Steuerproblem Selbstbehalt

Der Selbstbehalt kann nicht von der Steuer abgesetzt werden, da es kein Gesetz gibt, welches dies ermöglicht. Vereinzelt ist es möglich, dass der Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung[1] anerkannt wird, was jedoch selten gelingt. Wählen Sie deshalb eher einen niedrigen Selbstbehalt, da der erhöhte Monatsbeitrag steuerlich absetzbar ist!

Prozesse gegen diese Ungleichheit wurden verloren! So haben Versicherte in der Vergangenheit argumentiert, dass sie durch Selbstzahlung die Beitragsrückgewähr wahren wollten. Der Abzug als außergewöhnliche Belastung wurde mehrfach vereint![2] Die Bedingung zur Anerkennung ist, dass „zwangsläufig höhere Aufwendung als der Mehrheit der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen“. Da der Versicherte die freie Wahl über den Vertrag hat, was Monatsbeitrag und Selbstbehalt betrifft, wird die außergewöhnliche Belastung regelmäßig verneint.[3] Die gleiche Logik gilt für die Beitragsrückerstattung. Wer eine solche bekommt, kann keine außergewöhnlichen Belastungen geltend machen, da er die Wahl hatte es so zu steuern.

Zusatztarife zur PKV

Vereinzelt bieten Gesellschaften an, dass ein Zusatztarif abgeschlossen wird, der im Falle eines Unfalls die Selbstbeteiligung der Krankenversicherung übernimmt. Die Prämien für diesen Schutz sind in Relation zur Leistung sehr hoch. Anbei ein Beispiel der Würzburger Versicherungs-AG vom Einheitsantrag eines Versicherungsgroßhändlers, auch Pool genannt.

Grafik  – Fondsfinanz Maklerservice GmbH – PKV Einheitsantrag Seite 1

Dieser Beitrag ist nicht Teil der Krankenversicherung, weshalb er – wie eine Selbstbeteiligung – nicht von der Steuer abgesetzt werden kann, da es ein eigenständiger Unfallversicherungsvertrag ist, wie aus den u. g. Bedingungen hervor geht, wo es heißt:

„Durch den SB Unfallschutz der Würzburger kann eine Selbstbeteiligung bis zu max. 4.500 Euro in der Krankenversicherung bei einem Unfall abgesichert werden. Aufnahmefähig sind

Personen bis zum 65 Lebensjahr. Der Tarifbeitrag ist ein Jahresbeitrag inkl. Vers.-Steuer und gilt für eine Vertragslaufzeit von 1 Jahr. Das Vertragsverhältnis verlängert sich mit dem

Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht Ihnen oder der Würzburger Versicherungs-AG drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf

eine schriftliche Kündigung zugegangen ist.“[4]

Diese Tarife sind vertriebliche Mogelpackungen, die geschaffen wurden, um den preisgetriebenen Verkauf von Tarifen mit hoher Selbstbeteiligung zu forcieren. Unseriöse Tarifoptimierer nutzen diese Tarife auch um Versicherungsnehmer in die vermeintlichen „Großschadentarife“ zu bringen.

Generell können Zusatztarife zur PKV nicht als Vorsorgeaufwendungen im Sinne der Krankenvollversicherung steuerlich geltend gemacht werden, wenn Sie nicht in der bereits erwähnten Punkte-Matrix berücksichtigt sind.

Eine gute Beratung spart dir Zeit und…

…bringt dir bessere Ergebnisse! Probier es aus, am besten jetzt!

Bitte gib an, wie Du angesprochen werden willst.
Bitte die Telefonnummer eingeben, unter der Du am besten erreichbar ist.
Bitte gib zuerst deinen Vornamen an, dann deinen Nachnamen.
Worum geht es?
Bestätigung der Pflichtangaben *
Die AGB, Datenschutzerklärung etc. habe ich zur Kenntnis genommen. Quelle: https://die-finanzpruefer.de/impressum-datenschutz/

Quellen

[1] §33 EStG Außergewöhnliche Belastung https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

[2] 2017-11-29 BFH Az. X R 3/16 https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/731076/

[3] 2019-02-20 FG Niedersachen Az. 9 K 325/16 https://openjur.de/u/2207645.html oder 2012-01-31 FG Rheinland Pfalz Az. 2 V 1883/11 https://openjur.de/u/2222497.html

[4] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Fondsfinanz Maklerservice GmbH – PKV Einheitsantrag Seite 3 https://www.fondsfinanz.de/wlabel/data/fileBrowse?_fileBrowseID=einheitsantrag&_file=%2FFF_Einheitsantrag_V13_05.2020.pdf&_role=2&_modus=2&_hash=4a77e147658617f8ada4c14771b16484c68af440&_path=%2FKranken%2FEinheitsantrag%2FEinheitsantrag&root=/

Fragen? Einfach schreiben oder anrufen. Am besten jetzt!

Bitte gib an, wie Du angesprochen werden willst.
Bitte die Telefonnummer eingeben, unter der Du am besten erreichbar ist.
Bitte gib zuerst deinen Vornamen an, dann deinen Nachnamen.
Worum geht es?
Bestätigung der Pflichtangaben *
Die AGB, Datenschutzerklärung etc. habe ich zur Kenntnis genommen. Quelle: https://die-finanzpruefer.de/impressum-datenschutz/