Verschiedene PKV Welten

Alle Tarife der PKV lassen sich in die u. g. Welten einordnen. Diese Welten zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:

  Alte Welt Neue Welt
Heterogen

(geschlechterspezifisch)

Geschlechterabhängige Beiträge

Rückstellungen nicht übertragbar

Geschlechterabhängige Beiträge

Rückstellungen teilweise übertragbar

Homogen

(unisex)

Geschlechterneutrale Beiträge

Rückstellungen nicht übertragbar

Geschlechterneutrale Beiträge

Rückstellungen teilweise übertragbar

Das ist insofern wichtig, als dass für Neukunden nur die neue, homogene unisex-Welt zugänglich ist. Ausnahmen gibt es nur, wenn über ältere Verträge eine Option ausgeübt werden kann. Beispielsweise wenn eine alte Zusatzversicherung in eine Vollversicherung umgewandelt wird oder wenn die sogenannte Kindernachversicherung[1] für Neugeborene bzw. adoptierte Kinder. Im Rahmen der Kindernachversicherung können Kinder in die gleiche Welt, wie das entsprechende Elternteil.

Die heterogene Kalkulation unterscheidet nach Geschlechtern, weshalb dort Frauen häufiger Mehrprämien zahlen mussten. Mit Einführung der sog. Unisex-Tarife, die keine Geschlechtertrennung kennen, wurde dies verboten, wobei Bestandsschutz für Versicherte der heterogenen Welt gilt. In der unisex-Tarifwelt sind Männer in Relation etwas teurer und Frauen etwas günstiger, verglichen mit dem geschlechterdifferenzierten Bestand.

Kunden können innerhalb der Welten begrenzt wechseln, wobei dies nur einseitig geht, wie in der u. g. Grafik dargestellt. Die verschiedenen Welten haben unterschiedlich hohe Höchstrechnungszinsen, was vor einem Wechsel zu berücksichtigen ist.

Grafik  – Wechselmöglichkeiten der PKV-Welten

Der Wechsel der Welten geht nur einseitig gen „neuer“ und/oder unisex-Welt und ist irreversibel. Daher sollte der Wechsel sorgsam geprüft werden. Oft haben die unisex-Tarife sog. Mehrleistungen, um die Bestandsversicherten zum Wechsel zu bewegen, jedoch höhere Prämien.

Theoretisch könnte man auch aus der alten, heterogenen Welt in die neue heterogene Welt wechseln. Nur ergibt das keinen Sinn, denn die portablen Alterungsrückstellungen der neuen Welt werden erst ab dem Zeitpunkt gebildet, wo man sich in der neuen Welt befindet. Sie werden nicht für die rückwirkend gebildet. Dies ging nur bei der Neueinführung für eine begrenzte Zeit über den Wechsel in den Basistarif.[2]

Die „alte“ Welt erlaubt es nicht, dass bei Wechsel der PKV die Alterungsrückstellungen mitgenommen werden. In der „neuen“ Welt ist dies teilweise möglich. Der sogenannte Übertragungswert kann übertragen werden. Die portablen Rückstellungen sind niedriger als die kompletten Alterungsrückstellungen, denn sie umfassen nur den GZ sowie Beiträge in Höhe dessen, was im Basistarif gebildet worden wäre, wenn man dort versichert gewesen wäre.[3] Der Basistarif stellt nur das Minimum dar, was an Alterungsrückstellungen aufgebaut wird, weshalb nicht alles übertragen wird.

Beispielhafter Übertragungswert

Anbei ein Bildbeispiel, wie die Versicherungen die jährliche Meldung des Übertragungswerts vornehmen.

Grafik  – 2016-03-09 Screenshot aus der Übertragungswertmitteilung eines Deutscher Ring Versicherten

Die real aufgebauten Rückstellungen sind zumeist deutlich größer als der Übertragungswert. Der Deutscher Ring ist der einzige Versicherer, der durch Ausweisung des Bausteins PIT, einen approximierten Einblick in die Höhe der Alterungsrückstellungen ermöglicht.

Bei den meisten Gesellschaften können Sie vor der Beantragung die Reduktion durch den Übertragungswert erfahren, indem der Vermittler den Wert in der Software einträgt.

Eine gute Beratung spart dir Zeit und…

…bringt dir bessere Ergebnisse! Probier es aus, am besten jetzt!

Bitte gib an, wie Du angesprochen werden willst.
Bitte die Telefonnummer eingeben, unter der Du am besten erreichbar ist.
Bitte gib zuerst deinen Vornamen an, dann deinen Nachnamen.
Worum geht es?
Bestätigung der Pflichtangaben *
Die AGB, Datenschutzerklärung etc. habe ich zur Kenntnis genommen. Quelle: https://die-finanzpruefer.de/impressum-datenschutz/

Quellen

[1] §198 VVG Kindernachversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__198.html

[2] §152 VAG Basistarif https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__152.html

[3] §13 a I & II KalV – Übertragungswert https://www.buzer.de/gesetz/5735/a159327.htm

Fragen? Einfach schreiben oder anrufen. Am besten jetzt!

Bitte gib an, wie Du angesprochen werden willst.
Bitte die Telefonnummer eingeben, unter der Du am besten erreichbar ist.
Bitte gib zuerst deinen Vornamen an, dann deinen Nachnamen.
Worum geht es?
Bestätigung der Pflichtangaben *
Die AGB, Datenschutzerklärung etc. habe ich zur Kenntnis genommen. Quelle: https://die-finanzpruefer.de/impressum-datenschutz/