Welche Rolle spielt die Software des Beraters?

Welche Rolle spielt die Software des Beraters?

Inhaltsverzeichnis

Eine große Rolle! Sie sollten sich zusichern sowie live demonstrieren lassen, dass der Vermittler alle Gesellschaften in der Auswahl berücksichtigt. Einige Vermittler arbeiten mit Software, die von Pools gesponsort wird, wo nur jene Anbieter enthalten sind, mit denen der Pool kooperiert. Beispielsweise gehört der am stärksten verbreitete Software-Anbieter Softfair1 dem Münchener Maklerpool Fondsfinanz.2 Jene Partner der Fondsfinanz, welche deren Softfair-Version nutzen, haben keinen Einfluss darauf welche Tarife angezeigt werden und welche ausgeblendet sind.

Das Vergleichsportal Verifox, das eine Zulassung als Versicherungsmakler hat, muss darauf hinweisen, dass es nur 48% des Marktes abdeckt,3 denn unter den fehlenden Gesellschaften könnten für den Verbraucher relevante Lösungen sein. Gleiches gilt für Check24 oder andere Plattformen.

Auch bei vom Vermittler gekaufter oder lizensierter Software gilt es Vorsicht walten zu lassen, denn oft kann man per Knopfdruck ganze Gesellschaften verschwinden lassen.

Grafik 211 – Screenshot Levelnine PKV Version 3.0.161

Vereinzelt werden zwar die Gesellschaften eingeblendet, jedoch nicht die wettbewerbsfähigen Tarife.

Auch können vereinzelt bestimmte Tarife prominent hervorgehoben oder deren Antragsstrecke blockiert werden. Dazu ein Bildbeispiel aus fb-expert,4 einer Vergleichs-Software des Analysehauses Franke & Bornberg:5

Grafik 212 – Screenshot aus Vergleichssoftware fb-xpert vom 28.08.2020

Dabei sind die o. g. Anbieter keine Einzelfälle. Jede Software hat eine nicht vom Vermittler modifizierbare Pool-Version sowie eine editierbare Kauf-Version. Die Möglichkeiten zur Manipulation sind überall ähnlich.

Es liegt der Verdacht nahe, dass Gesellschaften, die nicht mit freien Vermittlern kooperieren oder unterdurchschnittliche Provisionen zahlen, nicht in bestimmten Bereichen gelistet sind.

Berichte, wie jener über die 400 Millionen Euro „Regalgeld“ bei der Deutschen Bank, nähren den Verdacht. Die Zurich Versicherung hat der Deutschen Bank ca. 300 Millionen Euro gezahlt und die Talanx-Gruppe ca. 110 Millionen Euro, um die exklusiven Versicherungspartner im Vertrieb der Deutschen Bank zu sein.6

Lassen Sie sich bestätigen, dass nichts ausgeblendet wurde. Es gibt Tendenzen in der Rechtsprechung sowie der Fachliteratur,7 die es als Nebenpflicht des Maklers8 ansehen, dass die fehlenden Gesellschaften genannt werden. Aber Tendenzen sind keine Gesetze! Es existiert keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu. Außerdem können Sie schlecht kritisieren, dass etwas fehlt, wenn Sie es nicht kennen.

Lassen Sie sich nicht auf Einreden ein, warum man die ausgeblendeten Angebote nicht brauchen sollte. Entweder es gibt harte Sachgründe und Fakten oder es gibt sie nicht! Die exakte Einschränkung einer „hinreichenden Anzahl von Versicherungen“ sowie den Umfang der „eingeschränkten Beratungsgrundlage“9 sollten Sie als Verbraucher kennen!

Aus Kostengründen kommt es oft vor, dass nicht alle Altersklassen in Vergleichsprogrammen berechnet werden können, weil die Unternehmen keine entsprechende Datenbasis liefern. Es gibt kein Höchstaufnahmealter in der PKV. Ältere Interessenten können Einzelabfragen bei den Gesellschaften vornehmen. Eine Altersdiskriminierung ist theoretisch verboten, weshalb es vereinzelt zu Abwiegelungen in der Praxis kommt bis hin zu Behinderungen.

Es gibt keine online frei verfügbare Software, die eine ausreichend gute Datenbasis hat, als dass sie zur Eigenrecherche nutzbar wäre. Die „Check24 Vergleichsportal für Krankenversicherung GmbH“ ist selbst registrierter Versicherungsmakler,10 auf welchen die bisherigen Kritiken zutreffen. Speziell deren Tarifauswertung ist mit ca. 20 Kriterien sehr dürftig aufgestellt.11 Hüten Sie sich vor der Nutzung von Check24 & Konsorten im Rahmen der PKV-Auswahl!

Interpretationsfehler der Software-Anbieter

Zu den o. g. Kritiken kommt hinzu, dass Software eine qualitative Interpretation (juristische Texte der Versicherungen) in ein quantitatives System presst (Filter & Darstellung der Software). Bei jeder dieser Stellen kann es zu Fehlinterpretationen kommen, wie im u. g. Bsp. Verdeutlicht:

Grafik 213 – Auszug zweier DKV-Tarife aus PSP-Online Version 7.72 vom 11.03.2024

DKV

DKV

PremiumMed PMN 1

DKV

DKV

DMK/1

Ambulant Stationär Zahn Allgemein Krankentagegeld Kur

★★★★☆3.9

Erstattet werden max.

– 1.500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 24 Monaten

– 1.500,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge,

★★★★☆4.0

Erstattet werden

– max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 24 Monaten

– Laser(Lasik)-Operationen nach vorheriger Zusage.

Grafik 213 – Auszug zweier DKV-Tarife aus PSP-Online Version 7.72 vom 11.03.2024

DKV

PremiumMed PMN 1

DKV

DMK/1

★★★★☆3.9

Erstattet werden max.

– 1.500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 24 Monaten

– 1.500,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge,

★★★★☆4.0

Erstattet werden

– max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 24 Monaten

– Laser(Lasik)-Operationen nach vorheriger Zusage.

Über den Texten sehen Sie die Bewertung, welche der Software-Anbieter vorgenommen hat.

Für den DKV-Tarif PremiumMed (PMN) links spricht, dass er eine höhere Erstattung für Brillen hat sowie eine feste Zusage für Laser bzw. LASIK. Für den DKV-Tarif BestMed (BMK) rechts spricht, dass Laser bzw. LASIK in voller Höhe erstattungsfähig sein könnten. Könnten, weil es von einer vorherigen Zusage abhängig ist, die nicht erteilt werden muss.

In den Augen des Software-Anbieters ist diese Kann-Regel in Summe höherwertig als die sicheren Erstattungen des Konkurrenz-Tarifs. Eine Interpretation, die so nicht für jeden gelten wird, denn Kann-Klauseln sind zu vermeiden, weil Sie den PKV-Grundgedanken der vertraglich garantierten Leistung durchbrechen. Nun ließe sich streiten, ob der Software-Anbieter oder der Autor die bessere Autorität ist. Insofern albern, weil in beiden Fällen auf Basis kognitiver Verzerrung argumentiert würde.

Quellenangaben

  1. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 SOFTFAIR GMBH https://www.softfair.de/
  2. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Fonds Finanz Maklerservice GmbH https://www.fondsfinanz.de/
  3. 2020-06-03 LG Heidelberg Az. 6 O 7/19 https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2020/05/11/lg_heidelberg_06.03.2020.pdf
  4. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Franke und Bornberg GmbH Vergleichssoftware https://www.fb-xpert.de/
  5. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Franke und Bornberg GmbH https://www.franke-bornberg.de/
  6. 2020-06-03 Süddeutsche – Die Deutsche Bank und die Versicherer https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/finanzbranche-die-deutsche-bank-und-die-versicherer-1.4925811
  7. 2020-07-20 Versicherungsmagazin – Darf die Makler-Beratungsgrundlage eingeschränkt werden? https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/darf-die-makler-beratungsgrundlage-beschraenkt-sein-2642415.html?utm_medium=email&utm_campaign=2020-07-21&utm_source=vmmnl
  8. §61 I S1 VVG Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers https://dejure.org/gesetze/VVG/61.html
  9. §60 I VVG Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers https://dejure.org/gesetze/VVG/60.html
  10. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 https://www.check24.de/unternehmen/impressum/#comp30
  11. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 https://www.check24.de/private-krankenversicherung/

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

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PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

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