PKV-Stern für Beamte: Inter BeMed (komplexer Vergleich)

2026-10-13 Beamten-PKV_Neue_Sieger_Inter-BBKK-Barmenia

PKV-Stern für Beamte: Inter BeMed (komplexer Vergleich)

Inhaltsverzeichnis
  1. tl;dr - Inter mit neuem Beamten-Tarif MedBe ganz weit oben angekommen!
  2. Eine fachliche Übersicht für Berater und Beihilfeberechtigte (Beamte, Richter, Professoren etc.)
  3. Die Inter startet zu billig, krass zu billig!
  4. Beitrag & Preisstruktur
  5. Welche Leistungen hat der Inter BeMed?
  6. Ambulante Leistungen
  7. Stationäre Leistungen (Krankenhaus etc.)
  8. Stationäre Leistungen (Krankenhaus etc.)
  9. Zahnleistungen
  10. Zahnleistungen
  11. Kur, Reha, AGM, AHB, ohje ohje
  12. Kur, Reha, AGM, AHB
  13. Kinderversicherung und Boni bei Geburt
  14. Kinderversicherung & Boni bei Geburt
  15. Allgemeine bzw. sonstige Tarifmerkmale
  16. Allgemeine bzw. sonstige Tarifmerkmale
  17. Beihilfe-Ergänzung: die heimlichen Stars BMPE u. GEP
  18. Beihilfe-Ergänzung – die heimlichen Stars: GEP vs. BMPE
  19. Fazit: Inter sollte man ab 15.10.2026 bei Beamten anbieten!

Der Artikel wurde auf Wunsch (nicht Drohung!) der Inter sowie einiger Kollegen kurzweilig offline genommen. Nun ist er wieder online! Um Gerüchten vorzubeugen: Ich wurde nicht verklagt, die Inter ist fein mit mir und ich mit ihr; soweit das mit mir möglich ist. 😉

tl;dr – Inter mit neuem Beamten-Tarif MedBe ganz weit oben angekommen!

Die Inter (eigentlich als Arzt-PKV bekannt) legt mit ihrem neuen Beamten-Tarif BeMed die Messlatte in dem Segment sehr, sehr hoch. Sie will damit die neue Nummer 1 bei Beamten werden. Zu Teilen gelingt das auch. Aber nicht für alle, „nur“ für viele.

Anbei finden Sie den direkten Vergleich zum bisher leistungsstärksten Beamten PKV-Tarif von der Barmenia. Mal ist die Barmenia beser, mal die Inter. Aber beide sind aus fachlicher Sicht als sehr gut zu bezeichnen!

Honorable Mention: Die BBKK (UKV) hat ihren bereits guten Tarif durch eine deutliche Verbesserung des Beihilfe-Ergänzungstarifs ebenfalls weit nach oben geschossen. Aber mangels Unterlagen ist das hier erstmal ein Zweikampf, bevor es in den Threesome geht. 😉

Eine fachliche Übersicht für Berater und Beihilfeberechtigte (Beamte, Richter, Professoren etc.)

Verglichen werden: INTER BeMed Premium (BMP 30 mit BMP 20K, BMEB, BMZB 50, BMPE) vs. Barmenia „Genau-Für-Sie“ (GK30 mit GK20P, G1B, G2B20P/G2B30, GEP)

Musterkunde: Mann, geb. 01.01.1999 (28 Jahre), Bundesbeamter mit Beihilfesatz 50 %, Versicherungsbeginn 01.01.2027, keine Selbstbeteiligung, Wunsch: 1-Bett- oder 2-Bett-Zimmer mit Privatarztbehandlung (günstigste Kombination), inklusive Beihilfeergänzungstarif.

Das habe ich mir nicht ausgesucht. Das war die Vorgabe aus dem mir geleakten PSP-Ausdruck, der die Grundlage dieser Ersteinschätzung ist. Die überarbeitete Variante unter Beachtung der vollständigen Bedingungen folgt noch. Daher alles unter Vorbehalt! 😉

Offizieller Verkaufsstart ist der 15.10.2026, für ALLE Marktteilnehmer; nicht nur vereinzelte Partner!

Die Inter startet zu billig, krass zu billig!

Auf den ersten Blick liefert der Beitragsvergleich ein bemerkenswertes Ergebnis: Die neue INTER-Tarifgeneration „BeMed“ (aufgelegt im Oktober 2026) liegt mit 338,39 € Gesamtbeitrag sogar leicht unter dem „etablierten“ Barmenia-Pendant mit 345,23 €; bei nahezu identischem Leistungsumfang und nachdem man in Mannheim die Wuppertal als Messlatte genommen hat, um im Vergleichsprogramm PSP/Volz bei Beamten ganz oben zu stehen…

Das „etablierten“ steht in Anführungszeichen, weil die Barmenia kürzlich ihre alten PKV-Tarife für Beamte durch die aktuell gültigen ersetzt hat, die mehr können und bei Auflage bereits 10% günstiger waren. Ein fairer Beitragsvergleich würde eher gen Hallesche C-Linie oder R+V gehen.

Beitrag & Preisstruktur
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Beitrag & Preisstruktur

BausteinBarmeniaINTER
Ambulant 30 %GK30 · 188,40 €/BMP 30 · 198,54 €
Ambulant 20 %GK20P · 88,77 €/BMP 20K · 94,04 €
Stationär 1-BettG1B · 13,30 €/BMEB · 3,40 € deutlich günstiger
Stationär 2-BettG2B20P 3,21 € / G2B30 9,85 €/BMZB 50 · 16,69 €
Beihilfe-ErgänzungGEP · 18,67 € mit größerem Leistungsumfang/BMPE · 3,51 € schmaler Auffangtarif
Gesetzl. Zuschlag23,03 €=22,21 €
Gesamtbeitrag345,23 €→338,39 € knapp günstiger
Anwärter-Beitrag—/ca. 65,00 € monatlich Kampfpreis, Unterkalkulations-Risiko

Interessant ist die interne Preisstruktur: Bei der Barmenia sind die Wahlleistungstarife und vor allem der Beihilfeergänzungstarif spürbar teurer, während die ambulanten Bausteine etwas günstiger sind. Bei der Inter ist es spiegelverkehrt. Offizieller Verkaufsstart ist der 15.10.2026 – zunächst nicht für alle Vertriebswege.

Tabellen-Ansicht, wenn die o. g. Grafik nicht sauber eingeblendet wird.

BausteinInterBeitragBarmeniaBeitrag
Ambulant 30 %BMP 30198,54 €GK30188,40 €
Ambulant 20 %BMP 20K94,04 €GK20P88,77 €
Stationär 1-BettBMEB3,40 €G1B13,30 €
Stationär 2-BettBMZB 5016,69 €G2B20P / G2B303,21 € / 9,85 €
ErgänzungstarifBMPE3,51 €GEP18,67 €
Gesetzl. Zuschlag22,21 €23,03 €
Gesamtbeitrag338,39 €345,23 €

Interessant ist die interne Preisstruktur: Bei der Barmenia sind die Wahlleistungstarife (G1B: 13,30 €) und vor allem der Beihilfeergänzungstarif GEP (18,67 €) spürbar teurer, während die rein ambulanten Bausteine etwas günstiger sind. Bei Inter ist es spiegelverkehrt: Der stationäre 1-Bett-Baustein BMEB kostet nur 3,40 €, dafür sind die ambulanten Tarife etwas höher bepreist.

Kann man machen, wenn man befürchtet, dass die Mehrleistungen preislich durch die Decke gehen und man gerne den Haupttarif sauber halten mag. Außerdem ist der Vergleich mit der Barmenia an der Stelle etwas unfair, weil diese bei den 1-Bett-Zimmer-Tarifen eine bessere Weltgeltung hat. Ich habe zwar nicht geprüft, was dies bei Beamten macht (sonst kenne ich nur Arbeitnehmer und Ärzte), kann aber vermuten, dass dieser Unterschied darauf zurückgeführt werden kann.

Der auffälligste Unterschied zeigt sich beim Beihilfeergänzungstarif: Inter berechnet für BMPE nur 3,51 €, die Barmenia für GEP 18,67 € – ein Faktor von über fünf. Der Grund liegt im Umfang: Der GEP enthält vermeintlich mehr Eigenleistungen (Vorsorge, Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Sehhilfen, Kurleistungen), während der BMPE ein Restkosten-Auffangtarif mit offenerm Hilfsmittelkatalog und Sehhilfen ist.

Aber warum krass zu billig? Naja, als die Barmenia ihre neuen Beamtentarif auf den Markt geworfen hat, haben sie die Leistung verbessert, die Prämie gesenkt und die in den Kosten steigenden Altlasten durch Tarifschließung versteckt. Bereits im Vergleich zu den hausinternen Tarifen waren die Barmenia Neutarife zu billig. Eine ARAG war da schlauer bzw. ehrlicher; wenn man das bei Versicherungen wirklich glauben mag. 😉

Also anfangs, man darf die BAP-Rechte nicht vergessen. §203 VVG „Beitragsanpassung“, ick hör dir trapsen! Auch Fragen zur Beitragssteigerung und dem Sanierungsstau zwingen sich auf.

Schon komisch, wenn die PKV von bspw. Hallesche oder R+V mit ihren historischen Tarifen preislich deutlich höher ansetzen.

PS. Es gibt theoretisch eine Version der Inter bis 600€ SB, aber ich vermute, dass die sich so gut durchsetzen wird, wie die SB-Tarife der AXA-DBV oder BBKK/UKV. 😉

Unterkalkulation und notwendiger Anpassungsbedarf

Behauptung: Hier wird es massiven Nachbesserungsbedarf geben, sprich die Prämie muss steigen, deutlich! Wie lange dieser Moment rausgezögert werden kann, sei dahingestellt. Auf die Ausführungen verzichte ich, denn die stehen in dem PKV-Wiki (z. B. Sanierungsstau und ungleichmäßig steigende Beiträge), dem Buch HOW2PKV (auf Amazon) sowie in kritischen Artikel zu anderen Anbietern (z. B. LKH Beitragsgarantie) verlinkt.

Besonders schön ist der Beitrag für Beamten-Anwärter. Anbei der Kampfpreis der Inter:

Beamtenanwärter bei der Inter sollen 65,00€ / Monat kosten!

Das ist eine Ansage, und was für eine! Bei bester Leistung, sechs Monatsbeiträgen Beitragsrückerstattung etc. pp. Man muss kein Genie sein, um zu erkennen, dass dies ein Kampfpreis ist, der nicht dauerhaft auskömmlich sein kann. Merksatz:

Also schon, wenn man das mit miesem Regulierungsverhalten steuert. Aber das würde doch niemand tun… *hust-arag-hust*

Meine Inter-Kunden sind bezüglich der Leistungsabwicklung überwiegend zufrieden, was idF gut und schlecht zugleich ist. 😉

Welche Leistungen hat der Inter BeMed?

Nochmals mein Disclaimer: Die vorläufige (!) Bewertung obliegt den Angaben der Präsentation sowie des Vergleichs aus PSP-Volz, einer beliebten Vergleichssoftware für Versicherungsmakler. Nach Erhalt aller Unterlagen (Tarifbedingungen!) sieht die Sache womöglich leicht anders aus, denn Software hat Fehler, Interpretations-Irrtümer etc. 😉

Ambulante Leistungen

Ambulante Leistungen
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Ambulante Leistungen

LeistungspunktBarmenia (GK30 / GK20P / GEP)INTER (BMP 30 / BMP 20K / BMPE)
Freie Arztwahl / Primärarzt100 % der Prozentstufe, kein Primärarztprinzip; GEP erstattet auch ohne Beihilfe-Leistung=100 % der Prozentstufe, kein Primärarztprinzip; zusätzlich Erstattung telemedizinischer Leistungen
Vorsorge (BRE-Schonung)Vorsorge, Schutzimpfungen, Prophylaxe und PZR ohne Summengrenze BRE-schonendVSVorsorge, Impfungen und PZR nur bis zu einem begrenzten Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr schonend
HeilmittelErstattung bis max. 110 % der BBhV-Höchstbeträge, keine OsteopathieVSErstattung bis max. 200 % der BBhV-Höchstbeträge, Osteopathie mitversichert
Hilfsmitteloffener Katalog, Hörgeräte mit geringerem Sublimit je OhrVSoffener Katalog, Hörgeräte mit höherem Sublimit je Ohr innerhalb von 5 Jahren; Erstattung gleicher Hilfsmittel nur einmal je Kalenderjahr
Sehhilfengeringere Gesamterstattungsgrenze, Erneuerung nach 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 DioptrienVShöhere Gesamterstattungsgrenze für Gläser, Gestelle und Kontaktlinsen; operative Sehschärfenkorrekturen je Auge
Heilpraktiker & Naturheilverfahren100 % nach GebüH oder Hufeland, auch über die Höchstbeträge des GebüH hinaus; GEP ohne enge Grenze=100 % nach GebüH oder Hufeland, auch über die Höchstbeträge des GebüH hinaus; BMPE mit Jahresbegrenzung
Psychotherapie ambulant100 % der Prozentstufe, unbegrenzte Sitzungszahl, keine vorherige Zusage, Gesundheitsfragen 10 Jahre=100 % der Prozentstufe, unbegrenzte Sitzungszahl, keine vorherige Zusage, Gesundheitsfragen 10 Jahre
GOÄ ambulantauch über die Höchstsätze hinaus; GEP einschließlich des fehlenden Beihilfeanteils=auch über die Höchstsätze hinaus; BMPE einschließlich des fehlenden Beihilfeanteils
Ambulante TransporteFahrtfälle zusätzlich bei Schwerbehinderung (aG, Bl, H bzw. Pflegegrad 3 und höher)VSFahrfälle inklusive Fahruntauglichkeit; Kilometerpauschale im privaten Fahrzeug
SchutzimpfungenSTIKO-Impfungen, Reise- und Berufsschutzimpfungen, Malariaprophylaxe=STIKO-Impfungen, Reise- und Berufsschutzimpfungen, Tollwut und FSME ausdrücklich
Arznei-/Verbandmittel100 % der Prozentstufe; Nähr- und Stärkungsmittel bei schweren Krankheiten anerkannt=100 % der Prozentstufe; BMPE erstattet zusätzlich die beihilfeseitigen Zuzahlungen
Kinderwunschbehandlungkeine expliziten Altersgrenzen, aber Erfolgsaussicht von mindestens 15 % erforderlichVSAltersgrenzen: Frau vor dem 40., Mann vor dem 50. Lebensjahr; keine Erfolgsaussicht-Hürde
Häusliche KrankenpflegeBehandlungspflege nach GKV-Vergütungsmaßstäben, Grundpflege max. 4 Wochen, Haushaltshilfe je Tag begrenzt=Behandlungspflege nach GKV-Vergütungsmaßstäben, Grundpflege max. 4 Wochen, Haushaltshilfe je Tag begrenzt

Echte Unterschiede: Heilmittel-Erstattung (200 % inkl. Osteopathie vs. 110 %), Sehhilfen-Grenze und die BRE-Schonung der Vorsorge (unbegrenzt vs. begrenzt). Für Pflegefälle gilt branchenweit: ein separates Pflegetagegeld ist einer Krankenpflege-Klausel überlegen.

Direktservice statt PMA (Primärarzt)

Beide Anbieter erstatten 100 % der versicherten Prozentstufe bei freier Arztwahl und ohne Primärarztprinzip.

Die Beihilfeergänzungstarif-Fassung der Barmenia (GEP) ist dabei formell etwas großzügiger: Die Erstattung erfolgt „auch ohne Leistung der Beihilfe“. An dieser Stelle ist der Vorteil so gering, dass mir ein wenig die Kreativität für ein gutes Beispiel fehlt. Denkbar sind etwa Geriatrie-Krankenschwester in Lateinamerika (weil es den Altenpfleger dort nicht in der deutschen Form gibt), die ärztliche Ersatztätigkeiten durchführen, beispielsweise eine Infusion, weil die das dort auch ohne Aufsicht dürfen. Aber irgendwie zweifle ich, dass die Beihilfe hier rumzicken würde, denn die medizinische Notwendigkeit stünde nicht in Frage und der Arzt wäre nochmals teurer.

Bei beiden gilt jedoch die Einschränkung, dass ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung erfolgt. Geht klar, irgendwo müssen Grenzen gezogen werden.

Vorsorge: Krebs, PZR etc.

Beide erstatten Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen bzw. zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten, jeweils unabhängig von der Beitragsrückerstattung.

Die Barmenia jedoch deutlich umfangreicher! Bei der Barmenia bleiben Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung vollständig ohne SB sowie ohne Summengrenze!

Bei Inter bleiben Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen (außer Reise- und Berufsimpfungen) und professionelle Zahnreinigung bis 1.000 € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr rückerstattungsschonend sowie ohne SB.

Rechnungsbetrag heißt hier, dass bei 1.000€ Kosten die 50%-Beihilfe 500€ leistet und die Inter weitere 500€. Für Männer noch ausreichend, für Frauen fragwürdig. Der Wert wird zwar über die Jahre im Rahmen der RfB-Zahlungen aufgestockt werden, aber es schwingt das Risiko der inflationierten Entwertung mit.

Kritische Anmerkung zum Wort Vorsorge

Das ist bei beiden komisch gelöst, denn in der GOÄ taucht das Wort Vorsorge nur im Zusammenhang mit Ultraschall bei Schwangeren auf, ansonsten spricht man von Früherkennung, konkreten Krankheitsnamen oÄ Kram.

Die Barmenia „löst“ das, indem die Rechnung „nur“ als Vorsorge deklariert sein muss, damit sie glatt durchläuft. Klappt in der Praxis so semi.

Die Inter schuldet mir noch eine Klarstellung, wobei der Grinsemann Fabian Ober hier in da Bütt is, wie et in Kölle hes. Der meinte, dass es eine klarstellende Liste gäbe bzw. diese erstellt wird. Ich warte! Aber immerhin ist ein Besserungswille erkennbar. 😉

Schutzimpfungen

Beide: 100 % der Prozentstufe für Kinderschutzimpfungen und STIKO-Impfungen; beide erstatten auch Reise- und Berufsschutzimpfungen.

Die Barmenia ergänzt um Malariaprophylaxe und Tollwut/FSME.

Die Inter nennt Tollwut und FSME (Zeckenschutzimpfung) ausdrücklich, die Barmenia nur „ärztlich angeratene Impfungen“.

In der Summe nahezu gleichwertig, mit minimalen Vorteilen je nach Impfszenario. Aber nichts die Existenz bedrohendes, daher beide gut.

Arznei- und Verbandmittel

Beide erstatten Arznei- und Verbandmittel zu 100 % der Prozentstufe.

Auch Nähr- und Stärkungsmittel bei lebenserhaltenden Maßnahmen bzw. schweren Krankheiten sind bei beiden anerkannt, jedoch bei beiden mit Einschränkungen (z. B. lebensnotwendig, „schwere“ Erkrankung etc.). Schöner wäre, wenn diese generell erstattungsfähig wären, z. B. hochkalorische oder niedrigkalorische Nahrung, da dies im Alter oft präventiv Sinn ergibt, dabei teurere Folgeerscheinungen vermeidend.

Üblicherweise folgt hier die Frage nach Supplements und ich vermute, dass die Inter (wie andere auch) diese als Lifestyle-Medikamente nicht erstatten wird, außer besondere Krankheitsumstände machen es medizinisch notwendig.

Einschränkungen wie Generika-Klauseln etc. sind im ersten Moment nicht ersichtlich.

Bei den Beihilfeergänzungstarifen erstattet der Inter-BMPE ausdrücklich auch die Zuzahlungen nach Beihilfevorschriften. Ein Detail, das beim GEP-Langtext nicht auftaucht. Das könnte ein Thema werden, wenn die Beihilfe aufgrund von Geldnot anfängt hier die Selbstbeteiligungen zu erhöhen, insbesondere mit Blick auf jüngste Entwicklungen in dem Segment. Wäre besser für die Inter, wäre aber noch ein Preistreiber eines ohnehin zu billigen Tarifs.

Heilmittel, der erste „echte“ Qualitätsunterschied

Beide haben eine Liste, was Heilmittels sind. Das ist so üblich und hier ok, weil die medizinisch notwendigen Themen abgedeckt sind. Eine offene Formulierung wäre schöner.

Inter (BMP 30/BMP 20K): Erstattung bis max. 200 % der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) für Heilmittel. Mitversichert sind ausdrücklich Osteopathie sowie Geburtsvorbereitungskurs, Schwangerschaftsgymnastik und Rückbildungsgymnastik.

Barmenia (GK30/GK20P): Erstattung nur bis max. 110 % der BBhV-Höchstbeträge. Osteopathie ist nicht mitversichert.

Ich bin mir ehrlicherweise noch nicht sicher, wie ich die 200% der Inter bewerten soll. Natürlich ist 200% besser als 110% oder die anderweitig üblichen 130%.

Die Osteopathie als Heilmittel, denn als Heilpraktiker ist vernachlässigbar, denn sowohl die GebüH (Version des PKV-Verbands) als auch die Bundesbeihilfe sehen so niedrige Sätze vor, dass ein Heilpraktiker „bescheißen“ muss, um über die Runden zu kommen; wenn dieser nicht direkt unsubstantiierte Pauschalsätze abrechnet.

Aber wie viele Rechnungen gehen in eine Höhe von bis zu 200% und vor allem: warum?! In dem Bereich gibt es mWn nicht genug Unterschiede und Neuentwicklungen, die derartige Prämienunterschiede rechtfertigen. Es wirkt mehr, als müssten die güldenen Klopapierabroller der Münchener und Hamburger Schickeria ausreichend monetär geriert werden.

Anm: Ein Spezialist aus meinem Netzwerk hat darauf hingewiesen, dass bspw. motorgestütze Heilmittel enorm teuer sind und solche Sätze dort aufgerufen werden. MMn ergibt es total Sinn, wenn sowas bezahlt wird. Aber besser wäre die Beitragsstabilität wäre mMn, wenn hier eine positive Ausnahme definiert würde. Nicht nur bei der Inter, sondern überall.

Meiner ersten Einschätzung nach hätten mir hier 150% besser gefallen, denn damit wäre man immer noch an der Spitze gelandet, hätte aber keinen Bedingungspreiswettkampf in einem Nebenkriegsschauplatz begonnen, der historisch viel… nun… Abrechnungsoptimierung erfahren hat.

Nie-nich würden Versicherten sich Wohlfühlmassagen gönnen, den Personal Trainer über manuelle Therapie abrechnen, dass Spa-Ressorts durch Fango ersetzen usw. usf. Undenkbar, dass hier viel betrogen wird, weil es Begehrlichkeiten weckt und der Betrug niederschwellig einfach ist; zumal nicht selten durch die entsprechenden „Behandler“ so angeboten. Insbesondere in Großstädten und wo strukturierte Behandler (freie Mitarbeiter, Büromiete, Umsatzbeteiligung etc.) dafür Fehlanreize schaffen…

Ok, ich habe es mir anders überlegt:

Es bringt nur geringen Nutzen für wenige Versicherte in einem nicht existenzbedrohenden Bereich, eröffnet aber teures Betrugspotenzial zu Lasten aller ehrlichen Versicherten! Ich behaupte, das ließe sich klüger lösen. Aber behaupten ist ja einfach, ich muss keinen Beweis bringen.

Hilfsmittel

Formal identisch: Beide arbeiten mit einem offenen Hilfsmittelkatalog und erstatten 100 % der Prozentstufe bei nur geringen konkret genannten Einschränkungen (z. B. Auswahl, Sublimits).

Beide versichern digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auch über das gesetzliche Verzeichnis hinaus. Ok, ich halte das für neumodisches Zeug. Setzt sich bestimmt durch, aber noch ist es überschaubar.

Die Inter verlangt eine Verordnung (neue Verordnung nach 12 Monaten), die Barmenia akzeptiert Verordnung oder vorherige Zusage. Schwamm drüber.

Ein Unterschied liegt bspw. bei den Hörgeräten:

  • Inter: max. 2.500 € pro Ohr innerhalb von 5 Jahren
  • Barmenia: max. 2.000 € pro Ohr (ohne expliziten Fünf-Jahres-Zeitraum)

Nehmen wir an, dass Opa Otto in seiner Jugend als Captain Betäubungsmittel nicht nur zu viel getrunken, sondern auch sonst keinen nachhaltigen Lebensstil gepflegt hat. Der verliert seine Hörgeräte auch mehrmals pro Jahr. Oder schlägt mit Krücken nach ausländischen Pflegekräften, weil die „Koffer“ (er kann den englischen Slang für Schwarze aus Afrika nicht korrekt aussprechen) ihm alles „klauen, was nicht angenagelt ist“.

Es ist auch nicht gerecht, dass die Penispumpe eines nun Trans-Mannes (ex Frau) samt dazugehörigen Silikontrainingsgerät im Dezember bei Neubezug im Januar die Wahl zwischen verschiedenen Formen ermöglicht. Aber der Bezieher des Vorjahresjanuars hat nun die Wahl zwischen zwei Modellen ODER einer Erneuerung seines bisherigen, das durch Reibung, Hitzeeinwirkung, Chemikalien etc. in die Tage gekommen Gerätes; welche Diversifikationsverlust! Das, meine lieben Leser, das sind doch die wahren Probleme Deutschlands! 😉

Die Beispiele sind überzeichnet, aber in abgewandelter Form Lebensrealität meiner Kunden und deren Familien.

Sehhilfen, die Brille, das Existenz bedrohende Risiko

Ja, ich weiß, dass es die Kunden fragen. Aber wer daraufhin seine Kunden nicht verbal rasiert (außer in begründeten Ausnahmen), sollte selbst mal rasiert werden, nun aber nicht nur verbal.

Inter: max. 500 € innerhalb von 2 Jahren für Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen; zudem 2.000 € pro Auge für operative Sehschärfenkorrekturen (Laser/LASIK) innerhalb von 5 Jahren, erstmaliger Anspruch nach 2 Jahren.

Barmenia: max. 400 €; Erneuerung nach 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien; ebenfalls 2.000 € pro Auge für operative Korrekturen.

Beides ist solide, aber haut niemanden vom Hocker. In Koblenz oder Fellbach gibt es mehr für die Brille, beim ehemaligen Haus- und Hofversicherer der NSDAP und dem großen Blauen mehr für die LASIK.

Hokus-Pokus: Naturheilverfahren, Heilpraktiker und Selbstbekotung

Naturheilverfahren und Gedöns

Beide versichern die „in der Praxis bewährten Methoden, die nicht zur Schulmedizin gehören“. Bis zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ich könnte was dazu schreiben, mache ich aber nicht! Jene „Kunden“, die sich für so eine Scheiße interessieren, lesen bitte bei ungebildeten Vermittlern und schließen bei jenen ab, deren Selbstschamgrenze niedrig genug ist sowas zu verkaufen.

Hier ist es blöder Beifang, den man nicht Kosten sparend loswerden kann. Also bei der Barmenia den Tarifbaustein VZN+ abwählen, wobei ich nicht einmal weiß wie deren Beamten-Version davon heißt, falls es eine gibt.

Heilpraktiker: Globuli statt Kompetenz

Beide erstatten 100 % der Prozentstufe nach GebüH oder Hufelandverzeichnis (außer Psychotherapie, auch über die Höchstbeträge des GebüH hinaus.

In den Ergänzungstarifen sind beide auf max. 2.000 € pro Kalenderjahr begrenzt. Nach Meinung des Autors krass zu viel!

Aber warum macht eine Versicherung das? Schauen wir in die Historie: Alle separaten Heilpraktikertarife sind beitragsseitig explodiert, insbesondere der 100%-Tarif MediNatura der Gothaer.

Aber wenn man diese geistig behinderte Klientel trotzdem als Kunden sowie viele Punkte bei den scheiß Vergleichsprogrammen haben will, gehört das dazu. Die Kunden mit Gehirn subventionieren Dinkelkorn-Dörte, die glaubt, dass komplementär als alternativ zu bezeichnen sei und lang widerlegte Behandlungen dadurch wirksam werden, wenn man nur fest daran glaubt.

Ganz ehrlich: Die schütteln Wasser, um dessen Gedächtnisheilwirkung zu verstärken. Das ginge auch mit Menschen. Ich mein ja nur…

Und nur weil ich die Scharlatanerie mit Euphemismen wie „Potenzierung“ versuche eine Wissenschaftswirksamkeit zu suggerieren, ist es nichts anderes als ein Wasser ohne nachweisbare Stoffbeimischung aber mit ganz viel Glauben.

Heilpraktiker muss nicht neutral erklärt werden! Das muss raus aus den Tarifen. Schlimm genug, dass es die Subvention psychotischer Kunden durch klardenkende Menschen erzwingt, letztere werden auch noch durch eine geringere steuerliche Absetzbarkeit für diese „Leistung“ bestraft.

Wo ist deren Verantwortung, wenn man sie mal braucht?! „Isch räjsch misch uff!“, wie es in Köln heißt.

Naturheilverfahren (Hufeland)

Beide: 100 % der Prozentstufe, auch nach dem Hufelandverzeichnis. Im Ergänzungstarif begrenzt Inter auf max. 2.000 € pro Kalenderjahr; die Barmenia erwähnt für den GEP keine so enge Begrenzung. Eulen nach Athen. Weiter!

Psychotherapie (ambulant)

Beide: 100 % der Prozentstufe, ohne Begrenzung der Sitzungszahl, ohne vorherige Zusage, Behandlung durch Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten möglich.

Inter nennt zusätzlich approbierte, in eigener Praxis tätige und ins Arztregister eingetragene Psychotherapeuten (gleiche Formulierung findet sich auch bei Barmenia). Gesundheitsfragen: 10 Jahre (beide).

Kurzum: Ambulante Psychotherapie ist wichtig! Insbesondere, da unsere Staatsdiener aus der angeblichen „Bestenauslese“ überdurchschnittlich oft Morbus Birne haben und gerne in ihrer Dienstzeit die Wartezimmer statt des Schreibtisches besetzen.

Ich lästere zwar, aber aus fachlicher Sicht kann weder geleugnet werden, dass der Punkt amb. Psy.Th. teuer ist, noch dass er immer öfters auftritt, noch dass er Existenz gefährdend sein kann. All meinem Ulk zum Trotze sollte man keine Tarife wählen, die hier schwach sind, denn wenn der Fall eintritt, fehlt jene Stärke, die einem jetzt womöglich dem Trugschluss der Vermeidbarkeit aufsitzen lässt.

Gebührenordnung GOÄ (ambulant)

Erstattung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Ausgenommen der fehlende Beihilfeanteil, aber im Beihilfeergänzungstarif (BMPE/GEP) einschließlich des fehlenden Beihilfeanteils.

Keine Beschränkung auf bestimmte Behandler, Regionen, etc.

Diese Kombination ist das, was Beihilfekunden heute erwarten dürfen. Beide liefern, mMn liefern beide vorbildlich! Ja, ausnahmsweise nicht gemeckert. 😉

Ambulante Transportkosten

Beide erstatten 100 % der Prozentstufe; Fahrten im privaten Fahrzeug bei Inter mit 0,30 €/km. Die Barmenia erweitert die Fahrtfälle: Neben Unfall, Notfall, Dialyse, Chemo-/Strahlentherapie, ambulanter Operation und Gehunfähigkeit auch bei Schwerbehinderung (Zusatz aG, Bl, H bzw. Pflegegrad 3) und bei Fahruntauglichkeit.

Inter nennt explizit die Fahruntauglichkeit.

Ein Punkt, der für chronisch kranke oder mobilitätseingeschränkte Versicherte relevant wird.

Nach meiner persönlichen Meinung erfüllt kein Tarif die Anforderungen an eine moderne Klausel, wie sie meinen Wunschvorstellungen entspricht. Daher so erstmal ok aber mit Luft nach oben.

Häusliche Krankenpflege

Ich spare mir die Details, denn das ist alles Scheiße in verschiedenen Geschmacksrichtungen. Selbst die beste Klausel in dem Bereich geht an der Lebenswirklichkeit vorbei.

Beispiel: Verschiedene PKV (im jeweiligen Top-Tarif) hatten einer Entbindenden die häuslichen Kurzkrankenpflege verweigert, obwohl Dammrisse des dritten und vierten Grades vorlagen. Für Männer: So weit aufgerissen, dass man einmal um die Halbinsel segeln kann, bis man auf Festland trifft. Nicht schön, aber für die PKV kein ausreichender Grund?!

Wer Pflege ordentlich versichert haben mag, der braucht eine gute Produktlösung, z. B. ein gutes Pflegetagegeld. Die Klausel in ihrer Darstellung in der Software ist eine Farce!

Kinderwunschbehandlung

Beide: 100 % der Prozentstufe, Voraussetzung ist eine organisch bedingte Sterilität, die nur mit künstlicher Befruchtung/Insemination überwindbar ist; das Paar muss verheiratet sein oder in eheähnlicher Gemeinschaft leben, nur eigene Ei- und Samenzellen, hinreichende Erfolgsaussicht. Machen fast alle so ähnlich.

Die Altersgrenzen unterscheiden sich: Inter verlangt, dass die Frau das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Barmenia nennt keine expliziten Altersgrenzen, verlangt aber eine Erfolgsaussicht von mindestens 15 %.

Je nach Konstellation ergibt sich daraus der eine oder andere Vorteil. Für Paare nahe der Inter-Altersgrenzen ist die Barmenia die sicherere Wahl, bei eingeschränkter Prognose (Erfolgsaussicht < 15 %) ist Inter offener.

Die beste Lösung hat mWn der Sportlesbenversicherer aus Vechta, die Alte Oldenburger, denn dort gibt es de facto (fast) keine Beschränkungen für Kinderwunschbehandlungen oder künstliche Befruchtung; aber in anderen Bereichen. Daher gut im Marktvergleich, schwach im Vergleich zum Spitzenreiter.

Hospizleistung ambulant

Beide: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) bei nicht heilbarer, fortschreitender und weit fortgeschrittener Erkrankung; Erstattung in Höhe der GKV-Kosten.

Inter verlangt zusätzlich „begrenzte Lebenserwartung“ im Ergebnis der Versorgungsrealität entsprechender Gleichstand.

Ohnehin albern als Leistungspunkt, da in Konjunktion mit der GKV durchgeführt sowie bezahlt.

Stationäre Leistungen (Krankenhaus etc.)

Stationäre Leistungen
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Stationäre Leistungen (Krankenhaus etc.)

LeistungspunktBarmenia (GK30 / G1B / G2B20P / G2B30)INTER (BMP 30 / BMEB / BMZB 50)
UnterbringungMehrbettzimmer als Basis; G1B 1-Bettzimmer; G2B20P/G2B30 2-BettzimmerVSMehrbettzimmer als Basis; BMEB 1-Bettzimmer; BMZB 50 2-Bettzimmer – 1-Bett-Baustein deutlich günstiger bepreist
PrivatklinikenErstattung ohne die 2-fache Begrenzung der vergleichbaren KostenVSErstattung allgemeiner Krankenhausleistungen max. zum 2-fachen der Kosten nach KHEntgG/BPflV – transparente Obergrenze, beitragsstabilisierend
Privatarzt / ChefarztGOÄ auch über die Höchstsätze hinaus, einschließlich der in Beihilfevorschriften vorgesehenen ZuzahlungenVSGOÄ auch über die Höchstsätze hinaus, ausgenommen der fehlende Beihilfeanteil
Ersatz-Krankenhaustagegeldje Verzicht auf gesonderte Unterkunft bzw. Privatarzt niedrigerer TagessatzVSbei BMEB und BMZB 50 jeweils höhere Tagessätze; Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre erhalten die Hälfte
Psychotherapie stationär100 % der Prozentstufe, keine vorherige Zusage erforderlich=100 % der Prozentstufe, keine vorherige Zusage erforderlich
GOÄ stationärWahlleistungstarif einschließlich des fehlenden Beihilfeanteils über den HöchstsätzenVSWahlleistungstarif über die Höchstsätze hinaus, ausgenommen der fehlende Beihilfeanteil (fängt dieser im BMPE auf)
Gemischte Anstaltenbreitere Ausnahmen ohne vorherige Zusage: notwendige stationäre Behandlung, Notfalleinweisung, einzige Krankenanstalt, akute Erkrankung während des AufenthaltesVSAusnahmen ohne Zusage: Notfalleinweisung, einzige Behandlungsmöglichkeit, Anschlussheilbehandlung
Stationäre Transporte100 % der Prozentstufe, auch Rücktransport; nicht medizinisch notwendige Verlegung in Deutschland max. einmal je KrankenhausaufenthaltVS100 % der Prozentstufe, auch Rücktransport; Kilometerpauschale im privaten Fahrzeug; BMPE erstattet Zuzahlungen
Ambulante Operationen / vor-/nachstationäre Behandlung100 % der Prozentstufe bzw. Restkosten im Ergänzungstarif=100 % der Prozentstufe bzw. Restkosten im Ergänzungstarif
Begleitpersonen bei Kindernbis zum vollendeten 16. Lebensjahr=bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
Hospizleistung stationärauch teilstationärer Aufenthalt sowie der Fall, dass ambulante Versorgung im Haushalt nicht erfolgen kannVSAufenthalt in einem von der GKV zugelassenen Hospiz, Erstattung in GKV-Höhe

Kurzversion: Die Inter punktet beim Preis der Wahlleistungstarife, die Barmenia bei den Klausel-Details (Zuzahlungen, GOÄ-Beihilfeanteil, Ausnahmekataloge). Die 2-fache Begrenzung der Inter bei Privatkliniken ist eine kluge Leistungsbegrenzung, wer maximale Freiheit will, wählt die Barmenia-Formulierung.

Kurzversion: Die Inter punktet beim Preis, die Barmenia bei den Details.

Wahlleistung stationäre Unterbringung im Krankenhaus etc.

Beide Tarifwerke sind modular identisch aufgebaut:

  • Haupttarif (BMP 30 / GK30): Mehrbettzimmer als Basis
  • 1-Bett-Baustein: BMEB (Inter) vs. G1B (Barmenia) – jeweils Differenz zum 2-Bettzimmer
  • 2-Bett-Baustein: BMZB 50 (Inter) vs. G2B20P/G2B30 (Barmenia) – Differenz zum Mehrbettzimmer

Das 1er Zimmer der Inter ist zzt. merklich günstiger. Das liegt an der Barmenia-Besonderheit mit der Weltgeltung der 1-Bett-Zimmer-Tarife. Sonst gibt es nicht viel zu sagen.

Privatkliniken (KHEntgG & BPFlV)

Inter erstattet für allgemeine Krankenhausleistungen in Privatkliniken max. das 2-fache der vergleichbaren Kosten nach KHEntgG/BPflV, eine klare, transparente Obergrenze.

Die Barmenia erstattet Privatklinikleistungen ohne diese 2-fache Begrenzung; theoretisch.

Für Versicherte, die bewusst in Premium-Kliniken behandelt untergebracht (denn Medizin wird tariflich woanders geregelt) werden möchten, ist die Barmenia-Lösung offener formuliert. In der Praxis finde ich die vermeintlich schwächere Klausel der Inter besser. Hear me out:

  • Es geht nicht um Spitzenmedizin, sondern Basisleistungen wie Unterkunft etc.
  • 2,0x als Faktor genügt für sehr viele, sehr gute Kliniken
  • Unbegrenzt ist ein Kostenfaktor, der zu teuren Stilblüten führen kann
  • Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz greift ohnehin, um Wucher etc. vorzubeugen
  • Hilfsweise könnte man noch Übermaßbehandlung einreden (z. B. 5x Mahlzeit am Tag)

Die Einschränkung der Inter auf 2,0x gefällt mir daher besser, weil sie eine kluge Leistungsbegrenzung ist, was die Beitragsentwicklung stabilisiert, ohne dabei den Versicherten ungebührlich einzuschränken. Natürlich gilt, dass wer beste Versorgung will, eher die Barmenia will; obgleich mit Zusatzbaustein die Inter hier angeblich gleichzieht.

Übrigens spannend, denn im Folienvortrag in Sevilla wurde hier noch behauptet, dass es diese Begrenzung nicht gäbe… und es scheint, als ob der BMPE (Beihilfeergänzungstarif) diese Restkosten samt fehlendem Beihilfe-Anteil auffangen soll. MMn würde es dessen Preis weiter hochtreiben, aber die grundlegende Kritik und dass ich eine Obergrenze besser finde, bleibt bestehen.

Wahlleistung Privatarztwahl vs Chefarzt

Beide: Regelleistungen im Haupttarif, Privatarztbehandlung über den jeweiligen Wahlleistungstarif (BMZB 50 bzw. G2B20P/G2B30), jeweils mit Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Keine Beschränkung auf Chefarzt, dessen ständigen Vertreter etc. pp., sondern eine echte, freie Arztwahl! Auch ohne arztabhängige GOÄ-Beschränkungen; hier einen bösen Seitenblick zu alten AXA-DBV und Debeka-Tarifen.

Die Barmenia schließt hier zusätzlich die „in Beihilfevorschriften vorgesehenen Zuzahlungen“ ein. Das könnte ein Pluspunkt sein; künftg sogar wahrscheinlich, denn ich erwarte Kürzungen.

Ersatz-Krankenhaustagegeld

Inter: BMEB 16 €/Tag bei Verzicht auf das 1-Bettzimmer; BMZB 50 je 50 € bei Verzicht auf das 2-Bettzimmer bzw. auf Privatarztbehandlung (Beträge entsprechen 100 %).

Barmenia: 15 € bei Verzicht auf gesonderte Unterkunft, 15 € bei Verzicht auf Privatarzt.

Scheißegal. Hat noch nie einer meiner Kunden beantragt. Warum auch, bei den Peanuts. Als ob jemand, der die Leistung seiner PKV auf Premium testen kann, sich das für ein paar Euro abkaufen ließe. Lächerlich!

Psychotherapie stationär

Beide: 100 % der Prozentstufe, vorherige Zusage nicht erforderlich. Gleichstand auf Bestniveau, das auch nicht verhandelbar sein darf.

Gebührenordnung GOÄ (stationär)

Beide: Regelleistungen; Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, ausgenommen der fehlende Beihilfeanteil.

Im Wahlleistungstarif des Inter (BMZB 50) gilt „auch über Höchstsätze hinaus, ausgenommen der fehlende Beihilfeanteil“.

Beim Barmenia-Pendant (G2B20P/G2B30) sogar „inklusive des fehlenden Beihilfeanteils“. Vorteil Barmenia, insbesondere mit Blick auf die Zukunft.

Gemischte Anstalten

Beide: stationäre Behandlung in gemischten Anstalten nach vorheriger Zusage. Die Ausnahmen ohne Zusage unterscheiden sich subtil:

Inter: Notfalleinweisung; einzige Behandlungsmöglichkeit; AHB.

Barmenia: Notfalleinweisung; einzige Behandlungsmöglichkeit; notwendige stationäre Behandlung; akute Erkrankung während des Aufenthaltes.

Die Barmenia formuliert die Ausnahmekataloge etwas breiter (auch ohne Zusage bei notwendiger stationärer Behandlung und bei akuter Erkrankung im Aufenthalt). Vergleichbar.

Stationäre Transportkosten

Beide: 100 % der Prozentstufe, auch Rücktransport.

Inter mit 0,30 €/km bei privatem Fahrzeug. Inter erstattet im BMPE die beihilfeseitigen Zuzahlungen.

Die Barmenia ergänzt im Wahlleistungstarif: nicht medizinisch notwendige Verlegung in Deutschland max. einmal pro Krankenhausaufenthalt.

Aus fachlicher Sicht würde ich die Inter leicht bevorzugen, aber die Mehrheit der Kunden fragt eher nach einer Wahlverlegung.

Ambulante Operationen, vor-/nachstationäre Behandlung

Alle drei Positionen sind deckungsgleich: 100 % der Prozentstufe (bzw. Restkosten im Ergänzungstarif).

Hier erfüllen beide Tarifwerke den Beihilfe-Standard ohne Abstriche, also was ich als notwendigen Standard sehe. Zu stationsersetzenden OPs sagt die Software nichts, daher sind die vermutlich subsummiert.

Begleitpersonen im Krankenhaus

Begleitpersonen bei Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

Hospizleistung stationär

Beide erstatten bei Aufenthalt in einem von der GKV zugelassenen Hospiz die Kosten nach Leistung der Pflegepflichtversicherung in Höhe der GKV-Vergütung.

Die Barmenia erwähnt zusätzlich den teilstationären Aufenthalt und den Fall, dass ambulante Versorgung im Haushalt nicht erfolgen kann. Minimal breitere Formulierung bei der Barmenia.

MMn vernachlässigbar, weil es fast immer ambulant daheim versucht wird, denn PKV-Klientel haben idR das notwendige Kapital für Eigenheime, schöne Wohnungen etc.

Zahnleistungen

Zahnleistungen
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Zahnleistungen

LeistungspunktBarmenia (GK30 / GK20P / GEP)INTER (BMP 30 / BMP 20K / BMPE)
Zahnbehandlung100 % der Prozentstufe, inkl. Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung, Prophylaxe und PZR=100 % der Prozentstufe, inkl. Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung, PZR zweimal je Kalenderjahr
Zahnersatz & Implantate100 % inkl. Knochenaufbau, Kronen, Brücken, Veneers, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse/-therapie – Zahnstaffel beachtenVS100 % inkl. Knochenaufbau, Kronen, Brücken, Veneers, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse/-therapie – ohne Staffel
Kieferorthopädie100 % der Prozentstufe, ohne Altersgrenze – Zahnstaffel beachten; Bedingungen der Erwachsenen-KFO (KIG-Stufe?) noch ungeklärtVS100 % der Prozentstufe, ohne Altersgrenze – ohne Staffel; Bedingungen der Erwachsenen-KFO ebenfalls ungeklärt
ZahnstaffelSummenbegrenzung für Zahnersatz und Kieferorthopädie in den ersten zwei Kalenderjahren (1. Jahr = Rumpfjahr), ab dem 3. Kalenderjahr unbegrenzt; keine Begrenzung bei Unfall; kein Erlass der Summenbegrenzung durch BefundberichtVSKeine Zahnstaffel – voller Schutz ab dem ersten Tag
GOZ / GOÄauch über die Höchstsätze hinaus, ausgenommen der fehlende Beihilfeanteil; GEP einschließlich desselben=auch über die Höchstsätze hinaus, ausgenommen der fehlende Beihilfeanteil; BMPE einschließlich desselben
Heil- & Kostenplanwird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen=wird ab einem höheren voraussichtlichen Rechnungsbetrag empfohlen

Einordnung: Der Vorteil „keine Staffel“ ist theoretisch wertvoll, wird aber durch die Gesundheitsprüfung bei Antragstellung relativiert – außer bei Unfällen, wo die Begrenzung der Barmenia ohnehin entfällt. Wer kurz nach Versicherungsbeginn unvorhergesehene, ungeplante Zahnleistungen benötigt, fährt mit der Inter besser.

Beide erstatten 100 % der Prozentstufe für:

  • Zahnbehandlung inkl. Kunststofffüllungen,
  • Wurzelbehandlung,
  • Parodontosebehandlung,
  • Prophylaxe (PZR „nur“ 2x pa @ Inter)
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate inkl. Knochenaufbau, Funktionsanalyse/-therapie),
  • Kieferorthopädie OHNE Altersgrenze
  • sowie Material- und Laborkosten.

GOZ/GOÄ jeweils über die Höchstsätze hinaus; ausgenommen der fehlende Beihilfeanteil; im Ergänzungstarif inklusive desselben.

Also theoretisch alles zu 100%, zusammen mit der Beihilfe. Eigentlich leisten das alle guten Beihilfe-Tarife, daher wenig überraschend.

Erwachsenen-KFO ungeklärt

Unklar ist, unter welchen Bedingungen eine KFO für Erwachsene geleistet wird. Auf Rückfrage während der Schulung hieß es, dass ich noch eine Meldung erhalte, ob analog zur GKV mindestens eine KIG von 3+ nötig ist.

Denn ehrlicherweise ist das meiste hier nur Kosmetik, was unter Stufe 1 oder 2 fallen würde. Aber es ist irre teuer. Daher fraglich, wieso eine derart teure Behandlung überhaupt versichert wird, wenn es hier sehr viel grenzwertige Begründungen sowie Rechnungen gibt.

Womöglich liegt es an meiner Hauptzielgruppe Ärzte (mit Beifang Zahnärzte), aber ich erlebe hier regelmäßig Ansätze, die mich an der moralischen Integrität zweifeln lassen.

Sinnvoll ist es, wenn KFO unfallbedingt bezahlt wird. Aber für Erwachsene eine „Wunsch“-KFO zu versichern, halte ich für ein unnötiges Einfallstor!

Zahnstaffel

Der große Unterschied ist die Zahnstaffel:

Inter: keine Zahnstaffel. Keine Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren.

Barmenia: max. 5.000 € für Zahnersatz und Kieferorthopädie in den ersten zwei Kalenderjahren (1. Jahr = Rumpfjahr), ab dem 3. Kalenderjahr unbegrenzt. Keine Begrenzung bei Unfall.

Bei der Barmenia bleibt in den ersten 24 Monaten maximal die Staffel, bei Inter besteht von Tag 1 an der volle Schutz. Aber wer braucht das? Es gibt Gesundheitsfragen, welche den Wert dieser Mehrleistung in Frage stellen. Außer bei Unfall, aber dort entfällt die Klausel normalerweise.

Wer kurz nach Versicherungsbeginn Zahnleistungen unvorhersehbare, ungeplante benötigt (Inlays, Implantate, KFO), fährt mit Inter messbar besser. Theoretisch, wenn man so durch die Gesundheitsprüfung käme und es sich anschließend aus dem Nichts entwickelt hätte. Sehr, sehr theoretisch, insbesondere bei Anwärtern.

Auch das Wechselargument verfängt nicht. Angeblich versichern sich Anwärter günstig und wechseln nach der AW-Zeit anschließend zum günstigeren Anbieter. Wenig glaubhaft, tariflich schwer umsetzbar und auch hier steht das Thema Gesundheitsfragen und VVA an.

Aber mit 65€ Prämie und voller Leistung, kann die Inter nun endgültig den Beweis pro oder contra dieses Arguments bringen. Die Versicherungsmakler sind gespannt, aber bezahlen dürfen es bitte die Inter-Kunden; oder eben nicht. 😉

Kur, Reha, AGM, AHB, ohje ohje

Kur, Reha, AHB
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Kur, Reha, AGM, AHB

LeistungspunktBarmenia (GK30 / GK20P / GEP)INTER (BMP 30 / BMP 20K)
AHB / sonstige Reha-MaßnahmenAnschlussheilbehandlung und sonstige Reha-Maßnahmen erstattungsfähig – weniger offene FragenVSnur Kosten einer AHB, die innerhalb von 14 Tagen nach einem Krankenhausaufenthalt beginnt – übrige Reha-Fragen offen
LogikKostenlogik: ärztliche Leistungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel bis max. 110 % der BBhV-Höchstbeträge, Kurplan und KurtaxeVSPauschal-Logik: feste Tagessätze je nach Art der Maßnahme
Stationäre Kur / RehaKostenerstattung nach BBhV plus zusätzlicher Tagessatz für max. 28 Tage, wenn die Kur binnen 6 Monaten nach mindestens 5-tägiger Krankenhausbehandlung beginnt; GEP mit zusätzlicher Pauschale je stationärer KurVShöhere Tagessätze (staffiert nach stationär, teilstationär, Mutter-/Vater-Kind) für max. 42 Tage, Mindestdauer der Maßnahme 14 Tage
Ambulante KurKostenerstattung bis max. 110 % der BBhV-HöchstbeträgeVSTagessatz für max. 42 Tage, Mindestdauer 14 Tage, gleiche Pauschale für Mutter-/Vater-Kind-Kuren
Wartefristerneuter Anspruch nach 2 KalenderjahrenVSerneuter Anspruch nach 36 Monaten
Stärken je Zielgruppebesser bei häufigem Reha-Bedarf (orthopädisch, onkologisch) – „es sollte um Medizin gehen“VSbesser für klassische Mutter-/Vater-Kind-Kuren und Präventionskuren; Risiko negativer Beitragsdynamik durch den Einkauf im Haupttarif
Leistungen gesetzlicher Trägervorrangig in Anspruch zu nehmen, keine Zusage erforderlich=vorrangig in Anspruch zu nehmen, keine Zusage erforderlich

Die Inter-Pauschalen sind in der Höhe großzügiger, die Barmenia überzeugt durch kürzere Wartefrist und die unbeschränkte Anrechnung von AHB und sonstigen Reha-Maßnahmen. Für echten Kur-/Reha-Schutz kann zusätzlich ein separates Kur-Krankentagegeld erwogen werden.

Beide Anbieter punkten, bei genauerem Hinsehen aber mit unterschiedlichen Stärken und daher mehr oder weniger gut:

Inter (BMP 30/BMP 20K)

AHB: Kosten einer Anschlussheilbehandlung, die innerhalb von 14 Tagen nach Krankenhausaufenthalt beginnt. Und der Rest?! Tagegelder mit festen Eurocent-Beträgen.

Pauschal-Logik: Je nach Prozentstufe 300 €/Tag bei stationärer Kur/Reha, 225 €/Tag bei teilstationärer, 150 €/Tag bei Mutter- oder Vater-Kind-Kur, max. 42 Tage; ambulante Kur 150 €/Tag für max. 42 Tage.

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten. Mindestdauer der Maßnahme: 14 Tage.

Das ist ungewöhnlich, da solche Leistungshöhen eher in separaten Bausteinen angeboten werden. Die Höhe ist per Stand heute ordentlich, könnte aber durch Inflation trotz Anpassungen entwertet werden. Zudem sind es vermutlich Sätze, die von der versicherten Stufe abhängen. Damit besteht ein Risiko bei Kürzungen der Beihilfe.

Barmenia (GK30/GK20P)

AHB und sonstige Reha-Maßnahmen: erstattungsfähig. Weniger offene Fragen, als beim Newcomer.

Kostenlogik: ärztliche Leistungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel (Liste des Versicherers) bis max. 110 % der BBhV-Höchstbeträge, Kurplan und Kurtaxe. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.

Prozentwerte sind meistens besser als Eurocent-Beiträge!

Zusätzlich 100 €/Tag für max. 28 Tage für ambulante und stationäre Kuren, wenn die Kur innerhalb von 6 Monaten nach einer mindestens 5-tägigen stationären Krankenhausbehandlung beginnt. Im GEP 1.000 € pro stationärer Kur.

Das ist nicht so viel, daher sollte man ein zusätzliches Kur-KT erwägen, bspw. von der DKV.

Wie sind Kur, Reha etc. zu bewerten?

Die Inter-Pauschalen sind NOCH in der Höhe großzügiger (300 € vs. Kostenerstattung bis 110 % BBhV, gestaffelt nach Beihilfesatz – bei 50 % Beihilfe also z. B. 150 € effektiv), während die Barmenia mit 28 Tagen weniger Tagesbudget, dafür aber eine kürzere Wartefrist (2 Jahre vs. 36 Monate) und eine deutlich großzügigere Anrechnung von AHB/sonstigen Reha-Maßnahmen ohne Pauschbegrenzung bietet.

Für Kunden mit häufigem Reha-Bedarf (orthopädisch, onkologisch) ist die Barmenia-Regelung besser.

Für klassische Mutter-/Vater-Kind-Kuren oder Präventionskuren die Inter-Lösung.

Aber das spricht mehr für die Barmenia, denn es sollte um Medizin gehen und nicht um „Urlaub auf Kosten der Krankenkasse“, was bei diversen Kuren unterstellt werden darf. Eine REHA ist aus fachlicher Sicht zumeist wichtiger als eine Kur.

Unklare Kostenentwicklung bzw. Beitragsanpassung

Zudem sind Kur-KT-Bausteine im Vergleich teuer, wenn man Prämienhöhe zu vermeintlicher Leistung stellt; vergleichbar wie KHTG.

Gretchenfrage: wird bei der Inter durch den Einkauf im Haupttarif die absurde Kostensteigerung eines Kur-KT abgefedert oder führt es zu einer negativen Beitragsspirale, weil mehr Leute eine Leistung abrufen, weil sie „diese schon bezahlt haben“?

Man weiß es nicht! Die Zeit wird es zeigen, aber meiner Erfahrung nach lässt das die Lösung der Inter eher nachteilig prognostizieren…

Kinderversicherung und Boni bei Geburt

Kinderversicherung & Boni
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Kinderversicherung & Boni bei Geburt

LeistungspunktBarmeniaINTER
Beitragsfreistellung bei Elternzeitmax. 3 Monate bei Bezug von Elterngeld; Voraussetzung: Versicherungsschutz seit mindestens 8 Monaten; ein Elterngeld-Bezug in Höhe von null ist nicht ausdrücklich vorgesehenVSmax. 6 Monate, auch wenn wegen Überschreitung der gesetzlichen Einkommensgrenzen kein Elterngeld gezahlt wird; Voraussetzung: Entbindung frühestens 12 Monate nach Versicherungsbeginn
Entbindungs-Pauschalegeringere Pauschale bei Entbindung außerhalb des Krankenhauses; BRE bleibt unberührtVShöhere Pauschale; Zahlung schließt die Beitragsrückerstattung für das Jahr aus
Kinderalleinversicherungab Geburt, sofern kein Anspruch auf Familienversicherung in der GKV bestehtVSerst ab Vollendung des 1. Lebensjahres; Versicherungsbeginn ist der 1. des nächsten Monats

Die längere Beitragsfreistellung der Inter ist eindeutiger Vorteil; die Kinderalleinversicherung ab Geburt spricht für die Barmenia – wobei Teile der Geburtskosten und Erstuntersuchungen je nach Gültigkeit des materiellen Schutzes fraglich sein können.

Beitragsfreistellung bei Elternzeit

Inter: max. 6 Monate bei Elterngeldbezug, auch wenn wegen Überschreitung der Einkommensgrenzen (250.000 € Alleinerziehende / 300.000 € Paare) kein Elterngeld gezahlt wird. Voraussetzung: Entbindung mindestens frühestens* 12 Monate nach Versicherungsbeginn.

* Man nenne mich kleinlich, aber nach sprachlicher Logik müsste es frühestens heißen, nicht mindestens.

Barmenia: max. 3 Monate bei Bezug von Elterngeld, ohne dass ein 0er-Bezug explizit zur Leistung berechtigt. Voraussetzung: Versicherungsschutz seit mindestens 8 Monaten.

6 Monate sind besser als 3 Monate. Punkt. Auch der 0€-Bezug als Grundlage ist eine schöne Klarstellung! Eindeutiger Vorteil Inter.

Randbemerkung: Mir erschließt sich nicht, warum die Barmenia ihre Beamten bei dieser Klausel schlechter als ihre Arbeitnehmer oder Ärzte stellt.

Entbindungs-/Elterngeldpauschale

Inter: 1.000 € bei Entbindung außerhalb des Krankenhauses (aber: Zahlung schließt die BRE für das Jahr aus). Barmenia: 600 €, BRE bleibt unberührt. Je nach Kundentyp abwägen: Einmalbetrag vs. BRE-Erhalt.

Kinderalleinversicherung

Inter: ab Vollendung des 1. Lebensjahres.

Barmenia: ab Geburt, sofern kein Anspruch auf Familienversicherung in der GKV besteht. Wobei das nur halb stimmt, denn V-Schutz besteht erst ab Gültigkeit des materiellen Schutzes der Police, womit Teile der Geburtskosten und Erstuntersuchungen nicht erstattungsfähig sein könnten.

Schöner ist die Regelung der Barmenia. Warum die das machen erschließt sich mir aber nicht, denn man kauft sich hier schlechtes Geschäft ein, da Kinder überall ein Zuschussgeschäft sind.

Allgemeine bzw. sonstige Tarifmerkmale

Allgemeine Tarifmerkmale
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Allgemeine bzw. sonstige Tarifmerkmale

LeistungspunktBarmeniaINTER
Selbstbeteiligung / Wartezeitenkeine allgemeine SB, keine allgemeinen und besonderen Wartezeiten, Versichertenkarte=keine allgemeine SB (optional ambulante SB möglich), keine allgemeinen und besonderen Wartezeiten, Versichertenkarte
Beitragsrückerstattung (BRE)Staffel nach 1/1,5/2 leistungsfreien Jahren; Vorsorge, Schutzimpfungen, Prophylaxe und PZR vollständig BRE-schonendVSStaffel nach 1/1,5/2/2,5 leistungsfreien Jahren; Neukunden erhalten bereits für das erste Jahr die höchste Stufe; Vorsorge-Schonung nur bis zum begrenzten Rechnungsbetrag
Mindestlaufzeit12 MonateVS24 Monate – im Beratungsgespräch ein wahrgenommenes Manko
Kündigungmit 3-Monats-Frist zum Ende eines Versicherungsjahres=mit 3-Monats-Frist zum Ende eines Versicherungsjahres
Weltgeltungaußerhalb Europas max. 1 Monat; bei fortgeführter privater Pflegepflichtversicherung zeitlich unbegrenzt und weltweit (1-Bett-Tarife)VSweltweite Erstattung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis 12 Monate
Auslandsrücktransportmedizinisch notwendiger Rücktransport, Rettungsflüge, Überführung/Beisetzung bis zur Deckelungsgrenze=Rücktransport; ohne Beauftragung eines Organizers Erstattung nur bis zur Deckelungsgrenze (Europa/außereuropäisch gestaffelt) – im Ergebnis gleichwertig
ARKV / besondere Auslandsleistungeneigenständiger ARKV-Baustein mit bekannter Abgrenzung zum PKV-VertragVSkein eigener Baustein; Integration im Haupttarif noch ungeklärt – vorläufiger Punkt für die Barmenia, wobei ein Ansprechpartner-Modell sympathisch wäre
Optionsrechte (allgemein)Ende des 3., 5. oder 7. Versicherungsjahres; innerhalb der ersten 15 VJ bei Entsendung ins Ausland; bei erstmaliger Ernennung zum Beamten auf Probe/Zeit/Lebenszeit; Option auf Vollversicherung binnen 6 Monaten nach Wegfall des Beihilfeanspruchs=identische Anlässe; zusätzlich Option bei Heirat (einmalig) und bei Geburt oder Adoption eines Kindes
Optionen auf Zusatzbausteinezusätzlich Optionen auf Krankentagegeld (Angestellte ab dem 43., Selbständige ab dem 15. Tag, max. 140 % des GKV-Höchstkrankengeldes), Krankenhaustagegeld und Pflegetagegeld bis zur Höchststufe Pflegegrad 5 – KTG-Option binnen 2 Monaten nach Wegfall des BeihilfeanspruchsVSOptionen auf stationäre Wahlleistungen und den Beihilfeergänzungstarif; keine KTG-/Pflegetagegeld-Option
Wechselrecht (§ 204 VVG)kein vereinfachtes Tarifwechselrecht=kein vereinfachtes Tarifwechselrecht

Die KTG- und Pflegetagegeld-Optionen der Barmenia sind ein starkes Argument für Referendare und junge Beamte auf Probe bzw. für den Fall, dass der Beamtenstatus wegfällt (etwa durch eine Bürgerversicherung). Die Inter-Optionen bei Heirat und Geburt sind praxisnäher für die Familienplanung.

Selbstbeteiligung

Beide: keine allgemeine Selbstbeteiligung, keine garantierte Pauschalleistung, keine allgemeinen und keine besonderen Wartezeiten. Beide bieten eine Versichertenkarte.

Bei der Inter könnte man eine SB von bis zu 600e pa für den ambulanten Bereich wählen, ohne SB bei Zähnen oder im Krankenhaus. Ich glaube nicht, dass Beamte das im Gro interessiert, denn Vollkasko genießt mehrheitlich die Präferenz.

Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (eaBR, BRE genannt)

Inter:

  • 1 Jahr: 1,0 MB
  • 2 Jahre: 1,5 MB
  • 3 Jahre: 2,0 MB
  • 4 Jahre: 2,5 MB.

Zusätzlich erhalten Neukunden bereits für das erste Jahr 2,5 MB, ein attraktives Akquisitionsargument, das die Barmenia nicht bietet. Schön bei der Allianz und LKH abgeschrieben. 😉

Nie vergessen: Neue Tarife ohne alte, kranke und kaputte Kunden können viel BRE zahlen. Und alle Tarife mit hoher Neukunden-BRE haben nach kurzer Zeit (immerhin ein paar Jahre) diese gesenkt. Muss ein #Serienzufall sein. 😉

Barmenia:

1 Jahr: 1,0 MB

2 Jahre: 1,5 MB

3 Jahre: 2,0 MB

Das Ende der Fahnenstange liegt bei 2,0 MB. Dafür sind Vorsorge, Schutzimpfungen, Prophylaxe und PZR komplett BRE-schonend. Aufgrund der niedrigen Grundprämien für Beamte und der schleichenden Entwertung des Sublimits der Inter, ist die Barmenia besser für Frauen und Vorsorge interessierte Männer geeignet.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Barmenia: Mindestlaufzeit 12 Monate (1 Jahr)

Inter: Mindestlaufzeit 24 Monate (2 Jahre)

Beide mit 3-Monats-Frist zum Ende des Versicherungsjahres. Der Unterschied ist für den Kunden mit eingeschränkter Flexibilität relevant: Wer nach einem Jahr unzufrieden ist oder wechseln will, ist bei Inter noch 12 Monate länger gebunden.

Fairerweise: Bei einem Beihilfe-Vollversicherungskonzept ist eine zweijährige Bindung praktisch selten entscheidungsrelevant, sie ist aber ein wahrgenommenes Manko im Beratungsgespräch.

Bei den Kampfeinstiegspreisen hätte ich als Inter erwogen die Mindestvertragslaufzeit auf 3 Jahre zu erhöhen und den Abschluss vom Nichtbestehen oder der Nichtbeantragung von Optionen beim Wettbewerb abhängig gemacht; denn die laufen idR nur 18 Monate (12 Monate Mindestlaufzeit + 6 Monate Beantragungszeit für den Versicherungsbeginn)

Weltgeltung

Beide sind gut.

Inter: weltweite Erstattung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis 12 Monate.

Barmenia: außerhalb Europas max. 1 Monat; bei Fortführung der privaten Pflegepflichtversicherung während des Auslandsaufenthaltes im 1-Bett-Zimmer-Tarife jedoch zeitlich unbegrenzt und weltweit. Dafür im 1er-Tarif etwas teurer.

Beides ist gut. Die Auslandsregel der Barmenia ist noch die beste auf dem Markt, aber gerade für Beamte selten relevant, denn die haben bei langfristigem Auslandsaufenthalt fast immer nutzbare Sonderregeln.

Keine Weltgeltungsklausel durch vermeintliche Premium-Makler

Es hält sich immer noch das hartnäckige Gerücht, dass ein bestimmter Vertrieb sowie einige selbsternannte PKV-Experten angeblich Sondervereinbarungen für die Barmenia Weltgeltung hätten. Auch auf die Gefahr einer Abmahnung hin behaupten das einige Marktteilnehmer weiterhin, aber bevorzugt in Foren wie dem Wertpapierforum, Reddit etc.

Scheißegal, ob man das PC-Klausel, PCD-Klausel, Weltklausel, Sideletter oder wie auch immer nennt, das ist Unsinn. Erklärung mit Beispielen und Schriftverkehr von der Barmenia dazu im Fachartikel zu PKV-Mythen!

Auslandsrücktransport

Medizinisch notwendiger Rücktransport zum gewöhnlichen Aufenthalt im EWR/Schweiz bzw. nach Deutschland, inklusive Begleitpersonen und Überführung/Beisetzung.

Bei Inter ohne Organizer-Beauftragung max. 5.000 € (Europa) bzw. 10.000 € (außereuropäisch). Das scheint mir zumutbar, denn wer kann und will das ohne Organizer.

Bei der Barmenia max. 10.000 € für Überführung/Beisetzung.

Im Ergebnis substanziell gleichwertig.

ARKV und besondere Auslandsleistungen

Die Barmenia hat einen eigenen Auslands-Baustein, Inter nicht.

Hier hat man mir noch versprochen zu liefern, wie die Leistungen eines rechtlich eigenständigen ARKV-Vertrags im Hauptteil inkludiert sind und wie sich das mit dem Bestehen einer ARKV verhalten soll.

Da ich ungeklärte Sachen doof finde, vorläufiger Punkt für die Barmenia, bei der die Unterscheidung zw. ARKV und PKV nach bekanntem Muster erfolgt.

Ich bin aber willens einzugestehend, dass mir die Integration der ARKV im Haupttarif besser gefallen würde, weil die Leistungspflicht dann immer bei einem Ansprechpartner läge.

Kein substantieller Vorteil, aber ein Meinungspunkt auf der Ampel.

Options- und Wechselrechte

Wer das liest, muss sich fragen, wie offenkundig man abschreiben kann. Nicht verboten und im asiatischen Kulturkreis eine hohe Form der Anerkennung. Bei uns mit einem Geschmäckle behaftet.

Beide gewähren ein Optionsrecht auf höherwertigen Versicherungsschutz sowie zu den „klassischen“ Anlässen:

Beide: Ende des 3., 5. oder 7. Versicherungsjahres. Zudem innerhalb der ersten 15 VJ bei Auslandsaufenthalt oder Entsendung und jeweils bei erstmaliger Ernennung zum Beamten auf Probe/Zeit/Lebenszeit. Sieht von der Inter bei der Barmenia abgeschrieben aus. 😉

Inter zusätzlich: Option auch bei Heirat (einmalig) und bei Geburt oder Adoption eines Kindes.

Option auf Vollversicherung binnen 6 Monaten nach Wegfall des Beihilfeanspruchs. Bei der Barmenia zwar auch 6 Monate, aber nur 2 Monate für das Krankentagegeld.

Bei den Optionen für Zusatzversicherungen bieten bei das Krankenhaus an. Die Barmenia zusätzlich ergänzt um Pflege, KHTG und KTG. Option auf Krankentagegeld (Angestellte ab dem 43. Tag, Selbständige ab dem 15. Tag, max. 140 % des GKV-Höchstkrankengeldes), auf Krankenhaustagegeld 50 € und Pflegetagegeld bis 2.000 €/Monat in Pflegegrad 5 – jeweils auch nach Wegfall des Beihilfeanspruchs (KTG-Option binnen 2 Monaten).

Das ist insofern ironisch, als dass die Inter bei ihren PKV-Arzttarifen hier einen starken USP hat. Daher unter Vorbehalt: Für die klassische Beihilfe-Zielgruppe sind die Inter-Optionen (Heirat, Geburt) praxisnäher. Die Barmenia-Optionen (KTG, Pflegetagegeld) zielen auf die Absicherung beim Scheitern der Probezeit bzw. des Verbleibs im öffentlichen Dienst. Oder schlicht dem Ausscheiden nach dem Dienst.

Beide Konzepte sind durchdacht, aber die Barmenia ist im Bereich der Absicherung beim Wegfall des Beamtenstatus (Antragsteller, die durch die Probezeit fallen) besser aufgestellt. Ein nicht zu unterschätzendes Beratungsthema bei Referendaren und jungen Beamten auf Probe. Oder schlicht, wenn die Politik beispielsweise die Bürgerversicherung zur Pflicht macht. Hier hätte die Barmenia sogar einen Kostenerstattungstarif, auch wenn ich diesen eher als Placebo denn als echte Auswahl empfinde.

Daher eine Präferenz zur Barmenia, denn das Risiko einer Bürgerversicherung oder ähnlicher Gehirnfürze halte ich für real.

Ein vereinfachtes Tarifwechselrecht haben beide nicht. Wofür auch! Startet man in der besten Konfiguration, kann via §204 VVG das vereinfachte Tarifwechselrecht genutzt werden und eine Option zw. Verbesserung gibt es nicht.

Mündlich hieß es von der Inter, es gäbe eine Option von der 600€ SB auf die 0€ SB. Das glaube ich erst, wenn ich es gelesen habe. Im Sinne der Risikoselektion und Prämienentwicklung wäre das leicht unfair, weil es die Glücksritter auf Kosten der höheren Anfangsbeitragszahler subventioniert. Aber es hat nur eine Auswirkung auf die BAP, daher mehr akademische Klugscheißerei. 😉

Beihilfe-Ergänzung: die heimlichen Stars BMPE u. GEP

Beihilfe-Ergänzung BMPE vs. GEP
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Beihilfe-Ergänzung – die heimlichen Stars: GEP vs. BMPE

LeistungspunktBarmenia GEPINTER BMPE
Philosophieeigenständiger Leistungsbringer: Vorsorge, Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Sehhilfen, Kurleistungen, GOÄ inkl. des fehlenden BeihilfeanteilsVSschmaler Restkosten-Auffangtarif: offener Hilfsmittelkatalog, Sehhilfen, GOÄ inkl. des fehlenden Beihilfeanteils, beihilfeseitige Zuzahlungen
Absicherung kritischer Lücken (Hilfsmittel, GOÄ, Privatkliniken)deckt ohne Sublimits und ohne Bedingung einer Beihilfe-Leistung – langjährige Alleinstellung am Markt=hat gleichgezogen und ist an einigen Stellen minimal voraus – Ende der Barmenia-Monopolstellung
Kurleistungeneigene Kur-Leistungen: Tagessatz zusätzlich und Pauschale je stationärer KurVSkeine eigenen Kur-Leistungen
Beitragseinordnungdeutlich höherer Beitrag, entsprechend größerer EigenumfangVSsehr niedriger Beitrag als Auffangbaustein
Steuerliche Ansetzbarkeit0 %VS82,60 %

Kernaussage: Beihilfe-Kürzungen sind rechtens – genau diese Lücken fängt der Beihilfe-Ergänzungstarif. Die Inter ist hier aus dem Nichts auf Augenhöhe mit dem langjährigen Platz-1-Anbieter im Beamtengeschäft.

Der Beihilfe-Ergänzungstarif ist das Herzstück und der versteckte Star, sowohl bei der Barmenia als auch der Inter. Vereinfachte Begründung: Die Beihilfe zahlt nicht alles, künftig wird es noch weniger sein. Beihilfe-Kürzungen sind rechtens, wie diverse Landessozialgerichte bestätigten.

Bisher war die Barmenia der einzige Anbieter, der für die kritischen Leistungsbereiche (Hilfsmittel, GOÄ, Privatkliniken) hier den Schutz ohne Sublimits oder ähnliche Weichmacher (z. B. Bedingung einer Beihilfe-Leistung) angeboten hat.

Dem ist die Inter augenscheinlich gleichgezogen und an einigen Stellen sogar minimal voraus! Ehrlich: Respekt!

Es gibt ein paar gute PKV-Tarife, die in einigen Einzelleistungen mithalten können. Aber im Gesamtpaket und mit der Beihilfe-Ergänzung stand die Barmenia lange Jahre unangefochten auf Platz 1 der Leistungen im Beamtengeschäft. Auch vor den großen Anbietern wie Allianz, AXA-DBV, DKV oder Debeka. Und jetzt kommt die Inter aus dem Nichts, erstaunlich.

Fazit: Inter sollte man ab 15.10.2026 bei Beamten anbieten!

Als es während der Veranstaltung hieß, dass die Inter ins Beamtengeschäft einsteigen wollte, haben alle, wirklich ausnahmslos alle Teilnehmer gelacht sowie einhellig gefragt: WARUM?! Ernst genommen hat das keiner. Chapeau, denn wir wurden positiv überrascht!

Die INTER BeMed-Generation ist ein ernstzunehmender Angriff auf die Barmenia-Position als marktführender Beihilfe-Versicherer. Marktführend nicht von der Anzahl (mWn wäre das die Debeka aus Koblenz), sondern die beste Leistung einer Beamten-PKV. Denn da ist die Debeka keinesfalls spitze, wenn auch vertretbar. Für Berater heißt das:

Die Inter ist nun eine objektiv gute Wahl geworden, aber nicht ausnahmslos noch für jeden! Am Ende hängt es vom persönlichen Bedarf ab, denn der Teufel liegt im Detail. Themen wie die indivuelle Gesundheitshistorie, die Versicherbarkeit, die Karriere- und Familienplanung müssen abgewogen werden.

Dafür benötigt es qualifizierte Berater mit einer guten PKV-Beratung. Davon kenne ich einige. Gerüchteweise würden das einige von denen auch über mich sagen. Also auf, eine gute PKV-Beratung bei uns (mir & meinen Burschen) buchen; hilfsweise bei den Kollegen. 😉

Was ist mit der BBKK (UKV)?

Das wird ausführlicher in einem eigenen Beitrag erklärt. Deren Tarif ist schon gut ganz und deren neue Beihilfe-Ergänzung macht ihn vermutlich sehr gut. Aber da ich hier noch weniger als von der Inter habe, will ich mich nicht zu weit aus dem Fenster hängen. Aber es scheint, als ob das Siegertreppchen bald ein Trio beherbergen muss. Daher unbedingt die BBKK (UKV) genauer beobachten!

Kritische Schlussanmerkungen

Die Inter, obwohl ich Sie grundlegend mag, bekommt von mir viel Schelte, weil diverse Dinge nicht rund laufen. Kaum ein Vorgang, bei dem ich nicht verbal entgleise, weil die Mischung aus Arroganz, Dummheit sowie Ignoranz meine (kaum vorhandene) Toleranz zur Weißglut treibt.

Angeblich ist nun alles in eine moderne Cloud-Architektur umgezogen. Angeblich wurde massiv Personal für alle Bereiche eingestellt. Angeblich will man nun mit den großen Playern gleich- und später vorbeiziehen.

Das teste ich, mal wieder; also in der Zukunft. Aber wenn man weiterhin viel verspricht obwohl man Scheiße in verschiedenen Geschmacksrichtungen liefert, bleibt es beim bisherigen Ergebnis. Es nutzen die besten Zutaten und Rezepte nichts, wenn Golum der Smutje ist…

Würde ich die Inter als Beamter kaufen? Wenn ich über das Beitragsthema informiert bin und die Alternativen (zzt. Barmenia oder BBKK (UKV)) nicht besser passen, dann unzweifelhaft ja! Mit keinem der Dreien fährt man schlecht, sondern mit allen gut!

Kann man sie als den alleinigen Spitzenreiter darstellen? Keinesfalls, aber Wettbewerb belebt das Geschäft, nicht wahr?

Disclaimer bzw. Schluss-Hinweis

Dieser Artikel basiert auf einem konkreten Angebotsvergleich, der von der Inter für deren internen Gebrauch erstellt war. WAR, denn nun ist alles öffentlich. 😉

Eckdaten: männlich, Jahrgang 1999, Bund, Beihilfesatz 50 %, Beginn 01.01.2027, SB 0 €, 1-/2-Bett mit Privatarzt, mit Beihilfeergänzungsleistungen, ohne Osttarife.

Punktwerte (Sterne) entstammen der Vergleichssoftware, nicht einer offiziellen Bewertung. Beiträge und Leistungsmerkmale sind tarif- und konstellationsabhängig sowie das, was der Softwareanbieter sich ausdenkt und für was er verkaufsfördernde Zuwendungen bekommt…

Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Tarifbestimmungen und der Versicherungsschein. Die habe ich noch nicht! Alle Angaben ohne Gewähr.

PKV-Experte Walter Benda

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Versicherungsmakler, Autor, etc. pp.

Ein dufter Typ, der Probleme löst. Der Versicherungs-Jesus. Der Langhaar-Bomber, der notfalls bis zur Detonation kämpft. Aber übers Wasser gehen kann er nicht.

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Walter Benda

Ein auf die PKV spezialisierter Versicherungsmakler aus Kerpen bei Köln.

Anders. Stark anders. Ganz stark anders. Im Guten wie im Schlechten. Doch der Kontakt lohnt sich, denn er bevorzugt klare Kante statt weichgespültem Palaver; wie et in Kölle hes.

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