziert.“ Effektiv besagt dieser Satz, dass weniger Alterungsrückstellungen vorhanden sind.

Das Thema Kennzahlen ist so komplex, dass bestenfalls Wirtschaftsprüfer sowie Bilanzbuchhalter gewisse Aussagen treffen sollten. Diese lassen aber keine relevanten Rückschlüsse auf Tarife zu! Vergleichen Sie dazu die Ergebnisentstehung sowie -verwendung, wie Sie im Kennzahlenkatalog der PKV[29] steht. Selbst wenn Sie alle Kennzahlen kennen würden, wüssten Sie nicht wie diese im Wettbewerb einzuordnen sind, noch könnten Sie diese in Relation zu Ausgaben, zur Tarifkalkulation o. Ä. setzen. Versuchen Sie beispielsweise die Ergebnisentstehung und -verwendung ins Verhältnis zu den dort abgebildeten Kennzahlen zu setzen.

Grafik – PKV Verband – Kennzahlenkatalog der PKV S3[30]

Außerdem wären für eine Bewertung eine Vielzahl hochsensibler Angaben notwendig, die nicht an die Vermittler gelangen, weil sie direkt über das MVP-Portal der BaFin[31] intern gemeldet werden. Gleiches gilt für diverse andere Kennzahlen, etwa der Rentabilität bestimmter Kundenportfolios, da die PKVU unter dem Deckmantel des Europa- sowie Kartellrechts diverse Angaben – bspw. zu Prämiensätzen – nicht veröffentlichen müssen bzw. dürfen.[32]

Augenscheinlich logische Folgerungen müssen nicht richtig sein. So würden die meisten Menschen vermuten, dass eine hohe Eigenkapitalquote zwingend besser ist. Doch ist diese aus versteuerten Mitteln erkauft, während sie als RfB-Zuführung dem Versicherten steuermindernd zugutegekommen wäre.

Eine höhere RfB-Zuführungsquote würde gemeinhin als besser gelten, oder nicht? Setzen aber zwei PKVU exakt gleich viel RfB-Mittel ein, so hat das PKVU eine niedrigere RfB, welches die Gelder früher (zu Gunsten des Versicherten) einsetzt, weil die Quote im zeitlichen Ablauf berücksichtigt wird.

Die Abschlusskostenquote ist nicht Aussage kräftig, weil auf die Bestandsgröße statt auf den Neugeschäftsbeitrag bezogen.

Die Nettoverzinsung ist ebenfalls wenig aussagekräftig, weil das PKVU die Höhe in Grenzen steuern kann.

Die Vorsorge-Quote, gemeint ist die vermeintliche Zuführung zu den Alterungsrückstellungen in der Ansparphase, ist unbrauchbar, wenn unklar ist, zu welchen Bedingungen die Absparphase läuft.[33]

Solvenzquoten (z. B. SCR oder MCR) sind steuerbar. Beispielsweise gilt für die ökonomische Bilanz nicht das strenge Niederstwertprinzip, sondern die Posten werden „mit dem Betrag bewertet, zu dem sie zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnten.“[34] Zur Verdeutlichung wurden die wichtigen Worte fett markiert. Oder in platt: Der Buchwert einer Aktivposition entspricht nicht unbedingt dem Marktwert,[35] z. B. abgeschriebene Immobilien mit 1€-Buchwert.

Dabei werden Auf- und Abzinsungen mittels sog. inflationsneutralen Bewertungsverfahren (INBV) durchgeführt, wobei die Höhe oder Berechnung der Inflation nicht im Gesetz konkretisiert wird.[36] Die Details zur INBV stehen in der „Beschreibung der Methoden zur Ermittlung der inflationsneutralen Bewertung in der PKV“. Dessen Inhalte sind nicht öffentlich und werden vom PKV-Verband ausschließlich seinen Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellt.[37] Dem Autor gelang es bislang nicht eine Kopie zu erhalten. Anfragen an die BaFin, wie das überhaupt sein kann, blieben unbeantwortet.

Finger weg von Bilanzkennzahlen-Voodoo

Wenn ein Berater mit Kennzahlen-Voodoo anfängt, ist er mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Aufschneider. Lassen Sie sich nicht darauf ein, sondern suchen Sie sich einen qualifizierten Berater! Sie können lediglich sagen, dass eine PKV heute gute Kennzahlen im Vergleich zum Rest des Marktes hat. Das allein genügt nicht für eine Vermittlungsempfehlung. Im Umkehrschluss hilft es nicht sonderlich zu wissen, dass die Bilanzkennzahlen einer PKV schlecht sind, wenn der Tarif auf Sie passt. Was ist Ihnen wichtiger, der passende Tarif oder die handelsrechtlich gute Außendarstellung? Sie dürfen auf beides Wert legen, versteifen Sie sich aber nicht auf Kennzahlen. Auch die Rechtsprechung stuft derartige Ratings regelmäßig als unlauter ein, weil sie dem Betrachter keine vollständige, von Interessenkonflikten befreite Beurteilung erlaubt.[38] Außerdem gibt es das Problem der Einflussnahme, nicht nur durch Tarifoptimierung in Hinblick auf Ratings, sondern dass einige Versicherungen direkt Ratings kaufen, wenn deren Ergebnisse ihnen nicht gefällt.[39]

Kennzahlen-Voodoo ist für Wirtschaftsprüfer und nicht für Vermittler, denn Sie dient in erster Linie der Information der Kapitalanleger und Vorstände und nicht der Kundenberatung.

Interessierte Leser können viele Kennzahlen kostenfrei beim PKV-Verband einsehen: https://www.pkv-zahlenportal.de/werte/2008/2018/12

Die Lehmann-Brothers-Pleite[40] – welcher die Finanzkrise 2008 ausgelöst hat und bei der Corona-Krise fragliche Folgen hatte[41] – verdeutlicht, dass Ratings in Bezug auf Bilanzkennzahlen o. Ä. eine sehr geringe Aussagekraft haben.

Liste aufgekaufter PKVUs trotz unterschiedlicher Ratings

Zwischenzeitlich sind verschiedene PKVUs vom Markt verschwunden, weil sie von Wettbewerbern eingekauft wurden, teils weil sie wirtschaftlich nicht tragfähig (z. B. Karstadt Quelle) waren, teils obwohl es Vorzeigeunternehmen waren (z. B. Deutscher Ring).

  • Barmenia Versicherungsbank für Mittelstand und Beamte V.a.G. (damals Barmer, heute Barmenia)
  • Berlin-Kölnische Versicherung AG[42] (heute Gothaer)
  • Deutsche-Krankenversicherungs-Aktien-Gesellschaft zu Berlin (heute DKV)
  • Deutschnationalen Krankenversicherungsvereins aG (exklusiver NSDAP-Versicherungspartner, später Deutscher Ring, heute Signal Iduna)[43]
  • DBV-Winterthur Holding[44] (heute AXA)
  • Deutscher Ring[45] (heute Signal Iduna)
  • Iduna Nova VVaG[46] (heute Signal Iduna)
  • KarstadtQuelle Versicherung AG[47] (heute Ergo Direkt)
  • Mannheimer Versicherungen AG[48] (heute Die Continentale)
  • Nationaler Krankenversicherungsverein aG Stuttgart (Sonderfall aus WW2; 2002 aufgelöst)[49]
  • Vereinte Versicherung AG[50] (heute Allianz)
  • Victoria Versicherungskonzern[51] (heute DKV)
  • Volkswohl Krankenunterstützungskasse der Volksheilbewegung (heute Die Continentale)
  • Unterstützungsverein für Tabakfabrikarbeiter (heute Universa)

Kein Marktteilnehmer hat durch entsprechende Kennzahlenauswertung am Wertpapier-Markt an diesen Käufen lukrativ verdient. Kein „Rater“ hat durch entsprechende Wertpapier-Positionen sein „Wissen“ durch Kennzahlenanalyse vergolden können. Es hat schlich keiner vorhergesehen, obgleich mitunter fleißig Ratings verteilt wurden.

Die Verträge von für das Neugeschäft geschlossenen Gesellschaften laufen weiter, beispielsweise die Zahnzusatzversicherungen der CSS AG[52] (Schweiz) oder der Vicuritas AG.[53]

Selbst wenn eine Gesellschaft nicht gekauft würde, so gäbe es die Medicator AG, die als Auffanggesellschaft vom PKV-Verband gegründet wurde. Ausgestattet mit gesetzlichen Sicherungsmitteln sowie einem Haftungskapital von 1.000.000.000€ würde die Medicator AG kurzfristig die Verträge übernehmen, fortführen, Forderungen begleichen sowie auf andere PKV umverteilen.[54]

Vermutlich würde der Run-Off (d. h. die Abwicklung inklusive Neugeschäftseinstellung) für eine Krankenversicherung genau so laufen, wie bei der Lebensversicherung. Die BaFin prüft, bevor die Zustimmung zum Run-Off erteilt wird, womit die sichere Vertragsfortführung gewährleistet ist. Der Vertrag dann unter Wahrung aller Rechte fortgeführt. Lediglich neue Optionen kommen nicht hinzu. Der Ursprungsvermittler bekommt ggf. keine Courtagen mehr.[55] Wissen tut das jedoch niemand, weil dieser Fall noch nie für eine substitutive Krankenversicherung in Deutschland vorgekommen ist!

§204 VVG – Wer verkauft wird, hat mehr Wechselmöglichkeiten

Wichtig ist, dass bei alle diesen Versicherungen die Verträge der Kunden fortgeführt wurden. Durch den Tarifwechsel nach §204 VVG entstanden vielen Bestandskunden sogar Vorteile, weil sie in andere Kollektive wechseln können, die Ihnen vorher nicht zugänglich waren. Beispielsweise können ehemalige Victoria-Kunden in alle Tarife der DKV sowie Tarif derer zugekauften Unternehmen wechseln. Mathematisch wird dies durch das sog. Bestandserweiterungsmodell gelöst, welches u. a. für den Fall der Unternehmensverschmelzung entwickelt wurde und auch für die Paralleltarife von bisex zu unisex verwendet wird. Dabei kann eine sofortige als auch eine stückweise Verschmelzung vorgenommen werden.[56]

So könnte beispielsweise ein Altversicherter eines alten, schadenträchtigen Kollektivs in ein junges Neukollektiv wechseln. Damit hätte der Altversicherte den Beitragsvorteil des ausfinanzierten schadenträchtigen Kollektivs ins Neukollektiv mitgenommen, also deren kollektive Alterungsrückstellungen zu seinen Gunsten gemindert, profitiert aber von der niedrigeren Grundprämie des Neukollektives. Dieses wiederum muss einen „alten Sack“ finanzieren, womit der Vorteil des „alten Sacks“ zum Finanzierungsnachteil des Jungkollektivs wird.[57]

Persönliche Anmerkungen von Walter Benda

Was haben die Bilanzkennzahlen eines Autokonzerns mit meinem konkreten Auto zu tun? Was sagt der Durchschnittspreis einer Villa in Manhattan über die Kosten meiner Hütte in der tiefsten Eifel? Was interessieren die Durchschnittskosten eines Alienware-Gaming-Laptops, wenn ich einen günstigen Büro-PC benötige?

Naturgemäß behaupten Ratingunternehmen, deren Geschäftsmodell Kennzahlen-Voodoo ist, das Gegenteil,[58] nämlich dass es eine seriöse Wissenschaft sei.

Bis heute bleiben sie eine verbindliche Vorlage schuldig, wie denn eine haftungssichere Bilanzkennzahlenauswertung die Beratung beeinflussen müsste. Auch haben Sie keine DIN o. Ä. entwickelt, auf Basis derer ein Beratungsprozess stattfinden kann. Jedwede verbindliche Norm oder Handlungsvorlage wird vermieden, um die eigene Haftung zu vermeiden. Aber deren Auswertungen, Ratings o. Ä. sind furchtbar, furchtbar wichtig…

Auch gibt es keine Urteile, wo ein Vermittler aufgrund von Kennzahlenanalyse verurteilt wurde.

Es wird versucht eine hochkomplexe Fake-Relevanz aufzubauen! Kümmern Sie sich um die wichtigen Themen und lassen Sie sich nicht von so einem Unfug blenden!

Anekdote: Ein Wettbewerber, der u. a. meine Aussagen sowie mein Buch wegen des wissenschaftlichen Ansatzes in seinen Webinaren/Seminaren kritisierte, musste jetzt zurückrudern und zugeben, dass die Tarifqualität entscheidend ist und nicht das Bilanzkennzahlen-Voodoo. Ironie, dass ein signifikanter Teil seines Geschäftsmodells auf Voodoo aufbaut, denn er verwendet es wieder als „Argument“ im gleichen Artikel, wo schon die Überschrift lautet: „PKV: Produktqualität hängt nicht von Kennzahlen ab, sondern von den Tarifinhalten“[59] Aber wenn ein vermeintliches „Fachmagazin“ selbst PKV-Schießbuden wie der Mecklenburgischen[60] oder Provinzial Kranken[61] den Status Outperformer verleiht, was dieses Schmierblatt nach Kenntnis des Autors bislang bei 100% seiner „geprüften“ Versicherungen tat, wundert mich gar nichts mehr…

  1. 2020-04 DAV e. V. Aktuar Aktuell – Ausgabe 49 S. 11 https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20Aktuell%20Nr.49.pdf
  2. 2022-10-07 Infinma – Geschäftsberichte deutscher Lebensversicherer – Infinma 9/2022 S.8-9
  3. 2020-09 DAV e. V. Aktuar Aktuell – Ausgabe 51 S. 11 https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20Aktuell%20Nr.51.pdf
  4. 2018-03 DAV Aktuar Aktuell – Ausgabe 41 – S. 6 & 7 https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20Aktuell%20Nr.41.pdf
  5. 2022 Versicherungsmagazin – Public Information Rating https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/public-information-rating-1986028.html#definition
  6. 2007 Assekurata GmbH – Rating von Rückversicherungsunternehmen – S. 44 P 3.4.1 ff – https://books.google.com.mx/books?id=yI_75KtjKjkC&pg=PA44&lpg=PA44&dq=interaktives+rating&source=bl&ots=a8p1L9XTg8&sig=ACfU3U1mVYpFY2X4b9IlxahcW3uvb238wg&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiy15mUsp_4AhVVEEQIHQ55C00Q6AF6BAgCEAM#v=onepage&q=interaktives%20rating&f=false
  7. 2014-09-16 RiskNet GmbH – Ist Rating gleich Rating? https://www.risknet.de/themen/risknews/ist-rating-gleich-rating/
  8. 2023-02-13 Landgericht München I – Ärzte-Siegel https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2023/6.php
  9. 2021-08-09 VersicherungsJournal.de – Vollversicherung: Die sind die größten privaten Krankenversicherer https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/pkv-bilanzrating-map-report-vergibt-vier-mal-die-hoechstnote-142899.php
  10. 2022-08-09 VersicherungsJournal.de – Zehn private Krankenversicherer schwächeln https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/zehn-private-krankenversicherer-schwaecheln-142913.php
  11. 2021-10-08 VersicherungsJournal.de – Fünf private Krankenversicherer mit der Bestnote https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/fuenf-private-krankenversicherer-mit-der-bestnote-143171.php
  12. 2022-02-21 VersicherungsJournal.de – Die besten privaten Krankenversicherer im IVFP-Rating https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/die-besten-privaten-krankenversicherer-im-ivfp-rating-144189.php?vc=rss_artikel&vk=144189
  13. 2016-08 PKV-Verband e. V. – Kennzahlenkatalog der Privaten Krankenversicherung – S.3 https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/c_Verband/PDF/2020-12_Kennzahlenkatalog.pdf
  14. 2020-09 DAV e. V. Aktuar Aktuell – Ausgabe 51 S. 10 https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20Aktuell%20Nr.51.pdf
  15. §3 RechVersV Zusammenfassung von Posten http://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/__3.html
  16. „ohne Datum“, Aufruf 2021-09-08 Franke und Bornberg GmbH – map-report https://www.franke-bornberg.de/ratings/map-report/map-report
  17. 2021-09-08 Zitat Versicherungsbote – PKV: Diese Versicherer überzeugen im Bilanz-Rating https://www.versicherungsbote.de/id/4903212/PKV-Diese-Versicherer-uberzeugen-im-Bilanzrating/?partnerid=nl5323920
  18. 2021-12-23 infinma news – Ratings als Abkürzung in der Kundenberatung? – S. 8
  19. §8 KVAV Grundsätze für die Bemessung der sonstigen Zuschläge http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__8.html
  20. §43 IV S. 2 RechVersV Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung https://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/__43.html
  21. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 BAP-Guide 2013 Central http://www.bap-guide.de/central.html
  22. 2020-06-19 Versicherungsbote – Aus Central wird Generali https://www.versicherungsbote.de/id/4894459/Aus-Central-wird-Generali-Krankenversicherung/
  23. 2017-05-18 GDV – Kapitalanforderungen unter Solvency II – Fragen und Antworten zu Bedeckungsquoten, SCR und Co https://www.gdv.de/de/themen/news/fragen-und-antworten-zu-bedeckungsquoten–scr-und-co-11412
  24. „ohne Datum“, Aufruf 2021-04-05 ISS Software GmbH – Ticker – Laufende Erfassung der Solvenzquoten http://solvencydata.com/ticker
  25. 2017-05-08 GDV – Solvency II – Das Drei-Säulenmodell https://www.gdv.de/resource/blob/9518/1770260e408adc51977766e00bfdeeea/solvency-ii-poster-data.pdf
  26. §25 V RechVersV Deckungsrückstellung https://www.gesetze-im-internet.de/rechversv/__25.html
  27. §18 S.2 KVAV Alterungsrückstellung https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__18.html
  28. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 250
  29. PKV-Verband – Kennzahlenkatalog der Privaten Krankenversicherung https://www.pkv.de/service/broschueren/daten-und-zahlen/kennzahlenkatalog.pdb.pdf?dl=1
  30. 2016-08 PKV-Verband – Kennzahlenkatalog der PKV S3 https://www.pkv.de/service/broschueren/daten-und-zahlen/kennzahlenkatalog.pdb.pdf?dl=1
  31. 2021-10-10 BaFin – Elektronische Meldungen an die Versicherungsaufsicht https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Service/MVPportal/VA/mvp_va_node.html
  32. 2022-01-27 IWW – Versicherer verweigert Auskunft über Prämienhöhe aus kartellrechtlichen Gründen ‒ zu Recht? https://www.iww.de/vvp/maklerrecht/maklerrechtwettbewerbsrechtkartellrecht-versicherer-verweigert-auskunft-ueber-praemienhoehe-aus-kartellrechtlichen-gruenden-zu-recht-f142946
  33. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 409-414
  34. §74 II VAG Zitat Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__74.html
  35. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 253
  36. §84 I 2 VAG Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__84.html
  37. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 428
  38. 2021-10-14 experten.de – Versicherungsmakler bewertet eigene Versicherungsprodukte in seinem Vergleichsportal und handelt unlauter https://www.experten.de/2021/10/14/versicherungsmakler-bewertet-eigene-versicherungsprodukte-in-seinem-vergleichsportal-und-handelt-unlauter/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=versicherungsmakler-bewertet-eigene-versicherungsprodukte-in-seinem-ve
  39. 2022-01-03 Versicherungsbote – Ottonova schluckt KVpro.de https://www.versicherungsbote.de/id/4904540/Ottonova-schluckt-KVprode/?fbclid=IwAR07LPrGvOP9Rs-bsICPiGxDrm1SWmHhZNMjSt0KZNZVv2xVdx8Ffaada5E
  40. 2018-09-02 Welt Online – WTF ist damals eigentlich passiert? https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-09/lehman-finanzkrise-henry-paulson-usa
  41. 2020-03-12 Wie viel Lehmann in der Corona Krise steckt https://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/coronavirus-vergleich-mit-finanzkrise-nach-lehman-brothers-a-1305373.html
  42. 2019-10-25 Wikipedia – Asstel AG https://de.wikipedia.org/wiki/Asstel
  43. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 40
  44. 2020-08-17 Wikipedia – DBV-Winterthur Holding https://de.wikipedia.org/wiki/DBV-Winterthur_Holding
  45. 2019-07-09 Wikipedia – Deutscher Ring https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Ring
  46. 2020-09-02 Wikipedia – Signal Iduna https://de.wikipedia.org/wiki/Signal_Iduna
  47. 2020-09-14 Wikipedia – Ergo direkt https://de.wikipedia.org/wiki/Ergo_Direkt
  48. 2019-03-26 Wikipedia – Mannheimer Versicherungen https://de.wikipedia.org/wiki/Mannheimer_Versicherungen
  49. „ohne Datum“, Aufruf 2023-01-20 Deutsche Nationalbibliothek – Nationaler Krankenversicherungsverein aG Stuttgart-W.: Allgemeines https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/3QIUBH6DUCANNN6ULNFDG6PN7UH2IXUD
  50. 2019-10-24 Wikipedia – Vereinte Versicherung https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinte_Versicherung
  51. 2020-03-11 Wikipedia – Victoria (Versicherungskonzern) https://de.wikipedia.org/wiki/Victoria_(Versicherungskonzern)
  52. „ohne Datum“, Aufruf 16.06.2020 CSS-Kranken-Versicherung AG https://www.css.ch/de/privatkunden.html
  53. „ohne Datum“, Aufruf 16.06.2020 Vicuritas AG https://vicuritas.de/
  54. 2018-02-09 Gabler Wirtschaftslexikon – Medicator AG https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/medicator-ag-40835/version-264211
  55. 2023-03-08 VVP – So wirkt sich der Run-off eines Versicherers auf Versicherungsmakler und ihre Kunden aus https://www.iww.de/vvp/maklerrecht/run-off-so-wirkt-sich-der-run-off-eines-versicherers-auf-versicherungsmakler-und-ihre-kunden-aus-f152098
  56. 2021-06-23 Deutsche Aktuarvereinigung e. V. – Berücksichtigung der Selektionswirkung in der Erst- und Nachkalkulation in der privaten Krankenversicherung – S. 37-38
  57. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 368
  58. 2020-08-31 procontra – PKV: Was Beratern die Finanzstärke sagen sollte https://www.procontra-online.de/artikel/date/2020/08/pkv-was-beratern-die-bilanzstaerke-sagen-sollte/?utm_source=procontra+Newsletter&utm_campaign=db572d0b4d-Newsletter_procontra_KW19-01_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_f0c7f74b85-db572d0b4d-101366929
  59. 2022-10 Versicherungsbote – PKV: Produktqualität hängt nicht von Kennzahlen ab, sondern von den Tarifinhalten – S. 36-37
  60. 2023-03 Focus Money Der Versicherungsprofi – S. 10-11 Im Härtetest: Mecklenburgische
  61. 2023-04 Focus Money Der Versicherungsprofi – S. 10-11 Im Härtetest: Provinzial Kranken

Mythen zu Leistungen

Mythos Kostenfreie Mehrleistungen durch „Premium“-Makler

Einige Marktteilnehmer behaupten, dass es bei Ihnen bessere Leistungen gäbe, ohne dass der Verbraucher dafür mehr bezahlen muss. Das ist Unfug, denn es würde gegen diverse Gesetze verstoßen, das Äquivalenzprinzip durchbrechen, das Kapitaldeckungsverfahren torpedieren und die Versicherung Schadensersatzklagen der restlichen Versicherten aussetzen, die nicht die „kostenfreie Mehrleistung“ erhalten haben. Das Gesetz regelt unmissverständlich, dass jede Leistung bezahlt werden muss.[1]

Es gibt keine kostenfreien tariflichen Mehrleistungen bei unterschiedlichen PKV-Vermittlern! Auch die Prämien sind identisch!

Dennoch sind sich auch etablierte Vermittler nicht zu schade in öffentlichen Foren zu behaupten, dass sie kostenfreie individuelle Einzelleistungen anböten, die im Rahmen ihres Verbandes verhandelt würden und für die sie weniger Provision bekämen. Da wird z. B. behauptet, dass man bei der Barmenia in einem bestimmten Tarif kostenfreie Zusatzleistungen für das Ausland bei einem speziellen Vermittler bekäme. Obendrein „belegt“ der Verfasser diese These durch Software-Ausdrücke der PremiumCircle Deutschland GmbH.[2] Vergleichssoftware, welche vermeintliche Mehrleistungen im Vergleich zum Normaltarif suggerieren sollen.[3] Mit Verlaub, das ist grober Unsinn und die entsprechenden Kollegen haben Glück, dass sie aufgrund guter persönlicher Beziehungen nicht für solche Falschbehaupten abgemahnt werden. Anbei die sog. „Besondere Vereinbarung“:

§15 III der Musterbedingungen wird wie folgt klargestellt: Das Versicherungsverhältnis wird bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts weltweit und zeitlich unbegrenzt fortgesetzt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Für die versicherte Person besteht bei der Barmenia KVaG bei stationärer Heilbehandlung im Rahmen einer Krankheitskosten-Vollversicherung sowohl Versicherungsschutz für die allgemeinen Krankenhausleistungen als auch für die Unterbringung im Einbettzimmer sowie privatärztliche Behandlung im Krankenhaus.

b) Die private Pflegepflichtversicherung wird während des Auslandsaufenthalts fortgeführt. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die private Pflegepflichtversicherung in Form der großen Anwartschaftsversicherung fortgesetzt wird.[4]

Diese angebliche Mehrleistung der Barmenia kann jeder Vermittler für seine Kunden erwirken. Es handelt sich nicht um eine Mehrleistung, sondern lediglich eine Klarstellung der Praxis. Gleiches gilt für alle anderen vermeintlich kostenfreien Mehrleistungen. Mehrleistungen darf es nur gegen Beitrag in eigenen Tarifen geben! Alles andere verstößt gegen diverse Gesetze und würde Schadensersatzklagen der anderen Versicherungsnehmer zur Folge haben.

Mythos Leistungszertifikate

Einige Vermittler versuchen über Leistungszertifikate zu punkten, wo Sie dem Verbraucher Mehrleistungen versprechen. Beurteilen Sie selbst die zwei Beispiele des gleichen Anbieters.

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Grafik 120 – 2018er Version des KV-Leistungszertifikats der Fondsfinanz Maklerservice GmbH

Diese o. g. Version wurde durch die u. g. Version ersetzt.

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Grafik 121 – 2022er Version des KV-Leistungszertifikats der Fondsfinanz Maklerservice GmbH

Auffällig ist, dass die einstige Regelung für teure Leistungsfälle (>10.000€) zu Lasten des ersten Leistungsfalls (egal welche Höhe) gekippt wurde. Rückfragen des Autors[5] zu den Zertifikaten sowie deren Entwicklung sind bis heute weder vom Emittenten noch der Kanzlei abschließend beantwortet worden.

Da es eine Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss gibt, ist der erste Leistungsantrag nahezu immer unkritisch. Der Mehrwert dieser Zertifikate ist sehr begrenzt. Schaden tun sie aber nicht!

Mythos Qualitätssteigerung durch verschiedene Berater

Sie sollten NICHT mehrere Vermittler einschalten! Es ist eine urbane Legende, dass die Zeitverschwendung durch Einschalten mehrerer Vermittler eine Qualitätssteigerung begründen würde. Das Gegenteil ist der Fall, wie Sie an diversen Stellen dieses Buches nachlesen können. Sie verlieren Zeit, haben nicht die notwendige fachliche Tiefe zur Prüfung der Aussagen auf inhaltliche Richtigkeit und laufen Gefahr durch widersprüchliche Informationen verwirrt zu werden. Außerdem kann die Provision nur einmal gezahlt werden, was zu zwei Problemen führt, die Sie betreffen:

  • Sie können einen unehrlichen Wettstreit auslösen, weil jeder die Abschluss-Provision haben will. Das kann dazu führen, dass einige Marktteilnehmer unlauter arbeiten.
  • Selbst bei ehrlichen Markteilnehmern gibt es das Problem, dass beim Abschluss eine Ursächlichkeit bei der Vermittlung zu Grunde liegt, weshalb die Provision geteilt werden müsste, ohne dass es dafür feste Quoten gibt.[6] Hier ist Streit vorprogrammiert, was im besten Fall „nur“ Ihr Vertrauensverhältnis belastet und im schlechtesten Fall zu unlauteren Maßnahmen führt.

Bitte wundern Sie sich daher nicht, dass Sie gefragt werden, ob Sie eine Mehrfachbeauftragung vorgenommen haben. Lügen Sie hier, machen Sie sich gegenüber dem Vermittler schadensersatzpflichtig. Sagen Sie die Wahrheit, müssen Sie damit rechnen, dass für Sie nachteilige Rechtsfolgen eintreten, z. B. Vorab-Honorar, Abbruch der Beratung, unwiderrufliche Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Vermittler, Provisionsteilungsvereinbarung etc. Lösbar ist dieser Konflikt nur, wenn Sie auf eine Mehrfachbeauftragung verzichten.

Gute PKV-Berater werden nicht für Sie tätig, ohne dass dieser kritische Punkt geklärt ist! Der einzige Grund zum Kontakt eines weiteren bzw. neuen Beraters ist, wenn Sie ein schlechtes Gefühl haben, beispielsweise weil Risiken verschwiegen werden, die Aufklärung unzulänglich ist, Ihre Fragen nicht ernst genommen werden, Gesundheitsfragen weichgekocht werden etc.

  1. §146 VAG – Substitutive Krankenversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__146.html
  2. “ohne Datum“, Aufruf 2022-01-19 PremiumCircle Deutschland GmbH – Impressum https://www.premiumcircle.de/kontakt/
  3. 2021-11-22 Wertpapier Forum – Barmenia die leistungsstärkste PKV am Markt (& weltweiter Schutz)? – Beiträge ab User „johpor“ https://www.wertpapier-forum.de/topic/62686-barmenia-die-leistungsst%C3%A4rkste-pkv-am-markt-weltweiter-schutz/?tab=comments#comment-1473184
  4. 2022-05-16 Screenshot aus der online Schulung der Barmenia und SDK; auf Anforderung bei jedem Barmenia Maklerbetreuer als Sideletter möglich
  5. 2020-02-13 E-Mail an Emittenten und 2022-02-21 E-Mail an Kanzlei; Titel und Inhalte wegen Datenschutz nicht dargestellt
  6. 2022-01-12 IWW – Courtage des Versicherungsmaklers von A bis Z: Das sind die wichtigsten Spielregeln ‒ Teil 1 https://www.iww.de/vvp/courtage/courtageanspruch-courtage-des-versicherungsmaklers-von-a-bis-z-das-sind-die-wichtigsten-spielregeln-teil-1-f142841


    Mythen zu Leistungen


    Mythos Kostenfreie Mehrleistungen durch „Premium“-Makler

    Einige Marktteilnehmer behaupten, dass es bei Ihnen bessere Leistungen gäbe, ohne dass der Verbraucher dafür mehr bezahlen muss. Das ist Unfug, denn es würde gegen diverse Gesetze verstoßen, das Äquivalenzprinzip durchbrechen, das Kapitaldeckungsverfahren torpedieren und die Versicherung Schadensersatzklagen der restlichen Versicherten aussetzen, die nicht die „kostenfreie Mehrleistung“ erhalten haben. Das Gesetz regelt unmissverständlich, dass jede Leistung bezahlt werden muss.[1]

    Es gibt keine kostenfreien tariflichen Mehrleistungen bei unterschiedlichen PKV-Vermittlern! Auch die Prämien sind identisch!

    Dennoch sind sich auch etablierte Vermittler nicht zu schade in öffentlichen Foren zu behaupten, dass sie kostenfreie individuelle Einzelleistungen anböten, die im Rahmen ihres Verbandes verhandelt würden und für die sie weniger Provision bekämen. Da wird z. B. behauptet, dass man bei der Barmenia in einem bestimmten Tarif kostenfreie Zusatzleistungen für das Ausland bei einem speziellen Vermittler bekäme. Obendrein „belegt“ der Verfasser diese These durch Software-Ausdrücke der PremiumCircle Deutschland GmbH.[2] Vergleichssoftware, welche vermeintliche Mehrleistungen im Vergleich zum Normaltarif suggerieren sollen.[3] Mit Verlaub, das ist grober Unsinn und die entsprechenden Kollegen haben Glück, dass sie aufgrund guter persönlicher Beziehungen nicht für solche Falschbehaupten abgemahnt werden. Anbei die sog. „Besondere Vereinbarung“:

    §15 III der Musterbedingungen wird wie folgt klargestellt: Das Versicherungsverhältnis wird bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts weltweit und zeitlich unbegrenzt fortgesetzt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    a) Für die versicherte Person besteht bei der Barmenia KVaG bei stationärer Heilbehandlung im Rahmen einer Krankheitskosten-Vollversicherung sowohl Versicherungsschutz für die allgemeinen Krankenhausleistungen als auch für die Unterbringung im Einbettzimmer sowie privatärztliche Behandlung im Krankenhaus.

    b) Die private Pflegepflichtversicherung wird während des Auslandsaufenthalts fortgeführt. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die private Pflegepflichtversicherung in Form der großen Anwartschaftsversicherung fortgesetzt wird.[4]

    Diese angebliche Mehrleistung der Barmenia kann jeder Vermittler für seine Kunden erwirken. Es handelt sich nicht um eine Mehrleistung, sondern lediglich eine Klarstellung der Praxis. Gleiches gilt für alle anderen vermeintlich kostenfreien Mehrleistungen. Mehrleistungen darf es nur gegen Beitrag in eigenen Tarifen geben! Alles andere verstößt gegen diverse Gesetze und würde Schadensersatzklagen der anderen Versicherungsnehmer zur Folge haben.


    Mythos Leistungszertifikate

    Einige Vermittler versuchen über Leistungszertifikate zu punkten, wo Sie dem Verbraucher Mehrleistungen versprechen. Beurteilen Sie selbst die zwei Beispiele des gleichen Anbieters.

    Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung


    Grafik 120 – 2018er Version des KV-Leistungszertifikats der Fondsfinanz Maklerservice GmbH

    Diese o. g. Version wurde durch die u. g. Version ersetzt.

    Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung


    Grafik 121 – 2022er Version des KV-Leistungszertifikats der Fondsfinanz Maklerservice GmbH

    Auffällig ist, dass die einstige Regelung für teure Leistungsfälle (>10.000€) zu Lasten des ersten Leistungsfalls (egal welche Höhe) gekippt wurde. Rückfragen des Autors[5] zu den Zertifikaten sowie deren Entwicklung sind bis heute weder vom Emittenten noch der Kanzlei abschließend beantwortet worden.

    Da es eine Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss gibt, ist der erste Leistungsantrag nahezu immer unkritisch. Der Mehrwert dieser Zertifikate ist sehr begrenzt. Schaden tun sie aber nicht!


    Mythos Qualitätssteigerung durch verschiedene Berater

    Sie sollten NICHT mehrere Vermittler einschalten! Es ist eine urbane Legende, dass die Zeitverschwendung durch Einschalten mehrerer Vermittler eine Qualitätssteigerung begründen würde. Das Gegenteil ist der Fall, wie Sie an diversen Stellen dieses Buches nachlesen können. Sie verlieren Zeit, haben nicht die notwendige fachliche Tiefe zur Prüfung der Aussagen auf inhaltliche Richtigkeit und laufen Gefahr durch widersprüchliche Informationen verwirrt zu werden. Außerdem kann die Provision nur einmal gezahlt werden, was zu zwei Problemen führt, die Sie betreffen:

    • Sie können einen unehrlichen Wettstreit auslösen, weil jeder die Abschluss-Provision haben will. Das kann dazu führen, dass einige Marktteilnehmer unlauter arbeiten.
    • Selbst bei ehrlichen Markteilnehmern gibt es das Problem, dass beim Abschluss eine Ursächlichkeit bei der Vermittlung zu Grunde liegt, weshalb die Provision geteilt werden müsste, ohne dass es dafür feste Quoten gibt.[6] Hier ist Streit vorprogrammiert, was im besten Fall „nur“ Ihr Vertrauensverhältnis belastet und im schlechtesten Fall zu unlauteren Maßnahmen führt.

    Bitte wundern Sie sich daher nicht, dass Sie gefragt werden, ob Sie eine Mehrfachbeauftragung vorgenommen haben. Lügen Sie hier, machen Sie sich gegenüber dem Vermittler schadensersatzpflichtig. Sagen Sie die Wahrheit, müssen Sie damit rechnen, dass für Sie nachteilige Rechtsfolgen eintreten, z. B. Vorab-Honorar, Abbruch der Beratung, unwiderrufliche Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Vermittler, Provisionsteilungsvereinbarung etc. Lösbar ist dieser Konflikt nur, wenn Sie auf eine Mehrfachbeauftragung verzichten.

    Gute PKV-Berater werden nicht für Sie tätig, ohne dass dieser kritische Punkt geklärt ist! Der einzige Grund zum Kontakt eines weiteren bzw. neuen Beraters ist, wenn Sie ein schlechtes Gefühl haben, beispielsweise weil Risiken verschwiegen werden, die Aufklärung unzulänglich ist, Ihre Fragen nicht ernst genommen werden, Gesundheitsfragen weichgekocht werden etc.

    1. §146 VAG – Substitutive Krankenversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__146.html

    2. “ohne Datum“, Aufruf 2022-01-19 PremiumCircle Deutschland GmbH – Impressum https://www.premiumcircle.de/kontakt/

    3. 2021-11-22 Wertpapier Forum – Barmenia die leistungsstärkste PKV am Markt (& weltweiter Schutz)? – Beiträge ab User „johpor“ https://www.wertpapier-forum.de/topic/62686-barmenia-die-leistungsst%C3%A4rkste-pkv-am-markt-weltweiter-schutz/?tab=comments#comment-1473184

    4. 2022-05-16 Screenshot aus der online Schulung der Barmenia und SDK; auf Anforderung bei jedem Barmenia Maklerbetreuer als Sideletter möglich

    5. 2020-02-13 E-Mail an Emittenten und 2022-02-21 E-Mail an Kanzlei; Titel und Inhalte wegen Datenschutz nicht dargestellt

    6. 2022-01-12 IWW – Courtage des Versicherungsmaklers von A bis Z: Das sind die wichtigsten Spielregeln ‒ Teil 1 https://www.iww.de/vvp/courtage/courtageanspruch-courtage-des-versicherungsmaklers-von-a-bis-z-das-sind-die-wichtigsten-spielregeln-teil-1-f142841

Mythen zu PKV- bzw. Tarif-Kalkulation

Mythos Ausländische Versicherungssysteme seien besser

Oft dienen als Beispiel Länder wie Großbritannien, die mit dem komplett steuerfinanzierten NATIONAL HEALTH SERVICE (kurz NHS) eine flächendecken Einheitskasse haben, zu der man private Zusatzversicherungen kaufen kann.[1] Oder die Niederlande, welche eine flächendeckende Krankenpflichtversicherung mit Basisversorgung ausschließlich von privaten Krankenversicherungen haben, zu der man ergänzende, private Krankenzusatz-Versicherungen kaufen kann.[2]

Doch jedes System hat Vor- und Nachteile, weshalb es kein pauschales besser oder schlechter gibt. Auch können die Systeme nicht einfach übertragen werden. So führen z. B. die Einheitsprämien ohne Zugangsschranken (z. B. Gesundheitsfragen)[3] in den Niederlanden dazu, dass überdurchschnittlich viele Kranke die Zusatzversicherungen abschließen, wodurch eine Negativspirale in Gang gesetzt wird, die das komplette System gefährdet sowie zu steigenden Prämien führt.[4]

Im UK müssen sich Patienten bei einem Hausarzt registrieren.[5] Blöd nur, wenn in Ihrer Nähe keiner mehr verfügbar ist, der noch Patienten aufnimmt, denn dann wird es hochgradig umständlich. Schlimmer noch, wenn es zu Engpässen bei Terminen für Kliniken kommt.[6]

In Österreich sind fast alle Personen in einer der 19 Einheitskassen ohne Wettbewerbssituation gesetzlich versichert und zahlen einen niedrigeren Beitrag als in Deutschland, der durch Steuerzuschüsse subventioniert wird. Zusatzversicherungen sind möglich.[7]

Mangels 1:1 Übertragbarkeit der Best-Practice oder Probleme anderer Systeme, kann nicht von Auslandssystemen auf Deutschland geschlossen werden, womit kein Pauschalurteil möglich ist. Im Rahmen der Corona-Pandemie war erkennbar, dass jene Länder, welche überproportional viel Ihres BIPs in die Gesundheitsversorgung investieren, im Verhältnis besser durch die Krise kamen als gleichartige Länder mit geringeren Investitionsausgaben.[8] Wird die Spitzengruppe bewertet, zeigt sich, dass es nahezu keinen Unterschied macht, in welchem reichen (!) Land es eine Gesundheitsversorgung gibt.[9] Eine Ausnahme stellen die USA dar, deren grundsätzlich gute Versorgung hohe Zugangshürden hat, so dass es zu großen Unterschieden innerhalb der Bevölkerungsgruppen kommt.[10]

Mythos Beitragserhöhung durch Zinssenkung

Oft wird vom Garantiezins gesprochen, korrekt ist aber Höchstrechnungszins, der maximal 3,5% betragen darf.[11] Zwar wird dieser für die interne Kalkulation verwendet, doch ist es nur ein Teil der Kalkulation: Das Stichwort heißt Überzins,[12] denn davon bekommt der Versicherte mindestens 90% gutgeschrieben. Wichtiger als der kalkulatorische Höchstrechnungszins sind die real erzielten Zinsgewinne, die durch den Überzins dem Versicherten zugutekommen.

Es stimmt insofern, dass ein niedrigerer Rechnungszins eine Beitragserhöhung begründen würde, aber solange die Versicherung Zinsen erwirtschaftet, die über dem Rechnungszins liegen, ist die Auswirkung in der Praxis gering. Auch das hängt vom Ausgangsniveau ab. Als 2012 die Empfehlung der DAV war von 3,5% auf 2,75% Höchstrechnungszins zu senken, hätte es kaum Auswirkungen gegeben, da fast alle Versicherungen ohnehin mehr als den Höchstrechnungszins erwirtschaftet haben.[13] Bereits im Jahr 2017 lag jede PKV mit den Zinsen unter dem maximalen Höchstrechnungszins von 3,5%, weshalb einige Gesellschaften weitere Anpassungen vornehmen mussten.[14] Mussten, weil im sog. AUZ-Verfahren jährlich eine vereinfachte Modellrechnung an die BaFin geliefert wird, welche ohne Zinserträge und Kapitalanlage erfolgt. Liegt dieser Wert unter dem aktuell verwendeten Rechnungszins, muss die PKV diesen senken.[15] Ironisch ist, dass die Richtlinie der DAV zum AUZ-Verfahren nur eine berufsständige Norm ist, jedoch kein Gesetz. Dennoch wird es von der BaFin so akzeptiert.[16]

Diese Mythen um Zinssenkungen wurden von Verkäufern genutzt, um mit Angst & Sargdeckelklappern den Vertrieb von PKV zu beschleunigen. Auch etablierte Medien haben durch tendenziöse ­Berichterstattung das Problem verschärft, anstatt für Klarheit zu sorgen.[17] Das gilt leider auch für aktuelle Diskussionen, wo überzogene Beitragssteigerungen prophezeit werden.[18]

Korrekt ist, dass die Entwicklung absehbar war und die Deutsche Aktuar Vereinigung schon lange Vorkehrungen getroffen hat, um eine Beitragsexplosion zu verhindern. Es lässt sich ableiten, dass 25 Basispunkte beim Höchstrechnungszins nur 2% Auswirkung auf eine Vollversicherung haben.[19] Von einer Explosion kann keine Rede sein.

Wird der Rechnungszins gesenkt, werden mehr Alterungsrückstellungen aufgebaut, um das gleiche Risiko abzusichern.[20] Es bedeutet es im Umkehrschluss, dass bei Erhöhung des Zinsniveaus automatisch mehr Beitragssenkungen folgen, da weniger Alterungsrückstellungen gebraucht würden als zu dem Zeitpunkt schon aufgebaut. Bei Normalisierung des Zinsniveaus hat dies automatische Beitragssenkungen für alle im Niedrigzins ansparenden Versicherten zur Folge.

Aus fachlicher Sicht ist die Senkung des Höchstrechnungszinses sinnvoll, weil den Billigtarifen damit der Nährboden entzogen wird und gleichzeitig alle Tarife mehr Alterungsrückstellungen bilden müssen.

Außerdem ist stückweise das gesamte Preisniveau gestiegen, welches aus Wettbewerbsgründen mit zu niedrigen Einstiegspreisen bemessen war.

Eine Obergrenze ist sinnvoll, denn ein zu hoher Rechnungszins könnte zu einem missbräuchlichen Preiswettkampf führen, weil dadurch niedrige Prämien darstellbar sind, die bei Nichterwirtschaftung der Zinsen überproportional stark angepasst werden müssten.[21]

Mythos Tarifalter

Vereinzelt erfolgt die Aussage, dass es gut ist, wenn ein Tarif alt ist, da er sich schon „bewährt“ hat. Sprich die Kalkulationsannahmen hätten die Praxis überlebt und der Tarif sei dennoch verkaufsoffen. Das ist nicht falsch, liefert aber keine werthaltige Aussage für die Zukunft, denn Faktoren für die Schadenquotenzuwächse lassen sich umrechnen,[22] um nicht zu sagen manipulieren. Außerdem gab es den Sonderfall unisex-Einführung, bei dem alle PKVU alle Tarife schließen mussten, weil die geschlechtergetrennte Kalkulation verboten wurde. Dann könnten höchstens die Vorgängertarife betrachtet werden. Und selbst das ist nur bedingt aussagekräftig, denn bis 1996 wurden die Sterbetafeln 87R der Lebensversicherung genutzt, welche die erhöhte Lebenserwarten und den damit erhöhten Finanzierungsbedarf der PKV-Versicherten nicht widerspiegelte.[23] Erst seit 1996 gibt es PKV-Sterbetafeln, die jährlich geprüft werden.[24] Die Kombination aus Tarifen ohne oder mit kaum Alterungsrückstellungen sowie die „zu kurzen“ Sterbetafeln führten zu den Beitragsexplosionen bis Ende der 90er Jahre, die als urbane Legende noch heute pauschal aber sachlich falsch ins Feld geführt wird. Seit dem Jahr 2000 bewahren die PKVU, der PKV-Verband und der Gesetzgeber durch verpflichtende Maßnahmen die Versicherten vor dieser Entwicklung.[25]

Korrekt ist, dass man eine Tendenz für die Vergangenheit ablesen kann und es tendenziell vorteilhaft ist, wenn diese gut war. Das garantiert nichts für die Zukunft! So galt z. B. der Deutscher Ring lange als sehr gutes Beispiel für Beitragsstabilität, während die Signal Iduna als mittelmäßig eingestuft wurde. Die Signal Iduna hat den Deutscher Ring gekauft.[26] Ursprünglich sollte die getrennte Marke noch 50 Jahre erhalten bleiben. Heute weist nur noch das kleine Logo auf dem Versicherungsschein der Signal Iduna auf die Tarife des Deutscher Ring hin, der als vermeintliche Spezialmarke beworben wird,[27] obwohl im Impressum nur noch die Signal Iduna steht.[28] Was das für die Beitragsstabilität der Deutscher Ring Kunden bedeutet, könnte man höchstens erahnen aber nicht verlässlich prognostizieren. Ob die damaligen Schadenreservierungen für Spätschäden etc. noch passend sind, kann mangels Offenlegung der Daten kein Vermittler beurteilen. Auch Wechsel der Basisverfahren der Schadenreservierung ändern das Ergebnis, weil diese unterschiedlichen Informationen verwenden.[29] Über die Auswirkungen auf den Bestand gibt es daher umstrittene Meinungen, die bestenfalls begründete Mutmaßungen sind.

Fakt ist nur, dass wenn bei einem neu eröffneten Tarif mit hohen Zillmersätzen – bspw. um den Vertrieb großzügig zu entlohnen – zu günstige angesetzte Prämien, bspw. durch zu hohe Einschätzung des Stornos, dazu führen können, dass die Stornoverluste nicht nur von dem jeweiligen Kollektiv getragen werden müssen, sondern von allen Versicherungsnehmern.[30] Dies spricht jedoch nicht direkt gegen einen konkreten Tarif, eher gegen eine konkrete Gesellschaft. Wenn ein PKVU regelmäßig neue Tarife auf den Markt bringt, sollten Sie vorsichtig sein!

Mythos Tarifvielfalt

Es gibt Kompakttarife, wo alle Leistungen als nicht selektiver Block eingekauft werden, sowie Modultarife, wo eine Einzelauswahl erfolgen kann. Aber was ist besser? Korrekt ist, dass es keine einseitige Betrachtung gibt, sondern sehr viel „grau“. Dazu ein paar Gedanken:

Aus Sicht der Versicherten ist es gut, wenn es wenige große Kollektive gibt, da diese dann robuster gegen Ausreißer (z. B. HIV-Patienten) oder Pandemien sind. Sie sind in der Regel beitragsstabiler als Kleinstkollektive. In der Regel heißt aber nicht immer! Auch der umgekehrte Fall ist möglich!

Sehr viele Tarife, vielleicht auch noch modular aufgebaut, erlauben dem Kunden mehr Vielfalt und können zu einer negativen Risikoselektion führen. Außerdem kann der Vertrieb flexibler verkaufen. So würden z. B. die Teilkopfschäden für Heilpraktiker in einem Kompakttarif regelmäßig geringer sein als die Kopfschäden eines Heilpraktiker-Modultarifs,[31] denn das Modul schließen nur die interessierten Kunden ab. Das weiß vorher niemand, da es von der realen Entwicklung der unbekannten Kopfschäden abhängt, die man versucht möglichst genau mit Profilen der PKV zu antizipieren.[32] Klappt mal besser, mal schlechter.

Generell gilt, dass es besser ist, wenn Tarifserien miteinander „verwoben“ sind. Sprich vergleichbare Kleingruppen werden so zu einer großen Einheit zusammengefasst. Kalkulatorisch spricht dabei auch von Beobachtungseinheiten, wobei der Begriff nicht abschließend definiert ist.[33] Der Einzelfall ist jedoch stets zu prüfen, speziell im Fall des Tarifwechsels nach §204 VVG. Es kommt vor, dass einer Tarifwechsel bessere Leistung zu einem geringeren Beitrag bei geringerer Selbstbeteiligung bekommen kann, was unter anderem an den unterschiedlichen Kollektiven liegt. Einblicke in das Versichertenportefeuille einer Versicherung sind nicht möglich, da es Betriebsgeheimnisse sind. Daher gilt vor einem Wechsel, dass nach „trial & error“ recherchiert werden muss, wie hoch die Prämien bestimmter Tarife sind.

Mythos Tarifschließung würde Probleme verursachen

Blödsinn! Am 21.12.2012 wurden alle Tarife aller Gesellschaften geschlossen, weil unisex-Tarife eingeführt werden mussten. Die PKV-Welt ging nicht unter.

Werden Tarife teurer, nur weil sie für das Neugeschäft geschlossen werden, also nicht mehr verkaufsoffen sind? Nein! Das Gegenteil ist der Fall, denn wenn eine Finanzierungslücke entsteht – beispielsweise, weil ein Tarifbestand eklatant vom Gesamtbestand abweicht – muss diese Finanzierungslücke durch Stückkostenzuschläge finanziert werden, welche in den offenen Tarifen stärker zu berücksichtigen sind.[34]

Wenn eine BAP wegen einer Unterkalkulation absehbar war, darf diese nicht gegen den Versicherten verwendet werden. In strenger Auslegung gilt dies auch bei Schließung eines Tarifs, da es einer beträchtlichen Änderung der Rechnungsgrundlagen gleichkommt, die als billiges Ermessen[35] ausgelegt werden könnte.

Als Ausnahme hiervon gilt die Entmischung bei Tarifen mit Einheitsbeitrag (uni-sex & uni-age) in heterogen kalkulierte Zieltarife. Ist jedoch die Kalkulation der Zieltarife fehlerhaft, so darf auch dies nicht zum Nachteil des Versicherten geschehen.

Ein Treuhänder überwacht die Tarife. Der regelmäßige Bedarf wird geprüft und entsprechend gegengesteuert. Sollten sich die Annahmen als fehlerhaft erweisen, gibt es Anpassungsbedarf.

Tarife werden nicht allein deshalb teurer, weil kein „frisches Blut“ mehr hinzukommt oder die Versicherten im Kollektiv altern. Die Alterung ist eingepreist, ebenso wie der Tod. Dafür gibt es die Ausscheideordnung, welche die Abgangswahrscheinlichkeiten aufgrund von Storno oder Tod berücksichtigt.[36] Dazu ein Beispiel der Periodensterbetafel 2020 der BaFin:

Ein Bild, das Tisch enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Grafik 122 – 2019-07-01 BaFin – PKV-Sterbetafel 2020 [37]

qx (Männer) bzw. qy (Frauen) bezeichnen die Sterbewahrscheinlichkeit eines bestimmten Alters. Erkennbar ist, dass Frauen eine im Vergleich niedrigere Sterblichkeit aufweisen. Im o. g. Beispiel bedeutet dies, dass ein neugeborener Junge eine Todeswahrscheinlichkeit von 0,000273% im Geburtsjahr 0 hat. Die Werte summieren sich auf, d. h. die kumulierte Sterbewahrscheinlichkeit steigt. Man kann es auch positiv formulieren, denn die Überlebenswahrscheinlichkeit px kann auch berechnet werden: à px = 1 – qx[38]

Ändert aber nichts am Ergebnis: Irgendwann sind alle tot! Selbst wenn der Einzelne länger lebt, wird das im Durchschnitt durch jene ausgeglichen, welche früher gestorben sind. Theoretisch.

Wird ein PKV-Tarif geschlossen, kann man theoretisch sein statistisches Ende (=keine Versicherten) berechnen. Dies hat aber keine direkte Auswirkung auf den Preis, denn das Älterwerden ist bereits durch die Ausscheideordnung sowie die notwendige Vorsorge berücksichtigt! Die Gelder werden im Kollektiv weitervererbt und ob alle Versicherten im Durchschnitt länger leben als antizipiert und das Ersparte daher nicht genügt, kann niemand vorhersagen, da niemand eine Glaskugel hat.

Historischer Grund des Mythos Tarifschließung

Teilweise ist auch von Vergreisung die Rede, wobei der Name irrelevant ist. Fakt ist, dass es PKVU gab und gibt, welche schlecht strukturierte Bestände hatten bzw. haben, welche nicht wettbewerbsfähig waren. Kurzerhand wurden oder werden diese schlechten Bestände geschlossen sowie ein Paralleltarif aufgelegt, der eine konkurrenzfähige Niedrigprämie aufwies, weil er keine Altlasten hatte. Dieses Vorgehen ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern hätte Bestandskunden ohne Wechseloption in teuren Kollektiven festnageln können. Als Folge hat die Regierung die Tarifwechselrechte eingeführt.[39]

Diese einstigen Problem-Kollektive können sich jedoch wandeln. Es gibt sehr stabile geschlossene Kollektive, die beitragsstabiler sind, gerade weil keine Neuen mehr in eine gute Gruppe hineinkommen und die Altrisiken verstorben sind. Für Tarifwechsler nach §204 VVG sind diese Tarife daher höchst interessant, denn die Versichertenstruktur ist Außenstehenden unbekannt. Im Rahmen der Tarifanfrage kann es dazu führen, dass für einen besseren Schutz (z. B. weniger Selbstbeteiligung) eine niedrigere Prämie verlangt wird!

Angemerkt sei, dass das Tarifwechselrecht nach §204 VVG ein maßgeblicher Treiber künftiger Beitragsanpassungen sein werden, denn beim Wechsel werden alle erworbenen Rechte sowie die meisten Alterungsrückstellungen mitgenommen,[40] statt sie – wie beim normalen Ausscheiden (auch StornoGKV genannt) – dem Kollektiv zu vererben. Das verzerrt die Annahmen der Ausscheideordnungen, speziell bei langlaufenden, älteren Tarifen. Durch Lösung des eigenen Problems wird der Versicherte zum Problem für das Kollektiv.

Auch die Mitgabe des Übertragungswerts beim PKV-Wechsel beschleunigt die Beitragsanpassungen, denn eine rückwirkende Erhöhung der Prämien ist nicht möglich, weshalb etwaige Fehlbeiträge (für den unplanmäßigen Zugang eines alten Versicherten) über höhere Beitragsanpassungen finanziert werden müssen.[41]

Mythos Tarif XY sei besonders stabil oder gefährlich…

Derartige Aussagen sind falsch! Vermittler haben gar nicht die notwendigen Informationen, als dass Sie diese Aussage beweisen könnten. Lediglich der immanente Sanierungsstau einiger Tarife ist dem Grunde nach aber nicht in der Höhe der vom Zeitpunkt her bekannt. Auf mittlerweile und lange Frist werden alle Tarife eines bestimmten Leistungsspektrums den gleichen Beitrag kosten, was anhand der Kopfschäden sowie Profile bewiesen werden kann. Etwaige Arbitragen sind höchsten bei jungen Tarifen befristet möglich. Außerdem gibt es ein Spannungsverhältnis zwischen großzügiger Erstattung und der Beitragsstabilität. Sie als Versicherter möchten umfangreiche Erstattungen, was aber automatisch zu Lasten der Stabilität geht. Der Umkehrschluss gilt auch. Unter Berücksichtigung des Sanierungsstaus sind Aussagen zur bisherigen Stabilität mit hoher Skepsis zu betrachten.

Außerdem gibt es schwarze Schwäne, unvorhergesehene Extremereignisse. Beispielsweise waren die privaten Krankentagegelder jahrelang stabil, mit Schadenquoten deutlich unter 100%, weshalb die Prämien sogar gefallen sind. Dann kam mit Covid-19 eine Pandemie, welche die Quoten hochgetrieben hat, da das Erstattungsniveau beim Krankentagegeld eher von der allgemeinen Wirtschaftslage abhängt als von der medizinischen Inflation.[42] Die Pandemie konnte aber niemand vorhersehen, weshalb sich niemand darauf vorbereiten konnte.

Mythos Studien zur angeblichen Beitragsstabilität

Diese Studien haben so viel Wert, wie das Papier, auf dem die PDFs „gedruckt“ werden, nahezu null. Diverse Kritiken des Kennzahlen-Voodoo sind hier anwendbar.

So veröffentlicht z. B. das Analysehaus Morgen & Morgen GmbH das M&M Rating PKV Beitragsstabilität, [43] welches eine Sternesystem für PKV-Tarife vergibt, dass deren Beitragsstabilität suggerieren soll. Wird die dazugehörige Ratingdokumentation[44] gelesen, offenbaren sich die schweren fachlichen Fehler:

Unter 3.1 werden die untersuchten Tarife genannt, welches nur die Neugeschäftsbeiträge der Altersklassen 21-50 Jahren in den Nicht-Beihilfe-Tarifen der letzten fünf Jahre umfasst. Aber mehr als die Hälfte der PKV-Versicherten sind Beihilfe-Empfänger.[45] Suggeriert wird Beitragsstabilität obwohl nur Neugeschäftsprämien für kurze Zeiträume verglichen werden.

Unter 3.2.2. wird von Effektivbeiträgen gesprochen. Dabei wird von M&M die Selbstbeteiligung anteilig auf den Monat umgelegt. Das ist mathematisch falsch sowie das Ergebnis verzerrend, zumal die Auswirkungen des Selbstbehalts mittel- bis langfristig die stärksten Auswirkungen haben. Vergleichen Sie dazu die Informationen zu Selektionseffekt, Wartezeiteffekt etc.

Unter 3.3 wird das arithmetische Mittel berechnet, obwohl das geometrische Mittel angebracht wäre. Wie aus +1% und +9% eine durchschnittliche Steigerung von +5% möglich sein soll, kann jeder Siebtklässler widerlegen, der gerade Prozentrechnung gelernt hat. Belegte Aussagen, warum eine lineare Beitragssteigerung besser sein soll als eine Treppenfunktion gibt es von den Studienherausgebern nicht. Pauschal gibt es keine, auch wenn einige persönlich lieber gleichbleibende lineare Steigerungen als persönliche Präferenz haben.

Unter 3.4 müssen die Studienherausgeber zugeben, dass die Studie für den Bestand nicht werthaltig ist. Dort heißt es:

„Auf der anderen Seite wird bei der Anpassung natürlich die bisherige Altersrückstellung berücksichtigt, die zu einer Ermäßigung des Beitrags führt. Insofern kann für einen x-jährigen Bestandskunden keine pauschale Aussage oder prozentuale Steigerungen angegeben werden, da diese entscheidend von der bisherigen Altersrückstellung abhängt.“

Zwei Absätze später wird versucht dieses Problem durch eine nicht belegte Aussage zu revidieren.

Unter 4.0 heißt es wörtlich:

„Natürlich lässt sich aus der Vergangenheit nicht ohne weiteres in die Zukunft extrapolieren, dennoch liegt ein relevanter Indikator für dieses wichtige Thema im Rahmen der PKV vor.“

Beweise für diese These werden nicht erbracht. Eine Haftung wird ebenfalls ausgeschlossen, da nirgends konkrete Aussagen getätigt werden, sondern nur juristische Weichzeichner wie „Indikator“, „Hinweis“, „Orientierungshilfe“ etc. Aber die Studie ist mächtig wichtiger Indikator. Leider wird offengelassen für was!

Dass der Anbieter versucht, einen unerlaubten Weiterverwertungsvorbehalt auf der Homepage zu „vereinbaren“, passt ins Bild.

Etwaige Aussagen zum Bestand werden vom Studienherausgeber relativiert, denn kein Vermittler oder Analysehaus bekommt die notwendigen Daten, um die Bestände bewerten zu können. Selbst im Rahmen von Klagen für vermeintlich ungerechtfertigte Beitragsanpassungen hat der BGH in einer Reihe von Urteilen den Auskunftsanspruch der Kläger verneint, da es sich um Betriebsgeheimnisse der PKVUs handelt. Lediglich der gerichtlich bestellte Sachverständige bekam eine Einsichtnahme. Aus Platzgründen werden die Urteile ohne Verlinkung erwähnt.[46]

Mythos Beitragserhöhung durch „asset meltdown“

Der „asset meltdown“ (grob übersetz „Wertabschmelzung“) beschreibt eine These von US-Volkswirten der 70er Jahre, welche davon ausging, dass die Baby Boomer (engl. Baby bust) ab den 2020er Jahren eine lawinenartige Wertvernichtung verursachen würden, weil sie Marktverwerfungen verursachen würden, wenn sie anfangen ihre Wertanlagen zu veräußern. Sowohl PKV kritische Medien (z. B. das Ärzteblatt)[47], als auch staatliche Einrichtungen (bspw. das Max-Planck-Institut)[48] haben diese These schon vor 20 Jahren widerlegt.

Dennoch wird sie von PKV-Kritikern ohne (neue) Beweise als „Argument“ ins Feld geführt, bspw. dem wissenschaftlichen Institut der AOK.[49] Die These des „asset meltdown“ konnte nicht bestätigt werden, für keinen Teil der Sozial-/Versicherungsökonomie. Es handelt sich um unbegründete Panikmache!

Mythos Sicherheit durch Größe

Was sagt die Größe einer PKV über deren Sicherheit aus? Nicht viel! Dieses Scheinargument soll Sicherheit suggerieren, wo keine ist; zumal die Verteilung dieser Größe maßgeblich relevant ist. Die größte Versichertengruppe liegt zwischen 30-60 Jahren, was maßgeblich an Zugangsschranken sowie Tod liegt.[50] Dies bedeutet automatisch steigende Unsicherheiten außerhalb dieser schrumpfen maximalen Versichertenanzahl.

Angeblich hätten große Versicherung mehr Einnahmen, geringere Kosten, etc. Diese Kennzahlen mögen vielleicht vereinzelt stimmen, doch was sagen Sie über Ihren Tarif sowie dessen Zukunft aus? Nicht vergessen, Kollektive werden einzeln (!) betrachtet.

Relevant für die Sicherheit einer PKV ist eine saubere Tarifkalkulation, eine saubere Geschäfts- und Annahmepolitik sowie eine gute Verzinsung der Kapitalanlagen. Aber das hat nicht direkt mit der Größe zu tun. Es hängt alles davon ab, wie nah die Realität an der prognostizierten Entwicklung ist. Eine Krankenversicherung ist eine ungewisse Anzahl Verpflichtungen zu einem ungewissen Zeitpunkt. Weil sie ungewiss ist, müssen alle möglichen Zahlungsströme berücksichtigt werden! Daraus wird ein Erwartungsbarwert gebildet, der abgezinst wird. Mathematisch sieht das so aus:

Erwartungswert des Erfüllungsbetrags Ein Bild, das Text, Uhr, Messanzeige enthält.

Automatisch generierte Beschreibung
Leistungsbarwert einer Person zum Vertragsbeginn Ein Bild, das Text, Uhr enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Die Größe hat keinen direkten Einfluss auf diese Formel, weil bereits mittelbar via Zufallsvariablen sowie Eintrittswahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Gleiches gilt für den Leistungsbarwert einer Person, der später im Kollektiv in einer Summe aufgeht.[51] Auf Beweisführung sowie Ergänzung durch mathematische Ergänzungen der Rückstellungen wird aus Vereinfachungsgründen verzichtet.

Korrekt ist, dass eine größere Grundgesamtheit eine verlässlichere Prognose erlaubt,[52] jedoch keine dauerhaft fehlerfreie. Es bleibt eine Prognose, die sich erfüllen kann oder nicht. Kein Vermittler hat Zugang zu den notwendigen Daten, als dass er die Annahmeprognosen beurteilen könnte. Große Versicherungen machen weder weniger Fehler, noch sind deren Auswirkungen geringer. Beim Versuch ein probabilistisches Modell aufzustellen sind drei Risikokonstituenten unvermeidbar immanent: Zufalls-, Irrtums- und Änderungsrisiko.[53]Umgangssprachlich spricht man von schwarzen Schwänen, die unwahrscheinlich sind, überraschend eintreten, dabei Erstaunen auslösen und der Rückbetrachtung den Verdacht auf Vorhersehbarkeit begründen.[54]

Auch die Kosten sind kein Argument, denn diese sind in der Prämie bereits enthalten. Außerdem sind Kosten keine monotone Linear- oder Exponentialfunktion, sondern ganzrationale Funktionen, die Sattel- und Wendepunkte haben. Die Volkswirtschaftsweisheit, dass der Grenznutzen dem Grenzertrag gleicht, gilt auch für Versicherungen, da keine beliebige monotone Skalierbarkeit gegeben ist. Wenn Sie das nicht verstehen oder der Berater Ihnen nicht erklären kann, sollte die Aussage genügen, dass die Größe höchstens als Negativmerkmal im Sinne eines zu vermeidende Zwerg-Kollektivs taugt. Aber größer ist nicht automatisch besser!

Außerdem sagt die Stückzahl nichts über Zusammensetzung oder Qualität aus. Wäre die Größe relevant, müsste man alle Kunden zur „Hansemerkur Speziale“ schicken, denn diese war mit 7.699.763 Kunden der mit Abstand „größte“ Krankenversicherer, noch vor dem Zweitplatzierten DKV mit 4.310.059 Kunden. Bringt nur nichts, weil es sich hier um einen Spezialversicherer handelt, der über die Optikerkette Fielmann vertreibt und gar keine Voll-PKV im Angebot hat. Die Aussagen der Debeka, sie seien die größte PKV, seien an dieser Stelle erneut kritisch widerlegt. Diese Lüge wird weiterhin von deren Vertretern öffentlich geäußert.[55]

Die deutsche Geschichte hat den Aufkauf verschiedener PKV durch andere Marktteilnehmer gezeigt, wobei es mit Karstadt-Quelle-Versicherung Kleinstversicherungen betraf oder mit der Victoria eine Versicherung mit Millionen von Kunden. Die Größe war hier kein Schutzfaktor.

Auch bestehen heute noch Kleinstversicherungen, wie z. B. die DEVK (<2.000 Vollversicherungen)[56] oder Mecklenburgische (<2.500 Vollversicherungen)[57], die weder von der Tarifwelt noch von der Marktgröße überhaupt erwähnenswert sind, deren Vorstände aber krampfhaft am Glauben festhalten, dass noch eine Wende eintreten könnte. Diese Kleinstkollektive sollten Sie skeptisch betrachten.

Mythos „Alle Beamten sind da!“ – Groß- & Kumulschäden

Dies soll anhand zweier prominenter Beamtenversicherer erklärt werden. Sind alle Beamten da? Nein! Korrekt ist, dass die Debeka Krankenversicherungsverein a.G. und die DBV Krankenversicherung – Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG die beiden größten Beamtenversicherer in Bezug auf ihren PKV-Bestand sind. Aber was sagt das? Schauen wir dazu in den Bestand der Debeka:

Ein Bild, das Diagramm enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Grafik 123 – Versichertenbestand der Debeka gem. deren Daten[58]

An dieser Stelle sei kritisch angemerkt, dass die Debeka selbst offenbart, keine sehr umfangreichen PKV-Tarife für Beihilfeversicherte im Bestand zu haben. Dennoch hat sie die meisten Beihilfe-Versicherten. Wenn deren Beihilfe-Versicherten (z. B. Lehrer oder Polizisten) die Debeka als „gutes“ PKVU loben, zeigt dies eine gefährliche Informationsasymmetrie zwischen subjektiver Wahrnehmung gegenüber den harten Fakten. Oder platt: Im Vertrieb wird gelogen! Zudem, welcher Kunde wird schon zugeben eine schlechte Entscheidung getroffen und für sich und seine Familien einen suboptimalen Schutz eingekauft zu haben?

Monokulturen sind weder in der Landwirtschaft noch in der Statistik gut, weil sie anfällig für schwarze Schwäne sowie Krisen sind. Beide Versicherungen haben ein umgangssprachliches Klumpenrisiko, das bei Eintritt eines bestimmten Schadensereignisses ein Kumulrisiko[59] darstellt. Beispielsweise würden Leistungskürzungen der Beihilfevorschriften zu gehäuften Schäden des Beihilfeergänzungstarifs führen, die unabhängig voneinander aufgrund des gleichen Ereignisses eintreten! Für Versicherungen gilt: Ein gut durchmischtes Kollektiv wäre zu bevorzugen. Daher machen die o. g. Mono-Kollektive diese Versicherungen nicht gut, höchstens schlechter.

Am stark vereinfachten Beispiel dieser beiden fiktiven Versicherer können Sie ablesen, warum der Anteil von Berufsgruppen (z. B. Beamte) keine Aussage über die Qualität zulässt.

Grafik 124 – Kumulrisiko Beamte

Eine Änderung der Beihilfeerstattungen (z. B. +10% Kosten) würde bei Anbieter prozentual gleich betreffen (+10% auf die Leistungsausgaben). Aber der absolute Ausgleich in Eurocent ist bei Bestand A deutlich schwerer, weil 50% der betroffenen Kunden (Beamte) einen Ausgleich der 50% anderen Kundengruppen (Arbeitnehmer & Selbstständige) benötigen könnten, während es bei Bestand B nur 25% der Kunden einen Ausgleich erforderlich machen könnten, die von 75% der anderen aufgefangen werden könnten. Die gleiche Argumentation könnte für Nachteile bezüglich der Arbeitnehmer bei B geführt werden. Daher ist eine gute Mischung positiver zu bewerten als eine Monokultur.

Unabhängig von der statistischen Komponente, wen interessiert es wo sich andere versichert haben? Es geht um Fakten! Laien können die Qualität von Tarifen nicht beurteilen, denn sie wissen nicht was fehlt oder möglich wäre. Beide o. g. Gesellschaften sind bemüht durch unkomplizierte Erstattung von Bagatellrechnungen ein gutes Bild zu liefern, weshalb die Mehrheit der Versicherten positiv gestimmt ist. Das sagt aber nichts über die Qualität im lebensbedrohlichen Leistungsfall aus. Beide Gesellschaften hatten bis zu ihren Tarifüberarbeitung – die erst vor wenigen Jahren erfolgte – überwiegend schlechte (!) Beamtentarife. Beispielsweise warben beide Versicherungen einst mit Anwärter-Tarifen, die sechs Monatsbeiträge erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung boten, um junge Beamte über den Preis zu ködern. Die Tarife nach der Einstiegszeit waren oft unterdurchschnittlich gut.

Ein Sportwagen und ein LKW sind zwei völlig unterschiedliche Kfz, obgleich beide Menschen transportieren können. Bleiben Sie bei Fakten, nicht bei Scheinargumenten! Nur weil eine Berufsgruppe vermeintlich öfters vertreten ist, handelt es sich nicht um ein Qualitätsmerkmal, sondern eher um ein Klumpenrisiko, dass besonders anfällig für das Änderungsrisiko[60] ist. Monokulturen haben ein größeres Schwankungsrisiko, dass durch bessere Bestandsmischungen sowie spezielle Rückstellungen ausgeglichen werden muss![61]

Mythos Stärkere Beitragsanpassungen durch spätes Eintrittsalter

Dieser Punkt ist überwiegend falsch, jedoch nicht zwingend, da vom Tarif abhängend. Streng genommen ist ein später ins Kollektive einsteigender Kunde besser prognostizierbar als ein gleich alter Bestandskunde, weil bei ihm eine Gesundheitsprüfung vorgenommen wird, die beim Bestandskunden kaum erlaubt ist.[62] So wird dieser Selektionseffekt über weniger Restjahre verteilt, was die Fehleranfälligkeit reduziert. Gleiches gilt für Wartezeiteffekte, z. B. Zahnstaffeln.

In einer idealtypischen Welt, würde ein späteres Eintrittsalter sich lediglich auf das Verhältnis von Beiträgen zu Alterungsrückstellungen auswirken. Der Anteil der Alterungsrückstellungen würde kleiner, wie in der u. g Grafik ersichtlich, weil mehr Beiträge direkt für Leistungsausgaben abgeführt werden. Insgesamt wäre die Prämie dieser zwei Faktoren höher und der spätere Einstieg daher irrelevant.

Ein Bild, das Diagramm enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Grafik 125 – Ungezillmerte Alterungsrückstellungen dreier Eintrittsalter (x) bei vergleichbaren Bedingungen[63]

Aber die Welt ist nicht idealtypisch! Wenn Sie einen „zu billigen“ Tarif wählen, vgl. dazu die Kapitel Sanierungsstau sowie interner und externer Peergroup-Vergleich, dann geht die Rechnung wortwörtlich nicht auf und Sie haben mit übermäßigen Beitragssteigerungen zu rechnen. Je geringer die Restlaufzeit, umso stärker die Auswirkungen, weil weniger Zeit für den Zinsausgleich zur Verfügung stünde. Ist der Ihnen angebotene Tarif deutlich günstiger als vergleichbare (!) Angebote anderer PKVUs, sollten Sie äußerst vorsichtig sein; auch ungeachtet des Eintrittsalters!

Die pauschale Behauptung, dass ein erhöhtes Eintrittsalter zu erhöhten Beiträgen wird, ist als Pauschalaussage nicht richtig! Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Dies berührt jedoch keine anderen Gründe, warum der später PKV-Wechsel wohlüberlegt sein sollte, speziell die Exit-Szenarien, um wieder in die GKV zu kommen.

  1. „ohne Datum“, Aufruf 2021-11-30 NHS – NHS services https://www.nhs.uk/nhs-services/
  2. „ohne Datum“, Aufruf 2021-11-30 Europäische Kommission – Beschäftigung, Soziales und Integration – Niederlande – Krankenversicherung https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1122&langId=de&intPageId=4988
  3. „ohne Datum“, Aufruf 2021-11-30 Grensinfopunt, fragegesteuerter Wegweiser der niederländischen Behörden – Krankenversichert in den Niederlanden https://www.grensinfo.nl/gip/de/deonnl/zorg/zorgverzekerd_in_nederland/index.jsp?situatie=deonnl
  4. 2019 Gesundheitsökonom Qualitätsmanagement – 24 S. 11 https://sci-hub.ru/10.1055/a-0849-9262
  5. „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-11 NHS – Find a GP https://www.nhs.uk/service-search/find-a-GP
  6. 2021-12-09 NHS – Appointment slot issues within the NHS e-Referral Service (managing and minimising) https://digital.nhs.uk/services/e-referral-service/document-library/managing-and-minimising-appointment-slot-issues
  7. 2017 Springer Gabler Best Masters – Quersubventionierung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung – Quantitative Bewertung für Arztpraxen und Ableitung eines Entwicklungsszenarios – ISBN 978-3-658-16120-0 – S. 79
  8. 2021-11-09 OECD – Health at a Glance 2021 https://www.oecd-ilibrary.org/social-issues-migration-health/health-at-a-glance-2021_ae3016b9-en
  9. 2022-03-30 BDAE Gruppe – Weltweiter Vergleich der Gesundheitssysteme: So sind sie seit der Pandemie aufgestellt https://www.bdae.com/journal/3275-weltweiter-vergleich-der-gesundheitssysteme-so-sind-sie-seit-der-pandemie-aufgestellt
  10. 2004 OECD – Auf dem Weg zu leistungsstarken Gesundheitssystemen https://www.oecd.org/health/health-systems/31785622.pdf
  11. §4 KalV Rechnungszins – http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__4.html
  12. §19 KalV Ermittlung des Überzinses http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__19.html
  13. 2012-12-17 Assekuranz Info-Portal – KVpro.de: Absenkung des Höchstrechnungszins in der PKV von 3,5 auf 2,75 Prozent: Auswirkungen für die Versicherten?
  14. 2018 – ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH https://www.assekurata.de/newsletter-artikel/newsletter-65-2018/die-pkv-in-der-zinsfalle/
  15. „ohne Datum“, Aufruf 2020-07-01 Versicherungs-Magazin – Aktuarieller Unternehmenszins https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/aktuarieller-unternehmenszins-1985563.html
  16. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 174
  17. 2013-05-08 Handelsblatt.com – Privater Schutz? Bloß schnell weg! https://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/versicherung/krankenversicherung-privater-schutz-bloss-schnell-weg/8180430-all.html
  18. 2018-10-25 Versicherungs-Magazin – PKV: Hoher Druck durch niedrige Zinsen https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/pkv-hoher-druck-durch-niedrige-zinsen-2226678.html
  19. 2019-01-07 DAV – Rechnungszins in der PKV – S. 1
  20. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 211-215
  21. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 39
  22. 2018-04-16 DAV e. V. – Leitfaden für das Grundwissen Versicherungsmathematik – S. 47
  23. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 63
  24. §23 I 1a) KVAV Mitteilungspflichten von Daten zu den Versicherungsbeständen https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__23.html
  25. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 201
  26. 2009-01-26 RP Online – Signal Iduna und Deutscher Ring gehen zusammen https://rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/signal-iduna-und-deutscher-ring-gehen-zusammen_aid-12442589
  27. „ohne Datum“, Aufruf 2020-08-03 Signal Iduna Krankenversicherung a. G. – Über uns https://www.deutscherring-kranken.de/ueber-uns/signal-iduna-gruppe.php
  28. „ohne Datum“, Aufruf 2020-08-03 Signal Iduna Krankenversicherung a. G. – Impressum https://www.deutscherring-kranken.de/anbieter.php
  29. 2018-04-16 DAV e. V. – Leitfaden für das Grundwissen Versicherungsmathematik – S. 48
  30. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 169
  31. 2016-10-02 Hartmut Milbrodt; Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung – S. 94 Abs 2 – ISBN 978-3-89952-610-3
  32. 2016-10-02 Hartmut Milbrodt; Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung – S. 97 Abs 2 & 3 – ISBN 978-3-89952-610-3
  33. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 205
  34. §8 IV S. 2ff KVAV – Grundsätze für die Bemessung der sonstigen Zuschläge https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__8.html
  35. §315 BGB Bestimmung der Leistung durch eine Partei https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__315.html#:~:text=%C2%A7%20315%20Bestimmung%20der%20Leistung,Erkl%C3%A4rung%20gegen%C3%BCber%20dem%20anderen%20Teil.
  36. „ohne Datum“, Aufruf 2020-07-19 Versicherungs-Magazin – Ausscheideordnung https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/ausscheideordnung-1985596.html
  37. 2019-07-01 BaFin – PKV-Sterbetafel 2020 https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/PKV/dl_st_2020_pkv_sterbetafel_va.html
  38. 2019-11-05 Destatis Sterbetafel 2016/2018 – S. 6 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Publikationen/Downloads-Sterbefaelle/periodensterbetafel-erlaeuterung-5126203187004.pdf?__blob=publicationFile
  39. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 315
  40. §146 I 4 VAG Substitutive Krankenversicherung https://dejure.org/gesetze/VAG/146.html
  41. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 338
  42. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 122
  43. „ohne Datum“, Aufruf 2022-07-08 Morgen & Morgen GmbH M&M Rating PKV Beitragsstabilität https://www.morgenundmorgen.com/service/ratings/pkv-beitragsstabilitaet
  44. 2021-07 Morgen & Morgen GmbH – M&M Rating PKV Beitragsstabilität Ratingdokumentation https://a.storyblok.com/f/119468/x/3fd721efe3/mm_ratingdokumentation_pkvbeitragsstabilitat_062021.pdf
  45. „ohne Datum“, Aufruf 2022-07-08 PKV-Verband – PKV Zahlenportal https://www.pkv-zahlenportal.de/werte/2010/2020/12
  46. 2020-10-14 BGH – Az. IV ZB 4/20; 2021-10-10 BGH – Az. IV ZB 27/20; 2021-10-10 BGH – Az. IV ZB 28/20; 2021-10-10 BGH – Az. IV ZB 29/20; 2021-10-11 BGH – Az. IV ZB 40/20
  47. 2003 Deutsches Ärzteblatt – Asset-Meltdown-Hypothese: Entwarnung für angehende Rentner https://www.aerzteblatt.de/archiv/39161/Asset-Meltdown-Hypothese-Entwarnung-fuer-angehende-Rentner
  48. 2003-05 Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Wirtschaftspolitik – Der „Asset Meltdown“: Eine beliebte These wird von MEA-Forschern relativiert https://www.mpisoc.mpg.de/max-planck-emeritus-gruppe/wissen/themen/contentpool-themen/artikel/der-asset-meltdown-eine-beliebte-these-wird-von-mea-forschern-relativiert/
  49. 2013 Klaus Jacobs · Sabine Schulze – Die Krankenversicherung der Zukunft | Anforderungen an ein leistungsfähiges System – S. 188 – ISBN 978-3-940172-31-0
  50. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 71
  51. 2018-04-16 DAV e. V. – Leitfaden für das Grundwissen Fach Versicherungsmathematik – S. 61-63
  52. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 28
  53. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 125
  54. 2021-07-13 Gabler Wirtschaftslexikon – Schwarzer Schwan https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/schwarzer-schwan-122417/version-384539
  55. 2023-04-20 VersicherungsJournal.de – Die privaten Krankenversicherer mit den meisten Versicherten https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/die-privaten-krankenversicherer-mit-den-meisten-versicherten-147565.php
  56. 2020-04-28 DEVK Krankenversicherungs-AG Geschäftsbericht 2019 – S. 200 https://www.devk.de/media/content/geschaeftsberichte/gb2019/DEVK-GB2019-Kranken-AG.pdf
  57. 2020-04-24 Mecklenburgische Versicherungsgruppe Geschäftsbericht 2019 – S. 133 https://www.mecklenburgische.de/pdfs/unternehmen/berichte/mecklenburgische_zahlen-fakten_geschaeftsbericht_2019.pdf
  58. 2017-05 IGES (im Auftrag der Debeka) – Beitragsentwicklung in der PKV – Studie zur Entwicklung der Beiträge im Bestand und ihren wesentlichen Bestimmungsfaktoren – S. 30
  59. 2018-02-19 Gabler Wirtschaftslexikon – Kumulrisiko https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kumulrisiko-37785/version-261216
  60. 2016-10-02 Hartmut Milbrodt; Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung – S. 124 (c) Änderungsrisiko – ISBN 978-3-89952-610-3
  61. 2020-05 DAV e. V. Aktuar Aktuell 50 – S. 7 https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20Aktuell%20Nr.50.pdf
  62. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 42
  63. 2017-06-26 Andreas Leckner – Z-Vorlesung Rohmaterial – S. 6

Mythen zu Versicherungsprämien

Mythos Kassen-Flucht mit 55

Dass die PKV im Alter nicht bezahlbar sei, ist hinreichend widerlegt. Und tatsächlich verlasen durchschnittlich weniger als 2,5% der Versicherten die PKV vor dem 55. Lebensjahr, wobei hier Stornierungen aufgrund von Tod inklusive sind, welche über die Hälfte der Abgänge aller Altersklassen bis 55 ausmachen.

Ein Bild, das Diagramm, Text, Reihe, Screenshot enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Grafik 126 – BaFin Wahrscheinlichkeitstafeln PKV 2018 – Ausscheidewahrscheinlichkeiten 2018[1]

Von einer Flucht oder Rückkehrwelle kann keine Rede sein. Klar erkennbar ist, dass die PKV ein lebenslanges Modell ist. Dieses muss aber finanziert sein, weshalb Einkommensprobleme der Hauptbewegunggrund für eine GKV-Rückkehr sind. Betroffen sind deutlich mehr Frauen als Männer, denn diese haben idR niedrigere Altersrenten. In der Mehrheit der Fälle handelt es sich zudem um Selbstständige, die wirtschaftlich nicht erfolgreich waren. Abweichend von dem linearen Trend wechseln nur 0,1% mehr PKV-Versicherte zum 55. LJ zurück in die GKV.

Die beiden Knicke am Anfang sind jeweils auf das Ende der Kinder- (21 J.) bzw. Ausbildungstarife (21 J. bis 39 J.) zurückzuführen, nach denen meist eine Pflichtversicherung einsetzt.

Die erhöhten Ausscheidezahlen ab dem 70. LJ sind durch Ableben begründet.

Eine Rückkehr in die Krankenkasse kann wegen der 9/10-Regel der KVdR sogar ein Nachteil sein! Mehr dazu erfahren Sie im Kapital KVdR.

Für die verbleibenden PKV-Kunden sind diese Rückkehrer sogar ein Segen, denn nicht nur führen Sie nicht zu erhöhten Kosten im Alter, welche in der GKV solidarisiert werden, sondern sie vererben die bisher aufgebauten Rückstellungen. Ein Absenken der Stornowahrscheinlichkeiten hätte sogar eine Erhöhung der Prämien zur Folge.[2] Etwas, an dem die PKV kein grundlegendes Interesse hat.

Mythos PKV lohnt nur für junge Kunden

Es ist ein Gerücht, dass sich die PKV nur für junge Kunden „lohnen“ würde, zumal unklar ist, was der Einzelne unter lohnend versteht. Aufgrund des kalkulatorischen Aufbaus kann man schlussfolgern, dass es für junge Kunden einfacher ist die notwendigen Rückstellungen aufzubauen und noch Budget übrig ist, um zusätzliche BET zu kaufen. Aber auch für ältere Versicherte gibt es eine Äquivalenzgleichung, welche einen Ansparprozess für das Alter beinhaltet. Wer später einsteigt, muss auch weniger sparen, da er durch die erhöhten Beiträge den fehlenden Ansparprozess teilweise nachholt und die Versicherung weniger lang mit dem Geld auskommen muss, da er eine kürzere Lebenserwartung hat. Außerdem wird er anteilig bereits von der Vererbung jener profitieren, welche in die GKV zurückgewechselt sind. Die Aussage, dass man mit einem späteren Einstieg unbezahlbare Prämien provoziert, ist pauschal nicht korrekt. Ein höheres Eintrittsalter erfordert mehr Abwägung und bedingt oft überproportional höhere Prämien. So kostet ein 70J. alter Versicherter ca. das Doppelte dessen, was ein 40J alter Versicherter kostet, wobei die Unterschiede bei manchen PKVUs noch größer sein können.

Ob man mit 20, 35 oder 50 in die PKV eintritt, eine Normalannahme nach den Gesundheitsfragen vorausgesetzt, macht in Bezug auf die Sparleistung und die Prämien einen Unterschied, taugt aber als Pauschalaussage nichts, da es ohne andere Faktoren unsubstantiiert ist. Vgl. Sie dazu den Anteil der Alterungsrückstellungen der o. g. Altersklassen unter sonst gleichen Tarifbedingungen.

Ein Bild, das Text, Diagramm, Reihe, Screenshot enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Grafik 127 – Gezillmerte Alterungsrückstellungen für drei Altersklassen[3]

Ohne weitere Parameter ist die Aussage zur den Alterungsrückstellungen unsubstantiiert. Natürlich bildet ein älterer Versicherter anteilig weniger Rückstellungen, aber er benötigt auch weniger. Wie sich das am Ende auf die langfristige (!) Prämie auswirkt, ist eine Frage an die Glaskugel, denn das Risiko für eine Fehleinschätzung des PKVUs ist immer gegeben, unabhängig vom Eintrittsalter. Die Altersabhängigkeit der Kopfschäden ist hierbei der treibende Faktor. Sprich je näher ein Versicherter an den durchschnittlich teuren Jahrgängen dran ist, umso eher würde die PKV sehr teuer.

Auch die Vorversicherungszeit des Versicherten spielen keine Rolle, denn die Alterungsrückstellungen werden Stichtag bezogen auf das Alter als Gesamtwert berechnet.[4] Wann ein Versicherter beigetreten ist, ist sekundär, da die Frage nur ist, wie lange er bleibt und was dieser kosten wird!

Der logische Rückschluss ist, dass die PKV für junge Kunden ein No-Brainer ist, während mit zunehmendem Alter die monetäre Abwägung mit spitzerem Bleistift gerechnet werden muss, falls man trotz Gesundheitsfragen einen Normalzugang zur PKV hat.

Mythos Auslandsversicherung günstiger als GKV oder PKV

Völlig egal wie gut der Vertrag ist oder wie viel Sie zahlen, Ihr Krankenversicherungsvertrag muss die Pflicht zur substitutiven Krankenversicherung erfüllen. Wenn Sie eine sehr günstige Auslandsversicherung haben, z. B. via Care Concept,[5] BDAE,[6] Mawista[7], Dr. Walter[8] etc., liegt es daran, dass keine dieser „günstigen“ Auslandsversicherungen die Pflicht zur substitutiven Krankenversicherung in Deutschland erfüllt. Selbst wenn es einige Monate gutgehen sollte, erhalten Sie spätestens bei der Anschlussversicherung schwere Probleme oder wenn ein Nachweis gefordert wird, beispielsweise von der Universität, dem Arbeitgeber oder einem Amt. Gleiches gilt für die Europäischen Krankenversicherungen (EUKV), die ebenfalls nicht die Pflicht zur substitutiven KV erfüllen.[9]

Das „günstiger“ ist zudem relativ zu sehen, da keine Ansparleistung für später erbracht wird, die Verträge begrenzte Laufzeiten haben und die Versicherung oft ein Kündigungsrecht hat.

Mythos Beitragsstabilität durch hohe Selbstbeteiligung

Es kursiert die Vertriebslüge, dass Tarife mit hoher Selbstbeteiligung beitragsstabiler seien als jene mit geringer Selbstbeteiligung. Behauptet wird, dass ein kostenbewusstes Verhalten, erhöhte Verantwortung und ein besseres Kollektiv vorlägen. Vermeintlich aus Selbstständigen, da diese angeblich seltener zum Arzt gingen und deshalb geringere Kosten verursachen würden.

Beweise für einen solchen Effekt auf lange Zeit gibt es nicht. Bewiesen ist, dass die unterschiedliche Risikomischung aufgrund von Selbstbeteiligung bestenfalls in jungen Jahren wirkt, nicht aber für hohe Alter, wo das Profil steiler wird, sprich die Kopfschäden höher sind. Dies ist ein Autoselektionseffekt. Zusätzlich liegt der Kostenanstieg aufgrund verstärktem Medizinkonsumverhalten bei starren Selbstbehalten höher als die durchschnittliche Teuerung der medizinischen Inflation.[10] Nicht zuletzt hängt der Effekt vom Zufall ab,[11] denn wer bereits im Januar seine Selbstbeteiligung ausgeschöpft hat, wird ein anderes Konsumverhalten an den Tag legen, als wer bis zum Dezember noch leistungsfrei ist.

Dabei gelten Selbstständige schon länger als Risikogruppe in der PKV, da keine automatische Einkommenssicherheit durch den Status erfolgt, anders als bei Beamten oder Arbeitnehmern. Sie tragen auch das höchste Risiko den Schutz zu verlieren und in die Sozialtarife abzurutschen.[12] Tarife mit höherer Selbstbeteiligung steigen aus diversen Gründen sogar stärker an![13] Beispiel:

Grafik 128 – Profile ambulanter Tarife 2015 (BaFin)[14]

Für Frauen zeigt sich die gleiche Entwicklung, auch wenn die Profile etwas flacher verlaufen, d. h. im Verhältnis zu Männern anfangs mehr und später weniger Kosten verursachen.

Dazu eine Grundüberlegung: Alle PKV-Gesellschaften haben im auf lange Sicht im Durchschnitt die gleich kranken, gleich kaputten Kunden, welche gleiche Durchschnittskosten verursachen. Ableiten kann man das u. a. aus Datenbanken der BaFin, z. B. die krawatte.csv.[15] Die BaFin verfasst Ihre tarifunabhängigen Musterstatistiken unter Berücksichtigung der von den privaten Krankenversicherungen gemeldeten Daten.[16] Grundkopfschäden und Bestandsgrößen sind einsehbar.[17] Auch die mathematische Fachliteratur bestätigt, dass eine Segmentierung in gleiche Gruppen erfolgt, weil nur so eine homogene Datenbasis geschaffen wird.[18] Die Bafin muss dabei Daten-Intervalle bilden, um der Vielzahl der verschiedenen PKV-Tarife halbwegs einheitlich darstellen zu können.[19]

Die Versicherungen sind verpflichtet vor Vertragsabschluss dem VN die Beitragsentwicklung der letzten zehn Jahre auszuhändigen.[20] Existiert der Tarif noch nicht lange genug, z. B., weil er neu aufgelegt wurde, müssen Stütztarife zum Vergleich bemüht werden. Auf lange Sicht kommen alle Tarife in ein Alter, wo aus der überwiegenden Ansparphase in die Leistungsphase gegangen wird. Wieso sollte das bei Tarifen anders sein, die eine hohe Selbstbeteiligung haben? Werden diese Menschen nicht älter, nicht kränker?

Und so wie man die kurzfristige Selektionswirkung (idR drei Jahre bis maximal zehn Jahre) der hohen Selbstbeteiligung anerkennen kann, so muss man leider auch anerkennen, dass mit Überschreiten der Selbstbeteiligungsgrenze eine „all-you-can-Arzt“-Mentalität auftritt. Das führt zu einem einfachen Problem: Von der monatlichen Prämie wird ein Teil für die Alterungsrückstellungen vereinnahmt, bei der Selbstbeteiligung ist das nicht möglich. Beide Tarife kommen irgendwann in die Phase, wo von den Ansparungen gezehrt wird, um die Ausgaben zu decken. Nur bei der hohen Selbstbeteiligung wurden trotz gleichen langfristigen Leistungsbedarfs weniger Rückstellungen gebildet! Dazu ein Beispiel zweier identischer, fiktiver Tarife, die sich nur im Jahreszahlbeitrag inklusive Selbstbeteiligung unterscheiden.

Beitrag inkl. Alterungsrückstellungen Selbstbeteiligung %-Anteil Alterungsrückstellungen Anteil Alterungsrückstellungen
Tarif A1 5400€ 600€ 25% 1350€
Tarif A2 4800€ 1200€ 25% 1200€

Theoretische zahlt der Kunde im Tarif mit höherer Selbstbeteiligung anfangs effektiv weniger. Aber mit zunehmendem Alter wird er den Tarif häufiger in Anspruch nehmen, weshalb er dann den gleichen Effektivbeitrag (Prämie + Selbstbeteiligung) zahlt. Das birgt drei Probleme:

  • Die Selbstbeteiligung kann er nicht bei der Steuer ansetzen, den Beitrag schon.
  • Er spart weniger Rückstellungen an, während der gleichzeitig mehr Risiko selbst trägt.
  • Im Alter kann er nur mit Gesundheitsprüfung in eine niedrigere Selbstbeteiligung wechseln.

 

SB-Problem der fehlenden Alterungsrückstellungen

Dazu eine Grafik zur Veranschaulichung, welche den Beitrag inklusive Selbstbeteiligung und Rückstellung auf 100% vergleicht.

Grafik 129 – Sparproblem bei hoher Selbstbeteiligung

Bildlich dargestellt erkennt man schnell, dass man bei Tarifen mit hoher Selbstbeteiligung mehr Risiko (rot) trägt bei gleichzeitig niedrigerer Ansparung von Alterungsrückstellungen (blau). Das ergibt keinen Sinn! Höchstens kurzfristig und zusammen mit einem Optionstarif sollte man Tarife mit hoher Selbstbeteiligung erwägen.

Es sind vor allem fragwürdige Marktteilnehmer, die den Begriff des Großschadentarifs prägen. Weder der Gesetzgeber noch die Tarifkalkulation der DAV[21] nutzen diesen Begriff!

Sollte Ihnen ein Tarif mit hoher Selbstbeteiligung verkauft worden sein, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es unter falschen Versprechen geschah. Sie sollten dies prüfen lassen!

Höhere Beitragsanpassung wegen höherer Selbstbeteiligung

Es ergibt sich nicht nur das Problem der geringeren Alterungsrückstellungen, sondern auch dass der erhöhten Beitragsanpassungen in Relation zum Ursprungsbeitrag.

In der Regel werden alle SB-Stufen eines Tarifes in einem Kollektiv zusammengefasst. Die gestiegenen Kosten werden auf alle Versicherten aller SB-Stufen gleich umgelegt, nicht anteilig nach Höhe der SB. Das führt dazu, dass der Beitragsvorteil durch die höhere SB wegschmilzt, denn ein fixer Betrag in Eurocent hat prozentual eine höhere Auswirkung, wenn von einem ursprünglich niedrigeren Beitrag gestartet wird.

Wechselt ein Versicherter von einem alten Tarif (i) in einen neuen Zieltarif (j), muss das PKVU entscheiden, wie es die den Beitrag (B) berechnet,[22] wozu Sie unten die aktuelle mehrheitlich verwendete Grundlage finden. Aus Gründen des Wettbewerbs wird dabei das Abschlagsverfahren (beitragsmindernde Anrechnung der Alterungsrückstellungen; unterer Beitrag der rechten Seite) angewandt, denn im Zuschlagsverfahren (Neugeschäftsprämie plus Zuschlag für fehlende Alterungsrückstellungen; oberer Beitrag der rechten Seite)[23] könnte es sogar zur Beitragserhöhung kommen, wobei der Grund für einen Wechsel meist die niedrigere Prämie ist.

Ein Bild, das Diagramm enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Grafik 130 – Unterschiedliche Beitragsänderungsverfahren[24]

Dies bedeutet im Umkehrschluss automatisch, dass durch die bereits heute niedrigeren Alterungsrückstellungen, weil der SB-Tarif weniger aufbaut, das Problem der langfristigen Beitragsanpassung verschärft wird! Wird dabei ein Tarif gewählt, der aktuell aufgrund von Unterkalkulation einen immanenten Sanierungsstau aufweist, verschärft sich dieses Problem überproportional. Ein etwaiger Einsatz von Limitierungsmitteln ändert langfristig nichts an dem grundsätzlichen Problem.

SB-Problem führt zu steuerlichen Nachteilen

Erfolgt eine Betrachtung der o. g. Tarife auf 30 Jahre ohne Beitragsanpassungen oder Erhöhung der Selbstbeteiligung, ergäbe sich folgendes Bild:

Tarif A1 Tarif A2
Gezahlte Prämien (ohne BAP) 162.000€ 144.000€
Angesparte Rückstellungen (3,5% Zins) 071.012€ 063.122€
Differenz Rückstellungen A1:A2 007.890€
Differenz Selbstbeteiligung A1:A2 018.000€
Differenz Prämien A1:A2 18.000€

Die höhere Selbstbeteiligung ist im o. g. Fall also die Wette, ob Sie in 30 Jahren bei einem Risiko von 18.000€ (Differenz der Selbstbeteiligung; in diesem Fall gleichzeitig Prämiendifferenz), einen „Gewinn“ von ca. 10.110€ (Differenz Selbstbeteiligung abzüglich Differenz Rückstellungen) gegenüberstellen wollen. Kein gutes Geschäft!

Wird jetzt noch berücksichtigt, dass die erhöhte Prämie bei der Steuer angesetzt werden kann, due Selbstbeteiligung jedoch nicht, schmilzt der vermeintliche Vorteil noch weiter.

Tarif A1 Tarif A2
Grenzsteuersatz bei 80% steuerlich absetzbarem Anteil 42% 42%
Steuererstattung 068.040€ 060.480€
Prämie nach Steuererstattung 093.960€ 083.520€
Differenz Prämie nach Steuererstattung 010.440€

Die Wette für eine hohe Selbstbeteiligung über 30 Jahre ohne Krankheit lautet also, dass Sie auf 7.890€ gebildete Alterungsrückstellungen verzichten, für einen Prämienvorteil nach Steuern von 10.440€. Chance und Risiko stehen hier in keinem gesunden Verhältnis! Wird die Rentenphase betrachtet, ergibt eine hohe Selbstbeteiligung noch weniger Sinn.

Das Problem verschärft sich zusätzlich, wenn mit der Beitragsrückgewähr geworben wird. Kalkulatorisch ist eine Beitragsrückerstattung wie eine fiktive Selbstbeteiligung zu betrachten. Im Falle der vertraglich zugesicherten Beitragsrückerstattung (auch Pauschalleistung genannt; Kürzel euBR für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung) gilt sogar, dass die Einsparungen bei den Krankheitskosten immer kleiner sind als die Kosten für die euBR.[25] Dies liegt unter anderem daran, dass der zu finanzierende Beitragszuschlag für diese Leistung altersunabhängig kalkuliert werden muss,[26] was gerade wegen der alternden Personen in einem Tarif wenig Sinn ergibt. D. h. eine vertraglich garantierte, erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung verteuert den Vertrag unnötig, zumal es keinen Ansparprozess für diese Leistung gibt. Vereinzelt kann man dies in den Werbematerialien der Versicherungen zu erkennen:

Ein Bild, das Tisch enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Grafik 131 – euBR u. Selbstbeteiligung der ARAG-Tarife[27]

Schön zu erkennen ist, dass die Selbstbeteiligung und die erfolgsunabhängige BRE kalkulatorisch gleich sind und in Summe immer gleichbleiben, in diesem Beispiel 900€ ergebend. Kindern erhalten nur die halbe Pauschalleistung, zahlen jedoch nur die halbe Selbstbeteiligung. Die Umbenennung als Pauschalleistung ändert nichts am Ergebnis. Die dem o. g. Newsletter vorausgegangene Pressemitteilung verschweigt solche Fakten und konzentriert sich ausschließlich auf die vermeintlichen Vorteile, ohne die immanenten Nachteile zu benennen.[28]

In der Regel werden die Auszahlungen der letzten fünf Jahre auf die Versicherten verteilt und mit einem Sicherheitspuffer versehen. Daher profitieren junge Versicherte auf Kosten der alten Versicherten.[29]

Auch die Zahlen aus der Praxis widerlegen das „Argument“ für den hohen Selbstbehalt. In der u. g. Abbildung finden Sie die Kopfschäden für Männer und Frauen aus dem Jahr 2018 mit verschiedenen SB-Stufen von 0-100, 251-400 usw.

Grafik 132 – Kopfschäden 2018 mit verschiedenen SB-Stufen[30]

Die Zahlen am Ende jeder Legende sind die Selbstbeteiligungen. Erkennbar ist, dass Pauschalaussagen falsch sind und es auf den Einzelfall ankommt. Dank der altersbedingter Leistungsinanspruchnahme sind die Kopfschäden überall steigend. Die einst vereinbarte Selbstbeteiligung mag zum Antragszeitpunkt in Relation hoch gewesen sein, verliert aber wegen der Inflation jährlich an Höhe in Verhältnis zu den steigenden Prämien, was ein gesteigertes Konsumverhalten bedingt.

Unter der Berücksichtigung, dass der Sparanteil in der Prämie bei hoher Selbstbeteiligung kleiner ist und die Selbstbeteiligung nicht bei der Steuer angesetzt werden kann, ergibt es wenig Sinn eine hohe Selbstbeteiligung zu wählen.

SB-Problem 5.000€ Grenze

Beitragsanpassungen sind so sicher wie einst das Amen in der Kirche. In einer perfekten Welt würde durch einen Selbstbehalt ein Beitragsvorteil erzeugt. In dieser perfekten Welt würden die BAP auf den Beitrag und den SB angewandt werden. Bei einer beispielhaften Tarifwelt (Eintrittsalter 30 Jahre, 10% BAP alle drei Jahre) würde das so aussehen:

Jahr 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Tarif A Tarifbeitrag 7.200 € 7.920 € 8.712 € 9.583 € 10.542 € 11.596 €
SB – € – € – € – € – € – €
SB-Ersparnis 0% 0% 0% 0% 0% 0%
Tarif B Tarifbeitrag 6.000 € 6.600 € 7.260 € 7.986 € 8.785 € 9.663 €
SB 1.200 € 1.320 € 1.452 € 1.597 € 1.757 € 1.933 €
SB-Ersparnis 17% 17% 17% 17% 17% 17%
Tarif C Tarifbeitrag 2.700 € 2.970 € 3.267 € 3.594 € 3.953 € 4.348 €
SB 4.500 € 4.950 € 5.445 € 5.990 € 6.588 € 7.247 €
SB-Ersparnis 63% 63% 63% 63% 63% 63%

Sie erkennen, dass bei Tarif eine SB von über 5.000€ rot gefärbt ist. Das liegt daran, dass 5.000€ das gesetzliche Maximum für die SB ist. Das PKVU darf gar nicht über 5.000€ anpassen. Damit ergibt sich der u. g. Verlauf.

Jahr 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Tarif A Tarifbeitrag 7.200 € 7.920 € 8.712 € 9.583 € 10.542 € 11.596 €
SB – € – € – € – € – € – €
SB-Ersparnis 0% 0% 0% 0% 0% 0%
Tarif B Tarifbeitrag 6.000 € 6.600 € 7.260 € 7.986 € 8.785 € 9.663 €
SB 1.200 € 1.320 € 1.452 € 1.597 € 1.757 € 1.933 €
SB-Ersparnis 17% 17% 17% 17% 17% 17%
Tarif C Tarifbeitrag 2.700 € 2.970 € 3.762 € 4.633 € 5.592 € 6.646 €
SB 4.500 € 4.950 € 4.950 € 4.950 € 4.950 € 4.950 €
SB-Ersparnis 63% 63% 57% 52% 47% 43%

Sie erkennen, dass die Ersparnis durch die Selbstbeteiligung kontinuierlich fällt, weshalb ab erreichen der 5.000€ Grenze überdurchschnittliche BAP die Folge sind.

Verschärfend kommt hinzu, dass weniger Alterungsrückstellungen gebildet werden und im o. g. Beispiel Kosten und Verzinsung außer Acht gelassen wurden, die den Effekt noch verschärfen. Die 4.950€ liegen unter den 5.000€, weil in der Praxis noch kein PKVU wagemutig genug war einen Tarif mit maximal möglicher SB zu verkaufen bzw. via BAP zu erzwingen. Nachvollziehen können Sie diese Entwicklung anhand der alten Mannheimer Tarife, welche teils über 10.000€ SB hatten und danke der VVG-Reform unattraktiv für die Bestandskunden wurden.

Natürlich könnte bei den höheren Selbstbeteiligungen ein in Prozent höherer Anteil Alterungsrückstellungen eingepreist werden, aber damit würde die hohe Selbstbeteiligung aufgrund zu hohen Beitrags unattraktiv. Die anfängliche Ersparnis entfällt später aufgrund von Inflation, denn bei Überschreiten der SB-Schwelle tritt eine „all-you-can-Arzt“-Mentalität ein. Der Steuerungseffekt verpufft.[31] Auch deshalb, weil die meisten Behandlungen vom Arzt empfohlen werden, der ggü. dem Verbraucher eine Wissensasymmetrie aufweist. Die Wahrscheinlichkeit des Aufschiebens notwendiger Behandlungen ist gering. Das Überschreiten der SB-Schwelle forciert damit eher kosmetische sowie andere nicht zwingend notwendige Behandlungen, womit negative Effekte entstehen können.[32]

Es gibt eine Faustformel, die besagt, dass ein erhöhter Selbstbehalt ein steileres Profil hat und dass die Erhöhung eines Selbstbehalts (z. B. bei BAP oder Tarifwechsel) das Profil „versteilert“. Kurzum: Es gibt mathematische Beweise, dass ein erhöhter Selbstbehalt sich negativ auswirkt.[33]

Eine hohe Selbstbeteiligung während der Ansparphase wirkt sich nachteilig auf Ihre Beiträge aus.

Mythos Billigere Prämie bei anderen Vermittlern

Analog zu den vermeintlich kostenfreien Mehrleistungen, kann es in Deutschland für die substitutive KV keine günstigeren Prämien für den gleichen Tarif bei einem anderen Vermittler geben, da es gegen Gesetze verstößt. Honorar-Tarife existieren kaum. Möglich wäre dies wieder nur durch eigene Kollektive in eigenen Tarifen.

Dies führt dazu, dass deutsche Versicherungen im Ausland mit teils fragwürdigen Discount-Angeboten arbeiten, während sie dies in Deutschland nicht dürfen. So bietet die Allianz im Ausland einen lebenslangen Nachlass an, wenn man das Angebot nicht sofort unterzeichnet, sondern ein paar Tage liegen lässt, wie Sie aus dem beigefügten Screenshot entnehmen können. Derartige Angebote sind in Deutschland verboten.

Grafik 133 – Versicherungs-Discount im Ausland

Mythos Berufsunfähigkeit macht PKV unbezahlbar…

Ein Gastbeitrag von Torsten Breitag https://www.torsten-breitag.de/

Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen

Eine private Krankenversicherung, als grundlegende biometrische Absicherung, hat Wechselwirkungen zu anderen biometrischen Absicherungen. Insbesondere zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Es ist ein Mythos, dass eine PKV im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht zu bezahlen wäre. Wie bei allen Mythen, gibt es auch bei dieser Story durchaus wahre Aspekte. Bei näherer Betrachtung ist das Thema aber durchaus komplexer, als es bei Stammtischbetrachtung wirken mag.

Das Grundproblem ist nicht die PKV, das Thema heißt eigentlich Brutto- / Netto-BU-Rente. Bin ich Krankenkassenmitglied und werde berufsunfähig führt auch die Krankenkasse – im wahrscheinlichsten Fall – zu deutlichen Abzügen. Üben Sie keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus und erhalten deshalb auch keine Erwerbsminderungsrente (EMR), würden Sie als freiwilliges Krankenkassenmitglied versichert. Vgl. Schema:

Grafik 134 – KV-Beitrag bei Berufsunfähigkeit, Vorlage von Torsten Breitag

In der freiwilligen Krankenkasse sind alle Arten von Einkünften bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu verbeitragen.[34] Egal ob Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Zinserträge (die schon pauschal versteuert sein könnten) oder eben auch BU-Renten. Als Pflichtversicherter Rentner würden Sie keine Beiträge darauf entrichten.[35] BU-Renten als Betriebsrenten oder vom Versorgungswerk sind immer beitragspflichtig.[36]

Dies führt in der Praxis dazu, dass im wahrscheinlichsten Fall (nur berufsunfähig, kein anderer versicherungspflichtiger Job, keine EMR) folgende, grobe Faustformel zutrifft:

Brutto-BU-Rente x 0,82 = Netto-BU-Rente

Meint, Sie müssen sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil zur Krankenkasse (samt Pflegeversicherung) aus eigener Tasche, sprich aus der BU-Rente zahlen.

Bei rund 18 % auf 56.250 € p.a. (BBG der KV in 2020) sind das immerhin 843,75 € pro Monat. Davon ließe sich alternativ eine fürstliche PKV mit Beitragsentlastungsbausteinen unterhalten.

Für das statisch wahrscheinlichste Szenario (keine EMR, kein Job, nur berufsunfähig) müssen Sie also losgelöst von der „PKV <> GKV“-Frage die BU-Rente IMMER so ausreichend dimensionieren, dass die Absicherung auch netto einen Sinn ergibt.

Stark vereinfacht: Wer 2.000 € BU-Rente netto für den Fall der Fälle haben möchte, muss automatisch 2.500 € Brutto-BU-Rente absichern.

Genau das ist eben kein PKV-spezifisches Problem, sondern ein genereller Aspekt der technischen Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Völlig losgelöst vom Krankenversicherungs-Status.

Tatsächlich gibt es weitaus mehr Wechselwirkungen zwischen den beiden biometrischen Absicherungen. Die meisten davon sind in der Praxis eher positiv zu werten. Auf dem Weg zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die PKV beispielsweise tendenziell von Vorteil. Zwei Beispiele:

  1. Es bestehen – anders als in der Kasse – praktisch keine Notwendigkeiten für Abrechnungsdiagnosen. Meint: Beim Kassenmitglied finden sich häufiger abgerechnete ICD-10 Diagnosen in der Akte, die absolut nicht dem entsprechen müssen, was der Betroffene tatsächlich meint, gehabt zu haben.

Es liegt daran, dass der Arzt in der GKV eine „Krankheit“ abrechnen muss, um überhaupt für eine Leistung bezahlt zu werden. Dieses Problem existiert bei PKV-Versicherten in der Praxis so gut wie gar nicht.

  1. Auch die Krankentagegeldversicherung, als Teil der privaten Krankenversicherung, hat erhebliche Wechselwirkungen in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine mittelfristige Absicherung. Selbst eher einfache Leistungsfälle benötigen regelmäßig zwischen 8 bis 10 Monaten ab subjektiv empfundener Berufsunfähigkeit für den Leistungsnachweis.

Hat nichts damit zu tun, dass die Versicherer nicht zahlen wollen. Es liegt in der Natur des medizinischen Leistungsnachweises in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie müssen anhand eines Therapie-, Behandlungs- oder Diagnosestandes nachweisen, dass Sie voraussichtlich für 6 Monate außer Stande sein werden (oder es bereits waren), Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu 50 % ausüben zu können.

Um diese Prognose mit aussagekräftigen medizinischen Unterlagen zu untermauern, bedarf es einfach einiger Zeit. Salopp: Gerade bei psychischen Erkrankungen kann man schlecht den Kopf aufschneiden. Man wird dadurch weder mehr über die Krankheit erfahren, noch wäre es verhältnismäßig.

Da hilft nur solide ärztliche Handwerksarbeit. Anamnese, Diagnostik, Therapie und der Nachweis objektivierbarer Kriterien: Bspw. Medikation, stationäre Behandlungen, Krankschreibungen, Wechselwirkungen zu anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Und genau dieser medizinische Prozess dauert Zeit. Zeit, die aus finanzieller Sicht teuer, respektive schwierig werden kann. Denn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet üblicherweise nach 6 Wochen.

Danach gibt es in der Kasse gesetzliches Krankengeld. Bei höheren Einkommen sind es zumeist 70 % des Nettoeinkommens. Allerdings nur bis zum Bruttoeinkommen der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der KV (56.250 € in 2020). Hatten Sie zuvor bspw. 80.000 € Bruttoeinkommen, haben Sie demnach nach den ersten 6 Wochen ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Problem, das mit zunehmendem Einkommen schärfer wird.

Eine bedarfsgerechte Krankentagegeldversicherung löst genau dieses finanzielle Grundproblem. Das ist existenziell im Kontext Berufsunfähigkeitsversicherung, lässt sich aber nur mittels privatem Krankentagegeld lösen.

Ein – aus finanzieller Notwendigkeit heraus – zu früh gestellter Leistungsantrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat regelmäßig bescheidene Chancen. Eben weil es noch am erforderlichen Therapie-, Behandlungs- und Diagnosestand fehlt. Sprich an aussagekräftigen medizinischen Unterlagen.

Ein gutes Krankentagegeld verschafft Ihnen daher Zeit und finanzielle Gelegenheit, einen aussagekräftigen und stichhaltigen medizinischen Leistungsnachweis in der Berufsunfähigkeitsversicherung führen zu können.

Ende des Gastbeitrags

Mythos Finanzieller Ruin durch PKV-Beiträge im Alter

Unsinn! Es handelt sich um eine urbane Legende, die medial ausgeschlachtet wird! Korrekt ist, dass es diverse Formen der Alterungsrückstellungen sowie Sicherungsmechanismen gibt. Zudem gibt es gesetzlich verbriefte Wechselrechte in Sozialtarife sowie das Tarifwechselrecht nach §204 VVG. Bereits seine Vorgängerversion §178f VVG a. F. erlaubte in den 90er Jahren eine Tarifoptimierung, die bereits damals in Nicht-Versicherungszeitschriften beworben wurde.[37]

Daher die Frage: Wie viele Menschen konkret werden durch die PKV ruiniert? Unten sehen Sie den Anteil der PKV-Versicherten in Sozialtarifen per Stand 31.12.2019:[38]

8.732.400 Millionen PKV Versicherte STN BTN NLT PKVSozTar
Versicherte im Sozialtarif 51.400 32.400 89.100 172.900
davon Anteil am PKV-Bestand 0,5886% 0,3710% 1,0203% 1,9800%
Versicherte mit Härtefallregelung (z. B. Kappung) 424 19.300 entfällt 19.724
davon Anteil am PKV-Bestand 0,0049% 0,2210% entfällt 0,2259%
Anteil Beilhilfe-Versicherte 6.400 kA 7.800 14.200
davon Anteil am PKV-Bestand 0,0733% kA 0,0893% 0,1626%
Quelle Zahlbericht 2019 S. 26 S. 27 S. 28 S. 15

Nur 2% aller PKV-Versicherten befinden sich in Sozialtarifen. Nur ca. 0,5% aller PKV-Versicherten befinden sich in Sozialtarifen mit Härtefallregelungen. Das ist deutlich weniger als bei der GKV. Ein PKV-Versicherter im Basistarif muss im Härtefall – d. h. mit Einkünften nach der PKV unter Grundsicherung oder Existenzminimum liegend – keinen Beitrag entrichten. Daraus isoliert kann kein finanzielles Risiko entstehen! Selbst Beamte, die meist hohe Pensionen haben, gehen in Sozialtarife, um Beiträge zu sparen. Die Zahlen sind trotz Corona-Krise rückläufig, so dass per 31.12.2021 nur noch 1% der Versicherten in Sozialtarifen ist.[39]

Die Pauschal-Aussage, dass die PKV im Alter den finanziellen Ruin bedeutet, ist falsch und kann nicht durch Zahlen belegt werden! Der Anteil der Transferleistungsempfänger der PKV-Versicherten liegt mit ca. 0,5% deutlich unter dem Bevölkerungsschnitt, der in der Vergleichsperiode bei ca. 8,7% lag.[40]

Mythos „Geld zurück“ durch Klage gegen Beitragsanpassungen

Seit es Beitragsanpassungen gibt, versuchen sich Menschen dagegen zu wehren. Die Rechtmäßigkeit der BAP wird dabei in Zweifel gezogen. So haben in den letzten Jahren verschiedene Versicherungsnehmer kleine Teil- „Erfolge“ gegen ihre PKV erzielt. Diese Pyrrhussiege sind deshalb höchstens Teilerfolge, weil die Kläger mehrheitlich unterlagen und die Notwendigkeit sowie mathematische Korrektheit der Anpassungen nie angezweifelt wurde. Lediglich Formfehler wurden eingeredet. Formfehler, die sich heilen und die Beitragsanpassung nachholen lassen. Die beiden größten Prozesse waren bisher gegen die AXA[41] bzw. Barmenia[42] geführt worden. Aber auch gegen die Allianz, DKV etc. wurden Prozesse geführt, so dass es am Ende der BGH entschied.

Der BGH erteilte den Klägern in allen Urteilen insofern eine Schlappe, als dass er heilbare Formmängel rügte, deren formelle Wirksamkeit nachgeholt werden kann. Das bedeutet, dass selbst wenn Anleger gegen Formfehler klagen könnten, würde es bei der kommenden Beitragsanpassung umso heftiger im Beitrag steigen. Dies liegt daran, dass der größere Teil der BAP nicht in die aktuelle Finanzierung fließt, sondern für zukünftige Leistungen zurückgelegt wird,[43] da nur so ein dauerhafter Inflationsausgleich möglich ist, der technische Neuerungen etc. ermöglicht. Damit steigen die Kosten der nächsten BAP sowohl individuell als auch im Kollektiv, wie in u. g. Grafik dargestellt.

Ende des Jahres 2022 tauchten vermehrt Beschwerden auf, die den PKV-Verband zu mehreren Anzeigen und Klagen bewog. Mehrere Anwaltskanzleien kooperierten mit unseriösen Tarifoptimierer, welche die an einer BAP-Rückabwicklung interessierten Personen an sog. Tarifoptimierer weiterleiteten, welche auf §204 VVG basierte Tarifoptimierungen durchführten. Oft kam es dabei zu Betrug in Form von Verschleierung der Identität, Falschangaben, Honorarbetrug, Dokumentenfälschungen etc. sowie zahlreichen Datenschutz-Verstößen.[44]

Noch höhere BAP, wenn diese nachgeholt wird

Grafik 135 – Aktuar Aktuell Ausgabe 53 S. 11 – Auswirkung der BAP-Klage auf die nächste BAP

Dazu kommen noch diverse Risiken, etwa das Prozesskostenrisiko, Mehrkosten durch Öffnung der alten Steuerbescheide, Verlust der Alterungsrückstellungen etc. In Summe ein schlechtes Geschäft für den Kläger, wo am Ende nur der Rechtsanwalt gewinnt.

Leider werben immer noch Rechtsanwälte mit vermeintlichen Forderungen, die man einklagen könnte. Dabei erzählen sie aber nur die halbe Wahrheit und verschweigen die Konsequenzen. Beispielsweise müssen Sie alle Unterlagen beibringen, darunter auch die alten Beitragsprämien, da Sie gegen die PKV weder aus dem VVG noch der DSGVO einen Auskunftsanspruch in diese Richtung haben, denn Tarifprämien sind keine personenbezogenen Daten im Sinne dieser Vorschriften.[45] Verschiedene OLG sehen das teilweise anders und sprechen Verbrauchern begrenzte Auskunfts-Rechte zu, dabei keine einheitliche Linie verfolgend.[46] Lassen Sie sich nicht zu einer Klage verleiten! Lesen Sie Fachartikel dazu, die Ihnen alle Details erklären.[47] Die Fachpresse warnt vor sinnlosen Klagen.[48] Selbst Verbraucherschützer, wie der Bund der Versicherten, warten bereits einen Tag nach der Urteilsverkündung vor sinnlosen Klagen.[49] Die Mathematiker verschiedener Vereinigungen warnen davor, dass die Klagen sinnlos sind, sowie als Beitrags-Boomerang zurückkommen werden.[50] Außerdem hat der BGH in einem weiteren Urteil klargestellt, dass die gesetzliche Verjährung von max. drei Jahren gilt.[51]

Nachteilspyramide einer BAP-Klage

Sollten Sie eine Klage erwägen, lassen Sie sich das u. g. Schaubild durch den Kopf gehen:

Grafik 136 – Risiken einer BAP-Klage

Sehen Sie der bitteren Wahrheit ins Gesicht: Alles im Leben wird teurer, auch Ihre PKV!

Mythos Jährliche Beitragserhöhung

Es wäre schön, wenn dem so wäre. Tatsächlich steigen die Beiträge aufgrund der auslösenden Faktoren nur ungleichmäßig. Schöner wäre es, wie bei der Kasse auch, wenn es jedes Jahr eine leichte Steigerung gäbe. Aber die PKV darf nicht ohne Weiteres jährlich anpassen. Dieses Problem taufte der Autor Sanierungsstau. In der Regel kommen einige Jahre keine Anpassungen, dann folgt eine größere Erhöhung auf einen Schlag. Nervig, jedoch nicht zu ändern. Dabei erwischt es alle Anbieter früher oder später mal stärker, wie Sie 2020 bei der Debeka erkennen konnten[52] oder 2021 bei der Barmenia oder 2022 bei der SDK usw. usf.

Generell können Vermittler keine belastbaren Aussagen zur Beitragsentwicklung treffen, denn die viel kritische Rechengrößen als Betriebsgeheimnisse klassifiziert und somit nicht zugänglich. Daher ist auf Basis etwaiger Dritt-Werte kein Rückschluss möglich, wie bereits in den Intro-Kapiteln mathematischer Fachbücher erläutert.[53] Dazu ein Schaubild, wie sich der Beitrag einer PKV aufteilt.

Ein Bild, das Tisch enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Grafik 137 – Beitragsaufteilung des PKV-Beitrags[54]

Die meisten der hier genannten Rechengrößen sind unbekannt! Ein Wert ist obendrein kritisch, die Versicherungsleistungseinsparungen. Wer will schon eine Krankenversicherung, die bei der Leistung spart?

Mythos Ruin durch fehlende Familienversicherung

Korrekt ist, dass jedes Mitglied der PKV einen eigenen Beitrag zahlt. Wer viele Kinder hat, könnte also sehr viel zahlen, oder nicht? Ja, könnte der Versicherte, muss er aber nicht. Wer nur einen günstigen Schutz auf Kassenniveau wählt, der wird vermutlich nicht mehr zahlen. Und selbst wenn doch, so wäre der Beitrag steuerlich in unbegrenzter Höhe absetzbar.

Der Versicherte kann seine Tarife ändern, z. B. via Tarifwechselrecht nach §204 VVG. Er könnte z. B. in einen günstigeren Einsteigertarif wechseln und eine Option abschließen, mit der er später seinen Schutz erhöhen kann.

Dieser Mythos kann wahr werden. Dieses Problem stellt sich erst gar nicht, wenn die Lebensplanung am Anfang der Beratung besprochen wird. Es kann zum Ausschlusskriterium für eine PKV werden, weshalb es ein Schwerpunkt in der Beratung ist. Außerdem gibt es flexible Tarife. Bei der Auswahl der PKV sollte auf die Tariflinien und Optionsrechte geachtet werden.

Mythos Vergreisung bzw. Überalterung

Es ist das gleiche Scheinargument wie bei der Tarifschließung!

Tarife werden nicht teurer, weil die Versicherten älter werden. Erhöhte Leistungsausgaben sind eingepreist. Es sind zusätzlich beitragsmildernde Zuschläge im Tarifbeitrag eingerechnet. Diese sind auch nötig, denn der Gesetzgeber verhindert beitragsproportionale Beitragszuschläge,[55] d. h. Ältere dürfen nicht strenger zur Kasse gebeten werden, weshalb die PKV frühzeitig vorsorgen muss. Hätte sie dies versäumt, müsste sie die fehlenden Beiträge aus Eigenmitteln zahlen.

Mehrheitlich wird davon ausgegangen, dass es keine Personenzugänge in der Grundgesamtheit gibt, nur Stornos, also Abgang durch Tod oder PKV-Austritt bzw. -Wechsel.[56] Dies lässt sich auch an den Sterbetafeln ablesen, die nur sinken Bestandszahlen kennen.

Böse Zungen könnten nun behaupten: Ein PKV-Alchemist könnte indes versucht zu sein eine zumindest temporär steigende Grundgesamtheit zu unterstellen, um länger günstige Einstiegsprämien zu ermöglichen. Mit Hinweis auf die Haftung des PKVU bei fehlerhafter Kalkulationsannahme, der leichten Widerlegbarkeit dieser Grundannahme und den deutlich einfacheren Möglichkeiten die Prämie „wettbewerbsfähig“ zu machen, kann dies als Geschwätz abgetan werden. Ein Kfz-Betrüger würde auch keinen Unfall produzieren (Personenzuwachs), sich dann zwei Flaschen Vodka einflößen (nachweisbare Feststellung Fehlkalkulation), um damit einen Betrug zu begehen (zu niedrige wettbewerbsfähige Prämie), wenn es wesentlich raffiniertere Methoden gibt. Dabei ist davon auszugehen, dass ein doppelt studierter Aktuar wesentlich mehr zu verlieren hat als der durchschnittliche Kfz-Betrüger.

  1. 2019-12-20 BaFin Wahrscheinlichkeitstafeln PKV 2018 – Ausscheidewahrscheinlichkeiten 2018 https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Statistik/st_wahrscheinlichkeitstafeln_pkv_2018.html;jsessionid=5DE283B1CCB667E53C65161B2982796E.2_cid383
  2. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 170
  3. 2017-06-26 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung. Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare. – Teil D: Die tarifliche Alterungsrückstellung – S. 36
  4. §18 KVAV Alterungsrückstellung https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__18.html
  5. „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-20 Care Concept AG – Impressum https://www.care-concept.de/wir_ueber_uns/impressum.htm
  6. „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-20 BDAE GmbH – Impressum https://www.bdae.com/impressum
  7. „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-20 MAWISTA GmbH – Impressum https://www.mawista.com/impressum/
  8. „ohne Datum“, Aufruf 2022-09-30 Dr-Walter GmbH https://www.dr-walter.com/impressum.html
  9. 2021-07-23 Wikipedia.de – Europäische Krankenversicherung https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Krankenversicherung
  10. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 102
  11. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 48
  12. 2011 Roman Böckmann – Quo vadis, PKV? Eine Branche mit dem Latein am Ende? S. 113-114 ISBN 978-3-531-17928-5
  13. 2020-11-21 Handelsblatt – Beitragshammer für Privatversicherte: Wie ein sprunghafter Anstieg der Prämien verhindert werden könnte https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/krankenversicherung-beitragshammer-fuer-privatversicherte-wie-ein-sprunghafter-anstieg-der-praemien-verhindert-werden-koennte/26642990.html?ticket=ST-1170670-RfeVs2ZjWN3lfhuoHhw7-ap4
  14. 2017-07-05 Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung. Ein Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare. – Teil B: Die Rechnungsgrundlagen – S. 44
  15. 2020-03-24 BaFin – Statistiken der BaFin https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Statistiken/statistiken_node.html
  16. §159 VAG Statistische Daten https://dejure.org/gesetze/VAG/159.html
  17. 2019-12-20 BaFin – Wahrscheinlichkeitstafeln PKV 2018 https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Statistik/st_wahrscheinlichkeitstafeln_pkv_2018.html
  18. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 41-42
  19. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 50
  20. §3 VII VVG-Info Informationspflichten bei der Krankenversicherung https://dejure.org/gesetze/VVG-InfoV/3.html
  21. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-07 Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. https://aktuar.de/ueber-uns/impressum/Seiten/default.aspx
  22. §10 I KVAV Prämienberechnung https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__10.html
  23. 2018-04-16 Deutsche Aktuarvereinigung e. V. – Leitfaden für das Grundwissen – Fach Versicherungsmathematik – S. 98
  24. 2017-07-03 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung. Ein Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare. – Teil E: Tarifänderungen – S. 39
  25. 2016-01-19 Fachgrundsatz der Deutsche Aktuarvereinigung e. V. 19.01.2016 Aktuarielle Betrachtung von Krankheitskostentarifen mit einer vom Zahlbeitrag abhängigen erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung (euBR) S. 6
  26. §8 IV KVAV Grundsätze für die Bemessung der sonstigen Zuschläge https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__8.html
  27. 2022-12-27 ARAG KV AG Newsletter – KV-Beitragsrückerstattungen (BRE) – Stand August 2020
  28. 2022-12-14 ARAG KV AG – Pressemitteilung – ARAG Krankenversicherung: 22,6 Millionen Euro Beitragsrückerstattung für Kunden – https://www.arag.com/de/presse/pressemitteilungen/group/00636/
  29. 2013-09-09 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung – S. 200
  30. 2019-12-20 BaFin – Wahrscheinlichkeitstafeln PKV 2018 – https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Statistik/st_wahrscheinlichkeitstafeln_pkv_2018.html
  31. 2013-09-13 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten KrankenversicherungLeitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare – S. 89/90 – https://www.mathematik.uni-muenchen.de/~lenckner/PKV_Aktuar_2013_2013_09_09.pdf
  32. 2011 Roman Böckmann – Quo vadis, PKV? Eine Branche mit dem Latein am Ende? S. 193-194, 196 ISBN 978-3-531-17928-5
  33. 2016-10-02 Hartmut Milbrodt; Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung – S. 99 Abs 1 ff – ISBN 978-3-89952-610-3
  34. §240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
  35. §237 P1 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html
  36. §237 P2 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html
  37. 1999-11 Bundesverband der Deutschen Radiologen – Der Radiologe – PKV: Interner Tarifwechsel ohne neue Risikoeinstufung – M181 https://sci-hub.ru/10.1007/PL00022564
  38. 2020-12 PKV-Verband – Zahlenbericht 2019 https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen-2020/pkv-verband-veroeffentlicht-zahlenbericht-2019/
  39. 2022-03-03 Versicherungsbote – PKV: Weniger Versicherte im Notlagentarif https://www.versicherungsbote.de/id/4905153/PKV-Weniger-Versicherte-im-Notlagentarif/?partnerid=nl6225434
  40. 2019-10-25 destatis – Pressemitteilung Nr. 414 vom 25. Oktober 2019 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/10/PD19_414_228.html
  41. 2020-04-15 Die Finanzprüfer e. K. – Beitragsanpassung der AXA, was tun? https://die-finanzpruefer.de/2020/04/15/beitragsanpassung-der-axa-was-tun/
  42. 2020-05-06 Die Finanzprüfer e. K. – Beitragsanpassung (BAP) der Barmenia ungültig? https://die-finanzpruefer.de/2020/05/06/beitragsanpassung-barmenia-ungueltig/
  43. 2021-04 DAV Aktuar Aktuell – Ausgabe 53 – S. 10 https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20aktuell%20Nr.53.pdf
  44. 2022-12-16 Assekuranz Info-Portal – PKV stellt Strafanzeige und warnt vor betrügerischen Werbeanrufen auf Basis illegal beschaffter Adressdaten https://www.assekuranz-info-portal.de/presse/versicherungen/2022/12/pkv-stellt-strafanzeige-und-warnt-vor-betrugerischen-werbeanrufen-auf-basis-illegal-beschaffter-adressdaten/
  45. 2021-11-24 OLG München – Az. 14 U 6205/21 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-40311?hl=true
  46. 2022-06 Focus Money Der Versicherungsprofi – 12/2022 S. 7 – Welche Daten der PKV-Anbieter herausgeben muss
  47. 2021-03-10 Die Finanzprüfer e. K. – Geld zurück für ungültige Beitragsanpassungen der PKV? https://die-finanzpruefer.de/2021/03/10/geld-zurueck-fuer-ungueltige-beitragsanpassungen-der-pkv/
  48. 2021-01-11 haufe.de – BGH zu Voraussetzungen und Begründung von Beitragsanpassungen in der PKV https://www.haufe.de/compliance/recht-politik/bgh-zu-voraussetzungen-wirksamer-beitragserhoehungen-in-der-pkv_230132_533974.html
  49. 2020-12-17 Bund der Versicherten e. V. – Bundesgerichtshof gibt falsche Hoffnung für PKV-Versicherte https://www.bundderversicherten.de/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/bundesgerichtshof-gibt-falsche-hoffnung-fuer-pkv-versicherte
  50. 2021-04-14 Versicherungsbote – PKV: So wirken rückabgewickelte Beitragsanpassungen https://www.versicherungsbote.de/id/4901773/PKV-So-wirken-ruckabgewickelte-Beitragsanpassungen/
  51. 2021-11-17 BGH – Az. IV ZR 113/20 https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021214.html?fbclid=IwAR1ouVCtK48pNiUz523lvLdcpTgm2MQNMvP-n96mwD-hF5JdOY9Kok0sj4k
  52. 2020-10-26 Die Finanzprüfer – Debeka PKV Beitragsanpassungen bis zu 17% – https://die-finanzpruefer.de/2020/10/26/debeka-pkv-beitragsanpassungen-bis-zu-17/
  53. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. VI-VII
  54. 2013-09-09 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung – S. 253
  55. §8 IV KVAV Grundsätze für die Bemessung der sonstigen Zuschläge https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__8.html
  56. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 77

Fragen? Einfach schreiben oder anrufen. Am besten jetzt!

Bitte gib an, wie Du angesprochen werden willst.
Bitte die Telefonnummer eingeben, unter der Du am besten erreichbar ist.
Bitte gib zuerst deinen Vornamen an, dann deinen Nachnamen.
Worum geht es?
Bestätigung der Pflichtangaben *
Die AGB, Datenschutzerklärung etc. habe ich zur Kenntnis genommen. Quelle: https://die-finanzpruefer.de/impressum-datenschutz/