Die Absicherung der Zähne ist vom Gesetzgeber her optional, da es keine Pflichtvorgabe im Sinne der substitutiven Krankenversicherung ist,1 d. h. Sie könnten Tarife ohne Zahnleistungen versichern, wenn Sie das Risiko selbst tragen möchten. Sie sollten jedoch Zahntarife abschließen, da die Kosten in diesem Bereich stärker als in den anderen Bereichen steigen. Außerdem drohen empfindliche Kostenrisiken, die hoch fünfstellig – teils sechsstellig – werden können. Ein kurzfristiger Abschluss ist wegen Gesundheitsfragen, etwaigen Wartezeiten sowie Zahnstaffeln meist nicht möglich!
Bei der Zahnversorgung gibt es starke medizinische Fortschritte, sowie Besonderheiten, weshalb Sie unten ein Beispiel der gängigsten Themen finden, mit denen Sie sich bei einer PKV auseinandersetzen sollten.
| 0-100% Zahnbehandlung | 0-100% Zahnersatz | 0-100% Kieferorthopädie |
|---|---|---|
Vorsorge & Prophylaxe Karies Paradentose Knirsch-Schiene |
Inlays Implantate Brücken Kronen Prothesen |
Zahnfehlstellungen Kieferfehlstellungen Lose & feste „Klammer“, z. B. Brackets, Retainer etc. |
Sonderfall: Professionelle Zahnreinigung |
Sonderfall: Zahnschmuck (nicht versicherbar) |
Vorsorge & Prophylaxe
Karies
Paradentose
Wurzelbehandlungen
Knirsch-Schiene
Inlays
Implantate
Brücken
Kronen
Prothesen
Zahnfehlstellungen
Kieferfehlstellungen
Lose & feste „Klammer“, z. B. Brackets, Retainer etc.
Sonderfall:
Professionelle Zahnreinigung
Die Bewertung jedes Teilbereichs erfolgt durch eine Prozentangabe. Die Empfehlung ist 100% für Zahnbehandlungen zu versichern und mindestens 80% für Zahnersatz, wobei niedrigere Sätze versicherbar wären. Die Kieferorthopädie für Erwachsene ist meist nicht versicherbar, weil sie ein Höchstleistungsalter kennt (oft 21 Jahre). Wenn Sie diese versichern wollen, dann empfiehlt sich auch hier mindestens 80% KFO zu versichern. Anbei ein Beispiel zweier fiktiver Tarife:
| Grundschutz | Hochleistungstarif |
|---|---|
90% Zahnbehandlung 50% Zahnersatz 0% Kieferorthopädie |
100% Zahnbehandlung 90% Zahnersatz 90% Kieferorthopädie |
90% Zahnbehandlung
50% Zahnersatz
0% Kieferorthopädie
100% Zahnbehandlung
90% Zahnersatz
90% Kieferorthopädie
Bitte beachten Sie, dass es zurzeit keinen Tarif gibt, der 100% in allen Bereichen ohne Einschränkungen leistet. Etwas Selbstbeteiligung im Zahnbereich ist unumgänglich!
Sie könnten jedoch Zusatzversicherung abschließen, um auf 100% Erstattung zu kommen.
| ✔ | Mindestanforderung Zahnbehandlung / Zahnersatz / Kieferorthopädie 100% Zahnbehandlung, mindestens 75% Zahnersatz, 0% Kieferorthopädie Beschränkungen über Ausführung oder Anzahl für Zahnersatz oder Implantate höchstens im nicht sichtbaren Bereich. |
|---|---|
| + | Optimum Zahnbehandlung / Zahnersatz / Kieferorthopädie 100% Zahnbehandlung, mindestens 90% Zahnersatz, 90% Kieferorthopädie, Inlays 100% Keine Beschränkung der Ausführung oder der Anzahl. |
Mindestanforderung Zahnbehandlung / Zahnersatz / Kieferorthopädie
100% Zahnbehandlung, mindestens 75% Zahnersatz, 0% Kieferorthopädie
Beschränkungen über Ausführung oder Anzahl für Zahnersatz oder Implantate höchstens im nicht sichtbaren Bereich.
Optimum Zahnbehandlung / Zahnersatz / Kieferorthopädie
100% Zahnbehandlung, mindestens 90% Zahnersatz, 90% Kieferorthopädie, Inlays 100%
Keine Beschränkung der Ausführung oder der Anzahl.
Quellenangaben
- §193 III VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht https://dejure.org/gesetze/VVG/193.html

