Wie sollten Sie mit der Schweigepflichtentbindung umgehen?

Wie sollten Sie mit der Schweigepflichtentbindung umgehen?

Inhaltsverzeichnis

Im Rahmen eines Antrags müssen Sie gefragt werden, ob Sie die Schweigepflichtbindung pauschal abgeben wollen oder nur für den Einzelfall, der bei Ihnen angefragt werden muss. Meistens wird dies über zwei Ankreuzmöglichkeiten gelöst, wie im u. g. Bildbeispiel.

Grafik 228 – Beispielhafte Schweigepflichtentbindung zu Lebzeiten1

2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten

2.1. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur Prüfung der Leistungspflicht

Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass der Versicherer die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben.
Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Der Versicherer benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 StGB geschützte Informationen weitergegeben werden müssen.
Sie können diese Erklärungen bereits hier (I) oder später im Einzelfall (II) erteilen. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Bitte entscheiden Sie sich für eine der beiden nachfolgenden Möglichkeiten:

☐ Möglichkeit I – Allgemeine Entbindung von der Schweigepflicht:

Ich willige ein, dass der Versicherer – soweit es für die Risikobeurteilung oder für die Leistungsfallprüfung erforderlich ist – meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diese Zwecke verwendet.
Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Versicherungsanträgen und -verträgen aus einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor Antragstellung an den Versicherer übermittelt werden.
Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang – soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten durch den Versicherer an diese Stellen weitergegeben werden und befreie auch insoweit die für den Versicherer tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.
Ich werde vor jeder Datenerhebung nach den vorstehenden Absätzen unterrichtet, von wem und zu welchem Zwecke die Daten erhoben werden sollen, und ich werde darauf hingewiesen, dass ich widersprechen und die erforderlichen Unterlagen selbst beibringen kann.

☒ Möglichkeit II – Entbindung von der Schweigepflicht im Einzelfall:

Ich wünsche, dass mich der Versicherer in jedem Einzelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich entscheide dann jeweils entsprechend, ob ich in die Erhebung und Verwendung meiner Gesundheitsdaten sowie zur Entbindung von der Schweigepflicht einwillige.

Grafik 228 – Beispielhafte Schweigepflichtentbindung zu Lebzeiten1

2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten

2.1. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur Prüfung der Leistungspflicht

Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass der Versicherer die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben.
Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Der Versicherer benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 StGB geschützte Informationen weitergegeben werden müssen.
Sie können diese Erklärungen bereits hier (I) oder später im Einzelfall (II) erteilen. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Bitte entscheiden Sie sich für eine der beiden nachfolgenden Möglichkeiten:

☐ Möglichkeit I – Allgemeine Entbindung von der Schweigepflicht:

Ich willige ein, dass der Versicherer – soweit es für die Risikobeurteilung oder für die Leistungsfallprüfung erforderlich ist – meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diese Zwecke verwendet.
Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Versicherungsanträgen und -verträgen aus einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor Antragstellung an den Versicherer übermittelt werden.
Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang – soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten durch den Versicherer an diese Stellen weitergegeben werden und befreie auch insoweit die für den Versicherer tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.
Ich werde vor jeder Datenerhebung nach den vorstehenden Absätzen unterrichtet, von wem und zu welchem Zwecke die Daten erhoben werden sollen, und ich werde darauf hingewiesen, dass ich widersprechen und die erforderlichen Unterlagen selbst beibringen kann.

☒ Möglichkeit II – Entbindung von der Schweigepflicht im Einzelfall:

Ich wünsche, dass mich der Versicherer in jedem Einzelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich entscheide dann jeweils entsprechend, ob ich in die Erhebung und Verwendung meiner Gesundheitsdaten sowie zur Entbindung von der Schweigepflicht einwillige.

Diese Entscheidung muss für Lebenszeiten sowie postmortal getroffen werden. Vereinzelt verwenden Versicherungen auch standardisiert die Einzelfallentbindung und bieten nur die Möglichkeit, eine pauschale Freigabe zu erteilen, wie im u. g. Bildbeispiel dargestellt.

Grafik 229 – Beispielhafte Schweigepflichtentbindung für den Todesfall2

2.2 Erklärungen für den Fall Ihres Todes
Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitliche Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss für die ███████████████████████████████████ konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bei der Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde. Auch dafür bedürfen wir einer Einwilligung und Schweigepflichtentbindung.
☒ Für den Fall meines Todes willige ich ein, dass die ███████████████████████████████ – soweit es für die Leistungsfallprüfung bzw. eine erneute Antragsprüfung erforderlich ist – meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bedien-

Grafik 229 – Beispielhafte Schweigepflichtentbindung für den Todesfall2

Generell sollten Sie zu Lebzeiten nur die Einzelabfrage erteilen, um etwaige Überraschungen zu vermeiden. Aber was, wenn die Versicherung das widerrechtlich gar nicht anbietet? Dann per Hand auf dem Formular korrigieren, wie im u. g. Beispiel.

Grafik 230 – Einzelabfrage händisch eingefügt bei Basler und Signal Iduna

Für den Todesfall kann die pauschale Entbindung sinnvoll sein, weil die Versicherung so einfacher die für den Leistungsfall notwendigen Unterlagen erhalten hat. Selbst wenn falsche Sachverhalte in der Akte stünden, so wären diese nicht ursächlich für den Todesfall, womit diese Kosten einfacher zu erstatten wären. Für etwaige Probleme vor dem Tod kann der Versicherer aus naheliegenden Gründen keine Klage mehr gegen Sie erheben…

Versicherungen versuchen teils unerlaubt Informationen zu erhalten

Leider spielen nicht alle Versicherungen fair. Im u. g. Beispiel der AXA sehen Sie, das Formular zur Schweigepflichtentbindung, was die AXA ihren Versicherten sendet, ohne den Vermittler zu informieren.

AXA Maßstäbe / neu definiert

Vers.-Nr. _________________________ (bitte immer angeben)

bitte an Ihre Ärztin/Ihren Arzt weitergeben

Erklärung:

Hiermit entbinde ich

Name Arzt: __________________________________________________

ANSCHRIFT: __________________________________________________

von seiner/ihrer Schweigepflicht und bitte, der

AXA Krankenversicherung AG

51059 Köln

die erforderliche Auskunft zu erteilen.

Grafik 231 – 2024-02-18 Schweigepflichtentbindung Arzt AXA KV AG

Die notwendige, sinnvolle Einschränkung ist die des Erfordernisses. Was versteht die AXA darunter?

AXA Maßstäbe / neu definiert

Antwort zu Vers.-Nr. _________________________

Bitte zurücksenden an: Absender (Arzt/Ärztin):

AXA Krankenversicherung AG _________________________

KVL-O Tel.: _____________________

51059 Köln Fax: _____________________

Patient(in): __________________________________________________

geb. am : ___________

Um einen Versicherungsfall des o. g. Patienten einschätzen zu können, benötigen wir Ihre Hilfe.

Bitte geben Sie uns alle Behandlungsdaten seit _________________________ (= Datum 3 Jahre vor Versicherungsbeginn) mit den dazugehörenden Diagnosen an. Alternativ können Sie uns auch einen Auszug aus Ihrer Patientendatei als Kopie zukommen lassen.

Grafik 232 – AXA KV AG Pauschalabfrage aller Behandlungsdaten

Die AXA möchte alle Informationen erhalten! „Hilfsweise“ die vollständige Patientendatei. Kein Hinweis, was genau gewünscht wird; keine Beschränkung auf den konkreten Leistungsfall. Einfach alles. Auch Diagnosen, die ein gesetzliche Versicherter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nie gesehen hat. All das ohne die Unterstützung seines Vermittlers. Dies ist nicht nur verboten, sondern ein Einfallstor für eine Vertragsanpassung aufgrund vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung, kurz VVA. Fair ist anders! Das Dokument ist online verfügbar.3

Quellenangaben

  1. 2021-10 BBKK – UKVA 190-60 12.2019 SAP-Nr. 320085 ek – PKV-Antrag FNR320085 – S. 6
  2. 2021-01 Barmenia – K 301015 01/2021 – PKV-Antrag S. 4
  3. „ohne Datum“, 2024-02-18 Aufruf AXA KV AG – Schweigepflichtentbindung Arzt https://www.axa.de/site/axa-de/get/documents_E-1226497619/axade/medien/privatkunden/gesundheit/privatpatient-leitfaden/arztbesuch/fragebogen-fuer-primaerarzt.pdf

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

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PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

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