Da es keine einheitliche Definition für Raucher gibt, stellt diese Frage eine unnötige Hürde dar, die unbewusst eine VVA begründen könnte.1 Sie ist leicht überwindbar, denn bei Einheitsanträgen wird nicht nach dem Rauchverhalten gefragt. Dies ist beachtlich, da einige Gesellschaften auf ihren Anträgen für Raucher Prämienzuschläge verlangen. Hier bietet ein Einheitsantrag also Vorteile!
Generell ist nach heutiger Datenlage unklar, ob die unbestrittenen Mehrkosten durch das Rauchen nicht dadurch aufgewogen werden, dass Raucher früher sterben und dadurch dem Kollektiv mehr Alterungsrückstellungen vererben. Man geht davon aus, dass ein Zuschlag für Rauchen gerechtfertigt ist, wobei mit den heutigen Methoden noch kein signifikant einheitlicher Effekt in den Kollektiven beobachtet wurde.2
Grafik 195 – DAV 45 S. 11 – Vergleich Entwicklung Kopfschäden Raucher/Nichtraucher
Erkennbar in dieser schematischen Darstellung ist, dass Raucher früher Kosten verursachen (unterer blauer Bereich), womit diese in Summe auch mehr Kosten verursachen. Jedoch vererben diese auch mehr an das Kollektiv (oberer blauer Bereich).
Quellenangaben
- 2020-11-22 Die Finanzprüfer e. K. – Wie ist Rauchen in Zusammenhang mit Versicherungen zu bewerten https://die-finanzpruefer.de/2020/11/22/wie-ist-rauchen-in-zusammenhang-mit-versicherungen-zu-bewerten/
- 2019-04 DAV Aktuar Aktuell – Ausgabe 45 S. 11 – Kalkulationsprinzip der PKV https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20Aktuell%20Nr.45.pdf

