#Produktbullshit #Lügenpresse #BU #Berufsunfähigkeitsversicherung #BruttoNettoSpread

Die Lüge um den angeblich vorteilhaften Spread

Und täglich grüßt das Murmeltier. Ständig behauptet irgendein nicht zu Ende Lobotomierter, dass man die Beitragsstabilität von Berufsunfähigkeitsversicherungen anhand des Unterschieds des Brutto-Netto-Beitrags, auch „Spread“ oder Spreiz genannt, beurteilen könnte. Das ist – ohne (!) Verlaub – grober Schwachsinn, der den die Aussage Tätigenden als bestenfalls intellektuell unvorbelastet entlarvt.

Die Wahrheit ist aber, dass diese Vertriebslüge ständig durchs Dorf getrieben wird, denn:

  • Einige Versicherungen versuchen so einen Wettbewerbsvorteil in der Positionierung zu erlangen, speziell in den „beliebten“ Vergleichsrechnern
  • Ratehäuser, euphemistisch Rating-Agentur, versuchen ihr fragwürdiges Geschäftsmodell durch derartige Werbebotschaften zu rechtfertigen

Diese Vertriebslüge hat sich so sehr etabliert, dass etablierte Gesellschaften, wie z. B. ein Continentale oder LV1871, unter Vermittlern Befragungen durchführen, ob denen eine Senkung des Differenzbeitrags lieber wäre als die Fortführung der Werte gem. sachlich angebrachter Kalkulation.

Meine Kritik wurde durch einen „Fachartikel“ im „Fachmagazin“ Versicherungsjournal.de ausgelöst, wo die Vertriebslüge des Brutto-Netto-Beitrags mal wieder in den Fokus gerückt wurde.

Kurzerklärung des fachlichen Unsinns

Untersucht werden bei den Ratehäusern nur Neugeschäftsbeiträge, denn kein VU gibt denen die Daten, aus denen man deren Bestand auslesen kann; denn damit könnte man wirklich die Beitragsstabilität prüfen!

Die Beurteilung der Stabilität ist nur möglich, wenn man die Kalkulationsgrundlagen kennt und diese gegenüber dem real versicherten Bestand legt, die sog. Profile vergleichend. Dummerweise sind beides Betriebsgeheimnisse, die nicht Preis gegeben werden.

In den Beständen gibt gesetzliche Anpassungsrechte, die gezogen werden können, um das Überleben der Versicherung zu gewährleisten, d. h. niemand ist vor etwaigen Kürzungen gefeit, wenn man unter BaFin Aufsicht gestellt wird. Da hilft dann auch kein §163 VVG mehr. Ein Fall, der einmal in Deutschland aufgetreten ist, nämlich bei der Pleite der Mannheimer Lebensversicherung. Nachzulesen in verschiedenen Zeitungen, bspw. RP-Online, FAZ oder der Welt.

Komischerweise hat kein einziges Ratehaus das kommen sehen…muss ein Zufall gewesen sein! Wie war das mit dem Brutto-Netto-Spread der Mannheimer Lebensversicherung doch gleich? 😉

Langer Rede kurzer Sinn: Der Artikel ist fachlich fehlerhaft in einem Ausmaß, dass die Redaktion diesen entweder offline nehmen muss oder ihn grundlegend neu verfassen muss. Aber mangels Fachwissens die Pressemitteilung von Dritten als Nachrichten verkaufen zu wollen, ist eine Frechheit!

Da ich selbst aber nicht zur BU-Versicherung oÄ berate, beschränke ich meine Kritik diesmal auf das Minimum dessen, was man selbst als fachfremder Spezialist als Grundlagenwissen hat. Schade, dass Journalisten keiner Qualitätskontrolle unterliegen.

In meinem Dread Disease Artikel hatte ich mich ausführlicher mit dem Problem des Spreads bzw. Spreizes beschäftigt.

Eine fachliche Bewertung der Tarif nehme ich nicht vor, denn das können BU-Spezialisten wie Torsten Breitag besser!

Mein Leserbrief zu dem fachlich fehlerhaften Artikel

Mal gucken, ob die meinen Leserbrief veröffentlich oder sich lieber totstellen. Wetten werden entgegen genommen…

SgDuH,

der Beitrag strotz vor Fehlern!

Die Beitragsstabilität einer BU kann NICHT anhand der Brutto-Netto-Differenz beurteilt werden, was bspw. auch von F&B bestätigt wird, die Sie falsch zitieren! Gängige Fachliteratur, gemeint sind Sachbücher zur LV-Kalkulation, entlarven diese Vertriebslüge, die Sie munter weiter publizieren, voneinander abschreibend.

  • Welche Bedeutung hat §163 VVG in dem Zusammenhang?
  • Kann etwa eine Canada Life keine Netto-Anpassung vornehmen, da anders kalkulierend?
  • Es gibt historische Positivbeispiele für stabile BU-Tarife mit großem Abstand (z. B. Conti, LV1871) und welche mit schlechtem (z. B. WWK), womit auch diese Aussage grober Unfug ist.
  • Im Fall einer epidemischen Fehlkalkulation, ist ein großer oder kleiner Abstand besser?
  • Gleiche Frage gilt für katastrophale Ereignisse, z. B. einer Kriegsausweitung aus der Ukraine auf Europa. Was dann?

Wenn Sie ernsthaft diese Fragen recherchieren, werden die fachlich schweren Fehler offenkundig. Ein Autor sollte nicht zu Themen schreiben, von denen er offenkundig nichts versteht.

Besonders bittere Ironie dieser Kritik ist, dass sie von einem KV-Spezi kommt, der nicht einmal Leben-Geschäft vermittelt. Sowas darf nicht wahr sein.

MfG

Walter Benda

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