Die BaFin verbietet der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH aus München unerlaubtes Versicherungsgeschäft!
Pressemitteilung der BaFin gegen Check24
In der Pressemitteilung vom 14.09.2020 verkündet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dass Check24 sein Versicherungsgeschäft zur Kreditabsicherung so nicht mehr betreiben darf. Anbei die komplette Pressemitteilung der BaFin.
14.09.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte
CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH, München: BaFin ordnet Einstellung des Versicherungsgeschäfts an
Die BaFin hat der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH, München, mit Bescheid vom 5. August 2020 aufgegeben, das Versicherungsgeschäft einzustellen.
Die CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH versprach Kreditkunden, die sie über ihre Internet-Plattform an verschiedene Kreditinstitute vermittelt hat, im Fall von Arbeitslosigkeit die Zahlung von bis zu sechs Kreditraten. Hiermit betreibt das Unternehmen das Versicherungsgeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Warum ist das so wichtig?
Anstatt das Risiko an eine Versicherung aus zu lagern, versprach Check24 seinen Kunden die Übernahme der Kreditraten für Fälle wie Arbeitslosigkeit etc. Diese Produkte sind generell als Kundenbeschiss zu klassifizieren, die eine riesige Marge für die Versicherung und den Vermittler beinhalten, weil das Risiko in Leistung treten zu müssen sehr klein ist. Aber selbst die Marge der Versicherung wollte Check24 sich einverleiben, indem es Versicherung spielte ohne die dazugehörigen Lizenzen zu besitzen, noch die Anforderungen dafür zu erfüllen.
Warum ist es Kundenbeschiss?
Die Produkte sind viel zu teuer, leisten zu selten und haben dann meist noch Obergrenzen (sog. Sublimits) für die Leistung.
Wenn Sie Ihre Risiken versichern wollen, holen Sie sich anständigen Schutz, z. B.:
Mit all diesen Punkten werden Sie einen deutlich besseren Schutz einkaufen, als mit den einkassierten Mogelpackungen des Wettbewerbers aus München.
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