Zahlungsströme vor und nach der Schwangerschaft

Zahlungsströme vor und nach der Schwangerschaft

Inhaltsverzeichnis

Die Zahlungsströme während sowie nach einer Schwangerschaft lassen sich wie folgt gliedern:

Beginn der Schwangerschaft
Zeitraum Status GKV PKV

9 Monate bis 6 Wochen

vor Entbindung

Normale Beschäftigung Lohn Lohn
6 Wochen bis zur Entbindung Mutterschutzfrist

Mutterschaftsgeld für bis zu 6 Wochen von GKV

Lohndifferenz vom Arbeitgeber

Einmaliges Mutterschaftsgeld

Lohndifferenz vom Arbeitgeber

Ggf. Krankentagegeld (Karenzzeit beachten)

Entbindung
Entbindung bis zu 8 Wochen nach Entbindung Mutterschutzfrist

Mutterschaftsgeld für bis zu 6 Wochen von GKV

Lohndifferenz vom Arbeitgeber

Lohndifferenz vom Arbeitgeber abzgl. fiktivem Mutterschaftsgeld der GKV

Ggf. Krankentagegeld (abhängig vom Tarif)

Ab 9. Woche bis zum 12. Monat nach Entbindung Elterngeld Elterngeld

Elterngeld

Ggf. tarifliche Leistungen.

9 Monate bis 6 Wochen

vor Entbindung

Mutterschaftsgeld für bis zu 6 Wochen von GKV

Lohndifferenz vom Arbeitgeber

Einmaliges Mutterschaftsgeld

Lohndifferenz vom Arbeitgeber

Ggf. Krankentagegeld (Karenzzeit beachten)

Mutterschaftsgeld für bis zu 6 Wochen von GKV

Lohndifferenz vom Arbeitgeber

Lohndifferenz vom Arbeitgeber abzgl. fiktivem Mutterschaftsgeld der GKV

Ggf. Krankentagegeld (abhängig vom Tarif)

Elterngeld

Ggf. tarifliche Leistungen.

Vereinfachte Unterscheidung: Wer aufgrund eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen nicht arbeiten darf, bekommt Mutterschutzlohn.1 Für die Zeit der Schutzfristen gibt es Mutterschaftsgeld2 sowie einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.3

Theoretisch könnte ab der Geburt Elterngeld4 beantragt werden, jedoch sind Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss in der Regel höher. Informationen und Antrag sind bei der Mutterschaftsgeldstelle verfügbar.5 Durch regelmäßige Änderungen der Regeln ist es wichtig die aktuellen Bedingungen zu prüfen, die beim Familienportal der Bundesregierung aktualisiert zur Verfügung gestellt werden.6 Die Regeln ändern sich regelmäßig.7

Die Zuschüsse hängen vom Status ab, sowie ob ein Kranken(tage-)-geld versichert ist oder nicht.

Eine Beamtin in der Kasse würde die vollen Bezüge weiter erhalten. Sie wird aus Platzgründen in der u. g. Grafik nicht dargestellt.

GKV-Zahlungen während der Mutterschutzfristen

Arbeitnehmerin

(reguläre Anstellung)

Selbstständige

(Gewerbe/Freiberuf)

Familienversicherte

(ggf. mit Mini-Job)

GKV-Leistung 13€/Tag

+

Arbeitgeber-Differenz zum Lohn

(abzgl. GKV-Leistung)

Mutterschaftsgeld in Höhe des versicherten KG

Max. 210€ Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung (einmalig; auf Antrag)

+

Minijob-AG zahlt Gehalt abzgl. fiktiver GKV-Leistung 13€/Tag

+

Mini-Job-Einkommen

Keine Einkommenseinbuße.

Max. 6 Wochen vor Geburt und max. 8 Wochen im Anschluss.

Ohne versichertes KG keine Leistung.

Max. 6 Wochen vor Geburt und max. 8 Wochen im Anschluss.

Ggf. abweichende Satzungsleistung.

Ohne Mini-Job-AG kein Gehalt.

Arbeitnehmerin

(reguläre Anstellung)

Selbstständige

(Gewerbe/Freiberuf)

Familienversicherte

(ggf. mit Mini-Job)

GKV-Leistung 13€/Tag

+

Arbeitgeber-Differenz zum Lohn

(abzgl. GKV-Leistung)

Max. 210€ Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung (einmalig; auf Antrag)

+

Minijob-AG zahlt Gehalt abzgl. fiktiver GKV-Leistung 13€/Tag

+

Mini-Job-Einkommen

Keine Einkommenseinbuße.

Max. 6 Wochen vor Geburt und max. 8 Wochen im Anschluss.

Ohne versichertes KG keine Leistung.

Max. 6 Wochen vor Geburt und max. 8 Wochen im Anschluss.

Ggf. abweichende Satzungsleistung.

GKV-Beispiel: Ein GKV-Mitglied mit 4.000€/Netto/Monat bekäme vor der Entbindung in der Mutterschutzfrist bis zu 42 Tage (6 Wochen) lang 13€/Tag von ihrer GKV, in Summe 546€. Ihr Nettoeinkommen für diese 6 Wochen wären 6.000€ gewesen. Der Arbeitgeber muss die Differenz zahlen: 6.000€ abzüglich 546€ GKV-Zahlung, in Summe 5.456€.

PKV-Zahlungen während der Mutterschutzfristen

Arbeitnehmerin

(reguläre Anstellung)

Selbstständige

(Gewerbe/Freiberuf)

Beamtin

Max. 210€ Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung (einmalig; auf Antrag)

+

Mutterschaftsgeld in Höhe des versicherten KTG

Mutterschaftsgeld in Höhe des versicherten KTG

Volle Dienstbezüge

+

ggf. Zuschuss KV & PV

+

ggf. mehr Beihilfe

Ggf. Ausschlüsse beachten, z. B. keine Leistung in Karenzzeit vor Entbindung.

Ohne versichertes KTG keine Leistung.

Meist max. 6 Wochen vor Geburt und max. 8 Wochen im Anschluss.

Ggf. Ausschlüsse beachten, z. B. keine Leistung in Karenzzeit vor Entbindung.

Ohne versichertes KTG keine Leistung.

Meist max. 6 Wochen vor Geburt und max. 8 Wochen im Anschluss.

Keine Gefahr.

Arbeitnehmerin

(reguläre Anstellung)

Selbstständige

(Gewerbe/Freiberuf)

Max. 210€ Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung (einmalig; auf Antrag)

+

Mutterschaftsgeld in Höhe des versicherten KTG

Volle Dienstbezüge

+

ggf. Zuschuss KV & PV

+

ggf. mehr Beihilfe

Ggf. Ausschlüsse beachten, z. B. keine Leistung in Karenzzeit vor Entbindung.

Ohne versichertes KTG keine Leistung.

Meist max. 6 Wochen vor Geburt und max. 8 Wochen im Anschluss.

Ggf. Ausschlüsse beachten, z. B. keine Leistung in Karenzzeit vor Entbindung.

Ohne versichertes KTG keine Leistung.

Meist max. 6 Wochen vor Geburt und max. 8 Wochen im Anschluss.

PKV-Beispiel: Eine PKV-Versicherte mit 4.000€/Netto/Monat bekäme vor der Entbindung in der Mutterschutzfrist keine GKV-Leistung iHv 546€, weil sie PKV-Versicherte ist.

Sie bekommt auf Antrag 210€ vom BAS. Ihr Nettoeinkommen für diese 6 Wochen wären 6.000€ gewesen. Der Arbeitgeber muss die Differenz zahlen: 6.000€ abzüglich fiktiver 546€ GKV-Zahlung, in Summe 5.456€. Aus Vereinfachungsgründen bekommt diese Versicherte keine KTG-Leistung. Damit hätte sie „nur“ 5.666€ erhalten, statt 6.000€ bei der GKV. Eine Differenz von 334€ zu Lasten der PKV, weil sie kein passend leistendes KTG versicherte.

Dieser beispielhafte PKV-Nachteil schwindet mit passendem KTG nach Steuern, weil deren Leistungen steuerfrei sind, die GKV-Leistungen jedoch steuerpflichtig.

Rechtliche Gestaltung von Schwangerschaftsausschlüssen

Leistungsausschlüsse beim KTG im Falle von Schwangerschaft könnten rechtlich angreifbar sein. Dennoch ist es einfacher, wenn die Leistung direkt in den Bedingungen erwähnt ist, z. B. so:

Das Krankentagegeld wird vom ersten Leistungstag an
– für jeden Tag der weiteren völligen Arbeitsunfähigkeit bzw.
– für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1
und § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes und am Entbindungstag auch für Sonn- und Feiertage ohne zeitliche Begrenzung gezahlt.8

Das Krankentagegeld wird vom ersten Leistungstag an
– für jeden Tag der weiteren völligen Arbeitsunfähigkeit bzw.
– für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1
und § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes und am Entbindungstag auch für Sonn- und Feiertage ohne zeitliche Begrenzung gezahlt.8

Einige PKV-Tarife bieten eine befristete Beitragsfreistellung bei Elternzeit an. Gleiches gilt für Boni, wie z. B. die Entbindungspauschale. Dies ist ein netter Bonus, genügt jedoch selten als Selektionsmerkmal.

In vereinzelten Fällen kann es bei einer bestehenden Schwangerschaft opportun sein die PKV für zwei Monate nach der geplanten Entbindung zu platzieren, da eine Beantragung bei den meisten Gesellschaften bis zu sechs Monate im Voraus erfolgen kann. So können die ggf. niedrigeren Prämien der Kasse genutzt werden, aber dennoch wird bereits der Schutz PKV eingekauft. Die niedrigere Prämie würden Sie aber mit dem Risiko erkaufen, dass die Kindernachversicherung nicht möglich wäre. Darum ist in diesem Fall Beratung wichtig!

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld spielt für PKV-Versicherte zumeist eine untergeordnete Rolle, weil diese naturgemäß eher zu den gut ausgebildeten Fachkräften zählen.

Eine AU-Zeit, welche Entgeltfortzahlungen hat, beenden den Bezug von Qualifizierungsgeld nicht. Mit Eintritt der KTG-Leistung endet das Qualifizierungsgeld. Es gelten die gleichen Regeln, wie beim Kurzarbeitergeld.

Die Erkrankung eines Kindes oder die Schutzfristen vor und nach der Geburt qualifizieren nicht zum Bezug von Qualifizierungsgeld.9 Dies unabhängig davon, ob eine KTG-Leistung gewährt wird oder nicht. Man kann nicht durch Nichtversicherung eines KTGs die Leistung des Qualifizierungsgeldes erzwingen.

Die PKV würden Entgeltersatzleistungen direkt melden,10 wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Quellenangaben

  1. §18 MuSchG Mutterschutzlohn https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html
  2. §19 MuSchG Mutterschaftsgeld https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__19.html
  3. §20 MuSchG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__20.html
  4. 2020-09-02 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Elterngeld und Elterngeld Plus https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752
  5. „ohne Datum“, 2024-04-13 Aufruf Bundesamt für soziale Sicherung – Mutterschaftsgeldstelle https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschaftsgeld/ueberblick/
  6. „ohne Datum“, 2024-04-13 Aufruf Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Kann ich Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung bekommen? https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/kann-ich-mutterschaftsgeld-des-bundesamtes-fuer-soziale-sicherung-bekommen–125020
  7. 2024-04-20 Assekuranz Info-Portal -Das ist neu beim Elterngeld – ARAG Experten über finanzielle Auswirkungen des neuen Elterngelds https://www.assekuranz-info-portal.de/presse/wirtschaft-politik/2024/04/das-ist-neu-beim-elterngeld-arag-experten-uber-finanzielle-auswirkungen-des-neuen-elterngelds/
  8. 2018-01-01 Barmenia KV AG – Krankentagegeldversicherung – Dokument K 4648 0919 DT – S. 2 P. 1.1
  9. 2023-09-19 Haufe Sozialwesen – Auswirkung des Qualifizierungsgeldes auf Geldleistungen der GKV https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/auswirkung-des-qualifizierungsgeldes-auf-geldleistungen-der-gkv_242_605530.html
  10. §107 II S. 5SGB IV § 107 Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__107.html

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

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