Mal ehrlich, die meisten Bundesbürger sind zwar redlich aber wir fragen uns doch öfters ob die Betriebskosten des Vermieters stimmen, oder nicht?

Nachfolgend finden Sie deshalb eine Auflistung der gängigen Betriebskosten samt Hinweis ob der Vermieter sie umlegen darf oder nicht.

Laufende öffentliche Lasten

Zu zahlen sind:[su_list icon=“icon: euro“ icon_color=“#990808″]

  • Grundsteuer und Grundsteuernachforderungen
  • Realkirchensteuer
  • Zweitwohnsitzsteuer (Achtung – Besonderheit z. B. in Köln)
  • Deichgebühren
  • Hauszinssteuer
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Nicht zu zahlen sind:[su_list icon=“icon: hand-paper-o“ icon_color=“#990808″]

  • Kosten der Hausverwaltung
  • Erschließungs-, Anschluss- und Straßenausbaukosten
  • Steuern des Vermieters (z. B. Einkommens-, Erbschafts-, Schenkungs- oder Gewerbesteuer)
[/su_list]

Kosten der Heizung

Hier gilt, dass sehr viel auf den Mieter umgelegt werden darf, weil dieser der maßgebliche Nutznießer ist. Also Beschaffungskosten, laufende Betriebskosten, Reinigung und Wartung etc.
Aber auch hier gibt es Einschränkungen, weshalb folgende Punkte NICHT auf den Mieter umgelegt werden dürfen:[su_list icon=“icon: hand-paper-o“ icon_color=“#990808″]

  • Reparaturkosten
  • Kosten für Abdichten des (Öl-)Tanks
  • Anstrich mit Rostschutzfarbe
  • Kosten für die Maschinenversicherung (z. B. Heizkessel)
  • Kosten für Organisation/Beschaffung der Brennstoffe (inkl. der „üblichen“ Trinkgelder)
  • Kosten für die Überwachung der Brennstofflieferung
[/su_list]

Personen- oder Lastenaufzüge

Erlaubt sind:[su_list icon=“icon: eur“ icon_color=“#990808″]

  • Wartung (Pflege und Sicherheitsüberprüfung) inkl. Reinigung OHNE Reparaturkosten
  • Prüfung des Notrufsystems
  • Kosten für Aufzugswärter
  • Kosten für Betriebsstrom
[/su_list]

Nicht auf den Mieter umlagefähig sind indes:[su_list icon=“icon: hand-paper-o“ icon_color=“#990808″]

  • Anschaffungskosten
  • Reparaturkosten
  • Kosten für die Beseitigung einer Betriebsstörung (falls nicht während Wartung mgl.)
  • Beschädigung aufgrund von Vorsatz oder Dummheit (z. B. Aufzug hüpfen)
[/su_list]

Straßenreinigung und Müllbeseitigung

Auch hier darf sehr viel auf die Mieter umgelegt werden. Spannend ist auch hier, was NICHT auf den Mieter umgelegt werden darf:[su_list icon=“icon: hand-paper-o“ icon_color=“#990808″]

  • Bauschutt und dessen Beseitigung oder Entsorgung
  • Gewerbemüll (der anteilig auf den Gewerbetreibenden umgelegt werden muss)
  • Kosten für die Miete der Tonnen, Container oÄ
  • Kosten für das Nachsortierung von nicht ordnungsgemäßem Müll
[/su_list] Gerade der letzte Punkt führt bei größeren Einheiten oft zu Ärger. Dem Vermieter sind hier fast die Hände gebunden, denn die Anschaffung weiterer Behältnisse löst das Problem idR nicht, zumal er auch diese Kosten nicht umlegen kann. Hier ist es Mieterpflicht für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen sowie entsprechende Schmutzfinke im Rahmen der Gemeinschaft zur Rechenschaft zu ziehen.

Gartenpflege

Der Gärtner und sein Werkzeug sind umlagefähig. Auch die Pflege eines Spielplatzes, nicht aber dessen erstmalige Erbauung. Gleiches gilt für den Inhalt des Gartens, die Saat etc. wird bezahlt aber die erstmalige Einrichtung des Gartens nicht. Ebenso schizophren ist, dass ein windbruchgefährdeter Baum stabilisiert werden darf, das Fällen aber nicht umlagefähig wäre.

Versicherungen, spz. Sach- und Haftpflichtversicherung

Unser Spezialgebiet! Der Vermieter darf umlegen:[su_list icon=“icon: eur“ icon_color=“#990808″]

  • Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm, Wasser und Elementar
  • Glasversicherung
  • Vandalismus- und Terrorversicherung
  • Aufzugsversicherung (meist Maschinenversicherung)
  • (Öl-)Tankversicherung
[/su_list] Achtung: Der Vermieter kann Kraft eigener Arroganz später eine Versicherung abschließen und diese auf den Mieter umlegen ohne dass dieser etwas dagegen tun könnte.

Allerdings darf der Vermieter folgende Versicherungen nicht umlegen:[su_list icon=“icon: hand-paper-o“ icon_color=“#990808″]

  • Rechtsschutzversicherung
  • Reparaturversicherungen jedweder Art
  • Mietausfallversicherung (sog. Mietnomadenversicherung)
  • Privathaftpflicht des Vermieters
  • Privatanteil des Vermieters bei der Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht
  • Kfz-Haftpflicht der Dienstfahrzeuge des Hausverwaltung
  • Sonstige Versicherungen, die der Mieter privat abschließen könnte (z. B. Hausratversicherung)
[/su_list]

Und was, wenn Streit zwischen Vermieter und Mieter droht?

Erstmal deeskalieren und versuchen mit einem offenen Dialog das Ganze zu klären, was öfters gelingt als gemeinhin angenommen. Wenn es dann nicht zu einer Einigung kommt, können immer noch Rechtsmittel verwendet werden. Dies sollte aber immer die ultima ratio sein, da es wahrscheinlich das Mietverhältnis zerrüttet. Für solche Fälle empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung, welche im Schadensfall zur Seite steht. Wenn Sie einen schnellen Überblick über Kosten und Leistung einer Rechtsschutzversicherung wünschen, empfehlen wir unseren online Rechner zur Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, füllen Sie bitte jetzt das u. g. Formular aus, danke.

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