Sie sollten Tarife wählen, welche keine Kann-Vereinbarung haben, sondern pauschal weltweiten Schutz gewähren, mindestens einen Monat. Sollten Sie länger Urlaub machen oder regelmäßige Dienstreisen in Ausland übernehmen, könnten auch längere Fristen sinnvoll sein. Einen Monat weltweiten Versicherungsschutz sollten Sie als Mindestanforderung versichern.
Für bestimmte Länder, speziell die USA, sind oft separate Vereinbarungen oder bestimmte Tarife nötig. Beachten Sie, dass einige Gesellschaften für die USA oder Kanada diesen Schutz beschränken. Wenn von NAFTA-Staaten die Rede ist, kommt Mexiko hinzu.1
Beachten Sie die Dauer des Auslandsaufenthalts, weil sich dies oft auf den Tarif auswirkt!
Sprechen Sie vor der Reise mit der PKV, um eine auf das Reiseland abgestimmte Kostenzusage oÄ einzuholen, sowie die nötigen Notfallrufnummern zu erhalten.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist wichtig
Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie abschließen! Wenn Sie mehr als eine Auslandsreisekrankenversicherung haben, z. B. durch eine Kreditkarte, kann es zur sogenannten Mehrfachversicherung kommen. Dann würde die Leistung anteilig gequotelt werden.2 Die Gefahr ist, dass wegen uneinheitlicher Definitionen sowie Tarifbedingungen es zu Kürzungen kommen kann. Auch, weil die Klauseln interpretationsbedürftig sind, z. B. weil die Ausschlüsse nur beispielhaft sind, was Interpretationsspielraum lässt.3 Kostbare Zeit, die Sie im Ausland nicht haben.
Außerdem sehen die Auslandsreise-Krankenversicherung einiger Kreditkarten vor, dass alle Teile der Reise über diese bezahlt werden müssen, ansonsten gilt kein Schutz. So zum Beispiel bei der American Express Platinum Card, die zwar groß mündig wirbt,4 jedoch im Kleingedruckten diesen Stolperstein versteckt, der nur in einem Nebensatz in einer umfangreichen Tabelle auftaucht.5 Gerichte halten diese Praxis für zulässig.6
Am besten schließen Sie vor Reisebeginn ab, denn einige PKV erlauben keinen Abschluss nach Reisebeginn. Dies hängt damit zusammen, dass es ein erhöhtes Risiko der subjektiven Inanspruchnahme gibt, denn der Beginn des Schutzes zielt auf den Vertragsbeginn ab, sollte dieser nach Reiseantritt liegen.7 Damit besteht die Gefahr, dass durch verspäteten Abschluss der Schutz über die beabsichtigte Zeit hinaus verlängert wird, ohne dass dafür Prämien entrichtet werden und bei erhöhtem Risiko der Inanspruchnahme. Zudem könnte der Behandlungsbedarf absehbar sein. Viele PKVU schützen sich davor, indem der Abschluss vor Reiseantritt erfolgen muss.
In einigen Bedingungen ist der Besuch eines Heimatlandes mit zweiter Staatsbürgerschaft als Nicht-Ausland ausgeschlossen.8 Darauf sollten Doppelpass-Besitzer achten!
Die Gründe für eine ARKV in Kurzform:
24/7 Notfallrufnummer, auch mit Fremdsprachekenntnissen.
Unmittelbare Leistungszusage („insurance coverage“), keine Gefahr der Nichtbehandlung.
Leistung unabhängig vom Haupttarif, da Leistungen der versicherten Basisversorgung sehr unterschiedlich sein können.
Keine Selbstbeteiligung und keine Gefährdung der Beitragsrückgewähr.
Bessere Transportoptionen, z. B. medizinische vertretbarer Transport im Vgl. zu medizinisch notwendigem Transport.
Kein Zuständigkeitsstreit zwischen Hauptversicherung und Auslands-KV.
24/7 Notfallrufnummer, auch mit Fremdsprachekenntnissen.
Unmittelbare Leistungszusage („insurance coverage“), keine Gefahr der Nichtbehandlung.
Leistung unabhängig vom Haupttarif, da Leistungen der versicherten Basisversorgung sehr unterschiedlich sein können.
Keine Selbstbeteiligung und keine Gefährdung der Beitragsrückgewähr.
Bessere Transportoptionen, z. B. medizinische vertretbarer Transport im Vgl. zu medizinisch notwendigem Transport.
Kein Zuständigkeitsstreit zwischen Hauptversicherung und Auslands-KV.
Bitte beachten Sie, dass der Hauptzweck dieser Zusatzversicherung die schnelle sowie einfachere Kommunikation ist, ggf. mit sofortiger Leistungszusage. Sie entbindet nicht davon einen guten Haupttarif abzuschließen, denn es werden nur Notfallbehandlungen geleistet, die nicht absehbar waren. Es gelten umfangreiche Ausschlüsse! Beispiele:
Eine Dame hat ihren Grauen Star im Nicht-EU-Ausland behandeln lassen. Die Übernahme der Kosten wurden abgelehnt, weil es eine schleichende Erkrankung ist und kein akuter Notfall, bspw. durch sofortigen Sichtverlust.9
Eine ähnliche Problematik gilt auf Kreuzfahrtschiffen, die oft privat abrechnen sowie meist Vorkasse oder eine Deckungszusage verlangen, weil die Chipkarte nicht akzeptiert wird.10
Auch der bedingungsgemäße Ausschluss etwa bei Pandemien ist zulässig,11 womit die Vogelgrippe, MKS, Covid-19 und andere zu einem erhöhten Risiko werden.
Eine Dame hat ihren Grauen Star im Nicht-EU-Ausland behandeln lassen. Die Übernahme der Kosten wurden abgelehnt, weil es eine schleichende Erkrankung ist und kein akuter Notfall, bspw. durch sofortigen Sichtverlust.9
Eine ähnliche Problematik gilt auf Kreuzfahrtschiffen, die oft privat abrechnen sowie meist Vorkasse oder eine Deckungszusage verlangen, weil die Chipkarte nicht akzeptiert wird.10
Auch der bedingungsgemäße Ausschluss etwa bei Pandemien ist zulässig,11 womit die Vogelgrippe, MKS, Covid-19 und andere zu einem erhöhten Risiko werden.
| ✔ | Mindestanforderung Auslandsschutz Mindestens Urlaubs- oder Dienstreisedauer versichern. Mindestens drei Monate. |
|---|---|
| + | Optimum Auslandsschutz Zeitlich unbefristeter Auslandsschutz. Mitnahme der PKV ins EU- oder Nicht-EU-Ausland. Keine Mehrbeiträge für bestimmte Länder (z. B. USA, Kanada etc.). |
Mindestanforderung Auslandsschutz
Mindestens Urlaubs- oder Dienstreisedauer versichern. Mindestens drei Monate.
Optimum Auslandsschutz
Zeitlich unbefristeter Auslandsschutz. Mitnahme der PKV ins EU- oder Nicht-EU-Ausland. Keine Mehrbeiträge für bestimmte Länder (z. B. USA, Kanada etc.).
Quellenangaben
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 U.S. Customs and Protection – North American Free Trade Agreement https://www.cbp.gov/trade/nafta
- §78 VVG Haftung bei Mehrfachversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__78.html
- 2024-07-10 BGH – Az. IV ZR 129/23
- 12.04.2024 American Express Europa S.A. – American Express: Versicherungsleistungen der Kreditkarten im Überblick https://www.americanexpress.com/de-de/amexcited/cards-benefits/service/versicherung-kreditkarte-14898
- 2024-07 American Express Europa S.A. – DIE PLATINUM CARD, ALLE INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK – S. 32 Inhalt & Übersicht über die Platinum Card – III Platinum Card Reise-Versicherungsleistungen https://www.americanexpress.com/content/dam/amex/de/benefits/bedingungen/Platinum_Card_Informationen.pdf
- 2024-08-21 OLG Bremen – Az. 3 U 46/23 https://dejure.org/ext/d31bcbe046931d6399e61094b381359d
- 2021-06-01 KG Berlin – Az. 6 U 1067/20 https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/KORE239962021
- 2022-03 §3b AKV (AVB/AKV) LKH – Dokument (LKH 1-29 03.22) – S. 1 von 6
- 2023-12-10 LSG Niedersachsen – Keine Kostenerstattung für Augen OP in türkischer Privatklinik https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/keine-kostenerstattung-fur-augen-op-in-turkischer-privatklinik-228380.html
- 2024-08-30 Das Investment – GKV zahlt nur Bruchteil: Die wichtigsten Versicherungen für Kreuzfahrtreisende https://www.dasinvestment.com/gkv-gilt-nur-bedingt-diese-versicherungen-brauchen-kreuzfahrtpassagiere/https://www.dasinvestment.com/gkv-gilt-nur-bedingt-diese-versicherungen-brauchen-kreuzfahrtpassagiere/
- 2025-11-05 BGH – Az. IV ZR 109/24 https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025201.html

