Mythos „Geld zurück“ durch Klage gegen Beitragsanpassungen

Mythos „Geld zurück“ durch Klage gegen Beitragsanpassungen

Inhaltsverzeichnis

Seit es Beitragsanpassungen gibt, versuchen sich Menschen dagegen zu wehren. Die Rechtmäßigkeit der BAP wird dabei in Zweifel gezogen. So haben in den letzten Jahren verschiedene Versicherungsnehmer kleine, temporäre Teil- „Erfolge“ gegen ihre PKV erzielt. Diese Pyrrhussiege sind deshalb höchstens Teilerfolge, weil die Kläger mehrheitlich unterlagen und die Notwendigkeit sowie mathematische Korrektheit der Anpassungen nie angezweifelt wurde. Lediglich Formfehler wurden eingeredet. Formfehler, die sich heilen und die Beitragsanpassung nachholen lassen.

Die beiden größten Prozesse waren bisher gegen die AXA1 bzw. Barmenia2 geführt worden. Aber auch gegen die Allianz, DKV etc. wurden Prozesse geführt, so dass es am Ende der BGH entschied.

Der BGH erteilte den Klägern in allen Urteilen insofern eine Schlappe, als dass er heilbare Formmängel rügte, deren formelle Wirksamkeit nachgeholt werden kann. Das bedeutet, dass selbst wenn Anleger gegen Formfehler klagen könnten, würde es bei der kommenden Beitragsanpassung umso heftiger im Beitrag steigen. Dies liegt daran, dass der größere Teil der BAP nicht in die aktuelle Finanzierung fließt, sondern für zukünftige Leistungen zurückgelegt wird,3 da nur so ein dauerhafter Inflationsausgleich möglich ist, der technische Neuerungen etc. ermöglicht. Damit steigen die Kosten der nächsten BAP sowohl individuell als auch im Kollektiv, wie in u. g. Grafik dargestellt.

Eine Ausnahme bildet die Klage zur Rückabwicklung eines Beitragsentlastungstarifs der AXA. Auch hier wurden nur ein Formfehler eingeredet, denn die AXA hat für den Widerspruch eine Großadresse (Sammelpostfach) statt einer individuellen Adresse zur Verfügung gestellt. Inhaltlich wurde keine Verfehlung festgestellt. Eine höchstrichterliche Entscheidung stand in 2024-05 noch aus.4 Die Rückabwicklung dieses Tarifs könnte im Einzelfall monetär vorteilhaft sein, jedoch unter Beachtung der Nachteilspyramide vermutlich nur in wenigen Fällen.

Ende des Jahres 2022 tauchten vermehrt Beschwerden auf, die den PKV-Verband zu mehreren Anzeigen und Klagen bewog. Mehrere Anwaltskanzleien kooperierten mit unseriösen Tarifoptimierern, teils ohne Zulassung, welche die an einer BAP-Rückabwicklung via Klage interessierten Personen an Tarifoptimierer mit Zulassung weiterleiteten, welche auf §204 VVG basierte Tarifoptimierungen durchführten. Oft kam es dabei zu Betrug in Form von Verschleierung der Identität, Falschangaben, Honorarbetrug, Dokumentenfälschungen etc. sowie zahlreichen Datenschutz-Verstößen.5

Der Betrug am Versicherten wurde zwischenzeitlich von sog. „legal techs“ beschleunigt, digital arbeitende „Kanzleien“, deren wirtschaftliches Ziel das massenhafte Versenden von Klagen bei Inhabern einer Rechtsschutzversicherung ist. Selbst Verbraucherschutzorganisationen wie der BdV warnen davor, da die BAP-Klage mehrheitlich sinnlos ist und diese Dienstleister oft überteuerte sowie fragwürdige Klagen anstreben.6

Die Kritik des Autors sollte sich bestätigen, da der BGH entschied, dass auch optionale Beitragsanpassungsklauseln der PKV legitim sein können, weshalb sie weder gegen die gesetzliche Vorgabe des §203 VVG verstoßen noch den Versicherten unangemessen benachteiligen würden.7

Damit gilt, dass die BAP-Klagen mehrheitlich eine Geldverschwendung sind, welche die Versicherten durch erhöhte Prämien bezahlten, die am letztlich fast nur den Anwälten half! Der Preis: Mehr BAP!

Noch höhere BAP, wenn diese nachgeholt wird

Grafik 156 – Aktuar Aktuell Ausgabe 53 S. 11 – Auswirkung der BAP-Klage auf die nächste BAP

Dazu kommen noch diverse Risiken, etwa das Prozesskostenrisiko, Mehrkosten durch Öffnung der alten Steuerbescheide, Verlust der Alterungsrückstellungen etc. In Summe ein schlechtes Geschäft für den Kläger, wo zumeist nur ein Rechtsanwalt gewinnt.

Leider werben immer noch Rechtsanwälte mit vermeintlichen Forderungen, die man einklagen könnte. Dabei erzählen sie oft nur die halbe Wahrheit oder verschweigen die Konsequenzen.

Verschiedene OLG sprachen Verbrauchern begrenzte Auskunfts-Rechte auf Basis des Art. 15 DSGVO zu, dabei keine einheitliche Linie verfolgend.8 Damit ist Schluss!

Sie müssen alle Unterlagen beibringen, darunter auch die alten Beitragsprämien, da Sie weder gegen die PKV noch aus dem VVG oder der DSGVO einen Auskunftsanspruch in diese Richtung haben, denn Tarifprämien sind keine personenbezogenen Daten im Sinne dieser Vorschriften.9

Lassen Sie sich nicht zu einer Klage verleiten! Lesen Sie Fachartikel dazu, die Ihnen alle Details erklären.10 Die Fachpresse warnt vor sinnlosen Klagen.11 Selbst Verbraucherschützer, wie der Bund der Versicherten, warten bereits einen Tag nach der Urteilsverkündung vor sinnlosen Klagen.12 Die Mathematiker verschiedener Vereinigungen warnen davor, dass die Klagen sinnlos sind, sowie als Beitrags-Boomerang zurückkommen werden.13 Außerdem hat der BGH in einem weiteren Urteil klargestellt, dass die gesetzliche Verjährung von max. drei Jahren gilt.14

Auch neuere Ansätze scheitern, beispielsweise gegen die Mittelverwendung zur Reduktion einer BAP. Selbst wenn man einen moralischen Vorwurf gegenüber den Versicherungen erheben könnte, würde dadurch der materielle Bedarf einer BAP nicht ungültig. Der Versicherte könnte höchstens versuchen individuellen Schadensersatz geltend zu machen, auf dass er weniger BAP bekäme. Mangels vollständiger Dateneinsicht in das Limitierungsmittelkonzept eines Versicherers wird die Beweisführung des VN meist nicht substantiiert werden können.15

Den Nachweis der fehlerhaften Limitierungsmittelverwendung muss der VN erbringen, ohne dass ihm dabei die Grundlagen seitens der Versicherung vorher offengelegt werden müssen.16

Die Geheimhaltungs- und Schutzpflichten gegenüber der PKV-Kalkulation gehen sehr weit! So weit, dass selbst die Verwendung bei Gericht durch einen vom Gericht bestellten öffentlichen Sachverständigen nicht zulässig ist, wenn die Kläger nur einen Anwalt zur Vertretung entsenden, selbst aber nicht anwesend sind. Denn dadurch wäre die Geheimhaltung durch den Kläger nicht gewahrt – der Anwalt kann die höchstpersönliche Zusage nicht vornehmen – und die Dokumente unterliegen dem Beweisverwertungsverbot.17

Zudem muss geprüft werden, ob Sie überhaupt Anspruchsberechtigter sind. Denn bei Gruppenverträgen darf nur der Versicherungsnehmer (der Kopf der Gruppe) die Gestaltungsrechte inkl. der Prämie geltend machen, da der Rechtsrang der versicherten Person18 dies ohne explizite Vereinbarung nicht zulässt.19

Verjährung eines Großteils der möglichen Forderungen

Selbst wenn eine Klage sinnvoll und möglich ist, muss berücksichtigt werden, dass zumeist nur die letzten drei bis vier Jahre eingeklagt werden können, weil der Rest verjährt ist.

Eine missbräuchliche Nutzung in Form eines „ewigen Widerrufsrechts“ wegen Rechtsfehlern war in der Vergangenheit die Brücke. Doch aktuelle Gesetzesentwürfe aus 2025-10 zeigen Tendenzen diese Praxis einzudämmen, indem das ehemals ewige Widerrufsrecht auf 24 Monate und 30 Tage reduziert werden soll; auch bei nachweisbaren Formfehlern.20 Zwar ist diese Regelung für die Lebensversicherung gedacht, doch scheint eine analoge Anwendung für die Krankenversicherung zweckdienlich und daher wahrscheinlich.

Nachteilspyramide einer BAP-Klage

Sollten Sie eine Klage erwägen, lassen Sie sich das u. g. Schaubild durch den Kopf gehen:

Grafik 157 – Risiken einer BAP-Klage

Sehen Sie der bitteren Wahrheit ins Gesicht: Alles im Leben wird teurer, auch Ihre PKV!

Quellenangaben

  1. 2020-04-15 Die Finanzprüfer e. K. – Beitragsanpassung der AXA, was tun? https://die-finanzpruefer.de/2020/04/15/beitragsanpassung-der-axa-was-tun/
  2. 2020-05-06 Die Finanzprüfer e. K. – Beitragsanpassung (BAP) der Barmenia ungültig? https://die-finanzpruefer.de/2020/05/06/beitragsanpassung-barmenia-ungueltig/
  3. 2021-04 DAV Aktuar Aktuell – Ausgabe 53 – S. 10 https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20aktuell%20Nr.53.pdf
  4. 2024-04-16 Experten Report – PKV-Beitragsentlastungstarife unter Druck: Kann die AXA das Urteil des OLG Frankfurt noch verhindern? https://www.experten.de/2024/04/pkv-beitragsentlastungstarife-unter-druck-kann-die-axa-das-urteil-des-olg-frankfurt-noch-verhindern/
  5. 2022-12-16 Assekuranz Info-Portal – PKV stellt Strafanzeige und warnt vor betrügerischen Werbeanrufen auf Basis illegal beschaffter Adressdaten https://www.assekuranz-info-portal.de/presse/versicherungen/2022/12/pkv-stellt-strafanzeige-und-warnt-vor-betrugerischen-werbeanrufen-auf-basis-illegal-beschaffter-adressdaten/
  6. 2023-12-07 Zu kurz gedacht? Das schnelle Geschäft der Legal Techs mit der PKV-Beitragsrückforderung https://www.bdv-blog.de/versicherungen-verstehen/zu-kurz-gedacht-das-schnelle-geschaeft-der-legal-techs-mit-der-pkv-beitragsrueckforderung.html
  7. 2023-07-12 BGH – Az. IV ZR 347/22 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=134300&pos=0&anz=1
  8. 2022-06 Focus Money Der Versicherungsprofi – 12/2022 S. 7 – Welche Daten der PKV-Anbieter herausgeben muss
  9. 2024-12-18 BGH – Az. IV ZR 207/23 https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=eca25248bf3aead3782ede22fcd234d2&Sort=3&nr=140125&anz=79269&pos=5 iVm 2021-11-24 OLG München – Az. 14 U 6205/21 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-40311?hl=true
  10. 2021-03-10 Die Finanzprüfer e. K. – Geld zurück für ungültige Beitragsanpassungen der PKV? https://die-finanzpruefer.de/2021/03/10/geld-zurueck-fuer-ungueltige-beitragsanpassungen-der-pkv/
  11. 2021-01-11 haufe.de – BGH zu Voraussetzungen und Begründung von Beitragsanpassungen in der PKV https://www.haufe.de/compliance/recht-politik/bgh-zu-voraussetzungen-wirksamer-beitragserhoehungen-in-der-pkv_230132_533974.html
  12. 2020-12-17 Bund der Versicherten e. V. – Bundesgerichtshof gibt falsche Hoffnung für PKV-Versicherte https://www.bundderversicherten.de/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/bundesgerichtshof-gibt-falsche-hoffnung-fuer-pkv-versicherte
  13. 2021-04-14 Versicherungsbote – PKV: So wirken rückabgewickelte Beitragsanpassungen https://www.versicherungsbote.de/id/4901773/PKV-So-wirken-ruckabgewickelte-Beitragsanpassungen/
  14. 2021-11-17 BGH – Az. IV ZR 113/20 https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021214.html?fbclid=IwAR1ouVCtK48pNiUz523lvLdcpTgm2MQNMvP-n96mwD-hF5JdOY9Kok0sj4k
  15. 2024-03-20 GSB Bund – Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung
  16. 2024-03-20 BGH – Az. IV ZR 68/22 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=IV%20ZR%2068/22&nr=137346
  17. 2024-09-06 OLG Bremen – Az. 3 U 42/23 https://www.juris.de/static/infodienst/autoren/D_NJRE001591128.htm
  18. §44 VVG Rechte des Versicherten https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__44.html
  19. 2024-11-05 VK Versicherung Recht und Kompakt – Versicherter kann keine Rückzahlung der Prämie verlangen https://www.iww.de/vk/allgemeines-versicherungsvertragsrecht/unwirksame-praemienerhoehung-versicherter-kann-keine-rueckzahlung-der-praemie-verlangen-f163540
  20. https://www.procontra-online.de/lebensversicherung/artikel/einschrankung-des-lv-widerrufsrechts-schlappe-fur-den-verbraucherschutz

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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