Wie sind Fragebögen der Versicherungen zu bewerten?

Wie sind Fragebögen der Versicherungen zu bewerten?

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Rückfragen zum Antrag oder einer Risikovoranfragen sind zu beantworten, wobei Fragebögen mit Vorsicht zu genießen sind. Sie werden Teil des Antrags und können so ebenfalls eine vorvertragliche Anzeigepflicht begründen, da die gleichen Regeln wie für die Antragsfragen gelten. Und hier liegt die Crux, denn die Antragsfragen können gute Versicherungsmakler im Vorfeld sondieren, hilfsweise alternative Anträge verwenden, beispielsweise Aktionsanträge oder Einheitsanträge, die abweichende Fragen haben.

Nicht selten versuchen Versicherungen die Informationsdichte via Fragebogen unlauter zu erhöhen, indem beispielsweise im Fragebogen kein Abfragezeitraum begrenzt wird oder zukünftige gefahrenrelevante Hobbys erfragt werden. Einige Kollegen lehnen daher Fragebögen ab, diese Versicherungen meidend.1 Der Autor, wie auch einige Kollegen, sehen diese Grundsatzverweigerung kritisch, weil es den Interessenten einiger Optionen beraubt, obwohl es Lösungen für das Problem gibt. Angemerkt sei, dass einige in der Branche bekannte Versicherungsberater bzw. Fachanwälte keinen einzigen Fall kennen, wo ein Fragebogen zur Nichtleistung führte.2 Logisch, da es sich nur auf den Antragsprozess auswirkt!

Ansatz zur Lösung des Fragebogen-Problems: Grundsätzlich sollte die Angaben eines etwaigen Fragebogens im Rahmen der normalen Risikovoranfrage integriert werden, da es keine gesetzliche Norm gibt und gute Vermittler Erfahrungswerte haben sollten, wann die Gesellschaften Rückfragen hat. Daraus ergeben sich folgende Vorteile:

  • Alle Gesellschaften können berücksichtigt werden.

  • Es entstehen weniger Nacharbeiten, womit schnellere Ergebnisse vorliegen.

  • Der Abfragezeitraum ist automatisch auf die Antragsfragen reduziert.

  • Nicht binär beantwortbare Fragen können in Ihrem Sinne beantwortet werden.

  • Unliebsame Details eines etwaigen Fragebogens könnten ggf. ausgelassen werden.

  • Details-Fragen „Wie viele Tage waren Sie krankgeschrieben?“ können durch eigene Angaben „Ca. 1 Woche“ simplifiziert werden.

Alle Gesellschaften können berücksichtigt werden.

Es entstehen weniger Nacharbeiten, womit schnellere Ergebnisse vorliegen.

Der Abfragezeitraum ist automatisch auf die Antragsfragen reduziert.

Nicht binär beantwortbare Fragen können in Ihrem Sinne beantwortet werden.

Unliebsame Details eines etwaigen Fragebogens könnten ggf. ausgelassen werden.

Details-Fragen „Wie viele Tage waren Sie krankgeschrieben?“ können durch eigene Angaben „Ca. 1 Woche“ simplifiziert werden.

Die Erfahrung lehrt, dass Risikoprüfer gut aufgearbeitete Risikovoranfragen auch ohne die hauseigenen Fragebögen konstruktiv bewerten, wenn die Qualität stimmt. Das gilt sogar für Fragebögen anderer Gesellschaften. Daher kann es in Ausnahmefällen auch ok sein, wenn ein Fragebogen von Versicherung A den anderen zur Beurteilung vorgelegt wird, wenn er den Prüfern damit eine Votierung erlaubt. Sie sollten in solchen Fällen mindestens den Abfragezeitraum auf dem Fragebogen manuell begrenzen!

Quellenangaben

  1. 2022-01-12 Versicherungsbote – Die fünf größten Fehler in der Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung https://www.versicherungsbote.de/id/4904643/Die-funf-grossten-Fehler-in-der-Risikovoranfrage-zur-Berufsunfahigkeitsversicherung/
  2. 2022-01-17 Helbergs Versicherungsblog – (Zusatz-) Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Meiden oder nutzen? https://www.helberg.info/blog/2022/01/zusatz-frageboegen-berufsunfaehigkeitsversicherung-meiden-oder-nutzen/?fbclid=IwAR21h1x97FZIXpafZKu957N5I-kdhBQMEOH_hFVODMy7sxpNQAZ1EIZ0rVA

PKV-Experte Walter Benda

Walter_Benda_PKV-Experte
5.0
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Hinweise zu den Google-Bewertungen.

Versicherungsmakler, Autor, etc. pp.

Ein dufter Typ, der Probleme löst. Der Versicherungs-Jesus. Der Langhaar-Bomber, der notfalls bis zur Detonation kämpft. Aber übers Wasser gehen kann er nicht.

5.0
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Walter Benda

Der "Typ", wenn es um die PKV geht!
Das Berater-Vierkantholz mit Vorliebe für Benzin sowie feurige Gespräche...

Ernsthaft: Niemand braucht einen aalglatten Verkäufer. Jeder will einen ehrlichen Berater, oder nicht?
Das Problem ist aber, dass diese Ecken und Kanten haben. Ich bilde da keine Ausnahme, tue aber wenigstens nicht so, als würde ich es jedem rechtmachen (können oder wollen).

Ehrlich gibt es. Schmeckt nur nicht jedem. Leberwursteis gibt es woanders, hier gibt es Honig mit Salzkruste, oder welche Perversion der Kunde - sprich Du - haben möchte.

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