Warum Sie die Datenhoheit nicht aufgeben sollten!

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, muss die PKV teils auch per Zufallsverfahren Rückfragen stellen. Bitte wundern Sie sich deshalb nicht, wenn ein Fragebogen kommt. Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Vermittler, um böse Überraschungen zu vermeiden. Die Schreiben sehen harmlos aus, können aber brandgefährlich sein. Das u. g. Schreiben hat die weiter oben beschriebene VVA ausgelöst.

Grafik  – Arztabfrage ARAG PKV

Die Versicherung versucht Ihnen weiß zu machen, dass Sie eine uneingeschränkte Auskunftspflicht hätten. Diese gibt es nicht! Sie haben die Datenhoheit, die Sie auch nie aus den Händen geben sollten. Unterschreiben Sie keinesfalls eine pauschale Schweigepflichtentbindung, sondern bestehen Sie auf die Einzelabfrage, über die Sie in Kenntnis gesetzt werden müssen. Es gibt kein Recht der Versicherung auf pauschale Freigabe, auch wenn mit viel Sargdeckelklappern versucht wird Sie in diese Richtung zu drängen. Teilweise versuchen Gesellschaften es auch mit unlauteren Mitteln. So hat z. B. die ARAG vereinzelt versucht gegen die DSGVO zu verstoßen und ihre Kunden sowie Antragssteller im Internet zu beschatten.[1]

Die Lösung zur Minimierung dieser Probleme ist eine anonyme oder synonyme Risikovoranfrage.

Doch auch bei dieser sollten Sie keinesfalls ungeprüft Unterlagen weiterleiten. Anbei finden Sie ein Zitat (sic!) eines Kollegen aus einem Facebook-Forum[2]:

VR entdeckt während der Prüfung eine NICHT Antragsrelevante (weil nicht im Abfragezeitraum – Stationär 10 Jahre) Erkrankung (Handgelenksbruch 2006, beschwerefrei).

Jetzt möchte der VR im Nachhinein aufgrund dessen eine Ausschlussklausel des Handgelenks vereinbaren. Ich bin so gar nicht damit einverstanden… Der Risikoprüfer, meinte dazu er klärt das nochmal ab. evtl. könnte es ja zur Antragsfrage:

„Bestehen körperliche, psychische oder geistige Beeinträchtigungen (z.B. Fehlbildungen, Verluste oder Schäden an Körpergliedern oder -organen, Folgen von Operationen oder Unfällen)? *“ passen. (Statt zur üblichen Stationär 10 Jahre Frage etc.).

Ein beschwerdefreier Unfall der 2006 stattfand und bis heute ohne Behandlung Beschwerden etc. war darf doch nicht in die Risikoprüfung einfließen.

Hintergrund wie kam der VR darauf (aufgrund einer anderen Erkrankung mit stationärem Aufentahlt) stand im Krankenhausbericht die Gesamte Gesundheitshistorie unter anderem auch das mit dem Handgelenksbruch. So kam der VR auf die Idee – das könnte man ja doch ausschließen.

Bin ich aufm falschen Dampfer? oder habt ihr gültige scharfe Munition die ich rausfeuern könnte?

Ungern nehme ich für den Mandanten den Ausschluss zusätzlich noch hin.

Im o. g. Beispiel erkennen Sie, dass die Versicherung hier einen Ausschluss vereinbart hatte, weil der Kollege zu blöd war die nicht relevanten Daten zu schwärzen bzw. zu entfernen. Obendrein hat er ungeprüft alle medizinischen Unterlagen weitergegeben. Auf Rückfrage mussten andere Kollegen leider erklären, dass die Versicherung legal handelt, weil ihr fahrlässig die Informationen gegeben wurden. Denken Sie daran, dass es in Deutschland fast kein Beweisverwertungsverbot gibt. Behalten Sie von Anfang an die Datenhoheit!

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Die AGB, Datenschutzerklärung etc. habe ich zur Kenntnis genommen. Quelle: https://die-finanzpruefer.de/impressum-datenschutz/

Quellen

[1] 2020-06-19 ARAG Krankenversicherung spioniert Kunden und Interessenten aus https://die-finanzpruefer.de/2020/06/19/arag-krankenversicherung-spioniert-kunden-und-interessenten-aus/

[2] 2022-01-14 Facebook – Forum „Der Versicherungsmakler“, geschlossene Gruppe

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