In der Praxis wird kurz von „Reha“ gesprochen obwohl unterschieden werden müssten zwischen Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM), die für Nichtmitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse gelten würde.
Die Absprache wird von der Deutsche Rentenversicherung Bund mit dem Sozialdienst der Krankenkassen vorgenommen.1 Die Bedingungen für die Entlassung in die Reha2 unterliegen regelmäßigen Änderungen. Gleiches gilt für die sozialmedizinische Beurteilung.3 Aus diesen Gründen wird auf Fristen, Längen etc. nicht genauer eingegangen. Interessierte Kunden können beim PKV-Verband Informationen dazu einsehen.4
Daraus ergibt sich folgende Zuständigkeitsmatrix in der Praxis für PKV-Versicherte:
| Arbeitnehmer | Nicht-Arbeitnehmer, z. B. Selbstständige, Beamte |
|||
|---|---|---|---|---|
| Träger | Erwerbsphase | Rentenphase | Erwerbsphase | Rentenphase |
| DRV | Umfangreiche Leistungspflicht |
Kaum Leistung | Kaum Leistung | Kaum Leistung |
| BG | Umfangreiche Leistungspflicht |
Kaum Leistung | Kaum Leistung | Kaum Leistung |
| KV | Keine AHB (GKV) AGM (PKV) gem. Tarif |
Keine AHB (GKV) AGM (PKV) gem. Tarif |
Keine AHB (GKV) AGM (PKV) gem. Tarif |
Keine AHB (GKV) AGM (PKV) gem. Tarif |
Nicht-Arbeitnehmer,
z. B. Selbstständige, Beamte
Umfangreiche
Leistungspflicht
Umfangreiche
Leistungspflicht
Keine AHB (GKV)
AGM (PKV) gem. Tarif
Keine AHB (GKV)
AGM (PKV) gem. Tarif
Keine AHB (GKV)
AGM (PKV) gem. Tarif
Keine AHB (GKV)
AGM (PKV) gem. Tarif
Wer keine Reha in seiner PKV versichert, auch ersetzend für gesetzliche Rehabilitationsträger,5 bekommt oft keine Leistung; spätestens im Rentenalter wird dies kritisch! In der Praxis werden die Begriffe auch in PKV-Bedigungen oft synonym verwendet, womit sich Unschräfen einschleichen.
Quellenangaben
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG)Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG) – Reha-Informationen https://dvsg.org/die-dvsg/fachbereiche/rehabilitation-und-teilhabe/reha-informationen/
- 2019-02-01 GKV-Spitzenverband – Rahmenvertrag zum Entlassmanagement von stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen nach §§ 40 Abs. 2 Satz 6 und 41 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit 39 Abs. 1a SGB V für Rehabilitanden der gesetzlichen Krankenversicherung (Rahmenvertrag Entlassmanagement-Reha) https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/rehabilitation/r_entlassmanagement/2019_01_15_Rahmenvertrag_Entlassmanagement_Reha.pdf
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Institut für Rehabilitationsforschung Norderney https://www.leistungsbeurteilung-reha.de/
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV-Verband – Anschlussrehabilitation nach dem Krankenhausaufenthalt https://www.derprivatpatient.de/anschlussrehabilitation-nach-dem-krankenhausaufenthalt
- 2022-01 §5 II S1 MB/KK 2009 Einschränkung der Leistungspflicht https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/b_Wissen/PDF/2019-02_mb-kk-2009.pdf

