Mythos Kostenfreie Mehrleistungen durch „Premium“-Makler

Einige Marktteilnehmer behaupten, dass es bei Ihnen bessere Leistungen gäbe, ohne dass der Verbraucher dafür mehr bezahlen muss. Das ist Unfug, denn es würde gegen diverse Gesetze verstoßen, das Äquivalenzprinzip durchbrechen, das Kapitaldeckungsverfahren torpedieren und die Versicherung Schadensersatzklagen der restlichen Versicherten aussetzen, die nicht die „kostenfreie Mehrleistung“ erhalten haben. Das Gesetz regelt unmissverständlich, dass jede Leistung bezahlt werden muss.[1]

Es gibt keine kostenfreien tariflichen Mehrleistungen bei unterschiedlichen PKV-Vermittlern! Auch die Prämien sind identisch!

Dennoch sind sich auch etablierte Vermittler nicht zu schade in öffentlichen Foren zu behaupten, dass sie kostenfreie individuelle Einzelleistungen anböten, die im Rahmen ihres Verbandes verhandelt würden und für die sie weniger Provision bekämen. Da wird z. B. behauptet, dass man bei der Barmenia in einem bestimmten Tarif kostenfreie Zusatzleistungen für das Ausland bei einem speziellen Vermittler bekäme. Obendrein „belegt“ der Verfasser diese These durch Software-Ausdrücke der PremiumCircle Deutschland GmbH[2] Vergleichssoftware, welche vermeintliche Mehrleistungen im Vergleich zum Normaltarif suggerieren sollen.[3] Mit Verlaub, das ist grober Unsinn und die entsprechenden Kollegen haben Glück, dass sie aufgrund guter persönlicher Beziehungen nicht für solche Falschbehaupten abgemahnt werden. Anbei die sog. „Besondere Vereinbarung“:

§15 III der Musterbedingungen wird wie folgt klargestellt: Das Versicherungsverhältnis wird bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts weltweit und zeitlich unbegrenzt fortgesetzt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Für die versicherte Person besteht bei der Barmenia KVaG bei stationärer Heilbehandlung im Rahmen einer Krankheitskosten-Vollversicherung sowohl Versicherungsschutz für die allgemeinen Krankenhausleistungen als auch für die Unterbringung im Einbettzimmer sowie privatärztliche Behandlung im Krankenhaus.

b) Die private Pflegepflichtversicherung wird während des Auslandsaufenthalts fortgeführt. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die private Pflegepflichtversicherung in Form der großen Anwartschaftsversicherung fortgesetzt wird.[4]

Diese angebliche Mehrleistung der Barmenia kann jeder Vermittler für seine Kunden erwirken. Es handelt sich nicht um eine Mehrleistung, sondern lediglich eine Klarstellung der Praxis. Gleiches gilt für alle anderen vermeintlich kostenfreien Mehrleistungen. Mehrleistungen darf es nur gegen Beitrag in eigenen Tarifen geben! Alles andere verstößt gegen diverse Gesetze und würde Schadensersatzklagen der anderen Versicherungsnehmer zur Folge haben.

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Quellen

[1] §146 VAG – Substitutive Krankenversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__146.html

[2] “ohne Datum“, Aufruf 2022-01-19 PremiumCircle Deutschland GmbH – Impressum https://www.premiumcircle.de/kontakt/

[3] 2021-11-22 Wertpapier Forum – Barmenia die leistungsstärkste PKV am Markt (& weltweiter Schutz)?  – Beiträge ab User „johpor“ https://www.wertpapier-forum.de/topic/62686-barmenia-die-leistungsst%C3%A4rkste-pkv-am-markt-weltweiter-schutz/?tab=comments#comment-1473184

[4] 2022-05-16 Screenshot aus der online Schulung der Barmenia und SDK; auf Anforderung bei jedem Barmenia Maklerbetreuer als Sideletter möglich

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