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Tl;dr: Fehlgeleiteter Datenschutz macht PKV-Beratung unmöglich
Datenschutz ist wichtig, Punkt!
Datenschutz kann lähmend sein, Punkt!
Jeder muss selbst eine Abwägung treffen, Punkt!
Einige PKV-Interessenten schießen dabei so sehr übers Ziel hinaus, dass man ihnen nicht mehr helfen kann.
Auszüge aus einer Email mit Erklärungen, warum dieser Anspruch des Wahnsinns fette Beute ist. Übrigens auch keine Gnade, wenn dieser Schwachsinn auf Basis von KI entstanden ist, wonach es sich für mich anfühlt, denn für die sinnbefreite Verwendung davon gehört man auch gestraft!
Datenschutz vs. Praxis: Wenn Bürokratie die Beratung lähmt
Neulich hatte ich einen Fall auf dem Tisch, der zeigt, wie gut gemeinter Datenschutz in der Praxis zu einer absoluten Blockade führen kann.
Ein Interessent wollte mir Daten für eine anonyme PKV-Risikovoranfrage senden. Allerdings verknüpft mit Bedingungen, die schlichtweg unmöglich umsetzbar sind. Anbei ein paar der Forderungen (nicht mal alle):
- Absolute Anonymisierung aller Daten: Keine Profile etc. möglich. Das erzwingt eine Verschiebung aller Zeiträume und Orte inklusive Veränderung der Dokumente.
- Beschränkung ausschließlich auf die Anfrage: Diese Beschränkung verhindert eine Vertragsverwaltung etc. Penibel streng genommen sogar statistische Auswertungen.
- Vollständiges Verbot von Maklerpools etc.: Keine Nutzung der üblichen, effizienten Schnittstellen, Kooperationspartner, Dienstleister etc.
- Individuelle Löschkonzepte: Wunschvorstellungen zur Datenlöschung, die rechtlichen und technischen Aufwand verursachen.
- Gesundheitliche Vorgeschichte: Zu den o. g. Anforderungen kommen noch gesundheitliche Dinge, die eine intensive Aufarbeitung notwendig machen.
Erstaunlich: Grundlegend ein guter Kunde, so meine Einschätzung vom ersten Kontakt her. Der Schein trug wohl falsch auf.
Unmöglich und unwirtschaftlich
Eine vollständige Verfremdung von Vorerkrankungen und Behandlungsdaten ist technisch und wirtschaftlich der GAU (größter anzunehmender Unfall) und für einen Vermittler nicht wirtschaftlich abbildbar. Die Betonung liegt auf vollständig, denn nachweislich betreiben einige Marktteilnehmer unerlaubtes Profiling.
In der Praxis begenügen sich die Kollegen damit so zu anonymisieren, dass die Hürde für die Betrüger hoch liegt. Aber es ist irrsinnig hier vollständigen Schutz zu vermuten oder gar möglich zu halten, denn eine Risikovoranfrage ist nicht auf Basis eines „Zero-Knowledge-Biometrie“-Ansatzes darstellbar; wobei ich den Begriff „nur“ entlehnt habe, weil er hier so gut passt.
Daher wäre es ein gigantischer Aufwand, da alle Daten (Akten, Berichte etc.) synchron aber mit Mikroabweichungen verschoben werden müssten.
Fehlerfrei sowie ohne Einfluss auf die Risikoprüfung… -> „Ja ne, is‘ kla‘, Atze!“
Selbst wenn man hier ein professionelles Honorar ansetzen würde, steht der administrative Aufwand in keinem Verhältnis mehr zum fragwürdigen Ertrag.
Das Paradoxe: Der Kunde hatte gleichzeitig hochkomplexe fachliche Fragen (Diskrepanzen zwischen Arztterminen und Rezepten bei einer Autoimmunerkrankung), die eine tiefe Aufarbeitung erfordert hätten. Doch die rechtlichen Daumenschrauben machten den Start unmöglich.
Datenschutz ist wichtig und wird von uns (stellvertretend für die seriösen Versicherungsmakler und -vertreter) umgesetzt. Mehrheitlich, denn schwarze Schafe gibt es immer.
Aber wenn die Anforderungen die Praxis komplett lahmlegen, schadet sich der Kunde am Ende selbst; weil kein seriöser Vermittler unter solchen Bedingungen arbeiten kann.
Auszug aus den Emails
Geneigte Leser finden anbei Auszüge aus der letzten Email, wobei meine Antworten mit einem Doppel-Bracket „<<“ eingerückt sind. Darunter eine kurze Erklärung für jene, die sich wundern, warum ein Versicherungsmakler einige tausend Euro in den Wind schlägt, wo wir doch ach so provisionsgeil seien.
Vorgeplänkel: Ankündigung Datenschutz
Moin Herr Benda,
<< Moin.
anbei die Auskunft meiner Krankenkasse für die anonymen Risikovoranfragen zu einer privaten Krankenversicherung (PKV). Meine persönlichen Angaben habe ich geschwärzt.
<< Ok.
Ich schicke Ihnen die Unterlagen nur unter folgenden Bedingungen. Meine Einwilligung zur Verarbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) gilt ausschließlich dafür:
<< Ich bin gespannt.
Bereits die spezifische Angabe erfordert eine Prüfung, und sei es um sicherzugehen, dass man inhaltlich übereinstimmt. Aber das ist so niederschwellig, das ich es akzeptiere.
Beschränkung auf Projekt-Teile
Zweck: Sie dürfen die Daten nur für anonyme Risikovoranfragen bei privaten Krankenversicherern verwenden.
<< Wie führe ich eine Vertragsverwaltung etc. durch?
Es stellen sich Fragen der Vertragsverwaltung, der Revision etc. Ich soll all den Aufwand haben, aber es ist auf ein Projekt begrenzt?
Natürlich könnte man mutmaßen, dass zwingende Maßnahmen konkludent von der Erlaubnis gedeckt sein müssten; müssten. Aber warum soll ich das Risiko eingehen, wenn mir bereits der Eindruck eines Lametta Büglers vermittelt wird?
Soll der Kunde doch mehrere Stunden wenn nicht Tage damit verbringen zu mutmaßen, wo und wie seine Daten verarbeitet werden können und womit er einverstanden ist sowie womit nicht.
Widerspruch: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!
Anonym: Bei Voranfragen übermitteln Sie keine Angaben, über die man mich identifizieren kann.
<< Unmöglich!
Das ist kein Witz! Ein guter Datenanalyst kann aus den zwingenden Daten einer RVA einige Rückschlüsse ziehen. Meinem Verständnis nach bis hin zu einem klaren Profil.
Möglicherweise ist es technisch möglich, dass es vermeidbar wäre, aber das wage ich zu bezweifeln, denn spätestens beim Punkt der Risikobewertung ist der Vermittler raus und die Hoheit obliegt ausschließlich der Versicherung!
Hinweise auf unerlaubtes Profiling
<< In der Vergangenheit habe ich Fälle erlebt, wo eine PKV unerlaubtes Profiling betrieben hat und selbst aus abgeänderten Daten einen Rückschluss auf Personen ziehen konnte.
Übrigens sogar mit Antragsablehnungen. Ein Fall der Signal Iduna ist mir in Erinnerung geblieben, bei dem eine VN einen von der RVA abweichenden Antrag eingereicht hatte, weil sie sich den Zuschlag für Allergien sparen und selbst zahlen wollte. Die Signal Iduna konnte aus der zu dem Zeitpunkt ca. 4 Monate alten Anfrage einen Rückschluss auf den Antrag stellen und hat „ohne Angabe von Gründen“ abgelehnt; offiziell, denn unter der Hand gab es einen anderen Ton. So viel zu unerlaubtem Profiling…
Technisch anspruchsvolle Urkundenfälschung
<< Eine vollständige Verfremdung ist technisch zu anspruchsvoll, als dass ich mir die Mühe machen werde, da ich alle Namen, Orte, Zeiträume anpassen müsste, ohne dabei einen Einfluss auf die Risikoprüfung zu nehmen. Alle Zeiträume müssten parallel verschoben werden, wobei dennoch Mikroabweichungen von wenigen Tagen nötig wären.
Man verschiebe ALLE Daten um die gleichen Abstände, modifiziere dann die Einzeldaten um wenige Tage und das ohne einen Einfluss auf die nicht offengelegte Risikoprüfung zu nehmen. Super Idee!
Zudem muss man Arztberichte etc. „anpassen“, um das Wort Urkundenfälschung nicht zu strapazieren. Beim Antrag wollen die PKV aber zumeist die ungeschwärzten Original-Dokumente, was bei Verfremdung zu einer erneuten Prüfung führt, die ein anderes Ergebnis haben kann!
Hinweis auf fehlende Wirtschaftlichkeit
<< Für mich wäre es unwirtschaftlich, selbst wenn ich das technisch mit einem vertretbaren Aufwand durchführen könnte. Und ganz ehrlich: Mir ist kein Vermittler bekannt, der das als technische Lösung anbietet, denn selbst wenn es ginge, würde es zu weiteren Nachteilen führen wie mehrfacher Buchführung, Verschlechterung der Quoten (Annahme etc. pp.).
Merksatz:
Die Qualität der Voten hängt maßgeblich an Quoten!
Voten meint die Antwort der Risikoprüfung auf eine Voranfrage. Sowohl Geschwindigkeit als auch Entgegenkommen bei Überrisiken oder Nachverhandlung strittiger Formulierungen.
Würde ich überall so agieren, wie hier gefordert, wären meine Quoten massiv schlechter, weil ich vermeidbare Mehrarbeit erzwingen würde. Das ginge zu Lasten aller Kunden!
Beschränkung auf höchstpersönlich statt unternehmerisch
Keine Weitergabe: Sie geben die Daten an niemanden weiter, auch nicht an Maklerpools, Kooperationspartner oder andere Vermittler. Ausnahme sind die anonymen Voranfragen selbst.
<< Ebenfalls unmöglich. Eine Argumentation spare ich mir an der Stelle.
Damit wären selbst Dokumente- und Archivservices raus. Ich dürfte mein Blödmannsgehilfen nicht einsetzen und müsste alles selbst per Hand machen. Selbst dümmste Schreibvorgänge…
Zum Vergleich: Der CEO einer EWR-Aufsichtsbehörde für Versicherungen ist Kunde bei mir und hat nicht solche Forderungen aufgestellt, sondern zielführend gefragt!
Totaller Kontrollzwang
Kein Antrag ohne Freigabe: Einen namentlichen Antrag oder eine nicht anonyme Anfrage stellen Sie nur, wenn ich vorher schriftlich zugestimmt habe.
<< S.o.
An der Stelle hatte ich schon keine Lust mehr zu Antworten.
Sinnvoll: Frage nach Liste der PKV
Übersicht: Bitte teilen Sie mir mit, an welche Versicherer welche Angaben gegangen sind.
<< Das ginge, aber ich habe bereits keine Lust mehr.
Wie hier klar ersichtlich. 😉
Forderung individueller Löschkonzepte
Löschung: Nach Abschluss der Beratung, spätestens nach 6 Monaten, löschen Sie die Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
<< Individuelle Löschregeln erstellen und überwachen, statt Bulk-Verarbeitung?
<< Selbst, wenn ich meinen gerichtlichen Stundensatz von 270,00€/h/netto zu Grunde legen würde, hätte ich keine Lust auf so etwas.
Auch das braucht keine weitere Ausführung, oder doch? Selbst bei den großen Marktteilnehmern wäre mir neu, dass die Abweichungen von den Löschkonzepten akzeptieren. Aber wer weiß, womöglich kaufen die sich den kundenindividuellen Aufwand ein?
Bekräftigung der massiven Einschränkungen
Alles, was darüber hinausgeht, ist von meiner Einwilligung nicht gedeckt.
<< Ihre Wunschvorstellung stehen einer PKV-Vermittlung entgegen. Ehe Sie nicht ihre Grundhaltung überdenken, werden Sie keinen guten Vermittler finden, der sich des Falles annimmt.
Alles gesagt, oder nicht?
Der Rest (nicht spannend)
Eine kurze Information zu der Leistungsübersicht. Augenscheinlich fehlt das Thema in dieser Übersicht vollständig (mit Ausnahme des Rezepts für .
Also sowohl die Termine beim Hausarzt (), als auch und . Ist dies auch der verspäteten Datenbereitstellung geschuldet?
Wie kann ich hier am besten vorgehen, Anfrage an die behandelnden Ärtze?
Wenn ja nach was für Daten soll ich da Fragen?
Oder selbst aufschreiben was ich weiß?
<< Da ich bei jedem Schritt mit Restriktionen, Dokumentation sowie vermeidbarem Aufwand bei impliziter Folge der Rechtsverfolgung konfrontiert bin, wünsche ich an dieser Stelle alles Gute und empfehle die Suche nach einem Kollegen, der diese wahnwitzigen Forderungen erfüllt oder – deutlich wahrscheinlicher – Sie schlicht anlügt, um Ihr Gewissen zu beruhigen.
Warum noch Schützenhilfe liefern? Selbst wenn der Kunde noch zur Besinnung käme, habe ich auf so großkotzige Leute keine Lust.
Es gibt genug Not leidende PKV-Vermittler, die sich für ein paar Euro Abschlussprovision zur Hartgeldnutte degradieren lassen. Von daher wird er bestimmt fündig.
Grußformel zum Schluss
Beste Grüße
Maxus_Importus
<< Ebenfalls alles Gute.
Den Namen habe ich aus „redaktionellen“ Gründen geändert. 😉
Und die Moral von der G’schicht?
Sinnvoller Datenschutz behindert nicht!
Auch wenn es bis hierhin nicht so klingt, ein guter Datenschutz steht einer PKV-Vermittlung oder -beratung nicht entgegen. Aber weltfremde Forderungen tun es!
Sogar im Gegenteil, durch geschützte Prozesse wird ein zielführendes Arbeiten einfacher. Von daher gilt weiter kritisch zu fragen, sich aber nicht jeden Mist wie eine Frikadelle ans Bein nageln zu lassen.
Und wer eine gute PKV-Beratung möchte, welche den Datenschutz einhält, kann bei mir einen Termin buchen. Gilt nicht nur für Leute aus Kerpen oder Köln, sondern bundesweit.
Jaja, gerüchteweise gibt es auch bei ein paar Kollegen eine gute PKV-Beratung; es sei nicht unerwähnt! Auch bundesweite! 😉




