Wie sind Brille und LASIK versichert?

Inhaltsverzeichnis

Die Brille ist kein diskussionswürdiger Punkt im Rahmen der PKV Beratung! Die Leistung ist mal mehr oder mal minder gut, jedoch gibt es fast überall Sublimits, die bestimmte Erstattungsgrenzen sowie Bezugsdauern kennen. Die Brille ist kein Auswahlkriterium für eine PKV, sondern nur Werbebotschaft für fragwürdige Verkäufer. Hinzu kommt, dass Brillenträger bei einigen PKV einen Zuschlag zahlen müssen, z. B. Gothaer 5,00€ bzw. Die Continentale 7,50€ oder je einen Leistungsausschluss vereinbaren müssen. Dies gilt jedoch nicht für alle PKV!

Relevant ist ggf. das Thema LASIK (Laser-in-situ-Keratomileusis), wo mittels Excimer-Laser eine Korrektur der optischen Fehlsichtigkeit vorgenommen werden kann.1

Gut ist, wenn der Tarif keine Auskunft zur LASIK trifft, denn dann ist es als medizinisch notwendige Heilbehandlung unbegrenzt mitversichert.

Schlecht ist, wenn der Tarif Aussagen mit Sublimits trifft, z. B. 4.000€ für beide Augen. Solche Sublimits stellen den Versicherten schlechter als eine Nichterwähnung! Leider versuchen Verkäufer, befeuert von den Software-Anbietern, durch die Höhe der Sublimits den Wettbewerb in die falsche Richtung zu verzerren. Es gibt zurzeit keine Vergleichssoftware, wo das Thema LASIK automatisch gefiltert werden kann. Die Auswahl muss per Hand erfolgen, denn nicht alle Gesellschaften liefern die relevanten Informationen mit. Dazu ein positives Bildbeispiel, wie so etwas aussehen kann:

Grafik 262 – 2020-02-25 Levelnine PKV im Tarif Allianz AktiMed Plus 100 AWOPTU PVN KTA7W

Sehhilfen
– Erstattung xx €

250,00 € Warnung mit einfarbiger Füllung

Hinweis: Erstattungsfähig sind auch operative Maßnahmen zur Sehschärfen-Korrektur (z. B. Lasik, Lasek oder Linsen-Implantation)

– Anspruch min. alle 24 Monate Häkchen mit einfarbiger Füllung

Grafik 262 – 2020-02-25 Levelnine PKV im Tarif Allianz AktiMed Plus 100 AWOPTU PVN KTA7W

250,00 € Warnung mit einfarbiger Füllung

Hinweis: Erstattungsfähig sind auch operative Maßnahmen zur Sehschärfen-Korrektur (z. B. Lasik, Lasek oder Linsen-Implantation)

Besonders dreist ist, dass einige Anbieter im oberflächlichen Vergleich von „unbegrenzter“ Erstattung sprechen aber in den Tarifdetails mit diversen Sternchen sowie Fußnoten arbeiten, welche die Leistung einschränken. Ein warnendes Beispiel, wie die Schlechtleistung verschleiert werden kann:

Grafik 263 – 2020-08-07 Levelnine PKV im Tarif ARAG MedBest 1500 FlexiPro PVN

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als hätten Sie alle zwei Jahre auf bis zu 600€ Anspruch. Stimmt auch, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen, die man erst händisch zum Vergleich hinzu wählen muss. Auch schließt hier die OP den Bezug einer Brille aus. Geht also die OP schief oder bringt nicht den gewünschten Erfolg, sind Sie als Versicherter gleich doppelt gekniffen.

Die Brille als Selektionsmerkmal ist grober Unfug. Der Einbezug von LASIK als Selektionskriterium ist oft zweitrangig, da kein existenzbedrohendes Risiko darstellend, sondern Kosmetik oder Bequemlichkeit darstellend. LASIK ist vergleichbar mit einer Schönheits-OP, wobei die Risiken nicht zu unterschätzen sind, die bis zur Erblindung reichen können.2

Medizinisch notwendigen Behandlungen am Auge sind hiervon unabhängig erstattungsfähig, z. B. die Entfernung von Fremdkörpern etc.

Mindestanforderung Brille / LASIK

Keine Mindestanforderung.

+

Optimum Brille / LASIK

Für LASIK sollte keine Einschränkung oder Summenbegrenzung gelten.

Mindestanforderung Brille / LASIK

Keine Mindestanforderung.

Optimum Brille / LASIK

Für LASIK sollte keine Einschränkung oder Summenbegrenzung gelten.

Quellenangaben

  1. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e. V. – Patienteninformation zur LASIK http://aad.to/krc/patinf_lasik1.php
  2. 2023-07 Medletter – Ausgabe 2/2023 – Die Aufklärung bei medizinisch nicht indizierten Operationen – S. 1-2

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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