[fusion_widget_area name=“avada-custom-sidebar-tableofcontents“ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ /]

Dieser Artikel ist die Vorgeschichte zu einer Reihe von Klagen, die vor dem BGH ausgetragen wurden. Die Urteile, das Ergebnis, die Auswertung sowie die Bedeutung für dich findest Du im ausführlichen Artikel inklusive Fakten-Check zu den BAP-Klagen aufgrund der BGH-Urteile. Achtung, viel Input, daher ca. 10 Minuten Lesedauer.

Was bisher geschah…

Seit Jahren tobt ein erbitterter Kampf um die Beitragsanpassungen (kurz BAP) der privaten Krankenversicherung (kurz PKV). Immer wieder glauben Verbraucher, sie würden beschissen. Immer wieder fallen diese auf windige Rechtsanwälte herein, die ihnen oft Hoffnung machen, die nur enttäuscht werden kann…

Link: Vorgeschichte zur BAP der Barmenia

Link: Vorgeschichte zur BAP der AXA

Link: Fazit mit Kommentaren sowie Original-Urteilen des BGH aus 2020

Im Ergebnis ist festzuhalten:

Eine BAP-Klage bringt dir wahrscheinlich einen Scheißdreck!

Walter Benda über die Anwalts-Werbungen zu den BGH-Urteilen

Die Gründe findest Du in meinem ausführlichen Artikel zur BAP-Klage, samt Vor- und Nachteilen. Achtung, lange Leserdauer (ca. 10 Minuten).

Wie ist die Sachlage?

… die Beitragsanpassungen können teilweise aufgrund von Formfehlern unwirksam sein. Aber mathematisch waren sie es nie. Und die vermeintliche Klage, die zur Erstattung der überzahlten BAP-Prämien führen könnte, hat ein ungeheures Risiko, als teurer Boomerang zurückzukommen.

Außerdem kann die Versicherung den Formfehler heilen.

Wozu das neue BGH-Urteil?

Um eine Sache klarzustellen:

Die Heilung des Formfehlers, begründet den neuen Gesamtanspruch in voller Höhe.

Will meinen, dass wenn deine PKVU dich ordnungsgemäß belehrt – dir also die wertlosen Informationen zur Verfügung stellt, auf die ein Anspruch besteht – künftig die erhöhte Prämie zu zahlen ist. Damit hätte es dir nichts gebracht, wenn Du temporär Geld zurückbekommen haben solltest!

Insgesamt ist das Urteil sehr deckungsgleich mit den zweien aus Dezember 2020, was angesichts der fast identischen Sachlage wenig verwunderlich ist. Lediglich im letzten Absatz findet sich eine schöne Klarstellung, die leider die schlechte Nachricht für den Verbraucher bestätigt, die ich oben zitiert habe:

Egal was Du an BAP-Erstattung zwischenzeitlich bekommen haben könntest,

die BAP kommt erneut sowie dann umso härter!

Zitat aus dem Urteil, Randziffer 44:

Die Randziffer ist zugleich der letzte Absatz.

Ab der Prämienanpassung im Tarif … zum 1. Januar 2017, die nach der Entscheidung des Berufungsgerichts auch zu diesem Zeitpunkt wirksam wurde, bestand ein Anspruch der Beklagten auf Zahlung der Prämie in der durch diese letzte Anpassung festgesetzten neuen Gesamthöhe. Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Dezember 2020 (IV ZR 294/19, VersR 2021, 240 Rn. 55) entschieden hat, bildet eine spätere wirksame Prämienanpassung fortan die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner Gesamthöhe.

BGH 14.04.2021 Az. IV ZR 36/20

Dieses Urteil flankiert damit die beiden BGH-Urteile aus 2020, indem es klarstellt, dass die geheilte BAP künftig die volle Umlage der Kosten zur Folge hat.

Was heißt das für mich als Verbraucher?

Ein deutsches Sprichwort hilft: „Außer Spesen nichts gewesen!

Du musst selbst deine Rückschlüsse ziehen. Wichtig ist, dass Du dabei auf Fakten achtest und dich nicht von Clickbait-Angeboten, Falschaussagen sowie falscher Hoffnung oder Gier fehlleiten lässt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Du deine BAP-Beiträge ohne Boomerang-Effekt zurückbekommst, ist gering.

Wer kann profitieren?

Es gibt tatsächlich eine kleine Reihe von Menschen, die profitieren könnte! Wohlbemerkt könnte, nicht muss.

Wenn Du dazu gehörst, dann könntest Du ernsthaft über die Klage nachdenken. Falls nein, dann solltest Du das nicht tun, sondern dich lieber mit echten Optionen beschäftigen, die Du weiter unten findest.

Es profitiert nur jener, der vor Heilung (=wirksames Nachholen der BAP) der BAP die PKV verlässt.

Dazu fallen mir jene Gruppen ein:

  • Tote! Wer vor der nächsten BAP stirbt, z. B., weil er alt oder schwerkrank ist und vorher sein Geld zurückbekommt, umgeht den Boomerang.
  • Wer sich in Sozialtarifen befindet, ist ohnehin kaum betroffen. Beim Notlagentarif [NLT], Basistarif [BTN] oder Standardtarif [STN] greifen andere Kalkulationsmechanismen.
  • Menschen, die vor dem nächsten BAP-Schock aus der PKV austreten, z. B. wegen Eintritt der Versicherungspflicht, Wegzug ins Ausland, Wechsel der PKV zu einem anderen Anbieter. Aber auch hier ist fragwürdig ob die ersparten Prämien in Vergleich zu den zu senkenden Alterungsrückstellungen mit Steuerhebel ein gutes Geschäft wären. Dass diese passieren würde, ist im 2020er Urteil anhand der Rz 15, 51 & 52 abzulesen.

Was gibt es sonst noch für Optionen?

Eine sinnvolle Beratung zeigt dir an, welche der u. g. Optionen ggf. in Frage kommen. Dabei gibt es zwei schlechte Lösungen, eine gute sowie eine, die stark vom Einzelfall abhängig ist.

Sinnvolle BAP-Optionen

Sinnvolle BAP-Optionen


Warum sind Weitermachen und Abspringen schlechte Lösungen?

Wer einfach weitermacht, ohne zumindest zu prüfen, den sollte man als dämlich bezeichnen. Selbst wenn rauskommt, dass es keine Option gibt, so wurde zumindest geprüft. Das schafft Sicherheit. Natürlich sollte man das nicht bei jeder BAP machen! Aber immer dann, wenn man eine sehr hohe BAP bekommt oder das PKVU einen neuen Tarif rausbringt, lohnt die Prüfung. Daher ist einfach weitermachen keine Lösung, sondern ein Kopf in den Sand stecken. Bringt niemandem was, außer der Versicherung!

Der Absprung kann nur in begründeten Ausnahmefällen eine Lösung sein aber ist bereits nach fünf Jahren Versicherungsdauer oft nicht mehr lohnend. Wenn Du also erst seit kurzem in einem PKV Vollkostentarif mit Alterungsrückstellungen bist (Anwärter- und Ausbildungstarife zählen nicht, da sie keine Alterungsrückstellungen bilden) dann kann ein Wechsel sinnvoll sein. Das sind aber Ausnahmen!

Bei einem Wechsel solltest Du beachten, dass Du nur einen Teil der Alterungsrückstellungen mitnimmst und jene, die erst ab dem 65. Bzw. 80. Lebensjahr greifen, die sind verloren, ohne dass Du die Differenz beim heutigen Wechsel siehst. Das muss bei der etwaigen Wechselberatung berücksichtigen, denn Du kannst diesen Verlust heute noch nicht sehen!

Nachteilige Informationen wie diese enthalten viele fragwürdige Verkäufer dir vor, wenn sie nur auf den aktuellen Beitrag verweisen. Logo, stört ja auch beim Wechsel… ;)

Warum ist die Rückkehr in die Kasse vom Einzelfall abhängig?

Weil es ein komplett anderes System ist, zumal der Wechsel weder einfach noch ohne Komplikationen ist. Wenn das geprüft werden soll, dann hilft nur ein Fachmann. Der kostet in der Regel ein Entgelt. Vorsicht ist bei jenen „Kollegen“ geboten, welche diesen Wechsel „kostenlos“ anbieten. Es erfordert einiges an Fachwissen und braucht Zeit. Niemand kann das unentgeltlich sauber anbieten, ohne dass er sich das Geld an anderer Stelle holt…

Ausdrücklich rate ich von schmierigen Gestalten ab, die mit Kassenrückkehr ü55 werben oder Wucher-Honorare aufrufen. Ein Fachmann, der sich mit der Materie auskennt, wird den Vorgang idR in unter sechs Zeitstunden erledigt haben, selbst mit Nachfragen. Wer für die Dienstleistung mehr als eine Stundenpauschale zahlt, der zahlt wahrscheinlich drauf!

Der Wechsel in die Kasse, sofern möglich und richtig gemacht, kann vorteilhaft aber auch nachteilhaft sein.

Es hängt vom Einzelfall ab, daher ist keine pauschale Empfehlung möglich.

Wieso ist der interne PKV Tarifwechsel nach §204 VVG die beste Lösung?

Weil er kein Risiko birgt! Im schlimmsten Fall stehst Du dort, wo Du gerade stehst, was keine Verschlechterung darstellt. Im besten Fall bekommst Du einen gleich guten Tarif für weniger Beitrag oder für das gleiche Geld bessere Leistung. Das ist die grobe Dienstleistung, die hinter §204 VVG steht.

Auch hier die Warnung, dass alles außer Stundenhonoraren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu teuer ist.

Warum sind Erfolgshonorare ein Problem?

Die Erfolgshonorare, welche die Tarifoptimierer oft aufrufen, sind in der Regel an der Ersparnis orientiert. Das birgt mehrere Probleme:

  • Der Selbstbehalt müsste berücksichtigt werden, was aber oft nicht passiert.
  • Die Ersparnis nach Steuern ist bis zu 45% geringer als die Ersparnis vor Steuern.
  • Es gibt einen Interessenkonflikt möglichst günstige Tarife zu verkaufen, dabei Verschlechterungen kleinredend.
  • Es werden oft (rechtlich ungültige) Knebelverträge aufgesetzt, die den Verbraucher benachteiligen, weil er eine gewisse Honoraranspruchsmindestlaufzeit dort festgeschrieben steht.

Daher auch hier die Empfehlung eine Pauschale oder ein Stundenhonorar zu zahlen.

Wie lange dauert eine §204 VVG Beratung im Schnitt?

Die meisten §204 VVG Fälle dauern in der Praxis max. sechs Zeitstunden inklusive Beratung, Schriftverkehr, Ärger mit dem PKVU bei der Umstellung (der leider an der Tagesordnung ist) sowie die Korrektur dessen. Leichte Fälle laufen auch mal binnen vier Stunden durch. Schlechte kamen schon an zwölf Stunden ran. Da die Ersparnis aber fast immer vierstellig ist, wenn eine Ersparnis möglich ist, fährt man mit dem Stundenhonorar günstiger.

Wenn nichts möglich ist, beträgt das Risiko idR max. drei Zeitstunden. Als Faustformel kann man sich merken, dass die 204er Optimierung unter folgenden Bedingungen wahrscheinlich möglich ist:

  • Mindestens zehn Jahre beim gleichen PKVU versichert
  • Noch keine Tarifumstellung durchgeführt
  • Eine hohe BAP kam ins Haus oder ein neuer Tarif wurde eingeführt

Bei welchen PKV lohnt sich das?

Zu berücksichtigen ist, dass eine Liste mit Tarifen gibt, wo „nichts geht“. Aber die guten Optimierer sortieren das direkt aus und berechnen dafür kein Geld, weil es keinem der Beteiligten Spaß bringt.

PKVUs, wo die 204er Optimierungen in der Regel gute Chancen auf Erfolg haben sind Allianz, Barmenia, Continentale, Debeka, Deutscher Ring, DKV, Generali (ex Central), Gothaer, Mannheimer und Signal Iduna. Natürlich kann es auch bei anderen Gesellschaften klappen, daher lohnt fragen fast immer.

Und die Moral von der Geschicht‘?

Verzweifeln lohnt sich nicht! Die BAP kommt. Das war so. Das wird immer so sein. Aber man ist seiner PKV nicht ausgeliefert. Mit einer §204 Tarifwechsel-Beratung kann man oft die Situation verbessern.

Wer keinen guten Berater kennt, kann mich gerne fragen oder direkt beauftragen. Am besten jetzt! 😉

Beratung zur PKV oder §204 VVG anfordern

Fragen? Einfach schreiben oder anrufen. Am besten jetzt!

Bitte gib an, wie Du angesprochen werden willst.
Bitte die Telefonnummer eingeben, unter der Du am besten erreichbar ist.
Bitte gib zuerst deinen Vornamen an, dann deinen Nachnamen.
Worum geht es?
Bestätigung der Pflichtangaben *
Die AGB, Datenschutzerklärung etc. habe ich zur Kenntnis genommen. Quelle: https://die-finanzpruefer.de/impressum-datenschutz/