Die meisten Zusatzversicherung schließen in ihren Bedingungen den Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung aus, wenn man kein Mitglied einer GKV ist. Außerdem besteht eine Melde-Obliegenheit, wenn Sie eine Zusatzversicherung woanders abschließen wollen.1
Es gibt nur sehr wenige Zusatzversicherungen, die Sie abschließen können, wenn Sie bei einem anderen Unternehmen eine PKV haben. Die häufigsten dieser Tarife sind:
Krankentagegelder
Pflegetagegelder
Kurtagegelder
Krankenhaustarife bei Unfall oder schwerer Krankheit (auch „dread disease“ genannt)
Dentaltarife (z. B. DentHappy der Vicuritas2 oder DentOptimal der Würzburger3)
Rahmenverträge der betrieblichen Krankenversicherung
Krankentagegelder
Pflegetagegelder
Kurtagegelder
Krankenhaustarife bei Unfall oder schwerer Krankheit (auch „dread disease“ genannt)
Dentaltarife (z. B. DentHappy der Vicuritas2 oder DentOptimal der Würzburger3)
Rahmenverträge der betrieblichen Krankenversicherung
Ob diese Angebote Sinn ergeben, muss im Einzelfall entschieden werden, wie an den u. g. Prämien der Zahnzusatzversicherung DentOptimal der Würzburger ersichtlich, der online abschließbar ist.4
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Monatsbeitrag | |||
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03,60 EUR | 04,20 EUR | 05,50 EUR | 06,00 EUR |
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06,50 EUR | 07,50 EUR | 08,50 EUR | 09,60 EUR |
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10,00 EUR | 11,10 EUR | 12,50 EUR | 14,90 EUR |
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15,50 EUR | 18,50 EUR | 19,80 EUR | 21,70 EUR |
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22,50 EUR | 25,50 EUR | 27,50 EUR | 29,50 EUR |
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Grafik 192 – 2022-11 Antrag Zahnzusatz für Privatversicherte der Würzburger5
DentOptimal für Mitglieder einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) oder privaten Zahnzusatzversicherung
DentOptimal für Mitglieder einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) oder privaten Zahnzusatzversicherung
DentOptimal10
DentOptimal10
DentOptimal15
DentOptimal15
DentOptimaI20
DentOptimaI20
DentOptimal25
DentOptimal25
Erstattung von 10% des Rechnungsbetrags für medizinisch notwendigen Zahnersatz‘
Leistungsstaffeln
1. Jahr 100 EUR
1. bis 2. Jahr 200 EUR
1. bis 3. Jahr 300 EUR
1. bis 4.Jahr 400 EUR
Erstattung von 10% des Rechnungsbetrags für medizinisch notwendigen Zahnersatz‘
Leistungsstaffeln
1. Jahr 100 EUR
1. bis 2. Jahr 200 EUR
1. bis 3. Jahr 300 EUR
1. bis 4.Jahr 400 EUR
Erstattung von 15% des Rechnungsbetrags für medizinisch notwendigen Zahnersatz‘
Leistungsstaffeln
1. Jahr 150 EUR
1. bis 2. Jahr 300 EUR
1. bis 3. Jahr 450 EUR
1. bis 4.Jahr 600 EUR
Erstattung von 15% des Rechnungsbetrags für medizinisch notwendigen Zahnersatz‘
Leistungsstaffeln
1. Jahr 150 EUR
1. bis 2. Jahr 300 EUR
1. bis 3. Jahr 450 EUR
1. bis 4.Jahr 600 EUR
Erstattung von 20% des Rechnungsbetrags für medizinisch notwendigen Zahnersatz,
Leistungsstaffeln
1. Jahr 200 EUR
1. bis 2. Jahr 400 EUR
1. bis 3. Jahr 600 EUR
1. bis 4.Jahr 800 EUR
Erstattung von 20% des Rechnungsbetrags für medizinisch notwendigen Zahnersatz,
Leistungsstaffeln
1. Jahr 200 EUR
1. bis 2. Jahr 400 EUR
1. bis 3. Jahr 600 EUR
1. bis 4.Jahr 800 EUR
Erstattung von 25% des Rechnungsbetrags für medizinisch notwendigen Zahnersatz‘
Leistungsstaffeln
1. Jahr 250 EUR
1. bis 2. Jahr 500 EUR
1. bis 3. Jahr 750 EUR
1. bis 4.Jahr 1000 EUR
Erstattung von 25% des Rechnungsbetrags für medizinisch notwendigen Zahnersatz‘
Leistungsstaffeln
1. Jahr 250 EUR
1. bis 2. Jahr 500 EUR
1. bis 3. Jahr 750 EUR
1. bis 4.Jahr 1000 EUR
Eintrittsalter
Eintrittsalter
Bis 30 Jahre
Bis 30 Jahre
31-40Jahre
31-40Jahre
41-50 Jahre
41-50 Jahre
51-60 Jahre
51-60 Jahre
Ab 61 Jahre
Ab 61 Jahre
Die maximale Erstattung beträgt nicht mehr als 100% des Rechnungsbetrags inklusive sämtlicher anrechenbarer Vorleistungen (z. B. Erstattung der PKV). Beachten Sie die Leistungsbegrenzungen innerhalb der ersten 4 Jahre.
Die maximale Erstattung beträgt nicht mehr als 100% des Rechnungsbetrags inklusive sämtlicher anrechenbarer Vorleistungen (z. B. Erstattung der PKV). Beachten Sie die Leistungsbegrenzungen innerhalb der ersten 4 Jahre.
Die Qualitätsunterschiede der Krankenhaustarife bei Unfall und schwerer Krankheit sind groß. Oft werden befristete Tarife angeboten, die ohne Alterungsrückstellungen ausgestattet sind, und die nach einer definierten Dauer automatisch enden. Dies ist gefährlich, da die Inanspruchnahme mit zunehmendem Alter wahrscheinlicher wird, diese Tarife aber dann nicht mehr leistungspflichtig sind. So lassen sich die unverhältnismäßig kleinen aber im Verhältnis teuren Beiträge erklären.
Achten Sie auch darauf, dass Sie Privatkliniken und einen Gebührensatz oberhalb des Höchstsatzes der GOÄ (3,5x) versichern, da Sie sonst nur ein überteuertes Zweibett-Zimmer einkaufen.
Generell ist von dieser Ausschnitts Deckung abzuraten.
Es ergibt selten Sinn die Zusatzversicherungen woanders als bei der Hauptversicherung zu unterhalten. Am ehesten nachvollziehbar ist es beim Krankentagegeld, weil hier Preis-Leistung keinen direkten Zusammenhang zum Haupttarif haben. Gerade die billigen PKV-Angebote haben meistens schlechte Krankentagegelder, die Sie besser mit denen von guten Anbietern aufwerten.
Sie müssen unbedingt prüfen, ob der Abschluss einer Zusatzversicherung erlaubt ist, wenn Sie woanders die PKV unterhalten. Auch etwaige Doppelversicherungen sind zu melden, denn Sie dürfen Leistungen nur einmal abrechnen.6 Wenn Sie eine Krankenzusatzversicherung haben, muss dieses in der Regel gekündigt werden, wenn Sie eine PKV abschließen.
Eine Umwandlung der bestehenden Krankenzusatzversicherung in eine PKV kann lohnen, da sich daraus eine kleine Beitragsersparnis ergibt. Dies ist aber zumeist Zufall, weil die PKV und die Zusatz-KV selten gleicher Qualität sind oder die Bedürfnisse des Kunden passend abdecken.
Quellenangaben
- 2022-01 §9 V MB/KK 2009 https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/b_Wissen/PDF/2019-02_mb-kk-2009.pdf
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Vicuritas AG – DentHappy Tarif https://denthappy.de/
- „ohne Datum“, Aufruf 2023-02-08 Würzburger Versicherungs-AG – Zahnzusatzversicherung für privat Krankenversicherte https://www.wuerzburger.com/produkte/dentoptimal
- „ohne Datum“ Online-Abschluss Würzburger DentOptimal https://rechner.wuerzburger.com/Angebot/KV878DentOptimal/dentoptimalLanding.aspx?partnerid=1-1-928-2
- 2022-11 Würzburger Versicherungs-AG – Antrag DentOptimal Version 02/31/878/03/11.22/001 – Seite 1
- §200 VVG Bereicherungsverbot https://dejure.org/gesetze/VVG/200.html

