Die hier gelieferten Informationen sind ein Auszug aus dem Buch HOW2PKV, erhätlich bei Amazon, welches weitere Informationen liefert.
Eine kostenfreie Erstberatung kann telefonisch oder – besser – als Termin erfolgen.
- Zielgruppen & Zugangsschranken
- PKV-Zielgruppe Angestellte / Arbeitnehmer
- PKV-Zielgruppe GGF- Gesellschafter, Geschäftsführer & Vorstände
- PKV-Zielgruppe Gewerbetreibende/Selbstständige & Freiberufler
- PKV-Zielgruppe Studenten
- PKV-Zielgruppe Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
- Ärztetarife und Beitragsrabatt
- PKV-Kriterien für Mediziner
- Krankentagegeld für Ärzte
- PKV-Besonderheiten für Veterinäre
- PKV-Besonderheiten für Zahnärzte
- PKV-Besonderheiten für Pharmazeuten und Apotheker
- PKV-Besonderheiten für Assistenzärzte und PJ-ler
- PKV-Besonderheiten für verbeamtete oder Militär-Ärzte
- PKV-Besonderheiten für freie Mitarbeiter
- Gefahr bei Bonuszahlungen
- PKV-Zielgruppe Beihilfe (Beamte etc.)
- Dienstherren und Beamten-Typen
- Besonderheiten für bestimmte Beamte
- GKV-Kündigung vor Dienstantritt
- PKV-Zielgruppe Freie Heilfürsorge (z. B. Soldaten & Polizisten)
- PKV-Zielgruppe Grenzgänger
- PKV-Zielgruppe Künstler, Landwirte und Publizisten
- PKV-Anti-Zielgruppe: Wer soll/darf nicht in die PKV?
- Zielgruppen & Zugangsschranken
- PKV-Zielgruppe Angestellte / Arbeitnehmer
- PKV-Zielgruppe GGF- Gesellschafter, Geschäftsführer & Vorstände
- PKV-Zielgruppe Gewerbetreibende/Selbstständige & Freiberufler
- PKV-Zielgruppe Studenten
- PKV-Zielgruppe Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
- Ärztetarife und Beitragsrabatt
- PKV-Kriterien für Mediziner
- Krankentagegeld für Ärzte
- PKV-Besonderheiten für Veterinäre
- PKV-Besonderheiten für Zahnärzte
- PKV-Besonderheiten für Pharmazeuten und Apotheker
- PKV-Besonderheiten für Assistenzärzte und PJ-ler
- PKV-Besonderheiten für verbeamtete oder Militär-Ärzte
- PKV-Besonderheiten für freie Mitarbeiter
- Gefahr bei Bonuszahlungen
- PKV-Zielgruppe Beihilfe (Beamte etc.)
- Dienstherren und Beamten-Typen
- Besonderheiten für bestimmte Beamte
- GKV-Kündigung vor Dienstantritt
- PKV-Zielgruppe Freie Heilfürsorge (z. B. Soldaten & Polizisten)
- PKV-Zielgruppe Grenzgänger
- PKV-Zielgruppe Künstler, Landwirte und Publizisten
- PKV-Anti-Zielgruppe: Wer soll/darf nicht in die PKV?
Zielgruppen & Zugangsschranken
Vereinfacht kann davon ausgegangen werden, dass wer nicht der Versicherungspflicht unterliegt,[1] versicherungsfrei ist.[2] Die häufigsten versicherungsfreien Personengruppen sind:
- Angestellter (inkl. AN des ö. D.) über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)[3]
- Beamte und fast alle Beihilfeempfänger
- Kirchenmitglieder & Mitglieder von geistlichen Genossenschaften
- Lehrer
- Selbstständige/Unternehmer und viele Freiberufler
Darüber hinaus gibt es einige Sondergruppen, für die Besonderheiten gelten. Etwa Künstler & Publizisten, Gärtner & Landwirte, Handwerksmeister, Soldaten und Polizisten inklusive Zoll und Bundespolizei.
Es gibt Selbstständige, welche sich trotz Selbstständigkeit sowie freiwilliger Krankenversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern müssen,[4] bspw. junge Handwerker oder Hebammen.[5] Dies hat nichts mit dem Status der Krankenversicherung zu tun und ist separat zu klären.
Aufgrund der Beschränkung auf die höherverdienenden Angestellten (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bzw. sozial bessergestellten Berufen (z. B. Beamte) sowie der Gesundheitsprüfung wird der Vorwurf der Rosinenpickerei laut. Die PKV würde eine für sich günstige Selektion zu Lasten der Krankenkassen betreiben. Aktuelle Studien belegen dies.[6]
PKV-Zielgruppe Angestellte / Arbeitnehmer
PKV-Tarif-Einheitsbrei für Angestellte / Arbeitnehmer
Die wichtigste Prüfung bei Angestellten ist, ob Sie in die PKV wechseln dürfen. Dazu muss die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten werden.
Im Falle einer fehlerhaften Versicherung in der PKV kommt es ggf. zur Rückabwicklung, was finanzielle Schäden nach sich ziehen kann. Wenn sich ein Arbeitnehmer beispielsweise zu Unrecht in der PKV versichert, was im Rahmen einer Betriebsprüfung herausgefunden werden könnte, so würden etwaige Folgeschäden für die Richtigstellung zu Lasten des Versicherten gehen, denn der AG wäre nicht in seinen Rechten verletzt und ein materielles Beschwer bestünde nicht.[7] Eine Berufung auf Rücknahme eines rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsaktes scheidet daher aus.[8] Eine Belastung des Arbeitsverhältnisses in der Folge ist wahrscheinlich.
Bei einer rückwirkenden Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft läuft die dreimonatige Frist zum Beitritt erst mit Bekanntgabe des Bescheides. Versäumt die GKV den bald ehemals PKV-Versicherten darauf hinzuwiesen, gilt er als fristgerecht beigetreten.[9] Ein Problem ist, dass die Versicherungsbedingungen eine rückwirkende Aufhebung maximal drei Monate zulassen, womit das Risiko der Doppelverbeitragung besteht.
Die PKV unterscheide bei ihren Arbeitnehmer-Tarifen nur zwischen Medizinern und Nicht-Medizinern. D. h. der große Teil wird in einen Topf geworfen, obwohl es durchaus Gründe für eine Differenzierung gibt. Es existieren keine speziellen PKV-Tarife für MINT (Mathematiker inkl. Physikern, Chemiker und Biologen, Ingenieure, Naturwissenschaftler, Informatiker), Unternehmensberater etc. Aber diese Berufe haben Besonderheiten, welche durch bestimmte Klauseln abgedeckt sein sollten, weshalb leider nicht alle Tarife in Frage kommen.
Welches Einkommen zählt bei Angestellten?
Um in die PKV zu dürfen müssen Angestellte – auch jene im öffentlichen Dienst – über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Zum Arbeitsentgelt zählen die „regelmäßigen“ u. g. Gehaltsbestandteile. Dabei gilt, dass mindestens einmal jährliche Zahlungen mit hinreichender Sicherheit wiederkehrend sein müssen. Bei variablen Entgeltbestandsteilen müssen diese mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden können, sowie in welcher Höhe sie im Bemessungszeitraum zu erwarten sind.[10] Dabei existiert keine abschließende Definition von „mit hinreichender Sicherheit“.
Anrechenbar | Nicht anrechenbar | ||
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Bitte beachten Sie, dass bei sog. Barlohnumwandlungen – das sind steueroptimierte Bruttolohnherabsetzungen bei gleichzeitiger Gewährung von steueroptimierten (Netto-)Ersatzbezügen bzw. -leistungen – das Zusatzgebot besteht.[11] Wer sein Gehalt „Nettolohn optimiert“, kann dadurch ggf. unter die JAEG rutschen, da die Berücksichtigung nur erfüllt ist, wenn die Optimierung als zusätzlicher Gehaltsbestandteil gewährt wird.
Das BMF hat die Definition von Dienstwagen auf neuere Vehikel erweitert.[12] Dienstwagen[13] werden leicht abweichend berechnet, wobei es dem Arbeitnehmer überlassen ist welche Methode er möchte. Aus Vereinfachungsgründen wird meist die pauschale 1% Regelung angewandt.[14] Ein Wechsel zwischen den beiden Methoden ist nicht möglich. Jedoch kann bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr rückwirkend umgewidmet werden. Das Fahrtenbuch muss aber schon vorliegen, da es nicht rückwirkend erstellt werden darf.[15]
Betriebsrenten senken ggf. das berücksichtigungsfähige Entgelt und sind unterschiedlich zu bewerten, je nachdem ob es geförderte[16] versicherungsförmige[17] oder versicherungsfreie Entgeltumwandlungen[18] sind.
Die Personalabteilung kann entsprechende Berechnungen durchführen. Wenn Ihr Status unklar ist, fragen Sie zusätzlich Ihre Krankenkasse. Ihre bisherige Lohnabrechnung kann auch Hinweise enthalten, wenn dort bereits die freiwillige Krankenversicherung erfasst ist.
Grafik – Beispiel für freiwillige KV auf der Lohnabrechnung (2023-02-03)
Wichtig: Im Falle einer Wiedereingliederung ruht das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers. D. h. ein Arbeitsentgelt unter der JAEG im Rahmen einer Wiedereingliederung führt nicht zur Versicherungspflicht in der GKV. Es zählt auch nicht als Arbeitsentgelt im klassischen Sinne.[19] Eine Entscheidung des BSG zu diesem Sonderfall steht noch aus.[20]
Besonderheiten des PKV-Arbeitgeberzuschusses für Arbeitnehmer
Wer Arbeitnehmer ist, bekommt für seine PKV den gleichen Zuschuss, wie ein GKV-Versicherter, wobei dieser auf den gesetzlichen Höchstbeitrag begrenzt ist, höchstens jedoch die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags.[21] Gleiches gilt für die Pflegepflichtversicherung.[22] In Sachsen ist der Zuschuss einen halben Prozentpunkt bis max. zur BBG reduziert.
Achtung, strittige Rechtslage aufgrund unterschiedlicher Rechtsmeinungen: Aufgrund der Wortwahl in den beiden SGB gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss für die Auslandsreise-KV noch für Pflegetagegelder, weil beide Versicherungen nicht dem entsprechend, was im Gesetz als Zuschuss fähig gilt.
Der Autor weiß, dass hier oft Fehler gemacht werden, sowohl von Vermittlern als auch von den PKVU selbst. Nur weil ein derartiger Sozialversicherungs- und Steuerbetrug oft unerkannt bleibt, rechtfertigt es ihn nicht, noch sollte es als Blaupause zur Nachahmung animieren.
Bei strenger Wortauslegung gilt, dass es weder einen Zuschuss für die Auslandsreise-KV noch das Pflegetagegeld gibt! Das diese jedoch für Optionstarife oder Krankenhaustagegeld gezahlt würde, steht der o. g. Logik nicht entgegen.
PKV-Zielgruppe MINT und Unternehmensberater
Für diese Berufe existieren keine eigenen Tarife. Vereinzelt gibt es sog. Gruppen- bzw. Rahmenverträge über Arbeitgeber, Vereine oder Verbände, die in der Regel einen erleichtern Zugang bezüglich der Gesundheitsfragen oder kleine Beitrags-Rabatte vorsehen. Beispielsweise bietet die DKV zzt. 4% Prämiennachlass für FDP-Berufspolitiker an. Dennoch wäre dieser Nachlass aktuell kein Grund der DKV den Vorzug gegenüber anderen Versicherungen zu geben. Über den VDI können Ingenieure bei der DKV hingegen trotz schwerer, auch eigentlich nicht versicherbarer Erkrankungen mit Zuschlag dennoch eine PKV-Vollversicherung oder Zusatzversicherung erhalten. Dies kann eine interessante Option sein, wenn kein regulärer Tarif zu akzeptablen Konditionen erhältlich ist. Eine ähnliche Logik kann auf fast all diese Kollektive angewandt werden.
Einige berufliche Besonderheiten, welche bei MINT oder Unternehmensberatern üblich sind, werden nicht durch alle Tarife abgedeckt. Darunter sind:
- Weltweiter Versicherungsschutz, da Auslands-Einsätze zu erwarten sind. Daher auch Gebührenordnungen für das Ausland sowie gezielte Auslandsbehandlungen, die versicherte werden sollten.
- Wohnsitzverlegung innerhalb Europas oder sogar weltweit während des Erwerbslebens oder der Rente.
- Flexibles KTG, da langfristig auch Einnahmen aus Gewerbebetrieb (z. B. Ausgründung, Tochter-Firma etc.), Lizenzen (z. B. Patente, Nießrechte etc.) oder ähnliche Einkünfte zu erwarten sind.
- Sonder-KTG, weil beispielsweise als GGF oder Vorstand nicht mehr alle Arbeitnehmer-Schutzrechte gelten und ein deutlich erhöhter Versicherungsbedarf entstehen kann.
- Temporäre Unterbrechung der PKV, beispielsweise durch Auslands-Entsendung.
Dies führt dazu, dass zumeist nur Tarife der oberen Mittelklasse oder besser für diese Berufe in Frage kommen.
PKV-Zielgruppe Piloten und fliegendes Personal
Es gibt keine speziellen Tarife, die nur für Piloten oder fliegendes Personal existieren! Die Rahmenverträge einiger Flugdienst-Versicherungsmakler, z. B. Albatros von der Lufthansa,[23] bieten teils einen erleichterten Zugang oder einen kleinen Beitragsvorteil. Keinesfalls sind sie so gut, dass sie eine unabhängige Beratung ersetzen könnten!
Neben Themen wie dem Geltungsbereich, da oft im Ausland arbeitend, spielt das Krankentagegeld eine hohe Rolle. Ähnlich wie die Loss-of-License-Problematik bei der Berufsunfähigkeitsversicherung,[24] muss fliegendes Personal auf eine passendes Krankentagegeld achten, was die Höhe anbelangt, den Geltungsbereich sowie die sog. 100%-AU-Klausel, da Teilzeit-Arbeit oder Beschäftigung über Tochter- und/oder Auslandsfirmen vorkommen. Auch wäre das Versagen der Medical Class 1 (Flugdiensttauglichkeitsklasse) KEIN Grund für den Bezug von Krankentagegeld, sondern müsste über eine echte LoL-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden.
Die preisgünstigen Lösungen über Auslandsgruppenverträge sind oft keine gute Lösung, obwohl sie günstig sind, denn sie haben weder eine LoL-Klausel noch eine Portabilität, wenn man das Kollektiv verlässt, z. B., weil man zu einer anderen Airline geht. Zudem bilden sie keine Alterungsrückstellungen und verzichten NICHT auf das Kündigungsrecht, auch nicht im Alter. Gleiches gilt für etwaige Auslands-PKV. Es lohnt nicht, dass Sie im aktiven Dienst ein paar Euros sparen, wenn Sie dafür im Alter draufzahlen oder sogar den vormaligen Schutz verlieren würden!
PKV-Zielgruppe Angestellte des öffentlichen Dienstes
AN des ö. D. können bei allen PKVU in einer PKV versichert werden. Aber nicht alle PKVU bieten Beihilfe-Tarife an. Manche haben sogar in ihren Bedingungen stehen, dass bei einer Verbeamtung die Versicherbarkeit wegfällt.[25] Das muss vorher beachtet werden, da ein Wechsel in die Beamtenlaufbahn bei dieser Berufsgruppe (und zurück) realistisch ist.
Auch kommt es vor, dass aus der Verbeamtung eine zeitweise Rückkehr in die Privatwirtschaft erfolgt, bspw. weil Planstellen gestrichen werden, Budgets umgeschlüsselt wurden, Zuständigkeiten sich verschieben etc. Der ehemalige Dienstherr kann so zum Arbeitgeber werden oder andersherum.
Daher sollte bei AN des ö. D. und Beamten PKVUs geprüft werden, welche für beide Berufsgruppen gute Tarife bietet.
Beim gesetzlichen KG müssen AN des ö. D. beachten, dass nur für die ersten 39. Wochen einer Krankheit keine Unterbrechung einer Stufenlaufzeit für den Aufstieg in die nächsthöhere Entgeltstufe erfolgt.[26] Daher kann es Sinn ergeben, ein entsprechendes Zusatz-KTG privat zu versichern, welches diesen dauerhaften Einkommensverlust kompensiert.
Ähnliches gilt für die sog. Jahressonderzahlung, die gefährdet ist, wenn nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung des Dienstherrn in den Monaten Juli bis September (Bemessungszeitraum für Sonderzahlung) an weniger als 30 Tagen ein Entgelt des Dienstherrn gezahlt wurde.[27]
Sollten der Wechsel in die Verbeamtung erfolgen, bietet sich an, dass eine Option auf ein KTG gewahrt bleibt, bspw. in Form einer Anwartschaft.
Für die Beitragsentlastungstarife gilt die gleiche Empfehlung wie bei normalen Arbeitnehmern, dass diese in maximaler Höhe abgeschlossen werden sollten, womit u. a. der AG-Zuschuss maximiert wird. Aufgrund der potenziellen Verbeamtung muss jedoch berücksichtigt werden, wie wahrscheinlich diese ist. Einige Beitragsentlastungstarife können schon nach einem Jahr beitragsfrei gestellt werden, wobei die bisherigen Zahlungen angerechnet werden. Bei schlechten Tarifen bestünde die Gefahr eines Totalverlustes.
PKV-Kriterien für Arbeitnehmer
Machen | Nicht machen | ||
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PKV-Zusatzkriterien für AN des ö. D.
Machen | Nicht machen | ||
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- §5 SGB V Versicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html ↑
- §5 SGB V Versicherungsfreiheit https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html ↑
- §5 I 1 SGB V Versicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html iVm §6 I 1 SGB V Versicherungsfreiheit https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html ↑
- §2 SGB VI Selbstständig Tätige https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html ↑
- „ohne Datum“, Aufruf 2021-05-16 DRV – Selbstständige https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_node.html ↑
- 2020 Bertelsmann Stiftung – Geteilter Krankenversicherungsmarkt – S. 37 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/VV_Studie_Geteilter_Krankenversicherungsmarkt.pdf ↑
- 2022-09-23 LSG Baden-Württemberg – Az. L 4 KR 3763/20 https://openjur.de/u/2452149.html ↑
- §44 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html ↑
- 2022-07-23 LSG Baden-Württemberg – Az. L 4 KR 1405/20 https://openjur.de/u/2448279.print ↑
- 2022-07-12 LSG Baden-Württemberg – Az. L 11 KR 2845/21 https://openjur.de/u/2445499.html ↑
- 2021-11-11 DRV – Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit
über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs – Top00 S. 3- 6 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Besprechungsergebnisse/besprechungsergebnisse.html ↑
- 2022-03-03 BMF – Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer – S.3 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2022-03-03-lohnsteuerliche-behandlung-der-ueberlassung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-an-arbeitnehmer.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ↑
- §8 II S2-S5 EStG Einnahmen https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html ↑
- 2018-01-02 https://www.jurion.de/gesetze/lstr_2015/8.1/ Firmenwagen mit Sonderregeln § 8 Abs. EStG, R 8.1 Abs. 9 LStR ↑
- 2022-06 VVP – Versicherungsvermittlung Professionell – Lohnsteuerliche Überlassung von Dienstwagen: BMF mit Aktualisierung und Neuregelung – S.18 ↑
- §3 LXIII EStG https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html oder §100 EStG Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__100.html ↑
- §1 I 9 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen https://www.gesetze-im-internet.de/svev/__1.html ↑
- §14 I SGB IV Arbeitsentgelt https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__14.html ↑
- 2021-02-11 IWW Institut – Landessozialgericht Hamburg: Urteil vom 03.09.2020 – L 1 KR 125/19 https://www.iww.de/quellenmaterial/id/220488 ↑
- 2021-03-21 BSG – Anhängige Rechtsfragen S. 4 https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rechtsfragenuebersichten/Rechtsfragenuebersicht_12_Senat.pdf?__blob=publicationFile&v=6 ↑
- §257 II SGB V Beitragszuschüsse für Beschäftigte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html ↑
- §61 II SGB XI Beitragszuschüsse für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatversicherte http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__61.html ↑
- „ohne Datum“, Aufruf 2023-04-25 Albatros Versicherungsdienste GmbH https://www.albatros.de/welcome/lufthansa ↑
- 2023-01 Versicherungsbote – Berufsunfähigkeitsversicherung für Flugzeugführer die Loss-of-Licence-Versicherung – S. 44-46 ↑
- 2022-08-30 Versicherungsbote – Beamte sind nicht bei allen privaten Krankenversicherern willkommen https://www.versicherungsbote.de/id/4907709/Beamte-sind-nicht-bei-allen-privaten-Krankenversicherern-willkommen/ ↑
- 2020-10-25 §17 III b Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Allgemeine Regelungen zu den Stufen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.html ↑
- 2020-10-25 §21 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.html ↑
PKV-Zielgruppe GGF- Gesellschafter, Geschäftsführer & Vorstände
Der GGF kann sozialversicherungs- und steuerrechtlich sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständiger sein, Mischformen kommen vor. Über die Deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt es sich ein – zzt. noch kostenfreies – verbindliches Statusfeststellungsverfahren[1] durchzuführen.[2] Nur das Verfahren der DRV ist verbindlich.[3] Das Verfahren der Krankenkasse ist nicht verbindlich, weshalb diese auf ihren Homepages auf die DRV verweisen.[4] Dies ist insbesondere für die Arbeitslosenversicherung wichtig, da die Agentur für Arbeit erst im Leistungsfall prüfen würde, womit empfindliche Nachzahlungen drohen könnten. Die Prüfung der DRV ist jedoch bindend.[5] Die gleiche Einschränkung gilt für den Steuerberater, denn die Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status unterliegt weder seiner Pflicht,[6] noch darf er selbst Nachforschungen anstellen, sondern müsste den Mandanten auf einen geeigneten Fachmann verweisen.[7] Der falsche Rat eines Steuerberaters aufgrund unzulässiger Tätigkeit ist auch nicht durch dessen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt! Es wäre ohnehin nicht dessen Aufgabe, da beispielsweise die Betreuung der GmbH (z. B. Lohnbuchhaltung) keine automatische Betreuung des GGF bedeutet, da es kein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter darstellt.[8] Im Rahmen des Gesamtvermögensvergleichs wäre der etwaige Schaden schlüssig darzulegen und aufzurechnen.[9]
Zudem ist der Zeitpunkt wichtig, spz. bei Familien-Anteilen, denn eine rückwirkende Freiheit wird weder von den Sozialversicherungen noch von den Sozialversicherungen anerkannt. Daher sollte auch mit etwaigen Gehaltserhöhungen bis zur Klärung gewartet werden.[10] Frühestens ab der Veröffentlichung im Handelsregister ist eine Befreiung möglich. Daher gilt Vorsicht beim Übertragen von Firmenanteilen, damit der korrekte Zeitpunkt ermittelt wird.[11]
Ist der GGF beherrschend, also als Selbstständiger eingestuft, dann wird der Zuschuss zur Krankenversicherung wie Arbeitslohn besteuert, er unterliegt nicht den Freistellungen.[12] Ohne echte Sperrminorität wird eine abhängige Beschäftigung angenommen, wie diverse LSG geurteilt haben.[13] Analoge Regeln gelten für Vorstände, beispielsweise die Vorstände von Krankenkassen, Krankenhäusern etc.
In einigen Fällen verlangt die Aufsichtsbehörden bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, dass der Versicherte gleich einem Arbeitnehmer Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall bekommt, obwohl er sozialversicherungsrechtlich ggf. keinen Anspruch hat. Für diese Personen gibt es spezielle Tarife (z. B. DKV TL1AN oder Hallesche KTAR), welcher binnen der ersten 42 Tage leisten.
Erstbeurteilung der GGF-Sozialversicherungspflicht
Es gibt vereinfachte Entscheidungsmatrizen zur Erstbeurteilung, ob der GGF sozialversicherungsrechtlich eher als Selbstständiger oder Angestellter gewertet wird. Orientieren Sie sich dabei an dieser erstinstanzlichen Prüfung.
Grafik 14 – Erste sozialversicherungsrechtliche GGF -Einstufung
Die endgültige Feststellung kann aber nur von Amts wegen erfolgen, wobei kein Anspruch auf Erfolg für oder gegen eine Freistellung existiert. Die Tendenz geht in Richtung Selbstständiger statt Arbeitnehmer. Der selbstständige GGF hat keinen Anspruch auf einen steuerfreien Zuschuss zur PKV, ein etwaiger Zuschuss würde sozialversicherungsrechtlich erfasst. Der Status bestimmt auch ob er die privaten Krankentagegelder für Selbstständige oder Arbeitnehmer wählen sollte. Die Prüfung erfolgt zweigliedrig. Die erste Prüfung ist ein K.O.-Kriterium. Wenn hier eine klare Aussage getroffen werden kann, erübrigt sich die Indizienprüfung.
Ist keine klare Aussage der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung möglich, wird sich anhand von Indizien einer Entscheidung begründet, wobei die Gewichtung subjektiv erfolgt. Die Indizien sind:
Indiz pro Anstellung | Indiz pro Selbstständigkeit |
Keine §181 BGB Befreiung | §181 BGB Befreiung |
Keine alleinige Branchenkenntnis | Alleinige Branchenkenntnis |
Weisungsgebunden | Weisungsfrei |
Fremd-Firma | Familien-GmbH |
Kein Alleininhaber vor Umwandlung in GmbH | Alleininhaber vor Umwandlung in GmbH |
Prüfschema zur Sozialversicherungspflicht von GGF
Das Prüfschema ist dabei wie folgt anzuwenden:
Grafik 15 – Indizienprüfung GGF-Status
Das unternehmerische Risiko ist die Grundlage
Es geht immer um die Frage, ob der GGF ein erhebliches Unternehmerrisiko trägt. Je weniger Weisungen und Arbeitnehmer-Rechte im Vertrag bzw. der Satzung stehen, umso wahrscheinlicher die angenommene Selbstständigkeit.[14] Selbst für unabhängige Organe der Rechtspflege, z. B. angestellte Rechtsanwälte, gilt keine Erleichterung oder Ausnahme von diesem Grundsatz.[15] Gleiches gilt, wenn der GGF nicht die Möglichkeit hat ihm unangenehme Weisungen abzuwehren.[16] Je ähnlicher die Einschränkungen denen eines Arbeitnehmers sind, umso eher würde der GGF als solcher beurteilt. Eine 50% Beteiligung des GGF genügt nicht zur Sozialversicherungsfreiheit.[17] Als Faustformel lässt sich festhalten, dass je mehr Punkte erfüllt sind, umso eher erfolgt die Einstufung als Angestellter.
Grafik 16 – Steigende Wahrscheinlichkeiten der Indizienprüfung
Aufgrund fortlaufender Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass Geschäftsführer die Umlage U2 unabhängig vom Status dauerhaft werden zahlen müssen.[18]
Trotz aktueller Reformen hat der Gesetzgeber immer noch nicht definiert, nach welchen harten Fakten die Abgrenzungskriterien beurteilt werden. Dafür wurden bis zum 30.06.2027 Übergangsregeln geschaffen, die eine Prognoseentscheidung (vor Beginn des konkreten Dienstverhältnisses), Gruppenfeststellungen (bei gleicher Lagerung und durchexerziertem Präzedenzfall) sowie die Beantragung durch Dritte (z. B. Unternehmens-Entsendung freier Mitarbeiter durch eine Agentur) ermöglichen. Über deren Fortbestehen wird am 31.12.2025 entschieden.[19]
Beispiel Bewilligungsbescheid des Statusfeststellungsverfahrens
Grafik 17 – Bewilligungsbescheid DRV Sozialversicherungsfreiheit eines GGF
PKV-Besonderheiten für Vorstände
Vorstände sind ein Hybrid aus Sicht der Sozialversicherung, da uneinheitliche Regeln gelten. Grundlegend gelten sie als nicht versicherungspflichtig Beschäftigte.[20] In der Arbeitslosenversicherung sind sie versicherungsfrei.[21]
Entsprechende Regeln gibt es in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht! Abweichend von den meisten GGF werde Vorstände in der KV wie normale Arbeitnehmer behandelt, welche die JAEG überschreiten müssen, um sich privat versichern zu dürfen. Dabei ergeben sich Probleme:
- Die Anwendung der JAEG ist aufgrund von diverser Einkommensströme nicht trivial.
- Etwaige Sozialversicherungszuschüsse, bspw. zur KV, sind oft separat zu erfassen.
- Für das Krankentagegeld bedarf es öfters spezieller Policen.
Aus Sicht der KV ist ein Vorstand mit einem abhängigen GF oder einem leitenden AN vergleichbar.
Beispiel für spezielles KTG für Arbeitgeber bzw. Gewerbetreibende/Freiberufler
Grafik 18 – Spezielles KTG3 für Arbeitgeber[22]
PKV-Kriterien für GGF
Machen | Nicht machen | ||
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- §7a I SGB IV Anfrageverfahren https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html ↑
- 2018-01-03 Formulare Statusfeststellungsverfahren https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html ↑
- 2020-07-02 Formulare Statusfeststellungsverfahren https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html ↑
- 2020-01-20 Verweis Anfrageverfahren zur Statusfeststellung der TKK https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/statusfeststellung-selbststaendig-oder-beschaeftigt/statusfeststellungsverfahren-bei-beurteilung-arbeitsverhaeltnis-2036278 ↑
- 2019-08-07 Haufe-Verlag – Zuständigkeiten bei der Statusfeststellung https://www.haufe.de/personal/entgelt/statusfeststellung-wer-ist-zustaendig_78_496220.html ↑
- 2018-08-06 OLG Köln – Az. 16 U 162/17 https://openjur.de/u/2142604.html ↑
- 2004-09-23 BGH – Az. IX ZR 148/03 https://openjur.de/u/179870.html ↑
- §328 BGB Vertrag zu Gunsten Dritter http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__328.html ↑
- 2004-09-23 BGH – Az. IX ZR 148/03 https://openjur.de/u/179870.html ↑
- 2022-07 versicherungstip – vt23/22 – S. 4 – Pflicht oder Freiheit – Der GGF-Kampf mit der Sozialversicherung ↑
- §16 GmbHG – Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__16.html ↑
- §257 SGB V Beitragszuschüsse für Beschäftigte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html ↑
- 2022-04 VVP – Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ohne echte Sperrminorität sind abhängig beschäftigt – S. 22 ↑
- 2012-08-29 BSG – Az. B 12 KR 25/10 R https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=157305 ↑
- 2022-06-28 BSG – Az. B 12 R 4/20 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2022/2022_06_28_B_12_R_04_20_R.html ↑
- 2020-08-29 BSG B 12 R 14/10 R https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158760 ↑
- 2021-06-29 BSG B 12 R 8/19 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2021/2021_06_29_B_12_R_08_19_R.html ↑
- 2018-07-11 Die Finanzprüfer e.K. | Geschäftsführer-Pflicht zur Umlage U2 https://die-finanzpruefer.de/2018/06/11/geschaeftsfuehrer-pflicht-zur-umlage-u2/ ↑
- 2021-10 Der Steuerzahler – Die NRW-Nachrichten – Änderung bei der Statusfeststellung – S. 13 ↑
- §1 IV S2. SGB 6 Beschäftigte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__1.html ↑
- §27 I V SGB 3 Versicherungsfreie Beschäftigte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__27.html ↑
- 2023-02-02 DKV AG – Bescheinigung zur privaten Krankenversicherung ↑
PKV-Zielgruppe Gewerbetreibende/Selbstständige & Freiberufler
Sparen Sie nicht am falschen Ende. 9/10 Selbstständigen wollen bei der PKV sparen, weil:
- sie jung seien,
- die Firma so viel Geld abwirft,
- Kosten selbst getragen werden könnten,
- man später beim Ehepartner in die Familienversicherung kann,
- sich ins Ausland absetzen will und/oder
- den „Homo-Beratus-Maximus“ mit Geheim-Kniffen kennt, den und dessen „Tricks“ sonst keiner kennt…
Kurzum: Alles Scheißdreck! Dem Autor ist in 20 Jahren noch kein Fall untergekommen, wo ein sehr gut PKV-Versicherter sich darüber beschwert hätte, dass er beste Versorgung hatte. Sehr wohl sind ihm aber die Problemfälle untergekommen, die aus den o. g. „Überlegungen“ resultierten:
- Altersarmut, weil der Billigtarif nicht genug Rückstellungen aufbaute aber im Alter überproportional teurer wurde.
- Insolvenz, weil man sich das „zu teure“ Krankentagegeld gespart hat.
- Siechtum, weil man durch zu hohe Selbstbeteiligung nicht mehr zum Arzt kann.
- Ruinöse Selbstbeteiligungen, weil man den billigsten „Schutz“ gekauft hat, der teils noch unter Kassenniveau lag.
Völlig egal, wie gut Sie heute stehen, Sie haben nicht die Allmacht diesen Zustand für alle Ewigkeit unverändert fortzuschreiben! Bitte gehören Sie nicht zu den Idioten, die glauben mit der PKV sparen zu können und später problemlos in die Kasse können. Dieser Fall ist die Ausnahme, das Scheitern die große Mehrheit.
Neben der frei definierbaren Leistung ist bei jedem Selbstständigen die Flexibilität die oberste Maxime. Wissend, dass nur ca. 1/8 der Unternehmer mehr als ein Jahrzehnt durchhalten, und noch weniger zwei Jahrzehnte und mehr, sollten Sie sich nicht von falscher Arroganz leiten lassen. Wenn Sie gut im Saft stehen, benötigen Sie keine PKV. Wenn sie am Arsch sind, um das mal so frei zu formulieren, dann benötigen Sie die PKV, denn dann haben Sie nicht mehr alles unter Kontrolle. Zugang zu dieser PKV müssen Sie aber haben, bevor es zu spät ist…
Aus diesem Oberlehrer haften Gemeckere folgen ein paar einfache Erkenntnisse für Unternehmer:
- Wer heute keinen Oberklasse-PKV-Vertrag einkauft, der muss (!) entsprechende Anpassungsoptionen haben. Erst recht für das Krankentagegeld.
- Wer billig einsteigt, muss upgraden oder sicher (!) aussteigen können.
- Eine etwaige Ersparnis ist aus Gründen der Risikodiversifizierung dringend sicher anzulegen, denn die Firma und Altersvorsorge bergen idR schon genug Risiken.
- Neben Exit-Szenarien aus der PKV müssen auch Armuts- oder gar Insolvenz-Szenarien bedacht werden.
- Die Tarifauswahl soll individuell erfolgen und nicht orientiert an Verbands- oder Kammerempfehlungen.
- Der spätere Abschluss eines hohen KTG, einer Praxisausfallversicherung, Betriebsunterbrechung mit Leistung bei AU etc. bei einem anderen Anbieter als der heutigen PKV ist wahrscheinlich.
- Junge Unternehmer sollten erst in der GKV die Einkommenssituation prüfen und eine Option auf die PKV abschließen, wenn keine sofortige Finanzierungssicherheit zu erwarten ist.
Hinweis für Scheidung und Unterhalt
Hinweis für Scheidung und Unterhalt: Wer Unterhalt bekommt, muss diesen bei GKV-Beiträgen berücksichtigen. Wer hingegen Unterhalt zahlt, der kann diesen als Werbungskosten bei den GKV-Beiträgen abziehen. Die gleiche Logik wird bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (VuV) sowie bei Kapitalerträgen angewandt.[1]
Im Umkehrschluss ist damit zu rechnen, dass ein privates KTG auf das unterhaltsfähige Einkommen Anrechnung finden wird, auch wenn dazu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert.
Vereinzelt kann dies dazu führen, dass die GKV die günstigere Versicherung wird.
Hinweis für Freiberufler
Im Kapitel zur KVdR wird erklärt, unter welchen Umständen man das Beitrags-Privileg der GKV im Rentenalter erlangen kann. Eine Bedingung ist der Bezug einer gesetzlichen Rente,[2] was für die Mehrheit der Mitglieder im Versorgungswerk nicht der Fall sein wird, weil das Versorgungswerk als Ersatz für die GRV eingerichtet wurde und diese meist so früh ersetzt, dass keine GRV-Rente möglich ist. Damit wären Sie freiwilliges Mitglied und würden den GKV-Höchstbeitrag ohne Zuschuss auf alle Einkünfte zahlen, auch auf bereits versteuerte wie z. B. VuV, Kapitalerträge etc.
Eine Umgehung ist nahezu ausgeschlossen, da die GRV im Rentenantrag auch die KV-Verhältnisse der letzten Jahre prüft.[3] Daher gilt für die meisten Freiberufler, darunter Ärzte, Ingenieure & Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater etc., dass die PKV aufgrund der Einkünfte oft die bessere sowie günstigere Versorgung ist.
PKV-Kriterien für Gewerbetreibende, Selbstständige & Freiberufler
Machen | Nicht machen | ||
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- 2022-06-28 BSG – Az. B 12 KR 11/20 R https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/172224 ↑
- 2003 DRV – Krankenversicherung der Rentner (KVdR) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/K/kvdr.html ↑
- 2023-01-01 DRV – R0810 – Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) – P2. Ff https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0810.html ↑
PKV-Zielgruppe Studenten
Sog. „ordentliche“ Studenten sind pflichtversichert in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS), außer Sie befinden sich im 15. Fachsemester oder sind bereits ü30 Jahre alt.[1] Ein ordentlicher Student widmet Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium.[2] Sie können sich bis zu drei Monate nach Studienbeginn, gerechnet aber der Immatrikulation, von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung wirkt unbefristet und ist nicht widerrufbar.[3]
Studenten können oft bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei über die Familienversicherung mitversichert werden.[4]
Im Anschluss an die verpflichtende KVdS erfolgt d