Leider spielen weder alle Versicherungen noch alle Versicherungsvermittler fair. Aufgrund strenger Datenschutzanforderungen müssten Sie als Verbraucher immer vor die Wahl gestellt werden, ob Sie eine Schweigepflichtentbindung für den Einzelfall abgeben möchten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nutzen oder eine generelle, da pauschale Schweigepflichtentbindung abgeben.
Leider kommt es immer wieder vor, dass auf PKV-Anträgen der Gesellschaft oder den Einheitsanträgen von Vertrieben nur die pauschale Schweigepflichtentbindung textlich vorgeschrieben ist, jedoch keine Auswahlmöglichkeit auf dem Antrag gegeben wird.
In solchen Fällen oder wenn Sie schon eine pauschale Schweigepflichtentbindung abgegeben haben, sollten Sie unbedingt die Pauschalfreigabe widerrufen und auf die Einzelabfrage vorstellen.
Dies kann formlos erfolgen, daher anbei ein Formulierungsvorschlag, der auch einem etwaigen Antrag beigefügt werden kann.
Widerruf pauschale Schweigepflichtentbindung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich per sofort die pauschale Schweigepflichtentbindung sowie alle etwaigen vorausgegangenen Freigaben für alle Anträge sowie Verträge.
Ich wünsche, dass die jeweilige Abfrage mir im Einzelfall zur Prüfung vorgelegt wird, die dann je Anfrage von mir individuell entschieden wird
Danke.
Mit freundlichen Grüßen

