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Wie bin ich eigentlich im Urlaub versichert? Warum ist die Auslandskrankenversicherung ein Muss?

Wer eine Private Krankenversicherung (PKV) hat, der musste sich über das Thema schon beim Abschluss Gedanken machen. Ist das noch nicht erfolgt, gilt das gleiche wie für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse (GKV bzw. GKK).

Schwierig sind teure sowie Nicht-EU-Länder

Für die meisten Länder der EU, teils auch des EWR und des Schengen-Raums gilt der Krankenversicherungsschutz von PKV oder GKK unbeschränkt weiter. Dank eines Abkommens können auch Kassenpatienten mit der Chipkarte dort eine Behandlung erhalten. Eine Auslandskrankenversicherung ist aber in jedem Fall sinvoll, geradezu ein Muss. Warum, das folgt jetzt!

Welche Vorteile bietet die Auslandskrankenversicherung?

[su_list icon=“icon: check-circle-o“ icon_color=“#990808″]
  • Sie bietet 24/7 Schutz in jedem Land der Welt, egal ob es eine Abkommen zur Behandlung gibt oder nicht.
  • Sie hat keine Selbstbeteiligung, d. h. die Erstattung erfolgt vom ersten Cent an. Bei der PKV fällt somit nicht nur keine Selbstbeteiligung an sondern auch die etwaige Beitragsrückgewähr bleibt erhalten.
  • Sie ist nicht begrenzt auf die deutsche Gebührenordnung (GOÄ), weshalb auch preisintensivere Länder wie die Schweiz, die USA, Japan etc. kein Problem sind.
  • Tarife ohne Selbstbeteiligung sind sehr günstig
  • Es gibt KEINE Gesundheitsfragen.
  • Es gibt keine Wartezeiten, so lange es vor dem Reisebeginn abgeschlossen wird.
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Eine der wichtigsten Kernleistungen, nebst den Akut- und Schmerzbehandlungen, ist der Rücktransport bzw. die Rücküberführung nach Deutschland. Definition Krankenrücktransport [Zitat; Quelle ADAC)::

[su_quote]Der Krankenrücktransport ist der medizinisch notwendige Transport des Patienten an den Heimatort, wenn aufgrund des Krankheitsbildes oder eventueller medizinischer Unterversorgung eine Heilbehandlung nicht oder nur ungenügend durchgeführt werden kann. Zum Krankenrücktransport/Patientenrücktransport wird jede Heimreise, auf der entweder eine medizinische Begleitung für den Patienten erforderlich ist oder eine medizinische Sondereinrichtung, wie Trage, Extrasitz im Flugzeug, Sauerstoff etc.[/su_quote] [su_box title=“Unterschied Transport ggü. Überführung“ style=“soft“ box_color=“#254332″ radius=“4″]Beim Transport kann der Patient noch mitwirken, bei der Überführung idR nicht mehr.[/su_box]

Welche Mindeststandards sollte ich vereinbaren?

Zwar kommt es auf den Einzefall an aber ein paar allgemeine Leistungen sollten versichert werden:[su_list icon=“icon: file-text-o“ icon_color=“#990808″]

  • Unbegrenzte Deckungssumme (spz. in den NAFTA Staaten wichtig)
  • 100% Kostenübernahme Rücktransport auch mittels Flugzeug oder Helikopter
  • 100% Transportkosten zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus
  • Nachleistung bis zu einem möglichen Rücktransport
  • 100% Stationäre Behandlungen
  • 100% Arznei- und Heilmittel
  • 100% Überführungskosten bei Tod
  • Sonderfall Schwangerschaftsleistungen (z. B. akute Schwangerschaftsbeschwerden, akute Schwangerschaftsunterbrechung)
[/su_list]

Was kostet das?

Für eine Einzelperson in einem Top-Tarif ca. 1€/Monat. Da der Beitrag so niedrig ist, sollte hier nicht das billigste Angebot genommen werden sondern einen guter Schutz, bspw. die Auslandsreisekrankenversicherung der Barmenia.
Eine Familie kann so mit ca. 20€ jährlich optimal abgesichert werden.

Wer unbedingt online vergleichen und abschließen will, könnte das auch über unsere online Rechner tun. Aufgrund der guten Leistung bei niedrigem Beitrags halten wir die Barmenia Auslandsreisekrankenversicherung für eine gute Wahl.

Welche Nachteile gibt es?

Die Leistung ist beschränkt auf Notfall- und Akutbehandlung. Wer glaubt im Ausland gezielte Behandlung in Anspruch nehmen zu können, der unterliegt einem Trugschluss. Gezielte Auslandsbehandlungen werden von der Auslandskrankenversicherung NICHT bezahlt. Sie ist kein Ersatz für eine gute Krankenvollversicherung.
Gleiches gilt für bestehende Leiden. Wer glaubt bei seiner chronischen Krankheit die „vergessenen“ Medikamente plötzlich über die Auslandskrankenversicherung zu erhalten, geht leer aus. Natürlich werden die Ärzte vor Ort helfen, aber dafür folgt dann eine Rechnung nach Hause.

Welche Leistungen können Sie nicht vereinbaren?

Die u. g. Leistungen können Sie entweder nicht vereinbaren oder es wäre so furchtbar teuer, dass es keinen Sinn ergibt.[su_list icon=“icon: file-text-o“ icon_color=“#990808″]

  • Sehhilfen
  • Zahnersatz (Behandlung ist versicherbar)
  • Reha/Kur
  • Psychotherapie (selbst nach Katastrophen nicht!)
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Professionelle Zahnreinigung
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Beispiele für (nicht-)versicherte Leistungen:

[su_list icon=“icon: ambulance“ icon_color=“#990808″]
  • Am Strand in einen Seeigel getreten: Die Schmerzbehandlung sowie eine etwaige Entgiftung wird bezahlt. Etwaige Folgekosten in Deutschland aber nicht.
  • Über mehrere Tage hinweg entwickeln sich zunehmende Zahnschmerzen: Die Bohrung samt Füllung würde bezahlt. Müsste aber der Zahn nervlich abgetötet und ersetzt werden, so wäre nur die Zahntötung eine Akutbehandlung und der Rest müsste entweder auf eigene Kosten oder in Deutschland durchgeführt werden.
  • Ein Kind rennt beim Spielen um eine Ecke und erleidet durch Aufprall eine Platzwunde über dem Auge: Die Wunddesinfizierung sowie ein Verband würden bezahlt. Auch die sofortige Kontrolle beim Augenarzt wäre versichert.
    Eine kaputte Brille wäre leider nicht mitversichert.
  • Aufgrund unklarer Ursache leiden Sie an Durchfall und wollen zum Arzt. Hier handelt es sich leider meist NICHT um einen Notfall, da durch Schonung und frei erwerbliche Tabletten Linderung eintreten könnte. Erst bei Verschlimmerung (z. B. Erbrechen oder Blut im Stuhl) könnte von einem Notfall gesprochen werden.
[/su_list] [su_box title=“Warnung für Klugscheißer“ style=“soft“ box_color=“#254332″ radius=“4″]Was sicher nicht geht, ist mit dem Arzt zu sprechen damit er die Rechnung frisiert, eine Notfallbehandlung fingierend. Abgesehen davon dass es verboten ist, haben die meisten ausländischen Ärzte ohnehin keine Ahnung was hier als Notfallbehandlung im Sinne der Versicherungsbedingungen angesehen wird. Hier besteht die Gefahr, dass die ganze Situation verschlimmbessert wird und es statt einer Erstattung nur eine Anzeige hagelt. Bitte nicht versuchen! Im Zweifel gerne den eigenen Versicherungsmakler anrufen aber bitte keine derartigen Dummheiten probieren.[/su_box]

Wenn Sie all das beachten, dann sollte einem schönen Urlaub nichts im Wege stehen, egal ob von Balkonien, Mallorca, Ägypten, den Malediven oder einem anderen Ort aus. Wir wünschen einen erholsamen Urlaub!

Beratung gewünscht?

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About the Author: Walter "Benzinfass" Benda
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