Wer hilft mir: Vermittler oder Berater – Generalist oder Spezialist?

Wer hilft mir: Vermittler oder Berater – Generalist oder Spezialist?

Inhaltsverzeichnis

Generalist oder Spezialist?

Eindeutig: Der Spezialist! Die PKV ist ein Spezialgebiet, welches nicht jeder Wald- und Wiesenmakler vollumfänglich beherrscht. Hinzu kommt ein Haftungsgrundsatz, denn bei Rechtsanwälten gehen Gerichte davon aus, dass sie die laufende BGH-Rechtsprechung ihres Fachgebiets kennen müssen und daher einer strengeren Haftung unterliegen.1 Es ist davon auszugehen, dass dieser Grundsatz auf Versicherungsmakler anwendbar ist, da diese ebenfalls Dienste der höheren Art leisten.

So wie nicht jeder Kunde bei einer PKV erwünscht ist, gibt es Zielgruppen, die es schwerer haben einen guten Berater zu finden. Dazu eine Übersicht:

Beratungsaufwand Arbeitnehmer

Gewerbe

Freiberufler

Nomaden Beamter Student
Allgemeine Regeln Normal Normal Hoch Normal Simpel
Berufsstandes-Regeln Simpel Komplex Unterschiedlich Komplex Simpel
Beihilfe-Regeln Entfällt Entfällt Entfällt Komplex Entfällt
Abweichende Renten-Regeln Normal Normal Komplex Normal Entfällt
Auslands-Regeln Normal Normal Komplex Komplex Normal
Vertreter-Treue (Rudelverhalten) Normal Gering Gering Hoch Gering
Makler-Treue (Gewinnmaximierung) Hoch Hoch Gering Gering Gering
Risikobereitschaft/Eigenverantwortung Unterschiedlich Hoch Hoch Gering Unterschiedlich
Verdienst Arbeitnehmer

Gewerbe

Freiberufler

Nomaden Beamter Student
Abschlussprovision Hoch Hoch Unterschiedlich Gering Gering
Nachvergütung Heirat Potenziell hoch Potenziell hoch Unterschiedlich Potenziell niedrig Potenziell niedrig
Nachvergütung Kindernachversicherung Potenziell normal Potenziell normal Unterschiedlich Potenziell niedrig Potenziell niedrig
Nachvergütung Renteneintritt Entfällt Entfällt Entfällt Verlust wg. Beihilfe Entfällt
Bestandsprovision Normal Normal Unterschiedlich Niedrig Niedrig

Gewerbe

Freiberufler

Gewerbe

Freiberufler

Mit (digitalen) Nomaden ist eine Sub-Gruppe der Gewerbetreibenden gemeint, welche sich durch stete Wohnsitzwechsel oÄ auszeichnet.

Es gibt ein auffälliges Missverhältnis von Aufwand, notwendigem Fachwissen sowie dazugehöriger Vergütung. Wenn Sie zu den problematischen Gruppen gehören, sollten Sie dies bei der Wahl des Beraters berücksichtigen, da Sie ggf. nicht zur ersten Wahl gehören und über Honorar oder Subventions-Geschäft Ihre Attraktivität steigern sollten.

Beispiel Beamte: Ein Beamter wird korrekt beraten, geht mit 50% Beihilfe in die PKV und durch äußere Umstände (z. B. Geburt eines 2. Kindes) steigt seine Beihilfe auf 70%, womit seine PKV auf 30% Restkosten sinkt. Oder anders ausgedrückt, trotz korrekter Arbeit muss der Vermittler 40% seiner Provision zurückzahlen! Selbst nach Jahren kann es noch zu solchen Storni kommen, wie im u. g. Beispiel ersichtlich:

Grafik 209 – 2023-09-12 Auszug einer Courtageabrechnung der Alte Oldenburger KV AG

Vers.-Nr. Versicherte Person Tarif Beginn Produktion Satz Provision
6XXXXXX1 VN BVA50 12.09.2023 – 88,22 € 6,00 – 529,32 €
6XXXXXX1 VN BVZ50 12.09.2023 – 14,61 € 6,00 – 87,66 €
6XXXXXX1 VN BVK35 12.09.2023 – 36,62 € 6,00 – 219,72 €
6XXXXXX1 VN BV K 550 12.09.2023 – 6,91 € 6,00 – 41,46 €
6XXXXXX1 VN BVA30 12.09.2023 52,93 € 6,00
,
317,58 €
6XXXXXX1 VN BVZ30 12.09.2023 8,77 € 6,00 52,62 €
6XXXXXX1 VN BVK33 12.09.2023 21,97 € 6,00 131,82 €
6XXXXXX1 VN BV K 530 12.09.2023 4,14 € 6,00 24,84 €
Summe Produktion/Provision 87,81 € 526,86 €
Summe Storni – 146,36 € – 878,16 €

Grafik 209 – 2023-09-12 Auszug einer Courtageabrechnung der Alte Oldenburger KV AG

Durch ein weiteres Kind stieg die Beihilfe und der Berater musste dafür anteilig Provision zurückzahlen. Selbst mit Vergütung für die Kindernachversicherung ein Verlustgeschäft in absoluten Zahlen, verschlimmert durch den opportunen Zeitverlust.

Wer hilft beim Antrag: Berater oder Vermittler?

Am besten ein Versicherungsmakler, in Ausnahmefällen ein Versicherungsberater! Vertreter haben nicht nur ein beschränktes Portfolio, sondern vertreten die Versicherung gegenüber Ihnen. Der Makler vertritt Sie gegenüber der Versicherung. Nur in seltenen Ausnahmen ist der Vertreter dem Makler vorzuziehen, bspw. bei bestimmten Gruppenverträgen oder wenn man sich die Auge-Ohr-Haftung zu Nutze machen will.

Der Versicherungsberater ist als Informationsquelle geeignet, taugt jedoch nicht zum Abschluss, da sowohl Risikovoranfrage (RVA) als auch Antrag unzureichend abgebildet werden können.

Der Autor verweist auf die tabellarische Darstellung zu Anfang des Kapitels.

Verweigerung Zusammenarbeit, individuell – Beispiel Barmenia

Teils verweigern die Versicherungen schlicht die Zusammenarbeit, wie im u. g. Beispiel erkennbar:

Barmenia Krankenversicherung a. G.

Kontaktdaten Barmenia

Barmenia Versicherungen, 42094 Wuppertal

Empfänger Versicherungsberater

Antrag für geschwärzt, geschwärzt

Sehr geehrte geschwärzt,

die Argumentation, dass Ihrerseits keine Vermittlungstätigkeit im Sinne des § 48c VAG vorliege, können wir nicht nachvollziehen. Die Vermittlung besteht – im Gegensatz zur Tippgebung, die durch eine bloße Kontaktherstellung gekennzeichnet ist – in der Beratung und Empfehlung eines konkreten Versicherungsproduktes sowie der Förderung des Vertragsabschlusses bezüglich dieses Produktes.

Indem Sie ausweislich der von geschwärzt geschwärzt erteilten Vertretungsvollmacht den Interessenten nicht nur allgemein über die Versicherbarkeit in der privaten Krankenversicherung im Rahmen der Beamten-Öffnungsaktion informieren, sondern gemeinsam mit diesem einen auf den empfohlenen, konkreten Krankenversicherungstarif eines bestimmten Versicherers – hier der Barmenia Krankenversicherung a. G. – bezogenen Versicherungsantrag erstellen, diesen Antrag an den auserkorenen Versicherer weiterleiten sowie sämtliche Verhandlungen und Korrespondenz mit diesem Versicherer führen, üben Sie zweifelsfrei die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung aus.

Mangels einer gesetzlichen Verpflichtung der Versicherer zur Zusammenarbeit mit Versicherungsberatern bleibt es bei unserer berechtigten Ablehnung. Da keine Zusammenarbeitspflicht besteht und wir lediglich die Zusammenarbeit mit Ihnen als Versicherungsberater sowie die Antragstellung und -einreichung auf diesem Wege ablehnen – nicht aber die Krankenversicherung des geschwärzt geschwärzt im Rahmen der Beamten-Öffnungsaktion generell – können Sie uns weder wirksam in Verzug setzen, noch liegt die für einen Schadenersatzanspruch Ihres Mandanten notwendige Ursächlichkeit unseres Verhaltens für einen eventuell eintretenden Schaden vor.

Wir weisen geschwärzt geschwärzt ausdrücklich darauf hin, dass ihm persönlich jederzeit die Möglichkeit offensteht, sich zwecks Abschluss eines Vertrages im Rahmen der Öffnungsaktion unmittelbar an unser Haus zu wenden oder unter Inanspruchnahme eines Versicherungsvertreters oder Versicherungsmaklers einen entsprechenden Antrag zu stellen, um so den gewünschten Versicherungsschutz zu erlangen.

geschwärzt geschwärzt erhält eine Kopie dieses Schreibens.

Freundliche Grüße, Abteilung Vertrag2

Ein starkes Stück, jedoch kein Einzelfall!

Verweigerung Zusammenarbeit, pauschal – Beispiel Münchener Verein

Diese offen feindselige Haltung gegenüber Versicherungsberatern wird von einigen Versicherungen sogar auf deren Anträgen Kund getan.

Erklärung zur Beratung bei Neuabschluss einer Versicherung

Die beantragten Tarife können nur abgeschlossen werden, wenn die Beratung und Vermittlung durch einen Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsmakler oder im Wege des Fernabsatzes ohne Mitwirken eines Versicherungsberaters erfolgte.

Ich bestätige, dass ich nicht von einem Versicherungsberater (gegen Honorar) beraten wurde.

Falls dies nicht zutrifft, bitte ankreuzen 3

In der Folge kooperieren die meisten Versicherungsberater mit einem Versicherungsmakler, da sonst der Interessent nicht sauber versichert werden kann.

Quellenangaben

  1. 2024-01-26 Thüringer OLG – Az. 9 U 364/18 https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001565728
  2. 2019-05-16 Barmenia KVaG – Antrag für geschwärzt, geschwärzt (Ablehnungsschreiben an einen Versicherungsberater)
  3. 2022-01 Münchener Verein KVaG – Dokument 100 00 03/11 (01.22) – Seite 4, letzter Absatz über den Überschriften

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

Walter Benda

PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

PKV-WIKI Kapitel

Systemunterschiede

Wie unterscheidet sich die private von der gesetzlichen Krankenversicherung wirklich?

Zielgruppen

Für wen lohnt sich die private Krankenversicherung am meisten?

Pflegepflicht

Warum ist die Pflegepflichtversicherung für alle PKV-Versicherten Pflicht?

Kalkulation

Wie berechnet sich eigentlich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung?

Mythen

Stimmt wirklich, was viele über die PKV behaupten?

Steuern

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine private Krankenversicherung?

Leistungfall

Wie läuft die Erstattung im Leistungsfall bei der PKV ab?

Risikoprüfung

Warum muss vor Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung stattfinden?

Datenschutz

Wie sicher sind persönliche Daten in der privaten Krankenversicherung?

PKV Klauseln

Welche Vertragsklauseln sollte man vor Abschluss genau prüfen?

Checklisten

Welche Unterlagen helfen bei Antrag, Wechsel oder Leistungsabrechnung?

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