Wer muss mich auf die Möglichkeit hinweisen, dass ich die Option nutzen kann?

Niemand! Sie oder der Vermittler müssen aufpassen, denn es gibt keine gesetzliche Pflicht, dass Sie erinnert werden müssen. In der Praxis geht es so weit, dass einige Versicherungen nur die „guten“ Risiken anschreiben und die „schlechten“ Risiken nicht. So hat z. B. die Continentale eine Bestandsaktion durchgeführt, wo der Vermittler über alle Kunden mit Optionstarifen informiert wurde, wobei jeweils ein kundenindividuelles Anschreiben beigefügt wurde.

Grafik – Bestandsaktion Die Continentale Optionstarif AV-P

Dumm nur, dass wenige später ein Rückrudern erfolgte, dass man bestimmte Kunden – z. B. den o. g. Kunden – nicht informieren werde, wobei keine Begründung abgegeben wurde. Der Vermittler kann aus den Unterlagen aber nachhalten, dass es sich um schadensintensive Verträge handelt.

Grafik – Verweigerung Hinweis Die Continentale Optionstarif AV-P

Eine gute Beratung spart dir Zeit und…

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