Wie viel PKV-Selbstbeteiligung kann ich mir leisten?

Wie viel PKV-Selbstbeteiligung kann ich mir leisten?

Inhaltsverzeichnis

Die Selbstbeteiligung für versicherte Leistungen ist beschränkt durch die tarifliche Selbstbeteiligung, die Sie beim Antrag wählen können. Diese heißt auch explizite Selbstbeteiligung. Sie kann absolut (z. B. 500€ pro Jahr) oder prozentual (z. B. 10% aller Rechnungen) oder eine Kombination (z. B. 20% aller Rechnungen bis max. 1.000€ pro Jahr) dessen sein.

Generell kann gesagt werden, dass eine prozentuale Selbstbeteiligung einen besseren Steuerungseffekt hat. Die absolute Selbstbeteiligung verliert aufgrund der Inflation zunehmend ihre Wirkung als Schrank der Inanspruchnahme, weshalb diese regelmäßig angepasst wird.1

Zusätzlich kann es eine sogenannte implizite Selbstbeteiligung geben, wenn bestimmte Leistungen mit einem zusätzlichen Selbstbehalt versehen sind. So ergibt eine Erstattungsanspruch von 80% für Psychotherapie eine implizite Selbstbeteiligung von 20%.

Weniger Selbstbeteiligung ist besser! Mehr als 5.000€ Selbstbeteiligung für versicherte Leistungen ist gesetzlich verboten.2 Daher stellt die Selbstbeteiligung Ihr Maximalrisiko für versicherte Leistungen dar.

Grafik 137 – Gesetzliche Grenze von maximal 5.000€ Selbstbeteiligung

Wie viel Sie sich leisten wollen oder können, hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab. Stellen Sie sich vor, dass Sie schwer krank oder chronisch krank werden. Wie viele Jahre lang können Sie sich die Selbstbeteiligung leisten? Im Zweifel: Wie viele Jahre lang können Sie 5.000€ Selbstbeteiligung leisten, wenn Sie einen leistungsschwachen Tarif eingekauft haben?

Auch wenn es in jungen Jahren befremdlich wirkt, sollten Sie die kleinstmögliche Selbstbeteiligung wählen. Zu viele fachliche Gründe sprechen dafür!

Quellenangaben

  1. 2017-07-17 Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung. Ein Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare. – Teil A: Krankenversicherung in Deutschland – S. 86
  2. §193 III VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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