Um zu verhindern, dass Privatversicherte zu „Gefangenen“ ihrer PKV werden, wurde mit der Liberalisierung des deutschen Versicherungsmarktes das Tarifwechselrecht eingeführt,1 früher unter §178f VVG alte Fassung.2 Heute ist es der interne Tarifwechsels gem. § 204 VVG.
Demnach kann der Versicherte ohne Gesundheitsprüfung in alle gleichwertigen Tarife wechseln.
Auch in bessere Tarife könnte er wechseln, wobei nur für die Mehrleistungen Ausschlüsse bzw. Wartezeiten verlangt werden könnten, wenn die Gesundheitsprüfung nicht bestanden würde. Dies nennt sich dedizierter Mehrleistungsverzicht. Oft wird ein unzulässiger, pauschaler Mehrleistungsverzicht gefordert. Einige Versicherungen können dies technisch nicht darstellen, andere verstoßen schlicht gegen gesetzliche Vorgaben.
Eine Legaldefinition einer Mehrleistung oder von Gleichwertigkeit existiert nicht! Dies führt zu Konflikten in der Praxis.
§204 VVG- Tarifoptimierung mildert das BAP-Problem vorläufig
Durch kluge Tarifoptimierungen gem. §204 VVG können so für Versicherte (trotz etwaiger Erhöhung der Selbstbeteiligung) massive Einsparungen erzielt werden, wie Sie am u. g. Bildbeispiel sehen können.
Versicherungsnummer: KV
Seite 1/1Beitrag bei Tarifumstellung der Krankenversicherung von
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom . Gerne geben wir Ihnen die gewünschte Auskunft.
Der monatliche Gesamtbeitrag für Krankheitskostenvollversicherung (KKV) und private Pflegepflichtversicherung (PPV) liegt 2020 bei 911,19 Euro, ab 1.1.2021 beträgt er 906,96 Euro. Dabei entfallen 121,92 Euro bzw. 126,50 Euro auf die PPV.
Bei einer Umstellung der KKV in den Tarif ergibt sich für 2020 ein Monatsbeitrag von 19,24 Euro (in 2021 würde er 20,82 Euro betragen). Der Beitrag für die PPV bleibt unverändert und ist zusätzlich zu zahlen. Die genannten Beträge sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich einer Gesundheitsprüfung.
Versicherungsnummer: KV
Seite 1/1
Beitrag bei Tarifumstellung der Krankenversicherung von
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom . Gerne geben wir Ihnen die gewünschte Auskunft.
Der monatliche Gesamtbeitrag für Krankheitskostenvollversicherung (KKV) und private Pflegepflichtversicherung (PPV) liegt 2020 bei 911,19 Euro, ab 1.1.2021 beträgt er 906,96 Euro. Dabei entfallen 121,92 Euro bzw. 126,50 Euro auf die PPV.
Bei einer Umstellung der KKV in den Tarif ergibt sich für 2020 ein Monatsbeitrag von 19,24 Euro (in 2021 würde er 20,82 Euro betragen). Der Beitrag für die PPV bleibt unverändert und ist zusätzlich zu zahlen. Die genannten Beträge sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich einer Gesundheitsprüfung.
Grafik 114 – DKV §204-Tarifoptimierung mit nahezu beitragsfreiem ü90-Versichertem
Dennoch sind Kunden nicht ungeschützt, denn es gibt eine sogenannte Erheblichkeitsschwelle damit das Unternehmensrisiko nicht durch zu viel BAP auf den Versicherungsnehmer umgelegt werden kann.3 Die PKV darf sich also Mitnichten beliebig verzocken und es auf den Kunden umlegen! Wenn der Anpassungsbedarf bereits bei der Tariferstellung hätte bekannt sein müssen, dann darf die Anpassung nicht durchgeführt werden, sondern geht zu Lasten der Versicherung.4 Die Kontrolle erfolgt durch drei Organe:
Verantwortlicher Aktuar des Versicherungsunternehmens5
Unabhängiger, mathematischer Treuhänder6
Aufsichtsbehörde BaFin7
Verantwortlicher Aktuar des Versicherungsunternehmens5
Unabhängiger, mathematischer Treuhänder6
Aufsichtsbehörde BaFin7
In jüngster Zeit haben Versicherte versuchten sich gegen die Beitragsanpassungen zu wehren – teils begründet mit Formfehlern,8 teils wg. inhaltlicher Fehler9 – da Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der BAP sowie deren Überprüfung hatten. Die Kläger unterlagen mehrheitlich, woran auch Etappensiege vereinzelter LGs/OLGs nichts ändern. So hat z. B. das LG Hannover behauptet, dass die Nennung einer neuen Sterbetafel als Grund nicht ausreichend sei.10 Das OLG Celle hat sogar festgestellt, dass es genügt, wenn die Gründe für eine BAP mitgeteilt werden, ohne dass die konkreten Werte oder die Berechnungsgrundlage mitgeliefert werden,11 da der Laie ohnehin nichts mit den Werten anfangen könnte. Unter den Mythen zur PKV finden Sie weiterführende Informationen zur vermeintlichen Ungültigkeit der Beitragsanpassungen. Der BGH hat Formfehler aber keine Rechenfehler festgestellt. Eine Klage gegen die Beitragsanpassung ist mehrheitlich sinnlos.12 Die Anfang 2022 insgesamt 14 Treuhänder werden von der Bundesregierung als ausreichend unabhängig betrachtet, wobei man die Unabhängigkeit durch kleine Anpassungen noch verbessern will.13
Die Beitragsanpassung kommt sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der privaten Krankenversicherung vor. Es ist unmöglich diese zu verhindern! Sie ist insofern auch gut, weil sie die Leistungen langfristig finanziert. Ansonsten müssten Leistungskürzungen angewandt werden, wie es bei den gesetzlichen Krankenkassen geschieht.
Beispiele für einen pauschalen Mehrleistungsverzicht
Oft wird versucht pauschal alle Mehrleistungen abzugelten, was oft nicht rechtens ist. Beispiele:
AXA Maßstäbe / neu definiert
Versicherungsnummer Blatt 2
___________________________________________________________________________________________
LE/ 3
Die im Tarif Vision1-4500 vorgesehenen Mehrleistungen im Verhältnis zum Tarif/zu den Tarifen ECO2600 sind insgesamt vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die ausgeschlossenen Mehrleistungen ermitteln Sie bitte durch den Vergleich der Tarifblätter/Tarifbedingungen für Tarif Vision1-4500 gegenüber den Tarifblättern/Tarifbedingungen für den/die hierdurch ersetzten vormals bestehenden Tarif(e) ECO2600.
Grafik 115 – Pauschaler Mehrleistungsverzicht der AXA
Name der Versicherungsnehmerin Versicherungsnummer
Ich bin für Herrn mit einem Leistungsausschluss für die Mehrleistungen des Tarifs COMFORT verglichen mit dem Leistungsumfang des bisherigen Tarifs CB einverstanden.
Der Versicherungsschutz für Herrn im Tarif COMFORT erstreckt sich daher nicht auf die Mehrleistungen der folgenden Leistungspositionen nach den AVB:
B I. 1. Kosten der ärztlichen Leistungen, soweit oberhalb der Regelhöchstsätze abgerechnet wird
B I. 2. Psychotherapie
B I. 4. Heilpraktikerleistungen
B I. 6. verschreibungspflichtige Medikamente
B I. 7. Heilmittel
B I. 8. Hilfsmittel
B I. 9. Sehhilfen
B I. 1. Kosten der ärztlichen Leistungen, soweit oberhalb der Regelhöchstsätze abgerechnet wird
B I. 2. Psychotherapie
B I. 4. Heilpraktikerleistungen
B I. 6. verschreibungspflichtige Medikamente
B I. 7. Heilmittel
B I. 8. Hilfsmittel
B I. 9. Sehhilfen
Mir ist bekannt, dass ein gegebenenfalls im bisherigen Tarif bereits vereinbarter Leistungsausschluss bestehen bleibt.
Grafik 116 – Pauschaler Mehrleistungsverzicht der Continentale
Da es oft nicht rechtens ist; wehren Sie sich! Kann der Laie die Tarifunterschiede aus den Bedingungen herausarbeiten und ableiten, was es bedeutet? Darf die Versicherung diese Kardinalspflicht auf den Verbraucher delegieren? Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht!
Beauftragen Sie einen Versicherungsberater oder Fachanwalt. Da es um die Gesundheit geht, sollte man es nicht auf eigene Faust versuchen, wie zweifelhafte Influencer vorschlagen.14 Ist dieser Unsinn erstmal unterschrieben, kann man es höchstwahrscheinlich nicht mehr heilen. Fehler können sich also ein Leben lang rächen!
Beispiel für Wechsel ohne Risikoprüfung
Korrekt wäre, jedoch selten von PKVU so angeboten, wenn bestimmte Wechsel ohne Risiko- oder Gesundheitsprüfung erfolgen. Dafür gibt es zuweilen eigene Antragsformulare, wie im u. g. Beispiel. Leider ist es die Ausnahme; einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht.
| Antrag auf Vertragsänderung ohne Risikoprüfung | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1. Antragsteller/Versicherungsnehmer | BK-Versicherungsnummer (falls vorhanden) | |||
| Frau Herr | HV/NV/Zweigestelle Bitte dringend angeben. |
|||
| Titel/Name |
Grafik 117 – Umstellungsantrag ohne Risikoprüfung der BBKK15
HV/NV/Zweigestelle
Bitte dringend angeben.
Mit dem Tarifwechsel gem. §204 VVG können Sie später den Beitrag senken, bspw. in dem Sie in günstigere Tarife wechseln. Dies müssen nicht die verkaufsoffenen, aktuellen Tarife sein. Oft lungern gute Potentiale in den geschlossenen Tarifen. So ist es oft möglich die Leistung zu verbessern und gleichzeitig den Beitrag zu senken. Versuchen Sie Downgrades zu vermeiden! Nachweislich haben „Downgrader“ eine ausgeprägtere Inanspruchnahme als die originär billig Versicherten,16 was zu Problemen führen kann. Auch ist es schwer später wieder Mehrleistungen zu erhalten, weil diese von einer Gesundheitsprüfung abhängig sind.
Generell lässt sich als Faustformel festhalten:
Wer sein Leben lang gut versichert war, hat hohe Alterungsrückstellungen aufgebaut. Ein interner Tarif-Wechsel kann dazu führen, dass sehr geringe oder vereinzelt gar keine Prämien mehr zu entrichten sind.17 Wer aus einem Billig-Tarif kommt, hat diesen Vorteil nicht!
Versicherung sind verpflichtet im Rahmen der BAP den Versicherten darüber zu informieren, dass es diese Möglichkeiten gibt. Bei Personen über dem 60. Lebensjahr müssten konkrete Vorschläge beigefügt werden.18 Leider steht nirgends, dass diese Vorschläge wirtschaftlich sinnvoll sein müssen. Auch ist keine Strafe definiert, wenn dies nicht erfolgt. Klagen, die einen Vermögensschaden wegen Nichtinformation geltend gemacht hätten, sind zzt. nicht anhängig.
Quellenangaben
- 1994-03-04 Deutscher Bundestag – Drucksache 12/6959 – Zu §178f VVG – S. 105 https://dserver.bundestag.de/btd/12/069/1206959.pdf
- 2007-12-31 §178f VVG – Ohne Titel https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/178f.html
- §155 VAG Prämienänderungen https://dejure.org/gesetze/VAG/155.html iVm §203 VVG Prämien- und Bedingungsanpassungen https://dejure.org/gesetze/VVG/203.html iVm §15 KVAV Verfahren zur Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__15.html
- §155 III VAG Prämienänderungen https://dejure.org/gesetze/VAG/155.html
- §156 VAG Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung https://dejure.org/gesetze/VAG/156.html
- §157 VAG Treuhänder in der Krankenversicherung https://dejure.org/gesetze/VAG/157.html
- §158 I VAG Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif https://dejure.org/gesetze/VAG/158.html
- 2020-04-15 https://die-finanzpruefer.de/2020/04/15/beitragsanpassung-der-axa-was-tun/,
- 2020-05-06 https://die-finanzpruefer.de/2020/05/06/beitragsanpassung-barmenia-ungueltig/
- 2021-07-21 IWW – LG Hannover 23.04.2021 – Az. 6 O 155/20 https://www.iww.de/quellenmaterial/id/223603
- 2018-08-20 OLG Celle Az 8 U 57/18 https://openjur.de/u/2185353.html
- 2021-03-10 Die Finanzprüfer e.K. – Geld zurück für ungültige Beitragsanpassungen der PKV? https://die-finanzpruefer.de/2021/03/10/geld-zurueck-fuer-ungueltige-beitragsanpassungen-der-pkv/
- 2022-02-25 procontra PKV: Bundesregierung verneint Treuhänder-Problem https://www.procontra-online.de/artikel/date/2022/02/pkv-bundesregierung-verneint-treuhaender-problem/
- 2022-04-27 Versicherungsbote – Wie sich Finanztip PKV Tarifwechsel-Beratung vorstellt https://www.versicherungsbote.de/id/4905772/Opa-traut-sich-nicht-den-PKV-Tarif-zu-wechseln/?partnerid=nl6495282
- 2022-12 BBKK – Dokument FNR318283 (SAP-Nr. 318283) – Stand 12.2022 – S. 1
- 2020-01-23 Krankenversicherungsmathematik – Andreas Leckner – S. 62
- 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 184
- §6 II VVG-InfoV Informationspflichten während der Laufzeit des Vertrags https://dejure.org/gesetze/VVG-InfoV/6.html

