Es spart Papier, beschleunigt die Prozesse –auch die Erstattung – und ist kostenfrei. Aus der Praxis ist die Resonanz der Kunden überwiegend positiv, die Durchdringung hoch.
Als Selektionsmerkmal bei der Beratung ist es ein untergeordnetes Merkmal, aber es stellt einen netten Mehrwert an Bequemlichkeit dar.
Vermutlich werden bald alle PKV entsprechende Apps bereitstellen. Beispiel: Der 2020 gegründete Fonds „heal.capital“ ist Gemeinschaftsprojekt von 20 PKVU in Deutschland,1 dessen Nachfolger „Heal Capital 2“ im Jahr 2024 bereits über 100 Millionen Euro Venture Capital Investorengelder zur Gründung eingesammelt hat.2 Die Allianz PKV vermeldet, dass über eine Millionen Menschen deren Gesundheits-App aktiv nutzen.3
Naturgemäß werden aktuell viele Versuchsballons gestartet, die oft gerichtlich korrigiert werden müssen. So ist z. B. die Fernbehandlung nicht unbeschränkt möglich, wenn mangels persönlichen Kontakts die fachlichen Standards nicht eingehalten werden können. Krankschreibungen oder Arztbesuche dürfen daher nicht unbeschränkt beworben werden.4
Quellenangaben
- „ohne Datum“, Aufruf 2024-09-24 heal.capital Management GmbH – The Fund https://www.healcapital.com/fund
- 2024-09-23 PKV Verband e.V. – Private Krankenversicherung präsentiert Healthtech-Fonds „Heal Capital 2“ https://www.presseportal.de/pm/58188/5870319
- 2025-01 Allianz Makler Magaazin – Tipp, tipp, hurra! – S. 30-31
- 2021-12-09 BGH Pressemitteilung zum Urteil vom 9. Dezember 2021 – I ZR 146/20 (unveröffentlicht) – Bundesgerichtshof zur Werbung für ärztliche Fernbehandlungen https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&anz=834&pos=0&nr=124750&linked=pm&Blank=1

