Mythos Tarifschließung würde Probleme verursachen

Blödsinn! Am 21.12.2012 wurden alle Tarife aller Gesellschaften geschlossen, weil unisex-Tarife eingeführt werden mussten. Die PKV-Welt ging nicht unter.

Werden Tarife teurer, nur weil sie für das Neugeschäft geschlossen werden, also nicht mehr verkaufsoffen sind? Nein!

Wenn eine BAP wegen einer Unterkalkulation absehbar war, darf diese nicht gegen den Versicherten verwendet werden. In strenger Auslegung gilt dies auch bei Schließung eines Tarifs, da es einer beträchtlichen Änderung der Rechnungsgrundlagen gleichkommt, die als billiges Ermessen[1] ausgelegt werden könnte.

Als Ausnahme hiervon gilt die Entmischung bei Tarifen mit Einheitsbeitrag (uni-sex & uni-age) in heterogen kalkulierte Zieltarife. Ist jedoch die Kalkulation der Zieltarife fehlerhaft, so darf auch dies nicht zum Nachteil des Versicherten geschehen.

Ein Treuhänder überwacht die Tarife. Der regelmäßige Bedarf wird geprüft und entsprechend gegengesteuert. Sollten sich die Annahmen als fehlerhaft erweisen, gibt es Anpassungsbedarf.

Tarife werden nicht allein deshalb teurer, weil kein „frisches Blut“ mehr hinzukommt oder die Versicherten im Kollektiv altern. Die Alterung ist teilweise eingepreist, ebenso wie der Tod. Dafür gibt es die Ausscheideordnung, welche die Abgangswahrscheinlichkeiten aufgrund von Storno oder Tod berücksichtigt.[2] Dazu ein Beispiel der Periodensterbetafel 2020 der BaFin:

Grafik  – 2019-07-01 BaFin – PKV-Sterbetafel 2020 [3]

qx (Männer) bzw. qy (Frauen) bezeichnen die Sterbewahrscheinlichkeit eines bestimmten Alters. Erkennbar ist, dass Frauen eine im Vergleich niedrigere Sterblichkeit aufweisen. Im o. g. Beispiel bedeutet dies, dass ein neugeborener Junge eine Todeswahrscheinlichkeit von 0,000273% im Geburtsjahr 0 hat. Die Werte summieren sich auf, d. h. die kumulierte Sterbewahrscheinlichkeit steigt. Man kann es auch positiv formulieren, denn die Überlebenswahrscheinlichkeit px kann auch berechnet werden: à px = 1 – qx[4]

Ändert aber nichts am Ergebnis: Irgendwann sind alle tot! Selbst wenn der Einzelne länger lebt, wird das im Durchschnitt durch jene ausgeglichen, welche früher gestorben sind. Theoretisch.

Wird ein PKV-Tarif geschlossen, kann man theoretisch sein statistisches Ende (=keine Versicherten) berechnen. Dies hat aber keine direkte Auswirkung auf den Preis, denn das Älterwerden ist bereits durch die Ausscheideordnung sowie die notwendige Vorsorge berücksichtigt! Die Gelder werden im Kollektiv weitervererbt und ob alle Versicherten im Durchschnitt länger leben als antizipiert und das Ersparte daher nicht genügt, kann niemand vorhersagen, da niemand eine Glaskugel hat.

Es gibt sehr stabile Kollektive, die beitragsstabiler sind, gerade weil keine Neuen mehr in eine gute Gruppe hineinkommen. Aber auch das kann niemand vorher wissen.

Angemerkt sei, dass das Tarifwechselrecht nach §204 VVG ein maßgeblicher Treiber künftiger Beitragsanpassungen sein werden, denn beim Wechsel werden alle erworbenen Rechte sowie die meisten Alterungsrückstellungen mitgenommen,[5] statt sie – wie beim normalen Ausscheiden (auch StornoGKV genannt) – dem Kollektiv zu vererben. Das verzerrt die Annahmen der Ausscheideordnungen, speziell bei langlaufenden, älteren Tarifen. Auch die teilweise Mitgabe von Alterungsrückstellungen beim Wechsel zu einer anderen PKV beschleunigen die Beitragsanpassungen.

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